Stallordnung RuTG Holzburg e.v. Gut Sedlhof, Großhausen

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1 Stallordnung RuTG Holzburg e.v. Gut Sedlhof, Großhausen Die Vereinsmitglieder und Pferdeeinsteller sowie Besucher verpflichten sich mit Betreten der Anlagen die Stall- und Hallenordnung anzuerkennen. Die eingestellten Mitarbeiter zur Unterhaltung der Ställe und Reitanlagen erhalten Ihre Arbeitsanweisungen ausschließlich vom Vorstand bzw. vom jeweiligen Reitlehrer, der für die Anleitung verantwortlich ist. Öffnungszeiten Kernzeiten: Montag bis Sonntag von 7.00 Uhr Uhr Zu allen anderen Zeiten ist die Stallruhe einzuhalten, jedoch handhaben wir das bisher sehr flexibel und würden das auch gerne weiterhin so handhaben. Auf eine gute Kommunikation und gegenseitige Toleranz sind wir hier angewiesen. Bitte beherzigt dies und sprecht Euch hinsichtlich außerordentlicher Hallennutzungen etc. ab. Füttern Die Fütterung der Pferde ist ausschließlich vom Stallpersonal oder von der Stallführung beauftragten Personen auszuführen. Das Füttern von Heu oder Stroh auf den Paddocks und Koppeln ist untersagt. Auch das zusätzliche Füttern der regulären Futtermittel des Stallbetriebs ist nicht erwünscht. Soll die Ration erhöht werden, so ist dies auf dem Futterplan des jeweiligen Pferdes zu vermerken und im Heft am schwarzen Brett den Pflegern/Pflegerinnen mitzuteilen. Futterzusätze sind mit dem Pfleger abzusprechen und jeweils beschriftet in den dafür vorgesehenen Regalen / im Futterwagen zur Verfügung zu stellen. Stallgasse / Außenanbindeplätze In den Stallgassen und auf den Außenanbindeplätzen dürfen Pferde nur kurzfristig abgestellt werden, ansonsten sind die Stallgasse und Außenanbindeplätze absolut frei zu halten. Etwaige Verunreinigungen sind umgehend zu entsorgen. Die Pferde nur mit ausgekratzten Hufen auf die Stallgasse führen. Rauchen Das Rauchen ist auf der gesamten Reitanlage grundsätzlich verboten. Vor dem Stüberl und hinter dem 8er Stall haben wir jedoch 2 Raucherecken eingerichtet. Zigarettenreste sind ordnungsgemäß in Aschenbechern bzw. Mülleimern zu entsorgen. Lagerung/Private Futtermittel Pro Pferdebox kann jeder Einsteller einen Schrank für Utensilien in den Sattelkammern mitbringen. Teilweise stehen ältere Schränke leihweise zur Verfügung. Außerhalb der zu nutzenden und zugewiesenen Räume dürfen keinerlei Gegenstände abgestellt oder gelagert werden, auch nicht vor den Boxen. Insbesondere Decken sind ordentlich zu verstauen und sollen nicht am Boden gelagert werden. Ein separater Raum für zusätzliches Futter wird zur Verfügung gestellt. Jeder Nutzer ist für die Ordnung in der Futterkammer und seiner Utensilien verantwortlich. Es ist darauf zu achten das Futter in geschlossenen Behältern zu lagern.

2 Parken Auf der gesamten Reitanlage gilt die Straßenverkehrsordnung. Es ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die Fahrzeuge sind in den gekennzeichneten Parkflächen abzustellen. Pferdeanhängerplätze werden zugewiesen. Für Fahrzeuge und Anhänger, die auf den Grundstücken der Reitanlage geparkt werden, übernehmen wir keine Haftung für Beschädigungen oder Diebstahl. Die Ausfahrt für die Pferdeanhänger ist immer freizuhalten. Haftung Alle Vorgänge auf der Reitanlage geschehen auf eigene Gefahr. Der Verein bzw. Hofinhaber haftet nicht für Unfälle, Verlust oder Schäden jeglicher Art, die insbesondere durch Privatpferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse, vor allem gegenüber Personen, Pferden oder anvertrautem Gut verursacht werden, oder sonst wie an privatem Eigentum der Einsteller oder Besucher entstehen, soweit der Hofbetreiber nicht gegen Schäden versichert ist oder dieses nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Hofbesitzers, seiner Erfüllungsgehilfen oder irgendwelcher sonstigen Hilfspersonen beruht. Es empfiehlt sich, Sattelzeug und andere Gegenstände über die private Hausratsversicherung selbst zu versichern. Der Reitverein haftet für Schäden, die aus der Benutzung der Reitanlagen und im Umgang mit Schulpferden entstehen, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherungsverträge. Regelmäßige Nutzer der Anlage sind angehalten dem Verein beizutreten, so dass ein umfänglicher Versicherungsschutz zum Tragen kommt. Hunde Auf der Anlage sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen. Ausritte Es ist nur auf den gepachteten Feldstreifen und ausgewiesenen Wegen zu reiten. Flurschäden sind zu vermeiden. Insbesondere das Überqueren der Wiese auf dem Weg zum Wald (links des Baches) ist untersagt. Auf Fußgänger und andere Reiter ist Rücksicht zu nehmen. Reitlehrer/innen Unterricht / Beritt durch externe Reitlehrer/innen ist auf der Anlage grundsätzlich nur auf dem neuen Außenreitplatz möglich. Schließen sich mindestens 3 Reiter bei einem Reitlehrer zusammen, kann der Unterricht, vorbehaltlich einer Zustimmung der Vorstandschaft, auch in der Halle erfolgen. Dies gilt unter der Maßgabe, dass Unterricht durch Externe in einem für den gesamten Verein sinnvollen Rahmen gehalten wird. Großer Außenreitplatz Der neue Außenreitplatz ist nicht Nutzungsbestandteil des Einstellervertrages und der Anlage. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Einsteller ist die Nutzung des Platzes für eine monatliche Gebühr möglich. Diese ist jeweils im Vorfeld für ein halbes Jahr zu entrichten. Vereinsmitglieder sowie externe Nutzer können den Platz auch gegen Gebühr einmalig nutzen. Preise können bei der Vorstandschaft erfragt werden. Der Verein behält sich etwaige Preisänderungen vor.

3 Weitere Einrichtungen Die Waschbox ist stets sauber zu hinterlassen. Pferdeäpfel sind zu entfernen. Die Nutzung des Laufbands sowie des Solariums sind kostenpflichtig. Bei Bedarf bitte bei der Vorstandschaft melden. Das Laufband ist stets sauber zu hinterlassen. Pferdeäpfel sind zu entfernen. Das Solarium steht nur in den Wintermonaten zur Verfügung. Allgemeines Alle benutzten Geräte sind sauber und sachgerecht an ihren Platz zurück zu stellen bzw. zu hängen. Schubkarren bitte immer in der kleinen Halle abstellen und nicht an der Außenwand stehen lassen. Für alle Schulpferd- Reiter/- innen ist ein bruchsicherer und splitterfester Reithelm mit Kinnriemen vorgeschrieben. Auch alle anderen Reiter/innen weist der Verein hiermit auf die Zweckmäßigkeit eines solchen Kopfschutzes hin. Die Reiter werden gebeten, sich unbedingt an die Bahnordnung der LPO zu halten und Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme walten zu lassen. Der Nachweis einer Reitpferdehaftpflicht sowie einer gültigen Impfbescheinigung für jedes Pferd ist zwingend. Weidegang erfolgt während der Weidesaison (ca. April bis ca. Oktober). Bei starkem Regen und meist während der Wintersaison bleiben die Weiden grundsätzlich gesperrt. Die Freigabe der Weiden erfolgt durch die Stallführung. Informationen zu Veranstaltungen, Änderungen etc. sind stets am Schwarzen Brett (im 13er Stall) zu finden. Türen und Tore sind geschlossen zu halten. Dies gilt insbesondere für die Hallentore (Nachts, bei Sturm,...) und das Hoftor. Die Sattelkammern sind stets abzuschließen. Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Es befindet sich eine Papiertonne (blau) neben dem Laufband, Restmülltonnen in der Sattelkammer 13er Stall, Stüberl und 4er Stall. Biomüll bitte auf dem Misthaufen entsorgen. Jedes Mitglied beteiligt sich an Pflege und Erhaltung der Anlage durch eingeteilte Arbeitsdienste. Aufsichtspflicht der Eltern Kinder unterliegen während der gesamten Zeit ihres Aufenthaltes auf der Reitanlage der Aufsichtspflicht ihrer Eltern. Wir weisen darauf hin, dass wir für Unfälle keinerlei Haftung übernehmen. Die Stallordnung ist auch für Familienangehörige, Gastreiter und Besucher bindend. Änderungen bzw. Ergänzungen dieser Ordnung behalten wir uns vor. Ernte Für Einsteller sowie Schulpferdereiter ist die Mithilfe bei der Ernte verpflichtend. Entsprechende Ankündigungen erfolgen durch die Stallführung.

4 Hallen- und Platzordnung RuTG Holzburg e.v. Gut Sedlhof, Großhausen Die Reithallen und der kleine Reitplatz steht nur Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Vereinsmitgliedern auswärts untergestellter Pferde nur nach vorheriger Zustimmung der Vorstandschaft und gegen eine Benutzungsgebühr. Reiter die weder Einsteller noch Mitglieder sind, dürfen ausschließlich den großen Reitplatz nach Rücksprache mit der Vorstandschaft und gegen Gebühr nutzen. Pflege der Anlagen Jedes Vereinsmitglied beteiligt sich an der Pflege und Erhaltung der Anlage durch eingeteilte Arbeitsdienste. Nach Nutzung der Plätze und Hallen sind Hinterlassenschaften des Pferdes in jedem Fall unverzüglich von jedem Reiter, spätestens jedoch nach Beendigung der Nutzung, zu beseitigen. Die Hufe sind nach dem Verlassen der Reithallen auszukratzen. Bei Nutzung der kleinen Halle oder Laufenlassen des Pferdes ist der Boden zu Lockern und der Hufschlag zu rechen. Löcher sind zu schließen. Die Nutzung von Stangen erfolgt in der Halle und auf dem kleinen Platz nur nach Absprache mit den anderen aktiven Reitern. Anschließend sind die Stangen unverzüglich ordentlich aufzuräumen. Auf dem großen Reitplatz sind Stangen immer in die Auflagen zu hängen, sodass sie nicht am Boden liegen. Im Allgemeinen müssen die Anlagen in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen werden. Des Weiteren sind Hinterlassenschaften auf allen Wegen zu den Anlagen sowie in der Einfahrt umgehend zu beseitigen. Dazu gehört auch der Kiesweg zum großen Reitplatz. Betreten / Verlassen der Hallen Vor Betreten oder Verlassen der Reithalle ist laut Tür frei zu rufen; nach Antwort Tür ist frei darf die Bandentür geöffnet werden. Ausweichen Reiten alle auf einer Hand, so ist vor dem Durchparieren zum Schritt der Hufschlag zu verlassen. Schritt wird auf dem zweiten Hufschlag geritten. Wird auf beiden Händen geritten, so gilt beim Begegnen die Regel des Straßenverkehrs: Linke Hand bleibt auf dem Hufschlag, rechte Hand weicht aus. Wer länger Schritt reitet, bleibt so weit von der Bande entfernt, dass zwischen ihm und der Bande zwei Reiter sich begegnen können. Wird auf dem Zirkel geritten, ist grundsätzlich dem Hufschlag auszuweichen. Das Rechtsausweichen gilt auch bei Handwechseln, ausgenommen beim Wechseln aus den Zirkeln von der linken zur rechten Hand. Reiter, die auf der linken Hand ankommend sich begegnen, weichen links aus. Wer Durchparieren oder Abwenden will, schaut sich um, damit niemand behindert wird.

5 Longieren Im Allgemeinen ist zur Schonung des Hallenbodens das Longieren in der großen Reithalle zu vermeiden. Es ist, wenn möglich, auf den kleinen Reitplatz oder in die kleine Halle auszuweichen. Das Longieren auf dem großen Reitplatz ist untersagt. In der Reithalle müssen alle übrigen Reiter in der Bahn zustimmen. Bei mehr als 3 Pferden in der Bahn ist das Longieren nicht erwünscht. Freies Laufen lassen Das Freilaufenlassen eines Pferdes geschieht grundsätzlich auf eigenes Risiko und ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Der Reiterverein und die Reitschule übernehmen hierfür keine Haftung. Anschließend ist die Halle in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen (Löcher schließen, rechen usw.) Reitunterricht Reitunterricht erteilt der angestellte Reitlehrer und bestellte Übungsleiter. Andere Personen dürfen nur mit Genehmigung der Vorstandschaft Unterricht erteilen. Reitstundenplan Der Reitstundenplan hängt im 13er Stall aus (schwarzes Brett), kann im Reitbuch nachgeschlagen werden und hängt am Tor der kleinen bzw. großen Halle aus. Etwaige Änderungen werden dort bzw. am Schwarzen Brett bekannt gegeben. Des Weiteren findet sich der Belegungsplan der großen Halle auf der Homepage unter dem Menüpunkt Der Verein Downloads. Mitreiten in planmäßigen Unterrichtsstunden Grundsätzlich darf sich jedes Vereinsmitglied einer planmäßigen Unterrichtsstunde anschließen. Über die Einteilung der Reitstunde entscheidet der Reitlehrer. Wer in einer planmäßigen Unterrichtsstunde mitreitet, muss sich einfügen. Freies Reiten ist während der Gruppenstunden untersagt. Ausschluss aus der Reitanlage Der Vorstand der RuTG Holzburg e.v. hat das Recht, Reiter und Besucher, die trotz Verwarnung wiederholt gegen die Stall- und Hallenordnung verstoßen, vom Betreten der Reitanlage auszuschließen. RuTG Holzburg e.v. Barbara Huber Petra Jakob 1. Vorsitzende 2. Vorsitzende Stand 03/2016

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