Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee
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1 Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee 9. punktuelle Änderung für den Bereich Hotel Auerhahn Gemeinde Schluchsee Ortsteil Vorderaha Begründung Stand : Offenlage ( )
2 BEGRÜNDUNG Seite 2 von 7 Inhalt 1 ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANÄNDERUNG LAGE STANDORTALTERNATIVEN INHALTE DER PLANÄNDERUNG FLÄCHENBILANZ ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN VORGABEN FÜR DIE BAULEITPLANUNG Grundwasser Versorgungskabel Telekom VERFAHREN UMWELTBERICHT... 7
3 BEGRÜNDUNG Seite 3 von 7 1 ANLASS, ZIEL UND ZWECK DER PLANÄNDERUNG Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für das gesamte Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg Schluchsee die vorgesehenen Flächennutzungen in ihren Grundzügen dar. Bebauungspläne, die bauliche und andere Nutzungen im Detail verbindlich regeln, sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Für die Gebiete der Gemeinden Feldberg und Schluchsee wurde im Rahmen einer Verwaltungsgemeinschaft ein gemeinsamer Flächennutzungsplan aufgestellt. Er wurde am 14. Juli 2006 genehmigt. Bisher wurde der Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee mehrfach geändert. Bei der vorliegenden Änderung handelt es sich um die 9. punktuelle Flächennutzungsplanänderung. Die Gemeinde Schluchsee plant, für die Erweiterung des bestehenden Hotel Auerhahn im Ortsteil Vorderaha einen Bebauungsplan aufzustellen. Ein Teil des Plangebiets mit der Ausweisung eines Sondergebiets ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee als Grünfläche mit Zweckbestimmung Tennisplatz bzw. als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Der Bebauungsplan ist daher nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird aufgrund dessen parallel zum Bebauungsplanverfahren geändert. Bereits im Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan 2006 wurde die außerordentlich wichtige Rolle des Tourismus innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee betont. Gerade in der Gemeinde Schluchsee hat der Tourismus durch die besondere Lage am Schluchsee mit seinem großen Sport- und Freizeitangebot eine zentrale Bedeutung. Da sich zum Zeitpunkt der Analyse der Fremdenverkehrsdaten ein leicht rückläufiger Trend im Tourismusbereich abzeichnete, wurde empfohlen, dass sich die Gemeinden insbesondere mit der Entwicklung neuer Konzepte befassen müssen, die den Zustrom der Touristen sichern und stärken sollen, um die Attraktivität des Gebietes auch in Zukunft zu garantieren. Insbesondere in den letzten Jahren hat sich das Hotel Auerhahn als erfolgreiches Hotel weiter etablieren können. Durch die Umsetzung einer innovativen Konzeptidee durch ein erweitertes und vielfältiges Angebot, u.a. auch im Wellness- und Gesundheitsbereich, soll das lokale Hotelangebot weiter ausgebaut und der Standort damit gesichert werden. Die Gemeinde Schluchsee unterstützt das Vorhaben, um insbesondere vorhandene Potentiale weiter zu nutzen bzw. bestehende Fremdenverkehrsbetriebe in ihrer positiven Entwicklung zu stärken und damit die allgemeine wirtschaftliche Situation in der Gemeinde und auch in der gesamten Region zu verbessern. 2 LAGE Der Änderungsbereich liegt im Ortsteil Vorderaha der Gemeinde Schluchsee nördlich des Schluchsees zwischen Schluchsee und Bahnlinie. Er grenzt nördlich an die bestehende Sonderbaufläche für das Hotel Auerhahn an. Südlich am Schluchsee entlang verläuft die Bundesstraße B 500.
4 BEGRÜNDUNG Seite 4 von 7 Lage im Raum (unmaßstäblicher Auszug aus der Topographischen Karte) Luftbild (unmaßstäblich) mit ungefährer Darstellung des Änderungsbereichs (rote Umrandung). Quelle: LUBW
5 BEGRÜNDUNG Seite 5 von 7 3 STANDORTALTERNATIVEN Die Erweiterung dient in erster Linie der Standortsicherung. Durch die bereits bestehenden Gebäude und Hoteleinrichtungen hat sich das Hotel am bestehenden Standort gut etabliert. Der Anschluss an bestehende Flächen mit Nutzung bestehender Ressourcen und Infrastruktureinrichtungen ermöglicht ein flächensparendes und gleichzeitig maßvolles Wachstum. Dabei wird auf Flächen zurückgegriffen, welche z.t. bereits baulich genutzt werden (Sportplätze) und z.t. mit Feldgehölzen bestanden sind. Alternative Standorte bzw. eine Verlagerung des Standortes für das Hotel sind aus wirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht daher nicht sinnvoll. 4 INHALTE DER PLANÄNDERUNG Inhalt der 9. Punktuellen Flächennutzungsplanänderung ist die Erweiterung der bestehenden Sonderbaufläche Hotel Auerhahn nach Norden. Die bestehende Grünfläche mit Zweckbestimmung Tennisplatz sowie ein Teil der landwirtschaftlichen Fläche wird daher ebenfalls als Sonderbaufläche Hotel Auerhahn ausgewiesen. Die bestehenden Tennisplätze werden in dieser Form nicht mehr benötigt und sollen der Erweiterung der Hotelanlage zugeschlagen werden. Der Änderungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,55 ha. Konflikte mit den angrenzenden bestehenden Nutzungen, wie z.b. Waldabstand, Lärmimmissionen der Bahn bzw. Bundesstraße sowie dem bestehenden Segelverein, sind auf Ebene des Bebauungsplans zu berücksichtigen. Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan (2006) Planzeichnerische Darstellung FNP Bestand / Planung Darstellung der FNP-Änderung
6 BEGRÜNDUNG Seite 6 von 7 5 FLÄCHENBILANZ Die Flächenbilanz gibt die Veränderungen in der Darstellung des Flächennutzungsplans wieder. Wirksamer FNP FNP-Änderung Landwirtschaftliche Fläche 0,17 ha - Grünfläche 0,38 ha - Straßenverkehrsfläche - 0,11 ha Sonderbaufläche - 0,44 ha Summe 0,55 ha 0,55 ha 6 ÜBERGEORDNETE PLANUNGEN Nach 1 (4) BauGB sind die Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen. Aus diesem Anpassungsgebot ergibt sich für die Gemeinde die Verpflichtung zur Beachtung bestehender Ziele bei der Änderung, Ergänzung bzw. Aufstellung von Bauleitplänen. Dies gilt insbesondere für Flächennutzungspläne. Für den Bereich der Gemeinde Schluchsee sind die Ziele des Regionalplans Südlicher Oberrhein maßgebend. Die 9. Änderung bezieht sich auf die Ausweisung einer Sonderbaufläche im Ortsteil Vorderaha. Für die Fläche der 9. Flächennutzungsplanänderung ergeben sich aus der Raumnutzungskarte des Regionalplans keine konfliktträchtigen Darstellungen. 7 VORGABEN FÜR DIE BAULEITPLANUNG 7.1 Grundwasser Zumindest zeitweise kann es zu hoch anstehendem Grundwasser in Teilen des überplanten Bereiches kommen. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung sollte die Grundwassersituation näher untersucht werden. 7.2 Versorgungskabel Telekom Das Versorgungskabel zum Haus 7 muss im Zuge der Bebauung umgelegt werden. 8 VERFAHREN Zur Flächennutzungsplanänderung wird ein zweistufiges Planungsverfahren, bestehend aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung gemäß 3 (1) und 4 (1) BauGB und der Offenlage gemäß 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt. Im Zuge der Frühzeitigen Beteiligung wird ein Scoping durchgeführt.
7 BEGRÜNDUNG Seite 7 von 7 Verfahrensdaten Gemeinsamer Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee: Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans. Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Planauslage. Schreiben vom mit Frist zum Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Behandlung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung und Offenlegungsbeschluss. Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Durchführung der Offenlage zur Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange. Entscheidung über die Anregungen aus der Offenlage und Feststellungsbeschluss. 9 UMWELTBERICHT Der Umweltbericht ist ein Teil der Begründung und liegt den Unterlagen als gesonderter Teil bei. Dem Umweltbericht ist zeitlich (d.h. im Zuge der Frühzeitigen Beteiligung) ein Scoping vorgeschaltet. Im Detail sei im Sinne der Abschichtung auf den Umweltbericht zum Bebauungsplan verwiesen. Schluchsee, den Jürgen Kaiser Verbandsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Feldberg-Schluchsee Der Planverfasser
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