Roter Ordner. Schulordnung und Organisationsplan der KHS

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1 Roter Ordner Schulordnung und Organisationsplan der KHS Stand: April 2014

2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsatzregelungen 1.1 Einleitende Hinweise 1.2 Schulvereinbarung und Schulordnung 1.3 Wichtige Anschriften 1.4 Unterrichtszeiten 1.5 Informationswege 2. Personal- und Organisationsstruktur 2.1 Verwaltung 2.2 Schulleitung 2.3 Gremien 2.4 Besondere ständige Aufgaben 2.5 Unterstützungssystem 3. Organisation 3.0 Aufgaben der Klassenlehrer und Tutoren 3.1 Vertretungsregelung 3.2 Aufsichtsregelung 3.3 Verantwortung für Klassen-, Kurs- und Fachräume 3.4 Fahrten und Wandertage 3.5 Außerschulische Unterrichtsveranstaltungen 3.6 Konferenzorganisation 3.7 LiV-Betreuung 4. Notengebung, Förderpläne, Koordination 4.1 Leistungsnoten 4.2 Kopfnoten / Beurteilung des Arbeits- und Sozialverhaltens Lernkontrollen Internet-Klausurplaner 4.4 Fachliche Koordination 4.5 Förderpläne 4.6 Hausaufgabenregelung Sek. I 5. Diverse Einzelregelungen 5.1 Datenschutz 5.2 Drucken und Vervielfältigen 5.3 Alarmplan 5.4 Dienstbefreiung für Lehrer 5.5 Fortbildung 5.6 Elternabende und Veranstaltungen

3 1.1 Einleitende Hinweise 1. Diese Sammlung von Informationen und Regelungen ist in gedruckter Form in ihrem roten Aktenordner an dem jeweiligen Standort (Lehrerzimmer im Hauptgebäude, Lehrerzimmer am Gebrüder-Seibel-Ring) zu belassen. Als elektronische Datei steht sie auf den Rechnern der Lehrerzimmer zur Verfügung. 2. Es ist strikt verboten, einzelne Blätter aus dem Ordner zu entnehmen, auch vorübergehend nicht. 3. Die jährliche Durchsicht dieser Sammlung ist für alle Kollegen verpflichtend. Redaktioneller Hinweis: Damit die Texte diese Sammlung einfacher lesbar bleiben, wird i.d.r. auf eine speziell weibliche oder männliche Wortform verzichtet. Es ist jeweils das andere Geschlecht mitgedacht.

4 König-Heinrich-Schule Fritzlar Schulvereinbarung Unter- und Mittelstufe Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Vorbereitung auf das spätere Berufsleben werden bestimmt durch folgende Leitideen: - Die eigenen Wurzeln erkennen und offen sein für andere Menschen und Kulturen - Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten lehren und lernen - Grundlagenwissen zum Verstehen der Welt lehren und lernen - Selbstbewusst und solidarisch miteinander arbeiten - Phantasie und Kreativität entwickeln (KHS-Schulprogramm) Schulvereinbarung Das Schulleben an der König-Heinrich-Schule steht unter dem Leitsatz: "Verantwortung übernehmen, etwas leisten, sich wohl fühlen" In unserer Schule begegnen sich täglich viele hundert Menschen. Alle diese Menschen haben unterschiedliche Interessen, Vorlieben und Erfahrungen wie auch du! Um ein gutes Schulklima zu haben, müssen wir uns alle - Schüler/innen, Lehrer/innen und Eltern - an bestimmte Regeln halten. Wir sollten * höflich und freundlich aufeinander zugehen und uns gegenseitig helfen * Auseinandersetzungen durch Gespräche schlichten auch mit Hilfe von anderen Schülern oder Lehrern * Schulgelände, Gebäude und Einrichtungen so pfleglich behandeln, dass jeder sich gerne hier aufhält und gut lernen kann * alle dafür sorgen, sorgsam und pünktlich unsere eingegangenen Verpflichtungen meinzuhalten Auf diesem Weg können wir uns darauf freuen, zu lernen und zu lehren. Wir werden erleben, wie es ist, miteinander zu arbeiten, selbstbewusst Verantwortung zu tragen, und wir können ohne Angst in die Schule gehen. Zur Erleichterung des Zusammenlebens hat die Schulgemeinde einige Regeln festgelegt (Schulordnung), die eingehalten werden müssen. Wir freuen uns auf eine gemeinsame Arbeit. Mit unseren Unterschriften erkennen wir diese Schulvereinbarung und die Schulordnung an. Fritzlar, den Schüler / Schülerin Klassenlehrerin / Klassenlehrer (stellvertretend für die Lehrkräfte) Schulleiter Eltern des Schülers / der Schülerin Name des Schülerin/der Schülerin: in Druckbuchstaben König-Heinrich-Schule Fritzlar Schulvereinbarung Oberstufe

5 Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Vorbereitung auf das spätere Berufsleben werden durch folgende Leitideen bestimmt: - Die eigenen Wurzeln erkennen und offen sein für andere Menschen und Kulturen - Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten lehren und lernen - Grundlagenwissen zum Verstehen der Welt lehren und lernen - Selbstbewusst und solidarisch miteinander arbeiten - Phantasie und Kreativität entwickeln (KHS-Schulprogramm) Schulvereinbarung Das Schulleben an der König-Heinrich-Schule steht unter dem Leitsatz: "Verantwortung übernehmen, etwas leisten, sich wohl fühlen" Die Schulgemeinschaft tritt aktiv dafür ein, dass * das Lernen bestmöglich gefördert wird * Starke für Schwächere Verantwortung übernehmen * Meinungsverschiedenheiten ohne Gewalt ausgetragen werden * Eigentum von Schule, Schülern und Lehrern geachtet und geschont wird und jeder für Sauberkeit und Ordnung mitverantwortlich ist. Für uns Schüler, Eltern und Lehrer der König-Heinrich-Schule ist die Achtung der Person Grundlage des Zusammenlebens. Handlungen, die andere körperlich oder seelisch verletzen, lehnen wir ab. Zur Erleichterung des Zusammenlebens hat die Schulgemeinde einige Regelungen (vgl. Schulordnung) getroffen, die eingehalten werden müssen. Für besondere fach- und gruppenspezifische Anliegen können zwischen den Beteiligten weitere spezielle Vereinbarungen getroffen werden. Jeder Schüler/jede Schülerin ist für sich selbst und für die Mitgestaltung des Schullebens verantwortlich und beteiligt sich im Rahmen der Lerngruppe an Projekten zur Gestaltung des Schullebens. Mit unseren Unterschriften erkennen wir diese Schulvereinbarung und die Schulordnung an. Fritzlar, den Schüler / Schülerin Tutor / Tutorin (stellvertretend für die Lehrkräfte) Schulleiter Eltern des Schülers / der Schülerin Name des Schülers/der Schülerin: in Druckbuchstaben 1.2 Schulordnung der König-Heinrich-Schule (Stand: August 2013)

6 Die Schulordnung der König-Heinrich-Schule besteht aus den Leitgedanken, welche in der Schulvereinbarung festgehalten sind, sowie in den nachstehend aufgeführten Einzelregelungen. Darüber hinaus sind von Schülern, Eltern und Lehrern die im Hessischen Schulgesetz und in den Verordnungen und Erlassen festgelegten Rechte und Pflichten zu beachten. Pausenregelung für den Gebrüder Seibel - Ring Allgemeines: Alle haben sich während der Pausen so zu verhalten, dass sie sich weder selbst noch andere durch ihr Verhalten gefährden. Deshalb sind insbesondere das Befahren des Schulhofes mit Fahrzeugen aller Art, das Schneeballwerfen und das Anlegen von Rutschbahnen verboten. Je nach Wetterlage, insbesondere an Regen- und Matschtagen, sollen Rasen- und Erdflächen zur Vermeidung unnötiger Verschmutzung von Kleidung und Gebäuden und zur Schonung der Grasnarbe nicht betreten werden. Fachräume (Naturwissenschaften, Kunst, Sportstätten) sollen erst am Pausenende (nach dem ersten Klingeln) aufgesucht werden. Die KHS-Schüler benutzen für den Weg zwischen Bushaltestelle und Schulhof bzw. für den Weg zu den naturwissenschaftlichen Räumen des Schulzentrums nicht das AFS- Verwaltungsgebäude und den AFS-Schulhof, sondern gehen außen um die AFS-Turnhalle herum. 1. Regelung für die großen Pausen 1.1 Die Schüler müssen die Klassenräume/Schulgebäude während der großen Pause verlassen. 1.2 Die Schüler halten sich auf den Pausenhöfen auf. In der ersten großen Pause steht in der Regel auch die Mensa als Aufenthaltsort zur Verfügung. Die Aufenthaltsräume im Verwaltungsgebäude stehen nicht zur Verfügung. 1.3 Der Gang ins Hauptgebäude und der Aufenthalt dort sind den Schülern gestattet. 1.4 Die Fachlehrer schließen die Klassenräume ab, nachdem die Schüler sie verlassen haben. Die Eingangstüren dürfen zwischen 8 und Uhr nicht abgeschlossen werden (Fluchtweg!). 2. Regelung der großen Pausen bei schlechtem Wetter 2.1 Bei sehr schlechtem Wetter erfolgt in Absprache mit der Schulleitung am Ende der 2.Stunde eine Durchsage, dass die Schüler sich während der Pausen in den Klassenräumen aufhalten dürfen. Diese Durchsage gilt für den gesamten Schulvormittag. 2.2 Die drei Aufsicht führenden Lehrer verteilen sich in diesem Fall auf die drei Gebäude (Quergebäude, unterer Stern, oberer Stern) und führen dort Aufsicht. 3. Regelung für die Mittagspause 3.1 Die Schüler müssen die Klassenräume/Schulgebäude während der Mittagspause verlassen.

7 3.2 Zum Aufenthalt stehen den Schülern zur Verfügung: - der Schulhof, - die Freiflächen im Hauptgebäude, - die beiden Aufenthaltsräume im Verwaltungsgebäude (einer in Form eines Stillarbeitsraums, der andere für Spiele, Gespräche usw.), - die Sporthalle (sofern dort weiterhin ein Angebot für die Mittagspause besteht). 3.3 Die Fachlehrer schließen die Klassenräume nach der 6.Stunde ab. Die Eingangstüren dürfen zwischen 8 und Uhr nicht abgeschlossen werden (Fluchtweg!). 4. Aufsicht während der Mittagspause 4.1 An Nachmittagen mit 5er und 6er Unterricht übernehmen die Klassenlehrer die Aufsicht in der Mittagspause. 4.2 An allen übrigen Nachmittagen werden zwei Lehrkräfte für die Aufsicht eingeteilt. 5. Aufenthaltsmöglichkeiten vor der 1. Stunde 5.1 Den Schülern stehen die Freiflächen im Hauptgebäude und die beiden Aufenthaltsräume im Verwaltungsgebäude des Gebrüder-Seibel-Rings zur Verfügung. 5.2 Der Schulhausverwalter schließt die Aufenthaltsräume im Verwaltungsgebäude auf und zu Beginn der 1. Stunde wieder ab. Pausenregelung für das Hauptgebäude 1. Für die Pausengestaltung stehen neben den Pausenhöfen auch die Klassenräume zur Verfügung. Verkehrswege, v.a. Treppen, sind aus Sicherheitsgründen dauerhaft freizuhalten. 2. Alle haben sich während der Pausen so zu verhalten, dass sie sich weder selbst noch andere durch ihr Verhalten gefährden. In diesen Zeiten ist deshalb das Befahren des Schulhofes mit Fahrzeugen aller Art, das Schneeballwerfen und das Anlegen von Rutschbahnen verboten. Ball- und Frisbee-Spielen ist im Parkplatzbereich grundsätzlich verboten. Mit Basketbällen darf an den Basketballkörben auf beiden Schulhöfen gespielt werden, mit kleinen Bällen oder Softbällen sowie mit Frisbees darf auf den Schulhöfen bzw. auf dem Rasen an der Nord- und Ostseite des Hauptgebäudes gespielt werden. Glasbruch durch Frisbeescheibe muss vom Werfer bezahlt werden. 3. Das Rauchen ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt! Volljährige Schüler können in einem Unterstand - außerhalb des Schulgeländes - rauchen. 4. Fachräume (Naturwissenschaften, Kunst, Sportstätten) sollen erst am Pausenende (nach dem ersten Klingeln) aufgesucht werden.

8 Verlassen des Schulgeländes Nur die Schüler der Sek. II dürfen das Schulgelände während der Pausen und Freistunden verlassen. Schüler der Klassen 5 9 benötigen zum Verlassen des Schulgeländes einen schriftlichen Antrag ihrer Erziehungsberechtigten plus die Genehmigung durch eine Lehrperson. Die Genehmigung gilt nur für den Einzelfall. Das gilt auch für die Mittagspause, wenn Nachmittagsunterricht stattfindet. Ordnungsdienst Um das Gefühl einer gemeinsamen Verantwortung für die Schule zu stärken, sollen die Schüler am Ordnungsdienst nach folgendem Verfahren beteiligt werden: a) am Gebrüder-Seibel-Ring Jede Klasse achtet auf Sauberkeit in der eigenen Klasse. Ob dies durch einen Ordnungsdienst analog dem Tafeldienst oder auf andere Weise organisiert wird, liegt im Ermessen der Klasse. Für die Reinigung der Aufenthaltsräume wird ein Schüler-Reinigungsdienst eingesetzt. Jeweils die Klassen, die am gleichen Nachmittag Unterricht haben, werden wochenweise rotierend für den Reinigungsdienst eingeteilt. Um 13:50 Uhr müssen die Schüler die Aufenthaltsräume verlassen, sodass der Reinigungsdienst mit dem Säubern der Räume beginnen kann. b) Hauptgebäude Jede Klasse ist für Ordnung und Sauberkeit im genutzten Unterrichtsraum verantwortlich. Die Aufenthaltsbereiche und Verkehrswege sind von einem Ordnungsdienst der Oberstufe in Ordnung zu halten. Die genaue Einteilung und Zuteilung der Zuständigkeitsbereiche erfolgt durch einen halbjährlich aktualisierten Plan, der den Gruppen ausgehändigt wird. Er ist beim stellvertr. Schulleiter außerdem einzusehen. c) Raucherecke an der Parkplatzgrenze Für die Reinigung der an den Parkplatz angrenzenden Raucherecke erfolgt eine halbjährliche Sonderregelung. Parkplatzregelung Am Hauptgebäude ist für PKWs der Schüler und Eltern der neue Parkplatz zwischen Biotop und Sporthalle vorgesehen mit Ausnahme der ersten Reihe, die für Schwerbehinderte, Motorräder, Besucher und Verwaltung reserviert ist. Der Lehrerparkplatz südlich des Hauptgebäudes ist während der Unterrichtszeit nur für die Lehrkräfte reserviert. Im Gebrüder-Seibel-Ring ist - auch bei Abendveranstaltungen - darauf zu achten, dass der Gehweg für Fußgänger passierbar bleibt.

9 Telefonieren für Schüler/ Handys In dienstlichen Angelegenheiten und in besonderen dringenden Fällen (Unfälle etc.) können Schüler/innen vom Sekretariat aus telefonieren. Regelung zur Nutzung von Smartphones und anderen elektronischen Kleingeräten (Diese Regelung wurde am von der Schulkonferenz beschlossen. Sie ersetzt die Regelung vom Sie ist gültig ab ) Präambel: Der ungezügelte Gebrauch von unterhaltungselektronischen Kleingeräten, vor allem von Smartphones im Schulalltag, führt zu Kommunikations- und Konzentrationsstörungen, beeinträchtigt das Lernen, schafft neue Möglichkeiten des Mobbings und zeigt bei vielen Schülern Tendenzen von Suchtverhalten. Diesen gravierenden Gefährdungen will die König-Heinrich-Schule durch Aufklärung und durch Nutzungsbeschränkungen entgegenwirken. Regelungen für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I Smartphones, Smartwatches, andere Mobiltelefone sowie alle anderen Aufnahmegeräte dürfen in die Schule mitgebracht werden, müssen aber ab dem Betreten des Schulgeländes am Morgen bis zum Verlassen des Schulgeländes am Mittag bzw. am Nachmittag aus(!)geschaltet in den Taschen verbleiben. Gleiches gilt für reine MP3-Player. Multimediale Abspielgeräte, wie z. B. I-Pods, dürfen in die Schule nicht mitgebracht werden. Ausnahmeregelungen im Einzelfall treffen die unterrichtenden Lehrer oder die Schulleitung. Zum Beispiel: Nutzung von Smartphones im Unterricht zu Unterrichtszwecken, Erreichbarkeit als Schulsanitäter, Verständigung der Eltern bei Unfällen etc.)

10 Regelungen für die Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II Smartphones, andere Mobiltelefone, MP3-Player und I-Pods etc. dürfen in die Schule mitgebracht werden. Im Unterricht sind die Geräte deaktiviert. Ausnahmen regeln die Lehrkräfte. Diensthabende Sanitäter bleiben empfangsfähig. Außerhalb des Unterrichts können die Geräte in den Aufenthaltsbereichen des Obergeschosses des Hauptgebäudes sowie auf dem nördlichen Schulhof (jenseits der Rampe) genutzt werden; in der Mittagspause auch in der Pausenhalle im Erdgeschoss. Zum Telefonieren (außer in Notfällen) muss der nördliche Schulhof aufgesucht werden. Sanktionen: 1) Einzug des genutzten Gerätes bis zum folgenden Schultag und Hinterlegung im Sekretariat des Hauptgebäudes. (Falls die Erziehungsberechtigten die Ausgabe am Ende des Einzugtages für notwendig halten, können sie nach Unterrichtsschluss das Gerät im Sekretariat des Hauptgebäudes abholen oder aber telefonisch die Schule von diesem Wunsch in Kenntnis setzen. Für volljährige Schüler gilt Entsprechendes. SIM-Karten dürfen vom Schüler vor dem Einziehen entnommen werden.) 2) Beim zweiten Verstoß wird das Gerät zwei Schultage lang einbehalten; beim dritten Verstoß bis zum ersten Schultag nach dem folgenden Wochenende. 3) Bei gehäuften Verstößen reagiert die Schulleitung mit geeigneten pädagogischen Maßnahmen. Ein Abschreibenlassen von Regeln ist dabei nicht ausgeschlossen

11 Fehlzeiten und Atteste Versäumt ein Schüler den Unterricht, so haben die Eltern bzw. der volljährige Schüler spätestens am dritten Tag der Schule den Grund des Fernbleibens mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist ggf. nachzureichen, in der Oberstufe spätestens nach drei Tagen. Die Entschuldigung ist von allen betroffenen Fachlehrern abzuzeichnen und anschließend vom Tutor zu verwahren. Die Vorlage eines Attestes kann vom Fachlehrer nach eigenem Ermessen verlangt werden. Bei dem Versäumnis einer Kursarbeit ist das die Regel. Klassenlehrer bzw. Tutoren sind berechtigt, bis zu 2 Tage Urlaub zu gewähren. Dies gilt nicht im unmittelbaren Anschluss vor oder nach den Ferien. Hier ist jegliche Beurlaubung nur über den Schulleiter möglich. Dabei legt er (entsprechend der Verordnung) strenge Maßstäbe an. Fahrstunden und Führerscheinprüfungen Fahrstunden können grundsätzlich nicht während der Unterrichtszeit stattfinden. Für Führerscheinprüfungen können Schüler nur an solchen Tagen beurlaubt werden, an denen keine Arbeit geschrieben wird. Abmeldungen Schüler, die die König-Heinrich-Schule verlassen, holen sich im Sekretariat einen Abmeldeschein, geben ihre Bücher bei den LMF-Verantwortlichen ab und lassen sich die Bücherabgabe bestätigen. Dann wird der Abmeldeschein im Sekretariat abgegeben. Es ist für das Sekretariat aus organisatorischen Gründen nicht möglich, die Bücher entgegenzunehmen.

12 Mediotheksordnung (November 2011) Die Mediothek ist ein Ort des Lernens. Sie soll vor allem dem selbständigen Lernen dienen. Öffnungszeiten der Mediothek Montag - Freitag: 8.00 Uhr Uhr, sofern die Aufsicht gewährleistet ist. Der Mediotheksschlüssel wird in der Regel nur an die im Plan eingetragene Aufsicht bzw. an Lehrer, die mit ihrer Gruppe in der Mediothek arbeiten wollen, ausgehändigt. Allgemeine Hinweise Die Bücher, Zeitschriften, Zeitungen und sonstige Medien stehen allen Schülern und Lehrern der KHS zur Verfügung. Es sollte deshalb selbstverständlich sein, alle Medien pfleglich zu behandeln. Die Aufsichten (Schüler, Eltern, Lehrer) haben sich freiwillig für diesen Dienst zur Verfügung gestellt. Daraus ergibt sich ein entsprechendes Verhalten ihnen gegenüber. Den Anweisungen der Aufsicht ist grundsätzlich Folge zu leisten. Jeder Benutzer muss seine Tasche und Jacke etc. beim Betreten der Mediothek an der vorgesehenen Stelle deponieren. In die Mediothek dürfen keine Esswaren und Getränke mitgenommen werden. Um für jeden Mediotheksbenutzer gleichermaßen Ruhe zum Arbeiten zu gewähren, sind laute Unterhaltungen zu vermeiden. Die Aufsichten haben jederzeit die Pflicht und das Recht, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, ebenso sollen sie sich, wenn Benutzer beim Verlassen der Mediothek Bücher mit sich führen, davon überzeugen, dass diese Bücher nicht zum Bestand der Mediothek gehören, bzw. prüfen, ob sie ordnungsgemäß ausgeliehen sind. Ausdrucke und Kopien sind in jedem Fall kostenpflichtig. Derzeit 5 Cent pro Kopie/Ausdruck müssen ohne Aufforderung der Aufsicht gegeben werden bzw. in die dafür vorgesehene Spardose geworfen werden. Bestand der Mediothek Die Jugendliteratur befindet sich im kleinen Leseraum, sie ist nach Themen (Interessenskreisen) in verschiedenen Farben geordnet und alle Bücher sind zusätzlich blau markiert. Die Fachbücher sind in den Fachregalen nach Themen geordnet und dementsprechend gekennzeichnet. Jedes Fach und jeder Fachbereich (sprachlich/ gesellschaftswissenschaftlich/ naturwissenschaftlich/ Sport/ Pädagogik) hat seine eigene Farbe. Innerhalb des Themas sind die Bücher alphabetisch geordnet (Rückensignatur). Sie können durch den Katalog im Computer gesucht und aufgerufen werden. An Zeitungen stehen mehrere Tages- und Wochenzeitungen sowie "Der Spiegel" und "Das Parlament" zur Verfügung. Im Nebenraum links (Schlüssel 2) befindet sich die Lehrerbibliothek, der Giftschrank und

13 das Zeitungsarchiv. Tageszeitungen werden ca. 30 Tage aufbewahrt. Zusätzlich befinden sich in diesem Raum Materialkästen und Plakat-Papier (Stifte, Scheren, Klebstoff etc.). Sie können nur von Lehrern entliehen werden. Ausleihmodalitäten Die Ausleihe erfolgt an Schüler, Lehrer und Eltern der KHS. Für nur kurzfristig aus den Regalen entnommene Bücher (vor allem auch durch Lehrer) soll an ihrer Stelle ein "Platzhalter" gestellt werden, auf den der Entleiher seinen Namen und die Signatur des Buches mit Bleistift einträgt. Der "Platzhalter" ist bei der Aufsicht zu erhalten. Mit rotem Punkt gekennzeichnete Bücher gehören zur Präsenzbibliothek und dürfen nicht ausgeliehen werden. Fotokopien müssen in der Mediothek erledigt werden. Im Berufszentrum steht ein Fotokopierer zur Verfügung. Alle Zeitungen, Zeitschriften, Journale etc. sind nicht ausleihbar. Für einzelne Kurse bzw. zu bestimmten Themen können Handapparate eingerichtet werden. Die hier eingestellten Medien dürfen nicht ausgeliehen werden. Ausleihfristen Die Ausleihfrist beträgt 21 Tage. Eine Verlängerung um bis zu weitere 3 Wochen ist möglich. Der Entleiher muss die Verlängerung von der Aufsicht eintragen lassen. Über die Sommerferien darf nicht ausgeliehen werden. Bücherrückgabe Der Entleiher ist für die ordnungsgemäße Rückgabe seiner Bücher verantwortlich. Für nicht zurückgegebene Bücher erfolgt nach spätestens 4 bzw. 7 Wochen eine Mahnung, die nur einmal wiederholt wird. Danach wird der aktuelle Buchpreis vom Entleiher /volljährigen Schüler selbst, bei nicht volljährigen Schülern von den Eltern eingefordert. Für Bücher, die nicht wiederzubeschaffen sind, wird nach Rücksprache mit dem Buchhandel eine angemessene Pauschale eingefordert. Auch beschädigte Bücher (Markierungen gelten als Beschädigung) sind zu ersetzen. Nach der Neuanschaffung geht das beschädigte Buch in den Besitz des Entleihers über. Die ordnungsgemäß zurückgegebenen Bücher werden von den Aufsichtführenden an die entsprechende Stelle zurückgestellt, ansonsten die Platzhalter entnommen. Computer Die in der Mediothek stehenden Computer sind Arbeitsgeräte, der Aufruf pornographischer und gewaltverherrlichender Homepages ist untersagt. Soziale Netzwerke und Computerspiele - die nicht installiert werden müssen - sind nur geduldet, solange kein Benutzer einen Computer zum Arbeiten benötigt. Die Benutzer tragen sich in die Benutzerliste mit Namen, Klasse/Kurs und Uhrzeit ein.

14 Veränderungen an den Einstellungen sind verboten. Ausdrucke (schwarz-weiß) werden bei der Aufsicht angemeldet und bezahlt. Das Internet steht während der Öffnungszeiten kostenlos zur Verfügung. Eigene Datenträger dürfen nur nach Absprache mit dem Mediotheksteam bzw. den Lehrern der Informatik benutzt werden. Jugendbücherei im Panoramaraum Im Panoramaraum im Verwaltungsgebäude am Gebrüder-Seibel-Ring befindet sich eine Bücherei mit Jugendbüchern als Außenstelle der Mediothek. Es handelt sich um eine Präsenzbücherei, die vorrangig für die Lesestunden im Deutschunterricht des Jahrgangs 5 Verwendung finden soll. Soweit dies nicht mit den Lesestunden kollidiert, kann die Bücherei aber auch z. B. in Vertretungsstunden in dieser Altersgruppe genutzt werden. Der Schlüssel für die Bücherschränke hängt im Lehrerzimmer am Gebrüder-Seibel-Ring; die Bücher sind pfleglich zu behandeln und nach den Lesestunden wieder in die Bücherschränke einzustellen. Anschließend müssen die Schränke wieder verschlossen und der Schlüssel zurück in das Lehrerzimmer gebracht werden.

15 1.3 Wichtige Anschriften Anschrift der Schule: König-Heinrich-Schule - Gymnasium - Schladenweg Fritzlar Telefon: Fax: sekretariat@gym.fritzlar.schulverwaltung.hessen.de Homepage: Zuständiges Staatliches Schulamt Staatliches Schulamt für den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg Dienstort: Fritzlar Am Hospital Fritzlar Telefon: Fax: Leiterin des Staatl. Schulamtes: Frau Credé für die KHS zuständiger schulfachlicher Dezernent: NN für unsere Schule zuständige Psychologin: Frau Beyerlein für die KHS zuständige verwaltungsf. Aufsichtsb.: Frau Wiegand für unsere Schule zuständige Sachbearbeiterin: Frau Mummert

16 Schulträger Der Kreisausschuss des Schwalm-Eder-Kreises Parkstraße Homberg Tel Unterrichtszeiten 1. Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Stunde Mittagspause von Uhr bis Uhr Hinweis zum Nachmittagsunterricht: 7. Stunde = Doppelstunde (7. / 8.) alle 14 Tage (ungerade Woche) 8. Stunde = Doppelstunde (7. / 8.) alle 14 Tage (gerade Woche) 9. Stunde = Doppelstunde (9. / 10.) alle 14 Tage (ungerade Woche) 10. Stunde = Doppelstunde (9. / 10.) alle 14 Tage (gerade Woche)

17 1.5 Informationswege Jeder Kollege muss so rechtzeitig in der Schule sein, dass er sich vor Beginn seines Unterrichts über alle aktuellen Vorgänge bzw. Änderungsregelungen informieren kann. Aushänge und Mitteilungen sind, der Übersichtlichkeit wegen, auf das Mindestmaß zu reduzieren! Die rechten Seiten der beiden großen Magnettafeln im Lehrerzimmer (HG) sind ausschließlich der Schulleitung vorbehalten. Ausnahmen sind nur die Notizen über Unterrichtsvorhaben, in deren Folge Schüler außerordentlich fehlen. Sämtliche sonstige Mitteilungen, die Teile oder das gesamte Kollegium betreffen, werden mit durchlaufender Nummerierung ins Mitteilungsbuch geheftet. Die Sekretärinnen vergeben die Nummern für die Mitteilungsbücher. Die linken Seiten der Anschlagtafeln sind frei für das Kollegium verfügbar (Personalrat, Verbände, Fortbildungen, Persönliches). Es gilt die Regel: Wer etwas aufhängt, ist auch für dessen rechtzeitige Entfernung zuständig. Vor jeden Ferien müssen abgelaufene Aushänge entfernt werden. Täglich sind zu beachten: Der Vertretungsplan am schwarzen Brett oder auf der Homepage (Stand Uhr) Aktuelle Mitteilungen in den Mitteilungsbüchern (jeweils ein Exemplar findet sich in beiden Lehrerzimmern und in beiden Sekretariaten) Aushänge zu den schriftlichen Arbeiten in der Oberstufe (Aktualisierung i.d.r. donnerstags für die nächste Woche) Mitteilungen über Abwesenheit von Lerngruppen wg. außerplanmäßiger Veranstaltungen am Schwarzen Brett In regelmäßigen, nicht zu langen Abständen sind einzusehen: Daueraushänge wie SV-Stunden, Ferien usw. Informationen zu Vereinbarungen in den einzelnen Fächern und zum Abitur Nach Erscheinen sind einzusehen: Amtsblatt Protokolle aller Konferenzen, für die Teilnahmepflicht besteht Aushänge 1. Die Aushangkästen der Schulleitung befinden sich in der Eingangshalle des Hauptgebäudes links im Bereich der Cafeteria sowie am rechten Eingang des Verwaltungsgebäudes im Gebrüder-Seibel-Ring Diese Kästen sind grundsätzlich nur für Aushänge der Schulleitung vorgesehen. Das Aufkleben von Informationen mit Tesafilm, o. ä. soll unterbleiben. Die Korkwand zwischen beiden Schaukästen steht für Informationen von Schülern für Schüler (z.b. SV) und von Lehrern für Schüler (z.b. Aufgaben) zur Verfügung. 2. In der Pausenhalle gibt es außerdem einen Aushangkasten für Europa-Projekte. Im Obergeschoss befinden sich Aushänge zu Studium und Beruf. In alle Kästen bzw. an alle

18 Anschlagbretter dürfen Informationen nur von den zuständigen Betreuern angeheftet werden. Auf der Pinnwand rechts vor dem Treppenaufgang können tages- oder wochenaktuelle Veranstaltungen angekündigt werden. 3. Neben dem Büro des Schulhausverwalters befindet sich ein Brett für die Elternvertretung. Anschläge hierauf müssen nicht durch die Schulleitung abgezeichnet werden. 4. Vor Raum 201 (Obergeschoss HG) befindet sich eine Anschlagtafel, auf der kulturelle Angebote der Region beworben werden können. 5. Alle Ankündigungen von außerschulischen Veranstaltungen müssen stets von der Schulleitung abgezeichnet werden. In der Regel werden nur Plakate von Veranstaltungen ausgehängt, die einen Bezug zur Schulgemeinde haben Website khs-fritzlar.de Die Website der KHS ist zentrale Kommunikationsplattform der Schule. Auf ihr befinden sich alle Dokumente der schulischen Verfassung, aktuelle Berichte, Pläne, etc. Nach Einweisung können Eltern, Lehrer und Schüler abgestuften Zugang zu Veröffentlichungen auf der Website erhalten. Alle eingestellten Beiträge gelten als Verlautbarungen der Schulgemeinde und unterliegen damit Standards in Inhalt und Sprache und Form. Die Betreuer der Website haben das Recht korrigierend in Texte einzugreifen, resp. diese zu sperren. 2. Personal- und Organisationsstruktur 2.1 Verwaltung: Schulleiter: Stellvertreterin: Studienleiter: Fachbereichsleiter: Sekretariat: Schulhausverwalter: Dr. Ulrich von Nathusius Iris Blum Alfred Schiebel Margit Hintke: FB I (Sprachen, Kunst, Musik) Stephan Uhde: FB II (Gesellschaftswissenschaften) Dr. Carsten Obach: FB III (Mathematik, Naturwiss., Informatik) Frau Hrycak, Frau Martin Herr Schmidt, Herr Tietze

19 2.2 Schulleitung Schulleitung Schulleiter Dr. Ulrich v. Nathusius Koordination Schulentwicklung Personalführung Öffentlichkeitsarbeit Stv. Schulleiter Iris Blum Schulorganisation Gebäude und Gelände Lehrerausbildung Kommissarisch: Begabtenförderung Studienleiter Alfred Schiebel Oberstufe und Abitur LUSD Budgetverwaltung Leiter Aufgabenfeld I Margit Hintke Fachausschussvorsitz Abitur Koordination Unterrichtsverteilung Koordination fachbezogene Unterrichtsentwicklung und fachbezogene Initiativen u. Projekte Gesamtkoordination Netzwerk Leiter Aufgabenfeld II Stephan Uhde Fachausschussvorsitz Abitur Koordination Unterrichtsverteilung Koordination fachbezogene Unterrichtsentwicklung und fachbezogene Initiativen u. Projekte Europaschulfragen Leiter Aufgabenfeld III Dr. Carsten Obach Fachausschussvorsitz Abitur Koordination Unterrichtsverteilung Koordination fachbezogene Unterrichtsentwicklung und fachbezogene Initiativen u. Projekte

20 2.3 Beschlussfassende Gremien für Schulorganisation und Unterrichtsgestaltung Im Rahmen der von den übergeordneten Institutionen erlassenen Gesetze, Verordnungen, Erlasse, Beschlüsse und Verfügungen werden folgende Gremien aktiv: Schulkonferenz der König- Heinrich-Schule Gesamtkonferenz Schulelternbeirat Schülerrat Personalrat Fachbereichskonferenz AF I Fachbereichskonferenz AF II Fachbereichskonferenz AF III Sportfachkonferenz und 18 (weitere) Fachkonferenzen: Fachkonferenz AF I Deutsch Englisch Französisch Latein Spanisch Kunst Musik darstellendes Spiel AF II Erdkunde Ethik Geschichte Politik und Wirtschaft Religion Fachvorsteher/in Herr Volkmann Frau Eckstein Fr. Hartmann, Fr. Bossert-Hermes Frau Behrens Frau Kleiner Herr Kraft Herr B. Schmidt Herr Kraft Herr Kraft Frau Kais Herr Dr. Pujiula Frau Spahr Frau Neumann / Herr Dr. Pujiula Biologie Chemie Informatik Mathematik Physik AF III Sport Herr Benedikt Frau Koch Herr Domes Frau Wagner Herr Dr. Brink-Spalink Frau Ahlers

21 Personalrat (Stand: 06/12) Frau Kerstin Sebald Herr Frank Höhre Herr Dr. Martin Pujiula Frau Carola Gorschboth Frau Franziska Kais Schulelternbeirat (Stand: 10/12) Vorsitzender stellvertr. Vorsitzende Kassenwart Schriftführer Beisitzer Herr Dieter Schorer Frau Anneli Allmeroth-Derlin Herr Lukas Michels Herr Lukas Michels Frau Tanja Kibbhen SV (Stand: 02/14) Schulsprecherteam Moritz Mangold (Q2, Ar) Peter Mohrenberg (Q2, Km) Kassenwart Joshua Marienfeld (Q2, Ec) Vorstand Sophia Laudenbach (Q2, Sl) Maximilian Linzert (Q2, Bd) Henry Reitz (Q2, Ka))

22 Schulkonferenz (Stand: Nov. 2013) Hauptmitglieder Stellvertreter Lehrer: Frau Berger Frau Gerhold Herr Dr. Brink-Spalink Herr Dr. Kieserling Frau Kais Frau Neumann Herr Dr. Pujiula Herr Uhde Eltern: Frau Sabine Quehl Frau Tanja Kibbhen Frau Sandra Schwering Herr Elmar Mette Frau Sigrid Krug Schüler: Frau Anna Zinke Herr Jannik Jäger Herr Christopher Sinning Frau Sophia Frankfurth Herr Arne Herbst-Heyde Herr Dennis Döring

23 2.4 Besondere ständige Aufgaben in alphabetischer Reihenfolge (Stand: 08/2013) Begabtenförderung Frau Ostheim Frau Wagner Berufsorientierung Herr Frisch Datenschutz Herr Ravensburg Europaschulkoordination Herr Dr. Schnellenpfeil Herr Uhde Förderung Fremdsprachenlernen Frau Bossert-Hermes Frau Eckstein (ESP) Ganztagsschule Frau Lohse Homepage-Hardware und Struktur Herr Dr. Obach Internationale Begegnungen Frau Hellmerichs IT-Medien Herr Höhre IT-Struktur, Schulnetz Herr Domes Jahrbuch Frau Koreis Herr Wilka Jugend debattiert Frau Rick Frau Neumann Praktikantenbetreuung Kompetenzorientiertes Unterrichten: Frau Hintke Herr Volkmann Lernwerkstatt NN Lernmittelverwaltung Herr Küllmar Herr Rassner Frau Berger Leseförderung Frau Spahr LRS-Beratung Frau Gorschboth LUSD-Assistenz Herr Dr. Brink-Spalink Frau Eckstein Medienwarte (ausgenommen IT) Herr Dr. Brink-Spalink Herr Dilcher Herr Höhre Mediothek Herr Kraft Herr Buddrus Frau Saworra Frau Breitling Methodentraining Frau Wolter-Schnellenpfei Herr Dr. Armbruster Herr Rassner Frau Mann Musikkoordination Herr Schmidt, B. Netzwerk Herr Dias Frau Spahr

24 Präventionsberatung Frau Franken Herr Dr. Armbruster Sammlungen Bio: Herr Benedikt; Ch: Frau Ostheim Physik: Frau Euler Schulseelsorge Frau Goebel Herr Engewald Schulseminar Herr Nawrotzki Schulsport Frau Ahlers Sek. I- Koordination Herr Täger Sicherheit Herr Küllmar Übergang Grundschule-Gymnasium Frau Bachmann (Mn, Ko) Umweltschutz Herr Dilcher Verbindungslehrer Frau Sebald Herr Dr. Armbruster Verkehrserziehung Herr Benedikt Vertretungsplan- Assistenz Herr Täger Englandfahrten: Wechselnde KollegInnen Frankreichaustausch: Hellmerichs, Mann, Bossert-Hermes, Hartmann, Gerhold Spanienfahrten: Wechselnde KollegInnen Romfahrten: Wechselnde KollegInnen Netzwerk-Wochenkoordination: Frau Kais Netzwerk-Begleitlehrer und Gastgeber und Workshop-Leiter: Wechselnde KollegInnen Internationale Mathematikseminare: Dilcher, Domes

25 2.5 Unterstützungssystem des Fördervereins für das Lehren und Lernen Förderverein der König-Heinrich- Schule Geschäftsführung: Frau Blum Cafeteria-Team Leitung: Frau Franz Hausaufgabenbetreuung Frau Strohbeck Frau Otto Schulsozialarbeit Frau Sechtling Frau Franken Herr Dr. Armbruster Schulassistenz Frau Gleichmann

26 3. Organisation 3.0 Aufgaben der Klassenlehrer und Tutoren Die Klassenlehrer und Stellvertreter haben eine zentrale Rolle für die erzieherische Arbeit der Schule und für die fürsorgliche Begleitung der Schüler auf ihrer schulischen Laufbahn. Sie beeinflussen entscheidend das Lernklima und Schulleben; dabei sind sie auf die solidarische Kooperation der Fachlehrkräfte in ihren Klassen angewiesen. Sie informieren ihre Klassen über alle schulischen Regeln und setzen deren Einhaltung durch. Sie sind zunächst zuständig bei disziplinarischen Maßnahmen, aber auch bei der Belobigung anlässlich besonderer Leistungen. Sie beobachten das soziale Klima in der Klasse und schlichten bei Konflikten. Sie fördern die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus sowie die Zusammenarbeit der in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte. Sie initiieren regelmäßige Elternversammlungen. Sie fördern die Arbeit der SV. Sie organisieren die Koordination der Klassenteams Sie beobachten den Leistungsstand der Schüler durch regelmäßige Einsicht in die Notenlisten und informelle Gespräche mit den anderen Lehrern. Bei besonderen Anlässen (z.b. der Versetzungsgefährdung) führen sie Gespräche mit den Erziehungsberechtigten. Sie beraten Schüler (bzw. deren Eltern) über alle Aspekte der Schullaufbahn. In den Klassenkonferenzen führt der Klassenlehrer bzw. sein Stellvertreter den Vorsitz; das gilt im Regelfall auch für die Zeugnis- bzw. Versetzungskonferenzen. Die Klassenlehrer und Stellvertreter führen und kontrollieren die Schülerunterlagen (in Absprache mit dem Sekretariat), das Klassenbuch, die Notenkarten und die Noten- /Bemerkungslisten. Sie kümmern sich (in Absprache mit dem Schulhausverwalter) um Sauberkeit und Ordnung im Klassenraum. Der Klassenlehrer und der Stellvertreter organisieren und leiten verantwortlich Wandertage und Klassenfahrten. Bei besonderen Schulveranstaltungen begleiten in der Regel die Klassenlehrer und Stellvertreter die Klasse. Um der Stellung als wichtigste Bezugsperson gerecht werden zu können, behält ein Klassenlehrer in der Unter- und Mittelstufe die Leitung seiner Klasse für die Dauer von drei bzw. zwei Jahren. Der Stellvertreter arbeitet eng mit dem Klassenlehrer zusammen und unterstützt ihn bei allen seinen Aufgaben, insbesondere bei der Durchführung besonderer Veranstaltungen und bei der Erledigung von Verwaltungstätigkeiten, insbesondere beim Schreiben der Zeugnisse und Mitteilungen. Tutorin/Tutor

27 Die Aufgaben des Klassenlehrers nimmt in der Oberstufe der Tutor in Zusammenarbeit mit dem Studienleiter wahr. Insbesondere überprüft er den regelmäßigen Unterrichtsbesuch seiner Tutanden und sammelt die Entschuldigungen. Unterrichtsbefreiungen können von dem Tutor bis zu zwei Tagen ausgesprochen werden. Diese Regelung gilt nicht für Tage vor bzw. nach den Ferien. Der Tutor berät seine Tutanden in allen Fragen der Leistungsanforderungen und der Schullaufbahn, ggf. auch bei Bewältigung schwieriger Lebenssituationen. Er gibt den Schülern Informationen und Hilfen, die erforderlich sind, um die Auflagen der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe erfüllen zu können. Er hält engen Kontakt zu den jeweiligen Fachlehrern um frühzeitig Beratungsbedarf festzustellen. Der Tutor unterstützt seine Schüler bei der Studien- und Berufswahl. Zur Durchführung dieser Beratungs- und Betreuungsaufgaben steht eine im Stundenplan verankerte Tutorenstunde zur Verfügung. Die Teilnahme daran ist für die Schüler verbindlich. Sie wird als Unterrichtsstunde gehalten, falls keine besonderen Betreuungsaufgaben vorliegen. Der Tutor ist dafür verantwortlich, dass seine Gruppe die ihr zugewiesenen Ordnungsaufgaben erfüllt. Zusammen mit dem Studienleiter legen die Tutoren den Termin für die Studienfahrt fest. Sie sind verantwortlich für die Planung und Durchführung. Sie unterstützen den Jahrgang Q1/2 bei der Betreuung der Abiturienten in der Prüfungsphase und die Abiturienten bei der Durchführung der Abiturfeierlichkeiten. 3.1 Vertretungsregelungen Alle Stunden am Vormittag in den Jahrgängen 5-8 werden vertreten; in den Jahrgangsstufen 9-13 immer dann, wenn eine fachgerechte Vertretung möglich bzw. nötig ist. Der Nachmittagsunterricht bei den Klassen 5 und 6 wird, im Sinne der verlässlichen Schulzeit i.d.r. vertreten. Nachmittagsunterricht in den Klassen 7 12(13) wird immer dann vertreten, wenn dies pädagogisch geboten ist. Jede Lehrkraft informiert sich zuverlässig über den Vertretungsplan. Dazu eröffnet die SL folgende Möglichkeiten: o Aushang eines vorläufigen Vertretungsplans für den Folgetag bis 13 Uhr o Aushang der letzten Aktualisierung des Vertretungsplans für den Folgetag bis 16 Uhr - jeweils im Lehrerzimmer des Hauptgebäudes o Veröffentlichung des obigen Vertretungsplans bis Uhr im Internet bzw. Zusendung des Newsletter mit dem Vertretungsplan an diejenigen, die diesen - Dienst gebucht haben. o Treten nach Uhr oder am nächsten Morgen Veränderungen ein, die es notwendig machen, dass ein Kollege früher kommt, als es sein regulärer Stundenplan vorsieht, übernimmt die Schulleitung die individuelle Benachrichtigung.

28 Damit der Vertretungsplan rechtzeitig erstellt werden kann, ist es unbedingt notwendig, dass morgendliche Krankmeldungen so früh wie möglich gemeldet werden. In der Regel ist die Schulleitung ab 7.10 Uhr erreichbar. Die Meldung erfolgt grundsätzlich telefonisch unter der Nummer: 05622/ oder Bei Verlängerung der Fehlzeit ist dies spätestens um 8.30 Uhr für den Folgetag zu melden (s.o.). Werden Arbeitsaufträge/Materialien als Fax oder geschickt, so ist der Absender verpflichtet sich telefonisch zu vergewissern, ob diese auch angekommen sind. Arbeitsmaterialien können auf verschiedenen Wegen den Schülern zur Verfügung gestellt werden. a. Über das E-Learning Portal claroline der Website khs-fritzlar.de. Dieser Weg entlastet das Sekretariat außerordentlich und ist von der Schulleitung erwünscht. Da im gesamten Gebäude Internet per WLAN empfangen werden kann, außerdem öffentlich zugängliche Computer vorhanden sind, sind Schüler auf diesem Weg am besten zu versorgen. b. Die Adresse für Arbeitsmaterialien heißt: c. Die FAX Nummer lautet: 05622/ Im Fall b. und c. bemüht sich die SL die Materialien zu kopieren und deponiert diese in Schrank 17 Lehrer, die Materialien in Schrank 17 für Schüler deponiert haben, entfernen deren Reste i.d.r. innerhalb einer Woche. Erkrankte angestellte Lehrkräfte senden spätestens nach 3 Fehltagen ein ärztliches Attest an das Sekretariat (muss am Morgen des 4. Tages vorliegen). Eingeschlossene Tage des Wochenendes, unterrichtsfreie Tage oder Feiertage sind einzubeziehen. Beamtete Lehrkräfte reichen die Krankmeldung nach Genesung im Sekretariat ein, so die Erkrankung nicht über 7 Tage hinausgeht. Bei längerfristigem Fehlen (mehr als eine Woche) muss ein Attest per Post (o.ä.) eingereicht werden. Prinzipien der Vertretungsregelung: Voraussehbarer Unterrichtsausfall (Klassenfahrten, Fortbildungen, Kuren, etc.) Der Lehrer erstellt mindestens 3 Tage vor seiner Abwesenheit einen kurzen Plan, in dem er auflistet, wo und wie er Klassen mit Arbeitsaufträgen versorgen kann und in welchen Gruppen er Vollvertretung (ohne Arbeitsaufträge) wünscht. Der Lehrer bespricht diesen Plan mit dem stellvertretenden Schulleiter und sucht gemeinsam mit diesem nach Lösungen. Beim Einsatz von Vertretungskräften nimmt der demnächst abwesende Kollege Kontakt mit diesem auf.

29 Unvorhersehbarer Unterrichtsausfall (plötzliche Erkrankung, etc.) Wenn es die Art der Erkrankung zulässt, sollte die Lehrkraft Aufträge für ihre Lerngruppen formulieren, die von der Gruppe in der Schule oder zu Hause erledigt werden sollen. Wenn möglich, übernimmt ein Fachlehrer der Klasse die Gruppe und setzt seinen Unterricht fort. Ist dies nicht möglich, übernehmen bis Jahrgang 8 einschließlich externe oder klassenfremde Kräfte die Vertretung. Diese gehen dann in Absprache mit dem stellvertretenden Schulleiter in die Gruppen und gestalten Übungs- und Wiederholungsstunden oder beaufsichtigen die Aufgabenerledigung. Grundsätzlich ist Betreuung (z.b. begleitetes Hausaufgaben-Machen) nur an den ersten beiden Tagen erwünscht. Am dritten Tag ist in den Klassen Fachunterricht zu organisieren. Dieser schließt sich an ein Fach oder mehrere Fächer der betroffenen Klasse an. Das heißt, es wird nicht immer fachspezifisch vertreten. In der Oberstufe entscheidet der Studienleiter im Benehmen mit den Fachbereichsleitern nach einer Woche Abwesenheit einer Lehrkraft, welche Lehrkraft eines parallelen Kurses die Verantwortung für die Vertretung übernimmt. Grundsätzlich wird angestrebt, den Vertretungseinsatz der KHS Kollegen nicht auf die möglichen 3 Stunden/Monat (bei voller Stelle) auszudehnen. Diese werden aber bei unvorhergesehenen Notfällen punktuell benötigt. Wird die Leitzahl 3/Monat überschritten, werden alle Vertretungsstunden des betreffenden Kollegen nach dem Mehrarbeitssatz (26 ) honoriert oder können später ausgeglichen werden. Priorität im Einsatz bei Vertretung haben Kollegen, deren Gruppen (aus verschiedenen Gründen) nicht im Haus sind. Dazu werden die Stunden aller Lehrer jeweils auf ein Halbjahr bezogen bilanziert. Die Bilanz wird den Mitgliedern der Schulleitung und dem Personalrat bekanntgegeben. Jeder Kollege hat ein Anrecht, jederzeit den Stand seines Kontos einzusehen. Um die spezifischen Belastungen des Schuljahrs auszugleichen, werden den Lehrern bei Klassenfahrten pro Übernachtung je 4 Unterrichtsstunden Pro Abiturprüfling (schriftlich, mündlich oder Präsentation) je zwei Unterrichtsstunden in der Bilanz gut geschrieben. Jeweils am Halbjahresende verfallen alle Plus- und Minusstunden der Bilanz. Beim Abarbeiten von Minusstunden soll, wenn irgend möglich, die übliche Wochenarbeitszeit nicht um mehr als 3 Stunden überschritten werden.

30 3.2. Aufsichtsregelung Hauptgebäude (SEK II): Im Hauptgebäude gibt es in den beiden großen Pausen je eine Aufsicht. Sie ist für das Gebäude und das Außengelände zuständig. Schwerpunkte sind der Schulhof, die Raucherecke am Parkplatz und die Pausenhalle. Ballspielen ist vor dem Hauptgebäude erlaubt. Aufgrund der Größe der Aufsichtsfläche, sind ein oder zwei Kontrollrundgänge geboten. Gebrüder-Seibel-Ring (SEK I): a) Busaufsichten Nach dem Schulende um Uhr bzw. um Uhr stellt die KHS eine oder mehrere Busaufsicht(en). Sie sorgen für einen geregelten Betrieb im Bereich der Bushaltestelle (Berliner Platz). Die KHS beaufsichtigt die östlichen, die AFS die westlichen Bussteige. Die Aufsicht führenden Lehrer aller mitarbeitenden Schulen tragen gemeinsam die Verantwortung für die Sicherheit der Haltestellen. Die Aufsichten haben sich deutlich für alle Schüler zu positionieren, i.d.r. stehen sie gegenüber der Haltestellen (im Busbereich), so dass sie alle Wartenden im Blick haben. Ihre Aufgabe ist das geregelte Einsteigen zu ermöglichen, die Sicherheit zu gewährleisten (Streit schlichten) sowie die Schulordnung durchzusetzen (z.b. Rauchverbot!). Die mit der Aufsicht beauftragten Lehrer können erst die Haltestelle verlassen, wenn der letzte Bus abgefahren ist. Bei vorzeitigem Unterrichtsende (z.b. bei Ferienbeginn) ist die zu erledigende Busaufsicht entsprechend vorzuziehen. Busaufsicht am Berliner Platz Da es immer einmal wieder Nachfragen zu den Modalitäten und dem Verhalten zur Busaufsicht am Berliner Platz gibt, hier einige Hinweise: - Bei der Aufsicht am Busbahnhof, wie bei anderen Aufsichten / Pausenaufsichten auch, ist Pünktlichkeit die erste Forderung an die Aufsichtführenden. Nur in seltenen Fällen rechtfertigt eine andere dringende Verpflichtung ein verspätetes Erscheinen. Man bedenke, dass mehrere Hundert Fahrschüler im gegebenen Falle weitgehend unbeaufsichtigt an den Haltestellen stehen. Im Zweifelsfalle besitzt die Aufsichtspflicht Priorität. Daher muss der Unterricht pünktlich, das heißt u.u. vielleicht auch einige Minuten früher beendet werden, um die Aufsicht rechtzeitig antreten zu können. - Die Aufgaben der Aufsichtführenden beziehen sich ganz allgemein darauf, präventiv zu handeln d.h. Unfallgefahren erkennen und vorbeugend einzugreifen. Ein besonderes Ärgernis sind hierbei immer wieder Schülerinnen und Schüler, die sich auf der Fahrbahnseite vor den Durchgängen aufhalten oder über die Busanfahrten zu den Haltestellen gehen. Diese Schülerinnen und Schüler sind freundlich aber bestimmt anzusprechen und aufzufordern sich doch hinter die Absperrungen zu begeben. - Die Bushaltestellen sind Schulgelände. Somit ist darauf zu achten, dass ein allgemeines Rauchverbot besteht. Auch andere Personen, bei denen es sich nicht um Schüler der anliegenden Schulen handelt, sollen auf diesen Sachverhalt hingewiesen werden.

31 - Da an den einzelnen Haltestellen oft mehrere Busse zu verschiedenen Zielrichtungen abfahren und oft nicht vorherzusagen ist, welcher der Linienbusse zuerst an den Haltestellen anhält, kann es zu Drängeleien der Fahrschüler kommen, besonders dann, wenn Kinder mit ihren Ranzen in den Durchgängen wartend stehen und die Anderen am Durchgehen hindern. Hier ist ein Eingreifen der Aufsichtspersonen unumgänglich. - Bei Linienbussen, deren Fahrer nicht an den vorgesehenen Haltestellen anhalten, ist oft zu beobachten, dass die Fahrschülerinnen und Fahrschüler unter und über den Absperrgeländern zu den Bustüren eilen. In solchen Fällen sollte man den Missstand großzügig verwalten, in dem man nur dann eingreift, wenn aktuelle Gefahrensituationen erkennbar sind. Ein massives Eingreifen der Aufsichtführenden würde den aufgetretenen Missstand letztlich zeitlich erheblich verlängern. - Die von den Schulen ausgebildeten Busbegleiter (Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufen 9) haben die Aufgabe die Situation der Fahrschüler zu verbessern. Nur diese Busbegleiter dürfen auch vor den Absperrungen stehen und können sich mit einem Ausweis zu erkennen geben. - Gegen Ende der Aufsichtszeit können Absprachen zwischen den Aufsichtführenden mit dem Ziel getroffen werden, die Zahl der Aufsicht führenden Lehrkräfte zu verringern. - Die Aufsicht ist so lange zu führen, bis alle Schüler abgefahren sind. Ausnahmen nach Uhr (6. Std) oder nach (8. Std.): Steht nur noch ein Bus aus oder sind nach dem Abfahren aller Busse noch einzelne Schüler übrig geblieben (die z. B. ihren Bus verpasst haben), so kann, falls nach sorgfältiger Abwägung keine besondere Gefahrenlage mehr erkennbar ist, nach Absprache mit den verbliebenen Schülern die Aufsicht beendet werden. Zuvor ist mit diesen Schülern die mögliche Heimfahrt zu klären, z. B. durch Anruf zuhause oder Verweis auf das geöffnete Schulsekretariat. Dasselbe gilt für eine ganze Gruppe von Schülern, falls deren Bus ausfällt. b) Stundenaufsichten Pro Unterrichtsstunde gibt es im Sek I-Bereich eine Stundenaufsicht. Diese informiert sich zu Beginn über die Vertretungssituation am Vertretungsplan, beaufsichtigt die im Plan genannten Klassen durch gelegentliche Kontrolle und macht möglichst zeitig einen Rundgang im Bereich der drei Unterrichtsgebäude, um evtl. unbeaufsichtigte Klassen mit zu betreuen. Die Stundenaufsicht führenden Lehrkräfte zeichnen in den Klassenbüchern der Klassen, in denen sie Aufsicht geführt haben, mit dem Vermerk Aufsicht und Namenszeichen ab. Die Aufsicht der 1. Stunde beginnt bereits um 7.40 Uhr als Pausenhofaufsicht.

32 c) Pausenaufsichten In den beiden großen Pausen gibt es je zwei Aufsichten, die für den Schulhof, die drei Schulgebäude und deren Rückraum verantwortlich sind. Der Dienst ist als bewegte Aufsicht durchzuführen; d.h. die betreffenden Lehrer führen einen Kontrollgang in allen genannten Bereichen durch. Zu beachten ist dabei, dass immer einer der Aufsicht Führenden den Schulhof im Blick hält. Aufsichten aus dem Fenster des Lehrerzimmers sind nicht zielführend. Schüler der Jahrgangsstufen 5-9 verlassen ihre Klassenräume in den beiden großen Pausen. Die vor der Pause unterrichtende Lehrkraft verschließt den Raum. Die Außentüren der Gebäude dürfen aus Sicherheitsgründen zwischen 8 und 15:30 Uhr nicht verschlossen werden. Näheres zu den Verhaltensregeln für Schülerinnen und Schüler siehe 1.2 Pausenordnung. d) Mittagspausenaufsicht Die Lehrkräfte, die in der Mittagspause am Schulbereich Gebrüder Seibel Ring eingesetzt sind, sind für den Pausenhof und die Mensa zuständig. Sie zeigen an beiden Orten (mehrfach) Präsenz, sind Ansprechpartner für die Mitarbeiter der Mensa und verantwortlich für die Unfallverhütung auf dem Schulhof. Sind mehrere Kollegen eingeteilt, so werden Orte und Zeiten untereinander abgesprochen. Aufsichtsführung im gesamten Schulbereich inkl. der Bushaltestellen und der Wege zwischen den Gebäuden, den Parkplätzen und den Sportanlagen Das gesamte Grundstück der König Heinrich - Schule, der Anne Frank - Schule und der Reichspräsident Friedrich Ebert - Schule ist Schulgelände im Sinne des Hessischen Schulgesetzes. Daraus folgt eine Aufsichtsverpflichtung für alle sich dort aufhaltenden Lehrerinnen und Lehrer. Die erste Garage an dem Stichweg vom Hauptgebäude zum Schladenweg ist nicht als Schulgelände zu betrachten. - Dort dürfen sich KHS-Schüler ab E 1 aufhalten, da Oberstufenschüler das Gelände verlassen dürfen. Schüler jüngerer Jahrgänge dürfen sich dort nicht aufhalten. - Rauchen dürfen dort aber nur Schüler, die 18 Jahre alt und älter sind; denn - das gesetzliche Rauchverbot für jüngere Menschen gilt überall in Deutschland. Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht und die Pflicht, für die Einhaltung von Gesetzen zu sorgen. Dabei ist nach pädagogischem Ermessen und mit Wahrung der Verhältnismäßigkeit vorzugehen. Die Pausenaufsichten im Hauptgebäude sowie alle passierenden Lehrkräfte richten ihr Hauptaugenmerk auf das Verhalten der Schüler in den Aufenthaltsbereichen im Gebäude und um das Gebäude herum. Sie greifen bei sicherheitsgefährdendem Verhalten ein und verhindern Schäden an Personen und Sachen. Die Durchsetzung des Rauchverbots ist dem gegenüber nachrangig, sollte aber nach Möglichkeit ebenfalls erfolgen. Weiteres zu den Verhaltensregeln für Schüler siehe 1.2 Pausenordnung. Anrechnungen der Aufsichten

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