Die Ausbildung im Überblick

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1 Ausbildungsbeschreibung von Zahnarzt/Zahnärztin (Uni) vom Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungsstätten Ausbildungs-/Lernorte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Ausbildungsvergütung Ausbildungskosten Ausbildungsdauer Verlängerungen Ausbildungsform Ausbildungsaufbau Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Geschlecht Auswahlverfahren Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Ausbildungsalternativen (Liste) Interessen Arbeitsverhalten Fähigkeiten Kenntnisse und Fertigkeiten Gesetze/Regelungen Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Neu Ausblick - absehbare Änderungen Die Ausbildung im Überblick Der berufsqualifizierende Abschluss Zahnarzt/Zahnärztin setzt ein Studium an einer Universität voraus. Ausbildungsinhalte Im Studiengang der Zahnmedizin sind im vorklinischen Abschnitt (1.-5. Semester) folgende Pflichtfachgebiete Bestandteil des Studiums: Physik mit Praktikum Chemie mit Praktikum Biologie oder Zoologie Zahnärztliche Werkstoffkunde Kurs der technischen Propädeutik Praktikum der medizinischen Terminologie Zahnersatzkunde Anatomie Kurs der makroskopischen Anatomie Histologie Kurs der mikroskopischen Anatomie Entwicklungsgeschichte Physiologische Chemie Physiologisch-chemisches Praktikum Physiologie Praktikum der Physiologie Im klinischen Abschnitt ( Semester) stehen folgende Fächer auf dem Studienplan: Zahnerhaltungskunde Zahnersatzkunde Kieferorthopädie

2 Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Innere Medizin Allgemeine und spezielle Pathologie Parodontologie Poliklinik der Zahnerhaltungskunde Röntgenkurs und Röntgenpraktikum Kurs der klinischen, chemischen und physikalischen Untersuchungsmethoden Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Kurs der kieferorthopädischen Technik Pharmakologie und Toxikologie Berufs- und Rechtskunde Pathologisch- histologisches Praktikum Operationskurs Poliklinik der Zahnersatzkunde Chirurgische Poliklinik Dermatologie und Venerologie Hygiene einschließlich Gesundheitsfürsorge Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde Medizinische Mikrobiologie Geschichte der Medizin Rechtsgrundlagen Studienordnungen der Hochschulen für den Studiengang Zahnmedizin auf Grundlage der Approbationsordnung für Zahnärzte/Zahnärztinnen Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Die Lehrveranstaltungen und Praktika für Studierende der Zahnmedizin finden an Universitätsinstituten der Medizinischen Fakultät und in den angegliederten Universitätskliniken statt. Daneben studieren die angehenden Zahnärzte und Zahnärztinnen in Bibliotheken und zu Hause. Während der berufspraktischen Tätigkeit in der Klinik bzw. Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten lernen die Studierenden die typischen Tätigkeiten des Zahnarztes/der Zahnärztin kennen. Ausbildungsstätten Hochschulen zum Beispiel: Universitäten Technische Hochschulen Medizinische Hochschulen Welche Universitäten im einzelnen den Studiengang Zahnmedizin anbieten, können Sie der Datenbank KURSNET entnehmen. Ausbildungs-/Lernorte Hörsäle, Seminarräume Übungsräume Laborräume Praktikumsplätze in Klinik und Universität Ausbildungssituation/-bedingungen Während des Hochschulstudiums besuchen die Studierenden Lehrveranstaltungen wie Vorlesungen, Seminare und Übungen. Sie lernen und studieren allein und in Arbeitsgruppen. An den praktischen Lehrveranstaltungen nimmt man als Zuhörer/in teil oder man macht selbst praktische Übungen. Das Pensum wird überwiegend im Einzelstudium erarbeitet, zum Teil auch in selbst organisierten Kleingruppen, wobei Lernzeit und - umfang weitgehend selbst bestimmt werden können. Während den Schüler Lernkontrollen ständig begleiten, müssen Studierende ihre Erfolge unter Umständen erst zum Ende eines ganzen Studienabschnitts vorweisen. Daher werden hohe Anforderungen an die selbstständige Arbeitsorganisation, an Eigenverantwortung und an die Fähigkeit zur Beurteilung des eigenen Leistungsstandes gestellt. Die Interessenten sollten zu einem vorübergehenden Ortswechsel bereit sein, da der Studiengang nicht flächendeckend angeboten wird und an den Hochschulen Zulassungsbeschränkungen bestehen. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Zum Studium gehören sowohl die regelmäßige Teilnahme an den Hochschullehrveranstaltungen während der Vorlesungszeit als auch die Zeit

3 für die selbstständige Erarbeitung wissenschaftlicher Inhalte - das Selbststudium während des Semesters und in den Semesterferien. Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt. Die Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS) beträgt circa 34 Wochenstunden. Mehr als die Hälfte davon sind für praktische Lehrveranstaltungen und klinische Kurse vorgesehen. Für Vor- und Nacharbeiten muss mit zusätzlichem Zeitaufwand gerechnet werden. Zunehmend werden in Studiengängen Leistungspunktsysteme eingeführt. Im European Credit Transfer System (ECTS) ist ein Semester auf 30 Leistungspunkte (Credit Points) ausgelegt. Jeder Credit Point entspricht einem geschätzten Arbeitsaufwand für das Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden. Pro Semester sollten Studierende also von mindestens 900 Arbeitsstunden ausgehen. Ausbildungsvergütung Während der Ausbildung erhalten die Studenten und Studentinnen der Zahnmedizin keine Vergütung. Ausbildungskosten Studienkosten Studiengebühren Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 26. Januar 2005 die bundesgesetzliche Garantie eines gebührenfreien Erststudiums für verfassungswidrig. Neben den privaten können nun auch öffentliche Hochschulen Studiengebühren verlangen. Je nach Bundesland muss man mit bis zu 500 Euro im Semester rechnen. Einen Überblick über die jeweiligen Studienbeiträge in den 16 Bundesländern bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung: Studiengebührenregelungen der Bundesländer In einzelnen Bundesländern fallen Kosten für "Langzeit-Studenten", für ein Zweitstudium oder nach Verbrauch eines festgesetzten Studienguthabens an. Einschreibungsgebühren und Semesterbeiträge (z.b. für die Arbeit des Studentenwerks und für die verfasste Studentenschaft) sind immer zu entrichten, ihre Höhe ist von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich. Nichtstaatliche Hochschulen können immer Studiengebühren erheben. Lebenshaltungskosten und Versicherungen Neben den Ausgaben, die unmittelbar mit dem Studium zusammenhängen, sind vor allem die Lebenshaltungskosten aufzubringen. Ihre Höhe ist unter anderem davon abhängig, ob ein eigener Haushalt geführt wird und in welcher Stadt sich die Hochschule befindet. Der finanzielle Aufwand für Lernmittel und Studienbedarf variiert je nach gewähltem Studienfach beträchtlich. Kommt eine Familienversicherung nicht infrage, weil Studierende über 25 Jahre alt sind oder zu viel verdienen, müssen auch Beiträge für eine studentische Krankenversicherung aufgebracht werden. Einen Überblick über die durchschnittlichen Ausgaben von Studierenden gibt die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks: Die Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks Studienförderung Die finanziellen Belastungen durch ein Studium können erheblich sein. Damit ein Studium nicht an der sozialen und wirtschaftlichen Situation eines Studierwilligen scheitert, können Studierende finanziell gefördert werden. BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) Diese Ausbildungsförderung wird je zur Hälfte als zinsloses Darlehen und als Zuschuss gewährt. Auf den Internet-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann man sich einen Überblick über das Ausbildungsförderungsgesetz verschaffen, Regelungen, Beispiele und Gesetzestexte nachlesen, die nötigen Informationen über die Antragstellung und das zuständige Amt für Ausbildungsförderung ermitteln. Mit dem BAföG-Rechner kann man seinen individuellen Förderanspruch errechnen: Das neue BAföG Bildungskredit Ergänzend zum BAföG können Studierende in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen durch einen zeitlich befristeten, zinsgünstigen Kredit unterstützt werden. Das Einkommen und Vermögen der Studierenden und ihrer Eltern spielt dabei keine Rolle. Informationen finden Sie im Internet: Bildungskredit Stipendien Es gibt Stiftungen und Förderwerke, die Studierende unterstützen. Manche sind hochschul-, fachrichtungs- oder auch konfessionsgebunden, andere richten sich ausschließlich an bestimmte Zielgruppen. Informationen finden Sie im Internet: Stipendiendatenbank Studienkredite Die Bundesländer, die allgemeine Studiengebühren einführen, haben ihre Landesbanken dazu verpflichtet, Studiengebührenkredite anzubieten. Die entsprechenden Konditionen variieren, meist jedoch muss die Rückzahlung des Darlehens etwa ein oder zwei Jahre nach Studienende beginnen - unabhängig vom Einkommen. Einen Überblick über Studienkreditangebote bietet die Stiftung Warentest: Studienkredite Informationen Informationen und Unterlagen zum Thema Studienkosten und Finanzierungsmöglichkeiten bekommen Sie an allen Hochschulorten bei den lokalen Studentenwerken und bei allen Ämtern für Ausbildungsförderung. Im Internet bietet das Deutsche Studentenwerk vielfältige Informationen an: Deutsches Studentenwerk Tipps und Infos zu "Leben und Wohnen - Studierende brauchen auch Geld" finden Sie in "Studien- & Berufswahl", hrsg. von der Bund-Länder- Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) sowie der Bundesagentur für Arbeit. Im Internet: Studien- und Berufswahl Ausbildungsdauer Die Regelstudienzeit für ein Studium der Zahnmedizin beträgt gemäß der Approbationsordnung 10 Semester und 6 Monate. Absolventen und Absolventinnen des Prüfungsjahres 2003 benötigten tatsächlich durchschnittlich 12,0 Semester. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.2, Bildung und Kultur - Prüfungen an Hochschulen 2003 Verlängerungen Überschreiten der Regelstudienzeit Das Überschreiten von Regelstudienzeiten ist grundsätzlich möglich. Allerdings legen die Hochschulprüfungsordnungen Fristen für die Ablegung von Prüfungen fest, die die Studiendauer faktisch begrenzen. So müssen in bestimmten Bundesländern Langzeitstudierende, die die vorgegebenen Prüfungsfristen bzw. die Regelstudienzeit erheblich überschreiten, mit der Zwangsexmatrikulation rechnen. In anderen Bundesländern verfügen Studierende beispielsweise über Studienguthaben oder Studienkonten. Ist das Guthaben aufgebraucht bzw. das Konto leer, werden Gebühren unterschiedlicher Höhe fällig.

4 Besondere Verlängerungsgründe/Beurlaubung Auslandssemester, Elternzeit oder Zeiten von Mutterschutz, längerer Krankheit oder des Wehr- und Ersatzdienstes können auf Antrag von der Anrechnung auf die Regelstudienzeit ausgenommen werden. Ausbildungsform Die zahnärztliche Ausbildung ist in der Approbationsordnung für Zahnärzte bundesweit geregelt. Sie umfasst ein Studium der Zahnheilkunde in einem grundständigen Studiengang, der sich aus einem vorklinischen und einem klinischen Teil zusammensetzt. Derzeit bestehen, bedingt durch den laufenden Hochschulreformprozess, unterschiedliche Organisationsstrukturen und Gliederungen von Studiengängen nebeneinander: Manche Studiengänge wurden modularisiert, d.h. die Studieninhalte in kleine Lehreinheiten eingeteilt. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Ausbildungsaufbau Studienaufbau des Studiengangs Zahnmedizin Lehrveranstaltungen nach Studienabschnitt, Semestern und Semesterwochenstunden (SWS) vorklinischer Studienabschnitt Semester Fächer 1. Semester 2. Semester 3. Semester 4. Semester 5. Semester Werkstoffkunde Physik Chemie Anatomie Histologie Medizinische Terminologie (falls keine Lateinkenntnisse vorhanden) Technische Propädeutik Chemisches Praktikum Biologie oder Zoologie Entwicklungsgeschichte Physikalisches Praktikum Anatomische Präparierübungen Physiologie Physiologische Chemie (Biochemie) Phantomkurs der Zahnersatzkunde Mikroskopisch-anatomischer Kurs

5 Physiologisches Praktikum Physiologisch-chemisches Praktikum Seminar zum physiologischen Praktikum Summe Phantomkurs der Zahnersatzkunde für Fortgeschrittene (in den Semesterferien) Klinischer Studienabschnitt Semester Fächer 6. Semester 7. Semester 8. Semester 9. Semester 10. Semester Zahnerhaltungskunde Zahnersatzkunde Kieferorthopädie Einführung in die Zahlheilkunde Allgemeine Pathologie Innere Medizin Hygiene einschließlich Gesundheitsfürsorge Medizinische Mikrobiologie Zahnärztliche Radiologie mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes Klinisch-röntgenologisches Kolloquium Phantomkurs zur Zahnerhaltungskunde Kurs der kieferorthopädischen Technik Radiologischer Kurs mit besonderer Berücksichtigung des Strahlenschutzes mit Demonstrationspraktikum Kurs der klinisch-chemischen und physikalischen Untersuchungsmethoden Allgemeine Chirurgie Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Zahn-, Mund- und Kieferchirurgie

6 Spezielle Pathologie HNO-Krankheiten Kurs der Zahnerhaltungskunde Poliklinik der Zahnerhaltungskunde Klinik und Poliklinik der Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Geschichte der Medizin unter besonderer Berücksichtigung der Zahnheilkunde Pharmakologie Berufskunde Pathohistologischer Kurs Rezeptierkurs Praktische Übungen in medizinischer Mikrobiologie Kurs der Zahnersatzkunde Chirurgische Poliklinik Poliklinik der Zahnersatzkunde Hautklinik Operationskurs Kurs der kieferorthopädischen Behandlung Summe Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die zahnärztliche Prüfung ist eine staatliche Prüfung, bundesweit einheitlich geregelt in der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZAppO). Erforderliche Nachweise Zu den Prüfungen wird nur zugelassen, wer die jeweils entsprechenden Lehrveranstaltungen regelmäßig und erfolgreich besucht und die Praktika abgeleistet hat. Art und Anzahl der vorzulegenden Nachweise sind in der Approbationsordnung für Zahnärzte (ZAppO) im Einzelnen festgelegt. Nach dem Hauptstudium muss innerhalb von sechs Monaten die zahnärztliche Prüfung, das Staatsexamen, abgelegt werden. Unmittelbar nach dem Bestehen wird ein Antrag auf Approbation gestellt. Mit erteilter Approbation hat man die offizielle Erlaubnis zu einer Berufstätigkeit als Zahnarzt/Zahnärztin. Erforderliche Prüfungen Während des Hochschulstudiums sind drei Prüfungen abzulegen, die Naturwissenschaftliche Vorprüfung (Vorphysikum), die Zahnärztliche Vorprüfung (Physikum) und die Zahnärztliche Prüfung (Staatsexamen). Naturwissenschaftliche Vorprüfung: Nach dem zweiten Semester

7 wird die naturwissenschaftliche Vorprüfung als mündliche Prüfung abgelegt. Sie umfasst die Fächer Physik, Chemie und Zoologie. An die Stelle der Prüfung in Zoologie kann auch eine Prüfung in Biologie treten. Die Prüfung soll an drei aufeinander folgenden Wochentagen stattfinden. Zahnärztliche Vorprüfung: Frühestens nach dem fünften Semester kann die zahnärztliche Vorprüfung abgelegt werden. Voraussetzung für die Zulassung ist auch das Bestehen der naturwissenschaftlichen Vorprüfung. Die zahnärztliche Vorprüfung umfasst die Fächer Anatomie, Physiologie, Physiologische Chemie und Zahnersatzkunde. Sie wird mündlich und praktisch durchgeführt. Sie soll an zehn aufeinander folgenden Werktagen stattfinden, und zwar so, dass auf die Prüfung in Anatomie, Physiologie und Physiologischer Chemie je ein Tag und auf die Prüfung in Zahnersatzkunde sieben Tage entfallen. Zahnärztliche Prüfung: Zugelassen wird, wer die erforderlichen Nachweise über den Besuch vorgeschriebener Veranstaltungen und das Zeugnis über die bestandene zahnärztliche Vorprüfung vorlegt. Die Abschlussprüfung beginnt nach Semesterschluss. Sie findet in der Regel innerhalb von acht Wochen statt und muss einschließlich etwaiger Wiederholungsprüfungen innerhalb einer Frist von sechs Monaten beendet sein. Die Abschlussprüfung umfasst folgende Abschnitte: Allgemeine Pathologie und pathologische Anatomie Pharmakologie Hygiene, medizinische Mikrobiologie und Gesundheitsfürsorge Innere Medizin Haut- und Geschlechtskrankheiten Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten Chirurgie Zahnerhaltungskunde Zahnersatzkunde Kieferorthopädie Die Prüfungen sind praktisch, mündlich und schriftlich. Die Prüfungsordnung der jeweiligen Hochschule schreibt genau vor, welche Leistungsnachweise zu erbringen sind. Bei modularisierten oder international akkreditierten Studiengängen hat nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) über Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen die Bewertung der Studienleistungen durch Leistungspunkte/Credit Points zu erfolgen. Prüfungswiederholung Alle Prüfungen können nur einmal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfungen werden bei einem staatlichen Prüfungsausschuss abgelegt. In der Regel sind der/die Vorsitzende des Ausschusses und seine Stellvertreter/innen ordentliche Professoren und Professorinnen der Medizinischen Fakultät, die Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen sind Universitätslehrer/innen der Fächer, die Gegenstand der Prüfung sind. Abschlussbezeichnung Nach erfolgreich absolviertem Studium und erteilter Approbation darf die folgende Abschlussbezeichnung geführt werden: Zahnarzt/Zahnärztin Den Anhang zum Abschlusszeugnis bildet das in der Regel in englischer Sprache abgefasste Diploma Supplement. Es enthält unter anderem Informationen über Art und Qualifikationsniveau des Abschlusses, den Status der Hochschule, die den Abschluss verleiht, sowie detaillierte Informationen über das Studienprogramm, in dem der Abschluss erworben wurde (Zulassungsvoraussetzungen, Studienanforderungen, Studienverlauf u.a.). Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Studiengänge der Zahnmedizin sind bundesweit zulassungsbeschränkt. Hier nimmt die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) die Bewerbungen für die Studienplätze entgegen. Nach Abzug einer Vorabquote für bestimmte Bewerbergruppen, unter anderem für Ausländer/innen, Zweitstudienbewerber/innen und Härtefälle, gehen 20 Prozent der Studienplätze an die Abiturbesten. Über die Verteilung von weiteren 20 Prozent der Plätze entscheidet die angesammelte Wartezeit. Der Großteil von 60 Prozent der verfügbaren Studienplätze wird von den Hochschulen nach dem Ergebnis eines hochschuleigenen Auswahlverfahrens selbst vergeben. Generell ist für ein Universitätsstudium die allgemeine oder die fachgebundene Hochschulreife vorgeschrieben. Zum Studium zugelassen werden kann, wer über die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung und eine EU-Staatsbürgerschaft verfügt oder eine andere Staatsangehörigkeit und ein deutsches Abitur besitzt. Studieninteressierte aus anderen Ländern ohne deutsches Abitur müssen sich für alle Fächer immer bei der jeweiligen Hochschule bewerben. Für die Immatrikulation benötigen sie einen Zulassungsbescheid. Außerdem wird geprüft, ob ihre Vorbildung in Deutschland zur Aufnahme eines Studiums berechtigt oder ob sie eine Feststellungsprüfung ablegen müssen. Studienbewerber/innen aus nichtdeutschsprachigen Ländern müssen die erforderlichen Deutschkenntnisse nachweisen oder an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) teilnehmen bzw. den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) ablegen. Informationen zur Vorbereitung auf ein Studium in Deutschland erteilt der Deutsche Akademische Austausch Dienst: Deutscher Akademischer Austausch Dienst e.v. (DAAD) Für besonders qualifizierte Berufstätige gibt es Sonderwege, die ein Studium auch ohne formale Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen.

8 Schulische Vorbildung - rechtlich Zulassungsvoraussetzung für ein Universitätsstudium der Zahnmedizin ist die allgemeine, die fachgebundene Hochschulreife oder ein von der zuständigen Stelle des Bundeslandes (Kultusministerium oder Oberschulamt) als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. Für besonders qualifizierte Berufstätige ohne Hochschulreifezeugnis gibt es darüber hinaus in allen Bundesländern Sonderbestimmungen, die auch diesem Personenkreis den Zugang zum Hochschulstudium ermöglichen. Dieser so genannte Dritte Bildungsweg ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich geregelt - als Sonderprüfung für besonders befähigte Berufstätige, als Einstufungsprüfung oder als Probestudium. Informationen zu Hochschulzugangsmöglichkeiten für besonders qualifizierte Berufstätige finden Sie unter: Synoptische Darstellung der in den Ländern bestehenden Möglichkeiten des Hochschulzugangs für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung auf der Grundlage hochschulrechtlicher Regelungen Geschlecht In diesen Studiengang schreiben sich etwa genauso viel Frauen wie Männer ein. Im Wintersemester 2003/2004 waren knapp 43 Prozent der Studierenden der Zahnmedizin männlich. Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.1, Bildung und Kultur - Studierende an Hochschulen Wintersemester 2003/2004 Auswahlverfahren Bundesweite Auswahlverfahren Der Studiengang Zahnmedizin ist bundesweit zulassungsbeschränkt. Die Studienplatzvergabe erfolgt über die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) in Dortmund. Hochschuleigene Auswahlverfahren Die Hochschulen können zudem einen Teil der Bewerber und Bewerberinnen für einen bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang selbst auswählen. Die Kriterien, nach denen die künftigen Studenten ausgewählt werden, unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland und von Hochschule zu Hochschule. Ein wichtiges Auswahlkriterium ist der schulische Leistungsstand. Auch Wartezeiten spielen eine Rolle. Darüber hinaus nehmen Eignungsfeststellungsverfahren an Bedeutung zu. Die Aufnahme des Studiums hängt dabei vom Ergebnis eines festgelegten Auswahlverfahrens ab. Die Auswahlkriterien sind in der jeweiligen Hochschulsatzung geregelt. Informationen über die unterschiedlichen Auswahlregeln finden Sie unter: Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Eine Information der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen ZVS Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Die für das Studium erforderlichen Lateinkenntnisse kann man entweder durch das Reifezeugnis nachweisen oder spätestens bis zur Meldung zur zahnärztlichen Vorprüfung in besonderen Sprachkursen erwerben und somit das so genannte kleine Latinum ablegen. Eine dritte Möglichkeit, die Zugangsvoraussetzung zum zahnmedizinischen Studium zu erfüllen, ist die Teilnahme an einem terminologischen Kurs. Das Studium der Zahnmedizin kann zum Teil nur im Wintersemester aufgenommen werden. Perspektiven nach der Ausbildung Die meisten Zahnmediziner/innen lassen sich mit einer eigener Praxis nieder oder arbeiten in Gemeinschaftspraxen, einige sind in Zahnkliniken oder im öffentlichen Gesundheitswesen tätig. Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es auch im Sanitätsdienst bei der Bundeswehr. Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums ist die berufliche Bildung für Zahnärzte und Zahnärztinnen jedoch noch nicht beendet. Um ihren Wissensstand aktuell zu halten, wird auch von approbierten Zahnmedizinern und Zahnmedizinerinnen eine ständige Fortbildungsbereitschaft gefordert, zu der sie auch gesetzlich verpflichtet sind. Hierfür steht ihnen eine Vielzahl von Bildungsangeboten zur Verfügung. In Lehrgängen und Seminaren zu Themen wie radiologische Diagnostik, Störungen und Behandlung des orofacialen Traktes, Psychologie in der Zahnarztpraxis oder Rechtsfragen für Zahnärzte und Zahnärztinnen können sie ihre Kenntnisse immer aktuell halten. Auch für eine Spezialisierung auf neue Aufgabenfelder oder für die Übernahme neuer bzw. veränderter Aufgabenbereiche ist dies förderlich. Die Weiterbildung zum Fachzahnarzt/zur Fachzahnärztin erfordert - neben dem Nachweis bestimmter Tätigkeiten - ebenfalls die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Durch Aufbau-, Ergänzungs- oder Zusatzstudiengänge z.b. in den Bereichen Gesundheitsökonomie, Gesundheitswissenschaften oder technisches Gesundheitswesen vertiefen und erweitern sie ihre Fachkenntnisse. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Zahnarzt/-ärztin nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Zahnarzt/-ärztin gibt es Alternativen in den Bereichen: Medizin, Pharmazie Medizintechnik Sprachtherapie Information und Dokumentation Berufe in diesen Bereichen haben mit dem Zahnarztberuf anspruchsvolle Tätigkeiten im Gesundheitswesen gemeinsam.

9 Ausbildungsalternativen (Liste) Die nachfolgend aufgelisteten Ausbildungsalternativen weisen Gemeinsamkeiten mit dem Beruf Zahnarzt/Zahnärztin auf: Bereich Medizin, Pharmazie Beschäftigte in (Zahn-)Medizin und Pharmazie arbeiten gleichermaßen im Kernbereich des Gesundheitswesens und haben ein naturwissenschaftliches Studium absolviert. Sachkundige Beratung in Gesundheitsfragen gehört zum zahnärztlichen wie zum human- oder veterinärmedizinischen und zum pharmazeutischen Tätigkeitsprofil. Fachleute beider Bereiche verfügen über profundes medizinisches und pharmazeutisches Wissen. Alternativberufe: Arzt/Ärztin (Uni) in BERUFENET Apotheker/in (Uni) in BERUFENET Tierarzt/-ärztin (Uni) in BERUFENET Dipl.-Pharmazeut/in (Uni) in BERUFENET Bereich Medizintechnik Fachleute aus Zahnmedizin wie aus medizinischer und pharmazeutischer Technik erwerben im Studium naturwissenschaftliche Kenntnisse und können mit komplexen technischen Anlagen und Apparaten umgehen. Sie benötigen gutes Sehvermögen, beidhändiges Handgeschick im Umgang mit sehr kleinen Objekten und Fähigkeit zu andauernder, konzentrierter Arbeit. Alle im Folgenden genannten Berufsziele haben mit dem Gesundheitswesen zu tun. Alternativberufe: Dipl.-Ing. (FH) - Medizintechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (BA) - Medizintechnik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Biomedizinische Technik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Hörtechnik u. Audiologie in BERUFENET Bereich Sprachtherapie In der Zahnmedizin wie in der Sprach- und Sprechtherapie bzw. Logopädie geht es unter anderem um die Sprechwerkzeuge. In beiden Bereichen benötigt man gute Kenntnisse der entsprechenden Anatomie und Funktionsdiagnostik. Alternativberufe: Dipl.-Lehrlogopäde/-logopädin (Uni) in BERUFENET Dipl.-Sprecherzieher/in in BERUFENET Bachelor of Science (Uni) - Klinische Linguistik in BERUFENET Bereich Information und Dokumentation Zahnmediziner/innen wie Fachleute in der medizinischen Informatik und Dokumentation haben in ihrer Arbeit - wenn auch in ganz unterschiedlichem Umfang - mit medizinischer Dokumentation und mit Anwendungen der Medizininformatik zu tun und kennen sich sehr gut mit medizinischer Terminologie aus. Alternativberufe: Dipl.-Informatiker/in (Uni) - Medizinische Informatik in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (FH) - Medizininformatik in BERUFENET Medizinische/r Dokumentar/in in BERUFENET Dipl.-Informatiker/in (Uni) - Bioinformatik in BERUFENET Dipl.-Ing. (FH) - Bioinformatik in BERUFENET Interessen Förderlich: Interesse an Medizin (Anatomie,, Zahnerhaltungskunde, Kieferorthopädie, Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sind wesentliche Inhalte des Studiums) Interesse an Physik (Physik, physikalisches Praktikum und zahnärztliche Werkstoffkunde als Pflichtfachgebiete im vorklinischen Abschnitt, Röntgenkurs und Röntgenpraktikum als Fachgebiete im klinischen Abschnitt) Interesse an Chemie (Chemie, chemisches Praktikum, physiologische Chemie und physiologisch-chemisches Praktikum als Pflichtfachgebiete im vorklinischen Abschnitt, Pharmakologie und Toxikologie als Fachgebiete im klinischen Abschnitt) Interesse an Biologie (Biologie, Histologie und Physiologie als Pflichtfachgebiet im vorklinischen Abschnitt, medizinische Mikrobiologie als Fachgebiet im klinischen Abschnitt) Interesse an Rechtskunde und Rechtsanwendung (Berufs- und Rechtskunde als Fachgebiete im klinischen Abschnitt) Interesse an Technik (Kursus der technischen Propädeutik als Pflichtfachgebiet im vorklinischen Abschnitt) Neigung zum Bedienen und Beraten (Beratung von Patienten während der Famulatur in der Zahnarztpraxis) Nachteilig: Abneigung gegen das Durcharbeiten von Fachliteratur Abneigung gegen Tätigkeit, die ständige Denkarbeit erfordert (Aufnahme des Lernstoffs, Prüfungsvorbereitung) Abneigung gegen mündlichen Vortrag (Mündliche Prüfungen als Teil der zahnärztlichen Prüfung) Abneigung gegen unregelmäßige Arbeitszeiten (Hochschulveranstaltungen finden auch in den Abendstunden statt; während der Famulatur in der Zahnarztpraxis auch Dienst in den Abendstunden und Teilnahme am zahnärztlichen Notdienst in der Nacht und am Wochenende) Abneigung gegen Umgang mit kranken Menschen

10 Arbeitsverhalten Notwendig: Ausreichende geistige Spannkraft und Beharrlichkeit, Befähigung zu selbstständiger Arbeitsorganisation und eigengesteuerter Stoffaneignung (Hochschulstudium) Genaue, sorgfältige Arbeitsweise (Tätigkeit im Labor) Verantwortungsbewusstsein (Während der Famulatur: Tätigkeit hat Auswirkungen auf andere Menschen) Neurovegetative Belastbarkeit (Hoher Prüfungsdruck) Psychische Stabilität (Während der Famulatur in der Zahnarztpraxis ständig Konfrontation mit Krankheit und Schmerzen der Patienten) Förderlich: Befähigung zu selbstständigem Arbeiten, aber auch Befähigung zu Gruppenarbeit (Einzelarbeit, aber auch Bildung von Arbeits- und Lerngruppen) Sinn für Sauberkeit, Hygienebewusstsein (Einhaltung der Hygienebestimmungen) Nachteilig: Starke negative Reaktion auf den Anblick von Blut (bei manchen zahnärztlichen Eingriffen lassen sich Blutungen nicht völlig vermeiden) Ausschließend: Neigung zu Ekelreaktionen gegenüber Mundgeruch Fähigkeiten Notwendig: Von den folgenden Fähigkeiten ist für das Studium und die Berufsausübung jeweils ein bestimmter Mindestausprägungsgrad notwendig. Ein darüber hinausgehender (höherer) Ausprägungsgrad ist meist vorteilhaft. Gutes allgemeines intellektuelles Leistungsvermögen (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute Wahrnehmungs- und Bearbeitungsgeschwindigkeit (Prüfungen) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gute logische Denkfähigkeit (hoher Komplexitäts- und Abstraktionsgrad des Gegenstandsbereichs) (Komplexität des Lernstoffes; Vielzahl von Fachgebieten) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliche Merkfähigkeit und gut-durchschnittliches Gedächtnis (Hohe Lernstofffülle) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliches mündliches Ausdrucksvermögen (Mündliche Prüfungen als Teil der zahnärztlichen Prüfung) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Gut-durchschnittliches schriftliches Ausdrucksvermögen (Schriftlicher Teil der zahnärztlichen Prüfung) (Bezugsgruppe: Personen mit Hochschulreife) Förderlich: Technisches Verständnis (Erleichtert das Verstehen der Funktionsweise der eingesetzten Apparate) Sprachverständnis für mündliche Äußerungen (Während der Famulatur Verstehen ungenau geäußerter Patientenwünsche während der zahnärztlichen Behandlung) Kenntnisse und Fertigkeiten Gute Voraussetzungen für ein erfolgreiches Studium der Zahnmedizin bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach: Begründung:

11 Biologie/Chemie: Die Humanmedizin gehört zu den "Life sciences". Daher muss sicheres Basiswissen in diesen Fächern vorhanden sein. In der Hochschulausbildung wird auf entsprechende Grundlagen meist nicht mehr ausführlich eingegangen. Physik: Grundkenntnisse erleichtern die Vorbereitung auf das Physikpraktikum innerhalb des Studiums. Auch Untersuchungsmethoden wie Sonografie oder Computertomografie versteht man besser mit physikalischen Vorkenntnissen. Mathematik: Benötigt wird anwendungsbezogene Mathematik. Können muss man z.b. die Differential-, Integral-, Infinitesimal- und Vektorrechnung. Der sichere Umgang mit statistischen Methoden ist ebenfalls wichtig. Ethik/Religion/Geschichte: Diese Fächer schulen darin, ethisch-moralischen Überlegungen einen hohen Stellenwert einzuräumen. Gerade in der Medizin ist dies sehr wichtig. Sozialkunde/Politik: Das Wissen über Zusammenhänge in diesen Bereichen hilft bei der Einordnung und Wertung aktueller gesundheitspolitischer Diskussionen und Probleme. Latein: Wozu Latein? Es erleichtert den Zugang zur medizinischen Fachsprache. Fachspezifische Lateinkenntnisse lernt man jedoch an der Universität. Deutsch: Ein Muss für das Studium: Textverständnis, einwandfreier Ausdruck und korrekte Orthografie! Das Fach Deutsch ist immer wichtig, zumal es auch Logik und Dialogfähigkeit fördert und damit das Vermögen, klar diskutieren und vortragen zu können. Englisch: Die Fachsprache in den Naturwissenschaften ist Englisch. Studierende müssen englische Texte rasch lesen und verstehen, in Englisch diskutieren sowie englische Referate verfassen können. Weitere Fremdsprachen: Spricht man z.b. Italienisch, Französisch, Spanisch oder Russisch, kann man sich mit den Patienten in ihrer Mutersprache unterhalten. Darüber hinaus ist es möglich, Fachliteratur auch in diesen Sprachen zu lesen. Informationstechnische Grundausbildung: Studieren ohne PC und Internet? Undenkbar. Man muss sich zumindest mit der elementaren Bedienung auskennen. Anwenderkenntnisse sind auch für das Erstellen von Facharbeiten nötig. Die Angaben beruhen auf Befragungen von Fachbereichsvertretern an Hochschulen. Quellen: BW Bildung und Wissen Verlag und Software GmbH sowie Genius, die Studienberatung der Professoren ( Gesetze/Regelungen Regelungen auf Bundesebene Hochschulrahmengesetz (HRG) vom (BGBl. l S. 185), in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 18), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 1976 (BGBl. l S. 185), 1999 (BGBl. I S. 18), 2000 (BGBl. I S. 1638), 2001 (BGBl. S. 2785), 2002 (BGBl. I S. 693, 1467, 3138), 2004 (BGBl. I S. 2298, 3835), 2006 (BGBl. I S. 2748), 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Gesetz über befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft (Wissenschaftszeitvertragsgesetz- WissZeitVG) vom (BGBl. I S. 506) Fundstelle: 2007 (BGBl. I S. 506) Internet Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (Bundesausbildungsförderungsgesetz - BAföG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 645, 1680), geändert durch Gesetz zur Familienförderung vom (BGBl. I S. 2552), zuletzt geändert durch zuletzt geändert durch Art. 4 Abs. 9 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2809) Fundstelle: 1983 (BGBl. I S. 645, 1680), 1999 (BGBl. I S. 2552), 2000 (BGBl. I S. 1983), 2001 (BGBl. I S. 390, 3986), 2002 (BGBl. I S. 1946), 2003 (BGBl. I S. 2848, 2954, 3022), 2004 (BGBl. I S. 1950, 3127), 2005 (BGBl. I S. 2809) Internet Künftige Entwicklung der länder- und hochschulübergreifenden Qualitätssicherung in Deutschland, Beschluss der KMK vom Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 183kB) Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom i.d.f. vom ) Fundstelle: KMK-Beschlusssammlung Volltext (pdf, 16kB) Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse (Im Zusammenwirken von Hochschulrektorenkonferenz, Kultusministerkonferenz und Bundesministerium für Bildung und Forschung erarbeitet und von der Kultusministerkonferenz am beschlossen) Fundstelle: 2005 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 43kB)

12 Regelungen auf Länderebene Hochschulgesetze, Universitätsgesetze Qualifikations- oder Hochschulzugangsverordnungen Regelungen auf Hochschulebene Studienordnungen für das Studium der Zahnmedizin Die Bestimmungen des Hochschulrahmengesetzes werden in landeseigenen Universitätsgesetzen oder allgemeinen Hochschulgesetzen umgesetzt. Auf Basis des Landes-Hochschulgesetzes und der Rahmenordnungen der Kultusminister- und Hochschulrektorenkonferenz erstellt jede Hochschule für jeden von ihr angebotenen Studiengang eine eigene Studienordnung und eine Prüfungsordnung, die beim Studium der Zahnmedizin der Approbationsordnung für Zahnärzte entspricht. (Die Prüfungsordnung enthält auch Angaben über die Regelstudienzeit, über Zulassungsvoraussetzungen zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen, über Fristen für die Anmeldung zu den Prüfungen sowie Informationen über Anrechnungsmöglichkeiten von Studien- und Prüfungsleistungen.) Die allgemeinen Bestimmungen der Hochschulgesetze der Länder werden in landeseigenen Verordnungen, z.b. über den Hochschulzugang, konkret ausgeführt. Rückblick - Entwicklung der Ausbildung Die universitäre Ausbildung von Zahnärzten/Zahnärztinnen in Deutschland ist schon über 100 Jahre alt. In der Bundesrepublik wurde die Ausbildung zum Dentisten/zur Dentistin 1952 abgeschafft. In der Folgezeit regelte ein Gesetz aus dem Jahr 1953 das mindestens zehnsemestrige Hochschulstudium mit einer naturwissenschaftlichen Vorprüfung nach dem zweiten Semester und einer zahnärztlichen Vorprüfung nach weiteren drei Semestern und schließlich einer zahnärztlichen Prüfung. Die jetzt gültige Approbationsordnung für Zahnärzte/Zahnärztinnen, die aus dem Jahr 1955 stammt, wurde 2002 zuletzt geändert. Neu Neues Befristungsrecht für Arbeitsverträge in der Wissenschaft Junge Wissenschaftler/innen haben nun Rechtssicherheit, dass sie auch nach ihrer Qualifizierungsphase von 12 Jahren (Medizin: 15 Jahre) auf Drittmittelstellen weiterbeschäftigt werden können: Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz sieht explizit die Befristung wegen Drittmittelfinanzierung vor. Durch eine familienpolitische Komponente - bei Betreuung von Kindern verlängert sich die zulässige Befristungsdauer um zwei Jahre je Kind - wird die Situation von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschafterinnen mit Kindern berücksichtigt. Das Gesetz ist am 18. April 2007 in Kraft getreten Ausblick - absehbare Änderungen In der Diskussion: Reform der zahnmedizinischen Approbationsordnung Nach der Änderung der Approbationsordnung für Humanmediziner/innen im Jahr 2004 wird nun auf Anregung des Wissenschaftsrates auch eine Reform der Approbationsordnung für Zahnärzte (AppO-Z) diskutiert, die aus dem Jahr 1955 stammt. Ziel der Reform ist die Anpassung der Approbationsordnung an fachliche Weiterentwicklungen und die Anforderungen einer modernen, interdisziplinär ausgerichteten Lehre. Einig scheinen sich alle Beteiligten darin zu sein, dass das Studium der Zahnmedizin wieder enger an das der Humanmedizin angebunden werden soll.

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