Geschäftsbericht 2011

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Geschäftsbericht 2011"

Transkript

1 Geschäftsbericht 211 AHV-AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE FAMILIENAUSGLEICHSKASSE ARBEITSLOSENKASSE REGIONALES ARBEITSVERMITTLUNGSZENTRUM AUSGLEICHSKASSE APPENZELL I.RH. IV-STELLE APPENZELL I.RH.

2 Inhalt Vorwort des Leiters Seite 4 Sozialpolitik 211 Seite 6 Versicherungsunterstellung, Beiträge Seite 14 Leistungen AHV/IV Ergänzungsleistungen Seite 16 Leistungen Familienzulagen Arbeitslosenversicherung Seite 18 Leistungen Invalidenversicherung Seite 19 Jahresrechnungen Seite 24 Anhang Seite 32 Aufsicht, Dank Seite 35 Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Geschäftsbericht nur die männliche Form der Personenbezeichnung. Selbstverständlich sind damit auch immer die weiblichen Personen gemeint. Foto auf Titelseite: Landsgemeinde Appenzell 2 3

3 Einleitung WAS UNS GANZ BESONDERS BESCHÄFTIGT HAT IM JAHR 211 Kantonale AHV-Ausgleichskasse Verwaltungskostenbeiträge der Erwerbstätigen gesenkt: Für alle abrechnungspflichtigen Erwerbstätigen unserer kantonalen Ausgleichskasse konnten per die Verwaltungskostensätze um 1 Prozent gesenkt werden, jene der Nichterwerbstätigen blieben unverändert. Der Bund richtet an die Ausgleichskassen höhere Verwaltungskostenzuschüsse aus, nachdem die Prozesskosten der Ausgleichskassen neu berechnet worden waren. Insbesondere die mittleren und kleinen Ausgleichskassen mit einem tiefen Beitragsvolumen pro abrechnungspflichtiges Mitglied profitierten dabei von dem Ausgleich der Disparitäten unter den Ausgleichskassen. Einen Teil dieser Zuschüsse hat nun unsere Ausgleichskasse durch die Senkung der Verwaltungskostensätze an ihre Mitglieder weitergegeben. Dies war nur dank der guten Finanzlage unserer Ausgleichskasse möglich. So sah unsere Ausgleichskasse auch davon ab, den vom Bund neu von 3 auf 5 Prozent angehobenen maximalen Verwaltungskostensatz anzuwenden. Dieser liegt bei unserer Ausgleichskasse weiterhin bei 3 Prozent, nämlich für die Nichterwerbstätigen. Dies ist ein erfreuliches Fazit, zumal sich die meisten kantonalen Ausgleichskassen trotz höherer Verwaltungskostenzuschüsse dazu gezwungen sahen, ihre Verwaltungskostensätze anzuheben. Familienzulagenregister in Betrieb: Der Bund zog eine positive Bilanz für die ersten Betriebsmonate. Von 1.64 Millionen laufenden Familienzulagen konnten knapp 8 als mehrfach ausbezahlt identifiziert werden. Damit wurden Rückforderungen von nicht einmal 5 Millionen Franken ausgelöst. Für die kantonale Familienausgleichskasse des Kantons Appenzell I.Rh. wurde eine einzige Doppelzahlung registriert. Erhöhung der AHV- und IV-Renten: Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV) wurden per 1. Januar 211 der Lohn- und Preisentwicklung angepasst und somit um 1.75 Prozent erhöht. Als direkte Folge erfuhren auch die Höchstgrenzen bei den Ergänzungsleistungen eine entsprechende Erhöhung. Erhöhung des EO-Beitragssatzes erstmals wieder seit 1995: Weil der Beitragssatz für die Erwerbsersatzordnung (EO) als Folge der im Jahre 25 eingeführten Mutterschaftsentschädigung (MSE) von.3 auf.5 Prozent angehoben werden musste, erhöhte sich der Beitragssatz für die AHV / IV / EO per von 1.1 auf neu 1.3 Lohnprozente (je zur Hälfte zu Lasten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer). Ebenfalls um.2 Prozente angehoben wurde der AHV-Beitragssatz für die Selbständigerwerbenden, nämlich von maximal 9.5 auf 9.7 Prozent. 4. ALV-Revision per 1. Januar resp. 1. April 211 in Kraft: Mit einem Ja-Stimmenanteil von 53.4 Prozent hatte der Souverän im Herbst 21 die Vorlage zur 4. Revision der Arbeitslosenversicherung (ALV), die damals mit rund 6 Milliarden Franken verschuldet gewesen war, gutgeheissen. Diese brachte per eine Beitragserhöhung auf neu 2.2 Lohnprozente. Zuvor war der Beitragssatz letztmals auf den von 2.5 auf 2. Prozent angepasst worden. Überdies wurde das Solidaritätsprozent auf Einkommen zwischen 126 und 315 Franken wieder eingeführt. Die Leistungskürzungen aber wurden erst auf den in Kraft gesetzt. Zum einen wurde die Bezugsdauer für Arbeitslosentaggelder gekürzt, insbesondere für Jugendliche unter 25 Jahren, aber auch für von der Beitragspflicht befreite Personen. Gleichzeitig wurde die Wartezeit für Personen ohne Unterhaltspflicht gegenüber Kindern unter 25 Jahren und mit einem Jahreserwerbseinkommen von über 36 Franken erhöht. Alle Bezüger von Arbeitslosentaggeldern sind vorgängig durch uns über die auf sie zukommende Leistungsreduktion schriftlich informiert worden. Von 25 in unserer Arbeitslosenkasse Betroffenen mussten zwei Personen (vorübergehend) Sozialhilfeleistungen beanspruchen. Kantonale IV-Stelle IV-Revision 6a: Nur gerade 4 Jahre nach der 5. und 8 Jahre nach der 4. IV-Revision tritt die IV-Revision 6a per in Kraft. Für das IV-Stellenpersonal bedeutete dies einen neuerlichen Kulturwandel sowie die Aneignung neuen Fachwissens, insbesondere in Bezug auf die neue und zudem immens komplexe Leistung Assistenzbeitrag. Notwendig wurde dadurch bereits im Herbst 21 eine neuerliche Aufstockung unseres IV-Stellenpersonals. Um eines der grossen Ziele der Revision 6a, nämlich die Ausgliederung aus der Rente, realisieren zu können, gewinnen selbst in unserem kleinen und nur schwach industrialisierten Kanton die Arbeitgeberkontakte mehr und mehr an Bedeutung. Können die Arbeitgeber für die Beschäftigung gesundheitlich auch nur minim beeinträchtigter Menschen nicht sensibilisiert werden, kann das neue Leistungsangebot gar nicht greifen. Weil die IV heute in Sachen Eingliederung aber mindestens gleich lange Spiesse hat wie die ALV, scheint das Unterfangen, schweizweit mehrere tausend Bezüger einer Invalidenrente zurück in den Arbeitsmarkt zu bringen, machbar. In einer gemeinsamen Broschüre wenden sich daher unsere IV-Stelle und unser Regionales Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) an die Arbeitgeber unseres Kantons, um das erweiterte Leistungsangebot sowie unsere zuständigen Ansprechspersonen präsentieren zu können. Verstärkt werden diese Bemühungen durch den gemeinsamen Besuch von 1 der wichtigsten Arbeitgeber unseres Kantons. Sowohl das RAV als auch die IV-Stelle profitieren aber weiterhin von dem erfreulichen Umstand, dass durch gute soziale Kontakte sich eine bedeutende von Personen ohne Erwerb selbständig wiedereinzugliedern vermag. René Lendenmann Leiter Ausgleichskasse / IV-Stelle Appenzell I.Rh. 4 5

4 Sozialpolitik 211 Januar 211 März 211 Gesundheitswesen Was wir uns alles leisten: 3 Millionen Arztbesuche pro Jahr, 1.5 Millionen Spitalfälle pro Jahr, 32 Spitäler und Kliniken mit 13 Beschäftigten, 15 Ärzte in freier Praxis, 1 6 Alters- und Pflegeheime mit insgesamt 75 Beschäftigten, 14 Menschen in Alters- und Pflegeheimen. Familienzulagen Ab dem haben Selbständigerwerbende ausserhalb der Landwirtschaft bundesweit Anspruch auf Familienzulagen. In der Schlussabstimmung haben National- und Ständerat die Vorlage mit 98 zu 88 und mit 23 zu 2 angenommen. Die Finanzierung erfolgt durch die Selbständigerwerbenden selbst, ob sie nun Leistungen beziehen oder nicht allerdings lediglich auf Jahreseinkommen bis maximal 126 Franken. Februar 211 Enges Sozialnetz Die Kantone weisen ein gutes eng gestricktes Netz an bedarfsabhängigen Sozialleistungen auf. Am meisten gibt der Kanton Basel-Stadt pro Einwohner aus, nämlich 2 59 Franken pro Jahr. Am anderen Ende der Skala findet sich der Kanton Appenzell I. Rh., welcher dreimal weniger ausgibt. Alle Kantone richten Krankenkassenprämien-Verbilligungen, Ergänzungsleistungen, Ausbildungshilfen, Rechtsund Opferhilfe, Asyl- und Flüchtlingshilfe sowie Alimentenbevorschussungen aus. Die engsten Sozialnetze haben die Kantone Basel-Stadt, Tessin, Jura, Genf, Waadt, Baselland, Zug und St. Gallen. April 211 Neue Finanzperspektiven der AHV Etwa ab dem Jahr 22 wird das Vermögen der AHV zu schmelzen beginnen und danach immer schneller schwinden. Mitte des nächsten Jahrzehnts wird die Liquidität des Ausgleichsfonds voraussichtlich auf unter 5 Prozent einer Jahresausgabe fallen. Das zeigen die neuesten Finanzperspektiven der AHV, die das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) dem Bundesrat vorgelegt hat. Massnahmen zur langfristigen finanziellen Sanierung der AHV müssen demnach ab dem Jahr 22 zu greifen beginnen und in der Lage sein, mit dem steigenden Finanzbedarf der AHV Schritt zu halten. Die anstehende 12. AHV-Revision wird diesbezüglich deutliche Signale setzen müssen. 6 7

5 Sozialpolitik 211 Mai 211 August 211 Botschaft für IV-Revision 6b Noch vor Inkrafttreten des ersten Massnahmenpakets schickt der Bundesrat das zweite auf den Weg und verabschiedet am 13. Mai 211 die Botschaft zu Handen des Parlaments. Die IV-Revision 6b soll die Invalidenversicherung finanziell auf unabhängige Beine stellen und langfristig den Schuldenabbau ermöglichen. Das Inkrafttreten ist zwar auf 215 geplant, doch die zu erwartenden harten Debatten in den eidgenössischen Räten und ein drohendes Referendum werden dieses Vorhaben wohl verunmöglichen. Umstritten ist die Vorlage deshalb, weil bedeutende Leistungskürzungen geplant sind. Volksinitiative für Erbschaftssteuer Der Bund soll eine nationale Erbschafts- und Schenkungssteuer erheben und zwei Drittel der Erträge in die AHV fliessen lassen. Dieser Forderung wollen die EVP, die Grünen, die SP und der Gewerkschaftsbund mit einer Volksinitiative zum Durchbruch verhelfen. Die Steuer von 2 Prozent soll auf Erbschaften von mehr als 2 Millionen Franken erhoben werden. September 211 Juni 211 Gesamtrechnung der Sozialversicherungen Die Berufliche Vorsorge (BV) trägt zu den jährlichen Einnahmen aller Sozialversicherungen (15 Milliarden Franken) 4.1 Prozent bei, gefolgt von der AHV mit 25.1 Prozent und der Krankenversicherung (KV) mit 13.8 Prozent. Es folgen die IV mit 5.5 Prozent, die Unfallversicherung (UV) mit 5.1 Prozent, die ALV mit 3.8 Prozent und die Familienzulagen (FZ) mit 3.4 Prozent. Bei den Ausgaben (132 Milliarden Franken) ergibt sich folgende Reihenfolge: BV 32.2 Prozent, AHV 26.9 Prozent, KV 16.1 Prozent, IV 7.2 Prozent, ALV 5.4 Prozent, UV 4.5 Prozent und FZ 3.6 Prozent. Tessinerinnen und Genferinnen werden am ältesten In der Schweiz gibt es deutliche kantonale Unterschiede in der Lebenserwartung. Der Kanton Glarus weist sowohl bei den Frauen als auch bei den Männern das tiefste Durchschnittsalter auf (82.5 resp.77.7 Jahre). Der Kanton Appenzell I.Rh. weist bei beiden Geschlechtern eine unterdurchschnittliche Lebenserwartung auf (83.3 resp Jahre). Letztere beträgt im schweizerischen Durchschnitt bei den Frauen 84.3 Jahre und bei den Männern 79.7 Jahre. Juli 211 Pauschalvergütung von Hörgeräten ab 1. Juli 211 Die IV und die AHV richten für Hörgeräte neu Pauschalen aus. Damit haben die Versicherten mehr Selbstverantwortung und Entscheidungsfreiheit, wo sie was zu welchem Preis mit dem Geld einkaufen wollen. Der so angeregte Wettbewerb in der Hörgeräteversorgung soll zu drastischen Preissenkungen führen. Allein für die IV rechnet man dadurch mit Einsparungen von jährlich 3 Millionen Franken. 8 9

6 Sozialpolitik 211 Oktober 211 Dezember 211 November 211 Grösseres Vermögen Das Reinvermögen der Schweizerinnen und Schweizer ist im Jahr 21 um 2.8 Prozent angestiegen, nämlich auf Milliarden Franken. Umgerechnet macht dies pro KV: 65 Prozent Prämienanstieg Zwischen 1999 und 211 sind die Krankenkassenprämien um 65.3 Prozent gestiegen. Während der Krankenversicherunsprämien-Index (KVPI) in der Grundversicherung sogar auf Punkte stieg, legte er in der Zusatzversicherung mit Punkten wesentlich moderater zu. Im Jahr 21 waren die Krankenkassenprämien gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 5.8 Prozent, nämlich von 32 auf 32 Franken Monatsprämie angestiegen. Kopf der Bevölkerung 341 Franken aus, wie die Schweizerische Nationalbank berichtet. Weltbevölkerung Ende Oktober 211 war es soweit: Der siebenmilliardste Erdenbürger erblickte das Licht der Welt. Es dauerte gerade einmal 1 Jahre, bis sich die Weltbevölkerung von 1.7 Betrugsbekämpfung in der IV Im Jahr 21 haben die kantonalen IV-Stellen in 2 1 verdächtigen Fällen ihre Ermittlungen abgeschlossen. Der Verdacht auf IV-Betrug bestätigte sich in 3 Fällen, was einer Quote von rund 15 Prozent entspricht. Damit konnten insgesamt 22 gewichtete (ganze) IV-Renten eingespart auf 7 Milliarden vervierfachte. Seit 195 ist die weltweite durchschnittliche Lebenserwartung von 45.4 auf 68.2 Jahre angestiegen. werden, was einer hochgerechneten Gesamteinsparung über 8 Millionen Franken entspricht. In 3 Fällen wurden unrechtmässig bezogene Leistungen zurückgefordert und in weiteren 3 Fällen erstatteten die IV-Stellen Strafanzeige. IV-Revision 6a tritt per in Kraft Der Bundesrat hat den ersten Teil der 6. IV-Revision auf den 1. Januar 212 in Kraft gesetzt und die Ausführungsbestimmungen verabschiedet. Insbesondere erhält die IV zusätzliche Instrumente für die Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung ins Erwerbsleben. Dank des neuen Assistenzbeitrages können zudem mehr Menschen mit Behinderung ihre Pflege und Betreuung selber organisieren und zuhause ein eigenständiges Leben führen. Davon profitieren auch Eltern mit schwer pflegebedürftigen Kindern. 1 11

7 KENNZAHLEN 12 13

8 VERSICHERUNGSUNTERSTELLUNG UND BEITRÄGE Zusammensetzung der Einnahmen ENTWICKLUNG DER BEITRAGSEINNAHMEN Beitragsvolumen 211 Kantonale Familienzulagen Familienzulagen Landwirtschaft Arbeitslosenversicherung Total in Franken AHV/IV/EO Beiträge AHV/IV/EO Beiträge FAK (inkl. Abrechnungsstellen) Beiträge ALV Das Beitragsvolumen in der AHV / IV / EO stieg um rund Fr (6.1 Prozent) an, die FAK-Beiträge hingegen lediglich um Fr oder rund 1.5 Prozent, inklusive jener Beiträge, welche direkt an die Abrechnungsstellen einbezahlt werden. Die ALV-Beiträge stiegen gegenüber dem Vorjahr um Fr bzw. rund 15.9 Prozent. Dieser massive Anstieg ist im Wesentlichen auf die Beitragssatzerhöhung von 2 auf 2.2 Prozent sowie auf die Wiedereinführung des Solidaritätsprozentes zurückzuführen. WIEDERUM MEHR MITGLIEDER Als Mitglieder einer Ausgleichskasse werden Arbeitgebende, Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige bezeichnet, die bei der Ausgleichskasse die Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen haben. Die Mitglieder der Verbandsausgleichskassen sind teilweise bei der kantonalen Mitglieder der Ausgleichskasse des Kantons Appenzell I.Rh Mitglieder im Kanton Appenzell I.Rh. bei Verbandsausgleichskassen 37 Familienausgleichskasse (FAK) bezüglich der Familienzulagen angeschlossen. Obwohl die kantonalen Ausgleichskassen die Funktion von Auffangkassen ausüben, nimmt deren Mitgliederzahl seit Jahren kontinuierlich zu. BEITRAGSBEZUG Die Ausgleichskassen sind bekannt für ihren konsequenten Beitragsbezug. Einerseits nahm zwar die der Mahnungen zu, andererseits sanken aber die Betreibungen. Die Zahlungsmoral unserer Kunden ist im nationalen Vergleich weiterhin vorbildlich. Ein herzlicher Dank gebührt an dieser Stelle all jenen unserer zahlreichen Mitglieder, die ihren Verpflichtungen stets pünktlich nachkommen. Mahnungen 66 Betreibungen 116 Grund war nicht ein Konkurs, sondern eine gewöhnliche Firmenauflösung. Es ist allerdings zu erwarten, dass dieses Spezialinkasso in Zukunft zunehmen wird. Sofern die Sozialwerke infolge eines Konkurses oder einer Betreibung zu Schaden kommen, müssen alle Verantwortlichen in Verwaltungsrat und Geschäftsleitung mit einer Schadenersatzklage rechnen. Im Berichtsjahr musste unsere Ausgleichskasse in einem einzigen Fall auf die Organe einer Firma zurückgreifen. Der 14 15

9 LEISTUNGEN 71 MILLIONEN FRANKEN AN LEISTUNGEN AUSBEZAHLT Leistungsvolumen 211 UNTERSCHIEDLICHE ENTWICKLUNG BEI DEN RENTEN- UND EL-BEZÜGERN AHV-Geldleistungen CO 2 -Rückerstattung an Arbeitgeber AHV/ IV-Sachleistungen Total in Franken IV-Geldleistungen Ergänzungsleistungen (ohne IPV) Familienzulagen Landwirtschaft AHV-Bezüger 2 56 IV-Bezüger 368 EL-Bezüger 314 Arbeitslosenversicherung Erwerbsersatz (inkl. MSE) Kantonale Familienzulagen Während die der Alters- und IV-Rentner geringfügig abgenommen hat, ist bei den EL-Bezügern wieder eine leichte Zunahme festzustellen. Von jenen Personen, welche eine Rente der Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenversicherung beziehen, hat der Kanton Appenzell I.Rh. im schweizerischen Vergleich noch immer eine sehr tiefe Quote an EL-Bezügern. UNSERE HAUPTAUFGABEN: AHV / IV / EO ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN: BEDARFSGERECHTE ZUSCHÜSSE AHV Geldleistungen Invalidenversicherung EL zur AHV EL zur IV Erwerbsersatzordnung Die AHV ist das bedeutendste Sozialwerk der Schweiz. Die enorme volkswirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung der obligatorischen Alters- und Hinterlassenenversicherung zeigt sich auch an den Zahlen der Ausgleichskasse Appenzell I.Rh. Die AHV-Rentenzahlungen machen noch immer rund 61 Prozent des gesamten Leistungsvolumens aus. Die kantonalen Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sind als Bedarfsleistungen konzipiert. Zusammen mit weiteren Einnahmen wie Pensionskassenrenten und Vermögen sollen die Ergänzungsleistungen allen Personen, die eine Rente der 1. Säule beziehen, den Existenzbedarf decken und somit Armut verhindern. Dieses Ziel kann bei AHV/IV- Rentnern in der Regel erreicht werden. Trotz der neuen Pflegefinanzierung, welche eine spürbare Entlastung bei pflegebedürftigen Heimbewohnern brachte, sind sowohl die Ergänzungsleistungen zur AHV als auch jene zur IV weiter angestiegen, bei der IV jedoch nur moderat. Gesamthaft stiegen die Aufwendungen um rund 145 Franken (Vorjahr 35 Franken). Die Zahlungen für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) über Franken, welche zusammen mit den Ergänzungsleistungen ausgerichtet werden, sind in obigen Werten nicht enthalten, da deren Finanzierung separat geregelt ist

10 LEISTUNGEN INVALIDENVERSICHERUNG FAK UND FLG: MARKANTE ABNAHME BEI DEN Landwirtschaftlichen FAMILIENZULAGEN INVALIDENVERSICHERUNG: (FAST) NICHTS BLEIBT, WIE ES IST Kantonale Familienzulagen Familienzulagen Landwirtschaft erstmalige Neuanmeldungen 117 erstmalige Neuanmeldungen Hilfsmittel AHV 68 erstmalige Neuanmeldungen Hilflosenentschädigung AHV 57 Während die Aufwendungen für die kantonalen Familienzulagen in etwa gleich blieben, sanken die Aufwendungen für die landwirtschaftlichen Familienzulagen beträchtlich. Dies ist auf die auch in der Landwirtschaft sinkenden Kinderzahlen sowie auf den Vorrang der kantonalen Familienzulagen ARBEITSLOSENKASSE, REG. ARBEITSVERMITTLUNGSZENTRUM RAV Anfangs des Berichtsjahres bewegte sich die Arbeitslosenquote im Bereich von Prozent. Im zweiten Quartal Im Vergleich zum Vorjahr ( Franken) wurden im Jahr 211 rund 27 Prozent weniger an Leistungen ausgerichtet. Dabei ist jedoch zu beachten, dass lediglich 9 Prozent weniger Bezüger (275 gegenüber 32 im Vorjahr) gegenüber den landwirtschaftlichen Familienzulagen bei beidseitigem Anspruch zurückzuführen. Die nochmalige Zunahme von Differenzzulagen (2 Franken pro Kind und Monat) fällt finanziell kaum ins Gewicht. ist die Quote auf.6 Prozent gesunken, um sich dann im zweiten Halbjahr bei 1.2 Prozent einzupendeln. Ausbezahlte Taggelder die ausbezahlten Leistungen beanspruchten. Ausschlaggebend für den Leistungsrückgang war demnach vor allem die durchschnittliche Bezugsdauer eines Versicherten, die sich von 87.8 (Vorjahr) auf 7.6 Taggelder verringerte. Der erste Teil der 6. IV-Revision ist wie erwartet am 1. Januar 212 in Kraft getreten. Rentenseitig liegt der Schwerpunkt dabei auf dem Neustart nach Krankheit. So soll mit der beruflichen Integration nicht bis zur vollständigen Genesung zugewartet, sondern ein etappierter Einstieg in die Arbeitswelt bewerkstelligt werden. Ziel ist es, schweizweit in den nächsten 6 Jahren insgesamt 17 aktuelle Rentenbezüger in den ersten Arbeitsmarkt zurückzuführen, auch wenn sich deren Gesundheitszustand nicht zwingend verbessert hat. Auf unsere IV-Stelle umgerechnet ergibt dies 5 wiedereinzugliedernde Versicherte. Das gesteckte Ziel soll nicht zuletzt dank einem umfassenden Coaching-Angebot erreicht werden können. Weitere Einsparungen auf der Ausgabenseite sollen auch durch Rentenrevisionen einer zweiten Kategorie von IV- Renten erreicht werden, nämlich aufgrund von Revisionen nach den Schlussbestimmungen der seinerzeitigen Revisionsvorlage. Das Bundesgericht hat nämlich in seinem Urteil vom 12. März 24 eine entscheidende Praxis-Änderung eingeleitet: Seither gilt die Vermutung, dass es Menschen mit einer somatoformen Schmerzstörung in aller Regel objektiv zumutbar ist, diese zu überwinden, weshalb sie keine Invalidität mehr zu begründen vermag. Die neue Rechtsprechung hat das Bundesgericht auf weitere Beschwerdebilder ausgedehnt, etwa auf die Fibromyalgie, das Chronic Fatigue Syndrom sowie das Schleudertrauma. Das Bundesgericht bezeichnet diese Leiden als pathogenetisch-ätiologisch unklare syndromale Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage. Die IV-Stellen sind nun dazu verpflichtet, innerhalb von 3 Jahren bestehende IV- Renten mit solchen Beschwerdebildern in Revision zu ziehen und der neuen Gerichtspraxis anzupassen. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) geht davon aus, dass dadurch etwa 4 5 gewichtete Renten aufgehoben/ herabgesetzt werden können und spricht von etwa 6 betroffenen Rentnern. Die ersten Sondierungsarbeiten auf den IV-Stellen lassen allerdings vermuten, dass die Berechnungen des BSV viel zu optimistisch gewesen sind. Die umstrittene IV-Revision 6b soll bedeutende Einsparungen auf der Ausgabenseite bringen. Zudem soll ein stufenloses Rentenmodell analog jenem der SUVA eingeführt werden, zumindest für die neu Rentenberechtigten. Anfangs 212 finden Hearings bei der SGK des Nationalrates zur Botschaft des zweiten Massnahmenpaketes der 6. IVG- Revision statt. Mit dem Inkrafttreten der IV-Revision 6b wird nicht vor Januar 217 gerechnet. Die IV hat im Jahr 211 ein ausgeglichenes Ergebnis erzielt, nämlich einen Verlust von 3 Millionen Franken. Noch im Jahr 21 hatte der Verlust rund eine Milliarde betragen. Dabei profitierte die IV von den Einnahmen der Zusatzfinanzierung via die Mehrwertsteuer. Ausserdem übernahm der Bund die Zinsen der IV-Schulden. Letztere belaufen sich weiterhin auf rund 15 Milliarden Franken gegenüber der AHV Ausbezahlte Kurzarbeitsentschädigung Schlechtwetterentschädigung Insolvenzentschädigung

11 INVALIDENVERSICHERUNG EINGLIEDERUNG VOR RENTE Rentenrevisionen: Bestätigungen / Erhöhungen 83 Erstmalige Rentenbeschlüsse: Ablehnungen 44 Erstmalige Rentenbeschlüsse: Zusprachen 34 Rentenrevisionen: Verminderungen / Aufhebungen 9 Die IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. hat im Jahr 211 eine um 2 Prozent tiefere Neurentenquote als im Vorjahr. In absoluten Zahlen ausgedrückt heisst dies, dass im Berichtsjahr gewichtete Invalidenrenten zugesprochen worden sind (17 ganze Renten, 2 Dreiviertelsrenten, 1 halbe Renten und 5 Viertelsrenten). Die Renten-Ablehnungsquote betrug im Jahr Prozent, was dem schweizerischen Mittel entspricht. Wie schon im Jahr zuvor weist der Kanton Appenzell I.Rh. schweizweit erneut die dritttiefste Rentenquote auf (wiederum nach Uri und Obwalden). Diese Quote liegt 3 Prozent unter dem schweizerischen Durchschnitt und etwas über 5 Prozent unter der Quote des Spitzenreiters, welcher erneut der Kanton Jura ist. FÜR ÜBER 3 MILLIONEN FRANKEN RECHNUNGEN GEPRÜFT Medizinische Massnahmen: Zusprachen 18 Hilfsmittel IV: Zusprachen 112 Hilfsmittel AHV: Zusprachen 61 Berufliche Massnahmen: Zusprachen (ohne Arbeitsvermittlung / Berufsberatung) 33 Medizinische Massnahmen: Ablehnungen 21 Berufliche Massnahmen: Ablehnungen 43 Hilfsmittel IV: Ablehnungen 16 Hilfsmittel AHV: Ablehnungen Sachleistungen AHV/IV Die Neuanmeldungen haben gegenüber dem Vorjahr um 2 Prozent zugenommen, was einem schweizerischen Trend entspricht. Die Zunahme ist zu einem Teil auf den (gewollten) Umstand zurückzuführen, dass sich versicherte Personen bereits in einem frühen Stadium einer Erkrankung bei der IV-Stelle anmelden, damit diese frühzeitig geeignete Massnahmen ergreifen und so eine längerdauernde oder gar anhaltende Invalidisierung verhindern kann. Zum Grossteil dafür verantwortlich aber waren potentielle Bezüger von Hörgeräten, welche im Frühsommer unmittelbar vor der Umstellung auf Leistungspauschalen noch ein Leistungsgesuch bei der IV-Stelle einreichten, um noch in den Genuss der grosszügigen Hörgeräteversorgung zu gelangen. Die Ausgaben für Sachleistungen nahmen nochmals markant zu, nämlich um knapp 5 Prozent. Früherfassung, Frühintervention und Arbeitsvermittlung Neben der klassischen IV-Anmeldung besteht das Meldeverfahren der Früherfassung (FE). Diverse Beteiligte wie Angehörige, Aerzte oder Arbeitgeber sind dabei berechtigt, eine Meldung an die zuständige IV-Stelle einzureichen. Häufig ist dann die konventionelle IV-Anmeldung notwendig. Im Rahmen der Frühintervention (FI) kann die IV-Stelle un- FE-Erstgespräche aufgrund von Meldungen 12 FI-Massnahmen (ohne Arbeitsvermittlung) 11 Integrationsmassnahmen 7 mittelbar nach einer Anmeldung aktiv werden. Sie unterstützt versicherte Personen dabei, möglichst schnell wieder im Arbeitsprozess Fuss zu fassen resp. erst gar nicht aus diesem auszuscheiden. Durch aktive Arbeitsvermittlung gelingt es immer wieder, Arbeitsplätze zu erhalten oder dann neue zuzuweisen. Arbeitsvermittlung 35 Einarbeitungszuschüsse 3 Berufliche Massnahmen Kann eine versicherte Person ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben, finanziert die IV-Stelle bei Bedarf eine Umschulung oder sie kommt bei Erstausbildungen für die Mehrkosten auf, welche durch die gesundheitliche Beeinträchtigung entstehen. Umschulungen 18 Erstmalige berufliche Ausbildungen

12 JAHRESRECHNUNG 22 23

13 AUSGLEICHSKASSE / IV-STELLE BESTANDESRECHNUNG BETRIEBSRECHNUNG Aktiven Kassa Postcheck Bank Total Aktiven Passiven Schulden beim RK 2 (AHV-Fonds) Schulden beim RK 4 (EL) Schulden beim RK 5 (FAK) Schulden beim RK 9 (Verwaltungsrechnung) Total Passiven AHV-FONDSRECHNUNG Aktiven Kontokorrent Beitragspflichtige Guthaben beim RK Differenzen Konto.. Rückerstattungsforderungen Leistungsempfänger Total Aktiven Passiven Kontokorrent Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) Kontokorrent Leistungsempfänger Verrechnungskonto EO / MSE Total Passiven Einnahmen AHV/IV/EO-Beiträge Schadenersatzforderungen AHV / IV / EO / AL Nachzahlung abgeschriebener Beiträge Verzugszinsen Landwirtschaftliche Kinderzulagenordnung Arbeitslosenversicherung Rückerstattungsforderungen AHV Rückerstattungsforderungen IV Rückerstattungsforderungen EO Rückerstattungsforderungen FLG Rückbuchung der Rückverteilung CO 2 -Abgabe Landesausgleich Total Einnahmen Ausgaben Abschreibungen Beiträge Rückbuchung Verzugszinsen Vergütungszinsen Abschreibung ALV-Beiträge AHV-Renten und Hilflosenentschädigungen IV-Renten, Taggelder und Hilflosenentschädigungen Verzugszinsen auf Leistungen Gerichtskosten / Parteientschädigungen Durchführungskosten (Rechnungskreis 3) EO- + MSE-Entschädigungen inkl. Beitragsanteile Landw. Familienzulagen an Arbeitnehmer u. Kleinbauern Durchführungskosten Landw. Familienzulagen Durchführungskosten Arbeitslosenversicherung Rückverteilung CO 2 -Abgabe an Unternehmen Total Ausgaben

14 AUSGLEICHSKASSE / IV-STELLE VERWALTUNGSRECHNUNG FAMILIENAUSGLEICHSKASSE BESTANDESRECHUNG Aktiven Kontokorrent Beitragspflichtige Guthaben beim RK Debitoren Verrechnungssteuerguthaben Sparguthaben / Obligationen Verwaltungsliegenschaft in Miete Mobiliar / Büromaschinen / Informatikmittel Total Aktiven Passiven Kreditoren, Transitorische Passiven Kant. Hilfskasse Reserven Quellensteuer Vortrag auf neue Rechnung Total Passiven Einnahmen Verwaltungskostenbeiträge der Abrechnungspflichtigen Vergütung Durchführungskosten der IV-Stelle Verwaltungskostenzuschüsse aus dem AHV-Ausgleichsfonds, der Arbeitslosenversicherungskasse und für übertragene Aufgaben (FAK / EL / ALV / RAV) Zinsen + Verzugszinsen Verschiedene Einnahmen Total Einnahmen Ausgaben Ausgaben (inkl. IV-Stelle) Einnahmen-Überschuss Total Ausgaben Aktiven Kontokorrent Beitragspflichtige Guthaben beim RK Debitoren allgemein Bankkonti Obligationen Fondsanteile Verrechnungssteuerguthaben Transitorische Aktiven (Marchzinsen) Total Aktiven Passiven Wertberichtigung Fondsanteile Reserven Total Passiven BETRIEBSRECHNUNG Ertrag Beiträge Kanton Rückerstattung von Leistungen Aktivzinsen Nachzahlung abgeschriebener FAK-Beiträge Schadenersatzforderung Verzugszinsen auf Beiträgen Total Ertrag Total Aufwand Kinder- und Ausbildungszulagen Vergütung an AHV für übertragene Aufgaben und Verwaltungskosten Abschreibung von Beiträgen Abschreibung Rückerstattungsforderungen Vergütungszinsen auf Beiträgen. 2.6 Depotgebühren, Bankspesen, Stempelabgaben Wertberichtigung Fondsanteile (Kursverlust Rechn.jahr) Verlust Total Aufwand

15 ERGÄNZUNGSLEISTUNGEN AHV/IV ARBEITSLOSENKASSE BESTANDESRECHNUNG Einnahmen Saldo 1. Januar Vergütung Landesbuchhaltung (ohne IPV) Rückerstattungen Total Einnahmen Ausgaben Leistungen (ohne IPV) Abschreibung Rückerstattungsforderungen Erlass Rückerstattungsforderungen Vergütung an AHV für übertragene Aufgabe Pauschalfrankatur Vergütung an kant. Hilfskasse Übriger Verwaltungsaufwand Saldo 31. Dezember Total Ausgaben KANTONALE HILFSKASSE Einnahmen Saldo 1. Januar Vergütung Landesbuchhaltung Vergütung kant. Hilfskasse Total Einnahmen Ausgaben Leistungen Saldovortrag Total Ausgaben Aktiven Geldmittel Debitoren / Rückforderungen / Forderungen Mobilien und EDV-Anlagen.. Transitorische Aktiven.. Total Aktiven Passiven Kreditoren und Rückstellungen Betriebskapital Total Passiven BETRIEBSRECHNUNG Ausgaben Arbeitslosentaggelder inkl. Kinderzulagen Kurzarbeitsentschädigung Schlechtwetterentschädigung Insolvenzentschädigung Projektkosten Kursauslagen Ausbildungs- und Einarbeitungszuschüsse Vorschüsse Bilaterale VL Verwaltungskostenentschädigung Verwaltungskosten Fonds Landesausgleich Total Ausgaben Einnahmen Leistungen Ausgleichsfonds Zinsertrag Ertrag aus Berufspraktika Verfallene Leistungen Trägerhaftung ALK AHV/SUVA/BVG-Beiträge Vorschüsse Bilaterale VL Landesausgleich Total Einahmen

16 Anhang 3 31

17 ANHANG STELLENSUCHENDE UND ARBEITSLOSE PERSONEN LEISTUNGEN DER INVALIDENVERSICHERUNG 211 Ende Jahr STATISTIK LANDWIRTSCHAFTLiche FAMILIENZULAGEN Ende 211 Kinder landw. Arbeitnehmer Kinderzulagen Kleinbauern Zulagen Kleinbauern Kinderzulagen Total landw. Arbeitnehmer und Kleinbauern Total und mehr Total STATISTIK DER FAMILIENAUSGLEICHSKASSE Ende 211 Kinder Stellensuchende Arbeitnehmer Zulagen und mehr 6 34 Total in arbeitsmarktlichen Massnahmen Arbeitslose Personen Arbeitslosenquote % % % % % % % % % % % % Hinzu kommen 168 Differenzzulagen für 66 Kleinbauern (die landwirtschaftlichen Familienzulagen für das Berg- gebiet sind um 2 Franken höher als die kantonalen Mindestzulagen). Erstmalige Anmeldungen Pendenzen Pendenzen Anfang Jahr Neueingänge Erledigt Ende Jahr IV AHV-Hilflosenentschädigung AHV-Hilfsmittel Gefasste Beschlüsse Zusprachen Ablehnungen Revisionen Berufliche Massnahmen nach GSE Medizinische Massnahmen Hilfsmittel IV Hilfsmittel AHV Hilflosenentschädigung IV davon für Hilflosigkeit leichten Grades 2 2 davon für Hilflosigkeit mittleren Grades 2 5 davon für Hilflosigkeit schweren Grades 3 Hilflosenentschädigung AHV davon für Hilflosigkeit leichten Grades 8 davon für Hilflosigkeit mittleren Grades 15 5 davon für Hilflosigkeit schweren Grades 5 6 Pflegebeiträge / HE Minderjährige davon für Hilflosigkeit leichten Grades 1 1 davon für Hilflosigkeit mittleren Grades 1 2 davon für Hilflosigkeit schweren Grades Renten davon ganze Renten davon Dreiviertelsrenten 2 8 davon halbe Renten 1 16 davon Viertelsrenten 5 11 Taggeld (zum Teil integrierte Beschlüsse) 18 Statistik der Einsprachen Hilflosenent- IV schädigung AHV Hilfsmittel AHV Einwände / Einsprachen 13 davon ganz / teilweise gutgeheissen 6 Beschwerden 4 davon ganz / teilweise gutgeheissen

18 ANHANG Total aller Arbeitgeberkontrollen Jahr durchgeführt wovon ohne Beanstandung Für das Jahr 211 ergibt sich bei unserer Ausgleichskasse folgendes Gesamtbild: 79.5 % der Kontrollen ohne Differenzen 15.4 % der Kontrollen mit Nachzahlungen 5.1 % der Kontrollen mit Rückerstattungen Nachzahlungen Franken 1 Rückerstattungen Franken Rückerstattungen Nachzahlungen ohne Beanstandung Bei den Nachzahlungen handelt es sich vor allem um nicht umgerechnete Nettolöhne, vergessene Aushilfen und in Einzelfällen um Additionsfehler, nicht anerkannte Spesenvergütungen oder überhöhte Dividenden. Im Jahr 211 war auffallend, dass eine einzige Kontrolle mehr als einen Drittel der gesamten Nachzahlungen ausmachte. ORGANE Aufsichtsbehörden Bundesamt für Sozialversicherungen, Bern Aufsichtskommission der Ausgleichskasse, Familienausgleichskasse, Arbeitslosenkasse und IV-Stelle des Kantons Appenzell I. Rh., Appenzell Frau Statthalter Antonia Fässler (Präsidentin) Grossrat Felix Bürki-Schärli (1. Mitglied) Grossrat Roland Dörig-Heim (2. Mitglied) Kontrollstelle Ausgleichskasse, IV-Stelle, Familienausgleichskasse, Arbeitslosenversicherung und Regionales Arbeitsvermittlungszentrum RAV PricewaterhouseCoopers AG, St. Gallen/Luzern Dank Die Ausgleichskasse mit ihren übertragenen Aufgaben und die IV-Stelle bilden das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen im Kanton Appenzell I.Rh. In neun der zehn Sozialversicherungszweigen (AHV, IV, EO, EL, FAK/FLG, ALV/RAV, KVG, UVG, BVG) sowie bei der Rückerstattung der CO 2 -Abgabe an die Unternehmen haben wir umfassende oder teilweise Aufgaben. Unser Dank geht in zwei Richtungen: An unsere Geschäftspartner vor Ort in Appenzell I.Rh., aber auch an alle Personen, mit denen wir über die Kantonsgrenzen hinaus tagtäglich im Interesse unserer Kundschaft zusammenarbeiten dürfen. Die diversen Jahresrechnungen sind durch die Kontrollstelle, die Firma PricewaterhouseCoopers AG, geprüft, die Revisionsberichte den eidgenössischen und kantonalen Behörden zugestellt worden. Geschäftsleitung Vorsteher Ausgleichskasse/IV-Stellenleiter: René Lendenmann Vorsteher-Stv./Abteilungsleiter Leistungen: Emil Manser Abteilungsleiter Beiträge und Buchhaltung: Alfred Wirz IV-Stellenleiter-Stv.: Regula Diem Ein ganz spezieller Dank gebührt unseren Ansprechpersonen in der Kantonalen Verwaltung, in der Standeskommission und im Grossen Rat für deren Unterstützung. In den Dank mit einschliessen wollen wir auch unsere Kontaktpersonen im Bundesamt für Sozialversicherungen in Bern und in der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf, sowie alle anderen Versicherungsträger und unsere Informatikpartner. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ausgleichskasse, der Arbeitslosenkasse und des Regionalen Arbeitsvermittlungszentrums RAV sowie der IV-Stelle des Kantons Appenzell I.Rh. haben auch im Jahr 211 für die vielen Betroffenen kompetente Arbeit geleistet, die hinter den Zahlen dieses Geschäftsberichtes steht. Dafür gebührt ihnen ein grosses Dankeschön. Die Betriebe ohne Beanstandungen liegt mit rund 8 Prozent aller Kontrollen weit über dem schweizerischen Durchschnitt, wo rund 5 Prozent der Kontrollen zu Korrekturen führen. Bei den Rückerstattungen handelt es sich fast ausnahmslos um nicht-ahv-pflichtige Kranken- und Unfalltaggelder

19 Ausgleichskasse Appenzell I.Rh. Poststrasse 9 95 Appenzell Telefon Telefax info@akai.ch

Ihre Sozialversicherungen unser Metier.

Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Schwyzer Schlüssel zur sozialen Sicherheit Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Wir sind für Sie da. Als kantonal verankertes Kompetenzzentrum sichern wir der gesamten Schwyzer Bevölkerung den Zugang

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag

ALTERSVORSORGE Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Verständnisfragen zum Einstiegstext a. Mit welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von erwerbstätigen Personen? b. Ab welchem Alter beginnt die Beitragspflicht von nichterwerbstätigen Personen?

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

1.2012 Stand am 1. Januar 2012

1.2012 Stand am 1. Januar 2012 1.2012 Stand am 1. Januar 2012 Änderungen auf 1. Januar 2012 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5 Leistungen der IV 6-7 Auskünfte und weitere Informationen

Mehr

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung 2.08 Beiträge Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) eine obligatorische

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2011

2.08 Stand am 1. Januar 2011 2.08 Stand am 1. Januar 2011 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 Stand am 1. Januar 2015 1 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2015 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Abrechnungsverfahren 2014

Abrechnungsverfahren 2014 AUSGLEICHSKASSE ZUG Informationen zur Lohnbescheinigung im vereinfachten Abrechnungsverfahren 2014 Beitragsbezug Fristen Formulare Achtung! Einreichefrist 30. Januar 2015 Beitragsbezug 2 VEREINFACHTES

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

2.08 Stand am 1. Januar 2014

2.08 Stand am 1. Januar 2014 2.08 Stand am 1. Januar 2014 Beiträge an die Arbeitslosenversicherung Die Arbeitslosenversicherung ist obligatorisch 1 Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist wie die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Mehr

Guten Tag. Arbeitgeberpräsentation 2011

Guten Tag. Arbeitgeberpräsentation 2011 Guten Tag 1 Für Arbeitgebende Das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen Produkte Kantonale Ausgleichskasse AHV Invalidenversicherung Zusatzleistungen zu AHV / IV Familienzulagen Mutterschaftsentschädigung

Mehr

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren

Vereinfachtes Abrechnungsverfahren 2.07 Beiträge Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgebende Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen

1. Allgemeines. Vernehmlassungsentwurf vom 14. Mai 2008. Geltendes Recht Vernehmlassungsentwurf vom Bemerkungen Einführungsgesetz zum Familienzulagengesetz (EG FamZG); Totalrevision des Gesetzes über Kinderzulagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer; Gesetzestext in synoptischer Darstellung Vernehmlassungsentwurf

Mehr

Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungsrecht Sozialversicherungsrecht ZV, Fachtagung Brunnen, 7. / 8. November 2013 Grundlagen Übersicht 1. Wozu braucht es Sozialversicherungen? / Geschichte 2. Das 3-Säulen-Konzept 3. Finanzierung / Leistungen 4.

Mehr

Die Broschüre «Alles über die IV» ist unter www.shop.ahv-iv.ch erhältlich.

Die Broschüre «Alles über die IV» ist unter www.shop.ahv-iv.ch erhältlich. Impressum Herausgeberin: Informationsstelle AHV/IV, info@ahv-iv.ch, www.ahv-iv.ch Autoren: Monika Dudle-Ammann, Andreas Dummermuth, Rolf Lindenmann Layout: RTK Medientechnik AG, Kloten Druck: Binkert Buag,

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006 6.02 Stand am 1. Januar 2006 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen

Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Kreisschreiben über die Verrechnung von Nachzahlungen der IV mit Leistungsrückforderungen von zugelassenen Krankenkassen Gültig ab 1. Januar 1999 318.104.01 d/vkv 6.07 3 Vorbemerkung Dieses Kreisschreiben

Mehr

Familienzulagen ab 2016

Familienzulagen ab 2016 Familienzulagen ab 2016 Leistungen Familienzulagen 1 000 Franken Geburtszulage Einmalige Zulage bei Geburt eines Kindes. 1 000 Franken Adoptionszulage Einmalige Zulage bei der Adoption eines Kindes. 200

Mehr

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Bezugsberechtigte Personen Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung

Mehr

Finanzielle Sicherheit im Alter

Finanzielle Sicherheit im Alter Finanzielle Sicherheit im Alter Referat: Urs Hofstetter, Direktor Ausgleichskasse Luzern Altersforum Kanton Luzern, 30. August 2010 Ausgleichskasse Luzern Würzenbachstrasse 8, Postfach, 6000 Luzern 15

Mehr

AUSGLEICHSKASSE APPENZELL I.RH. IV-STELLE APPENZELL I.RH.

AUSGLEICHSKASSE APPENZELL I.RH. IV-STELLE APPENZELL I.RH. AUSGLEICHSKASSE APPENZELL I.RH. IV-STELLE APPENZELL I.RH. AHV-AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE FAMILIENAUSGLEICHSKASSE ARBEITSLOSENKASSE REGIONALES ARBEITSVERMITTLUNGSZENTRUM Geschäftsbericht 2007 EINLEITUNG

Mehr

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte,

6.09 Stand am 1. Januar 2008. 1 Anspruch auf Familienzulagen haben. 2 Als hauptberuflich tätig gelten Landwirtinnen und Landwirte, 6.09 Stand am 1. Januar 2008 Familienzulagen in der Landwirtschaft Anspruch auf Familienzulagen 1 Anspruch auf Familienzulagen haben selbständige Landwirtinnen und Landwirte, die haupt- oder nebenberuflich

Mehr

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen

Mehr

Sonderbeitrag ab 01.07.2005

Sonderbeitrag ab 01.07.2005 SECURVITA INFORMIERT Stand: 02.06.09 Infoblatt A001: Sonderbeitrag ab 01.07.2005 Am 1. Juli 2005 wurde der Sonderbeitrag von 0,9 Prozent für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Gleichzeitig werden

Mehr

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes

Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

2.07 Stand 1. Januar 2011

2.07 Stand 1. Januar 2011 2.07 Stand 1. Januar 2011 Vereinfachtes Abrechnungsverfahren für Arbeitgeber Allgemeines 1 Das vereinfachte Abrechnungsverfahren ist Teil des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit

Mehr

AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE NIDWALDEN

AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE NIDWALDEN AUSGLEICHSKASSE IV-STELLE NIDWALDEN NIDWALDNER SCHLÜSSEL ZUR SOZIALEN SICHERHEIT UMFASSENDE DIENSTLEISTUNGEN SCHLANKE ORGANISATION WICHTIGSTE KENNZAHLEN INHALT 3 DIE SOZIALVERSICHERUNGEN BILDEN EIN NETZ,

Mehr

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese

Mehr

Sozialversicherungen

Sozialversicherungen Workshop 3 Was Frau wissen sollte zu. Welche Leistungen stehen von AHV und IV zur Verfügung? Zahno Thomas Eingliederungskoordinator IV Stelle Wallis, Zweigstelle Brig Dipl. Sozialversicherungsexperte Thomas.zahno@vs.oai.ch

Mehr

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb

2.04. Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb 2.04 Stand am 1. Januar 2001 Verzicht auf die Bezahlung der Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV bei geringem Nebenerwerb Verzicht nur in bestimmten Fällen 1 Grundsätzlich sind von jeder Lohnzahlung

Mehr

SOZIALVERSICHERUNGEN BASELBIETER KMU

SOZIALVERSICHERUNGEN BASELBIETER KMU SOZIALVERSICHERUNGEN FÜR DIE BASELBIETER KMU Familienausgleichskasse GEFAK Familienausgleichskasse GEFAK Altmarktstrasse 96 4410 Liestal Telefon: 061 927 64 21 Telefax: 061 927 65 65 E-Mail: info@gefak.ch

Mehr

Baustelle Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen

Baustelle Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Baustelle Altersvorsorge und Ergänzungsleistungen Alterstagung Schweiz. Städteverband, Biel 06. November 2015 Jürg Brechbühl,

Mehr

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen

Finanzen. Gesamtausgaben steigen in Niedersachsen unterdurchschnittlich. Kräftiger Anstieg der Sachinvestitionen in Niedersachsen Finanzen Gesamtausgaben steigen in unterdurchschnittlich Die bereinigten Gesamtausgaben haben in mit + 2,7 % langsamer zugenommen als in Deutschland insgesamt (+ 3,6 %). Die höchsten Zuwächse gab es in

Mehr

2.02. Beiträge der Selbständigerwerbenden. AHV, die IV und die EO. Selbständige Erwerbstätigkeit. Stand am 1. Juli 2005

2.02. Beiträge der Selbständigerwerbenden. AHV, die IV und die EO. Selbständige Erwerbstätigkeit. Stand am 1. Juli 2005 2.02 Stand am 1. Juli 2005 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO 1 Selbständige Erwerbstätigkeit Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung

Mehr

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz

Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Pflegefinanzierung im Kanton Schwyz Für Personen in stationärer Langzeitpflege (Aufenthalt im Pflegeheim) ALLGEMEINES 2 WIE WIRD DIE PFLEGE IM HEIM FINANZIERT? Die Pflege beim Heimaufenthalt wird finanziert

Mehr

Kundenbefragung 2015. Informationen Resultate Analysen Massnahmen

Kundenbefragung 2015. Informationen Resultate Analysen Massnahmen Informationen Resultate Analysen Massnahmen Inhalt Allgemein Zusammenfassung der Umfrage 3 Durchführung der Umfrage 3 Massnahmen aufgrund der Umfrage 3 Umfrage nach Kundensegmente Arbeitgeber Grossbetriebe

Mehr

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN

MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN MITARBEITERBETEILIGUNGEN AUS SICHT DER SOZIALVERSICHERUNGEN Thomas Bösch Leiter Abteilung Beiträge Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Gesetzliche Grundlagen AHVV Art. 7 lit. c bis Zu dem für die Berechnung

Mehr

Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen.

Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen. Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen. Wie sieht das Berufsbild Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen aus? Die Ausbildung zur Sozialversicherungs-Fachfrau bzw. zum

Mehr

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen Das III-Säulen System Herzlich willkommen Das III-Säulen System Übersicht der Sozialversicherungen AHV IV EL AVI EO MV FL FamZG MSE UVG KVG BVG Alters- und Hinterlassenenversicherung Invalidenversicherung

Mehr

Sozialversicherungen 2009

Sozialversicherungen 2009 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan

für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan für Gründungszuschuss-, Einstiegsgeld- und andere Existenzgründer (4., aktualisierte und überarbeitete Andreas Lutz Businessplan Ausgaben für Renten-, Krankenund Pflegeversicherung 300 Euro Zuschuss Beim

Mehr

Erklärung zur Abrechnung

Erklärung zur Abrechnung Amt für Arbeit Arbeitslosenkasse Erklärung zur Abrechnung Mai 2014 Version 4.0 zur Volkswirtschaftsdepartement Taggeldansatz durchschnittliche Arbeitstage Versicherter Verdienst Taggeld Wartetage kontrollierte

Mehr

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen)

04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) Wintersession 007 e-parl 18.1.007 09:08 04.061 s Bundesgesetz über die Krankenversicherung. Teilrevision. Spitalfinanzierung (Differenzen) für soziale Sicherheit und Gesundheit des es Bundesgesetz über

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters-, Witwen- und Waisenrenten. oder geistigen Gesundheitsschaden.

Schutz gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter und Tod in Form von Alters-, Witwen- und Waisenrenten. oder geistigen Gesundheitsschaden. 37.01 Bezeichnung der Sozialversicherung Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes Schutz

Mehr

Geschäftsbericht 2005

Geschäftsbericht 2005 Geschäftsbericht 2005 kmu-krankenversicherung Geschäftsbericht 2005 Seite 1 Wichtige Kennzahlen auf einen Blick Bilanzsumme 29'654'638.19 Reservenquote OKP 53.00% Bruttoprämien 23'479'513.25 Rückstellungsquote

Mehr

Stadt Ingolstadt Statistik und Stadtforschung. Pflege in Ingolstadt. Strukturen, Entwicklung 1999 bis 2013 und Prognose 2014 bis 2034

Stadt Ingolstadt Statistik und Stadtforschung. Pflege in Ingolstadt. Strukturen, Entwicklung 1999 bis 2013 und Prognose 2014 bis 2034 Pflege in Ingolstadt Strukturen, Entwicklung 1999 bis 2013 und Prognose 2014 bis 2034 Pflegeprognose 2014-2034 Im Jahr 2013 wurde die letzte Pflegeprognose bis 2032 im Rahmen des Sozialberichts 2014 berechnet.

Mehr

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015

Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015. Sage Schweiz AG 09.12.2015 Sage Start Lohnbuchhaltung Jahresendarbeiten 2015 Sage Schweiz AG 09.12.2015 Inhaltsverzeichnis 1.0 Gesetzliche Situation 3 1.1 AHV/IV/EO 3 1.2 ALV 3 1.3 Rentenalter 3 1.4 VK 3 1.5 BU/NBU 4 1.6 UVGZ Zusatzversicherungen,

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

ALTERSVORSORGE Die AHV

ALTERSVORSORGE Die AHV Was ist Altersvorsorge? Mit dem Erreichen des Rentenalters scheiden die meisten Erwerbstätigen aus dem Erwerbsleben aus. Das Arbeitseinkommen als Finanzierungsquelle für den persönlichen Konsum fällt fortan

Mehr

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege.

Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Pflegefinanzierung für Personen in stationärer Langzeitpflege. Finanzierung der Pflege. Seit dem 1. Januar 2011 gilt das Bundesgesetz über die Neuordnung der Pflegefinanzierung. Zum einen wird die Situation

Mehr

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte

Synopse. Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Synopse Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen Rates über die berufliche Vorsorge des Staatspersonals und der Lehrkräfte Verordnung betreffend die Änderung der Verordnung des Grossen

Mehr

6. IV-Revision. Klausur der Regierungsrätinnen und Regierungsräte SODK, 25. Juni 2010. Stefan Ritler

6. IV-Revision. Klausur der Regierungsrätinnen und Regierungsräte SODK, 25. Juni 2010. Stefan Ritler 6. IV-Revision 2. Massnahmenpaket (6b) Klausur der Regierungsrätinnen und Regierungsräte SODK, 25. Juni 2010 Stefan Ritler Der Sanierungsplan für die IV Rechnung ausgleichen, Schuld abbauen 6. IV-Revision,

Mehr

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009 6.02 Stand am 1. Januar 2009 Mutterschafts - entschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: 44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: Ab - kürzung AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes

Mehr

3.05 Leistungen der AHV Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ

3.05 Leistungen der AHV Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ 3.05 Leistungen der AHV Drittauszahlung von Leistungen der AHV/IV/EO/EL/FZ Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Leistungen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und der Invalidenversicherung

Mehr

2.02 Stand am 1. Januar 2013

2.02 Stand am 1. Januar 2013 2.02 Stand am 1. Januar 2013 Beiträge der Selbständigerwerbenden an die AHV, die IV und die EO Selbständige Erwerbstätigkeit 1 Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung

Mehr

Kulturwandel der IV? Fakten und Mythen

Kulturwandel der IV? Fakten und Mythen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Kulturwandel der IV? Fakten und Mythen Fortbildungsnachmittag Dialog 2000, OSGIM/HKO Arbon, 23. Mai 2013 Peter Eberhard,

Mehr

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz

Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz Fragen und Antworten: zusätzlicher Beitragssatz 1. Warum wurde der zusätzliche Beitragssatz eingeführt? Mit der Einführung des zusätzlichen Beitragssatzes wurde ein Beitrag zur Senkung der Lohnnebenkosten

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden

Mehr

Redemittel zur Beschreibung von Schaubildern, Diagrammen und Statistiken

Redemittel zur Beschreibung von Schaubildern, Diagrammen und Statistiken Balkendiagramm Säulendiagramm gestapeltes Säulendiagramm Thema Thema des Schaubildes / der Grafik ist... Die Tabelle / das Schaubild / die Statistik / die Grafik / das Diagramm gibt Auskunft über... Das

Mehr

Die Invalidenversicherung Ein Partner für nachhaltige Lösungen!?

Die Invalidenversicherung Ein Partner für nachhaltige Lösungen!? Herzlich Willkommen IV-Stelle Thurgau Daniel Naef Abteilungsleiter Eingliederung / Rente 1 Die Invalidenversicherung Ein Partner für nachhaltige Lösungen!? 2 Welche Chancen ermöglicht ein früher Einbezug

Mehr

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH

Der Pflegefall. -mich trifft das nicht?! Copyright Brigitte Tanneberger GmbH Der Pflegefall -mich trifft das nicht?! Auch Sie werden mit hoher Wahrscheinlichkeit im Alter zum Pflegefall Anzahl älterer Menschen nimmt gravierend zu: heute sind 20 % der Bevölkerung 65+ und 5 % der

Mehr

AHV/IV/EO Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Die Genossenschaft als Arbeitgeberin Orientierung Präsidienhock vom 22.

AHV/IV/EO Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Die Genossenschaft als Arbeitgeberin Orientierung Präsidienhock vom 22. AHV/IV/EO Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber Die Genossenschaft als Arbeitgeberin Orientierung Präsidienhock vom 22. Oktober 2015 Seite Selbständig oder unselbständig Selbständigerwerbend sind

Mehr

Finanzierungsrechnung der Schweiz 2004

Finanzierungsrechnung der Schweiz 2004 Kommunikation Postfach, CH-8022 Zürich Telefon +41 44 631 31 11 Fax +41 44 631 39 10 Zürich, 21. November 2006 Finanzierungsrechnung der Schweiz 2004 Finanzvermögen der Privathaushalte zur Hälfte in der

Mehr

zuwanderung positive auswirkungen auf die sozialwerke

zuwanderung positive auswirkungen auf die sozialwerke zuwanderung positive auswirkungen auf die sozialwerke Informationsblatt 4: Sozialwerke Das Wichtigste in Kürze: Nur wer Beiträge in die Sozialversicherungen einbezahlt hat, darf Leistungen beziehen das

Mehr

Wiedereingliederung von RentenbezügerInnen

Wiedereingliederung von RentenbezügerInnen Wiedereingliederung von RentenbezügerInnen Aktuelle Herausforderungen 26. Januar 2012 Marcel Paolino, Bereichsleiter Berufliche Integration Bundesamt für Sozialversicherungen Entwicklung zur Eingliederungsversicherung

Mehr

Hintergrundinformation 4/2015: Familienpolitik im Kanton Schwyz 10 Jahre Mutterschaftsentschädigung 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2015

Hintergrundinformation 4/2015: Familienpolitik im Kanton Schwyz 10 Jahre Mutterschaftsentschädigung 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2015 Hintergrundinformation 4/2015: Familienpolitik im Kanton Schwyz 10 Jahre Mutterschaftsentschädigung 1. Juli 2005 bis 30. Juni 2015 Schwyz, im Juni 2015 Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon 041 819 04 25,

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Financial EXPERT Global AG FINANCIAL FACTS Ausgabe April 2012 INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Inhalt 1. Antritt einer neuen Stelle innerhalb von 30 Tagen... 2 2. Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Weiterhin vergleichsweise tiefe Steuerbelastung in der Schweiz

Weiterhin vergleichsweise tiefe Steuerbelastung in der Schweiz Eidgenössisches Finanzdepartement EFD Medienmitteilung Datum 17. Oktober 2007 Weiterhin vergleichsweise tiefe Steuerbelastung in der Schweiz Die Fiskalquote der Schweiz beträgt für das Jahr 2006 29,4 Prozent

Mehr

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung.

AHVplus D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 0 1 2. Die AHVplus-Varianten. Antrag: Abstimmung. D E L E G I E R T E N V E R S A M M L U N G V OM 1 1. M A I 2 1 2 Bern, 11. Mai 212 Tischvorlage DB AHVplus Antrag: Abstimmung. Die AHVplus-Varianten Die Projektgruppe hat verschiedene Varianten ausgearbeitet,

Mehr

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005

Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen 2005 290 Personal der Frankfurter Pflegeeinrichtungen Petra Meister Personal der Frankfurter Pflegedienste Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag deutlich über 50 % Ende des Jahres gab es 117 Pflegedienste in

Mehr

Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich

Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich Gültig ab Inkrafttreten der bilateralen Abkommen Die bilateralen Abkommen bringen Neuerungen im Sozialversicherungsbereich Die Bestimmungen über die Koordination der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz

Mehr

Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber

Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber 123 Attraktiv und wirkungsvoll unsere Leistungen für Arbeitgeber IV-Arbeitgeberberatung: 044 448 58 58 Ihre Situation im Unternehmen ist individuell, unsere Beratung auch. Beratung für Früherkennung von

Mehr

Schuldenbarometer 1. Q. 2009

Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Schuldenbarometer 1. Q. 2009 Weiterhin rückläufige Tendenz bei Privatinsolvenzen, aber große regionale Unterschiede. Insgesamt meldeten 30.491 Bundesbürger im 1. Quartal 2009 Privatinsolvenz an, das sind

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Seite 1 Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Aufgabe 1 Nennen Sie drei Soziale Risiken und ordnen Sie diese entsprechenden Sozialversicherungszweigen zu. Aufgabe 2 Nennen Sie die Versicherungszweige

Mehr

Statistik der Familienzulagen 2013

Statistik der Familienzulagen 2013 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Statistik der Familienzulagen 2013 1) Einleitung 1 2) Gesamtsystem der FZ 2 3) Kassenstruktur FamZG 5 4) Leistungen FamZG

Mehr

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung.

Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Fakten zur geförderten Pflegezusatzversicherung. Historischer Schritt für die soziale Sicherung in Deutschland Seit dem 1. Januar 2013 zahlt der Staat einen Zuschuss für bestimmte private Pflegezusatzversicherungen.

Mehr

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2014, 10. Auflage

Alles über die AHV. Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV. 2014, 10. Auflage Alles über die AHV Informationsbroschüre mit Fragen und Antworten rund um die AHV 2014, 10. Auflage Impressum Herausgeberin: Informationsstelle AHV/IV, info@ahv-iv.ch, www.ahv-iv.info Autoren: Andreas

Mehr

Was ist clevere Altersvorsorge?

Was ist clevere Altersvorsorge? Was ist clevere Altersvorsorge? Um eine gute Altersvorsorge zu erreichen, ist es clever einen unabhängigen Berater auszuwählen Angestellte bzw. Berater von Banken, Versicherungen, Fondsgesellschaften und

Mehr

Militärdienstkasse Schweizerischer Baumeisterverband. Statuten und Reglement

Militärdienstkasse Schweizerischer Baumeisterverband. Statuten und Reglement Militärdienstkasse Schweizerischer Baumeisterverband Statuten und Reglement Ausgabe 2002 Statuten Art. 1 Name, Sitz und Zweck 1.1 Der Schweizerische Baumeisterverband (SBV) gründet unter dem Namen "Militärdienstkasse

Mehr

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben

Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Neue Lösungen in der GGf-Versorgung Vorgestellt von Hans-Dieter Stubben Geschäftsführer der Bundes-Versorgungs-Werk BVW GmbH Verbesserungen in der bav In 2007 ist eine wichtige Entscheidung für die betriebliche

Mehr

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien

Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Wolfram Fischer Berechnung der Erhöhung der Durchschnittsprämien Oktober 2004 1 Zusammenfassung Zur Berechnung der Durchschnittsprämien wird das gesamte gemeldete Prämienvolumen Zusammenfassung durch die

Mehr

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Die Notare. Reform des Zugewinnausgleichsrechts Die Notare informieren Reform des Zugewinnausgleichsrechts Dr. Martin Kretzer & Dr. Matthias Raffel Großer Markt 28 66740 Saarlouis Telefon 06831/ 94 98 06 und 42042 Telefax 06831/ 4 31 80 2 Info-Brief

Mehr

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich

Herzlich willkommen > Personen und Beiträge > Geld > Termine > Ereignisse > Service > Dokumente > FAQ > SVA Zürich Sozialversicherungen in der Praxis Das Wichtigste für Arbeitgebende von Angestellten im Privathaushalt und Arbeitgebende mit vereinfachtem Abrechnungsverfahren Gültig ab 1. Januar 2015 123 Sie haben sich

Mehr

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen

Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Anschlusstaggelder für arbeitslose Personen Wer kann Anschlusstaggelder beziehen? Arbeitslose Personen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen, deren Bezugsberechtigung bei der obligatorischen Arbeitslosenversicherung

Mehr

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag

IMMOBILIENMARKT Arbeitsauftrag Aufgabe 1 Weshalb nehmen Immobilien in der Volkswirtschaft der Schweiz eine bedeutende Stellung ein? Nennen Sie drei Beispiele. Aufgabe 2 a) Weshalb beeinflusst das Zinsniveau die Nachfrage nach Immobilien

Mehr

Mustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium

Mustervortrag Erläuterungen. Der Weg ins Studium Mustervortrag Erläuterungen Der Weg ins Studium Der vorliegende Mustervortrag richtet sich an alle, die sich in der Anfangsphase eines Studiums befinden oder planen, eines aufzunehmen. Einige Folien richten

Mehr

Sicherung des Sozialmodells Schweiz

Sicherung des Sozialmodells Schweiz Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Sicherung des Sozialmodells Schweiz Jahrestagung der Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik, 19. September 2013

Mehr

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich Zahlen zu den

Mehr