Sächsischer Inklusionspreis Inklusive Gesellschaft im Sozialraum

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1 Sächsischer Inklusionspreis 2014 Inklusive Gesellschaft im Sozialraum

2 Sehr geehrte Damen und Herren, im Frühjahr des Jahres 2014 können wir auf fünf Jahre Rechtskraft der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in der Bundesrepublik Deutschland und damit auch in Sachsen zurückblicken. Stephan Pöhler Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Für mich erschöpft sich Inklusion nicht in sozialen Aspekten, sie beinhaltet vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Dimension. Es ist nicht nur zeitgemäß, sondern aus meiner Sicht erforderlich, stetig Impulse für eine inklusive gesellschaftliche Entwicklung zu setzen. Darum ist es mein Anliegen, am 5. Mai 2014 erstmalig einen Inklusionspreis des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen in fünf Kategorien zu vergeben, der unter dem Leitmotiv Inklusive Gesellschaft im Sozialraum steht. Ich möchte Unternehmen und Einrichtungen, Stätten der Bildung, Kultur und Freizeit, aber auch Behörden und Kommunen dazu einladen, am Wettbewerb um den 1. Sächsischen Inklusionspreis teilzunehmen. Ich möchte mit dem Preis Initiativen fördern, Bewährtes weiter entwickeln und Zukunftsideen Raum geben.

3 Ich denke dabei an Bildungsangebote für ein lebenslanges Lernen, an die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, an Erlebnisangebote in Freizeit- und Kultureinrichtungen. Ich denke an die barrierefreie ambulante medizinische Versorgung und barrierefrei zugängliche und nutzbare Baudenkmäler. Im Mittelpunkt soll stehen, wie Zugänglichkeit und Nutzbarkeit, Serviceorientierung und Bewusstseinsbildung, Teilhabe und Inklusivität mit Herz und Verstand praktisch umgesetzt werden. Machen Sie deshalb mit beim 1. Sächsischen Inklusionspreis. Ich freue mich auf ihre Bewerbungen und unterstütze Sie gern dabei, dass Ihre Beispiele in Sachsen Schule machen. Stephan Pöhler Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

4 Was wird ausgezeichnet? Wer kann teilnehmen? Kategorie Bildung Kategorie Arbeit Kategorie: Freizeit & Kultur Kategorie Demografie Kategorie: Barrierefreiheit Der 1. Sächsische Inklusionspreis steht unter dem Leitmotiv Inklusive Gesellschaft im Sozialraum. Mit der Preisverleihung sollen Beispiele gelungener Inklusion gewürdigt werden und damit öffentliche Anerkennung und Verbreitung erfahren. Die breite Öffentlichkeit soll dabei für die Belange von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und der Gedanke der Inklusion und die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention transportiert werden. Die Preisvergabe erfolgt zu ausgewählten Schwerpunkten und Zielgruppen in den Kategorien Bildung, Arbeit, Freizeit & Kultur, Demografie und Barrierefreiheit. Um den Preis können sich alle im Freistaat Sachsen ansässigen Institutionen gleich welcher Rechtsform bewerben, die entsprechend der nachfolgenden Aufstellung als Zielgruppe für die einzelnen Preiskategorien und -schwerpunkte benannt sind. Schwerpunkt: Lebenslanges Lernen Zielgruppe: Volkshochschulen und freie Bildungsanbieter im außerberuflichen Bereich Schwerpunkt: Allgemeiner Arbeitsmarkt Zielgruppe: Unternehmen des produzierenden Gewerbes mit wenigstens 250 Beschäftigten mit Hauptsitz in Sachsen Schwerpunkt: Erlebnisangebote Zielgruppe: Freizeitparks, Zoos und Tierparks, erlebnisorientierte museale Angebote Schwerpunkt: Ambulante medizinische Versorgungsangebote Zielgruppe: Hausarztpraxen im ländlichen Raum (Kommunen bis Einwohner) Schwerpunkt: Barrierefreiheit im Baudenkmal Zielgruppe: Behörden in Baudenkmälern

5 Was kann man gewinnen? Wer trifft die Entscheidung? Wann und wo werden die Preisträger ausgezeichnet? Wie können Sie sich bewerben? Bitte senden Sie Ihre Bewerbung schriftlich an: Je Kategorie erhält ein Preisträger ein Preisgeld in Höhe von Euro. Über die Preisvergabe entscheidet eine von dem Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen benannte Jury. Dieser werden Menschen mit Behinderungen und Experten zu den einzelnen Schwerpunkten angehören. Die Preisverleihung erfolgt am 5. Mai 2014 in der schönherr.eventkantine in Chemnitz. Bitte schicken Sie uns Ihre Bewerbung ausschließlich in Schriftform bis zum Bewerbungsschluss am 28. Februar Maßgeblich ist der Eingang der Unterlagen in der Geschäftsstelle. Sie soll neben den Formularen eine kurze Beschreibung (1 Seite bitte nicht überschreiten) Ihres Inklusionsbeispiels und Fotos enthalten. Die entsprechenden Formulare finden Sie unter Geschäftsstelle des Beauftragten der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Michael Welsch Albertstr Dresden Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gern unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Telefon: 0351/ Die Bewerber stimmen einer Veröffentlichung als Beispiel gelungener Inklusion zu.

6 Herausgeber: Beauftragter der Sächsischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Albertstraße 10, Dresden Redaktion: Michael Welsch Gestaltung und Satz: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Druck: addprint AG Redaktionsschluss: Dezember 2013 Auflage: 1500 Stück Bezug: Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30, Dresden Telefon: Fax: Dieses Faltblatt wird kostenlos abgegeben. Es kann auch online bestellt und heruntergeladen werden unter Copyright: Diese Veröffentlichung ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch die des Nachdruckes von Auszügen und der fotomechanischen Wiedergabe, sind dem Herausgeber vorbehalten.

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