Elternbrief Nr. 1 des Schuljahres 2014/2015 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

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1 GYMNASIUM FRÄNKISCHE SCHWEIZ Naturwissenschaftlich-technologisches, Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil Ebermannstadt, Georg-Wagner-Straße 17 Tel. (09194) / Fax. (09194) direktorat@gfs-ebs.de September 2014 Elternbrief Nr. 1 des Schuljahres 2014/2015 Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler, ich begrüße Sie herzlich zum neuen Schuljahr 2014/15 und wünsche allen einen erfolgreichen und harmonischen Verlauf. Den Neuen unter uns, ganz besonders den Fünftklässlern und den Schülerinnen und Schülern unserer Einführungsklasse, wünsche ich einen guten Beginn, viel Erfolg und eine persönlich gewinnbringende Lernatmosphäre. Sehr geehrte Eltern, ich freue mich auf den Dialog mit Ihnen und auf eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule. So können wir unser gemeinsames Ziel, die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler zu fördern und zu bilden, am besten erreichen. Daher wende ich mich auch in diesem Jahr wieder auf diesem Wege an Sie, um Sie auf Sachverhalte hinzuweisen, die für Sie von besonderem Interesse sein dürften und um deren Beachtung ich Sie bitte. 1. Allgemeine Informationen Im Schuljahr 14/15 beträgt die Schülerzahl nunmehr 1001 Schülerinnen und Schüler, die in den Jahrgangsstufen 5 10 in 26 Klassen und in 2 Oberstufenjahrgängen unterrichtet werden. Eine gebundene Ganztagesklasse (6d und eine Einführungsklasse (10f) sind ebenfalls Bestandteil unserer Schulfamilie. Folgende Lehrkräfte sind neu an unserer Schule bzw. wurden unserer Schule erneut zugewiesen: StRin StR Cathrin Schuler (Mu) Roland Hau (M/Sm) StRef RSLin Peter Weisel (B/C) Nadine Häfner(M) Als Grundschullehrkraft an unserer Schule können wir wieder Frau Maria Fleischmann willkommen heißen. Im Namen der gesamten Schulfamilie begrüße ich die neuen Mitglieder unseres Lehrerkollegiums recht herzlich und wünsche ihnen für ihre Arbeit alles erdenklich Gute. 2. Terminvorschau (stets aktuell Klassenelternabend für die 5. Jahrgangsstufe Wandertag Elternabend Einführungsklasse 10f Jahrgangsstufentest D 6. Jgst., M 8. Jgst., E 10. Jgst Jahrgangsstufentest D 8. Jgst., M 10. Jgst., E 6. Jgst Elternbeiratswahl Konzert der A Capella Gruppe QuintEssenz Mitgliederversammlung VdF mit Neuwahlen Klassenelternabend für die Klassen 6, 7 und 9; Elternsprechtag für die Jahrgangsstufen 6, 7, 9 und Klassenelternabend für die Klassen 8 und 10a-e; Elternsprechtag für die Jahrgangsstufen 5, 8, 10 und FOBIT am HGF Tanzkurs-Abschlussball der 10. Klassen Weihnachtskonzert in der Nikolauskirche - 1 -

2 3. Mittagsverpflegung Die Mittagsverpflegung in der Mensa für die Realschule Ebermannstadt und das Gymnasium Fränkische Schweiz wird für alle Schülerinnen und Schüler von Montag bis Donnerstag von bis Uhr angeboten. Die Klinik Fränkische Schweiz liefert das warme Mittagessen. Die Schülerinnen und Schüler können zwischen zwei Hauptgerichten wählen. Das Mittagessen (Menü + 1 Getränk) kostet 3,20 Euro. Damit die gesamte Organisation der Essensausgabe und auch der Abrechnung reibungslos und zügig ablaufen kann, setzen wir das Software-Programm MensaMax ein. Wer am Mensaessen teilnehmen möchte, benötigt zur Legitimation einen RFID-Chip. Über diesen Chip wird an der Essensausgabe ausgelesen, ob und welches Essen bestellt wurde. Daher muss man den Chip zur Essensausgabe immer dabei haben. Der RFID-Chip selbst ist kostenfrei, wird jedoch gegen ein Pfand in Höhe von 5 Euro im Sekretariat des GFS (Frau Hübschmann) ausgegeben. Dieser Betrag wird Ihrem MensaMax-Konto bei Abholung belastet. Sie können Ihre Essensbestellungen schon mehrere Wochen im Voraus tätigen, allerdings müssen Sie die Bestellung spätestens bis um 8.30 Uhr des Mittwochs der vorlaufenden Woche vorgenommen haben. Essensabbestellungen können noch am Essenstag bis 9.00 Uhr durchgeführt werden. Später eingehende Änderungen der Essensbestellung können aus organisatorischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Am einfachsten ist die Bestellung vom heimischen PC oder von einem Smartphone aus sollte das aber mal nicht möglich sein, so können Sie dies gerne auch an einem PC in der Schule erledigen. Die Essensversorgung wird auf Guthaben-Basis durchgeführt, daher müssen Sie im Vorhinein für eine ausreichende Deckung Ihres MensaMax-Kontos sorgen. Sprich, ohne Guthaben kein Essen. Als Zahlungsmöglichkeit steht Ihnen die Überweisung zur Verfügung. Wir würden uns freuen, wenn das Angebot, das mit nicht unerheblichen finanziellen Mitteln und organisatorischem Aufwand seitens der Schulen und des Landkreises auf den Weg gebracht wurde, bei den Schülerinnen und Schülern regen Zuspruch fände. Nähere Informationen erhalten Sie mit einem gesonderten Schreiben. 4. Elternsprechstunden, Elternsprechtag Wir bitten Sie, im eigenen Interesse stets Kontakt mit der Schule und den Lehrkräften zu halten! Informieren Sie sich während des Schuljahres kontinuierlich über den Leistungsstand Ihres Kindes. Auf diese Weise können Sie viel zur schulischen Weiterentwicklung Ihres Kindes beitragen. Jede hauptamtliche Lehrkraft hat eine feststehende Sprechstunde pro Woche. Auf der Homepage unserer Schule finden Sie das stets aktuelle Sprechstundenverzeichnis unserer Lehrkräfte. Sie können das Sprechstundenverzeichnis im Sekretariat auch als Ausdruck erhalten. An unserem Elternsprechtag für die Jahrgangsstufen 6, 7, 9 und Q12 am Donnerstag, , haben Sie Gelegenheit von bis Uhr mit allen Fachlehrern Ihrer Kinder zu sprechen. An diesem Abend finden für die 6., 7. und 9. Klassen von bis Uhr Klassenelternabende statt. Wichtig: Die Eltern unserer Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen werden über die neue Oberstufe informiert. Für die 5., 8. und 10. Klassen sowie die Q11 findet der Elternsprechtag am Dienstag, zwischen und Uhr statt; er beginnt um Uhr mit den Klassenelternabenden für die 8. und 10. Klassen. 5. Sanierung Bauabschnitt 1 der Sanierung ist abgeschlossen. Im A-Bau stehen den Schülerinnen und Schülern neu renovierte Räume mit moderner multimedialer Ausstattung zur Verfügung. Im Oktober beginnt die Bauphase 2, in der der Verwaltungstrakt und etliche Klassenzimmer saniert werden. Daher befindet sich während dieser Bauzeit das Sekretariat, das Direktorat und das Lehrerzimmer in den Räumen E52 bis E57 im Erdgeschoss des C-Baus. Bitte weisen auch Sie, werte Eltern, Ihre Kinder - 2 -

3 darauf hin, dass das Betreten der Baustelle strengstens verboten ist. Ich hoffe, dass die Arbeiten der Bauphase 2 bis zum Ende der Sommerferien 2015 abgeschlossen sind. 6. Individuelles Förderangebot am GFS, Beratungslehrkraft, schulpsychologische Beratung Es ist uns ein Anliegen, Ihre Kinder bestmöglich zu fördern. Daher haben wir folgendes Förderangebot entwickelt: Das Intensivierungskonzept des GFS sieht folgende verpflichtende Intensivierungsstunden vor: 5. Jahrgangsstufe: Deutsch, Englisch und Mathematik 6. Jahrgangsstufe: Mathematik, Englisch und 2. Fremdsprache (Französisch/Latein) 7. Jahrgangsstufe: Englisch und 2. Fremdsprache 8. Jahrgangsstufe: Mathematik und 2. Fremdsprache Diese Stunden finden so weit wie möglich am Vormittag statt und werden nach Möglichkeit vom jeweiligen Fachlehrer gehalten. Freiwillige Intensivierungsstunden werden in folgenden Jahrgangsstufen und Fächern angeboten: 9. Jahrgangsstufe: L, M, Ph, 10. Jahrgangsstufe: L, M, Ph Eine individuelle Förderung erfolgt in den Fächern D, E, F, L und C für alle Jahrgangsstufen. Diese Individuelle Lernzeit soll insbesondere Schüler unterstützen, die bestrebt sind, ihre Defizite in einzelnen Fächern auszugleichen oder spezifische Begabungen und Interessen zu vertiefen, und dafür zusätzlicher Förderung und ggf. eines zusätzlichen Lernjahres mit zeitlicher Entlastung bedürfen. Die Verstärkung der individuellen Förderung im Rahmen der Individuellen Lernzeit schließt alle Schüler mit entsprechendem Förderbedarf ein, unabhängig davon, ob sie eine Jahrgangsstufe regulär durchlaufen oder ob sie diese freiwillig wiederholen oder wiederholen müssen. Unsere Beratungsfachkräfte stehen bei Schulproblemen wie stark absinkenden Leistungen, Konzentrationsproblemen, Schulunlust, Prüfungsangst, Konflikten mit Mitschülern und Lehrern, Auffälligkeiten im Verhalten, aber auch bei besonderen Begabungen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Beratung ist kostenfrei und vertraulich. Nur auf Wunsch der Eltern wird Kontakt zu den Lehrkräften des Kindes aufgenommen. Bei Lernproblemen und Fragen zur Schullaufbahn (z.b. freiwilliger Rücktritt, Wechsel an eine andere Schulart oder ins Berufsleben) ist die erste Anlaufstelle: Beratungslehrerin Frau OStRin Schmitt Sprechstunde: Mo., Uhr oder nach Vereinbarung im Raum D175 Telefonische Terminvereinbarung über das Sekretariat der Schule: 09194/73720 oder per schulberatung@gfs-ebs.de Bei verfestigten Lernproblemen, sozialen Problemen, Ängsten oder für die Durchführung verschiedener psychologischer Tests wenden Sie sich bitte an: Schulpsychologin Frau StRin Schmölz Frau Schmölz bietet Schülerinnen und Schülern Hilfe bei Schulproblemen wie Lern- und Leistungsschwierigkeiten, Ängsten, sozialen Problemen und schulischen Konflikten. Telefonsprechstunde: Do., Uhr Beratungstermine nach Vereinbarung, Raum D172 Testungen (in der Regel): Mi., Uhr Telefonische Terminvereinbarung unter 09194/ oder per schulpsychologie@gfs-ebs.de Weitere Informationen zum Beratungsangebot der Schule und zu außerschulischen Anlaufstellen finden Sie auf der Homepage der Schule

4 7. Freiwilliger Rücktritt Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Schüler freiwillig wiederholen oder spätestens zwei Wochen nach Ende des Schulhalbjahres aus den Jahrgangsstufen 6 bis 10 in die vorherige Jahrgangsstufe zurücktreten; sie gelten dann nicht als Wiederholungsschüler. 8. Flexibilisierungsjahr Variante 1: freiwillige Wiederholung eines Jahres bei ausgedünntem Stundenplan Variante 2: Verteilung einer Jahrgangsstufe auf zwei Schuljahre mit ausgedünnten Stundenplänen (in beiden Fällen müssen allerdings immer die Kernfächer belegt werden.) Ein Schüler entscheidet sich nach Beratung am Ende einer Jahrgangsstufe für ein Flexibilisierungsjahr. In Variante 1 ist diese Entscheidung bis zum Ende des jeweils folgenden Schulhalbjahres möglich. Im Flexibilisierungsjahr können die Schüler vom Unterricht in einzelnen Fächern im Umfang von bis zu sechs Wochenstunden je Schuljahr befreit werden. Eine Befreiung von der Belegung von Kernfächern ist in der Regel nicht vorgesehen. Da Schüler in der Qualifikationsphase nicht mehr alle Fächer belegen müssen, besteht im Flexibilisierungsjahr der Jgst. 10 die Möglichkeit, das Fächerprogramm im erweiterten Umfang (auch Kernfächer) abzulegen (eine Belegung dieser Fächer in der Qualifikationsphase scheidet aus). Ein Flexibilisierungsjahr kann unabhängig von der Variante nur einmal in Anspruch genommen werden. Die Belegung eines Flexibilisierungsjahres wird nicht auf die Höchstausbildungsdauer (zehn Jahre, gem. 41 Abs. 1 GSO) angerechnet. Die Belegung des Flexibilisierungsjahres in Jahrgangsstufe 10 wird aufgrund von KMK- Bestimmungen auf die Höchstausbildungsdauer für die Oberstufe (vier Jahre, gem. 41 Abs. 4 S. 1 GSO) angerechnet. Im Flexibilisierungsjahr der Variante 1 bleibt die Vorrückungserlaubnis aus dem ersten Durchgang unberührt. Im Flexibilisierungsjahr der Variante 2 wird die Entscheidung über das Vorrücken in die nächsthöhere Jahrgangstufe am Ende der beiden Teiljahrgangsstufen getroffen. Am Ende der ersten Teiljahrgangsstufe erhält der Schüler des Flexibilisierungsjahres daher kein Jahreszeugnis. Das Jahreszeugnis am Ende der beiden Teiljahrgangsstufen basiert auf den Leistungen aller Leistungsnachweise der beiden Jahre. Das Flexibilisierungsjahr der Variante 2 kann nicht den Schülern der Jahrgangsstufe 10 angeboten werden. Dies schließen die KMK-Bestimmungen aus. Danach umfasst die gymnasiale Oberstufe eine einjährige Einführungsphase und eine zweijährige Qualifikationsphase. 9. Leistungsnachweise Die großen Leistungsnachweise (Schulaufgaben) werden gemäß 57 (2) GSO nach der Besprechung in den Klassen mit nach Hause gegeben, ohne dass ein besonderer Antrag zu stellen ist. Wir bitten Sie sicherzustellen, dass Ihnen die Arbeiten vorgelegt und binnen einer Woche unverändert an die Lehrkräfte zurückgegeben werden. Anderenfalls kann die Herausgabe weiterer Arbeiten unterbleiben. Bei der Bewertung der schriftlichen Arbeiten sind die Lehrkräfte gehalten, grobe Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie schwere Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und im Fach Deutsch und in den Fremdsprachen auch zu bewerten ( 58 GSO). Weitere wichtige Bestimmungen der Schulordnung (GSO) bitte ich zu beachten: 58 (2) GSO: Hat sich ein Schüler einer Prüfung oder einem Prüfungsteil unterzogen, so können nachträglich gesundheitliche Gründe, denen zufolge die Prüfungsleistung nicht gewertet werden soll, nicht anerkannt werden. 58 (4) GSO: Versäumt ein Schüler ohne ausreichende vorherige Entschuldigung einen angekündigten Leistungsnachweis oder verweigert er eine Leistung, so wird die Note 6 erteilt. Versäumt ein Schüler einen angekündigten Leistungsnachweis mit ausreichender Entschuldigung, so zeigt 59 GSO die Möglichkeiten auf, wie der Leistungsnachweis nachgeholt werden kann (Nachtermin). Dies gilt auch für Terminvereinbarungen zwischen Lehrern und Schülern (z. B. bei Referaten)

5 Zu den kleinen Leistungsnachweisen zählen Stegreifaufgaben, Kurzarbeiten sowie mündliche und praktische Leistungsnachweise. Stegreifaufgaben können über den Stoff der letzten beiden Unterrichtsstunden geschrieben werden. Kurzarbeiten beziehen sich auf höchstens 10 unmittelbar vorausgegangene Unterrichtsstunden. Auf der Homepage unserer Schule finden Sie die Anzahl der Leistungsnachweise für das Schuljahr 14/15. Sie können die Übersicht im Sekretariat auch als Ausdruck erhalten. 10. Häusliche Aufgaben Die Schüler der Unter- und Mittelstufe führen ein Aufgabenheft, in das jeder Lehrer alle schriftlichen, mündlichen und ggf. praktischen Hausaufgaben eintragen lässt. Alle Beteiligten sollen aus dem Aufgabenheft jederzeit ein vollständiges Bild der vom Schüler verlangten häuslichen Arbeiten gewinnen können. Bitte überprüfen Sie gelegentlich anhand des Stundenplans, ob Ihr Kind die für den betreffenden Schultag notwendigen Bücher und Hefte eingepackt hat und nur diese, damit der Schulranzen nicht unnötig belastet wird. 11. Wahlfächer incl. Chor und Orchester Die Anmeldung der Schüler zu den Wahlfächern, die unsere Schule anbietet, gilt für die Dauer eines Schuljahres, d. h. die Teilnahme ist verpflichtend und der Besuch darf nur mit Genehmigung der Schulleitung vorzeitig abgebrochen werden. Andererseits sollten Sie auch bedenken, dass die Teilnahme an zu vielen Aktivitäten die Leistungsfähigkeit Ihres Kindes beeinträchtigen kann. Dies gilt insbesondere für die Mittelstufenklassen. In diesem Schuljahr bietet die Schule folgende Angebote für den Wahlunterricht an: Orchester HTML-Kurs Chor Anfängerschwimmen Schulspiel Jugend forscht Unterstufenchor Italienisch Unterstufen Big-Band DELF Big-Band Textiles Gestalten 12. Sport Eine Befreiung von der Teilnahme am Unterricht in Sport (ganz oder teilweise) kann nur auf Grundlage eines ärztlichen Zeugnisses vom Schulleiter ausgesprochen werden ( 37 (2) GSO). Wenn Ihr Kind wegen Erkältung, Verletzung o. Ä. in einer einzelnen Sportstunde nicht mitturnen kann, muss es dies vor Beginn der Sportstunde seiner Sportlehrkraft sagen, die es dann von der Teilnahme an den Übungen befreit bzw. von der Anwesenheitspflicht entbinden kann (Befreiung im Sekretariat erforderlich!). 13. Abmeldung vom Religionsunterricht Eine Abmeldung vom Religionsunterricht ist nur bis zum letzten Tag des Schuljahres für das kommende Schuljahr möglich. 14. Einlass in die Gebäude und Stundenplan Die Klassenzimmer der 5. bis 10. Klassen unserer Schule werden nicht vor 7.40 Uhr geöffnet. Auswärtige Schüler, die früher eintreffen, können sich in der Aula aufhalten. Der reguläre Stundentakt der Schule sieht wie folgt aus: Schulstundeneinteilung Schüler im Klassenzimmer 7.40 Uhr Unterrichtsbeginn 7.45 Uhr 1. Stunde Uhr 2. Stunde Uhr Erste Pause Uhr 3. Stunde Uhr - 5 -

6 4. Stunde Uhr Zweite Pause Uhr 5. Stunde Uhr 6. Stunde Uhr Beginn des Nachmittagsunterrichts Uhr 7. Stunde Uhr 8. Stunde Uhr Pause Uhr 9. Stunde Uhr 10. Stunde Uhr 15. Schulversäumnisse Jedes Fernbleiben vom Unterricht (auch in Einzelstunden) oder von verpflichtenden Veranstaltungen der Schule (z. B. Wandertag) muss unter Angabe des Grundes von den Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Bei Erkrankung ist die Schule noch vor Unterrichtsbeginn zu verständigen; bei telefonischer Mitteilung ist die schriftliche Entschuldigung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen ( 37 (1) GSO). Sie finden einen Vordruck der Entschuldigung auf der Homepage unserer Schule unter der Rubrik Formulare. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen, bei Erkrankung von mehr als zehn Unterrichtstagen ein ärztliches Attest hierüber ( 37 (2) GSO). Jede Befreiung von Unterrichtsstunden und jedes Fehlen, das nicht durch Erkrankung oder einen anderen zwingenden Grund veranlasst ist, bedarf der vorherigen Beurlaubung, die von den Erziehungsberechtigten schriftlich beantragt werden muss, auch wenn es sich nur um einzelne Stunden handelt. Schüler, die während des Unterrichts erkranken, brauchen eine schriftliche Unterrichtsbefreiung durch das Direktorat. Diese Bescheinigung muss von den Eltern bei Abholung gegengezeichnet werden. Sie ist bei Rückkehr in den Unterricht dem Klassenleiter vorzulegen. Um zu große Unterrichtsversäumnisse zu vermeiden, wollen Sie bitte, gerade auch im Interesse Ihrer Kinder, immer dann, wenn dies vertretbar ist, ärztliche Termine für den Nachmittag bzw. die unterrichtsfreie Zeit vereinbaren (Notfälle selbstverständlich ausgenommen). Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arzt darüber. 16. Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen Entscheidungen über den Unterrichtsausfall für den Regierungsbezirk oder im Landkreis werden Ihnen über die Radiosender Bayern 1, Bayern 3, Antenne Bayern und Radio Bamberg im Rahmen der Verkehrsdurchsagen bzw. auf deren Internetseiten ab ca Uhr mitgeteilt. Schüler, die im Schulgebäude eintreffen, werden beaufsichtigt. 17. Ferien im Schuljahr 2014/2015 erster Ferientag letzter Ferientag Herbstferien Weihnachtsferien Frühjahrsferien Osterferien Pfingstferien Sommerferien (Mo!) 18. Verbot von digitalen Speichermedien und Rauchverbot Der Gebrauch von Mobiltelefonen, Smart-Phones, MP3-Playern oder anderen digitalen Datenträgern ist im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sowie bei allen sonstigen schulischen - 6 -

7 Veranstaltungen verboten. Bitte beachten Sie: Seitens der Schule besteht keine Diebstahlversicherung! Wir bitten Sie, ihre Kinder anzuhalten, derartige Geräte zu Hause zu lassen oder während des Unterrichts in den Schließfächern zu deponieren. In dringenden Fällen kann eine Lehrkraft aber die Benutzung des Mobiltelefons erlauben. Als Lehrkräfte sind wir auch gehalten, bezüglich des Gebrauchs von Software auf die Strafbarkeit der Vervielfältigung von Computerprogrammen zu privaten Zwecken ohne Einwilligung des Urhebers hinzuweisen. Das Rauchen ist nicht nur äußerst ungesund, sondern auf dem gesamten Schulgelände und im Bereich des Schulzentrums verboten. Ich bitte Sie dringend, hier die Schule zu unterstützen und auch selbst auf Ihre Kinder einzuwirken. 19. Information der Schule Bitte stellen Sie sicher, dass wir immer über die aktuellen persönlichen Daten Ihres Kindes verfügen. Teilen Sie uns deshalb unverzüglich Änderungen wie Wohnungswechsel, neue Telefonnummer sowie familienrechtliche Entscheidungen mit. Hilfreich ist es auch, wenn uns zur Kontaktaufnahme mit Ihnen eine weitere Telefonnummer bekannt ist. Hat Ihr Kind eine gesundheitliche Beeinträchtigung, wie z.b. eine chronische Erkrankung, Allergie, Behinderung oder muss es regelmäßig und auch in der Unterrichtszeit Medikamente nehmen, teilen Sie dies bitte der Schulleitung mit. Die Lehrkräfte sollten darüber informiert sein, damit sie adäquat reagieren können. Wir erfassen bereits bei der Neuanmeldung für die 5. Klassen diese Informationen und das Einverständnis der Eltern mit der Weitergabe an die Lehrkräfte, sind aber vor allem hinsichtlich neu aufgetretener gesundheitlicher Beeinträchtigungen und bei den Schülerinnen und Schülern der anderen Jahrgangsstufen auf Ihre Mitwirkung angewiesen. Deshalb bitten wir Sie, der Schule noch nicht bekannte gesundheitliche Beeinträchtigungen in schriftlicher Form mitzuteilen und dabei auch zu erklären, ob Sie mit einer Weitergabe der Information an die Lehrkräfte einverstanden sind. Ich versichere Ihnen, dass wir mit den Informationen verantwortlich umgehen. 20. Bildungs- und Teilhabepaket Kinder, deren Eltern finanzielle Hilfe nach SGB II, z.b. Arbeitslosengeld 2, Wohngeld, Kindergeldzuschlag, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII oder Asylleistungen nach 2 AsylbLG ( analog SGB XII ) erhalten, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dabei geht es unter anderem um Kostenübernahme für ein- oder mehrtägige Schulfahrten und für Lernförderung (Nachhilfe) sowie um einen Zuschuss zum Mittagessen in der Mensa. Weitere Leistungen, die bezuschusst oder erstattet werden, sind die Schülerbeförderung (beschränkt nur auf Ausnahmefälle der Jahrgangsstufen 11 und 12), eine ergänzende angemessene Lernförderung (wesentliche Lernziele, Versetzung), Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Ferienprogramm, Aktivitäten in Vereinen, Musikunterricht, Freizeiten, o. Ä.) und die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. 21. Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII 2 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 8) Jeder Schüler ist durch den Kommunalen Unfallversicherungsverband (KUVB) bei einem Schulunfall versichert. Als Schulunfälle gelten alle Unfälle, die sich im Rahmen von Unterrichtsveranstaltungen ereignen, also z. B. im Klassenzimmer, im Sportunterricht, bei Schulfahrten, bei Projekttagen, in der Pause, aber auch Unfälle auf dem Schulweg. Dies gilt auch bei vorzeitigem Unterrichtsschluss und bei Betreuungsmaßnahmen, die unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführt werden. Dem behandelnden Arzt oder der Klinik ist mitzuteilen, dass es sich bei der Verletzung um einen Schulunfall handelt. Die Abrechnung erfolgt dann direkt über den Kommunalen Unfallversicherungsverband. Bei allen Schulunfällen mit nachfolgendem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt ist innerhalb von drei Tagen ein Formular (erhältlich im Schülersekretariat) auszufüllen und der Schule zuzuleiten. Nur dann ist die Schadensregulierung über den Kommunalen Unfallversicherungsverband gewährleistet. Bitte bezahlen Sie keine Privatrechnungen

8 Ersatz von Sachschäden wird leider nicht gewährt. Diebstahl oder Beschädigung von Gegenständen, die Ihrem Kind gehören, sind leider auch nicht versichert. Wertsachen sollten nicht in die Schule mitgenommen werden. Geldbörsen, Ausweise, Fahrkarten etc. soll der Schüler im eigenen Interesse stets bei sich tragen. Vom Kommunalen Unfallversicherungsverband werden von Ihnen keine Versicherungsbeiträge erhoben. Sie sollten jedoch eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, damit keine Kosten auf Sie zukommen, falls Ihr Kind in der Schule einen Schaden anrichtet. 22. Elternbeirat Der Elternbeirat ist die offizielle Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler einer Schule. Er umfasst am Gymnasium Fränkische Schweiz zwölf Mitglieder, die aus den Reihen der Eltern für jeweils zwei Jahre gewählt werden. Der Elternbeirat hat die Aufgabe, das Vertrauensverhältnis zwischen Erziehungsberechtigten und Schule zu vertiefen, Wünsche und Anregungen der Eltern zu beraten und der Schulleitung gegenüber zu vertreten. Er wirkt in allen Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Wie jedes Jahr sucht der Elternbeirat für die verschiedenen Klassen Ihre Mitarbeit als Klassenelternsprecher. Bitte stehen Sie dieser wichtigen Aufgabe wohlwollend gegenüber. Die nächste Elternbeiratswahl findet am statt. 23. Vereinigung der Freunde des Gymnasiums Fränkische Schweiz Die Vereinigung der Freunde des Gymnasiums Fränkische Schweiz e.v ist ein gemeinnütziger Verein, der sich insbesondere die Unterstützung der Schule und Förderung der Schülerinnen und Schüler zur Aufgabe gemacht hat. Mit Ihren Mitgliedsbeiträgen und Spenden unterstützt der Förderverein die Schule in vielfältigen Bereichen, die sonst nicht finanzierbar wären. Durch Zuschüsse an bedürftige Schülerinnen und Schüler wird allen die Teilnahme an Schulveranstaltungen ermöglicht. Darüber hinaus trägt die Elternvereinigung mit ihren finanziellen Mitteln dazu bei, Pläne zu verwirklichen, die den Schulalltag verbessern. Sie unterstützt z. B. die Anschaffung etlicher PC- Arbeitsplätze für Schüler. Viele Eltern sind bereits Mitglied unserer Elternvereinigung. Wir würden uns freuen, wenn alle Erziehungsberechtigten bereit wären, den Förderverein durch ihre Mitgliedschaft oder durch Spenden zu unterstützen. ( Schulporträt Förderverein) Freunde, die helfen September 2014 Sehr geehrte Mitglieder, Förderer und Freunde des Gymnasiums Fränkische Schweiz, heute dürfen wir Sie zu einem besonderen Konzert am Samstag, den 18. Oktober 2014 um Uhr im Gymnasium Fränkische Schweiz einladen. Der ehemalige Musiklehrer Veit Meier präsentiert seine A Capella Gruppe QuintEssenz. Vom Schlager über Jazz bis hin zum Volkslied wird eine breite Palette von musikalischen Schmankerln neu interpretiert. Vereinsintern laden wir an dieser Stelle schon zur nächsten Mitgliederversammlung mit Neuwahlen der Vorstandschaft am Dienstag, den um Uhr im Gasthaus Resengörg in Ebermannstadt ein

9 Zu allen Veranstaltungen freuen wir uns über Ihr zahlreiches Erscheinen und auf vergnügliche Stunden mit Ihnen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung der Schulfamilie! Mit freundlichen Grüßen Sybille Müller Vorstand der Vereinigung der Freunde des GFS Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Papiergeld, Beitrag LEV, Tafelwasseranlage In vielen Fächern erhalten die Schüler von ihren Lehrern zusätzliches Unterrichtsmaterial in Form von Kopien als wichtige Lernhilfen ausgeteilt. Diese Arbeitsblätter können jedoch nicht kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Um nun nicht jedes Mal von jedem Schüler kleinere Geldbeträge zur Deckung der Unkosten einsammeln zu müssen, wurde mit dem Elternbeirat der Schule vereinbart, dass auch am Gymnasium Fränkische Schweiz, ebenso wie an vielen anderen Schulen, jeweils zu Beginn eines jeden Schulhalbjahres ein Unkostenbeitrag erhoben wird. Dieser ist für die einzelnen Stufen des Gymnasiums unterschiedlich hoch und beträgt: 1. Schulhalbjahr Jahrgangsstufen ,00 Jahrgangsstufen ,00 2. Schulhalbjahr Jahrgangsstufen ,00 Jahrgangsstufen ,00 Im Beitrag des 1. Schulhalbjahres ist 1 als Unkostenbeitrag (Wartung, Ersatz-Kartuschen, ) für unsere Tafelwasseranlage, die von den Stadtwerken Ebermannstadt, der Sparkasse Ebermannstadt und dem Elternbeirat mit gesponsert wurde, enthalten. Dafür können Ihre Kinder das ganze Schuljahr hindurch jederzeit frisches Tafelwasser (still oder spritzig) zapfen. Plastikflaschen aus hochwertigem Kunststoff können im Sekretariat oder an den beiden Elternsprechtagen am Stand des Elternbeirates zum Preis von 5 erworben werden. Im Beitrag für das 2. Schulhalbjahr ist 1 als Mitgliedsbeitrag für die Landeselternvereinigung der Gymnasien in Bayern enthalten. Das Direktorat bittet Sie, den vorgenannten Betrag für das 1. Schulhalbjahr Ihrem Kind zusammen mit der Empfangsbestätigung mitzugeben (Termin ). Die Schüler haben die Möglichkeit, im C-Bau selbst Kopien anzufertigen, wofür sie dazu private Kopierkarten für 50 Kopien zum Preis von 2,50 im Sekretariat erwerben

10 25. Zufahrt zum GFS Ich möchte auf die Verkehrsbeschränkung in der Georg- Wagner-Straße hinweisen und bitte Sie, im Interesse Ihrer Kinder und in Ihrem eigenen Interesse, diese Beschilderung zu beachten. 26. Schlussbemerkung Sehr geehrte Eltern, bitte füllen Sie die anhängende Empfangsbestätigung aus, trennen den Abschnitt ab und leiten ihn über Ihr Kind bis Montag, , an die Klassenleiterin/den Klassenleiter zurück, damit wir sicher sind, dass Sie diesen Elternbrief und die weitere Informationsmöglichkeit über die Homepage unserer Schule ( zur Kenntnis genommen haben. Uns allen, aber insbesondere Ihren Kindern, wünsche ich viel Freude am gemeinsamen Lernen und Arbeiten, den erhofften Erfolg sowie sehr viele bereichernde Begegnungen und Erlebnisse, auch über den Unterricht hinaus. Erhard Herrmann, OStD Schulleiter Anlage: Empfangsbestätigung (Rückgabe mit Unterschrift und Papiergeld für das 1. Schulhalbjahr bis )

11 Kurzfassung wichtiger Sachverhalte: Terminvorschau (stets aktuell Klassenelternabend für die 5. Jahrgangsstufe Wandertag Elternabend Einführungsklasse 10f Jahrgangsstufentest D 6. Jgst., M 8. Jgst., E 10. Jgst Jahrgangsstufentest D 8. Jgst., M 10. Jgst., E 6. Jgst Elternbeiratswahl Konzert der A Capella Gruppe QuintEssenz Mitgliederversammlung VdF mit Neuwahlen Klassenelternabend für die Klassen 6, 7 und 9; Elternsprechtag für die Jahrgangsstufen 6, 7, 9 und Klassenelternabend für die Klassen 8 und 10a-d; Elternsprechtag für die Jahrgangsstufen 5, 8, 10 und FOBIT am HGF Tanzkurs-Abschlussball der 10. Klassen Weihnachtskonzert in der Nikolauskirche Ferien im Schuljahr 2013/2014 erster Ferientag letzter Ferientag Herbstferien Weihnachtsferien Frühjahrsferien Osterferien Pfingstferien Sommerferien (Mo!) Papiergeld, Beitrag LEV, Tafelwasseranlage 1. Schulhalbjahr 1. Schulhalbjahr Jahrgangsstufen ,00 Jahrgangsstufen ,00 Jahrgangsstufen ,00 Jahrgangsstufen ,00 zu zahlen bis zu zahlen im März Zurück an den/die Klassenleiter/in bis Empfangsbestätigung: Die Elterninformation vom September 2014 habe ich erhalten Name der Schülerin / des Schülers Klasse Ort, Datum Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

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