Richtlinie zur internen Forschungsförderung an der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane

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1 Prodekan für Forschung und Wissenschaft Prof. Dr. med. habil. René Mantke Dr. Anja Haase-Fielitz Tel.: / Fax: / forschungsdekanat@mhb-fontane.de Richtlinie zur internen Forschungsförderung an der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane Brandenburg, Ziel Diese Richtlinie dient der Nachwuchsförderung an der MHB. Der Medizinischen Hochschule Brandenburg (MHB) stehen jedes Jahr freie Haushaltsmittel für eine gezielte Forschungsförderung zur Verfügung. Diese Fördermittel werden sowohl für eine ex ante Förderung von wissenschaftlichen Projekten der Mitarbeiter der MHB, als auch im Sinne einer ex post Förderung in Form einer Leistungsorientierten Mittelvergabe (LOM) eingesetzt (erstmalig ab der Förderrunde 2018 / 2019). Die Vergabe der Mittel erfolgt über die Forschungskommission. Für die LOM wird in 2017 ein Verteilungsschlüssel entsprechend anderer Fakultäten erarbeitet und im Fakultätsrat abgestimmt. Ziel der ex ante Förderung ist es, Wissenschaftlern der MHB eine Anschubfinanzierung für interessante wissenschaftliche Projekte zu gewähren, mit deren Hilfe nachfolgend kompetitive Drittmittel beantragt werden können und aus deren Ergebnissen, Publikationen in peer-reviewed Journalen entstehen. Die Wissenschaftler sollten dabei in eine funktionierende Arbeitsgruppe integriert sein, um den Erfolg des Projektes zu ermöglich. Darüber hinaus sollen mittels definierter Indikatoren wissenschaftlich erbrachte Leistungen (insbesondere Originalpublikationen aber auch Drittmitteleinwerbungen) in Form der Vergabe von Leistungsorientierten Mitteln honoriert und damit ein Anreizsystem für wissenschaftliches Arbeiten geschaffen werden. Für die Vergabe von Clinical Scientist Stellen wird zeitnah eine separate Richtlinie erstellt. Zielgruppe Zielgruppe sind Mitarbeiterinnen* und Mitarbeiter* der MHB sowie der Lehrkrankenhäuser und kooperierenden Krankenhäuser. Möglichkeiten Im Vollausbau der MHB stehen nach bisherigen Planungen folgende Mittel zur Verfügung: pro Jahr in der Medizin pro Jahr in der Psychologie

2 Die Mittel werden von der Forschungskommission der MHB vergeben. Solange die Anzahl der Professoren im Bereich Psychologie eine eigene Vergaberichtlinie nicht sinnvoll erscheinen lässt, werden die Mittel für Antragsteller aus der Medizin sowie aus der Psychologie auf einem gemeinsamen Konto geführt. Beide Fachdisziplinen sind in der Forschungskommission vertreten. Die Gesamtsumme wird im Vollausbau ab 2020 wie folgt aufgeteilt: Förderinstrument Information Summe Medizin Summe Psychologie Summe gesamt "kleine" Anträge < / ca Projekte , , ,00 LOM Publikationen Publikationen, Drittmittel , , ,00 Clinical Scientist (a ) 5 Stellen für je 6 Monate (mit Antragsstellungen) , , ,00 Gesamtsumme: , , ,00 Solange die Gesamtfördersumme noch nicht zur Verfügung steht, wird die eingestellte Summe entsprechend auf die 3 Förderstränge (Förderung von kleineren Anträgen, LOM und Clinical Scientist Stellen) verteilt. Im Jahr 2018/2019 stehen zur Vergabe nach derzeitiger Planung zur Verfügung: Medizin* Psychologie* *Die genauen Summen können erst im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2018 im Oktober 2017 definiert werden. Einreichung Der Bewerber/-in hat einen Antrag auf interne Forschungsförderung aus Haushaltsmitteln (Anlage I + II) beim Forschungsdekanat einzureichen. Der Antrag ist vom Leiter der jeweiligen Abteilung zu befürworten und zu unterzeichnen. Der Antrag ist folgendermaßen zu strukturieren: Anlage I 1. Angaben zum Antragsteller 2. Förderung welcher Drittmittelaktivitäten 3. Titel des Forschungsprojektes 4. Antragssumme und Laufzeit 5. Kurzbeschreibung / Abstract 6. Einordnung des Antrages in den Hauptforschungsbereich Gesundheit und Krankheit des Alterns mit dem (methodischen) Schwerpunkt Versorgungsforschung 7. teilnehmende Wissenschaftler innerhalb der MHB (Interdisziplinarität) 8. teilnehmende Kooperationspartner außerhalb der MHB 9. Anlagen - Projektbeschreibung max. 5 Seiten (Anlage II) - Wissenschaftlicher Lebenslauf - Publikationsliste - Liste bisheriger Drittmitteleinwerbungen - Ethikvotum und Genehmigung Tierversuchsantrag, wenn zutreffend 10. Erklärung der Antragstellerin / des Antragstellers 11. Erklärung des Instituts-/ Klinikleiters

3 Als Vorlage für den Antrag ist die Anlage I und für die Projektbeschreibung die Anlage II zu verwenden. Entscheidungsverfahren Alle Anträge müssen bis zum des laufenden Jahres in Prodekanat für Forschung und Wissenschaft (forschungsdekanat@mhb-fontane.de) eingegangen sein, so dass die Forschungsförderung ab Januar des darauffolgenden Jahres beginnen kann. Anträge, die nach Ablauf der Frist im Forschungsdekanat eingereicht werden, können nicht mehr bearbeitet werden. Die Anträge bitte per einreichen. Antragsteller erhalten zeitnah per eine Bestätigung des Einganges des Forschungsantrags im Forschungsdekanat. Erhält der Antragsteller keine Eingangsbestätigung sollte er sich persönlich des Einganges versichern. Gefördert werden können nur beantragte Projekte und deren Teilbereiche. Alle Antragssteller für die ex ante Förderung ( kleine Anträge, bis zu Euro pro Jahr für max. 2 Jahre) haben die Möglichkeit, ihr Projekt in einem 5minütigen Kurzvortrag mit anschließender 5minütiger Diskussion vorzustellen, bevor die Forschungskommission entscheidet. Mitglieder der Forschungskommission enthalten sich bei der Bewertung von Anträgen, die aus der eigenen Abteilung / Klinik/ Institution eingereicht wurden. Das Entscheidungsverfahren ist im Folgenden schematisch dargestellt. Das Projekt ist vom Antragsteller vorzustellen. Eine Vertreter Regelung ist nicht möglich. Die Vorstellung erfolgt i.d.r. am zweiten Dienstag des Novembers im Jahr der Beantragung. Diese Regelung sollte für alle Antragsteller die Teilnahme ermöglichen.

4 Es ist darauf zu achten, dass nur Forschungsprojekte gefördert werden können, deren Kosten nach Bestätigung und Entscheidung der Forschungsförderung durch die Forschungskommission entstehen werden. Rechnungen und Ausgaben, die vor Bewilligung des Forschungsantrags getätigt werden, können nicht über eine interne Forschungsförderung der MHB gefördert werden. Begutachtet werden nur vollständige, den formalen Kriterien folgende Anträge. Formal nicht korrekte Anträge werden an den Antragsteller zurückgegeben. Er hat dann die Möglichkeit den Antrag erneut mit einer Frist von 14 Tagen einzureichen. Verstreicht diese Frist, egal aus welchem Grund, gilt der Antrag als nicht eingereicht und wird nicht weiter bearbeitet. Im Februar/März des laufenden Jahres wird über den Verteiler für Forschungsinformationen des Prodekanats für Forschung und Wissenschaft der MHB per über die interne Forschungsförderung informiert. Interessierte Wissenschaftler haben selber dafür Sorge zu tragen, dass sie in diesem Verteiler aufgenommen werden bzw. das Prodekanat von Änderungen ihrer Erreichbarkeit zu informieren.

5 Bewertungskriterien Die folgenden Punkte werden in die Bewertung einbezogen: Einordnung in den Hauptforschungsbereich Gesundheit und Krankheit des Alterns Einordnung in den (methodischen) Schwerpunkt Versorgungsforschung Möglichkeit aus dem Antrag heraus Publikationen (Promotionen oder Habilitationen) zu erstellen Möglichkeiten aus dem Antrag heraus weitere (kompetitive) Drittmittel zu generieren Möglichkeiten der Vernetzung von forschenden Kooperationspartnern Wiss. Anschlussfähigkeit des Projektes (Nachhaltigkeit) Einschätzung der Machbarkeit / Umsetzbarkeit des Projektes (Projektziele, Mitteleinsatz, Zeitplan) Förderung von Nachwuchswissenschaftlern Vorarbeiten in der Arbeitsgruppe zur Thematik und Vorleistungen im Sinne von Publikationen und Drittmitteleinwerbung mit Stichtag Berücksichtigung abgeschlossener interner Forschungsprojekte (Antragsteller die bereits interne Forschungsmittel erhalten haben und deren Projektlaufzeit um mehr als 1 Jahr abgeschlossen ist und bei denen kein Abschlussbericht vorliegt werden prinzipiell von einer erneuten Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt solange bis ein entsprechender Abschlussbericht vorliegt) Die Kriterien wurden entsprechend den Vorgaben des Wissenschaftsrates ausgewählt. Die Entscheidung der Forschungskommission über die Befürwortung von Forschungsanträgen inkl. Höhe der Zuwendung ist nicht anfechtbar. Förderdauer Für die innerhalb der MHB geförderten Projekte ist eine Höchstlaufzeit von 24 Monaten (+12 Monate bei Begründung und zusätzlicher Beantragung) vorgesehen. Ist eine Fortführung des Projektes dann noch notwendig, muss es neu beantragt werden. Nachrückverfahren Antragsteller, die nicht gefördert werden können, erhalten einen Ablehnungsbescheid. Er enthält gleichzeitig den Hinweis auf die Möglichkeit, den Antrag im Nachrückverfahren gefördert zu bekommen falls besser bewertete Projekte nicht realisiert werden können und die Fördermittel aus diesem Grund nach der Benachrichtigung nicht angenommen werden können. Dazu wird von den Mitgliedern der Forschungskommission eine Rangliste erstellt. Weiterführende Regelungen Bis zu 50% an Sachmittel (keine Personalkosten) sind innerhalb eines Projektes ohne Antrag durch den Antragsteller umwidmungsfähig. Bei größeren Umwidmungen oder Umwidmungen von Personalkosten entscheidet die Forschungskommission nach Antragstellung durch den Projektleiter. Eine Übernahme von beantragten Fördergeldern in das nächste Kalenderjahr ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich und muss bei der Forschungskommission beantragt werden. Eine Mitnahme von bewilligten Fördergeldern bei Verlassen der MHB ist nicht möglich. In einem solchen Fall muss innerhalb der beantragenden Arbeitsgruppe über einen Plan zur Fortführung des Projektes beraten werden und dies schriftlich bei der Forschungskommission

6 beantragt werden. Dabei sind ein neuer Projektleiter zu benennen und ein revidierter Finanzplan einzureichen. Die geförderten Anträge werden auf der MHB Homepage veröffentlicht. Diese Richtlinie und die notwendigen Anlagen werden auf der Homepage der MHB veröffentlicht. Ergebnisbericht Nach Abschluss des Forschungsprojektes bzw. Beendigung der Rotationsstelle ( Clinical Scientist -Stelle) ist innerhalb von 3 Monaten ein Ergebnisbericht beim Forschungsdekanat einzureichen. Dabei ist die Anlage III zu verwenden. Die Veröffentlichung der Ergebnisse des Projektes in mindestens einem Artikel in einer Zeitschrift mit Gutachtersystem ( peer reviewed Journal) sollte dringend angestrebt werden. Prof. Dr. med. Mantke Prodekan für Forschung und Wissenschaft Anlagen Anlagen I Anlage II Anlage III Anlage IV Förderung der Drittmittelaktivität Projektbeschreibung Ergebnisbericht Formular Mittelabruf

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