Gefahrgut-Shop.ch. Fahrzeugausrüstung» ADR-Set COMPACT. Sympathisch - Vielseitig - Kompetent. Ihre drei Top-Vorteile: Kurzbeschreibung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gefahrgut-Shop.ch. Fahrzeugausrüstung» ADR-Set COMPACT. Sympathisch - Vielseitig - Kompetent. Ihre drei Top-Vorteile: Kurzbeschreibung"

Transkript

1 Fahrzeugausrüstung» ADR-Set COMPACT Mit dem Kauf dieses Sets sind Sie ausgerüstet für den nächsten SDR/ADR-Transport. Es enthält alle Gegenstände, die gemäss den schriftlichen Weisungen gefordert sind und die nicht bereits vom Fahrzeugausrüster bereitgestellt werden (gemeint ist hier der Unterlegkeil). Ausserdem ist das Set durch die geringen Abmessungen sehr handlich und in jedem Fahrzeug leicht verstaubar. Ausrüstung gemäss SDR/ADR komplett und kompakt vorhanden. Durch die geringen Abmessungen sehr handlich und leicht verstaubar. Sensible Gegenstände sind vor Verschmutzung geschützt (staubdicht). selbststehende Warnzeichen ADR-SET-COMPACT 274 x 328mm (Ø x H) 5.9kg /ausruestung CHF /Set CHF /Set / Stefan Jenny

2 Fahrzeugausrüstung» ADR-Set COMPACT (Ex) Mit dem Kauf dieses Sets sind Sie ausgerüstet für den nächsten SDR/ADR-Transport. Es enthält alle Gegenstände, die gemäss den schriftlichen Weisungen gefordert sind und die nicht bereits vom Fahrzeugausrüster bereitgestellt werden (gemeint ist hier der Unterlegkeil). Ausserdem ist das Set durch die geringen Abmessungen sehr handlich und in jedem Fahrzeug leicht verstaubar. Ausrüstung gemäss SDR/ADR komplett und kompakt vorhanden. Durch die geringen Abmessungen sehr handlich und leicht verstaubar. Sensible Gegenstände sind vor Verschmutzung geschützt (staubdicht). selbststehende Warnzeichen BeleuchtungsGerät (Ex) ADR-SET-COMPACT 274 x 328mm (Ø x H) 5.9kg /ausruestung CHF /Set CHF /Set

3 Fahrzeugausrüstung» ADR-Set COMPACT MINI A Das ADR-Set COMPACT MINI B enthält die geforderte persönliche Schutzausrüstung sowie zusätzlich die. Es eignet sich dadurch optimal zur Ergänzung Ihrer bestehenden Ausrüstungsteile (selbststehende Warnzeichen, und ) zum Beispiel für den Stückgut-Transport von festen gefährlichen Gütern. Durch die MINI-Abmessungen passt das Set in jedes Fahrzeug. Persönliche Ausrüstung gemäss SDR/ADR komplett und kompakt vorhanden. Durch die MINI-Abmessungen super handlich und extrem leicht verstaubar. Die sensiblen Gegenstände sind vor Verschmutzung geschützt (staubdicht). ADR-SET-COMPACT-MINI-A 198 x 266mm (Ø x H) 1.55kg /ausruestung CHF / Set CHF / Set

4 Fahrzeugausrüstung» ADR-Set COMPACT MINI B Das ADR-Set COMPACT MINI B enthält die geforderte persönliche Schutzausrüstung sowie zusätzlich die. Es eignet sich dadurch optimal zur Ergänzung Ihrer bestehenden Ausrüstungsteile (selbststehende Warnzeichen, und ) zum Beispiel für den Transport von SDR-Baustellentanks. Durch die MINI-Abmessungen passt das Set in jedes Fahrzeug. Persönliche Ausrüstung gemäss SDR/ADR komplett und kompakt vorhanden. Durch die MINI-Abmessungen super handlich und extrem leicht verstaubar. Die sensiblen Gegenstände sind vor Verschmutzung geschützt (staubdicht). ADR-SET-COMPACT-MINI-B 198 x 266mm (Ø x H) 1.75kg /ausruestung CHF / Set CHF / Set

5 Fahrzeugausrüstung» Erforderlich nach ADR 2015 Feuerlöschausrüstung nach ADR Ergänzende Vorschriften: Brandklassen A, B und C (siehe EN 2: A1:2004) Entsprechen der Norm EN 3 (siehe EN 3-7: A1:2007 für Tragbare Feuerlöscher Teil 7) Feuerlöscher mit Plombierung Konformitätszeichen einer anerkannten Behörde, sowie das Datum (Monat, Jahr) der nächsten wiederkehrenden Prüfung Leicht erreichbar für die Besatzung Sonstige Ausrüstung und persönliche Schutzausrüstung nach ADR Selbststehende Warnzeichen Auffangbehälter / Stefan Jenny

Gefahrgut-Shop.ch. Fahrzeugausrüstung» ADR-Set COMPACT. Sympathisch - Vielseitig - Kompetent. Ihre drei Top-Vorteile: Kurzbeschreibung

Gefahrgut-Shop.ch. Fahrzeugausrüstung» ADR-Set COMPACT. Sympathisch - Vielseitig - Kompetent. Ihre drei Top-Vorteile: Kurzbeschreibung Fahrzeugausrüstung» ADR-Set COMPACT Mit dem Kauf dieses Sets sind Sie ausgerüstet für den nächsten SDR/ADR-Transport. Es enthält alle Gegenstände, die gemäss den schriftlichen Weisungen gefordert sind

Mehr

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 e-mail: bgl@bgl-ev.de internet: www.bgl-ev.de

Mehr

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab

Bussgeldtabelle Gefahrgutverstösse K.E. vom 27/04/2007 mit Erratum von Januar 2008 gültig ab 1. Beförderungspapier ÜBERTRETUNG gesetzliche Bestimmung Bussgeld 1.1 fehlender Gefahrenhinweis bezüglich des beförderten Gutes 5.4.1.1.1 1. 1.2 Unmöglichkeit, die Güter zu identifizieren auf Grund mangelnder

Mehr

Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte

Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Seite 1 von 5 Schwerpunktthema ADR 2009: Änderungen für Gefahrguttransporte Inhalt: 1. Neue Kennzeichnung für Gefahrguttransporte 2. Verhalten der Fahrer nach Unfällen 3. Sicherheitsausrüstung im Fahrzeug

Mehr

5. Kennzeichnung von Versandstücken

5. Kennzeichnung von Versandstücken Inhaltsverzeichnis 1. Klassen und Verpackungsgruppen (Spalte 4)... 4 2. Begrenzte Mengen (Spalte 7)... 5 3. Beförderungskategorie/Höchstzulässige Gesamtmenge (Spalte 8)... 6 4. Beförderungspapier... 8

Mehr

5.4.3 Schriftliche Weisungen

5.4.3 Schriftliche Weisungen se Dokumente miteinander verbunden sein. Werden die Aufgaben dieser Dokumente durch ein einziges Dokument erfüllt, genügt die Aufnahme einer Erklärung im Beförderungspapier, dass die Beladung des Containers

Mehr

Bei Anwendung ADR (1000-Punkte-Regel) beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit

Bei Anwendung ADR (1000-Punkte-Regel) beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit Erweiterte Informationen Ladung UN 1824 NATRIUMHYDROXIDLÖSUNG, 8, II, (E) Gefahrzettel Bei Anwendung ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) beträgt die höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit 333 kg

Mehr

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt

Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen. Inhalt Merkblatt: Beförderung von Gasflaschen Inhalt 1. Tabelle nach 1.1.3.6.3 ADR (Freigrenzen) Auszug für Klasse 2 2. Grundsätze, die bei jeder Beförderung, unabhängig von der Menge beachtet werden müssen 3.

Mehr

An den Änderungen 2009 zum ADR nachträglich vorgenommene Korrekturen

An den Änderungen 2009 zum ADR nachträglich vorgenommene Korrekturen An den Änderungen 2009 zum ADR nachträglich vorgenommene Korrekturen Inhaltsverzeichnis Folgenden Eintrag hinzufügen: "4.1.9.3 Versandstücke, die spaltbare Stoffe enthalten". TEIL 1 1.2.1 In der Begriffsbestimmung

Mehr

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009

Checkliste ADR gültig bis Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 Checkliste ADR 10 - gültig bis 30.06.2011 - Transport von Lithium-Ionen-Batterien nach ADR 2009 UN 3480 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN IN AUSRÜSTUNGEN UN 3481 LITHIUM-IONEN-BATTERIEN

Mehr

H2 1862 mm. H1 1861 mm

H2 1862 mm. H1 1861 mm 1747 mm 4157 mm H2 1862 mm H1 1861 mm L1 4418 mm L2 4818 mm H2 2280-2389 mm H1 1922-2020 mm L1 4972 mm L2 5339 mm H3 2670-2789 mm H2 2477-2550 mm L2 5531 mm L3 5981 mm L4 6704 mm H1 2176-2219 mm L1 5205

Mehr

Technische Richtlinie Nr. 5. Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe MZF (RP) - MZF 1 - MZF 2 - MZF 3

Technische Richtlinie Nr. 5. Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe MZF (RP) - MZF 1 - MZF 2 - MZF 3 Technische Richtlinie Nr. 5 Mehrzwecktransportfahrzeug mit Ladehilfe MZF (RP) - MZF 1 - MZF 2 - MZF 3 Stand: 4. Mai 2009 - 2-1. Begriff Das Mehrzwecktransportfahrzeug MZF mit Ladehilfe (RP) ist ein "Sonstiges

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung

Checkliste 1: Vorbereitung der Beförderung Die folgenden Checklisten sind Bestandteil der Überprüfung dieser : * Nr. Titel 1 Vorbereitung der Beförderung 2 Verpacken, Abfüllen, Kennzeichnen 3 Begleitpapiere 4 Beförderungsmittel, Ausrüstung 5 Beförderung

Mehr

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2007 gültig voraussichtlich bis 30.06.2009 Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer Österreich gilt für die

Mehr

Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt

Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt Rechtsgrundlagen Atomgesetz Strahlenschutzverordnung Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter Gefahrgutverordnungen ADR/RID ADN/IMDG IATA/ICAO Zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt Gentechnikgesetz

Mehr

ADR Kursprogramm CZV 2017

ADR Kursprogramm CZV 2017 ADR Kursprogramm CZV 2017 Wil Oktober 2016 Claudia Zemp ADR Kursprogramm CZV 2017 1 Vorwort Geschätzte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Weiterbildung ist eine Investition in unsere Mitarbeiter. Investitionen

Mehr

Kantonspolizei ARV- / Gefahrgutkontrolle

Kantonspolizei ARV- / Gefahrgutkontrolle ARV- / Gefahrgutkontrolle Fachstelle ARV-/Gefahrgutkontrolle Tel. +41 (0)52 728 20 53 Fax +41 (0)52 728 20 52 VP-ARV@kapo.tg.ch Was bedeutet ADR Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung

Mehr

Mängelkatalog Gefahrgut (BMVIT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort. Allgemeine Hinweise zur Zuordnung

Mängelkatalog Gefahrgut (BMVIT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort. Allgemeine Hinweise zur Zuordnung Mängelkatalog Gefahrgut (BMVT-Rev. 0, vom 19. Mai 2005) Vorwort Der Mängelkatalog ist als Hilfestellung für die Beurteilung der Mängel bestimmt, die im Zuge einer Kontrolle gemäß Richtlinie 95/50 EG festgestellt

Mehr

VULKAN Feuerschutz AG. Stallikonerstrasse 52 CH-8903 Birmensdorf ZH. Tel vulkan-feuerschutz.ch 1/14

VULKAN Feuerschutz AG. Stallikonerstrasse 52 CH-8903 Birmensdorf ZH. Tel vulkan-feuerschutz.ch 1/14 vulkan-feuerschutz.ch 1/14 Inhaltsverzeichnis ADR / SDR Material Pulver Handfeuerlöscher... 3 Pulverlöscher Dauerdruck... 5 Klein Feuerlöscher... 7 Erste Hilfe Set... 9 ADR / SDR Material... 10 Fahrzeug

Mehr

VCI-Leitfaden LKW-Kontrolle Hilfestellung für die Kontrolle von Fahrzeugen und Fahrzeugführern vor der Beladung nach ADR

VCI-Leitfaden LKW-Kontrolle Hilfestellung für die Kontrolle von Fahrzeugen und Fahrzeugführern vor der Beladung nach ADR VCI-Leitfaden LKW-Kontrolle Hilfestellung für die Kontrolle von Fahrzeugen und Fahrzeugführern vor der Beladung nach 7.5.1 ADR Inhaltsverzeichnis: VCI-Leitfaden LKW-Kontrolle (Kontrolle vor der Beladung

Mehr

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren

Um was geht es: Er kann aber von bestimmten Erleichterungen analog bestimmter Versandstücke profitieren Baustellentanks Im Strassenbau und Tiefbau werden zur Betankung der Baumaschinen oft mobile Tanks verwendet, so genannte Baustellentanks. Nachdem diese Tanks Dieselkraftstoff befördern, welcher als Gefahrgut

Mehr

Beförderung von Heizöl und Diesel Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg

Beförderung von Heizöl und Diesel Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Beförderung von Heizöl und Diesel Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Beförderung von Heizöl, leicht und Dieselkraftstoff in ADR-Tanks, die nur für diese Stoffe zugelassen sind Dieses

Mehr

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an:

Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht. Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: Fragen zu den Änderungen im Gefahrgutrecht Wir bitten Sie um Einsendung der Antworten bis 13. Oktober 2014 an: gefahrgut@astra.admin.ch oder: Bundesamt für Strassen, Beat Schmied, 3003 Bern Stellungnahme

Mehr

MEDIZINISCHE ENTSORGUNG

MEDIZINISCHE ENTSORGUNG MEDIZINISCHE ENTSORGUNG ABFALLENTSORGUNG MIT SYSTEM GRÜNDUNG UND ENTSTEHUNG DER SPIROMED AG Am 1. Januar 1989 wurde der Familienbetrieb Spiromed in Ormalingen gegründet. Das Ziel des Unternehmens ist,

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme TUEH ATC TB hinsichtlich der Beurteilung nach 19 Abs. 2 StVZO zur Vorlage bei Fahrzeugkontrollen

Gutachterliche Stellungnahme TUEH ATC TB hinsichtlich der Beurteilung nach 19 Abs. 2 StVZO zur Vorlage bei Fahrzeugkontrollen Typ : BWI 03 Seite : 1 von 2 Gutachterliche Stellungnahme TUEH ATC TB 2003-055.01 hinsichtlich der Beurteilung nach 19 Abs. 2 StVZO zur Vorlage bei Fahrzeugkontrollen 1. Allgemeine Angaben 1.1 Fabrikmarke

Mehr

Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08

Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08 Checkliste für die Beförderung von Heizöl, leicht oder Dieselkraftstoff (2.2.3 ff. ADR) Stand: Juni 08 Anforderungen an das Fahrzeug und die Ausrüstung: EG - Kontrollgerät / Digitaler Tachograf (> 3,5

Mehr

TECHNISCHE RICHTLINIE NR. 3. Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP)

TECHNISCHE RICHTLINIE NR. 3. Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP) TECHNISCHE RICHTLINIE NR. 3 Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP) Stand: 22. Juli 2015 - 2-1. Begriff Das Mannschaftstransportfahrzeug MTF (RP) ist ein "Mannschaftstransportfahrzeug nach DIN EN 1846 Teil

Mehr

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT BAUSTELLEN-TANKANLAGEN

BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT BAUSTELLEN-TANKANLAGEN MERKBLATT AUSGABE 01.2015 AUSGABE 1.2015 SEITE 2 1. BAUSTELLENTANK DEFINITION Der Baustellentank 1 wird unabhängig von seiner Grösse als Tankcontainer gemäss Kapitel 6.8 ADR betrachtet. Jeder Baustellentank

Mehr

Stark vereinfacht. Generation Styrofix.

Stark vereinfacht. Generation Styrofix. Stark vereinfacht Generation Styrofix. Die Generation Styrofix im Überblick 04 Der Vielfältige 05 03 Das Vormontage Element Der Spezialist 08 06 Der Simple Der Robuste 07 Der Anker II Styrofixe für Dämmplatten

Mehr

ADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen

ADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen ADR-Merkblatt: Transport von Stihl- und Viking-Sonderkraftstoffen VORWORT ACHTUNG! Das folgende Merkblatt beschreibt an drei Fallbeispielen die zu beachtenden gefahrgutrechtlichen Regelungen im Straßentransport

Mehr

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 e-mail: bgl@bgl-ev.de internet: www.bgl-ev.de

Mehr

Checkliste für die gewerbliche Beförderung und die Entsorgung von Batterien (Akkumulatoren), Klasse 8, ff. ADR Stand: Juni 08

Checkliste für die gewerbliche Beförderung und die Entsorgung von Batterien (Akkumulatoren), Klasse 8, ff. ADR Stand: Juni 08 Checkliste für die gewerbliche Beförderung und die Entsorgung von Batterien (Akkumulatoren), Klasse 8, 2.2.8 ff. ADR Stand: Juni 08 Anforderungen an das Fahrzeug und die Ausrüstung: EG - Kontrollgerät

Mehr

ÖSTERREICHISCHER BUNDESFEUERWEHRVERBAND Referat 3 Feuerwehrtechnik Sachgebiet 3.8 "Einsatzfahrzeuge" Sachgebiet 3.3 "Atemschutz" Info-Blatt

ÖSTERREICHISCHER BUNDESFEUERWEHRVERBAND Referat 3 Feuerwehrtechnik Sachgebiet 3.8 Einsatzfahrzeuge Sachgebiet 3.3 Atemschutz Info-Blatt ÖSTERREICHISCHER BUNDESFEUERWEHRVERBAND Referat 3 Feuerwehrtechnik Sachgebiet 3.8 "Einsatzfahrzeuge" Sachgebiet 3.3 "Atemschutz" INFO 1/2009 Info-Blatt Transportsicherung für die Beförderung von Atemluft-

Mehr

Antrag. auf Anerkennung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen

Antrag. auf Anerkennung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen Antrag auf Anerkennung als Lehrgangsveranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen Antrag auf Anerkennung als Veranstalter zur Durchführung von Lehrgängen nach Kapitel. 8.2 des ADR und der Satzung der Industrie-

Mehr

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert!

Voraussetzung: Die Gefahrgüter sind zur Beförderung zugelassen und korrekt klassifiziert! Für einen sicheren und gesetzeskonformen Gefahrguttransport müssen neben der korrekten Verpackung, Klassifizierung und Bezettelung der Versandstücke die Dokumente und das Fahrzeug die Kriterien des ADR

Mehr

Juli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung

Juli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung LEHRGÄNGE UND SEMINARE Juli bis Dezember 2012 Schiffner Consult GbR Gefahrgutschulung und Beratung www.schiffner-gefahrgut.de Nützliches Zubehör für den sicheren und vorschriftenkonformen Transport Ihrer

Mehr

SONNTAG OFFEN 599. undsparen! LACK LACK HOCH GLANZ HOCH GLANZ. Los je

SONNTAG OFFEN 599. undsparen! LACK LACK HOCH GLANZ HOCH GLANZ. Los je ß U U ß ß = ß % % % Ü U % ß % U U U U % U U U U U ß Ü U Ü ; % ß ß % % U Ü Ü & U Ü U Ü U Ü U Ü U Ü U Y Ä U Y Ä U ß Y Ä U Y Ä U ß ß ß ß Y Ä U U ß ß ß Y Ä U Y Ä U ß Y Ä U U ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß ß

Mehr

Gefahrgut und Arbeitssicherheit

Gefahrgut und Arbeitssicherheit Gefahrgut und Arbeitssicherheit 11. GGB Treff Zentralschweiz Chantal Leuenberger Environment Consulting ENCOMA GmbH www.encoma.net Ein paar Worte zu mir Chantal Leuenberger Chemikerin, Arbeitshygienikerin

Mehr

Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren

Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren Gefährliche Güter sicher mit Kesselwagen transportieren Dipl.-Ing. Christoph Haase TÜV AUSTRIA HOLDING AG / Januar 12 Transport gefährlicher Güter mit Kesselwagen Inhalt Übersicht Vorschriften Anforderungen

Mehr

Instandhaltungsanweisung Ausgabe: 05 / 11 Tragbare Pulverfeuerlöscher nach DIN EN 3 Abschnitt Seite 1 von 7

Instandhaltungsanweisung Ausgabe: 05 / 11 Tragbare Pulverfeuerlöscher nach DIN EN 3 Abschnitt Seite 1 von 7 Abschnitt Seite 1 von 7 Abschnitt Seite 2 von 7 1. Äußere Instandhaltung Als Pulver-Dauerdruckfeuerlöscher ist der entsprechend DIN 14 406 Teil 4 mindestens alle zwei Jahre vom Sachkundigen einer Instandhaltung

Mehr

Gefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal

Gefahrgut ADR / SDR. Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Gefahrgut ADR / SDR Kurse für Gefahrguttransporte und Logistikpersonal Basiskurse ADR / SDR Auffrischungskurs ADR / SDR Aufbaukurse ADR / SDR Instruktion von Absendern gefährlicher Güter ADR / SDR An der

Mehr

Weiterbildung Gefahrgut

Weiterbildung Gefahrgut 2012 Weiterbildung Gefahrgut Das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (abgekürzt ADR, von Accord européen relatif au transport international

Mehr

Červinka-Czech Republic HERSTELLER UND VERTREIBER VON FEUERLÖSCHER, FEUERWEHRAUSRÜSTUNG UND AUTOSZUBEHÖR

Červinka-Czech Republic HERSTELLER UND VERTREIBER VON FEUERLÖSCHER, FEUERWEHRAUSRÜSTUNG UND AUTOSZUBEHÖR KATOLOG VOM AUTOZUBEHÖR Červinka-Czech Republic HERSTELLER UND VERTREIBER VON FEUERLÖSCHER, FEUERWEHRAUSRÜSTUNG UND AUTOSZUBEHÖR www.hasicitechnika.com info@hasicitechnika.com +420 572 570 961 Hodejice

Mehr

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015

Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Oktober 2014 ADR: Sondervorschriften im Vergleich 2013 und 2015 Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen Regelung ADR 2013 ADR 2015 Grundsätzliche P903 P903 Inhalt unverändert gebrauchte P903a Neue

Mehr

CHF 2'390.- Qualität hat einen Namen! Wir sind eines der über 250 Interfunk und Euronics. und zugleich Partner von Euronics - über 11'500x in Europa.

CHF 2'390.- Qualität hat einen Namen! Wir sind eines der über 250 Interfunk und Euronics. und zugleich Partner von Euronics - über 11'500x in Europa. CHF 2'390.- Qualität hat einen Namen! Wir sind eines der über 250 Interfunk und Euronics Elektronikfachgeschäfte in der Schweiz und zugleich Partner von Euronics - über 11'500x in Europa. CHF 395.- CHF

Mehr

Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation

Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation Teil 8 Vorschriften für die Fahrzeugbesatzungen, die Ausrüstung, den Betrieb der Fahrzeuge und die Dokumentation Kapitel 8.1 Allgemeine Vorschriften für die Beförderungseinheiten und das Bordgerät 8.1.1

Mehr

2 Für Planung und Durchführung der Schulungen verantwortliche Person(en):

2 Für Planung und Durchführung der Schulungen verantwortliche Person(en): Industrie- und Handelskammer Schwaben Kooperationszentrum Verkehr und Logistik Ulm/Augsburg Olgastr. 97-101 89073 Ulm/Donau Antrag auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen nach Kapitel 8.2 ADR in

Mehr

Chemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs

Chemikalienrecht versus Gefahrgutrecht Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Begrüssung Schweizer Gefahrguttag Luzern 14. September 2012 Dieter Zaugg, EcoServe International AG, 5033 Buchs Begrüssung Programm Grundsätzliches Einstufung Verpackung Dokumentation Pflichten, Ausbildung

Mehr

Name/Unternehmen. Anschrift/ Betriebssitz. Telefon- Nummer. Telefax- Nummer. -Adresse

Name/Unternehmen. Anschrift/ Betriebssitz. Telefon- Nummer. Telefax- Nummer.  -Adresse Industrie- und Handelskammer Cottbus FB I Standortpolitik, Verkehr und Handel Goethestraße 1 03046 Cottbus Bearbeitungsvermerke der Kammer: Anerkennungsbescheid: erteilt am: Gebühr EUR: Bemerkungen: ANTRAG

Mehr

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information

Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Gefahrengutbeauftragtenverordnung Dokumentation und Information Einleitung Das Ziel der Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) ist die Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus im Zusammenhang mit

Mehr

Gut' Ding will Weile haben

Gut' Ding will Weile haben Stand der Entwicklung bei den Normen DIN EN 13094 Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter Niedrigdruck-Metalltanks Auslegung und Bau und DIN EN 14025 Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter Drucktanks

Mehr

800 Watt Winkelschleifer, 115 mm L

800 Watt Winkelschleifer, 115 mm L Bahnhofstraße 5 77 Steinheim Tel. +49 744 828-0 Fax +49 744 25899 800 Watt Winkelschleifer, 5 mm L 8-5 Bestell-Nr. 458.34 Max. Schleifkörper-Ø 5 mm Leerlaufdrehzahl 500 /min Leistungsaufnahme 800 Watt

Mehr

VERKEHRSDEZERNAT. Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2015

VERKEHRSDEZERNAT. Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2015 VERKEHRSDEZERNAT STADT FRANKFURT AM MAIN Nutzfahrzeugkontrollen im öffentlichen Verkehrsraum Kontrollergebnisse 2015-36.23 Sonderdienste-, Kurt-Schumacher-Straße 45, 60313 Frankfurt am Main, 069/212-43313,

Mehr

ZUSAMMENFASSUNG. Damit zusammenhängende Dokumente: Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte.

ZUSAMMENFASSUNG. Damit zusammenhängende Dokumente: Richtlinie 2010/35/EU über ortsbewegliche Druckgeräte. ORGANISATION INTERGOUVERNEMENTALE POUR LES TRANSPORTS INTERNATIONAUX FERROVIAIRES OTIF ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATION FÜR DEN INTERNATIONALEN EISENBAHNVERKEHR INTERGOVERNMENTAL ORGANISATION FOR INTER-

Mehr

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung

Inhalt. Vorwort... 5 Inhalt Allgemeine Vorschriften Umfang und Bedeutsamkeit der Gefahrgutbeförderung Inhalt Inhaltsübersicht Grundlehrgang Vorwort..................................................... 5 Inhalt..................................................... 6 1 Allgemeine Vorschriften................................

Mehr

MERKBLATT VERSENDEN VON GEFAHRGUT

MERKBLATT VERSENDEN VON GEFAHRGUT MERKBLATT VERSENDEN VON GEFAHRGUT AUSGABE 01.2015 AUSGABE 1.2015 SEITE 2 Der Versand gefährlicher Güter ist durch die SDR 1 und die GGBV 2 geregelt. Das ADR 3 ist integrierender Bestandteil der SDR. Für

Mehr

GiZ-Serviceportal. Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten. FAHRZEUGBESATZUNG - AUSBILDUNG und PFLICHTEN. Teil 12 Seite 1 / 10

GiZ-Serviceportal. Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten. FAHRZEUGBESATZUNG - AUSBILDUNG und PFLICHTEN. Teil 12 Seite 1 / 10 Fahrzeugbesatzung Ausbildung und Pflichten Teil 12 Seite 1 / 10 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch auszugsweise nur mit Quellenangabe und ausdrücklicher

Mehr

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport

Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Checkliste Absender nach 9 GGVSE für den Straßentransport Definition Absender: Das Unternehmen, das selbst oder für einen Dritten gefährliche Güter versendet. Erfolgt die Beförderung auf Grund eines Beförderungsvertrages,

Mehr

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit

Gefahrguttransport im betrieblichen Unterhalt. Matthias Mettke. Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit Ihr Referent Fachexperte für Gefahrgut Gefahrstoffe Arbeitssicherheit 1 2 1 Probleme beim Gefahrguttransport Verwendung nicht zugelassener Verpackungen Transport von Gasflaschen Ladungssicherung Transporte

Mehr

durch: GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH Rudolf-Diesel-Straße 23 D Günzburg

durch: GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH Rudolf-Diesel-Straße 23 D Günzburg Seite 1 von 5 DEKRA Automobil GmbH, Organisationseinheit Augsburg Am Mittleren Moos 45, D-86167 Augsburg GÜNZBURGER STEIGTECHNIK GMBH Rudolf-Diesel-Straße 23 D-89312 Günzburg DEKRA Automobil GmbH Organisationseinheit

Mehr

Wiederkehrende Inspektionen an Großpackmitteln (IBC)

Wiederkehrende Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) Wiederkehrende Inspektionen an Großpackmitteln (IBC) INHALT Rechtliche Grundlagen Welche Großpackmittel müssen geprüft werden? Wann und wie oft muss geprüft werden? Wer darf prüfen? Wie wird was geprüft?

Mehr

Transportbedingungen

Transportbedingungen Transportbedingungen Details: der Paletten tausch und / oder nicht tausch muss quittiert werden Die quittierten Lieferscheine/Abliefer- und Packmittelbelege von Direktzustellern bitte unverzüglich zurück

Mehr

Zusätzliche Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften für Versandstücke nach ADR 2007

Zusätzliche Kennzeichnungs- und Bezettelungsvorschriften für Versandstücke nach ADR 2007 s- und Bezettelungsvorschriften für Versandstücke nach ADR 2007 UN-Nummer Bezeichnung 0081 SPRENGSTOFF, TYP A Handelsname des 0082 SPRENGSTOFF, TYP B Handelsname des 0083 SPRENGSTOFF, TYP C Handelsname

Mehr

Transport von Silvester - Feuerwerk

Transport von Silvester - Feuerwerk Landesamt für Bürger-und Ordnungsangelegenheiten Puttkamerstr. 16-18 10958 Berlin Tel: 030 / 90269-0 Achtung! Achtung! Achtung! Transport von Silvester - Feuerwerk Alles beachtet!? Silvester-Feuerwerk

Mehr

DIE TRANSPORTALTERNATIVE

DIE TRANSPORTALTERNATIVE DIE TRANSPORTALTERNATIVE stilvoll aerodynamisch wartungsfrei Rebel - Die Transportalternative Andere Zeiten, neue Ideen. Der Rebel ist eine verbesserte Ausführung des bewährten Anhängers. Er ist gewagt

Mehr

Wissenswertes über die Wechselladesysteme in der Armee

Wissenswertes über die Wechselladesysteme in der Armee Informationen aus dem Generalstab Wissenswertes über die Wechselladesysteme in der Armee Bereits seit einigen Jahren beschafft die Armee aus wirtschaftlichen, transporttechnischen und interoperablen Gründen

Mehr

Schalter Formschöne Kippschalter steuern Eingangstüren der ADAC-Zentrale

Schalter Formschöne Kippschalter steuern Eingangstüren der ADAC-Zentrale Schalter Formschöne Kippschalter steuern Eingangstüren der ADAC-Zentrale 14.05.12 Autor / Redakteur: Henning Köhler, Svenja Bierbrauer* / Ines Näther Der moderne Empfangsbereich des neuen ADAC-Gebäudes

Mehr

Gefahrgut ADR Juli 2003

Gefahrgut ADR Juli 2003 LKW-INFO 4/2003 vom 17.7.2003 Gefahrgut ADR 2003 Die Übergangsfrist für das derzeit geltende ADR/RID 2001 endete generell am 30 Juni 2003. Am 29. April 2003 wurde die GGBG-Novelle 2003 im Ministerrat,

Mehr

Neue Kupplungsträger - F-Serie Uebler F21 / F31 / F41

Neue Kupplungsträger - F-Serie Uebler F21 / F31 / F41 Neue Kupplungsträger - F-Serie Uebler F21 / F31 / F41 Meister in der Zuladung Die neue F-Serie ist kompromisslos für besonders schwere Fahrräder, wie z.b. Elektrofahrräder bis 30 kg, bei einem Trägergewicht

Mehr

Informationen vom Gefahrgutbeauftragten. ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer

Informationen vom Gefahrgutbeauftragten. ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer Informationen vom Gefahrgutbeauftragten ADR 2009 Neuerungen für Gefahrgutfahrer Zum 01.01.2009 treten wieder Änderungen beim Transport gefährlicher Güter auf der Straße in Kraft. Nach der obligatorischen

Mehr

Checkliste Beförderer nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis

Checkliste Beförderer nach GGVSEB / ADR 2011 für den Straßentransport - gültig bis www.ibjw.de INGENIEURBÜRO Dipl.-Ing. Jürgen Werny Sperberstr. 50e D-81827 München Tel / Fax: (089) 43 73 900-5 / -4 Mobil: 0172-86 32 537 jwerny@ibjw.de Checkliste Beförderer nach GGVSEB / ADR 2011 für

Mehr

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen

Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Allgemeine Informationen zum Thema Handel und Beförderung von Tankpatronen Grundsätzlich gilt: Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise auf den Tankpatronen. SFC darf keine Rechtsberatung anbieten -

Mehr

GiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN

GiZ-Serviceportal FREIGRENZEN. Freistellung je Beförderungseinheit. bis 1000 Punkte Unterabschnitt ADR FREISTELLUNG - FREIGRENZEN FREIGRENZEN Freistellung je Beförderungseinheit bis 1000 Punkte Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR Teil 05 Seite 1 / 12 2017 Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung jeglicher Art auch

Mehr

Transferliste DGUV. DGUV Vorschrift 3. geprüft nach BGV A3. Industrieschilder.

Transferliste DGUV. DGUV Vorschrift 3. geprüft nach BGV A3. Industrieschilder. BGV A 0 Industrieschilder Vorschrift Jetzt umstellen! 0 Transferliste Alt und Neu auf einen Blick Schnell prüfen und einfach bestellen! www.hein.eu/dguv Das neue Regelwerk ist da! Stellen Sie jetzt von

Mehr

Aus- und Weiterbildung Gefahrgut

Aus- und Weiterbildung Gefahrgut Aus- und Weiterbildung Gefahrgut 1 201 stand ganz im Zeichen der Finalisierung der neuen SDR-/ADR-Prüfungsfragen. Die neue und einheitliche Prüfung für die wichtigsten Kurstypen wurde fertiggestellt. Diese

Mehr

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE)

MERKBLATT FREISTELLUNG ADR (1'000PUNKTE) BEFÖRDERUNG GEFÄHRLICHER GÜTER (STRASSE) MERKBLATT FREISTELLUNG ADR 1.1.3.6 (1'000PUNKTE) AUSGABE 01.2017 HINWEIS: RECHTSVERBINDLICH SIND AUSSCHLIESSLICH DIE REGELWERKE SDR/ADR EIN UNTERNEHMEN DER LCS-GROUP

Mehr

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben

MERKBLATT. Gefahrguttransport Straße. Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben MERKBLATT Gefahrguttransport Straße Beförderungen von Maschinen und Geräten mit flüssigen Brennstoffen oder mit entzündbaren Gasen betrieben GiZ- ZWETTLER KG Stand Seite 1 von 6 Inhalt 1. Rechtsgrundlagen...

Mehr

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff

Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff Der Gefahrgutbeauftragte Informationen zum Gefahrguttransport von tiefkaltem, flüssigem Stickstoff 1. Stickstoff, tiefkalt, flüssig ist Gefahrgut im Sinne der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und

Mehr

Entwicklung des Gefahrgutrechts

Entwicklung des Gefahrgutrechts Umsetzung des restrukturierten Rechts in Deutschland ADR durch GGVSE RID durch GGVSE IMDG-Code durch GGVSee ADNR durch GGVBinnsch Umsetzung des restrukturierten ADR Durch die 15.ADR-Änderungsverordnung

Mehr

Verhalten im Brandfall

Verhalten im Brandfall - 1 - Stand 02/2005 Reihenfolge der Maßnahmen: Alarmieren Retten Löschen Feuerwehr erwarten und informieren - 2 - Stand 02/2005 Alarmieren Feuerwehr alarmieren: Telefon: Notruf 122, Notruf 112 Autobahnnotrufsäule

Mehr

Der Elektroantrieb für Ihren Rollstuhl

Der Elektroantrieb für Ihren Rollstuhl Der Elektroantrieb für Ihren Rollstuhl Genießen Sie maximale Mobilität www.aat-online.de Mobilität ist ein wichtiger Faktor für Lebensqualität. Unabhängig und ohne fremde Hilfe mobil zu sein, steigert

Mehr

odruckgeräte 18.. Juni 2012 BAM-Berlin 8. Fachgespräch Berlin ATRe in Deutschland Georg W. Mair BAM-3.2

odruckgeräte 18.. Juni 2012 BAM-Berlin 8. Fachgespräch Berlin ATRe in Deutschland Georg W. Mair BAM-3.2 8. Fachgespräch odruckgeräte 18.. Juni 2012 BAM-Berlin Berlin ATRe in Deutschland Georg W. Mair BAM-3.2 Landverkehr RID/ADR/ADN 2011: 6.2.5 Vorschriften für nicht in Übereinstimmung mit in Bezug genommenen

Mehr

Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße

Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße Merkblatt für die Beförderung von Feuerwerkskörpern auf der Straße (Stand: Oktober 2009) 0. Einführung Damit der Einzelhandel rechtzeitig versorgt ist, werden bereits einige Wochen vor der saisonalen Spitze

Mehr

Änderungen ADR/SDR 2015

Änderungen ADR/SDR 2015 Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Änderungen ADR/SDR 2015 11. GGB-Treff 6. November 2014 Beat Schmied Tel. 058 462 38 69 / beat.schmied@astra.admin.ch www.astra.admin.ch

Mehr

Kursprogramm Sieber Academy Industriestrasse CH-9443 Widnau. Tel. +41 (0)

Kursprogramm Sieber Academy Industriestrasse CH-9443 Widnau. Tel. +41 (0) Kursprogramm 2017 Sieber Academy Industriestrasse 64-68 CH-9443 Widnau Tel. +41 (0)71 747 68 16 ausbildung@sieber-academy.ch www.sieber-academy.ch Sieber Academy - Lernen Sie von echten Praktikern Chauffeurenweiterbildung

Mehr

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2011; gültig bis ; Übergangsfrist voraussichtlich bis

Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2011; gültig bis ; Übergangsfrist voraussichtlich bis Merkblatt für die Beförderung von Treibstoffen zu Baustellen Stand: ADR 2011; gültig bis 31.12.2012; Übergangsfrist voraussichtlich bis 30.06.2013. Dieses Merkblatt der Geschäftsstelle Bau der Wirtschaftskammer

Mehr

F E R E S T A. Rußwurm Hochleistungs-Ventilatoren.... und Sie haben die Luft im Griff

F E R E S T A. Rußwurm Hochleistungs-Ventilatoren.... und Sie haben die Luft im Griff Rußwurm Hochleistungs-Ventilatoren... und Sie haben die Luft im Griff Produkt-Serien mwm Serie vm-serie vl-serie Seite 3-5 Seite 6-7 Seite 8 Die Radialventilatoren unserer mwm-serie bieten die größte Vielfalt

Mehr

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für

Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für Checkliste ADR 5A - gültig bis 30.06.2015 - Transport von Lithium-Metall-Batterien nach ADR 2013 als Klasse 9-Transporte für UN 3090 LITHIUM-METALL-BATTERIEN Voraussetzungen / Rahmenbedingungen Mengengrenzen

Mehr

Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis kg zulässiger Gesamtmasse

Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis kg zulässiger Gesamtmasse Ladungssicherung in Pkw und Nutzfahrzeugen bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse Anwendbarkeit der technischen Regelwerke 22 Abs. 1 StVO Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR VDI 2700 DIN EN 12195-1:2011-06 1 EINLEITUNG

Mehr

Neue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten (Security)

Neue Vorschriften zur Sicherung von Gefahrguttransporten (Security) Diese Information stammt aus dem Internetangebot des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Bitte beachten Sie den rechtlichen Hinweis unter http://www.bmvbw.de/impressum-rechtlicher-hinweis-.364.htm.

Mehr

Inhaltsverzeichnis Begriffsbestimmungen Geltungsbereich Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen...1

Inhaltsverzeichnis Begriffsbestimmungen Geltungsbereich Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen...1 Inhaltsverzeichnis Seite KAPITEL 1 Allgemeine Bestimmungen 1.01 Begriffsbestimmungen...1 1.02 Geltungsbereich...1 1.03 Sicherheitspersonal auf Fahrgastschiffen.1 1.04 Anordnungen vorübergehender Art...2

Mehr

Standklimaanlagen Standklimaanlagen

Standklimaanlagen Standklimaanlagen Standklimaanlagen Wir sorgen für Ihre Erholung Standklimaanlagen Weitere Informationen in unserer web: www.dirna.com Vorteile, die den Unterschied ausmachen Mehr Sicherheit unterwegs BYCOOL ermöglicht

Mehr

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern

Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Merkblatt Gefahrgut-Beförderung 2014 Transport von Gefahrgütern Sie wollen gefährliche Chemikalien transportieren? Was ist vorerst zu tun? Konsultieren Sie bitte die Sicherheitsdatenblätter (MSDS) Ihrer

Mehr

Safety und Security. neue Inhalte im Gefahrgutrecht. Kapitel ADR Vorschriften für die Sicherung

Safety und Security. neue Inhalte im Gefahrgutrecht. Kapitel ADR Vorschriften für die Sicherung Safety und Security neue Inhalte im Gefahrgutrecht Kapitel 1.10. ADR Vorschriften für die Sicherung 25.05.2004 www.sitek-europe.de 1 Einführung Bisher: Vorschriften zur Sicherheit (Safety) der Beförderung

Mehr

GGVSE/ADR 2007. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung

GGVSE/ADR 2007. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung. ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung GGVSE/ADR 2007 Tatbestände der GGVSE bzw. des ADR 2007 (Stand: Juni 2008) Häufig vorkommende Gefahrgutverstöße der Gefahrgutverordnung Straße und Eisenbahn 25 ADR-Bescheinigung / Schulungsbescheinigung

Mehr

u n -0,6-0,5-0,4-0,7 -0,3 -0,2 -0,8 -0,1 -0,9

u n -0,6-0,5-0,4-0,7 -0,3 -0,2 -0,8 -0,1 -0,9 -0,6-0,5-0,4-0,7-0,3-0,8-0,2-0,9-0,1-1 0 MOBILE RIETBERG TANKANLAGEN Kraftstoffcontainer KC-K u n ZULASSUNG 31A/Y/... 5639 BAUAUFSICHTLICHE ZULASSUNG DIBT, BERLIN Z-38.12-51 [DIESEL & BENZIN] IHRE VORTEILE

Mehr