Ab dem 1. Quartal 2017 werden bundesweit bei allen Kommunen zusätzlich die folgenden Positionen erfragt:

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1 Statistik über finanzielle Transaktionen ab dem 1.Quartal 2017 Ab dem 1. Quartal 2017 werden bundesweit bei allen Kommunen zusätzlich die folgenden Positionen erfragt: Da sich die Statistik über Finanzielle Transaktionen nach den Vorgaben des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) richtet, das sich an ökonomischen Zusammenhängen orientiert, kann es unter Umständen vorkommen, dass Ihre Angaben mit haushaltsrechtlichen Vorgaben zur Verbuchung im Rechnungswesen nicht übereinstimmen werden. Bei der Statistik über Finanzielle Transaktionen handelt es sich nicht um eine vierteljährliche Finanzvermögenstatistik. Während die Finanzvermögenstatistik Bestände erfragt, werden bei der Statistik über Finanzielle Transaktionen (bis auf wenige Ausnahmen) Stromgrößen erfasst. Die Änderung der Bestände weicht dabei in der Regel vom Saldo der Transaktionen ab, weshalb die Daten zu Finanziellen Transaktionen nicht aus der Finanzvermögenstatistik abgeleitet werden können.

2 Dies liegt insbesondere an folgenden grundlegenden methodischen Unterschieden Finanzielle Transaktionen Nicht-realisierte Wertveränderungen der Finanzaktiva (Umbewertungsgewinne / -verluste, Ab- / Zuschreibungen auf den Buchwert) werden nicht erfasst. Bewertung zu Transaktionswerten ( ohne Gebühren, Provisionen, sonstige Entgelte und Steuern ). Kurzfristige Kredite ( bis einschl. 1 Jahr ) an Kreditinstitute werden als Einlagen behandelt Erfassung der Anteilsrechte ohne Extrahaushalte Finanzvermögenstatistik Je nach Instrument finden reine Wertveränderungen hier ihre Berücksichtigung. in der Regel Bewertung zu Nennwerten. Kurzfristige Kredite ( bis einschl. 1 Jahr ) an Kreditinstitute werden unter der Position Ausleihungen nachgewiesen. Erfassung der Anteilsrechte inkl. Extrahaushalte.

3 Hinweise: Bargeld und Einlagen (T15/T16): Bargeld und Einlagen sind in der Kontenklasse 18 enthalten. Nicht zu den Einlagen gehören die einer anderen Einheit zur Vermeidung von notwendigen Kreditaufnahmen oder zur Erzielung besserer Kreditkonditionen bei Geldanlagen zu Verfügung gestellten Gelder (Cash-Pooling). Diese sind den Ausleihungen zuzurechnen. Gleiches gilt für Gelder, die von Einheitskassen verwaltet werden. Verwaltet also eine Kommune das Cash-Pool-Konto, so ist dieses Konto nicht bei Bargeld und Einlagen zu melden. Es sind nur positive Werte zu melden. Weist ein Konto einen negativen Bestand auf, so ist ein Wert von 0 zu melden. Bestehen bei einer Kommune mehrere (Bank)-Konten so sind diejenigen mit einem negativen Saldo bei der Bestandsermittlung nicht zu berücksichtigen. Probleme: Einige Rechenzentren bzw. kommunale Dienstleister können derzeit nicht die (Bank-) Konten mit negativen Beständen aussteuern. Somit sind die Bestandsveränderungen an Bargeld und Einlagen die bei IT.NRW bei der Ergebniserstellung berechnet werden nicht korrekt, da hier nur Bestandsveränderungen im positiven Bereich erfasst werden sollen. Bitte weisen Sie bei Lieferung der Daten auf diesen Sachverhalt hin.

4 Sonstige Forderungen (T75/T76): Einbezogen werden privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Forderungen. Diese sind größtenteils in den Kontenklassen 16 und 17 enthalten. Es können jedoch auch Forderungen in anderen Konten gebucht werden, z. B. Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände, Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau, Geleistete Anzahlungen auf Vorräte, Ansprüche aus Dienstleistungen usw. Vereinfacht gesagt ist hier alles zu melden was als Ertrag gebucht wurde, aber noch keine entsprechende Zahlung/Leistung eingegangen ist. Hiervon ausgenommen sind Forderungen aus Steuern und Sozialbeiträgen. Sozialbeiträge sind die von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlte Beiträge zu Renten-, Kranken-, Arbeitslosenversicherung usw. (Forderungen aus diesem Bereich sind nicht mit einzubeziehen!). Ebenso sollen Forderungen gegenüber der gleichen Ebene (Kommunen und kommunale Extrahaushalte) nicht mit einbezogen werden. Eine Liste der Extrahaushalte finden Sie hier: (Suchbegriff Liste der Extrahaushalte, Teilsektor S1313)

5 Bei den Vorschusskonten bzw. kassen sind nur die außerhalb des Haushalts geführten einzubeziehen. Vorschusskonten für interne Verrechnungen des Haushalts sind nicht zu berücksichtigen. Probleme: Viele Kommunen buchen Gebührenbescheide, die für das ganze Jahr erstellt werden, am Jahresanfang als Forderung. Die Fälligkeit ist jedoch z.b. vierteljährlich. Über das Jahr vermindern sich diese Forderungen. Mit dieser Buchungsweise sind die echten Forderungen des entsprechenden Quartals nicht ersichtlich. Weiterhin gibt es Fälle in denen Kommunen negative Forderungen buchen. Hierbei handelt es sich eigentlich um Verbindlichkeiten die auf die Aktiv-Seite verschoben werden. Z.B. zahlt ein Zahlungspflichtiger die Gebühren für das ganze Jahr am Jahresanfang. Die Fälligkeiten sind jedoch vierteljährlich, so dass die negative Forderung am Jahresende wieder ausgeglichen ist. Bitte weisen Sie bei Lieferung der Daten auf solche Sachverhalte hin, falls es keine Möglichkeit gibt den Bestand der echten Forderungen auszuweisen. Wenn möglich sollten Forderungskonten mit negativen Salden nicht berücksichtigt werden. Wichtig!!! Bei den Erhebungsmerkmalen T15/T16 Bargeld und Einlagen und T75/T76 Sonstige Forderungen wird der jeweilige Bestand am Quartalsende erfragt. Die Bestandsveränderung zum Vorquartal wird bei IT.NRW berechnet. Hier dürfen keine negativen Werte angegeben werden.

6 Finanzderivate (T61/T65): Die bisher in der vierteljährlichen Kassenstatistik erfragten Angaben zu den Finanzderivaten sind unvollständig, da die zur Ergebnisbildung verwendeten Konten lediglich den Erwerb bzw. die Veräußerung von Finanzderivaten beinhalten, nicht jedoch die volumenmäßig weitaus bedeutenderen Ausgleichszahlungen im Zusammenhang mit Finanzderivaten. Finanzderivate sind finanzielle Vermögenswerte, die auf einem anderen Instrument basieren oder aus ihm abgeleitet sind. Bei dem einem Finanzderivat zugrundeliegenden Instrument handelt es sich in der Regel um einen anderen finanziellen Vermögenswert, in bestimmten Fällen jedoch auch um eine Ware oder einen Index. Zu den Finanzderivaten zählen unter anderem Handelbare Optionen und Freiverkehrsoptionen (OTC-Optionen), Optionsscheine, die eine Art von handelbaren Optionen sind, Termingeschäfte, (Zins-, Währungs- und Devisen-) Swaps, Swaptions, Forward Rate Agreements, Kreditderivate (Credit Default Swaps). Zu den Finanzderivaten gehören nicht das einem Finanzderivat zugrundeliegende Instrument, rückzahlbare Einschusszahlungen im Zusammenhang mit Finanzderivaten (Barsicherheiten). Sie werden jeweils nach den beteiligten institutionellen Einheiten den Einlagen oder den Krediten zugeordnet. Bei finanziellen Transaktionen in Bezug auf Finanzderivate handelt es sich um Transaktionen, die sich direkt aus dem Geschäft mit dem Finanzderivat ergeben und sich nicht auf den dem Finanzderivat zugrundeliegenden Vermögenswert beziehen. Beispiele für finanzielle Transaktionen in Bezug auf Finanzderivate sind Optionskäufe, Zinszahlungen im Rahmen von Swap- oder Termingeschäften sowie Zahlungsströme, die in Zusammenhang mit der Auflösung eines Kontraktes entstehen. Nicht zu erfassen sind Zahlungen (sogenannte Accreting-Zahlungen) aus einem Finanzderivat, welches ökonomisch betrachtet die aus einem Grundgeschäft (z.b. Nullkuponanleihe oder inflationsindexierte Anleihe) kumulativ zu zahlenden Zinsen in regelmäßig zuzahlende (fixe oder variable) Zinsen umwandelt, sofern das Finanzderivat untrennbar mit dem Grundgeschäft verbunden ist bzw. eine Einheit zwischen Finanzderivat und Grundgeschäft besteht. Die Erfassung von Netting-Vereinbarungen ist zulässig und wird nicht als Durchbrechung des Bruttoprinzips betrachtet. geleistete Zahlungen

7 Summe aller im abgelaufenen Quartal geleisteten Zahlungen im Zusammenhang mit Finanzderivaten (Erfassung zum Transaktionswert), unabhängig davon, ob der Bar-/ Marktwert des Finanzderivats positiv oder negativ ist. Dies sind insbesondere der Erwerb von Finanzderivaten sowie weitere geleistete Zahlungsströme im Zusammenhang mit Swapvereinbarungen und anderen Termingeschäften. Nicht zu erfassen sind Zinsen aus den dem Derivat zugrundeliegenden Krediten, synthetischen Krediten (streng konnexe Paket-Swaps) und Kassenverstärkungskrediten. Ebenfalls nicht zu erfassen sind Zahlungen (sogenannte Accreting-Zahlungen) aus einem Finanzderivat, welches ökonomisch betrachtet die aus einem Grundgeschäft (z.b. Nullkuponanleihe oder inflationsindexierte Anleihe) kumulativ zu zahlenden Zinsen in regelmäßig zu zahlende (fixe oder variable) Zinsen umwandelt, sofern das Finanzderivat untrennbar mit dem Grundgeschäft verbunden ist bzw. eine Einheit zwischen Finanzderivat und Grundgeschäft besteht. erhaltene Zahlungen Summe aller im abgelaufenen Quartal erhaltenen Zahlungen im Zusammenhang mit Finanzderivaten (Erfassung zum Transaktionswert), unabhängig davon, ob der Bar-/ Marktwert des Finanzderivats positiv oder negativ ist. Dies sind insbesondere die Veräußerung von Finanzderivaten sowie weitere erhaltene Zahlungsströme im Zusammenhang mit Swapvereinbarungen und anderen Termingeschäften. Nicht zu erfassen sind Zinsen aus den dem Derivat zugrundeliegenden Krediten, synthetischen Krediten (streng konnexe Paket-Swaps) und Kassenverstärkungskrediten. Ebenfalls nicht zu erfassen sind Zahlungen (sogenannte Accreting-Zahlungen) aus einem Finanzderivat, welches ökonomisch betrachtet die aus einem Grundgeschäft (z.b. Nullkuponanleihe oder inflationsindexierte Anleihe) kumulativ zu zahlenden Zinsen in regelmäßig zu zahlende (fixe oder variable) Zinsen umwandelt, sofern das Finanzderivat untrennbar mit dem Grundgeschäft verbunden ist bzw. eine Einheit zwischen Finanzderivat und Grundgeschäft besteht.

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