6. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Magdeburg, 28. November 2017 Thema: Die neuen GWG-Schwellenwerte ab

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "6. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Magdeburg, 28. November 2017 Thema: Die neuen GWG-Schwellenwerte ab"

Transkript

1 6. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Magdeburg, 28. November 2017 Thema: Die neuen GWG-Schwellenwerte ab Referent: Uwe Jüttner, EMA Berater und Dozent, Präsident der EMAA

2 2 Inhaltsverzeichnis Thema Die neuen GWG-Schwellenwerte ab Grundvoraussetzungen für die Bewertung als GWG Abgang im Jahr des Zugangs Wechsel vom Sammelposten zum Sofortabzug Reduzierung des Arbeitsaufwand bei der Verwaltung von GWGs Aufzeichnungs- und Nachweispflichten

3 3 Die Bewertung und Abschreibung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern seit bis

4 4 Wertgrenzen des Anlagevermögens GWG-Wahlrecht seit ,00 bis 150,00 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ab 150,01 bis 1000,00 Pool(Sammel-)bewertung ab 1000,01 langlebige Wirtschaftgüter Sofortabzug möglich, dann Aufwand, (Betriebsausgaben), aber nicht zwingend! keine Aufzeichnungspflicht Voraussetzung: Selbstständig nutzbar und bewertbar längerfristig dem Betrieb dienend bewegliche Wirtschaftsgüter abnutzbar 5 Jahre Nutzungsdauer = 20 % gewinnmindernde Auflösung Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer pro Jahr - keine Aufzeichnungspflicht: z.b. mit Hilfe der amtl. AfA-Tabelle Anlagenverzeichnis nicht erforderlich, da kein Wirtschaftsgut Voraussetzung: Selbstständig nutzbar und bewertbar längerfristig dem Betrieb dienend bewegliche Wirtschaftsgüter abnutzbar Kontierung nicht selbstständig nutzbarer Wirtschaftsgüter < 1000,00 (z.b. Monitor, reiner Drucker) Nicht zwingend Anlagevermögen Aufwandsbuchung möglich! A n l a g e v e r m ö g e n = I n v e s t i t i o n 150,00 410, ,00 0,00 bis 150,00 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Sofortabzug möglich, dann Aufwand, (Betriebsausgaben), aber nicht zwingend! keine Aufzeichnungspflicht Voraussetzung: Selbstständig nutzbar und bewertbar längerfristig dem Betrieb dienend bewegliche Wirtschaftsgüter abnutzbar 150,01 bis 410,00 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Sofortabzug im Jahr der Anschaffung (Wahlrecht) Kontierung i.d.r. ins Anlagevermögen reduzierte Aufzeichnungspflicht: ja, Anlagenverzeichnis Voraussetzung: Selbstständig nutzbar und bewertbar längerfristig dem Betrieb dienend bewegliche Wirtschaftgüter abnutzbar ab 410,01 Langlebige Wirtschaftsgüter Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer z.b. mit Hilfe der amtl. AfA-Tabelle Kontierung nicht selbstständig nutzbarer Wirtschaftsgüter < 410,00 (z.b. Monitor, reiner Drucker)

5 5 6 Abs. 2 EStG Stand: seit bis (2) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ( 9b Absatz 1), oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen. Ein Wirtschaftsgut ist einer selbständigen Nutzung nicht fähig, wenn es nach seiner betrieblichen Zweckbestimmung nur zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens genutzt werden kann und die in den Nutzungszusammenhang eingefügten Wirtschaftsgüter technisch aufeinander abgestimmt sind. Das gilt auch, wenn das Wirtschaftsgut aus dem betrieblichen Nutzungszusammenhang gelöst und in einen anderen betrieblichen Nutzungszusammenhang eingefügt werden kann.

6 6 Beispiele aus dem IT-Umfeld:

7 7 Beispiele aus dem IT-Umfeld:

8 8 Beispiele aus dem IT-Umfeld:

9 9

10 1 0

11 11

12 1 2 6 Abs. 2a EStG Stand: seit bis (2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 kann für die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs ein Sammelposten gebildet werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ( 9b Absatz 1), oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 150 Euro, aber nicht Euro übersteigen. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. Scheidet ein Wirtschaftsgut im Sinne des Satzes 1 aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert..

13 1 3 Aktuelle Urteile und Rechtsprechung Das GWG-Wahlrecht mit den neuen Schwellenwerten Der Bundestag hat am das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen beschlossen. Sozusagen eingeschmuggelt wurde die Erhöhung der Sofortabschreibungsgrenze für GWG (von bislang 410 ) auf 800. Zudem ist die Wertuntergrenze bei Sammelposten (von derzeit 150 ) auf 250 angehoben worden. Damit hat der Gesetzgeber wieder einmal eine Neuregelung mit ursprünglich anderer Ausrichtung (hier: Einschränkung der steuerlichen Abzugsmöglichkeit für Lizenzaufwendungen) in ein sog. Omnibus-Gesetz umfunktioniert. Dieses Mal handelt es sich aus Sicht der Bilanzierenden um einen willkommenen Mitreisenden. Dieser wirkt steuerlich entlastend auf die nach dem angeschafften Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbstständig nutzbar und beweglich sind (z.b. Büro- und Geschäftsausstattung). Übrigens: Bereits durch das am beschlossene Zweite Bürokratieentlastungsgesetz wurde die Grenze für GWG-Aufzeichnungspflichten ab 2018 von 150 auf 250 angehoben.

14 1 4 6 Abs. 2 EStG Stand: ab (2) Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ( 9b Absatz 1), oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 800 Euro nicht übersteigen. Wirtschaftsgüter im Sinne des Satzes 1, deren Wert 250 Euro übersteigt, sind unter Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs und der Anschaffungs oder Herstellungskosten oder des nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretenden Werts in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufzunehmen. Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind.

15 1 5 6 Abs. 2a EStG Stand: ab (2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 kann für die abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs ein Sammelposten gebildet werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag ( 9b Absatz 1), oder der nach Absatz 1 Nummer 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 250 Euro, aber nicht Euro übersteigen. Der Sammelposten ist im Wirtschaftsjahr der Bildung und den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufzulösen. Scheidet ein Wirtschaftsgut im Sinne des Satzes 1 aus dem Betriebsvermögen aus, wird der Sammelposten nicht vermindert..

16 Neue Wertgrenzen des Anlagevermögens Wahlrecht ab ,00 bis 250,00 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ab 250,01 bis 1000,00 Pool(Sammel-)bewertung ab 1000,01 langlebige Wirtschaftgüter Sofortabzug möglich, dann Aufwand, (Betriebsausgaben), aber nicht zwingend! keine Aufzeichnungspflicht Voraussetzung: Selbstständig nutzbar und bewertbar längerfristig dem Betrieb dienend bewegliche Wirtschaftsgüter abnutzbar 5 Jahre Nutzungsdauer = 20 % gewinnmindernde Auflösung pro Jahr - keine Aufzeichnungspflicht: Anlagenverzeichnis nicht erforderlich, da kein Wirtschaftsgut Voraussetzung: Selbstständig nutzbar und bewertbar längerfristig dem Betrieb dienend bewegliche Wirtschaftsgüter abnutzbar Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer z.b. mit Hilfe der amtl. AfA-Tabelle Kontierung nicht selbstständig nutzbarer Wirtschaftsgüter < 1000,00 (z.b. Monitor, reiner Drucker) Nicht zwingend Anlagevermögen A n l a g e v e r m ö g e n = I n v e s t i t i o n Aufwandsbuchung möglich! Wirtschaftsgutbezogenes Wahlrecht! 250,00 800, ,00 0,00 bis 250,00 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Sofortabzug möglich, dann Aufwand, (Betriebsausgaben), aber nicht zwingend! keine Aufzeichnungspflicht Voraussetzung: Selbstständig nutzbar und bewertbar längerfristig dem Betrieb dienend bewegliche Wirtschaftsgüter abnutzbar 250,01 bis 800,00 Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) Sofortabzug im Jahr der Anschaffung (Wahlrecht) Kontierung i.d.r. ins Anlagevermögen reduzierte Aufzeichnungspflicht: ja, Anlagenverzeichnis Voraussetzung: Selbstständig nutzbar und bewertbar längerfristig dem Betrieb dienend bewegliche Wirtschaftgüter abnutzbar ab 800,01 Langlebige Wirtschaftsgüter Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer z.b. mit Hilfe der amtl. AfA-Tabelle Kontierung nicht selbstständig nutzbarer Wirtschaftsgüter < 410,00 (z.b. Monitor, reiner Drucker)

17 1 7

18 1 8

19 1 9

20 2 0 Zu- und Abgang im Jahr der Anschaffung Schreiben Unternehmen Wirtschaftsgüter des beweglichen Anlagevermögens über den Sammelposten nach 6 Abs. 2a EStG über fünf Jahre ab, kennt das Finanzamt kein Pardon. Selbst wenn der Gegenstand innerhalb dieser 5 Jahre verkauft oder unbrauchbar wird, bleibt es ohne Wenn und Aber bei der fünfjährigen Abschreibungsdauer. Eine wenig bekannte Ausnahme gibt es aber doch!

21 2 1 Zu- und Abgang im Jahr der Anschaffung Scheidet ein bspw. im Jahr 2017 angeschafftes Wirtschaftsgut nämlich bereits vor dem Bilanzstichtag wieder aus dem Betriebsvermögen aus, sind die Voraussetzungen für die Zuordnung dieses Wirtschaftsguts zum Sammelposten 2017 nicht erfüllt. Die Anschaffungskosten sind somit nicht über 5 Jahre verteilt abzuschreiben, sondern wirken sich bereits im Jahr 2017 erfolgswirksam aus (BMF, Schreiben v , Az. IV C 6 S 2180/09/10001, Tz. 10, letzter Satz).

22 2 2 Zu- und Abgang im Jahr der Anschaffung Beispiel: Unternehmerin Müller hat im Frühjahr des Jahres 2017 fünf Schreibtische mit elektronischer Höhenverstellung für die Büros ihrer Mitarbeiter mit einem Stückpreis von jeweils Euro erworben. Beim Kauf erfasste sie diese Euro im Sammelposten 2017.

23 2 3 Zu- und Abgang im Jahr der Anschaffung Doch die Schreibtische erwiesen sich als Fehlkauf. Unternehmerin Müller verkaufte die Schreibtische vor dem Bilanzstichtag in 2017 für insgesamt Euro. Folge: Frau Müller kann die kompletten Euro wieder aus dem Sammelposten 2017 nehmen und als Betriebsausgaben von dem erzielten Veräußerungserlös für die Schreibtische abziehen. Unterm Strich werden 2017 aus diesem Geschäftsvorfall also Euro Verlust erfasst.

24 2 4 Was ist hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten künftig zu beachten? Unter einem besonderen, laufend zu führenden Verzeichnis ist aus Sicht der Anlagenbuchhaltung ein Anlagenverzeichnis zu verstehen. Im Anlagenverzeichnis muss für jeden Gegenstand eine Anlagenkarte (Anlagenstammsatz) mit folgenden Angaben geführt werden: genaue Bezeichnung des Gegenstandes, Bilanzwert am Bilanzstichtag, Tag der Anschaffung oder Herstellung, Höhe der Anschaffungs- oder Herstellkosten, Nutzungsdauer, jährliche Abschreibung, ggfs. Tag des Abgangs.

25 2 5 Was ist hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten künftig zu beachten? Im 6 Abs. 2 Satz 4 EStG wird jedoch lediglich die Angabe des Tages der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsgutes verlangt. Angemerkt wird noch (in 6 Abs. 2 Satz 5 EStG): Das Verzeichnis braucht nicht geführt zu werden, wenn diese Angaben aus der Buchführung ersichtlich sind. Bei einem Anschaffungsvorgang, bei dem sich die Anschaffungskosten häufig nur aus einem einzigen Beleg ergeben, ist der Tag der Anschaffung zweifellos aus der Buchführung ersichtlich, da das Belegdatum dem Anschaffungsdatum gleichzusetzen ist. Bei einem Herstellungsvorgang setzen sich die Herstellungskosten meist aus mehreren Kostenarten (eigene und fremdbezogene Material- und Fertigungskosten) zusammen, die zudem zu unterschiedlichen Zeitpunkten anfallen können. Maßgebend für den Abschreibungsbeginn ist der Tag der Fertigstellung des Wirtschaftsgutes. Viele Unternehmen nutzen in ihrem Buchführungs- bzw. Kostenrechnungssystem einen Innenauftrag als Kostensammler, der bei der Umbuchung des fertigen Wirtschaftsgutes wiederum den Tag der Herstellung mitliefert.

26 2 6 Was ist hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten künftig zu beachten? Demzufolge eröffnet sich den Unternehmen auch die Möglichkeit, auf ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis zu verzichten, sofern die Angaben aus der laufenden Buchführung ersichtlich sind ( 6 Abs. 2 Satz 5 EStG). Dies wäre meines Erachtens dann gegeben, wenn die Unternehmen ein separates GuV-Konto für GWG-Anlagengüter bis 800 anlegen und darauf buchen würden was übrigens auch der früheren Verwaltungsauffassung entspricht (vgl. R 6.12 Abs. 2 Satz 1 EStR 2005).

27 2 7 Was ist hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten künftig zu beachten? Andernfalls müsste eine Aktivierung (und Sofortabschreibung) der Wirtschaftsgüter über 250 bis 800 im Anlagevermögen erfolgen. Durch das Wahlrecht werden diejenigen Unternehmen, bei denen die Sammelposten- Regelung zu einer spürbaren Reduzierung der Aufzeichnungspflichten geführt hat, nicht gezwungen, sich erneut umzustellen. Wegen der vorgeschriebenen einheitlichen Wahlrechtsausübung ist eine wirtschaftsjahrbezogene Betrachtungsweise erforderlich.

28 2 8 Was ist hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten künftig zu beachten?

29 2 9 Was ist hinsichtlich der Aufzeichnungspflichten künftig zu beachten? Steuerlicher GWG-Ansatz Zugang GuV-Kto. GWG EUR in T Jahr 01 Jahr 02 Jahr 03 Jahr 04 Jahr 05 Jahr usw

30 3 0 Ist die Anwendung der steuerlichen GWG-Regelung in der Handelsbilanz überhaupt noch zulässig? Infolge der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblichkeit können in der HGB-Einzelbilanz die steuerrechtlichen Vereinfachungen: > 800 -Regelung sowie > Sammelpostenregelung nicht mehr mit den steuerrechtlichen Vorschriften begründet werden. Dies gilt auch für Konzernabschlüsse nach HGB und IFRS Ein Hinweis im Anhang auf die steuerrechtlichen Regelungen sollte daher nicht erfolgen.

31 3 1 Ist die Anwendung der steuerlichen GWG-Regelung in der Handelsbilanz überhaupt noch zulässig? Die Vereinfachungen können aber dennoch in Anspruch genommen werden, soweit darin kein Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Bilanzierung (Einzelbewertung) vorliegt. Gemäß dem Grundsatz der Wesentlichkeit sind Vereinfachungen zulässig, solange dadurch der Informationsgehalt des Abschlusses nicht beeinträchtigt wird. Dabei sind auch über die steuerrechtlichen Regelungen hinausgehende Vereinfachungen zulässig. Nach h. M. (IDW) ist eine sofortige Aufwandsverrechnung bis zu Anschaffungskosten von möglich.

32 3 2 Auszug aus dem HGB-Jahresabschluss der Daimler AG Seit dem 1. Januar 2010 werden Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis sofort aufwandswirksam erfasst.

33 3 3 Zu erwartende steuerliche Änderungen in den EStR: R 5.5 Immaterielle Wirtschaftsgüter EStR 2018 Allgemeines (1)Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 800 Euro betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln. Keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind die nicht selbständig bewertbaren geschäftswertbildenden Faktoren.

34 3 4 Software und Softwarelizenzen Unter Software versteht man das selbstständig bewertbare Nutzungsrecht für ein Computerprogramm. Die Software ist mit den Anschaffungskosten zu aktivieren. Steuerrechtlich ist ausschließlich die lineare AfA-Methode zulässig (R 7.4 Abs. 5 Satz 1 EStR.) Trivialprogramme (Microsoft Office) sind abnutzbare bewegliche und selbständige nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 800 Euro betragen, sind stets als Trivialprogramme zu behandeln, d.h. sie dürfen linear, degressiv oder als GWG in vollem Umfang abgeschrieben werden.

35 3 5

36 3 6 Verliebt in GWGs? GWGs

37 3 7 Das bricht mir fast das Herz! Verwenden Sie Ihre kostbare Zeit lieber für die wichtigen Dinge in der Anlagenbuchhaltung!!!

2. IHK-Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Konstanz, 03. Juli 2017 Verliebt in GWGs? Das GWG-Wahlrecht und Optimierungsmöglichkeiten

2. IHK-Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Konstanz, 03. Juli 2017 Verliebt in GWGs? Das GWG-Wahlrecht und Optimierungsmöglichkeiten 2. IHK-Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Konstanz, 03. Juli 2017 Thema: Referent: Verliebt in GWGs? Das GWG-Wahlrecht und Optimierungsmöglichkeiten Uwe Jüttner, EMA Berater, Dozent, Präsident

Mehr

4. IHK-Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Saarbrücken, 06. Juni 2017 Verliebt in GWGs? Das GWG-Wahlrecht und Optimierungsmöglichkeiten

4. IHK-Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Saarbrücken, 06. Juni 2017 Verliebt in GWGs? Das GWG-Wahlrecht und Optimierungsmöglichkeiten 4. IHK-Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Saarbrücken, 06. Juni 2017 Thema: Referent: Verliebt in GWGs? Das GWG-Wahlrecht und Optimierungsmöglichkeiten Uwe Jüttner, EMA Berater, Dozent, Präsident

Mehr

Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Detmold, 03. September 2015 Thema: Uwe Jüttner EMA, EMAA-Präsident

Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Detmold, 03. September 2015 Thema: Uwe Jüttner EMA, EMAA-Präsident Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Detmold, 03. September 2015 Thema: Referent: Verliebt in GWGs? Überdenken Sie Ihre Prozesse! Uwe Jüttner EMA, EMAA-Präsident Die Bewertung und Abschreibung von

Mehr

1. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Heidenheim, 02. Juni 2016 Probleme bei der Anwendung des GWG-Wahlrechts

1. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Heidenheim, 02. Juni 2016 Probleme bei der Anwendung des GWG-Wahlrechts 1. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Heidenheim, 02. Juni 2016 Thema: Referent: Probleme bei der Anwendung des GWG-Wahlrechts Uwe Jüttner, EMA Berater, Dozent, Präsident der EMAA e. V. 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

3. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Detmold, 04. September Thema: Wissens-Update für Anlagenbuchhalter

3. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Detmold, 04. September Thema: Wissens-Update für Anlagenbuchhalter 3. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag Datum: Detmold, 04. September 2017 Thema: Referent: Wissens-Update für Anlagenbuchhalter Uwe Jüttner, EMA Berater und Dozent, Präsident der EMAA Referent: Uwe Jüttner,

Mehr

Zu den Seiten und Seiten Besonderheiten für Krankenhäuser

Zu den Seiten und Seiten Besonderheiten für Krankenhäuser Zu den Seiten 84 + 85 und Seiten 204 + 205 2.2.2 Besonderheiten für Krankenhäuser Die KHBV sieht folgende Untergliederung bei den Einrichtungen und Ausstattungen vor: 1 Konten: 07 Einrichtungen und Ausstattungen

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter Neue Wertgrenzen zum 1. Januar 2018

Geringwertige Wirtschaftsgüter Neue Wertgrenzen zum 1. Januar 2018 Geringwertige Wirtschaftsgüter Neue Wertgrenzen zum 1. Januar 2018 Zum 1. Januar 2018 hebt der Gesetzgeber die Wertgrenzen für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter an. Der untere Grenzwert

Mehr

Der Einfluss von BilMoG auf die Abschreibungen im Anlagevermögen

Der Einfluss von BilMoG auf die Abschreibungen im Anlagevermögen Der Einfluss von BilMoG auf die Abschreibungen im Anlagevermögen Uwe Jüttner, EMA Präsident der EMAA European Management Accountants Association e. V. 2 Inhaltsverzeichnis Die Abschreibung seit Einführung

Mehr

Rechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte

Rechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte Lehrbücher für kaufmännische Ausbildungsberufe Rechnungswesen 2 für Steuerfachangestellte Steuerliche Aus- und Weiterbildung für Schule und Praxis Bearbeitet von Oliver Zschenderlein 1. Auflage 2013. Buch.

Mehr

2. IHK-Bilanzbuchhalter- und Controllertag Datum: Oldenburg, Wissens-Update für Anlagenbuchhalter. Berater und Dozent, Präsident der EMAA

2. IHK-Bilanzbuchhalter- und Controllertag Datum: Oldenburg, Wissens-Update für Anlagenbuchhalter. Berater und Dozent, Präsident der EMAA 2. IHK-Bilanzbuchhalter- und Controllertag Datum: Oldenburg, 08.03.2018 Thema: Referent: Wissens-Update für Anlagenbuchhalter Uwe Jüttner, EMA Berater und Dozent, Präsident der EMAA 2 Inhaltsverzeichnis

Mehr

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht

Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Die richtige Abschreibung nach Steuerrecht Wirtschaftsgüter, die bis 31. Dezember 2007 angeschafft wurden Wirtschaftsgüter, die ab 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2009 angeschafft wurden Wirtschaftsgüter,

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten - Was Sie ab 2018 beachten müssen

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten - Was Sie ab 2018 beachten müssen Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten - Was Sie ab 2018 beachten müssen I. Einleitung Die steuerlichen Vereinfachungen für geringwertige Wirtschaftsgüter sind in der Praxis allgegenwärtig und

Mehr

Abschreibung nach Leistungseinheiten

Abschreibung nach Leistungseinheiten Abschreibung nach Leistungseinheiten Bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Wertminderung eng mit einer schwankenden Leistung zusammenhängt (z. B. gefahrene Kilometer eines Lkws),

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter Geringwertige Wirtschaftsgüter Rechtsnormen: 254 HGB, R 6.13 EStR, 6 Abs. 2 EStG H 6.13 EStH Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) können im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter gekonnt abschreiben

Geringwertige Wirtschaftsgüter gekonnt abschreiben Geringwertige Wirtschaftsgüter gekonnt abschreiben Inhalt 1 Allgemeines 2 Geringwertige Wirtschaftsgüter 2.1 Selbständiges Wirtschaftsgut 3 Wahlrecht ausüben 3.1 Sofortabschreibung bis 410 3.2 Bildung

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter gekonnt abschreiben

Geringwertige Wirtschaftsgüter gekonnt abschreiben Steinbach und Partner GmbH Elsenheimerstr. 65 80687 München Merkblatt Geringwertige Wirtschaftsgüter gekonnt abschreiben Inhalt 1 Allgemeines 2 Geringwertige Wirtschaftsgüter 2.1 Selbständiges Wirtschaftsgut

Mehr

Erläuterungen zum Anlagevermögen

Erläuterungen zum Anlagevermögen Erläuterungen zum Anlagevermögen 1. Begriffsbestimmungen a) Anlagevermögen b) Vermögensgegenstand c) Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) d) Bilanz 2. Gliederung des Anlagevermögens 3. Bewertung des Anlagevermögens

Mehr

Wir machen s einfach.

Wir machen s einfach. Köln Bornheim Bonn Euskirchen Wir machen s einfach. Luxemburg Gerolstein STEUERBERATUNG RECHTSBERATUNG UNTERNEHMENSBERATUNG www.pmpg.de Merkblatt Geringwertige Wirtschaftsgüter gekonnt abschreiben Inhalt

Mehr

Expedition Mittelstand

Expedition Mittelstand Expedition Mittelstand Richtig Abschreiben vom 3D Drucker bis zum Laptop Ingelheim, Donnerstag 14.03.2019 Ralf Nick Steuerberater Agenda 1. Abschreibungen nach Handelsrecht (Bsp. 1+2) 2. Abschreibungen

Mehr

Buchführung. Garten- und Landschaftsbau

Buchführung. Garten- und Landschaftsbau Fachschule für Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn Am Lurzenhof 3 L B4036 Landshut Buchführung 1m Garten- und Landschaftsbau Skript für den Unterrichtsgebrauch Fachrichtung: Garten- und Landschaftsbau

Mehr

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember der. DeltiTrade GmbH, Hannover

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember der. DeltiTrade GmbH, Hannover Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 der DeltiTrade GmbH, Hannover DeltiTrade GmbH, Hannover Handelsbilanz zum 31. Dezember 2016 A K T I V A P A S S I V A 31.12.2016 31.12.2015 31.12.2016 31.12.2015 A.

Mehr

Lösung der Übungsklausur 1

Lösung der Übungsklausur 1 Lösung der Übungsklausur 1 59 Lösung der Übungsklausur 1 1. Planungsbüro a) Auflösung Mietverhältnis Die Abstandszahlung für die vorzeitige Räumung stellen Anschaffungskosten ( 255 Abs. 1 HGB) für ein

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten Bereich: ANLAG - Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2 2. Voraussetzungen 2 3. Vorgehensweise 3 3.1. Sammelposten mit Poolabschreibung über fünf Jahre 3 3.2. Geringwertiges

Mehr

Bewertung von Wirtschaftsgütern. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher

Bewertung von Wirtschaftsgütern. Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Bewertung von Wirtschaftsgütern Dipl. Finanzwirt Tobias Teutemacher Allgemeine Bewertungsgrundsätze 252 Abs. 1 HGB Die wichtigsten Grundsätze und Prinzipien: Nr.1 Grundsatz der Bilanzkontinuität (Bilanzidentität)

Mehr

MERKBLATT GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER

MERKBLATT GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER MERKBLATT GERINGWERTIGE WIRTSCHAFTSGÜTER Inhalt I. Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter? 1. Bewegliches Anlagevermögen 2. Anschaffungs- oder Herstellungskosten 3. Abnutzbarkeit 4. Selbständige Nutzungsfähigkeit

Mehr

Bilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015

Bilanzsteuerrecht. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P Bil. für das Studienfach. Grundstudium E 2015 FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-Bil Fachplan für das Studienfach Bilanzsteuerrecht Grundstudium E 2015 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2015 Lehrbereich IV Seite:

Mehr

Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in anderen EU-Mitgliedsstaaten

Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in anderen EU-Mitgliedsstaaten Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter in anderen EU-Mitgliedsstaaten 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zur steuerlichen Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter

Mehr

Elmos Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2013

Elmos Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2013 Elmos Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2013 AKTIVA 31.12.2012 PASSIVA 31.12.2012 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Rückstellungen ( 249 HGB)

Rückstellungen ( 249 HGB) Rückstellungen ( 249 ) Buchhalterische Vorwegnahme zukünftiger Risiken Gewinnmindernde Einbuchung in Bilanz auf der Passivseite!!! in der Steuerbilanz nur eingeschränkt möglich Definition: Rückstellungen

Mehr

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten Neuerungen ab 2018

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten Neuerungen ab 2018 Geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten Neuerungen ab 2018 Dipl.-Finanzwirt (FH) René Schüler Fachdozent an der BmU-Wirtschafts- und Steuerfachschule Berlin Was sind Geringwertige Wirtschaftsgüter?

Mehr

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung

Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung Handelsrechtlicher Jahresabschluss zur Offenlegung für das Geschäftsjahr 01.01.2017 bis 31.12.2017 LION Smart GmbH Daimlerstr. 15 85748 Garching Steuernummer: 9143/157/61191 Angaben in Euro soweit nicht

Mehr

Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung

Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung 1 Rechnungswesen Weiterführende Buchungen Übergang degressiven linearen Abschreibung Bei konsequenter Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode

Mehr

Grundlagen der Buchführung und des Jahresabschlusses

Grundlagen der Buchführung und des Jahresabschlusses 1 Einführung... 6 1.1 Grundlagen der Buchführung... 6 1.2 Der Jahresabschluss für Einzelkaufleute und Personengesellschaften... 8 1.3 Der Jahresabschluss für KapG und bestimmte Personengesellschaften...

Mehr

ELMOS Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2012

ELMOS Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 ELMOS Central IT Services GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2012 AKTIVA 31.12.2011 PASSIVA 31.12.2011 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

1. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag / Consultants Talk Datum: Hamburg, 16. Juni 2016 Immaterielle WG/VG im Anlagevermögen

1. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag / Consultants Talk Datum: Hamburg, 16. Juni 2016 Immaterielle WG/VG im Anlagevermögen 1. Bilanzbuchhalter- und Controller-Tag / Consultants Talk Datum: Hamburg, 16. Juni 2016 Thema: Referent: Immaterielle WG/VG im Anlagevermögen Uwe Jüttner, EMA Berater, Dozent, Präsident der EMAA e. V.

Mehr

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 MOBILE TIERRETTUNG E. V. Ausbau Kirschberg 15 03058 Groß-Döbbern BILANZ zum 31. Dezember 2012 Mobile Tierrettung e. V., Groß Döbbern (Neuhausen/Spree) AKTIVA A. Anlagevermögen

Mehr

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013

Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 Bericht über die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 MOBILE TIERRETTUNG E. V. Ausbau Kirschberg 15 03058 Groß-Döbbern BILANZ zum 31. Dezember 2013 Mobile Tierrettung e. V., Groß Döbbern

Mehr

3.4.6 Buchhalterische Erfassung der Wertminderung bei Wirtschaftsgütern

3.4.6 Buchhalterische Erfassung der Wertminderung bei Wirtschaftsgütern Bei der EDV-Buchführung erfolgt die Speicherung (Anlagendatei) auf einem elektronischen Datenträger. Muster einer Anlagenkarteikarte: Inventar-Nr.: 662 Bezeichnung: Kostenstelle: Fuhrpark Lkw (H RW 692)

Mehr

Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung

Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung Abschreibungen AfA Weiterführendes zur Abschreibung Bei konsequenter Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode ergibt sich am Ende der planmäßigen Nutzungszeit ein Restwert, der größer ist als Null.

Mehr

Abschreibungen. des Anlagevermögens

Abschreibungen. des Anlagevermögens Abschreibungen des Anlagevermögens Abschreibungen Abschreibungen verteilen die AK auf die geplanten Nutzungsjahre Abschreibungen erfassen die Wertminderung des AV Abschreibungen stellen Aufwand dar gewinnmindernd

Mehr

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr.

Bewertung in Handels- und Steuerbilanz. Teil I: Anlagevermögen. Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Bewertung in Handels- und Steuerbilanz Teil I: Anlagevermögen Dipl. Betrw. Ruth Kühn Dipl. Finw. Tobias Teutemacher Prof. Dr. Wolfgang Hufnagel Rechtsgrundlagen 252 ff HGB für Handelsbilanz 6 ff EStG für

Mehr

Fragenkatalog Revisionsthema 2014

Fragenkatalog Revisionsthema 2014 Fragenkatalog Revisionsthema 2014 Anlagenbuchhaltung Inhaltsverzeichnis Seite 1. Anlagenbuchhaltung 2 2. Bestandsnachweis 2-3 3. Anlagenzugänge 3-4 4. Anlagenabgänge und Umsetzungen 4 5. Abschreibungen

Mehr

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember der. Qualitypool GmbH, Lübeck

Jahresabschluss. zum. 31. Dezember der. Qualitypool GmbH, Lübeck Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 der Qualitypool GmbH, Lübeck Anlage I Blatt 1 31.12.2008 31.12.2007 Aktiva T T Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände 1 1 Sachanlagen 4 4 Finanzanlagen 1.236

Mehr

Elmos Facility Management GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2014

Elmos Facility Management GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2014 Elmos Facility Management GmbH, Dortmund Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2014 AKTIVA 31.12.2013 PASSIVA 31.12.2013 EUR EUR TEUR EUR EUR TEUR A. ANLAGEVERMÖGEN A. EIGENKAPITAL I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

BILANZ zum 31. Dezember 2015

BILANZ zum 31. Dezember 2015 BILANZ zum 31. Dezember 2015 Tradebyte Software GmbH, Entwicklung u.vermarktung v. Softwarelösungen, Ansbach Blatt 44 AKTIVA Euro % Euro % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst

Mehr

EBV Grundbesitz GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz

EBV Grundbesitz GmbH. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz EBV Grundbesitz GmbH Leipzig Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 Bilanz Aktiva 31.12.2014 31.12.2013 A. Anlagevermögen 439.968,00 441.596,00 I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

Abschreibungen ab 2011

Abschreibungen ab 2011 Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters Abschreibungen ab 2011 Das müssen Sie als Unternehmer wissen So handeln Sie strategisch sinnvoll In enger Zusammenarbeit mit Mandanten-Info

Mehr

Für ein gewerbliches Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, besteht eine Buchführungspflicht

Für ein gewerbliches Unternehmen, das nicht im Handelsregister eingetragen ist, besteht eine Buchführungspflicht Buchführungspflicht Bedeutung der Buchführung für die Gewinnermittlung Privatwirtschaftliche Unternehmen bauen ihre wirtschaftliche Existenz in aller Regel auf einem Vermögen auf. Mit dem vorhandenen Vermögen

Mehr

9 Verbuchung von Abschreibungen

9 Verbuchung von Abschreibungen Buchführung, Gerald Brunold, Seite 30 9 Verbuchung von Abschreibungen Abschreibung ist allgemein gesagt diejenige buchhalterische Vorgehensweise, durch welche Vermögensgegenständen niedrigere Wertansätze

Mehr

Sozialbeiträge im Jahr 2018

Sozialbeiträge im Jahr 2018 Vorbemerkung Nachstehend bietet das Autorenteam der Buchreihe Versicherungen und Finzen in Zusammenarbeit mit dem Verlag zu dem jeweiligen Bd, hier: zu Bd 1. Aktualisierungen und Korrekturen Autorenteam

Mehr

Vorwort. München, im Juni Josef Streun. Dipl.-Finanzwirt (FH) Regierungsrat

Vorwort. München, im Juni Josef Streun. Dipl.-Finanzwirt (FH) Regierungsrat Vorwort Dieser Ratgeber enthält einen ausführlichen Kommentar zu den Rechtsgrundsätzen der steuerlichen Abschreibung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter sowie sämtliche AfA-Tabellen, und verknüpft

Mehr

AIS. Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung

AIS. Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung Bun d esrat Drucksache 497/18 10.10.18 Verordnung der Bundesregierung AIS Siebte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung A. Problem und Ziel Mit dem Gesetz gegen schädliche

Mehr

6 Bewertung. 4 Wirtschaftsgüter, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum

6 Bewertung. 4 Wirtschaftsgüter, die bereits am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres zum 6 Bewertung (1) Für die Bewertung der einzelnen Wirtschaftsgüter, die nach 4 Absatz 1 oder nach 5 als Betriebsvermögen anzusetzen sind, gilt das Folgende: 1. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die der

Mehr

JAHRESABSCHLUSS zum 31. Juli Bericht über die Aufstellung. HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH

JAHRESABSCHLUSS zum 31. Juli Bericht über die Aufstellung. HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH JAHRESABSCHLUSS zum 31. Juli 2011 Bericht über die Aufstellung HanseYachts Technologie und Vermögensverwaltungs GmbH g ANHANG Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach 267 Abs. 1 HGB. Der

Mehr

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 3. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise

Mehr

Grundsätze der Bewertung

Grundsätze der Bewertung Grundsätze der Bewertung Folgebewertung Abnutzbares Anlagevermögen Nicht-abnutzbares Anlagevermögen / gesamtes Umlaufvermögen Reguläre Abschreibung/AfA (typisierter Wertverzehr) Wertberichtigungen Außerplanm.

Mehr

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

IWW Studienprogramm. Vertiefungsstudium. Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung. Lösungshinweise zur 1. Musterklausur Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW Studienprogramm Vertiefungsstudium Modul XXIV Steuerliche Gewinnermittlung Lösungshinweise

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS. Seeböckgasse 43 Errichtungs GmbH

INHALTSVERZEICHNIS. Seeböckgasse 43 Errichtungs GmbH INHALTSVERZEICHNIS 1. Jahresabschluss gem. Unternehmensgesetzbuch... 1.1. Bilanz zum 31.12.2017... 2 1.2. Gewinn- und Verlustrechnung... 5 2. Aufgliederungen... 2.1. Aufgliederung zur Bilanz zum 31.12.2017...

Mehr

Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen

Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen Bearbeitet von Iris Thomsen 1. Auflage 2008. Taschenbuch. 304 S. Paperback ISBN 978 3 448 08982 0 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht

Mehr

Klausur Bilanzen am Es sind sämtliche Aufgaben zu bearbeiten. Hilfsmittel: Taschenrechner, HGB Klausurdauer: 120 Min.

Klausur Bilanzen am Es sind sämtliche Aufgaben zu bearbeiten. Hilfsmittel: Taschenrechner, HGB Klausurdauer: 120 Min. Prof. Dr. Horst Zündorf Klausur Bilanzen am 19.02.2015 Es sind sämtliche Aufgaben zu bearbeiten. Hilfsmittel: Taschenrechner, HGB Klausurdauer: 120 Min. Aufgabe 1: Immaterielle Vermögensgegenstände a)

Mehr

Ulrike Fritz. Die Sonder- und Ansparabschreibung nach 7g EStG

Ulrike Fritz. Die Sonder- und Ansparabschreibung nach 7g EStG Ulrike Fritz Die Sonder- und Ansparabschreibung nach 7g EStG Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis V Abbildungsverzeichnis VIII Tabellenverzeichnis IX A. Einleitung 1 B. Abschreibungen 5 I. Begriff

Mehr

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden,

Nutzungsdauer von 15 Jahren abgeschrieben werden, Konzeption und Layout Programmierung der unternehmensbezogenen Daten (Bilder und Informationen über die A-GmbH) Internetverkaufsshop für Onlinebestellungen usw. Gesamtkosten 10.000 12.500 42.200 64.700

Mehr

Dritte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung

Dritte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung Bundesrat Drucksache 167/10 26.03.10 Verordnung der Bundesregierung AS - G Dritte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs- Rechnungsverordnung A. Problem und Ziel Das Gesetz zur Beschleunigung

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum

Mehr

O E L E R K I N G v. R E D E N & PARTNER

O E L E R K I N G v. R E D E N & PARTNER I. Allgemeine Hinweise Anhang 2008 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2008 wurde gemäß 242 ff. und 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes und des Gesellschaftsvertrags

Mehr

Besteuerung der Forstwirtschaft; Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2008 (BStBl II Seite 960 und Seite 968)

Besteuerung der Forstwirtschaft; Auswirkungen der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs vom 5. Juni 2008 (BStBl II Seite 960 und Seite 968) Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Wilhelmstraße 97, 10117 Berlin Oberste Finanzbehörden

Mehr

Unicontrol Systemtechnik GmbH. Frankenberg. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz

Unicontrol Systemtechnik GmbH. Frankenberg. Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom bis zum Bilanz Unicontrol Systemtechnik GmbH Frankenberg Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 Bilanz Aktiva 31.12.2010 31.12.2009 A. Anlagevermögen 44.257,59 21.397,59 I. Immaterielle Vermögensgegenstände

Mehr

IV. Sachanlagevermögen

IV. Sachanlagevermögen 1. Wesentliches zur Bilanzposition IV. Sachanlagevermögen Michae/a Gräfe 9 1. Wesentliches zur Bilanzposition 1.1 Positionsinhalt Materielle (körperliche) Sachen dienen dem Geschäftsbetrieb i. d. R. dauerhaft

Mehr

Hans Segmüller, Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum

Hans Segmüller, Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG. Jahresabschluss zum Hans Segmüller, Polstermöbelfabrik GmbH & Co. KG. Friedberg Jahresabschluss zum Aktiva A. ANLAGEVERMÖGEN * I. Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanz 1. entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte

Mehr

Jahresabschluss. zum 31. Dezember Hypoport Insurance Market GmbH Klosterstr Berlin

Jahresabschluss. zum 31. Dezember Hypoport Insurance Market GmbH Klosterstr Berlin Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 Klosterstr. 71 10179 Blatt 1 BILANZ zum 31. Dezember 2010 AKTIVA Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR A. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.

Mehr

VO Steuerrecht ( )

VO Steuerrecht ( ) VO Steuerrecht (14.10.2008) Thema: Gewinnermittlung 1 Ausgangspunkt (!) 2 Abs 4 Z 1 EStG: Einkünfte sind der Gewinn ( 4-14) bei Land- und Forstwirtschaft ( 21 EStG) Selbständiger Arbeit ( 22 EStG) Einkünfte

Mehr

Rechnungswesen I. Tutorium. Teil II Abschreibungen

Rechnungswesen I. Tutorium. Teil II Abschreibungen Rechnungswesen I Tutorium Rechnungswesen I Teil II Abschreibungen REWE I Tutorium 1 sverfahren Sofortabschreibung Lineare Abschreibung Geometrisch degressive Abschreibung arithmetisch degressive Abschreibung

Mehr

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht

Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Prof. Dr. Christoph Gröpl Lehrstuhl für Staatsund Verwaltungsrecht Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerrecht Gewinnermittlung: Betriebsvermögen (vgl. R 4.2 EStR) (Brutto-) BV PV notwendiges: WG, die

Mehr

4 Spezielle Bilanzelemente

4 Spezielle Bilanzelemente EBDL Bilanzierung 4 Spezielle Bilanzelemente Ziele dieses Kapitels Die unterschiedlichen Arten von Rücklagen und deren Bedeutung kennen lernen Rückstellungen von Rücklagen unterscheiden können und deren

Mehr

J A H R E S B E R I C H T p r o p l a n Transport- und Lagersysteme G m b H. Aschaffenburg

J A H R E S B E R I C H T p r o p l a n Transport- und Lagersysteme G m b H. Aschaffenburg Anlage 4 J A H R E S B E R I C H T 2 0 14 p r o p l a n Transport- und Lagersysteme G m b H Aschaffenburg I. Jahresabschluss 1. Bilanz zum 31. Dezember 2014 (mit Vergleichswerten des Vorjahres) a) 31.12.14

Mehr

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr

Mehr

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung Aufgabe 1 - Firmenwert Der Steuerpflichtige S. hat am 02.01.2007 ein Unternehmen gekauft. Die übernommenen Vermögensgegenstände haben einen Wert von 2.170.000,00, die Schulden 1.840.000,00. Der Kaufpreis

Mehr

Definition Abschreibung von Sachanlagevermögen

Definition Abschreibung von Sachanlagevermögen Definition Abschreibung von Sachanlagevermögen Vermögen, welches dazu bestimmt ist, längerfristig im Betrieb zu bleiben. Anlagevermögen, welches erfolgsneutral aktiviert wird und über mehrere Jahre benutzt

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich

Mehr

Hier beginnt Alternative C

Hier beginnt Alternative C - 1 - Hier beginnt Aufgabe C 1: Aufgabe C 1 12 Kreuzen Sie an, ob die Aussage richtig (r) oder falsch (f) ist. Für jedes richtige Kreuz erhalten Sie einen Punkt, für jedes falsche Kreuz wird Ihnen ein

Mehr

SAV im JA nach BilMoG. Köln, R Si

SAV im JA nach BilMoG. Köln, R Si Köln, 23.02.2010 R Si I. Einleitung Wesentliches Ziel des Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (sog. Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, kurz BilMoG) Inkrafttretung am 29. Mai 2009 ist die Verbesserung

Mehr

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss

Würth Elektronik Research GmbH. Jahresabschluss Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN Immaterielle Vermögensgegenstände Würth Elektronik Research GmbH Stuttgart Jahresabschluss zum Geschäftsjahr

Mehr

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung

Klasse: STO Fach: Rechnungswesen Datum: Fachlehrerin: Fr. Vogel Berufskolleg Bochum KS2 Thema: Lösung Bewertung Übungsaufgaben Aufgabe 1 Das Unternehmen U. erhält am 30.06.2008 einen Zuschuss von 50.000,00 zu einer Maschine, deren Anschaffungskosten 200.000,00 betragen. Die Maschine wurde am 10.05.2008 erworben.

Mehr

Altenhilfe Aus der Praxis für die Praxis

Altenhilfe Aus der Praxis für die Praxis August 2017 Ausgabe 126 Altenhilfe Aus der Praxis für die Praxis Änderung der Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (= GWG) ab 2018 Am 27.04.2017 hat der Bundestag das Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken

Mehr

Bechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm

Bechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm Bechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Bechtle Immobilien GmbH, Neckarsulm Bilanz zum 31. Dezember 2012 Aktiva Passiva EUR EUR EUR EUR A. Anlagevermögen A. Eigenkapital Sachanlagen

Mehr

Anlagengruppen bearbeiten und drucken

Anlagengruppen bearbeiten und drucken Dieses Programm dient der Erfassung von Anlagengruppen, die später bei der Erfassung der Anlagegüter als Vorlage für bestimmte Grundeinstellungen herangezogen werden. Dazu gehören die AFA-Art und die Nutzungsdauer,

Mehr

2. Lösung der Fallstudie

2. Lösung der Fallstudie 2. Lösung der Fallstudie Fallstudie 1 2. Lösung der Fallstudie Die Lösung der Fallstudie erfolgt, indem in einem ersten Schritt für jede Position der Saldenliste die notwendigen Bilanzierungs- bzw Nachbuchungen

Mehr

BILANZ zum 31. Dezember 2012

BILANZ zum 31. Dezember 2012 BILANZ zum 31. Dezember 2012 Innocence in Danger Deutsche Sektion e.v. AKTIVA PASSIVA 31.12.2012 31.12.2011 Euro Euro Euro 31.12.2012 31.12.2011 Euro Euro Euro A. Anlagevermögen Sachanlagen Betriebs- und

Mehr

Lexware buchhalter pro Werner Seeger 1. Ausgabe, 1. Aktualisierung, September 2011

Lexware buchhalter pro Werner Seeger 1. Ausgabe, 1. Aktualisierung, September 2011 Lexware buchhalter pro 2010 Werner Seeger 1. Ausgabe, 1. Aktualisierung, September 2011 LW-BUHA2010 15 Lexware buchhalter pro 2010 15 Anlagenverwaltung In diesem Kapitel erfahren Sie welche Einstellungen

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder DATUM 30. September 2010 BETREFF Steuerliche

Mehr

Textgegenüberstellung

Textgegenüberstellung Textgegenüberstellung Artikel I Änderung des Unternehmensgesetzbuches 189. (1) 189. (1) unverändert 1.... 1. unverändert 2. alle anderen mit Ausnahme der in Abs. 4 genannten Unternehmer, die hinsichtlich

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: Der Gesetzgeber

Mehr

BILANZ zum 31. Dezember 2014

BILANZ zum 31. Dezember 2014 BILANZ zum 31. Dezember 2014 Tradebyte Software GmbH, Entwicklung u.vermarktung v. Softwarelösungen, Ansbach Blatt 41 AKTIVA A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. entgeltlich erworbene

Mehr