Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen, die Mehrheit der Mitglieder war anwesend und stimmberechtigt. Damit besteht Beschlussfähigkeit.
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- Leander Kerner
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1 Zur Sitzung wurde ordnungsgemäß geladen, die Mehrheit der Mitglieder war anwesend und stimmberechtigt. Damit besteht Beschlussfähigkeit. Die Sitzung begann um Uhr und endete um Uhr (öffentlicher und nichtöffentlicher Teil). Tagesordnung der öffentlichen Sitzung: 1. Neueste Informationen zum Stand des Förderprogramms zum Breitbandausbau in der mit allen Ortsteilen und notwendige Beschlüsse zur Fortführung des Programms, 2. Haushalt 2015 der : 2.1) Haushaltsberatung 2.2) Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan ) Beschluss über den Finanzplan für die Jahre 2014 bis Sonstiges, Bekanntgaben TOP 1: Neueste Informationen zum Stand Förderprogramm zum Breitbandausbau in der Stadt Schauenstein mit allen Ortsteilen und notwendige Beschlüsse zur Fortführung des Programms Herr Michael Kramß hält einen Vortrag über Breitbandausbau der mit allen Ortsteilen. In der anschließenden Diskussion wurde festgehalten, dass zumindest eine Anfrage bei den Netzbetreibern erfolgen soll ob ein Ausbau mit 100 Mbit/s mit der Höhe der Fördergelder realisierbar sei. Folgender Beschlussvorschlag 1 wurde von Herrn Stefan Dittmar eingebracht: Der Stadtrat Schauenstein beschließt das gesamte förderfähige Gemeindegebiet mit allen Ortsteilen und Einzeln in das Breitbandförderverfahren aufzunehmen. Es werden zwei Lose gebildet: Los1: Die Ortsteile Loh, Pinzig, Adlanz Los2: das restliche förderfähige Gemeindegebiet mit allen Ortsteilen und Einzeln Für das Erschließungsgebiet werden folgende Leistungsanforderungen gestellt: Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s für einen Teil und nicht weniger als 30 Mbit/s im Download für alle möglichen Endkunden sowie Upload-Geschwindigkeiten, die viel höher sind als bei Netzen der Breitbandgrundversorgung. 1
2 Ein Ausbau ist bis zur Höchstfördersumme von ,-- EUR ,-- EUR (bei einer interkommunalen Zusammenarbeit) möglich. Die Höchstfördersumme darf jedoch nicht überschritten werden. Im Notfall sind hier Nachverhandlungen mit den Netzbetreibern von dem Bürgermeister, dem Breitbandpaten oder der Verwaltung zu veranlassen. Es wird eine interkommunale Zusammenarbeit, im Rahmen des Breitbandförderverfahrens, mit der Gemeinde Leupoldsgrün beschlossen. Es wird derjenige Netzbetreiber ausgewählt, der geeignet ist und anhand der folgenden Auswahlkriterien das wirtschaftlichste Angebot einreicht (Gewichtung in Prozent): 1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke pro möglichem Hausanschluss im Erschließungsgebiet 35 % 2. Technisches Konzept 30 % 3. Höhe Endkundenpreise 20 % 4. Servicekonzept 5 % 5. Zeitl. Verfügbarkeit (% / Jahr) 5 % 6. Frühester Zeitpunkt der Inbetriebnahme 5 % Beschlussvorschlag 2 Übertragungsraten von mindestens 100 Mbit/s im Download und von mindestens 40 Mbit/s im Upload für alle möglichen Endkunden. (Anfragen bei den Netzbetreibern ob dies im Rahmen der Höchstfördersumme für die Stadt Schauenstein realistisch ist) Ursprünglicher Beschlussvorschlag gilt, wenn Anfrage bei den Netzbetreibern als unrealistisch angesehen wird. Beschluss Bürgermeister Peter Geiser und Stefan Dittmar werden beauftragt die Variante des Beschlussvorschlages 2 mündlich bei den Netzbetreibern abzufragen, ob diese Ausschreibung realistisch wäre. Sollte die Variante mit 100 Mbits/s unrealistisch sein, wird Bürgermeister Peter Geiser bevollmächtigt, das Auswahlverfahren mit 50 Mbit/s bzw. mindestens 30 MBits/s in Auftrag zu geben. Der Stadtrat wird vor Beginn des Auswahlverfahrens informiert. 2
3 TOP 2. Haushalt 2015 der : TOP 2.1: Haushaltsberatung Kämmerer Jürgen Hohenberger gibt einen Haushaltsvorbericht und erläutert nochmals kurz die jedem Stadtratsmitglied mit der Einladung übersandte Haushaltsaufstellung für das Jahr Fragen des Gremiums waren keine zu beantworten. Alle drei Fraktionen stimmten nach ihrem Statement dem Haushalt 2015 zu. Bürgermeister Peter Geiser verteilte noch eine Übersicht der Maßnahmen, die in den nächsten Jahren anstehen, aber auf Grund der momentanen Haushaltslage (fehlende Geldmittel) noch nicht in die Haushaltsaufstellung 2015 aufgenommen werden konnten. Die Stadträte sollen sich darüber Gedanken machen, welche der aufgelisteten Maßnahmen als nächstes in Angriff genommen werden sollen und eine entsprechende Rangliste erstellen. Die Ergebnisse sollen in einer der nächsten Stadtratssitzungen diskutiert und die Reihenfolge der anstehenden Maßnahmen festgelegt werden. TOP 2.2: Beschluss über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2015 Nachdem gegen den Haushalt keine Einwände erhoben werden erfolgt die Abstimmung. Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2015 Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die folgende Haushaltssatzung: Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,-- und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ,-- ab. 1 2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,-- festgesetzt. Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 3 3
4 Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe 360 v. H. b) für die Grundstücke 350 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. 4 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf ,-- festgesetzt. 6 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Beschluss: Der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2015 werden in der vorgelegten Form beschlossen. TOP 2.3: Beschluss über den Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018 Der Kämmerer verliest den folgenden Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018: Der Finanzplan für die Jahre sieht im Verwaltungshaushalt jeweils in Einnahmen und Ausgaben folgende Ansätze vor: 2014: , : , : , : , : ,-- und im Vermögenshaushalt 2014: , : , : , : , : ,-- 4
5 Beschluss: Der Finanzplan für die Jahre 2014 bis 2018 wird in der vorgelegten Form beschlossen. TOP 3: Sonstiges, Bekanntgaben TOP 3.1: Straßensperrung Neudorf Bürgermeister Peter Geiser gibt bekannt, dass die für Montag, geplante Vollsperrung erst ab Donnerstag, erfolgt. Die Bäckerei Schübel, das Gasthaus Heinrich und die KfZ- Werkstatt Olbrich sind aber weiterhin zu erreichen. TOP 3.2: Bushäuschen Neudorf Stadtrat Münzer fragt an, ob das Bushäuschen in Neudorf generell etwas nach oben versetzt werden könnte. Bürgermeister Geiser führt aus, dass dazu Grund von der Familie Wilhelm Puchta erworben werden müsste, eine Anfrage hierzu wird ergehen. Die öffentliche Sitzung schließt um Uhr. 5
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