Vorlesungsgliederung. - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht
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- Heidi Kaufer
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1 Vorlesung Baurecht WS 2016/2017 Prof. Dr. Thomas Roeser Vorlesungsgliederung Einführung in das Baurecht - Zweiteilung des Baurechts: Bauplanungsrecht mit Städtebaurecht einerseits, Bauordnungsrecht andererseits - weitere Rechtsgebiete mit Einfluss auf das Baurecht: insbes. Raumordnungsrecht, Naturschutzrecht, Immissionsschutzrecht, Wasserrecht - historische Entwicklung zum jetzigen Rechtszustand - verfassungsrechtliche Vorgaben, insbesondere Art. 14 und Art. 28 Abs. 2 GG - Gesetzgebungszuständigkeit - Rechtsquellen: BauGB und BauNVO für das Bauplanungs- und das Städtebaurecht, Bauordnungen der Länder für das Bauordnungsrecht - Europarechtliche Einflüsse auf das Baurecht, insbesondere im Bauplanungs- und Städtebaurecht Erster Teil: Bauplanungs- und Städtebaurecht A. Bauplanungsrecht I. Bauleitplanung 1. 1 BauGB als Grundlage der Bauleitplanung - Bauleitplanung als gemeindliche Aufgabe, 1 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BauGB - Flächennutzungsplan und Bebauungsplan als wichtigste Instrumente der Bauleitplanung, 1 Abs. 2 BauGB - kein Rechtsanspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen, 1 Abs. 3 Satz 2 BauGB, wohl aber objektive Pflicht der Gemeinde zur Aufstellung, 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB - Ziele der Bauleitplanung, 1 Abs. 5 BauGB - zu berücksichtigende Belange, 1 Abs. 6 BauGB - planerische Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, 1 Abs. 7 BauGB
2 2 2. Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen, 2 bis 4a BauGB 3. Flächennutzungsplan und Bebauungsplan: Stufenverhältnis in der gemeindlichen Bauleitplanung a. Flächennutzungsplan als vorbereitende Bauleitplanung, Inhalt und Rechtsnatur, 5 BauGB b. Bebauungsplan - Rechtsnatur, 10 Abs. 1 BauGB - Entwicklungsgebot, 8 Abs. 2 bis 4 BauGB - Inhalt des Bebauungsplans, 9 BauGB, insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung - BauNVO als Konkretisierung von Art und Maß der baulichen Nutzung, 9a BauGB - 2 bis 14 BauNVO als Bestandteil des Bebauungsplans, 1 Abs. 3 Satz 2 BauNVO - Art der baulichen Nutzung, 2 bis 14 BauNVO, 15 BauNVO - Möglichkeit der planerischen Feinsteuerung, 1 Abs. 4 bis 10 BauNVO - Maß der baulichen Nutzung, 16 bis 23 BauNVO 4. Sicherung der Bauleitplanung - Veränderungssperre, 14, 16 bis 18 BauGB - Zurückstellung von Baugesuchen, 15 BauGB Planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben, 30 bis 35 BauGB 1. Vorab: Nachbarschutz und Bestandsschutz 2. Zulässigkeit von Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans; Arten von Bebauungsplänen, 30 Abs. 1 bis 3 BauGB a. Arten von Bebauungsplänen b. Ausnahmen und Befreiungen, 31 Abs. 1 und 2 BauGB c. Zulässigkeit von Vorhaben während der Planaufstellung, 33 BauGB
3 3 3. Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen, 34 BauGB a. 34 Abs. 1, Abs. 3a bis 6 BauGB: Ortsteil, Bebauungszusammenhang, Einfügen b. sog. faktisches Baugebiet, 34 Abs. 2 BauGB i.v.m. den 2 bis 14 BauNVO c. Innenbereichssatzungen, 34 Abs. 4 bis 6 BauGB 4. Bauen im Außenbereich, 35 BauGB a. Grundsatz: Der Außenbereich soll von Bebauung freigehalten werden b. Privilegierte Vorhaben, 35 Abs. 1 BauGB c. Sonstige Vorhaben, 35 Abs. 2 BauGB d. Öffentliche Belange, 35 Abs. 3 BauGB e. 35 Abs. 4 BauGB als Bestandsschutzregelung f. Außenbereichssatzung, 35 Abs. 6 BauGB BauGB: Beteiligung der Gemeinde bei der Zulassung von Vorhaben nach 31, 33 bis 35 BauGB B. Besonderes Städtebaurecht I. Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, 136 ff. BauGB 1. Voraussetzung: Städtebauliche Missstände, 136 BauGB 2. Durchführung der Sanierungsmaßnahme durch die Gemeinde a. Erlass der Sanierungssatzung, 142 BauGB b. Folgen der Sanierungssatzung, insbesondere Genehmigungspflicht für Vorhaben und Rechtsvorgänge, 144 und 145 BauGB c. Ordnungs- und Baumaßnahmen, 147, 148 BauGB 3. Abschluss der Sanierungsmaßnahme, insbesondere Aufhebung der Sanierungssatzung, 162, 163 BauGB
4 4 4. Finanzierung der Sanierungsmaßnahme: Zahlung von Ausgleichsbeträgen durch die Eigentümer von Grundstücken innerhalb des förmlich festgesetzten Sanierungsgebiets, 154 BauGB Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, 165 ff. BauGB 1. Ziele und Zwecke, 165 Abs. 1 und 2 BauGB 2. Erlass einer Entwicklungssatzung, 165 Abs. 3 bis 9 BauGB; Durchführung der Entwicklungsmaßnahme als Aufgabe der Gemeinde, 166 Abs. 1 und 2 BauGB 3. Grundlegender Unterschied zur Sanierungsmaßnahme: Im Regelfall Pflicht der Gemeinde zum Erwerb der Grundstücke im städtebaulichen Entwicklungsbereich, 166 Abs. 3 BauGB; Veräußerungspflicht der Gemeinde, 169 Abs. 5 bis 8 BauGB 4. Weitgehende entsprechende Anwendung der Vorschriften des Sanierungsrechts auf die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme, 169 Abs. 1 BauGB Zweiter Teil Bauordnungsrecht (im Land Brandenburg) A. Bauordnungsrecht als Teil des Ordnungsrechts I. Die unteren Bauaufsichtsbehörden als Sonderordnungsbehörden, 57 Bbg- BauO Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung, 58 Abs. 1 und 2 BbgBauO B. Das Baugenehmigungsverfahren I. Grundsatz der Genehmigungspflicht für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen 1. Begriffliche Vorklärung - bauliche Anlage, 2 Abs. 1 BbgBauO
5 5 - Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung 2. Genehmigungsfreie Vorhaben, 61 BbgBauO, insbesondere für Instandhaltungsarbeiten, 61 Abs. 3 BbgBauO 3. Bauanzeigeverfahren, 62 BbgBauO Baugenehmigungsverfahren, 63 ff. BbgBauO 1. Bauantrag, 68, 69 BbgBauO 2. Prüfungsumfang durch die Baugenehmigungsbehörde, 64 BbgBauO, insbesondere nach dem Bauordnungsrecht (Beispiel: Abstandsflächenrecht, 6 BbgBauO) 3. Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens, 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB i.v.m. 71 BbgBauO 4. Erteilung der Baugenehmigung, Rechtswirkungen (insbesondere: Konzentrationswirkung, 72 Abs. 1 Satz 1 und 2 BbgBauO 5. Vorbescheid, 75 BbgBO C. Maßnahmen der Bauaufsicht I. Bauaufsichtliche Generalklausel, 58 Abs. 2 Satz 2 BbgBO Baueinstellung, Versiegelung, 79 BbgBO - Voraussetzungen, 79 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 bis 4 BbgBauO - Ermessensentscheidung - Versiegelung als besondere Maßnahme des Vollstreckungsrechts, 79 Abs. 2 BauGB I Nutzungsuntersagung, 80 Abs. 1 Satz 2 und 3 BbgBO - Begriff der Nutzungsänderung - Voraussetzung: Formelle Illegalität ausreichend
6 6 - Ermessensentscheidung; ausnahmsweise materielle Illegalität erforderlich IV. Beseitigungsanordnung, 80 Abs. 1 Satz 1 BbgBO - Voraussetzung: formelle und materielle Illegalität - Ermessen, insbesondere: Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit V. Spezialthema: Anordnung der sofortigen Vollziehung nach 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO bei Maßnahmen der Bauaufsicht - Baueinstellung, Nutzungsuntersagung - Beseitigungsverfügung
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