- 1 - Bearbeitungsstand: :30 Uhr
|
|
- Oskar Kalb
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 - 1 - Bearbeitungsstand: :30 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen A. Problem und Ziel Nach 110c Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Verbindung mit 32a Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO), jeweils in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung, können grundsätzlich ab dem 1. Januar 2018 elektronische Dokumente bei Bußgeldbehörden in Bußgeldsachen eingereicht werden (Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren). 134 Satz 1 OWiG, in der bereits seit dem 13. Juli 2017 geltenden Fassung, ermächtigt die Bundesregierung, für ihren Bereich zu bestimmen, dass die Einreichung elektronischer Dokumente im Bußgeldverfahren abweichend von 110c Satz 1 OWiG in Verbindung mit 32a StPO erst zum 1. Januar 2019 oder zum 1. Januar 2020 möglich ist und 110a OWiG in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung bis jeweils zum 31. Dezember 2018 oder 31. Dezember 2019 weiter Anwendung findet. Nach 134 Satz 2 OWiG kann die Bundesregierung die Ermächtigung auf die zuständigen Bundesministerien übertragen. Das ist mit der Elektronischer-Rechtsverkehr-Bußgeld- Subdelegationsverordnung vom 24. November 2017 geschehen (BGBl. I, S. 3806). Zum 1. Januar 2018 liegen im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen für die Familienkassen, die nach 5 Absatz 1 Nummer 11 des Finanzverwaltungsgesetzes als Bundesfinanzbehörden gelten, noch nicht alle Voraussetzungen vor, um Dokumente über alle von 32a Absatz 4 StPO vorgesehenen sicheren Übermittlungswege einzureichen. B. Lösung Es ist sachgerecht, von der in 134 Satz 1 OWiG eröffneten Möglichkeit Gebrauch zu machen, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die Einreichung elektronischer Dokumente abweichend von 110c Satz 1 OWiG in Verbindung mit 32a StPO erst zum 1. Januar 2020 möglich ist und 110a OWiG in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2019 weiter Anwendung findet. C. Alternativen D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
2 - 2 - Bearbeitungsstand: :30 Uhr E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht ein geringfügiger nicht quantifizierbarer einmaliger Erfüllungsaufwand dadurch, dass die erleichterte elektronische Übermittlung auf einem sicheren Zugangsweg erst zwei Jahre später in allen Fällen möglich ist. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht ein geringfügiger nicht quantifizierbarer einmaliger Erfüllungsaufwand dadurch, dass die erleichterte elektronische Übermittlung auf einem sicheren Zugangsweg erst zwei Jahre später in allen Fällen möglich ist. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht ein geringfügiger nicht quantifizierbarer einmaliger Erfüllungsaufwand dadurch, dass die erleichterte elektronische Übermittlung auf einem sicheren Zugangsweg erst zwei Jahre später in allen Fällen möglich ist. F. Weitere Kosten
3 - 3 - Bearbeitungsstand: :30 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen Vom... Auf Grund des 134 Satz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, der durch Artikel 8 Nummer 14 des Gesetzes vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2208) neu gefasst worden ist, in Verbindung mit 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Bußgeld- Subdelegationsverordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3806) verordnet das Bundesministerium der Finanzen: 1 Übergangsregelung für den elektronischen Rechtsverkehr bei Bußgeldbehörden (1) Die Einreichung elektronischer Dokumente bei den Familienkassen als Bußgeldbehörden ist abweichend von 110c Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in Verbindung mit 32a der Strafprozessordnung erst zum 1. Januar 2020 möglich. (2) 110a des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten findet in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung bis zum 31. Dezember 2019 weiter Anwendung. 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt mit Wirkung zum 1. Januar 2018 in Kraft. Sie tritt am 1. Januar 2020 außer Kraft.
4 - 4 - Bearbeitungsstand: :30 Uhr Begründung A. Allgemeiner Teil I. Zielsetzung, Notwendigkeit und wesentlicher Inhalt der Regelungen Nach 110c Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) in Verbindung mit 32a Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO), jeweils in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung, können ab dem 1. Januar 2018 elektronische Dokumente bei Bußgeldbehörden in Bußgeldverfahren elektronisch auf mehreren sicheren Übermittlungswegen eingereicht werden (Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bußgeldverfahren). 134 Satz 1 OWiG, der bereits seit dem 13. Juli 2017 gilt, ermächtigt die Bundesregierung indes, für ihren Bereich zu bestimmen, dass die Einreichung elektronischer Dokumente abweichend von 110c Satz 1 OWiG in Verbindung mit 32a StPO erst zum 1. Januar 2019 oder zum 1. Januar 2020 möglich ist und 110a OWiG in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung bis jeweils zum 31. Dezember 2018 oder 31. Dezember 2019 weiter Anwendung findet. Nach 134 Satz 2 OWiG kann die Bundesregierung die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die zuständigen Bundesministerien übertragen. Die Bundesregierung hat mit der Elektronischer- Rechtsverkehr-Bußgeld-Subdelegationsverordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I, S. 3806) davon Gebrauch gemacht. Nach 32b Absatz 5 StPO in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung bestimmt die Bundesregierung durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die für die Erstellung elektronischer Dokumente und deren Übermittlung zwischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten geltenden Standards. Dies gilt nach 110c Satz 1 OWiG in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung entsprechend. Diese Verordnung ist noch nicht erlassen. Außerdem liegen im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen bei den Familienkassen noch nicht alle technischen Voraussetzungen für eine Einrichtung der geforderten sicheren Übermittlungswege vor. Daher ist für die Familienkassen im Sinne des 72 des Einkommensteuergesetzes sowie für Behörden, die dem Geschäftsbereich anderer Bundesministerien angehören, aber Aufgaben als Familienkasse wahrnehmen, namentlich für die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, soweit die Zuständigkeit nach 5 Absatz 1 Nummer 11 des Finanzverwaltungsgesetzes gegeben ist, eine Rechtsverordnung zu erlassen, die die Einreichung elektronischer Dokumente auf einem gesicherten Übermittlungsweg erst ab dem 1. Januar 2020 in allen Fällen ermöglicht. II. Alternativen III. Regelungskompetenz Die Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen zum Erlass der Verordnung ergibt sich aus 134 Satz 2 OWiG in Verbindung mit 1 der Elektronischer- Rechtsverkehr-Bußgeld-Subdelegationsverordnung.
5 - 5 - Bearbeitungsstand: :30 Uhr Die Familienkassen gelten nach 5 Absatz 1 Nummer 11 des Finanzverwaltungsgesetzes und 6 Absatz 2 Nummer 6 der Abgabenordnung in Verbindung mit 72 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes als Bundesfinanzbehörden, soweit sie den Familienleistungsausgleich nach dem X. Abschnitt des Einkommensteuergesetzes durchführen. Zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs zählt auch die Durchführung von Bußgeldangelegenheiten. IV. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen Die Verordnung ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar. V. Regelungsfolgen 1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung Die Übergangsregelung erlaubt dem Bundesministerium der Finanzen einen entsprechenden Handlungsspielraum bei der Anschaffung bzw. Erweiterung der erforderlichen IT-Infrastrukturen. Auf der Grundlage des bis 31. Dezember 2019 fortgeltenden 110a Absatz 2 OWiG kann es den passenden Termin für die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Bußgeldsachen selbst bestimmen. Schließlich wird Rechtsunsicherheit für den Einreichenden vermieden. 2. Nachhaltigkeitsaspekte Die Verordnung steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie. 3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand fallen nicht an. 4. Erfüllungsaufwand Für die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Verwaltung entsteht ein geringfügiger nicht quantifizierbarer einmaliger Erfüllungsaufwand dadurch, dass die erleichterte elektronische Übermittlung auf einem sicheren Zugangsweg erst zwei Jahre später in allen Fällen möglich ist. 5. Weitere Kosten Weitere Kosten entstehen nicht. 6. Weitere Regelungsfolgen Folgen für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie gleichstellungspolitische oder demographische Auswirkungen sind nicht zu erwarten. VI. Befristung; Evaluierung Die Verordnung ist entsprechend der Ermächtigungsgrundlage befristet. Ab dem 1. Januar 2020 soll von ihr kein Gebrauch mehr gemacht werden, um die gesetzliche Zielvorgabe der einheitlichen Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs so schnell wie möglich zu erreichen. Eine Evaluierung ist nicht angezeigt.
6 - 6 - Bearbeitungsstand: :30 Uhr B. Besonderer Teil Zu 1 (Übergangsregelung für den elektronischen Rechtsverkehr bei Bußgeldbehörden) Die Vorschrift bestimmt, dass die Einreichung elektronischer Dokumente abweichend von 110c Satz 1 OWiG in Verbindung mit 32a Absatz 1 StPO, in der jeweils ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung, für den Bereich der Bußgeldverfahren erst zum 1. Januar 2020 möglich ist. 110a OWiG in der am 31. Dezember 2017 geltenden Fassung findet weiter Anwendung. Zu 2 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten) Die Verordnung soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten, da andernfalls die Einreichung elektronischer Dokumente gemäß 110c Satz 1 OWiG in Verbindung mit 32a StPO, in der jeweils ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung, ab 1. Januar 2018 möglich ist. Sie soll zum 1. Januar 2020 wieder außer Kraft treten, weil die gesetzliche Zielvorgabe der einheitlichen Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs so schnell wie möglich erreicht werden soll.
des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zu öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzverfahren im Internet A. Problem
MehrReferentenentwurf. des Bundesministeriums der Finanzen
Bearbeitungsstand: 24.01.2018 7:20 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Verordnung nach Artikel 2 des Gesetzes zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 27. Januar 2016 zwischen den zuständigen
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bearbeitungsstand: 10.07.2014 10:56 Uhr Verordnungsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektronischer- Rechtsverkehr-Verordnung
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Elektronischer- Rechtsverkehr-Verordnung A. Problem und Ziel Nach 32a der Strafprozessordnung
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Bundesrat Drucksache 448/15 BRFuss 05.10.15 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - In Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes A. Problem und Ziel Durch das Gesetz zur Verbesserung
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Bundesrat Drucksache 273/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AIS - G Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug A. Problem
MehrVerordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr- Verordnung
Bundesrat Drucksache 4/18 10.01.18 Verordnung der Bundesregierung R Verordnung zur Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr- Verordnung A. Problem und Ziel Nach 32a der Strafprozessordnung (StPO) in der
MehrBundesrat Drucksache 537/14. Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesrat Drucksache 537/14 05.11.14 Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz R Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Übertragung der Führung des Unternehmensregisters
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Verordnung zur Anpassung des anwaltlichen Berufsrechts an den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union
MehrEntwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates. des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung
Bearbeitungsstand: 28.05.2014 Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung
MehrVerordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung BSV 2018)
Bundesrat Drucksache 718/17 22.11.17 Verordnung der Bundesregierung AIS - Fz Verordnung zur Bestimmung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung für das Jahr 2018 (Beitragssatzverordnung
MehrAIS. Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung
Bun d esrat Drucksache 497/18 10.10.18 Verordnung der Bundesregierung AIS Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz gegen schädliche
MehrÄnderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette.
Bundesrat 23.03.17 Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung AV Zweite Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Erfassung, Auswertung und
MehrDreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
Bearbeitungsstand: 07.04.2017 15:19 Uhr Verordnung der Bundesregierung Dreiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (23. KOV-Anpassungsverordnung
MehrBundesrat Drucksache 644/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 644/16 01.11.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung
MehrReferentenentwurf. des Auswärtigen Amtes
18.07.2018 Referentenentwurf des Auswärtigen Amtes Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union
MehrBundesrat Drucksache 149/17. Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
Bundesrat Drucksache 149/17 15.02.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die Strafvorschrift des 103 des Strafgesetzbuches (StGB) (Beleidigung von
MehrÄnderung des Bankengesetzes
- 1 - Referentenentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Verordnung zur Änderung der Institutsvergütungsverordnung Vom... Auf Grund des 25a Absatz 6 Satz 1 und 5 des Kreditwesengesetzes,
MehrAIS. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung
Bundesrat Drucksache 583/17 01.08.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2018 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung
Mehrdes Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
Bearbeitungsstand: 28.05.2018 12:00 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches
MehrBundesrat Drucksache 574/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 574/16 05.10.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - In Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter bei den bundesunmittelbaren gewerblichen Berufsgenossenschaften
MehrVorabfassung - wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/1686 19. Wahlperiode 17.04.2018 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes, betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
MehrVerordnung zur Anpassung von Verordnungen zum Bundesmeldegesetz an die Verordnung (EU) 2016/679
Bun d esrat Drucksache 41/19 24.01.19 Verordnung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat In Verordnung zur Anpassung von Verordnungen zum Bundesmeldegesetz an die Verordnung (EU) 2016/679
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
Bundesrat Drucksache 28/17 17.01.17 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein AV - Fz - U Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen- Durchführungsgesetzes (DirektZahlDurchfÄndG)
MehrGesetzentwurf. Der Bundesregierung
05.09.2018 Gesetzentwurf Der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz
MehrAIS. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung
Bundesrat Drucksache 427/15 22.09.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2016 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung
MehrAIS. Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung
Bundesrat Drucksache 497/17 13.06.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS Zweite Verordnung zur Änderung der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung A. Problem und Ziel Mit der
MehrVerordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen
Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Durchführung der Kennzeichnung der Kraftstoffeffizienz, des Rollgeräuschs und der Nasshaftungsklasse von Reifen (Reifenkennzeichnungsverordnung ReifKennzV)
MehrVorblatt. B. Lösung Erhöhung der Zulagen zur Abgeltung der besonderen Erschwernisse durch den Schicht- und Wechselschichtdienst um 10 Prozent.
Vorblatt A. Problem und Ziel Belastungen durch den Schicht- und Wechselschichtdienst werden durch Zulagen nach 47 Abs. 2 Nr. 1 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) i.v.m. 20 Abs. 5, 24 Abs. 1 Nr. 1 Erschwerniszulagenverordnung
MehrAIS. Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung
Bundesrat Drucksache 378/16 14.07.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 (Insolvenzgeldumlagesatzverordnung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen
Bundesrat Drucksache 259/17 31.03.17 Gesetzentwurf der Bundesregierung Fz Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen A. Problem und Ziel Das Gesetz über Bergmannssiedlungen
MehrVierte Verordnung zur Änderung der Transeuropäische- Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung
Bundesrat Drucksache 18/15 16.01.15 Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit Vk - U Vierte Verordnung
MehrVerordnung zur Änderung der Rennwett- und Lotteriegesetz- Zuständigkeitsverordnung
Bundesrat Drucksache 614/13 02.08.13 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz Verordnung zur Änderung der Rennwett- und Lotteriegesetz- A. Problem und Ziel In der Rennwett- und Lotteriegesetz-
MehrE.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Bearbeitungsstand: :52 Uhr Für die Wirtschaft, insbesondere auch für die mittelständischen
des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales Bearbeitungsstand: 07.09.2018 7:52 Uhr Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung
MehrErste Verordnung zur Änderung der Testamentsregister- Verordnung
Bundesrat Drucksache 220/15 13.05.15 Verordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz R - In Erste Verordnung zur Änderung der Testamentsregister- Verordnung A. Problem und Ziel Mit
MehrWie schreibe ich ein Gesetz über die Akkreditierungsstelle einer Bank?
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12333 18. Wahlperiode 15.05.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Akkreditierungsstelle A. Problem und
MehrSechzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
Bundesrat Drucksache 407/17 23.05.17 Verordnung des Bundesministeriums des Innern In Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung A. Problem und Ziel Der Verordnungsentwurf dient der Anpassung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12049 18. Wahlperiode 24.04.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Gesetze über Bergmannssiedlungen A. Problem und Ziel Das Gesetz
MehrBundesrat Drucksache 402/17. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 402/17 23.05.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Bearbeitungsstand: 30.01.2014 8:32 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
MehrBun d esrat Drucksache 344/18. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bun d esrat 25.07.18 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In Verordnung zur Festlegung und Anpassung der Bundesbeteiligung an den Leistungen für Unterkunft und Heizung für
MehrFünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Fünfte Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte- Stoff-Verordnung A. Problem und Ziel Am 6.
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Bundesrat Drucksache 67/17 27.01.17 Gesetzentwurf der Bundesregierung R - AA - In Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die Strafvorschrift des
MehrVerordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Fünfundzwanzigste Verordnung über Änderungen Internationaler Vorschriften über den Umweltschutz im Seeverkehr (Fünfundzwanzigste
MehrAchte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bundesrat Drucksache 425/15 22.09.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz A. Problem und Ziel Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt jährlich durch eine Änderungsverordnung,
MehrEntwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Vorblatt
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Vorblatt A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des 219a StGB
Deutscher Bundestag Stand: 5.12.2017 19. Wahlperiode Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des 219a StGB A. Problem und Ziel Ärztinnen und Ärzte, die auf der Internetseite
MehrErste Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes hinsichtlich der Bezeichnung bestimmter Bundeswasserstraßen
Bundesrat Drucksache 269/17 31.03.17 Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Vk Erste Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes hinsichtlich
MehrZehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/13674 18. Wahlperiode 09.10.2017 Verordnung der Bundesregierung Zehnte Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung A. Problem und Ziel Die Verordnung (EU) 2017/1509
MehrDie Verschiebung des Anwendungszeitpunktes soll auch dafür genutzt werden, im Rahmen eines Pilotprojektes den Datenumfang zu überprüfen.
Bundesrat Drucksache 722/10 05.11.10 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz - Wi Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach 5b des Einkommensteuergesetzes
MehrEntwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
Bundesrat Drucksache 333/15 (Beschluss) 25.09.15 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes zur Erhöhung des Lohnsteuereinbehalts in der Seeschifffahrt
Mehra) Nach Buchstabe c) wird folgender Buchstabe d) eingefügt:
Stand 7.7.2016 Entwurf zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) Vom Nach Artikel 84 Absatz 2 des
MehrAllgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung
Allgemeine Verwaltungsvorschrift der Bundesregierung Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung
MehrArtikel In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu 16 wie folgt gefasst: 16 Erheblichkeitsschwelle für den 90-Tage-Verzug.
Stand: 20.09.2018 Referentenentwurf der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Entwurf für eine zweite Verordnung zur Änderung der Solvabilitätsverordnung 1 Vom Auf Grund des 10 Absatz 1 Satz
MehrErste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung
Bundesrat Drucksache 585/16 11.10.16 Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen Fz Erste Verordnung zur Änderung der RfB-Verordnung A. Problem und Ziel Am 1. Januar 2016 ist das neue Versicherungsaufsichtsgesetz
MehrReferentenentwurf. des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. für eine
Stand: 18.07.2016 Referentenentwurf des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur für eine Verordnung über das Befahren der Bundeswasserstraße Elbe in bestimmten Naturschutzgebieten der
MehrVerordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV)
Bundesrat Drucksache 529/15 03.11.15 Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit G Verordnung zur Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien (Arzneimittelprüfrichtlinien-Verordnung - AMPV) A. Problem
MehrBesondere Gebührenverordnung für den Zuständigkeitsbereich Strom des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Bearbeitungsstand: 02.11.2016 16:25 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Besondere Gebührenverordnung für den Zuständigkeitsbereich Strom des Bundesministeriums für Wirtschaft
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten
Deutscher Bundestag Drucksache 18/11243 18. Wahlperiode 20.02.2017 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem und Ziel Die
MehrAnhebung der in 56 BVG näher bestimmten Leistungen um 0,25 vom Hundert und des Bemessungsbetrages um 1,50 vom Hundert.
Bundesrat Drucksache 423/13 16.05.13 Verordnung der Bundesregierung AS - Fz Neunzehnte Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (19. KOV-Anpassungsverordnung
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung
Gesetzentwurf der Bundesregierung Stand: 14. Februar 2014 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens
MehrVierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
Bun d esrat Drucksache 642/18 18.12.18 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV - U Vierte Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Durchführungsverordnung und der InVeKoS-Verordnung
MehrErste Verordnung zur Änderung der Fischetikettierungsverordnung
Bundesrat Drucksache 327/15 24.07.15 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Erste Verordnung zur Änderung der Fischetikettierungsverordnung A. Problem und Ziel Die vorliegende
MehrVerordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften
Bundesrat Drucksache 108/15 19.03.15 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Verordnung zur Änderung der Honigverordnung und anderer lebensmittelrechtlicher Vorschriften A.
MehrBundesrat Drucksache 40/14. Gesetzentwurf der Bundesregierung
Bundesrat Drucksache 40/14 07.02.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung EU - Fz - In Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Ausdehnung der Anwendung der Verordnung (EU) Nr..../2013
MehrSechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
Bundesrat Drucksache 822/16 27.12.16 Verordnung der Bundesregierung U - AIS Sechste Verordnung zur Änderung der Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung A. Problem und Ziel Am 15. Juli 2016 sind
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013
Bearbeitungsstand: 03.09.2012 11:46 Uhr Referentenentwurf Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2013 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2013) A. Problem und Ziel Bestimmung
MehrErste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug
Bundesrat Drucksache 343/15 13.08.15 Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Wi - AIS - G Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug A. Problem
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2019
Bearbeitungsstand: 27.09.2018 13:22 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2019 (Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetz
MehrNeunundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Neunundvierzigste Anrechnungsverordnung - 49.
Bundesrat 24.04.17 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Neunundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Neunundvierzigste Anrechnungsverordnung
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung
Bundesrat Drucksache 657/17 27.09.17 Verordnung der Bundesregierung AIS - Fz - G Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2018 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2018)
MehrEntwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes A. Problem und Ziel Der europarechtlich nach der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)
Bundesrat Drucksache 526/16 23.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher
MehrBundesrat Drucksache 250/15. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 250/15 27.05.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2015 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung
MehrEntwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes
Bundesrat BRFuss 21.12.12 Gesetzentwurf der Bundesregierung AV Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vorläufigen Tabakgesetzes A. Problem und Ziel Das Vorläufige Tabakgesetz ( 41 Absatz 2) enthält
MehrVerordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung
Bun d esrat Drucksache 496/18 10.10.18 Verordnung der Bundesregierung AIS - Fz Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019)
MehrDeutscher Bundestag Drucksache 18/3253. Gesetzentwurf. 18. Wahlperiode der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 18/3253 18. Wahlperiode 19.11.2014 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften zur Durchführung unionsrechtlicher Vorschriften
MehrBundesrat Drucksache 268/16. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 268/16 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2016 (Bundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung
MehrFür Bürgerinnen und Bürger entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
Bundesrat 22.04.15 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Siebenundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Siebenundvierzigste
MehrDie 21. KOV-Anpassungsverordnung 2015 ergeht ohne Ermessensspielraum.
Bundesrat Drucksache 205/15 30.04.15 Verordnung der Bundesregierung AS - Fz Einundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (21.
MehrBundesrat. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 268/16 (neu) 25.05.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten
MehrVerordnung. des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Dritte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung
Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Dritte Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung A. Problem und Ziel Auf der Basis der Richtlinie 2010/30/EU des
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung
1. Entwurfsfassung 7.6.2016 Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenbeitragsverordnung A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen werden die Zuständigkeiten für Leistungen
MehrEntwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes
Bundesrat Drucksache 647/14 BRFuss 29.12.14 Gesetzentwurf der Bundesregierung Vk Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes A. Problem und Ziel Die Bundesautobahn A 1 ist
MehrBundesrat Drucksache 232/14. Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Bundesrat Drucksache 232/14 28.05.14 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz - In Verordnung zur Festlegung der der Revision unterliegenden Bundesbeteiligung an den Kosten der
MehrEinundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (51. Anrechnungsverordnung - 51.
Bun d esrat Drucksache 198/19 25.04.19 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Einundfünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (51.
MehrZehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung
Bun d esrat Drucksache 436/18 06.09.18 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz A. Problem und Ziel Die Anpassung der Sachbezugswerte erfolgt jährlich durch eine Änderungsverordnung,
MehrSie berücksichtigt die durch diese Verordnung mit Wirkung vom 1. Juli 2014 erhöhten vollen Ausgleichs- und Elternrenten.
Bundesrat Drucksache 332/14 25.07.14 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AS - Fz Sechsundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Sechsundvierzigste
MehrAufhebung der gesetzlichen Regelungen zur Fundpapier-Datenbank im Aufenthaltsgesetz und im Asylverfahrensgesetz.
Bearbeitungsstand: 10.02.2016 16:52 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern Entwurf eines Gesetzes xxx A. Problem und Ziel In der seit dem 1. Oktober 2005 beim Bundesverwaltungsamt (BVA)
MehrAchtundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtundvierzigste Anrechnungsverordnung - 48.
Bundesrat 27.04.16 Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales AIS - Fz Achtundvierzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (Achtundvierzigste Anrechnungsverordnung
MehrDritte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung
Bundesrat Drucksache 378/17 10.05.17 Verordnung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft AV Dritte Verordnung zur Änderung der Rebenpflanzgutverordnung A. Problem und Ziel Die bisherige
MehrZweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten
Deutscher Bundestag Drucksache 18/8560 18. Wahlperiode 25.05.2016 Verordnung der Bundesregierung Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten A. Problem und
MehrDie 22. KOV-Anpassungsverordnung 2016 ergeht ohne Ermessensspielraum.
Bundesrat Drucksache 209/16 27.04.16 Verordnung der Bundesregierung AIS - Fz Zweiundzwanzigste Verordnung zur Anpassung des Bemessungsbetrages und von Geldleistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (22.
MehrAnlage 3. Entwurf einer Künstlersozialabgabe-Verordnung 2013 Vorblatt. A. Problem und Ziel
Entwurf einer Künstlersozialabgabe-Verordnung 2013 Vorblatt Anlage 3 A. Problem und Ziel Deckung des Bedarfs der Künstlersozialkasse ab dem Kalenderjahr 2013. B. Lösung Festsetzung des Prozentsatzes der
MehrEntwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 19/7836 19. Wahlperiode 18.02.2019 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes A. Problem und Ziel Im Rahmen
MehrVerordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *)
Bonn, 17. Dezember 2012 Verordnung zur Änderung der Lösemittelhaltige Farben- und Lack-Verordnung *) Vom Auf Grund des 17 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis c sowie Absatz 5 des Chemikaliengesetzes in der
Mehr