Als Betroffenenverband der Pflegefamilien in Sachsen-Anhalt nehmen wir zu dem geplanten Entwurf wie folgt Stellung:

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1 Stellungnahme zum Entwurf der Änderung des Kinderförderungsgesetzes zu Artikel 3, 20 Vollzeitpflege - Hilfe bei einer geeigneten Pflegeperson - (Landtagsfassung vom ) Ranies Kontakt Dorfstr Schönebeck OT Ranies Als Betroffenenverband der Pflegefamilien in Sachsen-Anhalt nehmen wir zu dem geplanten Entwurf wie folgt Stellung: Die Landesregierung beabsichtigt, die Verantwortung für die laufenden Unterhaltsleistungen für Pflegekinder auf die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also auf die einzelnen Kommunen zu übertragen und begründet dies mit der Möglichkeit der ortsnahen Erledigung staatlicher Aufgaben, der Bürgerfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Die geplante Änderung hätte weitreichende Konsequenzen für das Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt, würde eine Vielzahl von Problemen mit sich bringen und das bisher mühselig und nur teilweise Erreichte infrage stellen. In den letzten 20 Jahren wurde viel Zeit, Arbeit und Geld in die Entwicklung des Pflegekinderwesen investiert. Es wurden Standards für das Pflegekinderwesen erarbeitet und die Gründung von Selbsthilfeorganisationen massiv gefördert. Trotz allem wird es immer schwieriger Pflegekinder unterzubringen. Es sind zurzeit immer weniger junge Familien motiviert, ein Pflegekind aufzunehmen und erfahrene Pflegeeltern haben ein Alter erreicht, in dem sie kein Kind mehr aufnehmen möchten. Wir sehen, dass das Pflegekinderwesen einen Positivschub braucht, um längerfristig erfolgreich zu sein. Zu einer positiven Veränderung des Pflegekinderwesens gehört die Anerkennung der Arbeit von Pflegeeltern durch die Gesellschaft ebenso wie klare und verlässliche Rahmenbedingungen, zu denen natürlich auch angemessene und verlässliche finanzielle Grundlagen gehören. Beides ist derzeit nicht gegeben. Obwohl die Einwohnerzahl in Sachsen-Anhalt rückläufig ist, steigt die Zahl der Kinder die außerhalb ihrer Familien untergebracht werden müssen. In dieser angespannten Situation wird nun über eine Änderung nachgedacht, die bei uns die Frage aufwirft: Will das Land dadurch den Kommunen die Möglichkeit bieten, bessere Rahmenbedingungen für Pflegefamilien zu schaffen oder will es einfach die Mitverantwortung für die Problematik Pflegekinder völlig aus der Hand geben? Tel. (039200) Fax (039200) lichtenberg@lv-pa-lsa.de Jutta Volkhammer Tel. (039204) Fax (039204) volkhammer@lv-pa-lsa.de Internet: gesetzliche Vertreter 1.Vorsitzende Jutta Volkhammer stellv. Vorsitzende Bankverbindung Volksbank Jerichower Land e.g. Konto BLZ Träger der freien Jugendhilfe als gemeinnützig anerkannt beim Finanzamt Staßfurt Steuernummer 107/142/03377 Wir sind Mitglied in Landesarbeitsgemeinschaft der Familienverbände Verband Anwalt des Kindes Landesbündnis für Familien Agenda Pflegefamilien

2 Wir möchten aus einem Antwortbrief des Ministeriums für Arbeit und Soziales an einen nachfragenden Pflegevater folgende Erläuterungen wiedergeben: Vor einiger Zeit habe man angesichts der finanziellen Situation der Kommunen von einer Fortschreibung der Kinder- und Jugendhilfe-Pflegegeld-Verordnung abgesehen. Die Landkreise und kreisfreien Städte seien an einem Spielraum für die Festlegung der Pflegegelder ohne Vorgabe durch das Land interessiert. Den Kommunen solle ohne Vorgabe ermöglicht werden, anhand der Nachfrage orientierte Pflegegelder zu vereinbaren, um kostenintensivere Heimunterbringung zu vermeiden. Die bisherige Festlegung der Mindestbeträge durch das Land diene allein dem Schutz der Pflegepersonen vor "Lohndumping", denn bei den in der Verordnung genannten Grund- und Erziehungsbeiträgen handele es sich um Mindestbeträge. Es bestehe ja die Möglichkeit, dass die Kommunen über die Mindestbeträge hinaus auch höhere Beträge zahlen könnten. Wenn es keine landeseinheitlichen Richtlinien mehr gäbe, hätten die Landkreise und kreisfreien Städte die Möglichkeit, sich an den Empfehlungen des deutschen Vereins zu orientieren und somit ein deutliches Zeichen für Pflegefamilien setzen. Die Aussage, dass Pflegeeltern vor Lohndumping geschützt werden müssen ist in zweierlei Hinsicht sehr bemerkenswert: 1. Wenn davon auszugehen wäre das eine Änderung der 20 und 21 zu einer höheren Pflegegeldzahlung führen würde, wäre ein solcher Schutz nicht nötig. 2. In diesem Zusammenhang von Lohndumping zu sprechen ist nicht angemessen, denn das Pflegegeld ist der Unterhalt für das Kind und in keinster Weise der Lohn für die Arbeit der Pflegeeltern. Pflegeeltern bekommen für ihre Arbeit keinen Lohn Bisher wurden freiwillige Möglichkeiten zur finanziellen Verbesserung nicht genutzt und wir zweifeln sehr daran, dass die geplante Gesetzesänderung die Kommunen zu einer Angleichung der Pflegegelder an die Empfehlungen des Deutschen Vereins veranlassen wird. Wir alle wissen um die angespannte Finanzsituation der Kommunen. In dieser Situation ist nicht davon auszugehen, dass die Pflegesätze erhöht werden. Die Erfahrungen im Bereich der einmaligen Beihilfen, die von vielen Kommunen einfach gestrichen wurden, lassen uns Negatives befürchten. Wir sehen die geplanten Änderungen mit Besorgnis, trotz der o.a. Erläuterungen des Ministeriums. Pflegeeltern sind Menschen, die einem fremden Kind die Möglichkeit bieten wollen in einer Familie aufzuwachsen und ihm ein Zuhause zu geben. Was Pflegeeltern jedoch erwartet hat nichts mehr mit der Vorstellung von heiler Familie gemein. Sie nehmen ein Kind auf, das oft schwer traumatisiert und verhaltensauffällig ist und völlig außer Stande, einem Erwachsenen zu vertrauen. Pflegeeltern müssen daher ihr eigenes Familienleben, die Vorstellungen von Erziehung und Tagesablauf an das Pflegekind anpassen. Viele Pflegeeltern, meist die Mütter, geben ihre berufliche Tätigkeit auf, um sich intensiv um das Kind kümmern zu können. Diese Aufgabe kostet viel Kraft, Geduld, Zeit und

3 die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung und Weiterentwicklung, um den Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden. Sie übernehmen die Verantwortung für ein Kind in einer sehr schwierigen Lebenssituation. Es kann und darf nicht zu den Aufgaben von Pflegeeltern gehören, immer wieder über die finanziellen Grundlagen verhandeln zu müssen. Aber immer wieder, so auch jetzt, sind sie dazu gezwungen, genau das zu tun. Es ist für uns entwürdigend, als Bittsteller behandelt zu werden. Die finanzielle Absicherung des Pflegeverhältnisses durch angemessene Unterhaltszahlungen für das Kind muss gesichert sein. Es steht außer Frage, dass die Unterbringung in einer Pflegefamilie bei weitem nicht so kostenintensiv wie eine Heimunterbringung ist. Um der Kinder, aber auch um der Finanzen willen, soll es zukünftig mehr Pflegeverhältnisse geben. Leider stehen jedoch nicht ausreichend neue Pflegefamilien zur Verfügung. Seit Jahren wurde versäumt, das Pflegekinderwesen in der Öffentlichkeit so positiv darzustellen, dass wieder mehr junge Familien bereit sind, ein Kind in ihre Familie aufzunehmen. Inzwischen müssen sogar immer mehr Kleinkinder in Heimen untergebracht werden. Wir befürchten: Dass die absurde Situation entstehen könnte, dass die Unterhaltsleistungen für Pflegekinder gekürzt werden, um Heimunterbringung besser finanzieren zu können. Das hieße, den Teufel mit Belzebub auszutreiben. Wenn die Entscheidung über die Höhe der Unterhaltsleistungen in der Verantwortung der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe liegt, es dazu kommen wird, dass in jeder Kommune andere Beträge gezahlt werden. Ein Pflegekind in Zeitz bekäme dann einen anderen Unterhalt hat als ein Pflegekind in Arendsee. Dass somit eine Gleichbehandlung der Pflegekinder nicht mehr gegeben ist. Jedes Jugendamt arbeitet anders und die Wertschätzung der Arbeit von Pflegeeltern ist von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. Es wird massive Unterschiede geben. Auch innerhalb der Kommunen kann es zu unterschiedlichen Pflegegeldzahlungen kommen. Für uns entstanden folgende Fragen, die die Verwirrung noch deutlicher machen: Wenn die zuständige Behörde nach 39 Abs. 5 Satz 1 SGB VIII der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist, steht dann zu befürchten, dass sich die Pflegeeltern selbst mit den Trägern der Jugendhilfe über die Höhe der Zahlungen verständigen müssen? Wenn Jugendämter über die Grenzen ihrer örtlichen Zuständigkeit hinaus Kinder vermitteln, wird die Höhe der Unterhaltszahlungen dann ebenfalls von ortsüblichen Sätzen abweichen? Wenn Pflegeeltern oder Herkunftseltern umziehen, welcher Satz gilt dann? Wie verhält es sich mit der neuen Regelung im 37.2a SGB VIII in dem es heißt: Die Art und Weise der Zusammenarbeit sowie die damit im Einzelfall verbundenen Ziele sind im Hilfeplan zu dokumentieren. Bei Hilfen nach 33, 35a und 41 zählen dazu auch der vereinbarte Umfang der Beratung der Pflegeperson sowie die Höhe der laufenden Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder Jugendlichen. Eine Abweichung

4 von den dort getroffenen Feststellungen ist nur bei einer Änderung des Hilfebedarfs und entsprechender Änderung des Hilfeplans zulässig. Wie wirkt der veränderte 86 c SGB VIII: (1) Wechselt die örtliche Zuständigkeit für eine Leistung, so bleibt der bisher zuständige örtliche Träger so lange zur Gewährung der Leistung verpflichtet, bis der nunmehr zuständige örtliche Träger die Leistung fortsetzt. Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass der Hilfeprozess und die im Rahmen der Hilfeplanung vereinbarten Hilfeziele durch den Zuständigkeitswechsel nicht gefährdet werden Was also, wenn Pflegeeltern auf den mit ihnen vereinbarten Rahmenbedingungen sowohl im Rahmen der Betreuung als auch der Finanzen bestehen und ansonsten das Pflegeverhältnis infrage stellen? Wie sieht denn hier die Aufgabe für die Vormünder aus, die ja als Personensorgeberechtigte die Empfänger der Hilfe zur Erziehung sind? Sie müssen gute Rahmenbedingungen fordern und garantieren, damit das ihre Mündel gesichert aufwachsen können, denn sie haben die Erziehung des Kindes persönlich zu fördern und zu gewährleisten. Sie müssen sich im Streitigkeitsfall für ihr Mündel und den Erhalt des Pflegeverhältnisses einsetzen. Wir sehen ein großes Wirrwarr auf das Pflegekinderwesen in Sachsen-Anhalt zukommen. Anstatt durch klare, überschaubare, verlässliche und gute Bedingungen das Pflegekinderwesen positiv zu entwickeln und die Aufnahme eines Pflegekindes attraktiv zu machen, zerfällt unser Land in diesem Bereich in kleine Stadtstaaten. Wir sind seit einigen Jahren bemüht, die bundesweite Vergleichbarkeit des Pflegekinderwesens zu fordern und zu fördern und erleben hier in unserem Land durch den bedauerlichen und einseitigen Entwurf einen klaren Rückschritt. Aus den oben erwähnten Gründen können wir dem Entwurf zur Änderung des Artikel 3 20 nicht unterstützen und bitten dringend das Land darum, weiterhin Verantwortung für eine Gleichbehandlung der Pflegekinder in Sachsen-Anhalt zu übernehmen. Vorsitzende Landesverband für Pflege- und Adoptiveltern in Sachsen-Anhalt e.v.

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