MVZ & Angestellte Ärzte
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- Kerstin Kästner
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1 Berlin MVZ & Angestellte Ärzte 1) Lagebericht 2) Novellierungsbedarf beim Rechtsrahmen Vorstandsvorsitzender Bundesverband Medizinische Versorgungszentren Gesundheitszentren - Integrierte Versorgung e.v. BMVZ e.v. Schumannstr Berlin Tel: Fax: Mail: b.koeppl@bmvz.de Berlin ) Lagebericht Aktuelle MVZ-Statistik Entwicklungstrends in der ambulanten Medizin Details zu kooperativ ausgeübter Medizin BMVZ e.v. Schumannstr Berlin Tel: Fax: Mail: b.koeppl@bmvz.de Seite 1
2 Dynamik der MVZ-Entwicklung 70 Anzahl der MVZ je Quartal absolut davon jeweils MVZ in KrH-Trägerschaft MVZ Neuzulassung im Jahr Grafik BMVZ / Datenquelle: MVZ-Statistik der KBV Eckdaten der MVZ in Deutschland Anzahl: (Stand ) Gesamtzahl der in MVZ tätigen Ärzte ,8 % von insgesamt 146 Tausend im ambulanten Sektor tätigen Ärzten davon Ärzte im Anstellungsverhältnis (89 % aller MVZ-Ärzte) häufigste beteiligte Facharztgruppen Hausärzte, Internisten, Chirurgen, Radiologen, Gynäkologen MVZ-Größe (Vorjahr: 6,1) Ø 6,4 Ärzte MVZ in Krankenhausträgerschaft (Vorjahr: 37,5) ca. 37,8% MVZ in Trägerschaft von Vertragsärzten (Vorquartal: 40,7) ca. 40,7% MVZ-Top-Regionen: (Anzahl absolut) Top-Regionen MVZ in KrH-Trägerschaft (Anzahl absolut) Bayern (376), NRW 308), Niedersachsen (195), Berlin (159) Hessen (157) Bayern (109), Niedersachsen (96), NRW (90), Ba-Wü (76), Thüringen (71), Sachsen (68) Grafik BMVZ / Datenquelle: MVZ-Statistik der KBV Seite 2
3 Von der Einzelpraxis zur Kooperation Datenquelle: Gesundheitsberichterstattung des Bundes und Bundesarztregister der KBV Grafik: BMVZ Anzahl Einzelpraxen Anzahl Gemeinschaftspraxen Anzahl MVZ Anteil EP-Ärzte Anteil GP-Ärzte 29,1% 30,0% 31,2% 32,3% 34,0% 34,5% 35,4% 35,2% 35,5% 35,7% 35,8% Anteil MVZ-Ärzte 0,0 0,2% 1,0% 1,9% 2,9% 4,0% 5,1% 5,8% 7,0% 7,9% 8,2% Kooperative Praxisstrukturen im ambulanten Sektor Stand: Anteil Ärzte nach Praxisform 34,0% 57,8% 50,4% 8,2% 7,4% MVZ BAG Einzelpraxis Praxis m. angestellten Ärzten Betrachtet man die Praxisstrukturen, so zeigt sich, das 2013 bereits die Hälfte aller Ärzte kooperativ in MVZ, BAGs oder in Praxen mit angestellten Ärzten tätig waren. Kooperation / Einzelpraxis 49,6% 50,4% Einzelpraxis Kooperation Grafik BMVZ / Datenquelle: Bundesarztregister der KBV Seite 3
4 Vom Monopol der selbständigen Niederlassung zu mehr angestellten Ärzten Zahl der im jeweiligen Jahr als Vertragsarzt tätigen Ärzte/Ärztinnen Entwicklung der Zahl der im ambulanten Bereich angestellt tätigen Ärzte/Ärztinnen davon in MVZ angestellt Grafik BMVZ / Datenquelle: Bundesärztekammer Kooperative Praxisstrukturen im ambulanten Sektor Stand: Fachrichtungen, bei denen mehr als 70% der Ärzte in Kooperationen* tätig sind: Transfusionsmediziner (79,4 %) Strahlentherapeuten (96,2 %) Radiologen (93,6 %) Pathologen (87,5 %) Nuklearmediziner (85,8 %) Neurochirurgen (76,4 %) Laborärzte (93,0 %) Humangenetiker (83,8 %) Fachinternisten (74,4 %) Fachrichtungen mit mehr als 50% Kooperationen*: Anästhesisten (61,1 %) Augenärzte (58,0 %) Chirurgen (67,7 %) Kinderärzte (56,6 %) Orthopäden (64,8 %) Urologen (58,7 %) Allgemeinmediziner (51,4%) Phys.-Reha. Mediziner (51,3 %) Hautärzte (52,4 %) Deutlich abweichend sind ausschließlich die psychologischpsychosomatischen Fachgruppen (ärztlich & nicht-ärztlich), die zu 89 % in Einzelpraxis tätig sind. * Anteil der Ärzte an allen Ärzten der Fachgruppe, die in MVZ, BAG oder als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in einer Praxis mit angestellten Ärzten tätig sind Datenquelle: Bundesarztregister der KBV Seite 4
5 Dynamik der Arztzahlen im ambulanten Bereich & des Anteils angestellter Ärzte Anzahl ambulant tätige Ärzte Anteil angestellte Ärzte 6,4% 6,2% 6,2% 6,0% 6,4% 6,7% 7,6% 9,1% 10,2% 11,9% 13,2% 14,5% 15,3% Grafik BMVZ / Datenquelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer Verteilung der angestellten Ärzte auf die Praxisstrukturen im ambulanten Sektor Stand: Anzahl angestellte Ärzte insgesamt davon in MVZ davon in BAG davon in Einzelpraxis Angestellte Ärzte sind in allen möglichen Praxisformen tätig, insbesondere aber neben MVZ auch in Einzelpraxen aus Perspektive den einzelnen Fachrichtungen variiert die Verteilung und der Anteil angestellter Ärzte stark Insgesamt sind mit 49,7 % knapp die Hälfte aller angestellten Ärzte in MVZ tätig 28 % jedoch in sogenannten Einzelpraxen mit angestellten Ärzten Unter den Vertragsärzten, die in Einzelpraxis tätig sind, sind daher gleichzeitig ärztliche Arbeitgeber - sie beschäftigen Kollegen und damit im Schnitt 1,25 Ärzte. Grafik BMVZ / Datenquelle: Bundesarztregister der KBV Seite 5
6 Feminisierung der ambulanten Medizin Anzahl alle ambulant tätige Ärzte Anteil Ärztinnen unter allen ambulant tätigen Ärzten ,6% 35,9% 36,1% 36,5% 37,0% 37,5% 38,1% 38,6% 39,1% 39,8% ,4% 41,1% 41,7% Grafik BMVZ / Datenquelle: Ärztestatistik der Bundesärztekammer Anstellung als weiblicher Trend Anzahl ambulant in Anstellung tätiger Ärzte/Ärztinnen Anzahl Ärztinnen unter allen ambulant angestellten Ärzten Grafik BMVZ / Datenquelle: Ärztestatistik der BÄK Seite 6
7 MVZ sind ein Angebot an die veränderten Wünsche der ÄrztInnen o o o o o ambulante angestellte Ärzte werden zunehmend selbstverständlich in den MVZ wurde schon frühzeitig der Trend sichtbar, dass vor allem Frauen sich auf die angestellten Arbeitsplätze bewerben MVZ nehmen hier eine Entwicklung vorweg, die zeitverzögert auch auf die übrigen Praxen zukommt die Feminisierung hat erhebliche Auswirkungen auf die Weiterführung der Praxis nach einem altersbedingten Wechsel die MVZ als neue Organisationsform kommen dabei den Ärzten & Ärztinnen und deren Bedürfnissen nach flexibler Sicherheit entgegen Berlin ) Aktuelles zum Rechtsrahmen Novellierungsbedarf& Koalitionsvertrag & Umsetzungsstand Forderungen an ein 2. GKV-VStG BMVZ e.v. Schumannstr Berlin Tel: Fax: Mail: b.koeppl@bmvz.de Seite 7
8 Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode MVZ Seite 54 Künftig werden auch arztgruppengleiche Medizinische Versorgungszentren zugelassen. Außerdem wird es auch Kommunen ermöglicht, Medizinische Versorgungszentren zu gründen; davon unberührt gilt der Vorrang eines ärztlichen Bewerbers ( 103 Abs. 4c SGB V). Bei Vergütung und Zulassung dürfen die Medizinischen Versorgungszentren im Rahmen des bestehenden Rechts nicht benachteiligt werden. Seite 8
9 Eckdaten zur Gesetzgebung ursprünglich angekündigt für den Frühherbst 2014: 2. GKV-VStG (Vgl. GKV-Versorgungsstrukturgesetz von 2012) aktuell unklar, wann konkret mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfes zu rechnen ist auch noch keine Terminsetzung im Bundestag Inhalte: diejenigen Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag, die nicht durch ein anderes separates Gesetz erfasst werden d.h. zum Beispiel Wartezeiten Organisation der ärztlichen Selbstverwaltung Regelungen zu Unter- & Überversorgung Delegation & Substitution MVZ & angestellte Ärzte Der zweite Schwerpunkt sei das Versorgungsstrukturgesetz 2, das Gröhe im Herbst dieses Jahres vorlegen will. Wir brauchen eine bessere Verteilung der Ärztinnen und Ärzte, meinte er. Gerade in Großstädten gebe es immer wieder eine ärztliche Überversorgung, in einigen ländlichen Regionen fehlten hingegen Ärzte. Deswegen sollten wir mit gezielten Maßnahmen sowohl die Überversorgung abbauen als auch der Unterversorgung rechtzeitig begegnen, so der Minister. Quelle: Dt. Ärzteblatt vom Regelungskreis MVZ & Angestellte Ärzte folgende Inhalte werden wahrscheinlich umgesetzt: rechtliche Zulässigkeit fachgleicher MVZ Anpassung der Vertretungsregelungen gemäß Ärzte-ZV auf die Besonderheiten ärztlicher Arbeitergeber-Arbeitnehmerverhältnisse im Gespräch ist u. A. auch: Ermöglichung trägerinterner Sitzverlagerungen, sofern Versorgungsgründe nicht entgegen stehen Anpassung der Regelung, dass bei Bewerbung auf einen Sitz auch bereits eine konkrete Anstellung/Arbeitsvertrag vorliegen muss eher nicht umgesetzt werden: alleinige Zulässigkeit kommunaler MVZ-Trägerschaften Rücknahme der Trägerschaftseingrenzung der Vorgängerregierung Einflußnahme auf dem EBM zur Vermeidung systematischer Benachteiligungen von Kooperationen Seite 9
10 Veröffentlichung & Inkrafttreten Konkrete Termine sind bisher nicht bekannt. Aber: Forderungen des BMVZ an ein Reformgesetz zur ambulanten Versorgung Abbau rechtlicher Benachteiligungen für MVZ im SGB V Abbau von wirtschaftlichen Benachteiligungen bei der Honorierung erbrachter Leistungen im EBM und bei den Plausibilitätsprüfungen Modernisierung und Anpassung von Zulassungsverordnung und Berufsrecht an die neue Versorgungsrealität mit angestellten Ärzten Seite 10
11 Forderungen des BMVZ an die ärztliche Selbstverwaltung Abbau systematischer Benachteiligungen in EBM und regionalen HVM Anerkennung, dass angestellte ambulante Ärzte nicht Ärzte zweiter Klasse sind, sondern den gleichen Versorgungsauftrag erfüllen wie ihre niedergelassenen Kollegen Beendigung der konfrontativen Gegenüberstellung angestellter und selbständiger Ärzte durch KV en und Berufsverbände Sondergutachten 2012 des Sachverständigenrates zur Begutachtung der Entwicklungen im Gesundheitswesen (Rn. 177): Gerade MVZ könnten in kleineren Städten die Möglichkeit bieten, Ärztinnen und Ärzte, die sich keine Selbständigkeit wünschen, für neue Organisationsformen zu gewinnen. Eine Bevorteilung einzelner Leistungserbringer bei der Gründungsberechtigung oder in Fragen der Nachbesetzung von Arztsitzen ist innovationshemmend und weder versorgungspolitisch noch ökonomisch zu rechtfertigen. Bildquelle: Bericht zu Selbstverständnis & Tätigkeit des BMVZ e.v. / Schwäbische.de Seite 11
12 Kontakt: Bundesverband MVZ Schumannstr Berlin??? Tel: Fax: Mail: Seite 12
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