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1 Inhaltsübersicht: 1 Präambel 2 Unterrichtsangebot 3 Ensemble,undErgänzungsfächer 4 Übertritte 5 AuftritteundWettbewerbe 6 SchuljahrundUnterrichtsdauer 7 AnmeldungundAbmeldung 8 Verweildauer 9 Unterricht 10 LeihinstrumenteundBibliothek 11 Entgelt 12 Entgeltordnung Musikschule Schul,undEntgeltordnung 13 InkrafttretenderSchul,undEntgeltordnung

2 ,2, 1 Präambel (1) DieMusikschuleistgegliedertin Grundstufe/EMP(ElementareMusikpädagogik) Unterstufe Mittelstufe Oberstufe SVA(StudienvorbereitendeAusbildung) (2) MusikunterrichtwirderteiltfürKinder,JugendlicheundErwachsene.FürErwachsene, die das 21. Lebensjahr erreicht haben, gelten besondere Bedingungen (s. 8, 11(5) und12.18ff). (3) Der Unterricht findet im Hauptgebäude in der Binger Straße 18 sowie inden Räumen derkooperartionspartnerstatt. 2 Unterrichtsangebot (1) Grundstufe/ElementareMusikpädagogik(EMP) a) Eltern,Kind,Gruppen(z.B.Musikgarten)fürKinderab6/18Monaten,inBegleitung eines Erwachsenen. Kursdauer bis zum Beginn der Musikalischen Früherziehung möglich. b) Musikalische Früherziehung (MFE)inGruppenfür4,bis6,jährige Kinder.Kurs, dauer24monate. c) ElementaresMusiziereninGruppenfür6,bis8,jährigeKinder.Kursdauerminde, stens12monate. (2) Unter,/Mittelstufe a) InstrumentalerodervokalerGruppenunterricht b) InstrumentalerodervokalerEinzelunterricht c) Ergänzungsfächer(inderUnterstufefreiwillig,inderMittelstufeobligatorisch) (3) Oberstufe a) InstrumentalerodervokalerEinzelunterricht b) Ergänzungsfächer(obligatorisch) c) StudienvorbereitunginMusiktheorieundGehörbildung

3 ,3, (4) StudienvorbereitendeAusbildung(SVA) DieSVAdientderVorbereitungaufeinMusikstudiumundumfasst a) instrumentalenodervokalenhauptfachunterricht(2unterrichtseinheiten/woche, biszu90minuten), b) instrumentalenodervokalennebenfachunterricht(1unterrichtseinheit/woche, biszu45minuten), c) MusiktheorieundGehörbildung(1Unterrichtseinheit/Woche,60Minuten). VoraussetzungzurAufnahmeindieSVAistdasBesteheneinerAufnahmeprüfung. FürdieTeilnehmerderSVAgilt 3(3)a)undb)sowiedie OrdnungfürdieStudien, vorbereitendeausbildung. (5) EinWechselderUnterrichtsformkannjeweilszum01.05.oder01.11.desJahresvorge, nommen werden und bedarf eines schriftlichen Antrages vor dem bzw sowiederzustimmungdermusikschulleitung. DieseTerminegeltenauchfürAnträgeaufLehrerwechsel. (6) Projekte ZeitlichbegrenzteUnterrichtsangeboteaufspezielleZielehin(z.B.Musicalprojekt) 3 Ensemble;undErgänzungsfächer (1) MusiktheorieundGehörbildunginUnter,,Mittel,undOberstufe DieserUnterrichtdientderallgemeinenmusikalischenAusbildung.Erstellteinewichti, geergänzungzuminstrumental,undvokalunterrichtdar. (2) Kammermusik Sie ist ein unerlässlicher Bestandteil der instrumentalen Ausbildung. Sie wird projekt, weiseangeboten. (3) Ensembles a) Instrumentalschülerinnenund,schülersindverpflichtet,nachBedarfineinemder Orchesterbzw.EnsemblesdesKonservatoriumsmitzuwirken. b) Schülerinnen und Schüler, die kein Orchesterinstrument spielen, müssen in der Mittel, und Oberstufe bei Bedarf in Kammermusikprojekten mitwirken (Klavier, begleitung,duo,triousw.). (4) DieTeilnahmeanEnsemble,undErgänzungsfächernistmöglich,ohneeinInstrumental, odervokalfachbelegtzuhaben(s ).

4 ,4, 4 Übertritte (1) Der Übertritt von der Unter,zurMittelstufe sowie von der Mittel,zurOberstufekann durch eine Übertrittsprüfung nach den Richtlinien des VdM(s. Strukturplan) erfolgen. DerNachweisderMittel,bzw.OberstufenreifewirddurcheineUrkundebescheinigt. (2) Die Übertrittsprüfung besteht aus einem Vorspiel, einem theoretischen Teil und dem NachweisvonEnsemblespiel. 5 AuftritteundWettbewerbe (1) Die Schülerinnen und Schüler des Konservatoriums sind verpflichtet, mindestens einmal jährlichamklassenvorspielodereinemöffentlichenvorspiel(z.b.musikschulkonzert)teil, zunehmen. (2) AnmeldungenzuWettbewerbenbedürfenderGenehmigungderHauptfachlehrkraft. 6 SchuljahrundUnterrichtsdauer (1) DieFerienzeitensowiedieRegelungderbeweglichenFerientageunddergesetzlichenFeier, tageentsprechendenenderallgemeinbildendenschuleninmainz. (2) EsgibtGruppen,undEinzelunterrichtinUnterrichtseinheitenvon30,45,60und90Minu, ten,fürdieentsprechendeentgeltsätzegültigkeithaben(s. 12). (3) Aus zwingend notwendigen betrieblichen Gründen, wie Prüfungswoche, Fortbildungs, veranstaltungenusw.,kannderunterrichteinmalimschuljahrausfallen.

5 ,5, 7 AnmeldungundAbmeldung (1) Anmeldungensindjederzeitmöglich.DafüristdasvorgeseheneFormularzubenutzen.Ein AnspruchaufAufnahmebestehtnicht. (2) a) DieAufnahmeneuerSchülerinnenundSchülerindieMusikschuleerfolgtinderRegel inderreihenfolgederanmeldung(vgl. 7(2)e)). b) Ein Wechsel des Unterrichtsfaches oder der Lehrkraft sowie die Aufnahme zusätzli, chenunterrichtsbedarfeinesschriftlichenantragesdererziehungsberechtigtenbzw. der Lehrkraft und nach Zustimmung der Direktion einer schriftlichen Vertragsände, rung. c) Beim Übergang von der Grundstufe zur Unterstufe haben Schülerinnen und Schüler dermusikschulevorrang,die, (in der Grundstufe) einen Kurs nach 2 (1) b) oder (1) c) abgeschlossen haben, oder, ihrenunterrichtalspraktikumsschülerinnen/praktikumsschülerderstudienabtei, lungerhalten(vgl. 9(6)). d) DirekterEintrittindieUnter,,Mittel,oderOberstufeistnachMaßgabederfreien PlätzederMusikschuleinderRegelnachReihenfolgederAnmeldungenmöglich. e) Auf Antrag der Eltern oder volljähriger Schülerinnen/Schüler kann die Schullei, tunginbegründetenfällenschülerinnenundschüleraußerhalbderreihenfolgein diemusikschuleaufnehmen.voraussetzunghierfüristeinpositivesergebniseines Testvorspiels. (3) Die Einteilung der Schülerinnen und Schüler zum Unterricht erfolgt durch die Musik, schulleitung.dasvertragsverhältnisbeginntmitdererstenunterrichtsstunde. (4) An, bzw. Abmeldungen bedürfen der schriftlichen Form und werden nur durch die schriftlichebestätigungdeskonservatoriumsrechtswirksam.absprachenmitlehrkräf, tenhabenkeinerleivertraglichewirkung (5) Abmeldungensindnurjeweilszum30.04.und31.10.möglich.DasKündigungsschreiben muss zwei Monate vor dem Wirksamkeitsdatum vorliegen(zum und ). Es giltdaseingangsdatum. (6) Kündigungen zu anderen Terminen sind nur ausnahmsweise und aus unabweisbaren Gründen auf schriftlichen Antrag möglich. Sie müssen zwei Monate vor dem Wirksam, keitsdatumvorliegen.überdieannahmeentscheidetderdirektor. (7) Für Kurse der Grundstufe/EMP nach 2(1) b) und (1) c) gilt ein Sonderkündigungs, recht in den ersten beiden Unterrichtsmonaten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Die nächste Abmeldemöglichkeit von diesen Kursen nach den ersten bei, denunterrichtsmonatenistzumablaufeinesunterrichtsjahres.

6 ,6, 8 Verweildauer Die Verweildauer von Erwachsenen über 21 Jahren in der Musikschule darf in der Regel 5 Jahre nicht überschreiten. Ausgenommen hiervon ist die Teilnahme an Ensembles. Im Falle einerüberschreitungistdiemusikschulleitungzueinerkündigungdesunterrichtsvertrages berechtigt. 9 Unterricht (1) Die Unterrichtsstunden müssen pünktlich und regelmäßig besucht werden. Von den SchülerinnenundSchülernwirderwartet,dasssiesichkorrektverhaltenunddieAn, ordnungenderlehrkräfteundderleitungbefolgen. (2) KanneineSchülerin/einSchülereineUnterrichtsstundenichtbesuchen,soistdiesder Lehrkraft nach Möglichkeit vor der Stunde mitzuteilen. Ist diese Mitteilung nicht mög, lich, ist der Lehrkraft spätestens in der darauffolgenden Stunde eineentschuldigung, beiminderjährigendurchdieerziehungsberechtigten,vorzulegen. EinAnspruchaufNachholenvonversäumtemUnterrichtbestehtnicht. (3) DieMusikschulleitungkann,nachvorausgegangenererfolglosgebliebenerVerwarnung, infolgendenfällendiekündigungdesunterrichtsvertrageszumnächstenmonatsende aussprechen: a) beiverstößengegendieschulordnungsowiegegenanordnungenderpck,leitung oderderlehrkraft, b) beiunregelmäßigemunterrichtsbesuchodermangelndemfleiß, c) beinichtteilnahmeanobligatorischenvorspielenbzw.amunterrichtderobligato, rischenergänzungsfächer, d) beinichtbezahlungdesentgelts. (4) Im Falle der Erkrankung einer Lehrkraft ist das Konservatorium bemüht, eine Vertre, tungzustellen.gelingtdiesnicht,wirdderunterricht,soweitesmöglichist,telefonisch abgesagt. Wenn im Kalenderquartal der Unterricht von seiten des Konservatoriums mehr als 4 mal abgesagt werden muss, wird ein Monatsentgelt erstattet, muss er mehr als 8 mal abgesagtwerden,werdenzweimonatsentgelteerstattet. (5) Lehrerwechsel sowie Wechsel der Unterrichtsdauer /,form sind nur auf schriftlichen AntragandieDirektionmöglich.

7 ,7, (6) SofernUnterrichtalsPraktikumsunterrichtderStudienabteilungstattfindet,giltergän, zend: a) Studierende der Fachrichtung Musikpädagogik des Konservatoriums absolvie, ren ein dreisemestriges Unterrichtspraktikum. Dieses Praktikum findet unter der fachmethodischen Betreuung einer Lehrkraft des Konservatoriums statt. SchülerinnenundSchülerderMusikschulekönnenzudiesemPraktikumsunter, richteingeteiltwerden. b) DieSchülerin/derSchülerwerdenzuderbetreuendenLehrkrafteingeteilt. c) Der Unterricht findet in den Räumen des Konservatoriums sowie in den Räu, menderkooperationspartnerstatt. (7) DieMusikschulleitungkanndieKündigungdesUnterrichtsvertragesaussprechen,wenn der gewünschteunterrichtnichtmehrangebotenwerdenkann. 10 LeihinstrumenteundBibliothek (1) Die Musikschule verleiht an Schülerinnen und Schüler des Konservatoriums Musik, instrumente. Voraussetzung ist der Abschluss eines Leihvertrages zwischen dem Kon, servatoriumunddementleiher. Der tadellose Zustand des entliehenen Instrumentes muss von der Lehrkraft jährlich sowieamendederausleiheüberprüftundschriftlichbestätigtwerden. Die Leihfrist ist in der Regel auf 2 Jahre begrenzt. Bei Ausscheiden aus dem Konser, vatoriumsinddieinstrumenteunverzüglichzurückzugeben. (2) FürdieBeschädigungentliehenerInstrumenteistErsatzzuleisten.Reparaturendürfen nurinabsprachemitdemkonservatoriumausgeführtwerden. (3) InstrumenteundZubehördürfennichtanDritteweitergegebenwerden. (4) Das Entgelt für die Instrumentenausleihe ist der Entgeltordnung zu entnehmen ( 12.24). (5) PCK,Schülerinnenund Schüler können die Bibliothek des Konservatoriums kostenlos nutzen, wobei pflegliche Behandlung und pünktliche Rückgabe der entliehenen Werke vorausgesetztwerden.dieentleihenden,beiminderjährigendieerziehungsberechtig, ten, haften für Beschädigung und Verlust. Bei Ausscheiden aus dem Konservatorium sindalleentliehenenbücherundnotenunverzüglichzurückzugeben.

8 ,8, 11 Entgelt (1) Der Unterricht ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der jeweils geltendenentgeltordnung. (2) DasEntgeltisteinJahresentgeltundin12Monatsratenzuzahlen. Nach Unterrichtsaufnahme ergeht seitens des Konservatoriums eine Zahlungs, aufforderung. Das Entgelt wird monatlich im Voraus von der Stadtkasse per SEPA, Lastschriftverfahreneingezogen.DasSEPA,LastschriftmandatistnachvollzogenerEin, teilungvorzulegen. InschriftlichbegründetenFällenkannAbweichendesvereinbartwerden. (3) a) Entgeltermäßigungen werden gewährt bei mehreren Kindern einer Familie mit HauptwohnsitzMainz,diegleichzeitigdieMusikschuledesKonservatoriumsbesu, chen.diesbeziehtsichaufdiejeweiligenvollenentgeltsätzeundbeträgtbei 2Kindern 15% 3Kindern 25% 4undmehrKindern 35% DasEntgeltwirdaufvolleBeträgeaufgerundet.DieEntgeltsätzenach 12.12bis 12.24könnennichtermäßigtwerden. b) GeschwisternvonSchülerinnenundSchülern,fürdieEntgeltnach 12.12,12.13, 12.14und12.15berechnetwirdbzw.dieeinentgeltfreiesFachbelegen,wirdkeine Ermäßigunggewährt. c) Geschwistern von Entgeltermäßigten wird eine Ermäßigung nach Punkt 3 a) ge, währt(vgl. 11(4)). (4) EsbestehtfürdieMainzerSchülerinnenundSchülerdieMöglichkeit,zu66%oder33% vomentgeltbefreitzuwerden.dieseentgeltermäßigungenkönnenvondenschülerin, nen/schülernbzw.beiminderjährigenvondenerziehungsberechtigtenunterdarlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse beantragt werden. Über die Anträgeentscheidetdie Kulturdezernentin/der Kulturdezernent unter BerücksichtigungderBedürftigkeitder AntragstellerundderFörderungswürdigkeitderSchülerin/desSchülers.DieBedürftig, keitunddieförderungswürdigkeitmüssenjährlichnachgewiesenwerden.genehmigte Entgeltermäßigungen gelten ab Beginn des Monats, in dem der Antrag gestelltwurde, biszumendedesjeweiligenkalenderjahres.biszum30.11.desjahres,indemdieer, mäßigunggewährtwurde,kanneineverlängerungderentgeltermäßigungfürdasdar, auffolgendejahrbeantragtwerden. FürElementareMusikpädagogik( 12.9,12.10und12.11)kannnureine33%,igeEr, mäßigunggewährtwerden.fürdiefächernachden 12.12bis12.24kannkeineEnt, geltermäßigunggewährtwerden.

9 ,9, (5) Erwachsenen(nach 1(2))mitWohnsitzinMainzkannaufAntragEntgeltermäßigung gewährt werden, wenn es sich um Auszubildende, Schülerinnen/Schüler, Studentin, nen/studentenoderumsozialehärtefällehandelt.ingenehmigtenfällenermäßigtsich dasentgeltum20%. AlleanderenErmäßigungensindausgeschlossen. (6) SchülerinnenundSchülerderSVAwerdenbeiderGewährungvonGeschwisterermäßi, gungnichteinbezogen. (7) Scheidet die Schülerin/der Schüler durch form, und fristgerechte Abmeldung zu dem gegebenen Kündigungstermin aus, erlischt die Entgeltpflicht. Erfolgt die Abmeldung nichtrechtzeitigundordnungsgemäß,istdasentgeltbiszumnächstenkündigungster, minweiterzuzahlen. (8) In Krankheits, oderverhinderungsfällenderschülerinnen/schülerbestehtkeinan, spruchaufbefreiungvonderzahlungspflicht.

10 ,10, 12 Entgeltordnung DiemonatlicheRatedesJahresentgeltsbeträgt: fürkinderundjugendlichebis21jahre Minuten Jahresentgelt Betragmonatl. (zahlbarin12raten) 12.1 Einzelunterricht ,00 57, Einzelunterricht ,00 85, Partnerunterricht ,00 33,00 (zweischülerinnen/schüler) 12.4 Partnerunterricht ,00 48,00 (zweischülerinnen/schüler) 12.5 Partnerunterricht ,00 64,00 (zweischülerinnen/schüler) 12.6 Instrumentalgruppe ,00 35,00 (dreiundmehrschülerinnen/schüler) 12.7 Instrumentalgruppe ,00 47,00 (dreiundvierschülerinnen/schüler) 12.8 Instrumentalgruppe ,00 45,00 (fünfundmehrschülerinnen/schüler) 12.9 Grundstufe/EMP ,00 24,00 Eltern,Kind,Gruppen 12.10Grundstufe/EMP ,00 31,00 MusikalischeFrüherziehung 12.11Grundstufe/EMP ,00 35,00 ElementaresMusizieren 12.12Ergänzungsfächernach 3 144,00 12,00 ohnehauptfachbelegung (Ermäßigungnach 11(3)nichtmöglich) 12.13TheoriekurszurVorbereitungaufeinStudium ,00 Dauer:2Semester(pauschal) (Ermäßigungnach 11(3)nichtmöglich)

11 ,11, 12.14Chor/Juniororchester,Jazz,undPopchor, 144,00 12,00 EnsemblesohneHauptfachbelegung (Ermäßigungnach 11(3)nichtmöglich) 12.15Kinderchor,Sing,undSpielkreisohneHaupt, 72,00 6,00 fachbelegung(ermäßigungnach 11(3)nicht möglich) 12.16StudienvorbereitendeAusbildung(SVA) 2160,00 180,00 (Ermäßigungnach 11(4)und11(6)nichtmöglich) Projekte: Einmalzahlung. Die Höhe des Entgelts wird nach dem jeweiligen Personal, und Sachaufwandermittelt. fürerwachseneab21jahre Minuten Jahresbetrag Betragmonatl. (zahlbarin12raten) 12.18Einzelunterricht ,00 88, Einzelunterricht ,00 125, Partnerunterricht ,00 53, Partnerunterricht ,00 75, Gruppenunterricht ,00 63, Projekte:Einmalzahlung.DieHöhedesEntgeltswirdnachdemjeweiligenPersonalaufwand ermittelt Leihinstrumente 204,00 17,00 Entgeltfreiist: Sinfonie,Orchester

12 ,12, 13 InkrafttretenderSchul;undEntgeltordnung DieSchul,undEntgeltordnungtrittam inKraft.FrühereSchul,undEntgeltordnungen werdenmitdiesemdatumungültig.

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