PLANFESTSTELLUNG. gez. Lutz VERZEICHNIS DER WEGE, GEWÄSSER, BAUWERKE

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1 LANDESBETRIEB M O B I L I T Ä T KAISERSLAUTERN UNTERLAGE 11.1 VERZEICHNIS DER WEGE, GEWÄSSER, BAUWERKE UND SONSTIGEN ANLAGEN PLANFESTSTELLUNG A 6 / L 369 / K 5 Ausbau der AS Kaiserslautern-Einsiedlerhof von NK bis NK Baulänge L 369 ca. 825,0 m Baulänge K 5 ca. 252,8 m Baulänge Rampen A 6 ca. 462,0 m aufgestellt: Kaiserslautern, den gez. Lutz Dienststellenleiter April 2014

2 I : Straßen, Knotenpunkte, Wege, Zufahrten ,73 Achse ,55 Achse 152 Neubau Kreisverkehrsanlage nördlich der BAB A 6 - Landesstraßenverwaltung - Zur Verknüpfung der Landesstraße 369 mit der Kreisstraße 5 sowie der nördlichen Verbindungsrampe an die A 6 (Richtungsfahrbahn Mannheim / Saarbrücken) wird gemäß Plandarstellung eine zweistreifige Kreisverkehrsanlage mit Spiralform gebaut. Der Durchmesser beträgt ca. 65,0 m, die beiden Kreisfahrbahnen erhalten eine Breite von b=4,50 m. Eine 1,0 m breite bauliche Mitteltrennung im Bereich der zweispurigen Verkehrsführung unterbindet unerwünschte Spurwechselvorgänge. Blatt- 1 Die spätere Unterhaltung wird dem Land Rheinland-Pfalz übertragen und abgelöst ,00 bis ,56 Achse 151 Ausbau L 369 im Einmündungsbereich LVis-Gate a) Land Rheinland-Pfalz - Landesstraßen - Landesstraßenverwaltung - Zur Anbindung der Zufahrtsstraße zum LVis-Gate an die L 369 wird in vorgennanntem Bereich die Landesstraße ausgebaut. In der Landesstraße wird eine Sperrfläche sowie eine Linksabbiegespur eingebaut. Die Richtungsfahrbahnen der vierstreifigen Landesstraße werden durch einen begrünten Mittelstreifen getrennt, die Randeinfassung erfolgt durch einen beidseitigen Klebebordstein F 30x25.

3 ,56 bis ,24 Achse ,05 bis 0+360,00 Achse 152 Ausbau L Landesstraßenverwaltung - Im Zuge der Maßnahme wird die L 369 gemäß Plandarstellung und in Anlehung an den Regelquerschnitt RQ 21 der RAL vierstreifig ausgebaut und an die Kreisverkehrsanlage angeschlossen. Die Richtungsfahrbahnen der vierstreifigen Landesstraße werden durch einen 2,50 m breiten begrünten Mittelstreifen getrennt, die Randeinfassung erfolgt gemäß Plandarstellung durch einen beidseitigen Klebebordstein F 30x25. Die spätere Unterhaltung wird dem Land Rheinland-Pfalz übertragen und abgelöst. Blatt ,00 bis ,45 Achse 152 Ausbau K 5 b) Stadt Kaiserslautern Im Zuge der Ausbaumaßnahme wird in vorgenanntem Bereich die städtische Kreisstraße 5 ausgebaut. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit erfolgt die Kreiseinfahrt in den Turbo-Kreisel mit zwei Fahrstreifen. Die Kreiseinfahrt wird baulich durch einen begrünten Fahrbahnteiler von der Kreisausfahrt abgetrennt. Die spätere Unterhaltung wird der Stadt Kaiserslautern übertragen und abgelöst.

4 ,23 bis ,00 Achse 151 Ausbau nördlich Anbindungsrampe an die A 6 b) Bundesrepublik Im Zuge der Ausbaumaßnahme wird in vorgenanntem Bereich die nördliche Anbindungsrampe an die A 6 Richtungsfahrbahn Saarbrücken ausgebaut. Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit erfolgt die Kreiseinfahrt in den Turbo-Kreisel mit zwei Fahrstreifen. Die Kreiseinfahrt wird baulich durch einen begrünten Fahrbahnteiler von der Kreisausfahrt abgetrennt. Blatt- 3 Die spätere Unterhaltung wird der Bundesrepublik übertragen und abgelöst ,00 bis ,00 Achse 152 Ausbau L 369 Im Zuge der Maßnahme wird die L 369 gemäß Plandarstellung vierstreifig ausgebaut. Die Richtungsfahrbahnen der vierstreifigen Landesstraße werden durch einen 2,50 m breiten begrünten Mittelstreifen getrennt, eine Randeinfassung des Mittelstreifens wird hier nicht erforderlich. In diesem Teilabschnitt der L 369 werden die unter lfd. 45 und 46 beschriebenen Überführungsbauwerke über die A 6 erneuert bzw. errichtet. Die spätere Unterhaltung der Brückenbauwerke wird dem Land Rheinland-Pfalz übertragen und abgelöst.

5 ,00 bis ,88 Achse 152 Ausbau L 369 Im Zuge der Maßnahme wird die L 369 gemäß Plandarstellung und in Anlehung an den Regelquerschnitt RQ 21 der RAL vierstreifig ausgebaut und an die nachfolgend erläuterte Kreisverkehrsanlage angeschlossen. Die Richtungsfahrbahnen der vierstreifigen Landesstraße werden durch einen 2,50 m breiten begrünten Mittelstreifen getrennt, die Randeinfassung erfolgt gemäß Plandarstellung durch einen beidseitigen Klebebordstein F 30x25. Blatt- 4 Die spätere Unterhaltung wird dem Land Rheinland-Pfalz übertragen und abgelöst ,88 Achse ,67 Achse 155 Neubau Kreisverkehrsanlage südlich der BAB A 6 - Landesstraßenverwaltung - Zur Verknüpfung der Landesstraße 369 mit der Kreisstraße 5 sowie der südlichen Verbindungsrampe an die A 6 (Richtungsfahrbahn Saarbrücken / Mannheim) wird gemäß Plandarstellung eine Kreisverkehrsanlage gebaut. Der Durchmesser beträgt D= 40,0 m, die Kreisfahrbahn erhält eine Breite von b=7,00 m. Die spätere Unterhaltung wird dem Land Rheinland-Pfalz übertragen und abgelöst ,67 bis ,06 Achse 155 Ausbau K 5 b) Stadt Kaiserslautern Im Zuge der Maßnahme wir die städtische Kreisstraße 5 gemäß Plandarstellung ausgebaut und an die Kreisverkehrsanlage angebunden. Die Kreiseinfahrt wird baulich durch einen begrünten Fahrbahnteiler von der Kreisausfahrt abgetrennt. Die spätere Unterhaltung obliegt der Stadt Kaiserslautern.

6 ,00 bis ,00 Achse 155 Ausbau der südlichen Anbindungsrampe an die A 6 b) Bundesrepublik Im Zuge der Ausbaumaßnahme wird in vorgenanntem Bereich die südliche Anbindungsrampe an die A 6 Richtungsfahrbahn Mannheim ausgebaut. Die Kreiseinfahrt wird baulich durch einen begrünten Fahrbahnteiler von der Kreisausfahrt abgetrennt. Die Einfahrtsrampe auf die A 6 in Richtung Mannheim wird in einer Breite von b=7,50 m zweistreifig ausgeführt. Der Ausbau erfolgt im Hocheinbau mit einseitiger Verbreiterung. Blatt- 5 Die spätere Unterhaltung der Anbindungsrampe obliegt der Bundesrepublik -Bundesstraßen ,00 Achse 152 bis ,00 Achse 155 Westlicher Bypass an Kreisverkehrsanlage b) Bundesrepublik Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit wird gemäß Plandarstellung ein Bypass an die südliche Kreisverkehrsanalge gebaut. Die Fahrbbahnbreite des Bypasses beträgt b=5,20 m zuzüglich der 30 cm breiten Entwässerungsrinne. Die spätere Unterhaltung des Bypasses obliegt der Bundesrepublik -Bundesstraßen ,00 Achse 152 bis ,00 Achse 155 Östlicher Bypass an Kreisverkehrsanlage Zur Steigerung der Leistungsfähigkeit wird gemäß Plandarstellung ein Bypass an die südliche Kreisverkehrsanlage gebaut. Die Fahrbbahnbreite des Bypasses beträgt b=6,00 m zuzüglich der 30 cm breiten Entwässerungsrinne. Die spätere Unterhaltung des Bypasses obliegt dem Land Rheinland-Pfalz -Landesstraßen.

7 ,58 bis ,00 Achse 180 Rad- und Gehweg Zur Steigerung der Verkehrssicherheit wird zwischen dem Baubeginn im Zuge der K 5 aus Richtung Rodenbach und der Ortslage Kaiserslautern-Einsiedlerhof eine Rad- und Gehwegeverbindung hergestellt. Der Rad- und Gehweg erhält eine bitumengebundene Befestigung in einer Breite von b=2,50 m. Als Absturzsicherung erhält der Rad- und Gehweg ein mindestens 1,30 m hohes Geländer. In diesem Teilabschnitt des Rad- und Gehweges wird das unter lfd. 47 beschriebene Überführungsbauwerk über die nördliche Anbindungsrampe an die A 6 errichtet. Blatt- 6 Die spätere Unterhaltung obliegt dem Land Rheinland-Pfalz ,00 bis ,00 Achse 180 Rad- und Gehweg Zur Steigerung der Verkehrssicherheit wird in vorgenanntem Bereich eine Rad- und Gehwegeverbindung hergestellt. Der Radund Gehweg erhält eine bitumengebundene Befestigung in einer Breite von b=2,50 m und wird von der Fahrbahn durch einen 1,75 m breiten Sicherheitsstreifen getrennt. Als Absturzsicherung erhält der Rad- und Gehweg ein mindestens 1,30 m hohes Geländer. In diesem Teilabschnitt wird der Rad- und Gehweg über das unter lfd. 45 beschriebene Überführungsbauwerk über die A 6 überführt. Die spätere Unterhaltung obliegt dem Land Rheinland-Pfalz.

8 ,00 bis ,00 Achse 180 Rad- und Gehweg b) Stadt Kaiserslautern Zur Steigerung der Verkehrssicherheit wird in vorgenanntem Bereich eine Rad- und Gehwegeverbindung hergestellt. Der Radund Gehweg erhält eine bitumengebundene Befestigung in einer Breite von b=2,50 m und wird von der Fahrbahn durch einen 1,75 m breiten Sicherheitsstreifen getrennt. Als Absturzsicherung erhält der Rad- und Gehweg ein mindestens 1,30 m hohes Geländer. Blatt- 7 Die spätere Unterhaltung obliegt der Stadt Kaiserslautern ,00 Achse 180 Umbau Einmündungsbereich Von-Miller-Straße a) Stadt Kaiserslautern b) Stadt Kaiserslautern Zur Steigerung der Verkehrssicherheit wird der vorhandene Fahrbahnteiler in der Von-Miller-Straße umgebaut und um eine Querungsstelle ergänzt. Als Randeinfassung des Fahrbahnteilers wird eine 34 cm breite Pflasterrinne mit angrenzendem Flachbordstein eingebaut. Die Hochbordsteine an den Außenrändern werden behindertengerecht auf 3,0 cm abgesenkt, die angrenzenden Gehwegflächen werden in der Höhe an den abgesenkten Bordstein angepasst. Die Kosten für die spätere Unterhaltung trägt die Stadt Kaiserslautern ,00 bis ,00 Achse 151 Mittelstreifenüberfahrt In vorgenanntem Bereich wird im Mittelstreifen der L 369 eine ca. 50 m lange Mittelstreifenüberfahrt gebaut. Die spätere Unterhaltung obliegt dem Land Rheinland-Pfalz.

9 ,00 bis ,00 Achse ,00 bis ,00 Achse ,00 bis ,00 Achse 155 Mittelstreifenüberfahrten Verlegung Wirtschaftsweg In vorgenanntem Bereich wird im Mittelstreifen der L 369 eine ca. 50 m bzw. 45 m lange Mittelstreifenüberfahrt gebaut. Die Kosten für die spätere Unterhaltung trägt das Land Rheinland-Pfalz. Durch den Bau der Kreisverkehrsanlage südlich der A 6 wird die Verlegung eines unbefestigten Wirtschaftsweges auf einer Länge von ca. 50 m erforderlich. Die Verlegung erfolgt in der Breite sowie in der Befestigungsart in Anlehnung an den Bestand. Blatt- 8 Die spätere Unterhaltung obliegt dem künftigen Eigentümer.

10 II : Entwässerung ,0 bis ,67 Achse 151 Abläufe mit Anschlussleitung Zur Ableitung des Oberflächenwassers der L 369 wird eine Kanalleitung mit Abläufen gemäß Plandarstellung gebaut. Diese Kanalleitung entwässert in einen vorhandenen Entwässerungsgraben südlich der L 369. Die Kosten für die Unterhaltung trägt das Land Rheinland-Pfalz. Blatt ,67 bis ,0 Achse 151 Abläufe mit Anschlussleitung Zur Ableitung des Oberflächenwassers der L 369 wird eine Kanalleitung mit Abläufen gemäß Plandarstellung gebaut. Diese Kanalleitung entwässert in einen vorhandenen Entwässerungsgraben südlich der L 369. Die spätere Unterhaltung obliegt dem Land Rheinland-Pfalz ,0 bis ,0 Achse 151 Schlitzrinne Zur Ableitung der Wassermengen aus der Fahrbahn der L 369 wird eine ca. 50 m lange Schlitzrinne im Mittelstreifen gebaut. Diese Schlitzrinne leitet ihre Wassermengen in die vorgenannte Kanalleitung ab. Die spätere Unterhaltung der Schlitzrinne obliegt dem Land Rheinland-Pfalz.

11 ,0 Achse 151 li. bis ,0 Achse 152 re. Entwässerungsmulde Stadt Kaiserslautern Zur Ableitung der Wassermengen aus den Fahrbahnflächen sowie den Seitenflächen wird gemäß Plandarstellung eine 1,50 m breite und gemäß den Vorgaben der RiStWag abgedichtete Entwässerungsmulde gebaut. Diese Mulde leitet ca. 51,3 l/s in einen vorhandenen Entwässerungsgraben nördlich der L 369 ein. Die spätere Unterhaltung der Mulde obliegt dem Land Rheinland- Pfalz. Blatt ,0 bis ,0 Achse 152 li. Entwässerungsmulde mit Schachtbauwerk ME 1 b) Stadt Kaiserslautern Zur Ableitung der Wassermengen wird im vorgenannten Bereich eine 1,50 m breite und gemäß den Vorgaben der RiStWag abgedichtete Entwässerungsmulde gebaut. Die Mulde entwässert über den geplanten Muldeneinlaufschacht ME 1 mit ca. 15,0 l/s in den nachfolgend beschriebenen Durchlass. Das Schachtbauwerk ist in Unterlage 18.3, Blatt 1 im Detail dargestellt. Die spätere Unterhaltung der Mulde sowie des Schachtbauwerkes obliegt der Stadt Kaiserslautern ,45 Achse 152 Durchlass D 1 b) Stadt Kaiserslautern Zur Ableitung der Wassermengen aus der vorgenannten Mulde wird in der K 5 ein ca. 33 m langer Durchlass SB DN 400 eingebaut. Die spätere Unterhaltung des Durchlasses obliegt der Stadt Kaiserslautern.

12 ,0 Achse 152 bis ,0 Achse 180 Entwässerungsmulde b) Stadt Kaiserslautern Zur Ableitung der Wassermengen wird im vorgenannten Bereich eine 1,50 m breite und gemäß den Vorgaben der RiStWag abgedichtete Entwässerungsmulde gebaut. Die Mulde entwässert mit ca. 8,9 l/s in den vorgenannten Durchlass D 1. Blatt- 11 Die spätere Unterhaltung der Mulde obliegt der Stadt Kaiserslautern ,0 Achse 180 bis ,0 Achse 151 Entwässerungsmulde mit Schachtbauwerk ME 2 b) Bundesrepublik Zur Ableitung der Wassermengen wird im vorgenannten Bereich eine 1,50 m breite und gemäß den Vorgaben der RiStWag abgedichtete Entwässerungsmulde gebaut. Die Mulde entwässert über den geplanten Muldeneinlaufschacht ME 2 mit ca. 14,5 l/s in den nachfolgend beschreibenen Durchlass D 2. Das Schachtbauwerk ist in Unterlage 18.3, Blatt 2 im Detail dargestellt. Die spätere Unterhaltung der Mulde sowie des Schachtbauwerkes obliegt der Bundesrepublik ,0 bis ,0 Achse 151 Entwässerungsmulde b) Bundesrepublik Zur Ableitung der Wassermengen wird im vorgenannten Bereich eine 1,50 m breite und gemäß den Vorgaben der RiStWag abgedichtete Entwässerungsmulde gebaut. Die Mulde entwässert mit ca. 7,7 l/s in den geplanten Durchlass D 2. Die spätere Unterhaltung der Mulde obliegt der Bundesrepublik.

13 ,0 Achse 151 Durchlass D 2 b) Bundesrepublik Zur Ableitung der Wassermengen aus den vorgenannten Mulden wird in der Zufahrtsrampe zur A 6 ein ca. 16,40 m langer Durchlass SB DN 400 eingebaut. Dieser Durchlass entwässert über eine ca. 15 m lange Entwässerungsmulde mit ca. 95,3 l/s in das geplante Sickerbecken 1. Die spätere Unterhaltung des Durchlasses obliegt der Bundesrepublik. Blatt Bereich Kreisverkehrsanlage nördlich der A 6 Abläufe mit Anschlussleitung Zur Ableitung des Oberflächenwassers der Kreisfahrbahnen werden Kanalleitungen mit Abläufen gemäß Plandarstellung gebaut. Diese Kanalleitungen entwässern in vorhandene Entwässerungsgräben südlich des Kreisverkehrsanlage sowie der L 369. Die spätere Unterhaltung wird dem Land Rheinland-Pfalz übertragen und abgelöst. 31 Bereich Kreisverkehrsanlage südlich der A 6 Abläufe mit Anschlussleitung Zur Ableitung des Oberflächenwassers der Kreisfahrbahnen sowie des östlichen Bypasses werden Kanalleitungen mit Abläufen gemäß Plandarstellung gebaut. Diese Kanalleitungen entwässern in den vorhandenen Entwässerungsgraben südlich des Kreisverkehrsanlage bzw. in das Anschlussohr der A 6. Bundesrepublik Die Unterhaltung obliegt dem Land Rheinland-Pfalz sowie der Bundesrepublik für den jeweiligen Bereich ihrer Baulast.

14 ,0 Achse 151 re. bis ,0 Achse 152 re. Entwässerungsmulde Zur Ableitung der Wassermengen wird gemäß Plandarstellung eine 1,50 m breite Entwässerungsmulde gebaut. Diese Mulde entwässert mit ca. 5,2 l/s in einen vorhandenen Entwässerungsgraben. Eine Abdichtung der Mulde ist lediglich innerhalb des Wasserschutzgebietes erforderlich. Die spätere Unterhaltung der Mulde obliegt dem Land Rheinland- Pfalz. Blatt ,0 Achse 152 bis ,0 Achse 151 re. Entwässerungsmulde Zur Ableitung der Wassermengen wird in vorgenanntem Bereich eine 1,50 m breite Entwässerungsmulde gebaut. Eine Abdichtung der Mulde ist lediglich innerhalb des Wasserschutzgebietes erforderlich. Diese Mulde entwässert mit ca. 27,5 l/s in einen vorhandenen Entwässerungsgraben. Bundesrepublik Die spätere Unterhaltung der Entwässerungsmulde obliegt der Bundesrepublik sowie dem Land Rheinland-Pfalz für den jeweiligen Bereich ihrer Baulast ,0 bis ,0 Achse 151 re. Entwässerungsmulde b) Bundesrepublik Zur Ableitung der Wassermengen wird in vorgenanntem Bereich eine 1,50 m breite und gemäß den Vorgaben der RiStWag abgedichtete Entwässerungsmulde gebaut. Diese Mulde entwässert mit ca. 13,4 l/s in eine geplante Entwässerungsmulde zum Sickerbecken. Die spätere Unterhaltung der Entwässerungsmulde obliegt der Bundesrepublik.

15 ,0 Achse 151 re. Entwässerungsmulde Zur Ableitung der Wassermengen aus den beiden vorgenannten Entwässerungsmulden in das geplante Sickerbecken wird eine 1,50 m breite und gemäß den Vorgaben der RiStWag abgedichtete Entwässerungmulde gebaut. Diese entwässert mit ca. 40,9 l/s in das geplante Sickerbecken SB 1. Blatt- 14 Die spätere Unterhaltung der Entwässerungsmulde obliegt dem Land Rheinland-Pfalz ,0 Achse 151 re. Sickerbecken Zum Ausgleich der Wasserführung wird südlich der Anbindungsrampe an die A 6 und damit ausserhalb des geplanten Wasserschutzgebietes ein Versickerungsbecken mit einem Stauvolumen von ca. 796 m³ und einer Fläche von ca m² gebaut. Die Dimensionierung des Beckens ist in Unterlage 18.1, Kap. 4.8 enthalten. Die spätere Unterhaltung der Entwässerungsmulde obliegt dem Land Rheinland-Pfalz ,0 Achse 152 Verlängerung Durchlass Im Zuge der Ausbaumaßnahme wird es erforderlich, den vorhandenen Querdurchlass SB DN 1200 um ca. 8,70 m zu verlängern. Die spätere Unterhaltung obliegt dem Land Rheinland-Pfalz.

16 ,0 bis ,0 Achse 155 re. Entwässerungsmulde b) Bundesrepublik Zur Ableitung der Wassermengen wird im vorgenannten Bereich eine 1,50 m breite Entwässerungsmulde gebaut. Die Mulde entwässert wie bisher auch in den vorhandenen Muldenablaufschacht an Fahrbahnrand der Richtungsfahrbahn Mannheim. Die spätere Unterhaltung der Mulde obliegt der Bundesrepublik. Blatt ,0 bis ,0 Achse 155 Verlegung Entwässerungsmulde Zur Ableitung der Wassermengen wird im vorgenannten Bereich eine 1,50 m breite Entwässerungsmulde am Dammfuss gebaut. Die Mulde entwässert, wie bisher auch, in einen vorhandenen Entwässerungsgraben in Richtung Fahrbahnrand der Richtungsfahrbahn Mannheim. Bundesrepublik Die spätere Unterhaltung der Mulde obliegt der Bundesrepublik sowie dem Land Rheinland-Pfalz für den jeweiligen Bereich ihrer Baulast ,0 Achse 151 re. Einleitestelle 1 Der vorhandene Durchlass DN 500 leitet ca. 82,8 l/s in einen bestehenden Graben ein. Die Koordinaten dieser Einleitestelle sind: X - Koordinate : ,208 Y - Koordinate : ,356

17 ,0 Achse 152 li. Einleitestelle 2 Das geplante Sickerbecken SB 1 leitet ca. 5,55 l/s durch Versickerung in den Untergrund ein. Die Koordinaten dieser Einleitestelle sind: X - Koordinate : ,503 Y - Koordinate : ,946 Blatt ,0 Achse 152 re. Einleitestelle 3 Der geplante Regenwasserkanal leitet ca. 11,6 l/s in einen bestehenden Graben ein. Die Koordinaten dieser Einleitestelle sind: X - Koordinate : ,428 Y - Koordinate : , ,0 Achse 155 li. Einleitestelle 4 b) Bundesrepublik Der geplante Regenwasserkanal leitet ca. 4,4 l/s zur Versickerung in das Gelände des Anschlussohrs ein. Die Koordinaten dieser Einleitestelle sind: X - Koordinate : ,691 Y - Koordinate : ,257

18 ,0 Achse 155 re. Einleitestelle 5 Der geplante Regenwasserkanal leitet ca. 12,3 l/s in die vorhandene Entwässerungsmulde ein. Die Koordinaten dieser Einleitestelle sind: X - Koordinate : ,438 Y - Koordinate : ,280 Blatt- 17

19 III : Ingenieurbauwerke ,0 (Achse 152 li.) L 369 Erneuerung Brückenbauwerk a) Land Rheinland-Pfalz -Landesstraßen Das vorhandene Brückenbauwerk (BW ) im Zuge der L 369 über die BAB A 6 wird erneuert. Der geplante Rad- und Gehweg entlang der L 369 wird auf der östlichen Brückenkappe über die A 6 überführt. Die Hauptabmessung des Bauwerkes sind : Stützweite : ca. 2 x 22,5 m Fahrbahnbreite zwischen den Kappen : 8,0 m Lichte Höhe 4,70 m Blatt- 18 Die spätere Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik ,0 (Achse 152 re.) L 369 Neubau Brückenbauwerk BW 2 Zur Überführung der L 369 über die BAB A 6 wird ein neues Brückenbauwerk westlich des bestehenden Bauwerkes gebaut. Die Hauptabmessung des Bauwerkes sind : Stützweite : ca. 2 x 22,5 m Fahrbahnbreite zwischen den Kappen : 8,0 m Lichte Höhe 4,70 m Die spätere Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik.

20 ,00 Achse 180 Neubau Rad- und Gehwebrücke BW 3 Zur Überführung des geplanten Rad- und Gehweges über die nördliche Anbindungsraümpe an die BAB A 6 wird ein neues Brückenbauwerk östlich des Turbo-Kreisels gebaut. Die Hauptabmessung des Bauwerkes sind : Stützweite : ca. 32,00 m Fahrbahnbreite zwischen den Kappen : 4,0 m Lichte Höhe 4,70 m Blatt- 19 Die Kosten für die spätere Unterhaltung des Bauwerkes wird dem Land Rheinland-Pfalz übertragen und abgelöst , ,00 (Achse 152 re.) L 369 Abbruch Widerlager a) Land Rheinland-Pfalz b) --- Die vorhandenen Widerlager der ehemaligen Straßentrasse in vorgenanntem Bereich werden abgebrochen.

21 IV : Sonstiges ,0 Achse 152 li. Traofstation sichern bzw. versetzen a) Bundesrepublik -Bundesstraßen Durch den Ausbau der L 369 wird es erforderlich, die vorhandene und nördlich der A 6 Richtungsfahrbahn Saarbrücken gelegene Trafostation der nbeeinflussungsanlage zu sichern und gegebenenfalls zu versetzen. Blatt- 20 b) Bundesrepublik Die spätere Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik ,0 Achse 155 re. Ampelanlage versetzen a) Bundesrepublik -Bundesstraßen Durch den Ausbau der L 369 wird es erforderlich, die vorhandene und westlich der Auffahrtsrampe zur A 6 Richtungsfahrbahn Mannheim gelegene Ampelanlage der nbeeinflussungsanlage zu versetzen. b) Bundesrepublik Die spätere Unterhaltung obliegt der Bundesrepublik ,0 Achse 180 li. (Fl-St.5109/28) Beleuchtungsmast versetzen a) Gabriele Skipiol Davenportplatz Kaiserslautern Durch den Neubau des Rad- und Gehweges wird es erforderlich, den vorhandenen Beleuchtungsmast zu versetzen. Die Kostentragung für das Versetzen des Mastes richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach den bestehenden Verträgen. Die spätere Unterhaltung obliegt dem Eigentümer.

22 ,0 Achse 180 li. (Fl-St.5109/28) Reklametafel versetzen a) Gabriele Skipiol Davenportplatz Kaiserslautern Durch den Neubau des Rad- und Gehweges wird es erforderlich, die vorhandene Reklametafel zu versetzen. Die Kostentragung für das Versetzen der Tafel richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen bzw. nach den bestehenden Verträgen. Die spätere Unterhaltung obliegt dem Eigentümer. Blatt Gesamter Planfeststellungsbereich Flachbordsteine mit Pflasterwürfeln als Randeinfassung Als Randeinfassung für die Verkehrsflächen werden gemäß der Darstellung in den Lageplänen Flachbordsteine F 30x25 als Klebebordsteine eingebaut. Hinter den Klebebordsteinen werden zwei Reihen Pflasterwürfel auf die Fahrbahnoberfläche aufgeklebt. Details zu den Klebebordsteinen sind in Unterlage 14, Blatt 1 enthalten. Die spätere Unterhaltung obliegt dem Land Rheinland-Pfalz , , , ,0 Achse 180 Schachtdeckel anpassen Im Zuge des Neubaus des Rad- und Gehweges wird es erforderlich, die vorhandenen Schachtdeckel lage- und höhenmäßig anzupassen. Die spätere Unterhaltung obliegt dem jeweiligen Eigentümer.

23 V : Landschaftspflegerische Maßnahmen 55 Gesamter Planfeststellungsbereich Landespflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen a) jeweiliger Eigentümer b) zukünftiger Eigentümer Im gesamten Planungsbereich wird der Eingriff in Naturhaushalt und Landschaftsbild durch landschaftspflegerische Maßnahmen kompensiert. Eine detaillierte Beschreibung der Maßnahmen erfolgt in Unterlage 19 zu diesem Entwurf. Blatt- 22 Die spätere Unterhaltung der Flächen wird dem jeweiligen Eigentümer übertragen und gegebenenfalls abgelöst.

24 VI : Ver.- und Entsorgungsanlagen 56 Gesamter Planfeststellungsbereich Änderung bzw. Sicherung der Versorgungsleitungen a) jeweiliger Eigentümer b) jeweiliger Eigentümer Durch die geplante Baumaßnahme werden eventuelle Verlegungen bzw. Sicherungsmaßnahmen von vorhandenen Versorgungsleitungen erforderlich. Blatt- 23 Die Unterhaltung verbleibt beim jeweiligen Eigentümer. 57 Gesamter Planfeststellungsbereich Bestehende Schachtabdeckungen, Schieber und Hydranten angleichen a) jeweiliger Eigentümer b) jeweiliger Eigentümer Durch die geplanten Baumaßnahmen wird es erforderlich, vorhandene Schachtabdeckungen, Schieber und Hydranten der neuen Höhenlage der geplanten Straßen im Zuge der L 369 anzupassen. Die Unterhaltung verbleibt beim jeweiligen Eigentümer ,0 bis ,0 Achse 151 Verlegung Gasleitung der Fa. Creos In vorgenanntem Bereich muss die vorhandene Gasleitung zum Einsiedlerhof (DN 200) der Fa. Creos verlegt werden. Die Unterhaltung der Gasleitung verbleibt beim Eigentümer.

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