Sicherheit an Bahnübergängen
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- Detlef Gerstle
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1 Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Professur für Verkehrssicherungstechnik Sicherheit an Bahnübergängen Dr.-Ing. Eric Schöne
2 Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Professur für Verkehrssicherungstechnik Sicherheit an Bahnübergängen 1 Motivation 2 Anforderungen 3 Rechtsgrundlagen 4 Technologien
3 Schnittpunkt unterschiedlicher Verkehrssysteme Bildquelle: Deutsche Bahn Straßenverkehr hohe Haftreibung geringe Massen kurze Bremswege keine Spurgebundenheit Ausweichen möglich Schienenverkehr geringe Haftreibung große Massen lange Bremswege Spurgebundenheit Ausweichen unmöglich Unterschiedliche Sicherheitsphilosophien treffen aufeinander! Juli
4 Großer Abstimmungsbedarf zwischen den Beteiligten Juli
5 Großer Abstimmungsbedarf zwischen den Beteiligten Beide Kreuzungspartner haben ihre Sicherheitsphilosophie erfüllt die Sicherheit ist dennoch nicht gewährleistet! Juli
6 Große Anzahl Bahnübergänge Bahnübergangsbestand der DB Netz AG (Quelle: DB Netz AG, Bahnübergänge im Spiegel der Statistik 2010) Straßenbahnen: ca NE-Bahnen: ca Deutsche Bahn: ca Zahl bei DB rückläufig, insgesamt jedoch kaum verändert mit NE-Bahnen und Straßenbahnen ca BÜ in D (2009) Juli
7 Überproportionale Unfallschwere aus Sicht des Straßenverkehrs 0,01% BÜ-Unfälle von ca registrierten Straßenverkehrsunfällen 1,2% BÜ-Tote von ca Getöteten bei Straßenverkehrsunfällen Bezugsjahr 2010, Datenquelle: DB Netz AG, Juli
8 Unfallschwerpunkt aus Sicht der Eisenbahn Bahnbetriebsunfälle mit Personenschäden BÜ-Unfälle 31% andere Unfälle 69% N = 474, Bezugsjahr 2011, Datenquelle: Statistisches Bundesamt Juli
9 Öffentliches Interesse und Medienwirksamkeit Familie stirbt auf Bahnübergang Juli
10 Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Professur für Verkehrssicherungstechnik Sicherheit an Bahnübergängen 1 Motivation 2 Anforderungen 3 Rechtsgrundlagen 4 Technologien
11 Erfüllung von Schutzfunktionen Schutzfunktion 1 Schutz des Straßenverkehrs vor dem Schienenverkehr Schutzfunktion 2 Schutz des Schienenverkehrs vor dem Straßenverkehr Aufgabe der Bahnübergangssicherung: Verhindern von Zusammenprallen (Zusammenprall = Kollision eines Schienenfahrzeugs mit einem Straßenverkehrsteilnehmer auf einem Bahnübergang) Juli
12 Rangfolge der Kreuzungspartner Ableitung aus den Systemeigenschaften: Dem Straßenverkehr ist das Anhalten am ehesten möglich und zuzumuten. Regelfall am Bahnübergang: Schienenverkehr erhält Vorrang vor dem Straßenverkehr Bildquelle: Deutsche Bahn Juli
13 Gefahrloses Anhalten oder Räumen 1. Ein Wegbenutzer muss das Annähern eines Schienenfahrzeugs so rechtzeitig wahrnehmen können, dass er gefahrlos vor dem Bahnübergang anhalten kann. Anhalteweg des Straßenfahrzeugs Sehpunkt auf der Straße Juli
14 Gefahrloses Anhalten oder Räumen 2. Kann ein Wegbenutzer das Annähern eines Schienenfahrzeugs erst nach der Stelle wahrnehmen, an der er sich zum Anhalten hätte entschließen müssen, so muss er den Bahnübergang gefahrlos passieren können. Sicht-/Einschaltpunkt auf dem Gleis Annäherungsstrecke des Schienenfahrzeugs Juli
15 Anforderungen an die Gestaltung von Bahnübergängen aus Straßensicht Erkennbarkeit Übersichtlichkeit Begreifbarkeit Befahrbarkeit und Begehbarkeit Räumbarkeit Barrierefreiheit Juli
16 Erkennbarkeit Negativbeispiel Juli
17 Übersichtlichkeit Negativbeispiel Juli
18 Begreifbarkeit Negativbeispiel Juli
19 Befahrbarkeit Negativbeispiel Juli
20 Begehbarkeit Negativbeispiel Juli
21 Räumbarkeit Negativbeispiel Juli
22 Barrierefreiheit Negativbeispiel Juli
23 Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Professur für Verkehrssicherungstechnik Sicherheit an Bahnübergängen 1 Motivation 2 Anforderungen 3 Rechtsgrundlagen 4 Technologien
24 Wichtige Rechtsnormen zum Bahnübergang (Auswahl) Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) Bau- und Betriebsordnungen für Anschlussbahnen (z. B. BOA) Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) DB-Ril 815: Bahnübergänge planen und instand halten DB-Ril : LST-Anlagen planen, Teil Bahnübergänge BÜV-NE: BÜ-Vorschrift für nichtbundeseigene Eisenbahnen VDV-Schrift 341: Technische Sicherung der Bahnübergänge bei Straßenbahnen Straßenrichtlinien/-empfehlungen (u. a. FGSV-Schriften) Juli
25 Was sind Bahnübergänge? Eisenbahn (EBO/BOA) höhengleiche Kreuzungen von Eisenbahnen mit Straßen, Wegen, Plätzen Beachte anstehende BOStrab-Änderung! Straßenbahn (BOStrab) durch Andreaskreuz gekennzeichnete höhengleiche Kreuzungen von Straßenbahnen auf unabhängigem oder besonderem Bahnkörper mit Straßen, Wegen, Plätzen Juli
26 Was sind keine Bahnübergänge? Eisenbahn (EBO) höhengleiche Übergänge für Reisende und Übergänge für den innerdienstlichen Verkehr Straßenbahn (BOStrab) höhengleiche Kreuzungen ohne Andreaskreuz (in Praxis jedoch oft abweichend gehandhabt) Juli
27 Eisenbahnkreuzungsgesetz 2: keine neuen Bahnübergänge Neue Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen, die [ ] geeignet und dazu bestimmt sind, einen allgemeinen Kraftfahrzeugverkehr aufzunehmen, sind als Überführungen herzustellen. In Einzelfällen, insbesondere bei schwachem Verkehr, kann die Anordnungsbehörde Ausnahmen zulassen. Juli
28 Eisenbahnkreuzungsgesetz 14: Zuständigkeiten am Bahnübergang Bahnunternehmer: Kreuzungsstück Andreaskreuze Sicherungstechnik Straßenbaulastträger: übrige Verkehrszeichen und -einrichtungen ggf. Sichtflächen Kreuzungsstück = dem Straßen- und Schienenverkehr dienende Fläche, begrenzt durch Abstand 2,25 m (Eisenbahn) bzw. 1,00 m (Straßenbahn) von der äußeren Schiene Juli
29 Fakultät Verkehrswissenschaften Friedrich List Professur für Verkehrssicherungstechnik Sicherheit an Bahnübergängen 1 Motivation 2 Anforderungen 3 Rechtsgrundlagen 4 Technologien
30 Zwei grundlegende Lösungen zur Sicherung von Bahnübergängen Nichttechnische Sicherung Der Wegbenutzer muss durch Sehen und Hören in Richtung der Strecke selbst prüfen, ob sich Schienenfahrzeuge nähern. Es gibt hierfür keine technischen Einrichtungen. Technische Sicherung Der Wegbenutzer wird durch technische Einrichtungen am Bahnübergang gewarnt, wenn sich Schienenfahrzeuge nähern. Juli
31 Einsatzkriterien für die Sicherungsarten nach EBO 11 Schienenverkehr Einstufung als Haupt- oder Nebenbahn Ein- oder Mehrgleisigkeit der Strecke Geschwindigkeit am Bahnübergang (Obergrenze: 160 km/h) Straßenverkehr Einstufung als Feld-, Wald-, Fuß-, Radweg, Straße mit oder ohne öffentlichen Verkehr Verkehrsstärke auf der Straße (Anzahl Kraftfahrzeuge/Tag) schwacher Verkehr: bis 100 Kfz/Tag mäßiger Verkehr: über 100 Kfz/Tag bis 2500 Kfz/Tag starker Verkehr: über 2500 Kfz/Tag Juli
32 Einsatzkriterien für die Sicherungsarten nach EBO 11 Straße Schiene Nebenbahn Hauptbahn mehrgleisig eingleisig Starker Verkehr technische Sicherung Mäßiger Verkehr technische Sicherung Ü + P * Schwacher Verkehr technische Sicherung Ü Ü * Fuß- und Radwege Ü + U oder P + U Ü oder P Ü Übersicht über die Bahnstrecke P hörbare Signale der Schienenfahrzeuge (Pfeifen) U Umlaufsperren (vereinfachte Darstellung) * bei fehlender Sicht auch zulässig: hörbare Signale der Schienenfahrzeuge in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung Juli
33 Übersicht über die Bahnstrecke Juli
34 Übersicht über die Bahnstrecke: Ermittlung der erforderlichen Sicht Grundbedingung: Annäherungszeit des Schienenfahrzeugs > Räumzeit des Straßenfahrzeugs Juli
35 Übersicht über die Bahnstrecke: Probleme mit Sichtflächen Juli
36 Übersicht über die Bahnstrecke: Probleme mit Sichtflächen Juli
37 Sicherung durch Posten bei einfachen Verhältnissen Juli
38 Unterscheidungsmerkmale bei technischer Bahnübergangssicherung Art der Einschaltung Art der Überwachung Art der Gefahrraumfreimeldung Art der Sicherung Juli
39 Überblick: Lichtzeichen, Blinklichter, Halbschranken alte Anlagen (DR) alte Anlagen (DB) neue Anlagen Juli
40 Lichtzeichen Juli
41 Lichtzeichen mit Halbschranken Juli
42 Lichtzeichen mit Schranken Juli
43 Einschaltarten für technische Bahnübergangssicherung fahrzeugbewirkt fahrstraßenbewirkt bedienerbewirkt Juli
44 Überwachungsarten für technische Bahnübergangssicherung (Auswahl) Überwachungssignale Hauptsignaldeckung Juli
45 Visuelle Gefahrenraumfreimeldung durch Bediener Bildquelle: Deutsche Bahn Direkte Freiprüfung Blick von der Bedienstelle auf den Bahnübergang erfordert Bedienstelle in der Nähe des Bahnübergangs Indirekte Freiprüfung Fernbeobachtung über Kameras und Monitore ermöglicht Zentralisierung Juli
46 Technische Gefahrenraumfreimeldung mit Radar Radarsensor scannt zu überwachenden Bereich erfasste Echos werden mit Referenzdaten verglichen Ausgangssignal BÜ frei oder BÜ belegt Referenz-Reflektoren zur Eigenüberwachung Juli
47 Ende Ein Zug konnte nicht mehr ausweichen und rammte den Pkw. (Salzburger Nachrichten, ) Juli
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