Informationsveranstaltung zum registergestützten Zensus November 2008
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- Jan Günther
- vor 6 Jahren
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1 Informationsveranstaltung zum registergestützten Zensus 2011 November 2008
2 Gliederung 1. Begrüßung 2. Rechtliche Grundlagen - EU-Verordnung - Zensusvorbereitungsgesetz (Bund) - Zensusanordnungsgesetz (Bund) - Zensusumsetzungsgesetz für Sachsen-Anhalt 3. Mitwirkung der Kommunen 4. Erhebungsstellen Einrichtung und Aufgaben 2
3 Notwendigkeit des Zensus Letzte Volkszählungen in Deutschland Frühere Bundesrepublik Deutschland 1987 Neue Länder und Berlin Ost 1981 Die darauf aufbauenden Statistiken werden zunehmend ungenauer. Beispiel: Im Jahr 2001 wurde ein Zensustest durchgeführt. Ergebnisse: Die amtliche Bevölkerungszahl ist stark erhöht (ca. 1,3 Mio Personen). Die Zahl der hier lebenden Ausländer ist vermutlich niedriger ( bis ). Die fortgeschriebenen Wohnungszahlen sind vermutlich stark erhöht. 3
4 Im Jahr 2011 findet erstmals in Deutschland registergestützter Zensus statt Empfehlung der EU 2001 eine Volkszählung durchzuführen, ist Deutschland nicht gefolgt. Im Jahr 2011 sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch Verordnung verpflichtet worden, eine Volkszählung durchzuführen. Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 verpflichtet den Gesetzgeber vor künftigen Totalerhebungen zu prüfen, ob statistische Methoden angewendet werden können. Vorteil: Entlastung der Bevölkerung zu Auskunftspflichten Reduzierung des Aufwandes insgesamt 4
5 Im Jahr 2011 findet erstmals in Deutschland registergestützter Zensus statt Das Bundeskabinett hat daher 2006 die Grundsatzentscheidung getroffen, einen registergestützten Zensus durchzuführen Das Registergestützte Verfahren besteht aus: 1. Der Nutzung vorhandener Verwaltungsdaten - Einwohnermelderegister - Register der Bundesagentur für Arbeit - Daten zum Personalbestand der öffentlichen Hand 2. Stichproben bei rund 10 % der Haushalte zur Ermittlung von Daten, die nicht aus Registern ermittelt werden können 3. Einer Gebäude- und Wohnungszählung durch eine postalische Befragung aller Eigentümer durch die Statistischen Landesämter 4. Einer Befragung in Sondergebäuden (z.b. Gemeinschaftsund Anstaltsunterkünfte, Klöster, Justizvollzugsanstalten u.ä.) 5
6 Rechtliche Grundlagen EU-Verordnung vom 9. Juli 2008 Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates über Volks- und Wohnungszählungen (Amtsblatt der Europäischen Union vom ) Zensusvorbereitungsgesetz vom 8. Dezember 2007 Gesetz zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011 ZensVorbG 2011) (BGBl. I Nr. 62 Seite 2808) Zensusanordnungsgesetz in Vorbereitung Verabschiedung Mai/Juni 2009 Landesgesetz zur Umsetzung des Zensusanordnungsgesetzes in Planung Ein sogenanntes Zensusumsetzungsgesetz für Sachsen- Anhalt 6
7 EU-Verordnung legt Erhebungsmerkmale verpflichtend fest Demographische und geographische Merkmale Melderegister, Haushaltsstichprobe Haushalts- und familienstatistische Merkmale Haushaltsstichprobe, Haushaltegenerierung Erwerbs- und bildungsstatistische Merkmale Haushaltsstichprobe, Register der Bundesagentur für Arbeit, Register der nach dem Finanz- und Personalstandsgesetz auskunftspflichtigen Stellen Gebäude- und wohnungsstatistische Merkmale Gebäude- und Wohnungszählung 7
8 Zensusvorbereitungsgesetz regelt den Aufbau und die Führung eines Anschriften- und Gebäuderegisters (AGR) Das AGR soll alle Gebäude mit Wohnraum und bewohnte Unterkünfte enthalten Das AGR dient der Vorbereitung und als Ausgangsgrundlage für Stichprobenerhebungen Das AGR enthält Anschriften der Auskunftspflichtigen für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) Das AGR ist somit Grundlage für eine vollzählige Erfassung der Bürger beim Zensus 8
9 Zensusanordnungsgesetz (bisher nur Referentenentwurf) Modell des Zensus: Kombination aus der Auswertung von Verwaltungsregistern und primärstatistischen Erhebungen = registergestützter Zensus Kombination aus 5 Elementen 1. Auswertung der Melderegister 2. Auswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit sowie von Daten zum Personalbestand der öffentlichen Hand 3. Postalische Befragung der Gebäude- und Wohnungseigentümer 4. Haushaltsstichproben in Gemeinden mit Einwohnern und mehr 5. Befragung in Sondergebäuden 9
10 Zensusumsetzungsgesetz für Sachsen-Anhalt Gesetzgebungsverfahren nach Inkrafttreten des Zensusanordnungsgesetzes; Abschluss bis Ende 2009 angestrebt Übertragung der Aufgaben auf die Kommunen Festlegung der Zuständigkeiten Regelung zur Einrichtung der örtlichen Erhebungsstellen Datenschutzrechtliche Regelungen (Abschottung, Statistikgeheimnis) Regelungen zur Datenübermittlung Regelungen zur Kostenerstattung an die Kommunen 10
11 Zensusmodell und Mitwirkung der Kommunen November 2008
12 Kernprogramm der EU-Verordnung (1) Demographische und geographische Merkmale Geschlecht Alter Familienstand Staatsangehörigkeiten Geburtsstaat/-ort Haushalts- und familienstatistische Merkmale Haushalts- und Familienzusammenhang daraus abgeleitet: 1. Haushaltstyp 2. Haushaltsgröße 3. Stellung in der Familie 4. Kernfamilientyp 5. Größe der Kernfamilie Jemals im Ausland gelebt und Jahr der Ankunft in Deutschland Üblicher Aufenthaltsort Vorheriger üblicher Aufenthaltsort und Datum der Ankunft am derzeitigen Aufenthaltsort oder üblicher Aufenthaltsort ein Jahr vor Zensus 12
13 Kernprogramm der EU-Verordnung (2) Erwerbs- und bildungsstatistische Merkmale Arbeitsort aktueller Erwerbsstatus ausgeübter Beruf Stellung im Beruf Wirtschaftszweig Bildungsniveau (höchster allgemeiner Schulabschluss/höchster beruflicher Bildungsabschluss) Gebäude- und wohnungsstatistische Merkmale Art der Unterkunft Gebäudetyp Belegungsstatus Besitzstatus Zahl der Bewohner Wohnfläche und/oder Zahl der Räume Baujahr des Gebäudes Wasseranschluss in der Wohnung WC in der Wohnung Badewanne/Dusche in der Wohnung Heizungsart 13
14 Zensusvorbereitung Aufbau eines Anschriften- und Gebäuderegisters (AGR) Daten der Vermessungsverwaltung Daten der Meldebehörden Daten der Bundesagentur für Arbeit Sonderanschriften Zusammenführung (Straßen- und Anschriftenebene) Gebäude-/ Wohnungs- Eigentümer Anschriften-/Gebäuderegister 14
15 Zensusvorbereitung Funktion des Anschriften- und Gebäuderegisters AGR Fragebogenversand GWZ Erhebung Sonderanschriften Stichprobenziehung Zuordnung von Daten verschiedener Quellen 15
16 Zensusvorbereitung Aufgaben der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder Aufbau des Anschriften- und Gebäuderegisters - Grundgesamtheit aller Gebäude mit Wohnraum sowie der in ihnen gemeldeten Personen Überprüfung der zusammengeführten Angaben - Meldedaten + Daten der Vermessungsbehörden + Daten der BA Ermittlung der Auskunftspflichtigen für die Gebäudeund Wohnungszählung - Grundgesamtheit für die postalische Befragung zur Gebäude- und Wohnungszählung Ermittlung von Sonderanschriften - Sonderanschriften dürfen aus verschiedenen Gründen nicht in das normale Erhebungsverfahren gelangen 16
17 Zensusvorbereitung Aufgaben der Kommunen (Meldebehörden) Übermittlung von Daten durch die Meldebehörde 5 ZensVorbG Erste Datenlieferung Stichtag Zweite Datenlieferung Stichtag Zusammenführung der Angaben 7 ZensVorbG Die Statistischen Ämter der Länder - überprüfen die zusammengeführten Angaben für ihren Zuständigkeitsbereich - übermitteln unvollständige oder fehlerhafte Daten an die Meldebehörden zwecks Klärung anhand vorhandener Unterlagen Für Klärung unplausibler Anschriftenangaben benötigt das StaLA aktuelle Straßenverzeichnisse 17
18 Zensusvorbereitung Auskunftspflichtige für GWZ (1) Gebäude- und Wohnungszählung: Angaben zu Gebäuden und Wohnungen nicht in Registern gespeichert Erfragt werden Angaben zu Gebäuden mit Wohnraum, zu Wohnungen und zu bewohnten Unterkünften GWZ wird vorwiegend als postalische Befragung durchgeführt Auskunftspflichtig zu Gebäuden und Wohnungen sind: Eigentümer Erbbauberechtigte Verwalter sonstige Verfügungsberechtigte 18
19 Zensusvorbereitung Auskunftspflichtige für GWZ (2) Auskunftspflichtige Stellen nach 10 ZensVorbG : Grundsteuerstellen Grundbuchführende Stellen für die Führung des Liegenschaftskatasters zuständige Stellen Finanzbehörden Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe 19
20 Zensusvorbereitung Auskunftspflichtige für GWZ (3) Umfragen in Kommunen Mai bis August 2008 bei: Grundsteuerstellen Wasserversorgern Fragen u.a. zu: Qualität der Eigentümeranschriften IT-Fragen Fragen zur eingesetzten Software Ansprechpartner für Anschriftenverzeichnis in Gemeinden 20
21 Zensusvorbereitung Auskunftspflichtige für GWZ (4) Aufgaben der Kommunen Übermittlung von Daten durch die 10 ZensVorbG Auskunftspflichtigen Stellen Erste Datenlieferung Stichtag Statistisches Bundesamt informiert Softwarefirmen über: - Anpassungen an Exportschnittstelle - Datenformate Statistisches Landesamt informiert Auskunftspflichtige Stellen über: - Vorgesehene Datenanforderung Der Auftrag an die Softwareunternehmen zur Umsetzung der Datenschnittstelle ist von den Auskunftspflichtigen Stellen selbst zu erteilen. Zweite Datenlieferung auf Anforderung in 2010 (Änderungsdaten gegenüber Erstlieferung) 21
22 Zensusvorbereitung Sonderanschriften (1) Bestimmte Anschriften sind nicht über das normale Zensusverfahren (Registerabgleich, Haushaltsstichprobe, GWZ) zu erheben Sonderbehandlung notwendig z.b. bei sensiblen Bereichen (Psychiatrien) und Bereichen mit hoher Fluktuation (Studentenwohnheime) Ausgewählte Sonderbereiche: - Alten- und Pflegeheime - Behindertenheime - Justizvollzugsanstalten - Psychiatrische Anstalten - Krankenhäuser - Wohnheime - Notunterkünfte für Obdachlose - Kasernen - von ausländischen Diplomaten bewohnte Anschriften - vorübergehend genutzte Unterkunft : z.b. Saisonarbeiter 22
23 Zensusvorbereitung Sonderanschriften (2) Aufbau eines Sondergebäuderegisters 9 ZensVorbG Die statistischen Ämter der Länder stellen die Vollzähligkeit der Sondergebäude sicher Erfassung von Sonderanschriften zunächst im Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt 23
24 Zensusvorbereitung Sonderanschriften (3) - Mitwirkung der Kommunen Abgleich der vom StaLA Sachsen-Anhalt gesammelten Sondergebäude-Anschriften mit den Behörden vor Ort erforderlich Zusammenarbeit mit Kommunen: Nutzung evtl. vorhandener Listen zum Abgleich der im StaLA Sachsen-Anhalt erfassten Anschriften mit den Behörden vor Ort Nennen Sie uns bitte einen Hauptansprechpartner aus Ihrer VG / EG für Belange des Zensus Danke! 24
25 Zensusdurchführung Modell des Zensus 2011 Leitdatei Anschriften-/Gebäuderegister Erwerbsstat. Register Haushaltsstichprobe Melderegister Gebäude- und Wohnungszählung Sonderanschriften Zusammenführung und Prüfung auf Mehrfachfälle Über -/ Unter erfassung Übernahme von Merkmalen Klärung unplausibler Fälle Haushaltegenerierung Berichtigung von Registerfehlern Zensus- Ergebnisse 25
26 Zensusdurchführung Stichprobenziehung (nach Entwurf Zensusanordnungsgesetz) Auswahl der Stichproben erfolgt in Gemeinden mit und mehr Einwohnern (EW) auf der Ebene der Gemeinde Stichprobenziehung in jedem Fall in Gemeinden > Für Gemeinden und Gemeindeverbände unter EW erfolgt die Auswahl der Stichproben auf der Ebene der Kreise Stichprobenumfang ist somit hier pro Gemeinde deutlich kleiner als bei Gemeinden > Das Stichprobenmodell sieht vor, etwa 550 Anschriften einzubeziehen: in allen Gemeinden mit mindestens EW und in allen Kreisen 26
27 Zensus 2011 Zentrale Aufgaben der Kommunen vor dem Stichtag Erste Übermittlung der Melderegisterdaten für den Aufbau des AGR im April Gegebenenfalls Überprüfung nicht schlüssiger Adressbereiche Überprüfung und Ergänzung der Liste der Adressen der Sondergebäude Übermittlung von Daten der Grundsteuerstellen, der Grundbuchämter oder der Ver- und Entsorgungsbetriebe zu Gebäude- und Wohnungseigentümern Zweite Übermittlung der Melderegisterdaten für das AGR im April Aktualisierung der Daten der Gebäude- und Wohnungseigentümer Aktualisierung der Liste der Adressen der Sondergebäude Aufbauphase Aktualisierungsphase 27
28 Zensus 2011 Zentrale Aufgaben der Kommunen von 2010 bis 2012 Übermittlung der Melderegisterdaten drei bis sechs Monate vor Stichtag Einrichtung von Erhebungsstellen, zu deren Aufgaben u. a. das Anwerben und die Schulung von Erhebungsbeauftragten gehört Stichtag 9.Mai 2011 Übermittlung der Melderegisterdaten zum Stichtag Übermittlung der Melderegisterdaten drei Monate nach Stichtag Organisatorische Unterstützung der Gebäude- und Wohnungszählung Durchführung der Stichproben (Haushaltebefragung), ggf. Erhebung bei Sondergebäuden Unmittelbare Vorbereitungsphase Erhebungsphase 28
29 Einrichtung und Aufgaben der Erhebungsstellen Zensus 2011
30 Was sind Erhebungsstellen (EHSt) geregelt im Zensusanordnungsgesetz: EHSt sind eigene Verwaltungsstellen zur Realisierung spezieller Aufgaben bei statistischen Erhebungen Zur Sicherung der statistischen Geheimhaltung sind EHSt organisatorisch, räumlich, technisch und personell abzuschotten EHSt können auf Kreis- oder Gemeindeebene eingerichtet werden Weiterführende Gesetzgebung: Landesrechtliche Regelungen für die Einrichtung der EHSt Konkreter Betrieb der EHSt erfolgt über Festlegungen des StaLA 30
31 Ziel der Einrichtung von EHSt Zur Sicherung einer effizienten Arbeitsweise und Arbeitsteilung zwischen Ländern und Kommunen Übertragung von Aufgaben im Rahmen primärstatistischer Erhebungen, die vor Ort in den Kommunen effizient realisiert werden können Wichtigste Aufgaben bei Vorbereitung und Durchführung von 1. Haushaltsstichprobe 2. Erhebung an Sonderanschriften 3. Postalische Gebäude- und Wohnungszählung 4. Primärstatistische Rückfragen 31
32 Prozessablauf der Erhebung Vorbereitung im StaLA Vorbereitung in den EHSt Entlastung der EHSt Durchführung in den EHSt Aufbereitung im StaLA 32
33 Vorbereitung in den EHSt Schulung der Erhebungsstellenleiter und weiterer Mitarbeiter der EHSt durch das StaLA Auswahl und Schulung von Erhebungsbeauftragten (EB) durch EHSt Einweisung in die Zensus-EDV zur Unterstützung der Erhebung Bildung von Interviewbezirken: Orientierung ca. 50 Haushalte für Erhebungsbeauftragten Erstellung von Organisationspapieren und Zusammenstellung der Unterlagen Durchführung von Vorbegehungen speziell bei Großanschriften und komplizierten Gebäuden 33
34 Durchführung der Erhebung Versenden von Erstankündigungsschreiben und Terminankündigungskarten Drei Meldewege möglich: Interview, Selbstausfüller oder Onlineauskunft Service durch Hotline für Erhebungsbeauftragte und Auskunftspflichtige Eingangs- und Vollständigkeitskontrolle der Belege und Registrierung der Abgabe mittels Zensus-EDV Erinnerungs- und Mahnschreiben über die EHSt Zwischenlagerung der Erhebungsbögen und konzentrierte Übergabe an das StaLA 34
35 Zeitliche Planung Arbeitsprozess bis 12/09: Entwicklung von Erhebungs- und Begleitpapieren sowie Arbeitsanleitungen 06/10 bis 10/10: Einrichtung der EHSt (zeitliche Verschiebung möglich) bis 12/10: Schulung für EHSt bis 02/11: Gewinnung und Verpflichtung der EB bis 04/11: Schulung der EB 05/11 bis 12/11: Durchführung der Erhebung bis 06/12: Klärung von Rückfragen 35
36 Planung primärstatistische Erhebungen 07/10 Bei Haushaltegenerierung* 36
37 Zensus 2011 Ansprechpartner im Statistischen Landesamt Sachsen-Anhalt Abteilungsleiter Ralf Gödicke Tel.: Dezernatsleiterin Renate Bader Tel.: Dezernent Dr. Harry Kirsten Tel.: Sachbearbeiterin Angela Schuchardt Tel.: Sachbearbeiterin Carmen Wasserzier Tel.: Mitarbeiterin Vera Rothe Tel.: Internet oder 37
38 Zensus 2011 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gern beantworten wir Ihre Fragen. 38
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