Datenschutz im Sportverein

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Datenschutz im Sportverein"

Transkript

1 Datenschutz im Sportverein Workshop des Kreissportbundes Bremerhaven 24. November 2007

2 datenschutz nord GmbH Referentin: Irene Karper, Syndikusanwältin datenschutz nord GmbH: Landesgesellschaft der Freien Hansestadt Bremen Zahlreiche Akkreditierungen, u.a. beim Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), 11 Mitarbeiter/Innen (Informatiker, Techniker, Mathematiker, Juristen) Unsere Dienstleistungen: externer Datenschutzbeauftragter Datenschutzaudits / Zertifizierungen / Gütesiegel IT-Sicherheitskonzepte Fortbildungen Multimediarecht

3 Inhalt Datenschutzgrundsätze Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Verfahrensregister Praxisbeispiele Zulässige Mitgliederdatenverarbeitung Der Webauftritt des Vereins Diskussion

4 Wichtige Datenschutzgesetze im Überblick Europa Bund Länder EU-Datenschutzrichtlinie 95/46 BDSG TMG - Telemediengesetz Landesdatenschutzgesetze Grundlage aller europ. Datenschutzgesetze Vorschriften für Bundesbehörden und nicht-öffentliche Stellen (d.h. für die gesamte Privatwirtschaft) Vorschriften speziell für den Bereich der Telemedien einschließlich Datenschutz Vorschriften für öffentliche Stellen des Landes

5 Anwendung des BDSG auf Vereine 1 Abs. 2 BDSG: Dieses Gesetz gilt für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch 1. öffentliche Stellen ( ) 3. nicht-öffentliche Stellen, soweit sie die Daten unter Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen verarbeiten, nutzen oder dafür erheben oder die Daten in oder aus nicht automatisierten Dateien verarbeiten, nutzen oder dafür erheben, es sei denn, die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung der Daten erfolgt ausschließlich für persönliche oder familiäre Tätigkeiten. 1 Abs. 2 BDSG Beispiel: Mitgliederlisten per PC

6 Das gesetzgeberische Konzept Jede Erhebung, Speicherung, Verarbeitung oder Übermittlung von personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten, es sei denn es besteht eine gesetzliche Erlaubnis oder der Betroffene hat eingewilligt 4 Abs. 1 BDSG (sog.verbot mit Erlaubnisvorbehalt)

7 Das personenbezogene Datum Einzelangaben Angaben, die auf eine einzelne Person schließen lassen Nicht: anonymisierte Daten! über persönliche oder sachliche Verhältnisse Informationen über den Betroffenen oder einen auf ihn beziehbaren Sachverhalt einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person Personbezug muss mit vertretbarem Aufwand herstellbar sein 3 Abs. 1 BDSG nicht geschützt sind Daten von jur. Personen, also von Gesellschaften oder Vereinen

8 Der Datenschutzbeauftragte - Voraussetzungen und Bestellung Bestellungsvoraussetzungen: wenn personenbezogene Daten automatisiert verarbeitet werden und mehr als 9 Personen damit ständig beschäftigt sind (NEU seit ) Persönliche Voraussetzungen ( 4f Abs. 2 BDSG): Zuverlässigkeit die zur Erfüllung der Aufgaben erforderliche Fachkunde 4f BDSG das Maß der Fachkunde hängt von dem Umfang der Datenverarbeitung und dem Schutzbedarf der pb Daten ab!

9 Der Datenschutzbeauftragte Die Position Position innerhalb des Vereins: dem Leiter der verantwortlichen Stelle (Vorstand/Geschäftsführung) unmittelbar unterstellt auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfrei Widerruf der Bestellung nur möglich durch Nachweis fehlender Fachkunde Amtsenthebung 4f BDSG allgemeine Kündigung analog 626 BGB (arbeitsrechtlich: ähnliche Stellung wie der Betriebsrat)

10 Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten DS-Beauftragte(r) muss auf die Einhaltung der Datenschutzregelungen hinwirken Überwachung der Ordnungsmäßigkeit der Datenverarbeitung Unterrichtung und Schulung von Beschäftigten bzgl. Datenschutz und Datensicherheit (Erstellen und) Vorhalten eines Verfahrensverzeichnisses Wahrung der Rechte der Betroffenen (Ansprechpartner) Verpflichtung der Beschäftigten auf das Datengeheimnis Auswahl, Vertragsgestaltung und Überwachung der 4g Abs.1 BDSG Auftragnehmer, die Auftrags-DV durchführen

11 Das Verfahrensverzeichnis 4d, 4e BDSG: Meldepflicht für automatisierte DV Entfällt u.a., wenn DSB bestellt; jedoch: Register der DV notwendig! Sinn und Zweck: Ausstattung des DSB mit einem Mindestmaß an Information über Ziele, Struktur und Ablauf der Verarbeitung schnelle und zuverlässige Auskunft der Betroffenen zentrales Dokument für externe Kontrollinstanzen Adressaten: DSB Mitarbeiter 4g Abs.2 BDSG Vorstand / Geschäftsleitung Betriebsrat Aufsichtsbehörde Öffentlichkeit (begrenzt)

12 Das Verfahrensverzeichnis - der Inhalt Verfahrensverzeichnis ist DAS zentrale Datenschutzwerk Name oder Firma der verantwortlichen Stelle Inhaber, ges. Vertreter und Leiter der DV-Abtlg. Anschrift der verantwortlichen Stelle Zweckbestimmung der Datenverarbeitung betroffene Personengruppen mit den jew. Datenkategorien Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können Regelfristen für die Löschung der Daten geplante Datenübermittlungen in Drittstaaten eine Beschreibung der technisch-organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen (insbes. Zugriffsberechtigte) 4g Abs.2 BDSG

13 Praxisbeispiele Praxisbeispiele

14 Mitgliederdatenverarbeitung nach 28 BDSG 28 Abs. 1 BDSG: Datenerhebung, -verarbeitung,und nutzung für eigene Zwecke Das Erheben, Verarbeiten, Speichern, Übermitteln und Verändern ist für eigene Geschäftszwecke u.a. zulässig, gilt gilt für für alle alle Arten Arten von von Verträgen, Verträgen, z.b. z.b. Arbeitsverträge, Arbeitsverträge, Kaufverträge Kaufverträge * wenn es der Zweckbestimmung eines Vertrags- oder vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisse Vertrauensverhältnisses sind sind u.a. dient. u.a. mitgliedschaftliche mitgliedschaftliche Beziehungen Beziehungen (Verein, (Verein, Verband), Verband), Anbahnungen Anbahnungen von von Verträgen Verträgen z.b. z.b. Bewerbungen Bewerbungen für für Arbeitsplätze Arbeitsplätze * Ausschlaggebend: soweit es zur Wahrung Ausschlaggebend: DV DV muss berechtigter muss für für den den Vereinszweck Interessen Vereinszweck erforderlich verantwortlichen erforderlich sein, sein, z.b. z.b. wenn wenn Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das DV DV durch durch Satzung Satzung vorgegeben vorgegeben ist schutzwürdige Interesse des Betroffenen ist an dem Ausschluss der Mitglieder Verarbeitung Mitglieder für für Vertreterversammlungen Vertreterversammlungen oder Nutzung überwiegt oder oder Veranstaltungen Veranstaltungen kontaktiert kontaktiert werden werden müssen müssen * soweit Daten allgemein zugänglich und kein schutzwürdiges Interesse des Betr. entgegenstehend allgemein allgemein zugängliche zugängliche Quellen: Quellen: Telefonbuch, Telefonbuch, Internet; Internet; Register: Register: Einsicht Einsicht ohne ohne berechtigtes berechtigtes Interesse Interesse möglich möglich (z.b. (z.b. Vereinsregister) Vereinsregister)

15 28 Abs. 3 BDSG Übermittlung oder Nutzung für Werbung, Markt- und Meinungsforschung zulässig, sofern sog. Listenprivileg vorliegt: LISTENPRIVILEG : LISTENPRIVILEG : Angabe Angabe über über die die Zugehörigkeit Zugehörigkeit zur zur entspr. entspr. Gruppe Gruppe Berufs-, Berufs-, Branchen- Branchenoder oder Geschäftsbezeichnung Geschäftsbezeichnung Name Name Titel Titel akademische akademische Grade Grade Anschrift Anschrift Geburtsjahr Geburtsjahr Aber 28 Abs. 4: Information + Widerspruchsmöglichkeit erforderlich Sponsorengewinnung per Postanschreiben Auswertung dieser Mitgliederdaten für Statistik, Profilbildung

16 Weitere Beispiele: DV zulässig, sofern schutzwürdiges Interesse nicht betroffen: Veröffentlichung der Mitgliederliste innerhalb des Vereins Weitergabe von Kontaktdaten zwecks Fahrgemeinschaft (sofern persönliche Verbundenheit besteht) Weitergabe von Daten bei Sportunfall zwecks Abwicklung mit Versicherung Bei enger persönlicher Verbundenheit der Mitglieder: Geburtstagsgrüße Versenden von Vereinsnachrichten DV nur mit Einwilligung zulässig: Veröffentlichung von Bildern, Daten des Privatbereichs Weitergabe von Kontaktdaten an Dritte für deren Werbemaßnahmen Versenden von Werbung per

17 Zulässigkeit aufgrund einer Einwilligung Rechtsnatur: rechtsgeschäftliche Erklärung des Betroffenen: Zustimmung zur konkret bezeichneten Datenverarbeitung Voraussetzungen: muss der Datenverarbeitung vorausgehen muss freiwillig erfolgen der konkrete Zweck der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung muss definiert sein (Bestimmtheit) 4a BDSG in der Regel schriftlich (Ausnahmen: TMG, TKG) wenn zusammen mit anderen Erklärungen, muss die E. besonders hervorgehoben werden

18 Der Webauftritt des Vereins Gesetzliche Vorgaben beachten: Telemediengesetz (TMG), seit , ersetzt TDG, TDDSG, MDStV Allgemein: Landes- und Bundesdatenschutzgesetz Spezialgesetze, die auch im offline -Umfeld gelten, z.b. UrhG, UWG, JuSchG, etc.

19 Verantwortlichkeit für eigene Inhalte 7 TMG: Haftung des Anbieters für eigene Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen... alle Informationen, die der Anbieter selbst (mit dem Anspruch eigener Urheberschaft) ins Angebot einstellt, fremde Inhalte, die sich der Anbieter zu eigen macht entscheidendes Kriterium: Eigene Inhalte sind... die Sichtweise eines durchschnittlichen Nutzers

20 Haftungsausschluss auf Webseiten / Disclaimer Oft liest man: Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Wir bieten auf unserer Homepage Links zu anderen Seiten im Internet an. Für alle diese Links gilt: "Wir, die Verantwortlichen, betonen ausdrücklich, dass wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten haben. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf der gesamten Homepage inklusive aller Unterseiten. Diese Erklärung gilt für alle auf den Webseiten angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Links oder Banner führen. Pauschale Distanzierung reicht nicht. Ein Disclaimer kann sogar so ausgelegt werden, dass Anbieter Kenntnis von fremden Inhalten hat. Der Haftungsausschluss ist wirkungslos, wenn fremde Inhalte als eigene erscheinen. Im Zweifel: fremde Inhalte formell kennzeichnen:

21 Beispiel: Disclaimer

22 Die Anbieterkennzeichnung - Impressum Anbieterkennzeichnung ( 5 TMG) Name, Anschrift des Anbieters, Vertretungsberechtigter Organisationsform, Liquidation, ggf. Stammkapital Informationen zur schnellen, unmittelbaren, elek. Kontaktaufnahme Register und Registernummer Angabe der Aufsichtsbehörde (soweit einschlägig) Zusätzliche Pflichten für besondere Berufsgruppen 5 TMG Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Weitere Angaben, soweit nach speziellen Gesetzen erforderlich Platzierung: leicht erkennbar unmittelbar erreichbar ständig verfügbar

23 Beispiel für Platzierung des Impressums

24 Die Datenschutzerklärung, 13 Abs. 1 TMG Nennung aller Datenarten, die erhoben, gespeichert, verarbeitet und übermittelt werden sowie Zweck der Verarbeitung, z.b.: Gewinnspiele, Newsletter, Gästebücher, Foren, Chats, Online-Formulare Nennung der Empfänger, an die ggf. Daten übermittelt werden, insb. außerhalb der EU Nutzungsdatenverarbeitung (Logfiles) Informationen, falls Daten für pseudonyme Profile verwendet werden Informationen über Cookies oder ähnliche Dateien Hinweis, welche Sicherheitsvorkehrungen bei der Datenübermittlung getroffen werden (z.b. Einsatz von SSL) Nennung der Betroffenenrechte und eines Ansprechpartners (i.d.r. der Datenschutzbeauftragten mit -Adresse) Hinweis auf Widerspruchsrecht der Nutzer (gegen Profilbildung, Werbung), konkreter Inhalt: abhängig von der tatsächlich vorgenommenen Datenverarbeitung, kein Copy/Paste!

25 Platzierung der DS-Erklärung

26 Beispiel einer Datenschutzerklärung

27 Herzlichen Dank! Fragen zum Datenschutz? Irene Karper LL.M.Eur. Syndikusanwältin Barkhausenstr Bremerhaven Tel.: ikarper@datenschutz-nord.de

Qualitätskriterien im egovernment

Qualitätskriterien im egovernment Qualitätskriterien im egovernment Datenschutz- und Teledienstrechtliche Anforderungen egovernment-transaktionsangebote in der Praxis Veranstaltung am 1.11.2004, Studieninstitut OL Die Behörde ist online

Mehr

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht

Datenschutzconsulting.info. Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Verfahrensbeschreibung, Verfahrensverzeichnisse und das Jedermannsrecht Diplom-Informatiker Werner Hülsmann Konradigasse 24-78462-Konstanz Tel.:7531 / 365 90 5-4; FAX: -7 E-Mail: info@datenschutzconsulting.info

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen?

Datenschutz im Unternehmen. Was muss der Unternehmer wissen? Was muss der Unternehmer wissen? Was ist Datenschutz nach BDSG? Basis: Recht auf informelle Selbstbestimmung Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wem wann welche personenbezogene Daten zugänglich sein

Mehr

Datenschutz im Spendenwesen

Datenschutz im Spendenwesen Datenschutz im Spendenwesen Corinna Holländer, Referentin beim Berliner Beauftragten für f r Datenschutz und Informationsfreiheit (Bereiche: Wirtschaft, Sanktionsstelle) Berlin, den 16. Mai 2011 1 Gliederung

Mehr

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk

Informationen zum Datenschutz im Maler- und Lackiererhandwerk Institut für Betriebsberatung des deutschen Maler- und Lackiererhandwerks Frankfurter Straße 14, 63500 Seligenstadt Telefon (06182) 2 52 08 * Fax 2 47 01 Maler-Lackierer-Institut@t-online.de www.malerinstitut.de

Mehr

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat.

Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. Man kommt schlecht weg, wenn man mit einem Mächtigen ein Geheimnis zu teilen hat. (Aus den»fliegenden Blättern«, humoristisch-satirische Zeitschrift, die von 1844-1944 in München erschien) 1 8.2.1.Der

Mehr

Datenschutz-Unterweisung

Datenschutz-Unterweisung Datenschutz-Unterweisung Prof. Dr. Rolf Lauser Datenschutzbeauftragter (GDDcert) öbuv Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich sowie

Mehr

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007

IT-Compliance und Datenschutz. 16. März 2007 IT-Compliance und Datenschutz 16. März 2007 Die Themen Agenda Vorstellung Deutsche Post Adress GmbH IT-Compliance und Datenschutz allgemein Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Der Datenschutzbeauftragte Verbot

Mehr

Gründe für ein Verfahrensverzeichnis

Gründe für ein Verfahrensverzeichnis 1 Wozu ein Verfahrensverzeichnis? Die Frage, wieso überhaupt ein Verfahrensverzeichnis erstellt und gepflegt werden soll, werden nicht nur Sie sich stellen. Auch die sogenannte verantwortliche Stelle in

Mehr

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz

Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Dr. Thomas Petri Einführung in die Datenerfassung und in den Datenschutz Hochschule für Politik, Sommersemester 2011, Foliensatz 2-2 bis 2-4 (1.6.2011) 1 Grobübersicht 1. Einführung, europa- und verfassungsrechtliche

Mehr

DATENSCHUTZ FÜR SYSTEM- ADMINISTRATOREN

DATENSCHUTZ FÜR SYSTEM- ADMINISTRATOREN DATENSCHUTZ FÜR SYSTEM- ADMINISTRATOREN Was ist meine Grundlage für Speicherung von personenbezogenen Daten, was darf ich speichern und für wie lange? Hanno Wagner WER BIN ICH? Hanno,Rince

Mehr

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG

Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Merkblatt zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach 4f, 4g BDSG Wann ist das Bundesdatenschutzgesetz anwendbar? Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gilt gemäß 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG für alle nicht öffentlichen

Mehr

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1.

1.1.4 Wissen, was unter Verbot mit Erlaubnisvorbehalt 1.1.5. schützen. 1.1.7 Wissen, was man unter personenbezogenen 1.1.8 1.1. Datenschutz DLGI Dienstleistungsgesellschaft für Informatik Am Bonner Bogen 6 53227 Bonn Tel.: 0228-688-448-0 Fax: 0228-688-448-99 E-Mail: info@dlgi.de, URL: www.dlgi.de Dieser Syllabus darf nur in Zusammenhang

Mehr

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Datenschutz nach. Herzlich Willkommen. bei unserem Datenschutz-Seminar. Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Datenschutz nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Herzlich Willkommen bei unserem Datenschutz-Seminar 1 Vorstellung Matthias A. Walter EDV-Sachverständiger (DESAG) Datenschutzbeauftragter (TÜV) 11 Jahre

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 1. Übung im SoSe 2007: BDSG (1) 1.1 Voraussetzungen zur automatisierten DV (1) Anmerkung: Automatisierte Datenverarbeitung = Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung unter

Mehr

Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter Beraten statt prüfen Behördlicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach den Vorgaben aller Landesdatenschutzgesetze müssen öffentliche Stellen des Landes grundsätzlich

Mehr

Webinar Betrieblicher Datenschutz

Webinar Betrieblicher Datenschutz Webinar Betrieblicher Datenschutz In Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung Kreis Coesfeld Robert Kandzia 10. Oktober 2013 10:00 Uhr Ziele Ursprünge und Begriff Terminologie im Datenschutz typische

Mehr

Datenschutz und Schule

Datenschutz und Schule Datenschutz und Schule - erste Impulse zum Themenbereich - Referent: Ingo Nebe Staatliches Schulamt Nordthüringen, Bahnhofstraße 18, 37339 Leinefelde-Worbis www.schulamt-nordthueringen.de Datenschutz und

Mehr

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld

Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Datenschutz im Projekt- und Qualitätsmanagement Umfeld Personenbezogene Daten im Qualitäts- und Projektmanagement 17.02.2014 migosens GmbH 2014 Folie 2 Definitionen Was sind personenbezogene Daten? sind

Mehr

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team

II 1 Verantwortung der Leitung II 1.13 Datenschutzkonzept. Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Gültigkeitsbereich Verantwortlich Team Zweck AWO RV Halle Merseburg und alle Tochtergesellschaften GF Datenschutzbeauftragter ist Prozessverantwortlich Alle MA sind durchführungsverantwortlich Zweck des

Mehr

Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Beraten statt prüfen Betrieblicher Datenschutzbeauftragter Bestellpflicht zum Datenschutzbeauftragten Nach 4 f Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

Mehr

Das Datenschutzregister der Max-Planck-Gesellschaft

Das Datenschutzregister der Max-Planck-Gesellschaft Das Datenschutzregister der Max-Planck-Gesellschaft Dr. Wilfried Grieger wgriege@gwdg.de http://www.gwdg.de/~wgriege Gesellschaft für wissenschaftliche Datenverarbeitung mbh Göttingen Am Fassberg, 37077

Mehr

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz?

17.11.2011. Datenschutz (Info-Veranstaltung f. Administratoren) 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte. Was heißt denn hier Datenschutz? 17.11.2011 H. Löbner Der Datenschutzbeauftragte Volkszählungsurteil Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (1983) Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung als fachspezifische

Mehr

Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht

Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht . Auch in kleineren Unternehmen ist der Datenschutzbeauftragte Pflicht Themenschwerpunkt 1. Wer braucht einen Datenschutzbeauftragter? Unternehmen, die personenbezogene Daten automatisiert erheben, verarbeiten

Mehr

Datenschutz beim BLSV und in Vereinen

Datenschutz beim BLSV und in Vereinen Datenschutz beim BLSV und in Vereinen Unter Beachtung der BDSG Novellen 2009 Datenschutzbeauftragter (GDDcert) Von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern öffentlich bestellter und

Mehr

Personal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen

Personal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen Personal- und Kundendaten Datenschutz in Werbeagenturen Datenschutz in Werbeagenturen Bei Werbeagenturen stehen neben der Verarbeitung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung von Kundendaten von

Mehr

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht

Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht in der Regierung von Mittelfranken _ Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich Informationen für die verantwortliche Stelle Stand: November 2009 Impressum:

Mehr

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz

Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Was ist Datenschutz? Personen sollen vor unbefugter Verwendung oder Weitergabe ihrer persönlichen Daten geschützt werden. Datenschutz ist Persönlichkeitsschutz Verpflichtung auf das Datengeheimnis Was

Mehr

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners

Drei Fragen zum Datenschutz im. Nico Reiners Drei Fragen zum Datenschutz im Geoinformationswesen Nico Reiners 1. Frage Welche Geoinformationen sind personenbezogen? Personenbezug? Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche

Mehr

Nutzung dieser Internetseite

Nutzung dieser Internetseite Nutzung dieser Internetseite Wenn Sie unseren Internetauftritt besuchen, dann erheben wir nur statistische Daten über unsere Besucher. In einer statistischen Zusammenfassung erfahren wir lediglich, welcher

Mehr

Verfahrensverzeichnis gemäß 4g Abs. 2 BDSG

Verfahrensverzeichnis gemäß 4g Abs. 2 BDSG Verfahrensverzeichnis gemäß 4g Abs. 2 BDSG 1. Firma der verantwortlichen Stelle ( 4g Abs. 2, 4e S. 1 Ziff. 1 BDSG) GMFS Versicherungsmakler GmbH 2. Geschäftsleitung des Unternehmens und mit der Leitung

Mehr

Secorvo. Partner und Unterstützer

Secorvo. Partner und Unterstützer Partner und Unterstützer Datenschutz Anspruch und Wirklichkeit im Unternehmen Karlsruher IT-Sicherheitsinitiative, 31.03.2004 Dirk Fox fox@secorvo.de Secorvo Security Consulting GmbH Albert-Nestler-Straße

Mehr

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data?

Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Die Zukunft des Melderegisters in Sozialen Medien oder als Open Data? Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein 12. Mai 2012 Anzusprechende Themen: Open Data vs. Meldegeheimnis Datenschutzrechtlich

Mehr

emetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin

emetrics Summit, München 2011 Special: Datenschutz im Online-Marketing HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin emetrics Summit, München 2011 6. April 2011 Dr. Martin Schirmbacher Fachanwalt für IT-Recht twitter.com/mschirmbacher HÄRTING Rechtsanwälte Chausseestraße 13 10115 Berlin www.haerting.de Überblick Grundzüge

Mehr

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung

Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der. Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Datenschutzbestimmung 1. Verantwortliche Stelle Diese Website und das Leistungsangebot von www.pflegemit-herz.de werden von der Anke Reincke - Häusliche Krankenpflege und Seniorenbetreuung Pieskower Straße

Mehr

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung

Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden. Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Verband Bildung und Erziehung Landesbezirk Südbanden Datenschutz, Sorgerecht und Schulanmeldung Neue VwV Datenschutz I. Allgemeines Zulässigkeit der Datenverarbeitung Datenerhebung... Datenlöschung und

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden

Dienstleistungen Externer Datenschutz. Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Dienstleistungen Externer Datenschutz Beschreibung der Leistungen, die von strauss esolutions erbracht werden Markus Strauss 14.11.2011 1 Dienstleistungen Externer Datenschutz Inhalt 1. Einleitung... 2

Mehr

Von Stefan Lang und Ralf Wondratschek

Von Stefan Lang und Ralf Wondratschek - Umgang von Betrieben mit - Mitarbeiterdaten - Kundendaten - Technisierung der Betriebe - Grenzen der Datensammlung / -speicherung bei Betrieben - Strafen - aktuelles Beispiel - Quellen Es gibt 2 Arten

Mehr

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ AUSZUG AUS DEM BUNDESDATENSCHUTZGESETZ Auszug aus dem Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung vom 14.01.2003, zuletzt geändert am 14.08.2009 1 Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen (1) Zweck dieses Gesetzes

Mehr

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter

Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem

Mehr

Verordnungsdaten und Patientendatenbanken Datenschutz in Pharmaunternehmen

Verordnungsdaten und Patientendatenbanken Datenschutz in Pharmaunternehmen Verordnungsdaten und Patientendatenbanken Datenschutz in Pharmaunternehmen Datenschutz in Pharmaunternehmen Bei Pharmaunternehmen stehen neben der Verarbeitung eigener Personaldaten vor allem die Dokumentation

Mehr

Personal- und Kundendaten Datenschutz bei Energieversorgern

Personal- und Kundendaten Datenschutz bei Energieversorgern Personal- und Kundendaten Datenschutz bei Energieversorgern Datenschutz bei Energieversorgern Datenschutz nimmt bei Energieversorgungsunternehmen einen immer höheren Stellenwert ein. Neben der datenschutzkonformen

Mehr

Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses aus QSEC

Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses aus QSEC Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses aus QSEC Im QSEC-Reporting-Modul steht ab der Version 4.2 ein neuer Bericht zur Verfügung. Es besteht nun die Möglichkeit, einen BDSG-konformen Datenschutzbericht

Mehr

Arbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen

Arbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen Arbeitnehmerdatenschutz / Leistungs- und Verhaltenskontrollen in Call Centern Harald Stelljes Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Bremen Arndtstr. 1 27570 Bremerhaven Tel.: +49 (0471)

Mehr

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015

Datenschutz. Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM. Werkstätten:Messe 2015 Datenschutz Praktische Datenschutz-Maßnahmen in der WfbM Werkstätten:Messe 2015 Referentin: Dipl.-Math. Ilse Römer, Datenschutzauditorin (TÜV) Qualitätsmanagementbeauftragte (TÜV) Herzlich Willkommen Datenschutz

Mehr

Datenschutz im E-Commerce

Datenschutz im E-Commerce Datenschutz im E-Commerce RA Christopher Beindorff Beindorff & Ipland Rechtsanwälte Rubensstr. 3-30177 Hannover Tel.: 0511 6468098 / Fax 0511-6468055...... www.beindorff-ipland.de info@beindorff-ipland.de

Mehr

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

DATENSCHUTZERKLÄRUNG DATENSCHUTZERKLÄRUNG Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend möchten wir Sie ausführlich über den Umgang mit Ihren Daten

Mehr

Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing

Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing IHK-Veranstaltung Netzblicke SPAM effektiv bekämpfen Die beiden Seiten der Medaille beim Email-Marketing München, 14. Juni 2007 Dr. Jyn Schultze-Melling LL.M Fragen, die sich stellen Was ist SPAM? Was

Mehr

Formale Rahmenbedingungen für Websites

Formale Rahmenbedingungen für Websites Formale Rahmenbedingungen für Websites Vorweg: Die Zusammenstellung kann nur eine Anregung sein, welche rechtlichen Aspekte bei Webseiten greifen können eine Prüfung des Einzelfalls durch einen Rechtsanwalt

Mehr

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht

Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutz und Datensicherung (BDSG) Inhaltsübersicht Datenschutzziel Datenschutz und Datensicherung Personenbezogene Daten Datenverarbeitung Zulässigkeit personenbezogener Datenverarbeitung Zulässigkeit

Mehr

Nutzung von Kundendaten

Nutzung von Kundendaten Nutzung von Kundendaten Datenschutzrechtliche Möglichkeiten und Grenzen Novellierung des BDSG 2009 / 2010 Rechtsanwalt: David Conrad 1 Datenschutz? Geschützt sind nur personenbezogene Daten Datenschutz

Mehr

Diplom Informatiker Werner Hülsmann: Kurzinfo Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r Bestellung Stellung im Unternehmen Aufgaben Extern / Intern

Diplom Informatiker Werner Hülsmann: Kurzinfo Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r Bestellung Stellung im Unternehmen Aufgaben Extern / Intern Seite 1 Diplom Informatiker Werner Hülsmann: Kurzinfo Betriebliche/r Datenschutzbeauftragte/r Bestellung Stellung im Unternehmen Aufgaben Extern / Intern Seite 2 Zu meiner Person Studium der Informatik

Mehr

Öffentliches Verfahrensverzeichnis

Öffentliches Verfahrensverzeichnis 2011 Öffentliches Verfahrensverzeichnis Stand: 01.03.2011 Öffentliches Verfahrensverzeichnis Stand: 01.03.2011 Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und Ihrer Privatsphäre ist uns sehr wichtig. Deshalb ist

Mehr

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1

Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 Datenschutz für das Liegenschaftskataster Dipl.-Ing. Michael Rösler-Goy Landesamt für Vermessung und Geoinformation Bayern Rösler-Goy: Datenschutz für das Liegenschaftskataster 1 1. Wozu dient Datenschutz?

Mehr

Firmeninformation zum Datenschutz

Firmeninformation zum Datenschutz BAYERISCHES LANDESAMT FÜR DATENSCHUTZAUFSICHT Firmeninformation zum Datenschutz Herausgeber: Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht Promenade 27 91522 Ansbach Telefon: (0981) 53-1300 Telefax: (0981)

Mehr

Datenschutz bei Rechtsanwälten

Datenschutz bei Rechtsanwälten Datenschutz bei Rechtsanwälten Vortrag von: Rechtsanwalt Dr. Holger Zuck Anwaltskanzlei Zuck & Quaas, Stuttgart 1 Datenschutz bei Rechtsanwälten Normen: Bereichsspezifische Normen: BRAO (insb. 43, 43a,

Mehr

Kirchlicher Datenschutz

Kirchlicher Datenschutz Kirchlicher Datenschutz Religionsgemeinschaften können in ihrem Zuständigkeitsbereich ihre Angelegenheit frei von staatlicher Aufsicht selbst regeln. Dieses verfassungsrechtlich verbriefte Recht umfasst

Mehr

Einführung in den Datenschutz

Einführung in den Datenschutz Einführung in den Datenschutz Grundlagen zu Recht und Praxis Inhaltsverzeichnis Was ist Datenschutz?... 3 Wo spielt Datenschutz in der Uni Bonn eine Rolle?... 4 Warum gibt es Datenschutz?... 5 Wo ist der

Mehr

Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß 4 e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß 4 e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß 4 e Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Das BDSG schreibt in 4 g vor, dass durch den Beauftragten für den Datenschutz jedermann in geeigneter Weise die folgenden Angaben

Mehr

Öffentliches Verfahrensverzeichnis der. ProfitBricks GmbH

Öffentliches Verfahrensverzeichnis der. ProfitBricks GmbH Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Dokumenten-Informationen: Version: 1.1 Stand: 08.09.2014 Autor: Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Seite 1 Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Gemäß 4g Abs.

Mehr

Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n)

Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n) Bestellungsvertrag für eine(n) externe(n) Datenschutzbeauftragte(n) Vertrag über Dienstleistungen einer/eines externen Datenschutzbeauftragten nach 4f Bundesdatenschutzgesetz -"BDSG"- zwischen vertreten

Mehr

ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME

ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME ÖFFENTLICHES VERFAHRENSVERZEICHNIS FÜR DIE VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN IM BEREICH DER KUNDENSYSTEME 1. ALLGEMEINE ANGABEN ZUR VERANTWORTLICHEN STELLE 1.1 NAME UND ANSCHRIFT DER VERANTWORTLICHEN

Mehr

1. bvh-datenschutztag 2013

1. bvh-datenschutztag 2013 1 CLOUD COMPUTING, DATENSCHUTZ ASPEKTE DER VERTRAGSGESTALTUNG UND BIG DATA Rechtsanwalt Daniel Schätzle Berlin, 20. März 2013 1. bvh-datenschutztag 2013 Was ist eigentlich Cloud Computing? 2 WESENTLICHE

Mehr

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT

INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT INFORMATIONS- UND DATENSCHUTZRECHT Frühjahrssemester 2008 Medien- und Telekommunikationsrecht WIEDERHOLUNG 6b BDSG ist primär für private Videoüberwachung relevant Videoüberwachung durch öffentliche Stellen

Mehr

Werbung per Brief aber sicher!

Werbung per Brief aber sicher! Werbung per Brief aber sicher! Grundsatz: Einwilligung des Umworbenen! Ja! Ausnahmen bestätigen die Regel! Ausnahmen: 28 Abs. 3 BDSG = ohne Einwilligung erlaubt bei: Listendaten Zugehörigkeit zu einer

Mehr

Direktmarketing und Datenschutz

Direktmarketing und Datenschutz Direktmarketing und Datenschutz Welche Möglichkeiten gibt es? Was ist zu beachten? Berlin, 12.06.2012 2 Rechtsgrundlagen Welche Verteiler dürfen erstellt und genutzt werden? Datenschutzrecht Wettbewerbsrecht

Mehr

ecommerce und Datenschutz

ecommerce und Datenschutz ecommerce und Datenschutz Wie Sie mit Kundendaten in Webshops umgehen sollten 20.11.2014, München - Best in ecommerce Day Dr. Sebastian Kraska Rechtsanwalt, Diplom-Kaufmann Telefon: 089 1891 7360 Internet:

Mehr

Personal- und Kundendaten Datenschutz im Einzelhandel

Personal- und Kundendaten Datenschutz im Einzelhandel Personal- und Kundendaten Datenschutz im Einzelhandel Datenschutz im Einzelhandel Im Einzelhandel stehen neben der datenschutzkonformen Speicherung eigener Personaldaten vor allem die Verarbeitung von

Mehr

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK

26.04.2012. Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Datenschutz Nutzungsrechte Folgen für die Vertragsgestaltung ÜBERBLICK 1 CLOUD COMPUTING - RECHTLICHE RAHMENBEDINGUNGEN Dr. Martin Schirmbacher Berlin, 24. April 2012 Gliederung 2 ÜBERBLICK Was ist eigentlich (neu am) Cloud Computing? Vertragsbeziehungen Nutzungsrechte Folgen

Mehr

Hinweise zum Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses

Hinweise zum Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses Hinweise zum Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses Eine Information des Datenschutzbeauftragten der PH Freiburg Stand: 11.03.2010 Inhalt Hinweise zum Erstellen eines Verfahrensverzeichnisses... 1 Vorbemerkung...

Mehr

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes Informationelle Selbstbestimmung Bundesdatenschutzgesetz Grundgesetz Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes allg. Persönlichkeitsrecht (Art. 1, 2 GG) Grundrecht

Mehr

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Der betriebliche Datenschutzbeauftragte W A R U M? W E R I S T G E E I G N E T? W O F Ü R? Christoph Süsens & Matthias Holdorf Projekt Agenda Vorstellung Präsentation der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Mehr

Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG)

Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG) Datenschutz. Öffentliches Verfahrensverzeichnis der Indanet GmbH nach 4e Bundesdatenschutz (BDSG) Inhalt Öffentliches Verfahrensverzeichnis... 3 1.1 Angaben zu der Verantwortlichen Stelle ( 4e Satz 1 Nrn.

Mehr

Datenschutz. Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG

Datenschutz. Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Datenschutz Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Berlin, den 01.03.2011 Öffentliches Verfahrensverzeichnis nach 4g i.v.m. 18 und 4e BDSG Hauptblatt 1. und Anschrift der verantwortlichen

Mehr

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Der betriebliche Datenschutzbeauftragte Durch die fortschreitende Verbreitung der automatischen Datenverarbeitung sind die Gefahren des Datenmissbrauchs stetig gestiegen. Bei der Begrenzung dieser Gefahr

Mehr

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden?

Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Öffnung dienstlicher E Mailfächer Wann darf der Arbeitsgeber tätig werden? Dipl.-Jur. Julian Fischer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Hoeren DFN-Kanzlerforum,

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen?

Datenschutz im Unternehmen. Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? Was ist Datenschutz, und weshalb betrifft er unser Unternehmen? 1 Herzlich willkommen! Die Themen heute: Datenschutz ein aktuelles Thema Gründe für einen guten Datenschutz Welche Grundregeln sind zu beachten?

Mehr

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2010: BDSG (2) & Kundendatenschutz (1)

Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit. Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2010: BDSG (2) & Kundendatenschutz (1) und der IT-Sicherheit Musterlösung zur 2. Übung im SoSe 2010: BDSG (2) & Kundendatenschutz (1) 2.1 Verfahrensverzeichnis für Aufgabe: Kundendatenverwaltung Erstellen Sie anhand der Auflistung aus 4e BDSG

Mehr

Normatives Dokument ICELT D 1006:2015 ICELT-Datenschutzrichtlinie

Normatives Dokument ICELT D 1006:2015 ICELT-Datenschutzrichtlinie Normatives Dokument ICELT D 1006:2015 ICELT-Datenschutzrichtlinie ICELT-Datenschutzrichtlinie ICELT e.v. An der Ziegelei 2 D-37124 Rosdorf Tel: +49 (0)551 / 30 66 288-0 Fax: +49 (0)551 / 30 66 288-9 E-Mail:

Mehr

Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb

Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb N. HOZMANN BUCHVERLAG Werner Hülsmann Datenschutz und Datensicherheit im Handwerksbetrieb Inhaltsverzeichnis Vorwort 13 1 Datenschutz und Datensicherheit 15 1.1 Grundlagen und Grundsätze 15 1.1.1 Was ist

Mehr

Datenschutzordnung FREMO vom 4.3.2014 Definitiv Version 1.0 Vorstand des FREMO e.v.

Datenschutzordnung FREMO vom 4.3.2014 Definitiv Version 1.0 Vorstand des FREMO e.v. Datenschutzordnung FREMO vom 4.3.2014 Definitiv Version 1.0 Vorstand des FREMO e.v. 1 Inhaltsverzeichnis 1.Einleitung...3 2.Datenerhebung...3 3.Weitergabe personenbezogener Daten...4 4.Veröffentlichung

Mehr

Make IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen?

Make IT So nutzen Gründer die digitale Welt Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? Wie darf ich als Unternehmer mit den Daten aus der digitalen Welt umgehen? 20.11.2015 1 Werbung = alle unternehmerischen Handlungen mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder Dienstleistungen zu fördern 20.11.2015

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Impressum Wiegmann-Dialog GmbH

Impressum Wiegmann-Dialog GmbH Impressum Wiegmann-Dialog GmbH Angaben gemäß 5 TMG: Wiegmann-Dialog GmbH Dingbreite 16 32469 Petershagen Vertreten durch: Falk Wiegmann Kontakt: Telefon: 05702 820-0 Telefax: 05702 820-140 E-Mail: info@wiegmann-online.de

Mehr

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Haftungsfalle Datenschutz Aufgaben des Datenschutzbeauftragten Joachim Frost, Berater für Datenschutz Stellung des Datenschutzbeauftragten -Berater der Geschäftsleitung -weisungsfrei in Fachfragen -nur

Mehr

IMI datenschutzgerecht nutzen!

IMI datenschutzgerecht nutzen! Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum

Mehr

Datenschutzhinweise. Allgemeiner Teil

Datenschutzhinweise. Allgemeiner Teil Datenschutzhinweise Der VATM e.v. ist als Betreiber dieser Webseite und der darauf angebotenen Dienste verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Sinne des

Mehr

Datenschutz im Unternehmen. Autor: Tobias Lieven Dokumentenversion: 1.4 1.4

Datenschutz im Unternehmen. Autor: Tobias Lieven Dokumentenversion: 1.4 1.4 Datenschutz im Unternehmen Inhalt 1. Gesetzliche Grundlagen (Begriffsbestimmung) 2. Technisch-Organisatorische Maßnahmen 3. Pressespiegel 4. Praktische Umsetzung der Vorgaben im Betrieb 5. Datenschutz

Mehr

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)

Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Verpflichtungserklärung nach 5 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Mustermann GmbH Musterstr. 123 12345 Musterstadt Sehr geehrte(r) Frau/Herr, aufgrund Ihrer Aufgabenstellung in unserem Unternehmen gilt

Mehr

Überblick Datenschutzbeauftragter für den Chaos Computer Club Frankfurt e.v.

Überblick Datenschutzbeauftragter für den Chaos Computer Club Frankfurt e.v. Überblick Datenschutzbeauftragter für den Chaos Computer Club Frankfurt e.v. binsec - binary security UG 13. Juni 2015 Agenda Werbung :-) Einführung Aufgaben eines DSB Kompetenzen und Rechte eines DSB

Mehr

Datenschutzerklärung der School of Governance, Risk & Compliance

Datenschutzerklärung der School of Governance, Risk & Compliance Datenschutzerklärung der School of Governance, Risk & Compliance Die School of Governance, Risk & Compliance (im Folgenden School GRC ) ist ein Institut der Steinbeis-Hochschule-Berlin GmbH, Chausseestraße

Mehr

E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen

E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen E-Mail-Seminar: Datenschutz an Schulen Autorin: Veronika Höller Lektion 3: Datenübermittlung/-austausch In dieser Lektion erfahren Sie alles über das Thema Datenübermittlung und -austausch. Es werden u.

Mehr

Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps

Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps Aktuelle rechtliche Herausforderungen beim Einsatz von Apps Dr. Ulrich Baumgartner LL.M., Partner/Rechtsanwalt Communication World 2012 10. Oktober 2012 App-Vertrieb Rechtsbeziehungen Welche Verträge werden

Mehr

Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle. durch die EuroPriSe GmbH

Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle. durch die EuroPriSe GmbH Antrag auf Anerkennung als sachverständige Prüfstelle durch die EuroPriSe GmbH gemäß 3 Verfahrensordnung zur Erteilung des Gütesiegels Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern 1. Angaben zur Prüfstelle 1.1 Name/Bezeichnung

Mehr

Datenschutzvereinbarung

Datenschutzvereinbarung Datenschutzvereinbarung Vereinbarung zum Datenschutz und zur Datensicherheit in Auftragsverhältnissen nach 11 BDSG zwischen dem Nutzer der Plattform 365FarmNet - nachfolgend Auftraggeber genannt - und

Mehr

Datenschutzbeauftragte

Datenschutzbeauftragte MEIBERS RECHTSANWÄLTE Externe Datenschutzbeauftragte für Ihr Unternehmen Stand: Juli 2014 Datenschutz im Unternehmen ist mehr als eine Forderung des Gesetzgebers Der Schutz personenbezogener Daten ist

Mehr

Datenschutzerklärung der emco electroroller GmbH für die emcoelektroroller.de

Datenschutzerklärung der emco electroroller GmbH für die emcoelektroroller.de Datenschutzerklärung der emco electroroller GmbH für die emcoelektroroller.de Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website. Der Schutz Ihrer Privatsphäre ist für uns sehr wichtig. Nachstehend informieren

Mehr

Datenschutz-Erklärung

Datenschutz-Erklärung Datenschutz-Erklärung Das Staatliche Museum für Naturkunde Stuttgart nimmt den Datenschutz ernst und misst dem Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte hohe Bedeutung bei. Wir verpflichten uns zur Einhaltung

Mehr