Landtag Brandenburg Drucksache 2/5567
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1 Landtag Drucksache 2/ Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr des Abgeordneten Dierk Homeyer Fraktion der CDU Landtagsdrucksache 2/5478 Verein Seniorenbeirat für das Land Der durch Erlaß des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen vom 19. März 1993 (Amtsblatt für Nr. 70 S. 1388) errichtete Landesbeirat für Senioren berät die Landesregierung in allen Angelegenheiten der Senioren mit dem Ziel ihrer vollen Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und ihrer Integration. Noch in diesem Jahr soll der Seniorenbeirat aufgelöst und durch den am gegründeten Verein Seniorenrat des Landes e.v. ersetzt werden. Der Verein wird in die aufgrund der Landesförderung bestehenden zuwendungsrechtlichen Rechte und Pflichten des Seniorenbeirates eintreten. Nach der bisherigen Regelung gehören dem Seniorenbeirat als ständige Mitglieder je ein Mitglied der folgenden Organisationen an: - Städte- und Gemeindebund - Landkreistag von - Verband für Vorruhestand und aktives Alter e. V. "Jahresringe" - Seniorenbund Land e.v. - Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen Landesverband - Fachhochschulen Bereich Sozialwesen - Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen - 2 Vertreter der LIGA der Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege im Land
2 Datum des Eingangs: / Ausgegeben: Mitglieder des Vereins können werden: - die Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte - Seniorenvereine und -verbände - Seniorengruppen der Parteien, Gewerkschaften, Organisationen und Institutionen - Wohlfahrtsverbände - Vereinigungen der Kirche - Vereinigungen der Vorruheständler Als beratendes Gremium in allen Fragen der Altenpolitik tritt nunmehr der Vorstand des Vereines auf. Dieser wird durch die Mitgliederversammlung nach dem Mehrheitsprinzip gewählt, eine paritätische Besetzung des Vorstandes ist nicht vorgesehen. Ich frage die Landesregierung 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Neustrukturierung der Interessenvertretung von Senioren auf Landesebene? 2. Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Landesregierung für die Ablösung des Landesseniorenbeirates durch den Verein Seniorenrat des Landes e.v.? 3. Auf welche Weise hat die Landesregierung auf die Gestaltung der Satzung des Vereins Seniorenrat des Landes e.v. Einfluß genommen? 4. Welche Seniorenorganisationen waren an den Vorbereitungen zur Gründung des Vereins Seniorenrat des Landes e.v. beteiligt und wie gestaltete sich diese Vorbereitung? 5. Welche Seniorenorganisationen im Land erfüllen die Aufnahmevoraussetzungen in den Verein Seniorenrat des Landes e.v.? 6. Welche Seniorenorganisationen gehörten dem Verein Seniorenrat des Landes e.v. zum Stichtag 1. August 1998 an und wieviele Mitglieder haben sie jeweils? 7. Welche Mitglieder gehören dem Vorstand des Vereins Seniorenrat des Landes e.v. an und welchen Mitgliedsvereinigungen entstammen sie jeweils? 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit einer paritätischen Besetzung des Vorstandes des Vereins Seniorenrat des Landes e.v. mit Blick auf die Tatsache, daß dieser die Aufgaben des bisher paritätisch besetzten Seniorenbeirates übernimmt?
3 Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen die Kleine Anfrage wie folgt: Mit dem Seniorenrat des Landes, der von Vertretern zahlreicher Seniorenorganisationen am als Verein gegründet wurde, ist eine neue Seniorenvereinigung entstanden, die aufgrund ihrer Struktur auch die Funktionen des bisherigen Landesseniorenbeirates übernehmen kann. Zugleich besteht die Möglichkeit, daß der auf breiter Basis konstituierte "Seniorenrat" auch die Aufgaben des Vereins zur Förderung der ischen Seniorenwoche fortführt. Nach eigenem Verständnis möchte der von Seniorinnen und Senioren geschaffene Rat aber nicht nur die Beratungsfunktion des Landesseniorenbeirates und die Aufgaben des Fördervereins ausfüllen, sondern darüber hinaus für alle Belange der älteren Generation in der Öffentlichkeit eintreten. Der Verein Seniorenrat des Landes beabsichtigt, nach erfolgter Eintragung in das Vereinsregister und Anerkennung der Gemeinnützigkeit zu Beginn des Jahres 1999 aktiv zu werden und sich um Förderung durch das Land zu bewerben. Der Landesseniorenbeirat und der Verein zur Förderung der ischen Seniorenwoche wollen ihre Arbeit bis Jahresende 1998 fortsetzen. Dies vorausgeschickt, antworte ich zu Frage 1 und 2: Die Idee einer Neustrukturierung der Arbeit von Seniorenorganisationen auf Landesebene wurde vom Landesseniorenbeirat und vom Vorstand des Vereins zur Förderung der ischen Seniorenwoche e.v. dem MASGF mitgeteilt. Als Beweggrund für die Schaffung einer neuen Organisationsform wurde die Erwartung geäußert, daß die Zusammenfassung von Landesseniorenbeirat und Förderverein eine noch wirksamere Interessenvertretung ermögliche. Im Zuge der Vereinsbildung sollten bisher nicht beteiligte Organisationen der Altenhilfe und Altenarbeit für die aktive Mitarbeit gewonnen und die Kreisseniorenbeiräte in die landesweite Repräsentanz von Senioreninteressen einbezogen werden. Auch den Seniorenorganisationen der politischen Parteien und Gewerkschaften sollte die Mitgliedschaft in dem Verein, der sich Seniorenrat des Landes e.v. nennt, angeboten werden. Das MASGF versteht die am erfolgte Gründung des Seniorenrates des Landes als Ausdruck einer nach Eigenständigkeit strebenden Seniorenbewegung. Davon ausgehend, daß die Seniorinnen und Senioren selbst am besten beurteilen können, welche Organisationsform dazu geeignet ist, Angelegenheiten der älteren Generation gegenüber Politik,
4 Verwaltung und Öffentlichkeit zu vertreten, hat das MASGF die neue Vereinsbildung begrüßt und konstruktiv begleitet. zu Frage 3 und 4: Der Landesseniorenbeirat und der Vorstand des Vereins zur Förderung der ischen Seniorenwoche haben im Verlauf des Jahres 1997 und Anfang 1998 mehrere regionale Treffen von Seniorenbeiräten organisiert, um Anregungen für ein neugestaltetes Zusammenwirken von Seniorenorganisationen auf Landesebene zu erhalten. Im Rahmen dieser ohne Beteiligung des MASGF durchgeführten Beratungen über den Satzungsentwurf des zu gründenden Vereins wurden außerdem zahlreiche Einzelgespräche mit Vertretern von Verbänden und Institutionen geführt. Auch der vom Landesseniorenbeirat gebildete Landesarbeitskreis Seniorengruppen der Parteien und Gewerkschaften beteiligte sich an der Erarbeitung der Vereinssatzung. Am 29. April 1998 fand im MASGF eine Aussprache zum Thema Neustrukturierung statt, zu der auf Vorschlag des Landesseniorenbeirates 39 Vertreter eingeladen waren, von denen 28 aus 25 Institutionen(s. Anlage) an der Gesprächsrunde teilnahmen. In der Aussprache wurden Vorstellungen und Vorschläge über neue Handlungsmöglichkeiten und Perspektiven der Seniorenvertretung auf Landesebene diskutiert. Von seiten des MASGF wurde das Bemühen um eine Bündelung der bisherigen Aufgaben von Beirat und Förderverein sowie die gleichzeitige Verbreiterung der Basis aktiv mitwirkender Seniorenorganisationen grundsätzlich begrüßt. Im Interesse der Kontinuität der bisher von engagierten Seniorinnen und Senioren auf Landesebene geleisteten erfolgreichen Arbeit wurde für den Fall eines Wechsels im laufenden Haushaltsjahr besonders auf förderrechtliche Gesichtspunkte aufmerksam gemacht, die bei Fortführung der Aufgaben von Landesseniorenbeirat und Förderverein im Rahmen einer neuen Organisationsform zu berücksichtigen gewesen wären. Alle in dieser Gesprächsrunde abgegebenen Stellungnahmen wurden auf Anregung des MASGF von den Autoren in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt und danach vom MASGF zur Unterstützung des weiteren autonomen Diskussionsprozesses zusätzlich mit Anschriften- und Telefonverzeichnissen von allen Anwesenden an alle Teilnehmer verschickt. Nach der Gesprächsrunde im MASGF setzten Landesseniorenbeirat und Förderverein die Beratungen über die Vereinssatzung im Kreis der Seniorenorganisationen ohne Teilnahme des MASGF fort. Die Gründungsversammlung, an der 36 Organisationen stimmberechtigt teilnahmen, entschied am über Inhalt und Form der jetzt geltenden Satzung. zu Frage 5: Mitglied im Seniorenrat des Landes e.v. können laut 4 der Satzung werden:
5 a) Seniorenbeiräte der Landkreise und kreisfreien Städte b) die auf Landesebene tätigen - Seniorenvereine und -verbände - Seniorengruppen der Parteien, Gewerkschaften, Organisationen und Institutionen - Wohlfahrtsverbände - Vereinigungen der Kirchen zu Frage 6: Dem Seniorenrat des Landes gehören laut Mitteilung des Vereinsvorstandes vom 10.Juli 1998 die nachfolgend genannten Organisationen an. Angaben über Mitgliederzahlen dieser Organisationen liegen dem MASGF nicht vollständig vor. Soweit dem MASGF hierzu Zahlen mitgeteilt wurden (s. Zahlen in Klammern), ist zu bemerken, daß diese nicht einem einheitlichen Stichtag und keinem einheitlichen Begriffsverständnis von Mitgliedschaft entsprechen. - Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Arbeiterwohlfahrt, LV e.v. Caritasverband für e.v. Deutsches Rotes Kreuz, LV e.v. Diakonisches Werk Berlin- e.v. - Seniorenorganisationen der Parteien Senioren-Union der CDU im Land Seniorenarbeitsgemeinschaft der PDS, LV Arbeitsgemeinschaft 60 Plus, SPD-LV - Seniorenorganisationen der Gewerkschaften Gewerkschaft der Eisenbahner Deutschlands Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (1.300) IG-Metall (2.200) Gewerkschaft der Polizei (750) Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Verkehrsgewerkschaft GDBA (ca. 250) ÖTV-Senioren (6.600) - weitere Institutionen Bund der Deutschen Zollbeamten (90) Bund d. Ruhestandsbeamten, Rentner u. Hinterbliebenen (5.200) Bundesgrenzschutzverband (300) Deutscher Bundeswehrverband Deutscher Beamtenbund Förderverein Akademie 2. Lebenshälfte e.v. Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe
6 Landfrauenverband Seniorenbund des Landes e.v. (200) Seniorenverband VEAG e.v. (ca ) Verband für Vorruhestand und aktives Alter e.v. (500) - Kreisseniorenbeiräte der Landkreise Barnim Elbe-Elster Dahme-Spreewald Oder-Spree Oberhavel Oberspreewald-Lausitz Potsdam-Mittelmark Teltow-Fläming - Seniorenbeiräte der kreisfreien Städte Cottbus Potsdam Nach Auskunft des Vereinsvorsitzenden haben zwischenzeitlich folgende Institutionen Aufnahmeanträge gestellt bzw. die Absicht erklärt, im Seniorenrat des Landes e.v. Mitglied werden zu wollen: Der Paritätische Wohlfahrtsverband, LV e.v. Graue Panther e.v. ISOR Volkssolidarität Kreisseniorenbeirat Märkisch-Oderland Kreisseniorenbeirat Ostprignitz-Ruppin Kreisseniorenbeirat Prignitz Kreisseniorenbeirat Uckermark Seniorenbeirat der Stadt Frankfurt/Oder zu Frage 7: Nach Informationen über die Gründungsversammlung, die der Landesregierung vorliegen, gehören dem Vorstand des "Seniorenrates des Landes folgende 15 Personen an: Funktion Name Institution Vorsitzender Manfred Tippmann Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen stellv. Vorsitzender Heinz Schubert Seniorenbeirat der Stadt Potsdam stellv. Vorsitzende Ursula Trautmann Seniorenbeirat der
7 Stadt Pressesprecher Klaus Eckert Deutscher Bundeswehrverband Schatzmeister Klaus Raabs Deutscher Bundeswehrverband Beisitzer Christoph EigenwilligArbeiterwohlfahrt, LV - - Irmgard Römmler Deutsches Rotes Kreuz, LV - - Arnold Esselbach DIAKONIE-Diakonisches Werk Berlin- - - Dr. Fritz Schirach ÖTV, Landesverband - - Bodo Bethke Förderverein Akademie 2. Lebenshälfte - - Gisela Materne Landfrauenverband - - Dr. Klaus Gareis Seniorenbund Land e.v. - - Dieter Reißner Seniorenverband VEAG - - Conrad Bossow Seniorenbeirat der Stadt Cottbus - - Heinz Blaschke Kreisseniorenbeirat Teltow-Fläming zu Frage 8: Nach Kenntnis des MASGF bestand unter den Gründungsmitgliedern des Seniorenrates des Landes Einvernehmen darüber, daß bei der Wahl des Vorstandes - wie in Vereinen üblich - das Mehrheitsprinzip Anwendung finden sollte. Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, dem auf pluraler Basis gebildeten Verein eine veränderte Zusammensetzung seines Vorstandes vorzuschlagen. Wenn die bisher durch Erlaß des MASGF vom 19. März 1993 geregelte Besetzung des Landesseniorenbeirates vom Fragesteller als paritätisch eingeschätzt wird, so kann die von 36 Seniorenorganisationen ohne Gegenstimmen, bei wenigen Enthaltungen, getroffene Wahlentscheidung eine vergleichbare Qualität für sich beanspruchen. Daß zudem keine Gegenkandidaten
8 bei der Vorstandswahl aufgestellt wurden, spricht dafür, daß es den Seniorenorganisationen gelungen ist, einen Konsens zu erzielen.
9 Anlage Teilnehmer an der Gesprächsrunde im MASGF am An der Sitzung nahmen Vertreter folgender Institutionen teil: - Landesseniorenbeirat - Verein zur Förderung der ischen Seniorenwoche e.v. sowie - Arbeiterwohlfahrt - LV e.v.- - Caritasverband für e.v. - Deutsches Rotes Kreuz - LV e.v.- - Diakonisches Werk Berlin- e.v. - Volkssolidarität im Land e.v. - Seniorenarbeitsgemeinschaft der PDS, LV - Senioren-Union der CDU im Land - Arbeitsgemeinschaft 60 Plus, SPD-LV - IG Metall - Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen - ÖTV-Senioren - Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft - Bundesgrenzschutzverband - Bund der Deutschen Zollbeamten - Bund der Ruhestandsbeamten, Rentner und Hinterbliebenen - Deutscher Bundeswehrverband - Senior-Experten-Service, Außenstelle Berlin- - Förderverein Akademie 2. Lebenshälfte e.v. - Seniorenbund Land e.v. - Kreisseniorenbeirat Oberhavel - Kreisseniorenbeirat Teltow-Fläming - Kreisseniorenbeirat Oder-Spree - Seniorenbeirat der Stadt
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