Das Alterseinkünftegesetz. Eine Einführung
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- Karin Schulze
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1 Das Alterseinkünftegesetz Eine Einführung
2 Die Inhalte Deutschland altert Die Folgen Die drei Vorsorge-Schichten Die neue Basisrente (Rürup) Betriebliche Altersversorgung und Riester Die herkömmlichen Kapitalanlageprodukte
3 Bevölkerungspyramide
4 Bevölkerungspyramide 2050 Nicht nur Deutschland hat das Problem des Alterns - die ganze Welt hat es! Allein in China werden im Jahr 2050 so viele über 65-jährige leben wie heute auf der ganzen Welt Wir leben länger und bekommen weniger Kinder
5 Wie hoch ist die Lebenserwartung? Die mittlere Lebenserwartung in Jahren Tafel DAV 1994 R Tafel DAV 2004 R Jahr 1940 Jahr 2005 Jahr 1940 Jahr 2005 Mann 86 Jahre 89 Jahre 89 Jahre 98 Jahre Frau 90 Jahre 95 Jahre 93 Jahre 102 Jahre Quelle: GDV
6 Restliche Lebenserwartung Im Alter 65 in Jahren Tafel DAV 1994 R Tafel DAV 2004 R Jahr 2004 Jahr 2040 Jahr 2004 Jahr 2040 Mann 21 Jahre 24 Jahre 24 Jahre 30 Jahre Frau 25 Jahre 28 Jahre 27 Jahre 34 Jahre Quelle: DAV
7 Die Folgen Weniger Geburten und längere Lebenserwartungen führen dazu, dass künftig ein Beitragszahler einen Rentner finanzieren muss Rentner Fazit: Kürzungen in der gesetzlichen Rentenversicherung Beitragszahler
8 Die gesetzliche Rente Nach gesetzlichen Vorgaben zahlen Sie zusammen mit Ihrem Arbeitgeber 19,5 % Ihres Brutto-Arbeitseinkommens in die Rentenkasse (19,5% in 2005) Dafür erhalten Sie nach derzeitiger Gesetzeslage und unter normalen Voraussetzungen frühestens mit dem 62 Lebensjahr (Geburtsjahrgang ab 1952) eine Altersrente Die Höhe dieser Rente hängt insbesondere von der Höhe und der Dauer der eigenen Beitragsleistung ab
9 Das aktuelle Niveau der Gesetzlichen Rente Monatliche Bruttorente mit 62 Jahren Monatliches Bruttoeinkommen 2000,- 3000,- 4000,- 5000,- Alte Bundesländer 642,- 962,- 1142,- 1207,- Neue Bundesländer 642,- 916,- 1018,- Ca 1126,- Quelle: Schallöhr
10 Was ändert sich ab 2005? Neuregelung der Besteuerung von gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge Schrittweiser Übergang zur nachgelagerten Besteuerung der Leistung und dafür steuerliche absetzbare Beiträge Weiterhin Steuerbegünstigung der KLV ab 2005 Reduzierung Ertragsanteil für private Rentenverträge Förderung der bav Vereinfachungen zur Riester-Rente
11 Neues Drei-Schichten-Modell Kapitalanlageprodukte Kapital LV Privatrente, Fonds Zusatzversorgung bav, boa Riester Basisversorgung GRV berufst Versorgungswerke Basis Rente
12 Beiträge können als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden Schrittweise von 60 % der Beiträge auf 100 % 90% 70% 60% 62% Steigerung jährlich um 2%, auf max / % 66% 68% 70% 72% 74% 76% 78% 80% 82% 84% 86% 88% 90% 92% 94% 96% 98% 100% 100% % 60%
13 Situation 1 Arbeitnehmer, ledig, Einkommen 40000,- brutto Beitrag in die GRV (19,5 %) Beitrag Basisrente Gesamtbeitrag Basisversorgung Steuerrelevant in 2005 = 60 % Abzüglich AG-Beitrag GRV Altersvorsorgeaufwendungen + sonstige Vorsorgeaufwendungen = Gesamtvorsorgeaufwendungen 7800, ,- 4680,- (= 60 % von 7800,-) ,- (= 9,75 % von 40000,-) = 780,
14 Situation 2 Arbeitnehmer, ledig, Einkommen 40000,- brutto Abschluss Basisrente: 3000,- Beitrag in die GRV (19,5 %) Beitrag Basisrente Gesamtbeitrag Basisversorgung Steuerrelevant in 2005 = 60 % Abzüglich AG-Beitrag GRV Altersvorsorgeaufwendungen + sonstige Vorsorgeaufwendungen = Gesamtvorsorgeaufwendungen 7800,- 3000, ,- 6480,- (= 60 % von 10800,-) ,- (= 9,75 % von 40000,-) = 2580,
15 Situation 3 Arbeitnehmer, ledig, Einkommen 40000,- brutto Abschluss Basisrente: 3000,-/ bestehende LV: 1800,- Beitrag in die GRV (19,5 %) Beitrag Basisrente Gesamtbeitrag Basisversorgung Steuerrelevant in 2005 = 60 % Abzüglich AG-Beitrag GRV Altersvorsorgeaufwendungen + sonstige Vorsorgeaufwendungen = Gesamtvorsorgeaufwendungen 7800,- 3000, ,- 6480,- (= 60 % von 10800,-) ,- (= 9,75 % von 40000,-) = 2580, ,- = 4080,
16 Exkurs Sonderausgaben Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen Beiträge an GRV Lw-Alterskassen berufsständ Versorgungseinrichtung - (Neue) Basisrente Zusätzlicher Sonderausgabenabzug für Riester-Rente Bleibt unverändert bestehen /05 = 1050, /07 = 1575,- - ab 2008 = 2100,- Sonstige Vorsorgeaufwendungen (1500/2400 ) Beiträge zur Arbeitslosen-, Kranken-, Pflege-, Haftpflicht-, Unfall-, Risikoversicherungen, Selbständige BV - KLV (Abschluss vor 2005)
17 Situation 4 NL-Arzt, ledig, berufsständ Versorgungswerk 10000,- Abschluss Basisrente: 8000,- / bestehende LV: 5000,- Beitrag in Versorgungswerk Beitrag Basisrente Gesamtbeitrag Basisversorgung Steuerrelevant in 2005 = 60 % Abzüglich AG-Beitrag GRV Altersvorsorgeaufwendungen + sonstige Vorsorgeaufwendungen = Gesamtvorsorgeaufwendungen 10000,- 8000, , , , ,- = 13200,
18 Situation 5 Selbstständiger Gewerbetreibender, verh, Einkommen 60000,- Abschluss Basisrente: 15000,-/ bestehende LV: 5000,- Beitrag in die GRV (19,5 %) Beitrag Basisrente Gesamtbeitrag Basisversorgung Steuerrelevant in 2005 = 60 % Abzüglich AG-Beitrag GRV Altersvorsorgeaufwendungen + sonstige Vorsorgeaufwendungen = Gesamtvorsorgeaufwendungen , ,- 9000, , ,- (= 2 x 2400,- ) = 13800,
19 Situation 6 Lehrer, verh, A 14 Stufe 8 Besoldung 50000,- Abschluss Basisrente: 3000,-/ bestehende LV: 3000,- Beitrag in die GRV Beitrag Basisrente Gesamtbeitrag Basisversorgung Steuerrelevant in 2005 = 60 % 0,- 3000,- 3000,- 1800,- Altersvorsorgeaufwendungen + sonstige Vorsorgeaufwendungen = Gesamtvorsorgeaufwendungen 1800, ,- = 4800,
20 Die gezahlten Renten werden mit dem individuellen Steuersatz versteuert Das betrifft auch heutige Rentner! Im Jahr 2005 wird die ausgezahlte Rente zu 50 % versteuert Dieser Betrag wird für die folgenden Jahre festgeschrieben Bis zum Jahr 2040 steigt der zu versteuernde Anteil für die neuen Rentnerjahrgänge auf 100 % an 85% 65% 45% 50% 52% 54% 56% 58% 60% 62% 64% 66% 68% 70% 72% 74% 76% 78% 80% Steigerung jährlich um 2%, ab 2021 um 1% 50% 81% 82% 83% 84% 85% 86% 87% 88% 89% 90% 91% 92% 93% 94% 95% 96% 97% 98% 99% 100% 100%
21 Beispiel Besteuerung der Leistungen Rentenbeginn 2010 ( Jahresrente) Besteuerungsanteil 60% (steuerfrei: 40 %) 6000 Abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag Zu versteuern = erhöht sich seine Rente auf Abzüglich Freibetrag Abzüglich Werbungskosten-Pauschbetrag Zu versteuern = 6198 Der steuerfreie Prozentsatz (z B 40 % in 2010) wird durch den Renteneintritt festgelegt und mit der vollen Jahresrente des 2 Jahres multipliziert Dieser steuerfreie Anteil bleibt dann lebenslang konstant Konsequenz: Künftige Rentenerhöhungen unterliegen in vollem Umfang der Steuerpflicht
22 Steuerstufen von Beiträgen und Renten % pro Jahr Renten Beiträge + 2 % pro Jahr + 1 % pro Jahr
23 Basisrente Die Basisrente ist den Renten der Gesetzlichen Rentenversicherung nachempfunden Allgemeine Produktkriterien Keine Kapitalauszahlung Keine Todesfallleistung Vererbung an die Versichertengemeinschaft Versorgungsansprüche dürfen nicht übertragen, beliehen, veräußert, vererbt oder kapitalisiert werden Berechtigter = VN = VP = BZ
24 Basisrente Vorteile: Garantierte monatliche lebenslange Rente festgeschriebener Rechnungszins Überschussbeteiligung Kapitaldeckungsverfahren Unabhängigkeit von der demografischen Entwicklung Zusatzversicherungen (Hibli-Rente, BUZ) möglich Altersrenten bereits ab dem vollendeten 60 Lebensjahr
25 Basisrente Vorteile: Attraktive Steuervorteile durch Freistellung der Beiträge (ab 2025 zu 100 % steuerfrei) Nachgelagerte Besteuerung der Renten (erst ab 2040 zu 100 %) Zusatzversicherungen möglich Rente wegen Berufsunfähigkeit Hinterbliebenenrente an den Ehegatten, oder die kindergeldberechtigten Kinder
26 winbasis, ein Beispielprodukt 1 2 winbasis (BR 2) Aufgeschobene Rente Rente pur winbasis (BR 1/1U) Sofortbeginnende Rente gegen Einmalbeitrag Hinterbliebenen-Zusatzversicherung (Berufsunfähigkeitszusatzversicherung) Dynamik-Optionen Überschusssystem
27 winbasis, ein Beispielprodukt 1 winbasis Aufgeschobene Rente (BR 2) Lebenslange Rente ab vereinbartem Rentenzahlungsbeginn Festgelegte Mindestrente 50,- Alle Zahlungsweisen und Einmalbeitrag möglich Flexibler Rentenbeginn (5 Jahre, frühestens 60 Lj) Keine Leistung im Todesfall (vor und nach Rentenbeginn) Kein RKW bei Kündigung, sondern beitragsfreie Rente Keine Garantiezeit Kein Kapitalwahlrecht
28 winbasis, ein Beispielprodukt 2 winbasis Sofortrente (BR 1/BR1 U) Wie aufgeschobene Rente Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung (Keine GE) Vorschüssige Rentenzahlung direkt zum Versicherungsbeginn bei BR 1U (zb LV- Wiederanlage)
29 winbasis, ein Beispielprodukt Hinterbliebenen-Zusatzversicherung Mitversicherte Person ist der Ehepartner Lebenslange Rentenzahlung nach Tod des Berechtigten zwischen 1-60 % frei wählbar GE des aus der Hauptversicherung Berechtigten nur bei winbasis BR 2 erforderlich Stirbt Ehepartner vor dem Berechtigten erlischt die Zusatzversicherung ohne Leistungsverpflichtung
30 winbasis, ein Beispielprodukt Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Integration in winbasis oder Selbständige private Berufsunfähigkeits Zusatzversicherung analog zum Riesterprodukt wingarant
31 winbasis, ein Beispielprodukt Dynamik-Optionen Für HV und ZV ohne erneute GE möglich Wegfall bei 3 Widersprüchen hintereinander ohne Zusatzversicherung mit Zusatzversicherung winbasis nur BR 2 5,6,7,8,9,10 % analog GRV, mind 6 % analog GRV, mind 9 % 5 oder 6 % analog GRV, mind 6 %
32 winbasis, ein Beispielprodukt Überschusssystem Vor Rentenzahlungsbeginn: Zinsüberschüsse führen zur Bonusrente Schlussüberschüsse erhöhen die garantierte Rente Ab Rentenzahlungsbeginn: Zinsüberschüsse führen zu einer jährlichen Steigerung (Deklaration ,25 %) Überschusssystem der ZV gleich demjenigen der HV
33 winbasis, ein Beispielprodukt Mann 40 Jahre, Rentenbeginn mit 65, 100,- monatlich, Rentenart jährliche Steigerung Garantierte Rente inkl Überschüsse jährl Steigerung Kapitalabfindung Beiträge-zurück- Garantie Altersvorsorgeaufwand Hartz IV sicher winbasis 162,25 205,11 1,25 % - - MR 3 plus 151,51 192,71 1,25 % /
34 Überblick winbasis Riester Private Rente bav DV PK PF DZ UK Angestelter Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Selbstständiger ohne GGF Ja/Nein Nein Ja Freiberufler Ja Nein Ja Beamte Ja/Nein Ja Ja
35 Argumente für die Basis Rente Hartz-IV-sicher Steuervorteile in Sparphase Rente nicht sozialverspflichtig Hohe garantierte Rente lebenslang Bonusrenten durch Überschüsse Unabhängigkeit von der demografischen Entwicklung durch Kapitaldeckung Flexibler Rentenbeginn
36 Argumente für die Riester Rente Hartz-IV-sicher Sofort 100 % Steuervorteil / hohe Zulagenförderung Teilkapitalisierung bis 30 % des angesammelten Kapitals möglich Entnahmemöglichkeit Einbau Garantiezeiten Flexibler Rentenbeginn Rente nicht sozialversicherungspflichtig Unabhängigkeit von der demografischen Entwicklung durch Kapitaldeckung Vererbbarkeit Beitragserhalt Zusatz-BV Unisex-Tarife
37 Argumente für die Private Versorgung Jahrzehntelang bewährt Geringe Besteuerung des Ertragsanteils Nachversicherungsgarantie Risikoabsicherung für Familie Leistungen im Todesfall steuerfrei Kapitalisierungsmöglichkeit Leistung bei Krankheit möglich Freie Vererbbarkeit Gestaltungsrechte Baukastensystem Optionsrechte Flexibles Vertragsende Hohe Überschüsse
38 Alterseinkünftegesetz
39 Statt drei Säulen nun drei Schichten 1Schicht: - Rürup-Rente Basisversorgung - Rente aus der GRV - Rente aus der landwirtschaftl Alterskasse - Rente aus der berufsständ Versorgung neue nachgelagerte Besteuerung! 2Schicht: - bav Kapitalgedeckte Zusatzversorgung - Riesterrente nachgelagerte Besteuerung zu 100%! 3Schicht: Kapitalanlageprodukte - Altverträge RV und LV - Neuverträge RV und LV Besteuerung Altverträge: Kapital ist steuerfrei, Rente mit Ertragsanteil! Besteuerung Neuverträge: Kapital ist steuerpflichtig, Rente mit Ertragsanteil!
40 Erste Schicht Basisversorgung Anforderungen des Gesetzgebers an dieses Produkt: Lebenslange Versorgung Keine Kapitalisierung der Anwartschaft Rentenzahlungen nicht vor dem 60sten Lebensjahr Versorgung nicht vererbbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar
41 Steuerliche Freistellung der Beiträge steigt Die Beiträge zu Produkten der Basisversorgung werden stufenweise steuerlich bis max freigestellt 2005 sind 60% der Beiträge steuerfrei, dieser Anteil steigt jährlich um 2% Ab 2025 sind die Beiträge zu 100% steuerfrei Voll steuerfrei 41
42 Steuerfreier Anteil der Renten sinkt In 2005 beträgt der steuerfreie Rentenanteil 50 % und bleibt konstant für die gesamte Rentenlaufzeit Renten der Jahrgänge ab 2040 sind voll steuerpflichtig Voll steuerpflichti g
43 Steuerbelastung der Rentner Steuerbelastete und nicht steuerbelastete Rentenempfänger nach altem Recht (insgesamt 14,2 Mio steuerpflichtige Rentenempfänger) steuerbelastete Rentenempfänger (2,0 Mio Steuerpflichtige) 14% 86% nicht steuerbelastete Rentenempfänger (12,2 Mio Steuerpflichtige)
44 Steuerbelastung der Rentner Steuerbelastete und nicht steuerbelastete Rentenempfänger nach neuem Recht (insgesamt 14,2 Mio steuerpflichtige Rentenempfänger) steuerbelastete Rentenempfänger (3,3 Mio Steuerpflichtige) 23% 77% nicht steuerbelastete Rentenempfänger (10,9 Mio Steuerpflichtige)
45 Steuerbelastung der Rentner Struktur der 3,3 Mio steuerbelasteten Rentenempfänger nach neuem Recht 2005 Rentenempfänger ohne andere Einkünfte (0,3 Mio Steuerpflichtige) 9% Rentenempfänger mit Nebeneinkünften (1,2 Mio Steuerpflichtige) 36% 55% Andere Einkünfte überweigen (1,8 Mio Steuerpflichtige)
46 Die 2 Schicht In der betrieblichen Altersversorgung werden nun die Leistungen in allen fünf Durchführungswegen nachgelagert besteuert Unterstützungskasse Pensionszusage Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Die Leistungen sind schon immer voll lohnsteuerpflichtig Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit Die Leistungen sind ab 2005 voll einkommensteuerpflichtig als sonstige Einkünfte
47 Änderungen in der Direktversicherung ab Die Pauschalbesteuerung der Direktversicherung ist abgeschafft* Die kapitalgedeckte DV in den 3 Nr 63 EStG einbezogen worden Der steuerfreie Beitrag ( 3 Nr 63 EStG) wird von 4 % der Beitrags Bemessungs Grenze (BBG)** um zusätzliche 1800,- pa ausgedehnt (für die 1800,- besteht keine Sozialversicherungsfreiheit) Steuerfreier Beitrag ist mehr als doppelt so hoch Auszahlungen unterliegen der vollen nachgelagerten Besteuerung auch Kapitalauszahlungen Es gilt nur noch der enge Hinterbliebenenbegriff * Ausnahme: umlagefinanzierte Direktversicherung ** in 2005: 2496,
48 Änderungen in der Pensionskasse ab Der 3 Nr 63 EStG wird von 4 % der BBG um zusätzliche 1800,- pa ausgedehnt Für die 1800,- besteht keine Sozialversicherungsfreiheit Die Pauschalbesteuerung ( 40 b EStG) entfällt für kapitalgedeckte Pensionskassen *Ausnahme: umlagefinanz DV
49 Pensionsfonds Die Ausdehnung des 3 Nr 63 EStG von 4% der BBG um zusätzliche 1800,- pa gilt auch für den Pensionsfonds Die 1800,- sind nicht sozialversicherungsfrei
50 Steuerfreiheit der Beiträge nur bei lebenslangen Renten Die Beiträge sind nur steuerfrei, wenn die Auszahlung der zugesagten Versorgung in Form einer lebenslangen Rente oder eines Auszahlplanes mit Anschlussrente vorgesehen ist Bis zu max 30 % des Versorgungskapitals, außerhalb der monatlichen Leistungen, können als Kapitalauszahlung bei Beginn der Rentenzahlung steuerunschädlich ausgezahlt werden Diese Leistung unterliegt allerdings der vollen Besteuerung
51 Steuerfreiheit der Beiträge nur bei lebenslangen Renten Die reine Wahlmöglichkeit, ob Rentenzahlungen oder Kapitalleistung, beeinträchtigt die Steuerfreiheit der Beiträge nicht Entscheidet sich der Arbeitnehmer für die Einmalkapitalauszahlung, so sind die Beitragsleistungen ab diesem Zeitpunkt zu versteuern Erfolgt die Wahl für eine Einmalkapitalauszahlung im letzten Jahr vor dem altersbedingten Ausscheiden, so sind die Beitragsleistungen aus Vereinfachungsgründen weiterhin steuerfrei
52 Enger Hinterbliebenenbegriff In der betrieblichen Altersversorgung gibt es steuerrechtlich nur noch den engen Hinterbliebenenbegriff (Ausnahme Altverträge nach 40 b EStG) Das sind: Witwe/ Witwer Kinder Bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres bzw bis zum 27 Lebensjahr Frühere Ehegattin/ früherer Ehegatte Lebensgefährte/ Lebensgefährtin Namentliche Benennung und Bestätigung dass eine gemeinsame Haushaltsführung besteht
53 Portabilität Neue Portabilitätsregelungen Ab dem 1 Januar 2005 haben Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Übertragung von unverfallbaren Anwartschaften aus versicherungsförmigen Durchführungswegen Ziel: die betriebliche Altersvorsorge flexibler zu gestalten und die bav wie auch die private Altersvorsorge auf einem Vorsorgekonto zu konzentrieren Der Alt-Arbeitgeber ist nach der Übertragung der bav von seiner Einstandspflicht befreit
54 Steuern vor AltEinkG Beiträge steuerfrei keine Begrenzung der Beitragszahlung Pensionszusage Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionskasse Pensionsfonds Bis 4 % der BBG steuerfrei Pauschalbesteuerung a, 79ff EStG-Stufenförderung (Riester ) 1 Kapital Leistungen: 2 Rente Voll LSt-pflichtig (Eink aus nicht-selbst Arbeit) Einkommensteuerpflichtig (sonstige Einkünfte) Kapital idr steuerfrei Kein Kapital Voll einkommensteuerpflichtig (sonstige Einkünfte)
55 Steuern nach AltEinkG Pensionsfonds Finanzierungsbeträge steuerfrei, keine Begrenzung der Beitragszahlung Pensionszusage Unterstützungskasse Direktversicherung Pensionskasse Bis 4 % der BBG, zusätzlich 1800 steuerfrei* 10a, 79ff EStG-Förderung Leistungen keine Untersch Kapital/Rente Voll LSt-pflichtig (Eink aus nichtselbst Arbeit) Voll- Einkommensteuerpflichtig (sonstige Einkünfte) * die 1800,- sind allerdings sozialversicherungspflichtig
56 Direktzusage / Unterstützungskasse P-Kasse / DV / Pensionsfonds Höhe der Abzugsbeträge in der Leistungsphase ( ) Jahr (Versorg -beginn) Versorg-FB ( ) 19 Abs 2 EStG % der Höchstbezüge betrag Zuschlag Versorg- FB ( ) AN-/WK- Pb ( ) 9a Nr 1 b EStG max Abzugsbetrag ( ) WK- Pb ( ) 9a Nr 3 EStG AEB ( ) 24a EStG % der Höchstbezüge betrag max Abzugsbetrag ( ) 40, , , , , , , ,
57 Riester-Rente Vereinfachung der Beantragung durch Einführung eines Dauerzulagenantrages Der jährliche Zulagenantrag kann auf Wunsch des Kunden entfallen Teilkapitalauszahlung zu Rentenbeginn bis zu 30 % möglich Der Sockelbetrag wird einheitlich auf 60,- festgelegt Unisex-Tarif ab dem Verbesserte vorvertragliche Informationspflichten Nicht Hartz IV-verwertbar
58 3 Schicht: Private Kapitalanlage Private Lebensversicherung Private Rentenversicherung Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht Fondsgebundene Rentenversicherung Fondsgebundene Lebensversicherung Unfallversicherung mit Kapitalauszahlung
59 Steuerliche Behandlung der Lebens- und Rentenversicherung Alle nach dem abgeschlossenen Verträge werden wie folgt besteuert: Erträge sind in vollem Umfang steuerpflichtig Erfolgt die Auszahlung nach dem 60 Lebensjahr und nach einer Vertragslaufzeit von 12 Jahren, unterliegen die (Kapital-)Erträge zur Hälfte der Besteuerung Die Steuerfreiheit der Kapitalauszahlung von Lebensund Rentenversicherungen ist aufgehoben Der Sonderausgabenabzug der Beiträge wurde ebenfalls abgeschafft
60 Steuerliche Behandlung der Lebens- und Rentenversicherung Wie werden die Kapitalerträge ermittelt? Jeder Euro bei der Kapitalauszahlung, der die Summe der eingezahlten Beiträge übersteigt, muss künftig zur Hälfte versteuert werden, wenn die Vertragslaufzeit mindesten 12 Jahre und die Auszahlung ab dem 60 Lebensjahr erfolgt Ansonsten sind die Kapitalerträge voll zu versteuern Altverträge genießen Bestandsschutz
61 Unterschied zu Altverträgen und Verträgen ab 2005 Altvertrag LV mind 12 Jahre Laufzeit und 5 Jahre Beitragszahlung Steuerfreie Leistung Abschluss ab Jahr 2005 LV Voll steuerpflichtig außer: min 12 Jahren Laufzeit und Endalter 60 50% der Erträge sind zu versteuern
62 Beispiel: Steuerliche Behandlung der Lebensversicherung Die Kapitalauszahlung beträgt 60000,- - Beitragssumme (Monatsbeitrag x 12 x Anzahl der Jahre) 32832,- 76 x 12 x 36 Jahre = Kapitalertrag 27168,- / 50% = Steuerpflichtiger Ertrag 13584,- X persönlichem Steuersatz (z B 30 %) 4075,- Verträge seit dem bekommen 55925,- Altverträge bekommen die kompletten 60000,-!
63 Wie wird die private Rente besteuert? Private Renten werden mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert Wer eine Rente in Höhe von 600,- erhält, musste bis 2004 lediglich 162,- (= 27 %) versteuern Ab 2005 werden die Ertragsanteilssätze reduziert Statt 27 % beträgt der Ertragsanteil dann nur noch 18 % (im Beispiel oben 108 ) Fazit: private Renten werden seit dem steuerlich besser gestellt!
64 Alterseinkünftegesetz Wegfall des Steuerprivilegs bei Lebensversicherungen Ertragsanteil wird für Rentenversicherungen gesenkt Mit der Rürup-Rente kommt ein neues Produkt auf den neuen Markt Riester wird einfacher gestaltet Portabilität in der betrieblichen Altersversorgung Wegfall der Pauschalsteuer nach 40 b EStG Ausdehnung des 3 Nr63 EStG um zusätzlich 1800,- Übergang zur komplett nachgelagerten Besteuerung in der bav
65 Schlussbemerkung Diese Ausarbeitung richtet sich ausschließlich an private und juristische Personen mit Sitz in Deutschland Sie dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt weder eine Anlageempfehlung, eine steuerliche oder Sozialversicherungsberatung noch ein Angebot zum Kauf von Versicherungen oder sonstigen Vorsorgeinstrumenten dar Diese Ausarbeitung ersetzt auf keinen Fall eine individuelle Beratung Auch wenn die dargestellten Informationen sorgfältig ausgewählt und zusammengestellt wurden, kann keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden Alle Einschätzungen und Bewertungen spiegeln die persönliche Meinung des Verfassers zum Zeitpunkt der Erstellung der Ausarbeitung wider Die dargestellten Sachverhalte dienen ausschließlich der Illustration und lassen keine Aussagen über zukünftige Gewinne oder Verluste zu Eventuell genannte Konditionen sind als unverbindliche Beispiele oder unverbindliche Prognosen zu verstehen Jeder Einzelfall ist individuell zu ermitteln
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