INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 19. Februar mit 19. März 2015

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1 INTERNETFASSUNG TEXTTEIL Öffentliche Auslegung gemäß 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 19. Februar mit 19. März 2015 Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1998b Bahnlinie München-Herrsching (südlich), Kravogelstraße (westlich), Papinstraße (südlich und östlich), Gewerbegebiet ehemaliges Ausbesserungswerk (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1127) - allgemeines Wohngebiet, bestehend aus den Teilgebieten WA (1) bis WA (9); Straßenverkehrsflächen; soziale Infrastruktur; Kindertageseinrichtungen; öffentliche Grünflächen; Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft; Biotopvernetzungszone; Flächen für Wald - Bitte beachten Sie die Hinweise zur unter

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3 Seite 2 Anlass Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1998b Allgemeine Wohngebiete, Gemeinbedarf Kindertageseinrichtungen mit, Außenspielflächen, öffentlichen Spielplätzen, Verkehrsflächen, Bereiche für Fußgänger/-innen sowie für Radfahrer/ -innen, öffentliche Grünflächen, Ausgleichsflächen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Flächen für Wald, Landschaftsschutzbereich kartiertes Biotop Inhalte Behandlung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit, der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und des Bezirksausschusses 22 Empfehlungen Entwurf des Bebauungsplanes mit Grünordnung Nr. 1998b (Plan, Satzung, Begründung) Entscheidungsvorschlag Gesucht werden kann im RIS auch nach Entscheidung über die o.g. Stellungnahmen Billigung des Bebauungsplanes mit Grünordnung Auftrag zur öffentlichen Auslegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB vorbehaltlich des Vorliegens der im Antrag genannten Auslegungsvoraussetzungen Behandlung der Empfehlungen keine Beschlussvollzugskontrolle Bahnlinie München-Herrsching (südlich), Kravogelstraße (westlich), Papinstraße (südlich und östlich), Gewerbegebiet ehemaliges Ausbesserungswerkswerk (nördlich)

4 Telefon: Telefax: Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtplanung PLAN-HA II/42 P PLAN-HA II/54-2 PLAN-HA II/42 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1998b Bahnlinie München-Herrsching (südlich), Kravogelstraße (westlich), Papinstraße (südlich und östlich), Gewerbegebiet ehemaliges Ausbesserungswerk (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1127) a) Billigungsbeschluss b) Empfehlungen 1. Bebauung Gleisharfe, Papinstraße (Antrag Nr. 2) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied am Neubaugebiet Gleisharfe ; Keine Schließung der Verbindung Papinstraße / Centa-Hafenbrädl-Straße (Antrag Nr. 1) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 Aubing-Lochhausen-Langwied am Neubaugebiet Gleisharfe ; Begrenzung der Höhe der Bebauung auf 3 Stockwerke sowie Ausformung der Dächer wie in der bisherigen Siedlung d.h. keine Flachdächer (Antrag Nr. 3) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 Aubing-Lochhausen-Langwied am Erschließung des Neubaugebietes Gleisharfe sowohl über die Papinstraße als auch über einen Anschluss an die Autobahn Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 Aubing-Lochhausen-Langwied am Stadtbezirk 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied Sitzungsvorlage Nr / V Vorblatt zur Beschlussvorlage des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung

5 Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite I. Vortrag der Referentin 2 A) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 2 B) Beteiligungsverfahren nach 4 Abs. 1 und 2 BauGB 22 C) Beteiligung des Bezirksausschusses D) Empfehlungen 32 II. Antrag der Referentin 34 Entwurf Satzungstext 36 Begründung des Bebauungsplanes mit Grünordnung 48 III. Beschluss 156

6 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Telefon: Telefax: Stadtplanung PLAN-HA II/42 P PLAN-HA II/54-2 PLAN-HA II/42 V Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1998b Bahnlinie München-Herrsching (südlich), Kravogelstraße (westlich), Papinstraße (südlich und östlich), Gewerbegebiet ehemaliges Ausbesserungswerk (nördlich) (Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 1127) a) Billigungsbeschluss b) Empfehlungen 1. Bebauung Gleisharfe, Papinstraße (Antrag Nr. 2) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des 22. Stadtbezirkes Aubing-Lochhausen-Langwied am Neubaugebiet Gleisharfe ; Keine Schließung der Verbindung Papinstraße / Centa-Hafenbrädl-Straße (Antrag Nr. 1) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 Aubing-Lochhausen-Langwied am Neubaugebiet Gleisharfe ; Begrenzung der Höhe der Bebauung auf 3 Stockwerke sowie Ausformung der Dächer wie in der bisherigen Siedlung d.h. keine Flachdächer (Antrag Nr. 3) Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 Aubing-Lochhausen-Langwied am Erschließung des Neubaugebietes Gleisharfe sowohl über die Papinstraße als auch über einen Anschluss an die Autobahn Empfehlung Nr / E der Bürgerversammlung des Stadtbezirkes 22 Aubing-Lochhausen-Langwied am Stadtbezirk 22 - Aubing-Lochhausen-Langwied Sitzungsvorlagen Nr / V Anlagen: 1. Übersichtsplan M=1 : Ausschnitt Übersichtskarte Stadtbezirksgrenzen (M = 1 : Verkleinerung des Bebauungsplanes (ohne Maßstab) 4. Stellungnahme des Bezirksausschuss 22 vom Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E Empfehlung Nr / E 00070

7 Seite 2 Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom (SB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Wie nachstehende Satzung und Begründung des Bebauungsplanentwurfes (Seite 36 ff.) A) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Für den Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1998b wurde die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) während der Zeit vom mit durchgeführt. In diesem Rahmen fand am eine öffentliche Erörterung statt. Die insgesamt vorgebrachten Äußerungen lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Planung / Bebauung Die geschwungenen Formen der Wohnblöcke und Geh- und Radwege im Quartier werden als sehr gelungen, geradezu genial, wohltuend und abwechslungsreich, einladend empfunden. Stellungnahme: Die Haltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen, die Planung wurde entsprechend beibehalten. Höhe der Bebauung allgemein: Die Planung mit 7-8 Stockwerken sei doppelt so hoch wie die Häuser der direkt anschließenden Eisenbahnersiedlung in der Papinstraße, und die sei das Höchste hier überhaupt. Besonders der lange hohe Block am Osteingang des geplanten Quartiers wirke erdrückend und abschreckend. Die hohe Bebauung solle auch schon deshalb gekürzt werden, um gar nicht die Begehrlichkeiten bei Mobilfunkanbietern aufkommen zu lassen. Denn so hohe Türme seien verlockende Standorte bei Mobilfunkanbietern. Es wurde auch befürchtet, dass je höher die Bebauung sei, desto weiter werde Lärm und Licht ungemindert in die Umgebung gelangen. Seitens der Baugesellschaft, die die Wohnungen verkauft hat, sei den Bewohnerinnen und Bewohnern versichert worden, dass die erste Häuserreihe, die an das Grundstück angrenze, höchstens dreigeschossig gebaut werden würde. Dem Bebauungsplan sei aber zu entnehmen, dass die direkt gegenüberliegende Häuserreihe viergeschossig geplant sei. Deshalb die Frage und Bitte, die erste Häuserreihe auf höchstens drei Geschosse zu reduzieren. Es wird der Wunsch nach privaten Wohngebäuden mit nur zwei oder drei

8 Seite 3 Stockwerken formuliert. Stellungnahme: Grundlage für das neue Wohnquartier mit ca. 500 Wohneinheiten ist ein städtebauliches Konzept, das zu einer eigenständigen Identität in Ergänzung zu den bestehenden Bebauungsstrukturen, insbesondere der nördlich gelegenen sogenannten Eisenbahnersiedlung beitragen soll. Die denkmalgeschützten Gebäude dieser Siedlung haben drei Vollgeschosse sowie ein nicht ausgebautes Krüppelwalmdach mit mittlerer Neigung. Die neu errichteten Gebäude in der zweiten Reihe, hin zum Planungsgebiet, haben eine Höhe von vier Wohngeschossen plus einem flachgeneigten unausgebautem Dach. Der Bebauungsplan setzt Gebäudehöhen zwischen drei und sieben Geschossen fest. Damit wird die sich aus dem städtebaulichen Konzept ergebende differenzierte Höhenentwicklung umgesetzt, welche insbesondere vorsieht, am S-Bahnhalt Neuaubing den neuen Quartierseingang mit einem baulichen Akzent zu markieren. Die Abstandsflächen zur bestehenden Nachbarbebauung werden dabei an jeder Stelle eingehalten. Insbesondere bildet eine entlang der Bestandssiedlung geführte öffentliche Grünfläche einen klaren räumlichen Puffer zu den neuen Gebäuden. Da es sich wie auch im Bestand grundsätzlich um Wohngebäude handeln wird, sind auch in Bezug auf mögliche Emissionen wie Licht und Schall keine relevanten Auswirkungen zu erwarten. Dies gilt unabhängig von der Höhenentwicklung der Gebäude. Antennenanlagen sind in allgemeinen Wohngebieten ganz grundsätzlich als der Wohnbebauung dienende Anlagen allgemein zulässig. In Bezug auf die Gestaltung und Höhenentwicklung möglicher Anlagen werden darüber hinaus Festsetzungen zu Antennenanlagen im 7 Abs. 12 der Satzung getroffen, so dass hier keine weiteren Regelungen erforderlich sind. Hochpunkt am Eingangsbereich: Es solle überlegt werden, den Riegel VII in der Höhe zu reduzieren. Dies auch in gestalterischer Anpassung als Übergang zu den Häusern in der Kravogelstraße. Es wurde gefordert, die Bauhöhe der Blöcke um die Kita 1 (im Teilgebiet WA (3)) zu begrenzen und entsprechend niedrig zu halten, da ansonsten eine negative Beeinträchtigung der bisherigen Wohnqualität befürchtet werde (Blickfreiheit, Sonneneinstrahlung in der Abendzeit und Windbeeinflussung vom Westen). Stellungnahme: Der siebengeschossige Baukörper im Nordosten des Planungsgebietes akzentuiert einen klar definierten Eingang in das Quartier. Der Baukörper hat auf seiner Frontseite mit einer Höhe von 22,3 m und einer Breite von ca. 12,5 m eine schlanke Kubatur.

9 Seite 4 Die nächsten Gebäude in der Kravogelstraße haben einen Abstand von über 70 m zum WA (3). Aufgrund dieser räumlichen Distanz ist keine Verschlechterung der Besonnungssituation sowie auch keine nachbarliche Betroffenheit zu erwarten. Abstandsflächen: Es wurde darum gebeten, die Abstandsweite zu berücksichtigen. Der Schutzgürtel von 20 m, der zugesichert sei, sei im Plan zu knapp bemessen. Stellungnahme: Die Abstandsflächen zur bestehenden Nachbarbebauung werden an jeder Stelle des Bebauungsplans eingehalten. Die nördlichen Baugrenzen des WA (1) bis WA (3) liegen mindestens 20 m von den Grundstücksgrenzen der Nachbarn im Norden entfernt. Zudem verläuft in diesem Zwischenraum eine öffentliche Grünfläche, der bereits bestehende Fußund Radweg bleibt erhalten und wird qualitativ verbessert. Art der Bebauung: Als Nutzungsart solle ausschließlich Wohnen erlaubt sein (außer den Kitas). Es solle vermieden werden durch Aussichtsplattformen, Restaurants und Ähnlichem oder durch spezielle Events, noch zusätzliche Leute von außerhalb anzuziehen. Stellungnahme: Im Planungsgebiet sind mit der Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA), zusätzlich zur Wohnnutzung, untergeordnet auch dem Gebietscharakter entsprechende Nutzungen wie z. B. Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handelsbetriebe für den örtlichen Bedarf zulässig und erwünscht, um Angebote für die Nahversorgung der Bewohnerinnen und Bewohner zu ermöglichen. Der Regelumfang ist weitgehend vergleichbar mit dem bestehenden Wohnumfeld. Auch hier sind neben Wohnnutzungen, Läden und Geschäfte sowie sportliche und soziale Einrichtungen vorhanden. Im Erdgeschoss des WA (3) ist eine Wohnnutzung zum nordöstlich gelegenen Quartiersplatz hin nicht zulässig. Der Quartierseingang soll als sozialer Treffpunkt für das Wohnquartier selbst, aber auch für das unmittelbare Umfeld gestaltet werden und zur Identifikation der ca neuen Bewohnerinnen und Bewohner beitragen. Hier könnte zum Beispiel ein Café oder ein Nachbarschaftstreff entstehen. Da die nächstgelegene bestehende Bebauung einen Abstand von über 60 m zum Quartiersplatz einhält und nur wohnverträgliche Nutzungen in einem Wohngebäude zulässig sind, wird kein Konfliktpotential erwartet. Fassadengestaltung und Lärmschutz Es wurde vorgeschlagen, alle Fassaden / Hauswände nach Möglichkeit mit schallschluckenden Materialien zu verkleiden und auch auf großflächige

10 Seite 5 Verglasungen zu verzichten, da an harten und glatten Fassaden der Schall reflektiert werde. Dies verstärke sich bis oben, je höher die Häuser seien. Man könne dem Bauträger zur Auflage machen an allen Hochhäusern schallschluckende Fassaden anzubringen. Stellungnahme: Bei der Ermittlung der zukünftigen Veränderungen der Schallimmissionen in den umliegenden Straßen haben sich keine schalltechnisch relevanten Veränderungen in der Nachbarschaft, die durch das Planungsvorhaben entstehen, ergeben. Pegelveränderungen an benachbarten Gebäuden sind nur geringfügig und punktuell festzustellen, sie schwanken um maximal 1,5 db(a) in positive oder negative Richtung. Dabei wurde auch der Reflexionsschall der Fassaden vollumfänglich berücksichtigt.aus diesem Grund sind keine besonderen Vorkehrungen an den Gebäudefassaden vorgesehen oder erwünscht. 2. Kinderspielplätze Spielplatz Es wurde gefordert, öffentliche Spielflächen für jüngere aber insbesondere für ältere Kinder zu schaffen. Der gesamte Wohnbereich zwischen der Bahnlinie und der Stadtgrenze zu Gräfelfing habe keinen öffentlichen Spielplatz. Die Kinder müssten auf die Spielplätze in Gräfelfing (Kerschensteinstraße, Rudolf von Hirsch Platz) ausweichen. Als Standort für öffentliche Spielflächen böte sich der seit Jahren brachliegende Sportplatz Ecke Papinstraße/ Am Bahnsportplatz an. Stellungnahme: In den öffentlichen Grünflächen des Planungsgebietes sind mehrere altersgemischte Spielplätze vorgesehen, die auch von den benachbarten Wohngebieten einfach und sicher zu erreichen sind. Gleichzeitig werden auch auf den Baugrundstücken für alle Gebäude private Spielflächen, insbesondere für Kleinkinder, errichtet. Die Fläche Ecke Papinstraße/ Am Bahnsportplatz befindet sich auf privatem Gelände des ESV-Neuaubing und liegt außerhalb des Planungsgebietes. Für lärmintensives (Jugend-)Spiel werden aktuell außerhalb des Planungsgebietes neue Angebote im Bereich des Gleisdreiecks (östlich der Straße Am Gleisdreieck) geschaffen. 3. Papinstraße Es wurde gefragt, ob die Stadt München plane, die Papinstraße (Privatstraße der Deutschen Bahn), in städtischen Besitz zu übernehmen. Dies sei nötig, da die Bahn den Unterhalt (Beleuchtung, Müllbeseitigung, Verkehrsschilder) nicht hinreichend manage und dort sonst kein Eigentum der DB bestehe.

11 Seite 6 Es wurde gerügt, dass durch die unzureichende Beleuchtung besonders für Schulkinder eine Gefahrensituation entstehe. Stellungnahme: Die Papinstraße befindet sich nur zu den Teilen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 1998b, die für die gesicherte Erschließung des neuen Quartiers notwendig sind. Diese Flächen im Eigentum der Deutschen Bahn AG verfügen noch über eine bahnrechtliche Widmung, werden aber widmungskonform - in Teilen erneut - als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. Die Landeshauptstadt München wird sich mit der Bahn über eine Grundstücksübertragung abstimmen. Der restliche Teil der Papinstraße, westlich der Einmündung der U-1719 befindet sich weiterhin im Eigentum der Deutsche Bahn AG, die auch für die Verkehrssicherheit und den Unterhalt der Straße verantwortlich ist. Eine Übernahme der Flächen seitens der Landeshauptstadt München einschließlich deren erstmaligen Ausbaus und der ggf. erforderlichen Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist derzeit nicht geplant. 4. Verkehr Probleme generell Es wurde die Auffassung vertreten, dass der durch die Neuplanung zu erwartende Verkehrsanstieg nicht bewältigbar sei. Es wurde gebeten, doch die derzeitige Situation für mindestens einen Tag persönlich zu beobachten und nicht nur auf dem Reißbrett zu planen, ohne die Gegebenheiten zu kennen. Im neuen Quartier der Gleisharfe seien Kinderhäuser ausgewiesen, eines davon am hintersten Punkthaus. Da nicht nur Kinder aus dem neuen Quartier dort untergebracht werden würden, entstehe folglich Stau bei der Anfahrt von der Brunhamstraße her und dann auch wieder bei der Rückfahrt; um zu seinem Arbeitsplatz oder an andere Ziele zu kommen. Das wiederhole sich dann beim Abholen. Dieses Problem gäbe es natürlich auch bei den im Quartier wohnenden Eltern. Aus dem neuen Quartier kommend, müssten die Autos nach Gräfelfing oder überwiegend zur Bodenseestraße fahren, um zur Arbeit, zum Arzt, zum Einkaufen, zu Freizeitaktivitäten zu kommen oder Kinder zur Schule zu bringen usw. Die Bodenseestraße sei bereits vollkommen überlastet. Diese Bodenseestraße sei zusätzlich beaufschlagt, wenn im Aubinger Tunnel Stau und Blockabfertigung auftreten würde. Um über die Lindauer Autobahn oder die A99 zu seinen Zielen, z.b. Arbeitsplatz in München oder auch nach Westen Germering/ Fürstenfeldbruck, zu kommen, müsse man aus dem Quartier zuerst nach Osten über die Stauzone Brunhamstraße/ Schranke/ Ampel fahren um dann wieder über die Bodenseestraße nach Westen zurückzugelangen. Oder man müsse durch Altaubing fahren, um auch dort unnötigerweise noch das

12 Seite 7 Verkehrsaufkommen zu erhöhen. Die Stauzone Brunhamstraße/ Bahnschranke werde so noch maximiert und es werde ein Mehr an Abgasen, Staub und Lärm in Kauf genommen. Das neue Wohngebiet habe die Einkaufszentren Höffner, Hornbach u.a. in Freiham vor der Nase, man könne diese aber nicht direkt anfahren. Stellungnahme: Bei der Erstellung eines Bebauungsplanes wird selbstverständlich auch die verkehrliche Situation vor Ort untersucht. Dies erfolgt insbesondere über regelmäßige Verkehrszählungen (u.a. auch ganztägig) vor Ort und auch über eine persönliche Begutachtung der Situation sowohl durch einen Gutachter wie auch der Stadtverwaltung selbst. Es wird im Weiteren auf die Ausführungen unter Kap Verkehrliche Erschließung - verwiesen. Der aktuelle Bebauungsplanentwurf sieht nunmehr eine Erschließung des Planungsgebietes sowohl von der Brunhamstraße im Nordosten aus wie auch von der Centa-Hafenbrädl-Straße im Südwesten aus in Richtung Freiham vor. Hierdurch ist eine leistungsfähige Erschließung des Planungsgebietes zusätzlich zum Knotenpunkt Bodenseestraße/ Brunhamstraße möglich, welche auch insbesondere von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnbebauung entlang der Papinstraße genutzt werden kann. Die beiden Kindertageseinrichtungen im Planungsgebiet decken zu überwiegenden Teilen den Bedarf des neuen Quartiers ab. Deshalb sind keine größeren zusätzlichen Verkehre zum Holen und Bringen ins Quartier zu erwarten. Insbesondere im Verhältnis zu dem erwarteten Gesamtverkehrsaufkommen sind diesbezüglich keine relevanten Auswirkungen zu erwarten. Lösungsvorschläge zur Erschließung Es werden mehrere Erschließungsvarianten vorgeschlagen: Variante 1: Am sinnvollsten sei, das Quartier von Westen her über die Centa-HafenbrädlStraße zu erschließen. Der Weg über die breite Centa-Hafenbrädl-Straße sei wesentlich direkter, staufreier und damit auch umweltschonender, nicht nur für Lieferungen aus dem Gewerbegebiet Freiham Süd. Er sei auch als Anbindung an das künftige Wohngebiet Freiham Nord (Schulen etc.) und die Autobahnen (A99) wichtig um Lärm und abgasträchtige Umwege zu vermeiden. Einziger Nachteil sei, dass die Bewohnerinnen und Bewohner, die stadteinwärts bzw. auf die Achse Brunham-/ Limesstraße müssten, gezwungen seien, einen unbequemen Umweg über Freiham zu nehmen. Dies beträfe aber sicher deutlich weniger Fahrten, als wenn das Quartier wie geplant für Kfz nur nach Osten geöffnet sei. Variante 2: Eine Öffnung des Quartiers im Ausbesserungswerk sei natürlich auch in beide Richtungen für Kfz möglich, würde aber den gefürchteten Durchgangsverkehr

13 Seite 8 (Schleichverkehr) auslösen. Im schlimmsten Fall würden die Riesentransporter, die den Sirius-Gewerbepark an der Brunhamstraße (ehemaliges Dornier) beliefern, diese Abkürzung entdecken. Variante 3: Eine Mischvariante. Die einzige offizielle Zufahrt und Ausfahrt des Quartiers solle im Westen über die Centa-Hafenbrädl-Straße sein, mit einer Schleife durch die Siedlung (wie bisher etwa) und einer Sackgasse (soweit wie nötig) zur Erschließung des östlichen Wohnblocks. Von Osten her durch das denkmalgeschützte Tor des Ausbesserungswerks solle nur eine Feuerwehreinfahrt bis zur Sackgasse am nächstgelegenen Wohnblock führen mit einer Nutzungsmöglichkeit für die Bewohnerinnen und Bewohner und deren evtl. Besucherinnen und Besucher. Sonst solle es von Osten her nur die Fuß- und Radwege an der Mauer im Norden des Quartiers entlang geben. Der Ausgang nach Osten sei dann Fußgängerzone mit langsam fahrenden Kfz, aber keine Fahrstraße. Sollte wieder erwarten doch ein Schleichverkehr entstehen, könne jederzeit mühelos durch Ketten bzw. Schranken nachgebessert werden. Die Papinstraße müsse entweder als Fußgängerzone mit Anliegerverkehr in Schrittgeschwindigkeit bzw. als Sackgassen-Situation mit entsprechender Beschilderung gestaltet werden. Variante 4: Müsse die offizielle Zufahrt ins neue Quartier unbedingt auf der Ostseite bleiben, könne man die Kita 1 verlegen, z. B. auf den alternativen Kita 2 Standort. Allerdings blieben alle Nachteile, wie der gefährliche ungesicherte Weg zum Bahnhof und zur Limesstraße (Grundschule etc.), Verkehrschaos im Nachbarviertel usw., bestehen. Stellungnahme: Es wurden die verschiedenen Erschließungsvarianten für das Planungsgebiet in Bezug auf die verkehrlichen wie auch auf die städtebaulichen und freiräumlichen Auswirkungen geprüft. Im Ergebnis soll das Planungsgebiet über die Papinstraße im Nordosten sowie über die Centa-Hafenbrädl-Straße im Südwesten angebunden werden. Dabei sind aber mehrere Maßnahmen (z.b. Einrichtung eines Mittelteilers, rechtwinklige Kreuzungsgeometrie) im Planungsgebiet und insbesondere auch an den jeweiligen Einmündungen von Bestandsstraßen zu ergreifen, um mögliche Durchgangsverkehre weitestgehend zu vermeiden. Die geplanten Wohnstraßen eignen sich in ihrer Ausgestaltung mit einer Straßenbreite von 11 m und beidseitigen Gehwegen zudem nicht, um regelmäßige Lkw-Verkehre aufzunehmen. Sofern nach der Errichtung des Wohngebietes eine Erforderlichkeit festgestellt werden würde, könnten auch mit zusätzlichen Maßnahmen zur Verkehrssteuerung (z.b. Anordnung eines Durchfahrverbotes für Lkw-Verkehre) hier Anpassungen vorgenommen werden. Im Weiteren wird auf die ausführliche Beschreibung des Verkehrskonzeptes in Kap der Begründung verwiesen.

14 Seite 9 Verkehrskonzept Gefragt wurde nach dem verkehrlichen Konzept für die neue Region (Freiham, Neuaubing etc.). Es sei wichtig, das Konzept mit den Verkehrsprognosen kennen zu lernen, um die Dimension der künftigen Verkehre auch auf das Gemeindegebiet Gräfelfing zu erkennen. Stellungnahme: Grundsätzlich wird bei allen größeren Bauvorhaben in der Landeshauptstadt München ein Verkehrsgutachten erstellt. Grundlage ist dabei in der Regel das Verkehrsmodell der Landeshauptstadt München. Dies beinhaltet alle bekannten Entwicklungen im gesamten Stadtgebiet, so dass die Verkehrsbelastungen ständig angepasst werden. Im vorliegenden Fall sind selbstverständlich die bekannten städtischen Projekte, wie z. B. Freiham, ehemaliges Dornier-Gelände, Aubing-Ost-Straße, Aubing-Mitte, Freiham-Süd, Henschelstraße usw., bei der Erstellung des Verkehrsgutachtens berücksichtigt worden. Verkehrsanbindung Die im Planungsgebiet vorgesehene Verkehrsanbindung und -führung seiden Bürgerinnen und Bürgern aufgrund der aktuellen Erfahrung mit dem gesteigerten Verkehrsaufkommen im Bereich Neuaubing, wobei ja bisher nur eine geringe Neuansiedlung in Freiham realisiert sei, völlig unverständlich und gehe an der Realität vorbei. Schon jetzt bildeten sich in der Bodensee-, Brunham- und Limesstraße in der Stoßzeit kilometerlange Schlangen durch den Bahnübergang Neuaubing. Die Schranke sei dort bei dem 10-Minuten-Takt in 2 Richtungen kaum noch offen; an der Kreuzung Bodensee-/ Brunhamstraße/ Limesstraße herrschten oft stundenlang chaotische Verhältnisse. Gefragt wurde, wie da 500 neue Wohneinheiten mit 1200 Einwohnern bedient werden sollen. Die Bürgerinnen und Bürger seien besorgt, dass sich die Wohnqualität des gesamten Viertels unter dieser Entwicklung weiter verschlechtern werde, da hier nach ihren Informationen auch keine Alternativen vorgesehen seien. Zusammenfassend wurden folgende Forderungen gestellt: Primäre Verkehrserschließung des Wohnquartiers Gleisharfe über Papinstraße, ESV-Sportverein nach und von Westen,Freiham; sekundär nach und von der Brunhamstraße. Realisierung einer Abbiegespur vor der Ampel BrunhamstraßeI Bodenseestraße nach Pasing. Ertüchtigung und Ausbau der Brunhamstraße im Bereich der Grünfläche bei Lidl einschließlich der Realisierung einer nicht den Verkehr behindernden Bushaltestelle. Flächengestaltung vor dem S-Bahnhof mit mindestens der bisherigen Anzahl (50), besser mehr, an kostenfreien Auto-Parkflächen mit Buswendemöglichkeit und Radstellplätzen. Baustellenverkehr ausschließlich über eine Verkehrserschließung nach und von Freiham führen.

15 Seite 10 Stellungnahme: Im nun vorliegenden Erschließungskonzept ist eine Anbindung des Planungsgebietes über die Papinstraße im Nordosten sowie über die CentaHafenbrädl-Straße im Südwesten vorgesehen. Im Übrigen wird auf die vorstehenden sowie nachstehenden Äußerungen sowie das Kapitel Verkehr in der Begründung verwiesen. Die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes des S-Bahnhofs Neuaubing ist ein wünschenswertes Ziel für die nähere Zukunft. Dieser Bereich befindet sich jedoch außerhalb des Planungsumgriffs und ist noch in größeren Teilen Bahnbetriebsgelände. Nach Aufgabe der Flächen für den Bahnbetrieb müsste die Landeshauptstadt München mit der Grundstückseigentümerin, der Deutschen Bahn AG, ein Konzept für die Neuordnung der Flächen vereinbaren. Ein entsprechender Arbeitsauftrag an die Verwaltung wird im Antrag der Referentin unter Ziffer 6. gestellt. Der Baustellenverkehr soll komplett über Südwesten, über die Anbindung zur Centa-Hafenbrädl-Straße abgewickelt werden, so dass keine zusätzlichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie den Verkehr auf der Brunhamstraße entstehen. Eine entsprechende Regelung wird im städtebaulichen Vertrag mit der Grundstückseigentümerin vereinbart. Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass die weiteren Forderungen Flächen und Maßnahmen außerhalb dieser Planung betreffen, die nicht Gegenstand dieses Planungsverfahrens sind. Verkehrsgutachten Die Aussagen des Gutachters zum Verkehrsgutachten seien nicht sehr glücklich gewesen. Deshalb stellten sich folgende Fragen: Wurde die Verdichtung des südlich der Bahnlinie liegenden Wohngebietes bis zur Stadtgrenze und die Verdichtung in Gräfelfing berücksichtigt? Wurde der in das Quartier ein- und ausfahrende Verkehr zu den Kinderhäusern oder dem Kinderhaus berücksichtigt? Wurden der 10-Minuten-Takt, sowie die üblichen Verspätungen der S-Bahn, die die Schrankenschließzeiten verlängern, berücksichtigt? Gibt es im Gutachten eine Aussage zum Schleichverkehr über die Kravogelstraße und die anderen angrenzenden Straßen, z.b. Veldensteinstraße? Gibt es im Gutachten Aussagen zur Abwicklung des Baustellenverkehrs sowie zur Anfahrt der Rettung/ Feuerwehr in das neue Wohnquartier, Papinstraße und ESV-Sportverein? Stellungnahme: Grundlage des Verkehrskonzeptes ist das multimodale Verkehrsmodell (MIV, ÖPNV etc.) der Landeshauptstadt München. Dies berücksichtigt alle bekannten Entwicklungen im gesamten Stadtgebiet, so dass die Verkehrsbelastungen ständig angepasst werden. Im vorliegenden Fall sind selbstverständlich Projekte

16 Seite 11 wie z. B. Freiham, ehemaliges Dornier-Gelände, Aubing-Ost-Straße, AubingMitte, Freiham-Süd, Henschelstraße usw. bei der Erstellung des Verkehrsgutachtens berücksichtigt worden. Dabei werden auch Verkehre, wie z.b. der Hol- und Bringverkehr der Kindertageseinrichtungen berücksichtigt und fließen ins Gutachten mit ein. Die auf tatsächlichen Zählungen beruhenden Zahlen der Bestandsverkehre beinhalten auch die Schrankenschließzeiten sowie eine Aussage zum Durchgangsverkehr (Schleichverkehr) in der Kravogelstraße. Der Baustellenverkehr wird, wie bereits vorstehend erläutert komplett über Südwesten, über die Anbindung zur Centa-Hafenbrädl-Straße abgewickelt, so dass keine zusätzlichen Belastungen für die Anwohnerinnen und Anwohner und den Verkehr auf der Brunhamstraße entstehen. Das mit den zuständigen Fachdienststellen abgestimmte Konzept zur Feuerwehrerschließung wird in Kapitel der Begründung erläutert. Schließung Papinstraße Einerseits wird den Plänen ausdrücklich zugestimmt, die Papinstraße am ESV enden zu lassen und nicht in eine Durchgangsstraße umzuwandeln. Es sei für die dort zahlreich wohnenden Kinder unverantwortlich, wenn diese Straße für den Durchgangsverkehr frei gegeben werden würde. Andererseits wird gefordert die Papinstraße nicht zu schließen, da dies sonst große Umwege für alle alten und neuen Bewohnerinnen und Bewohner bedeuten würde. Bei Öffnung der Papinstraße würden alle Fahrzeuge über die CentaHafenbrädl-Straße abfließen und dann nach Norden oder Süden weiterfahren. Der Zugang Richtung Westen über die noch unbekannte Zubringerstraße vom künftigen Neubauviertel bis zur großzügig ausgebauten Anton-Böck-Straße mit Fahrradweg sei optimal und biete die Chance, den Bahnübergang zu entlasten. Die Anbindung über das Industriegebiet Freiham sei für die künftigen Anwohnerinnen und Anwohner eine schnelle direkte Anbindung an die Autobahn, sowie zur Bodenseestraße. Es sei noch zu erwähnen, dass die Papinstraße teilweise über keinen Fußweg zum Bahnhof Neuaubing verfüge, ferner habe sich der Lastwagenverkehr zum Sirius Business Park und der Einkaufsverkehr zum Lidl Einkaufscenter in den letzten Jahren enorm erhöht. Die Gefahr für den Fuß- und Radverkehr an der Einmündung von der Papinstraße zur Brunhamstraße unmittelbar vor der Bahnschranke sei sehr groß (tödlicher Verkehrsunfall 2011). Die Verkehrssituation sei daher zum Besseren zu überdenken. Der Verkehr aus dem Logistikzentrum sei auch kein Argument für die Schließung, da sich die Papinstraße nicht dafür eigne, um in die Stadt zu fahren (Bahnübergang + Bodenseestraße).

17 Seite 12 Stellungnahme: Im nun vorliegenden Erschließungskonzept ist eine Anbindung des Planungsgebietes über die Papinstraße im Nordosten sowie über die CentaHafenbrädl-Straße im Südwesten vorgesehen. Die Papinstraße wird an ihrem südlichen Ende von der Streckenführung wie auch der baulichen Umsetzung untergeordnet an die neu geplante Wohnstraße U-1719 angebunden, so dass sie generell für den Durchgangsverkehr (insbesondere Lkw-Verkehre) unattraktiv wird. Die Papinstraße befindet sich weiterhin im Eigentum der Deutschen Bahn AG und ist in wesentlichen Teilen keine gewidmete Straßenverkehrsfläche. Die Verkehrssicherungspflicht für die nicht gewidmeten Teile liegt allein bei der Eigentümerin, genauso wie die Möglichkeit ein Durchfahrtsverbot z.b. für Schwerlastverkehr zu bestimmen. Der Bahnübergang der Brunhamstraße einschließlich des Einmündungsbereiches der Papinstraße in die Brunhamstraße liegt außerhalb des Planungsgebietes. Der Hinweis, hier auf die Verkehrssicherheit zu achten, gilt unabhängig von dieser Planung und wird deshalb an die zuständige Stelle im Kreisverwaltungsreferat weitergeben. Brunhamstraße Die Brunhamstraße sei jetzt schon bedingt durch die Bahnschranke (10-MinutenTakt der S-Bahn, nicht ungewöhnliche S-Bahn-Verspätungen) und die Ampelanlage an der Bodenseestraße in den Hauptverkehrszeiten völlig überlastet. Der Rückstau der Fahrzeuge reiche dann bei längeren Schrankenschließzeiten über die Trimburgstraße hinaus, zum Teil bis zum Bahnhof Lochham. Die derzeit politisch gewollte Wohngebietsverdichtung zwischen Bahnlinie/ Kravogelstraße/ Stadtgrenze zu Gräfelfing/ Leisaustraße, die Nachverdichtung der Grundstücke mit zusätzlichen Wohngebäuden bzw. ein Mehr an Wohnungen bei Abriss alter Häuser, erhöhe den Verkehr erheblich. Zudem seien die Straßen unabhängig von den Tiefgaragen zugeparkt. Ab der Stadtgrenze erfolge in Gräfelfing gleichfalls eine zwar moderate Verdichtung, die aber auch zu einer Erhöhung des Verkehrs in Richtung Bahnschranke führe. In Gräfelfing sei geplant, die Autobahnzufahrt verlängernd umzubauen und dadurch den Verkehr erschwerend durch das Gewerbegebiet zu führen, so dass ein gewisser Anteil an Fahrzeugen versuchen werde, über die Brunhamstraße auszuweichen. Die Stausituation an der Bahnschranke werde dazu führen, dass die zu- und abfahrenden Fahrzeuge aus dem neuen Wohngebiet über die Kravogelstraße und die weiter angrenzenden Straßen ausweichend zur Brunhamstraße oder direkt nach Gräfelfing fahren würden. Dadurch werde ein nicht unerheblicher, das Wohngebiet belastender Schleichverkehr entstehen, was nicht hinnehmbar sei.

18 Seite 13 Es wurde gerügt, dass zur Anbindung des Planungsgebietes an die Brunhamstraße vor der Schranke keine Ausführungen gemacht worden seien(z.b. Ampelanlage). Stellungnahme: Die vorliegenden Verkehrsdaten für den Knotenpunkt Bodenseestraße/ Brunhamstraße/ Limesstraße aus den Jahren 1999, 2004, 2005, 2006, 2011 und 2013 zeigen eine deutliche Abnahme des Verkehrsaufkommens am betrachteten Knotenpunkt. Einen großen Anteil an dieser Entwicklung hat die Eröffnung des westlichen Teils des Autobahnrings A99 im Jahr Die nach Durchführung der Planung prognostizierte Belastungssituation am oben genannten Kontenpunkt wurde gutachterlich geprüft und es konnte eine ausreichende Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes nachgewiesen werden. Wesentliche Änderungen in der Verkehrssituation auf der Brunhamstraße sind deshalb aus dem Planungsgebiet heraus nicht zu erwarten, (s. Kap Verkehrskonzept) insbesondere da durch die nun geänderte Verkehrsanbindung des Planungsgebietes Öffnung auch nach Westen, hin in Richtung FreihamSüd der prognostizierte Ziel- und Quellverkehr aus der Gleisharfe zu großen Teilen nicht über die Brunhamstraße ausfahren wird. Da die Einmündung der Papinstraße in die Brunhamstraße außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes liegt, können hier keine Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation festgesetzt werden. Die im Verkehrsgutachten vorgeschlagene Verbesserung der Koordination zwischen der Schranken- und der Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Bodenseestraße/ Brunhamstraße/ Limesstraße sowie der Vorschlag der zweiten Haltelinie an der Brunhamstraße werden jedoch unabhängig von diesem Bebauungsplanverfahren geprüft. Um Durchgangsverkehr durch die Kravogelstraße zu verhindern, sind bauliche Maßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes im Rahmen des Bauvollzugs vorgesehen. Parkplätze Es wurde gebeten, für die Kinderhäuser in der Planung die Parkmöglichkeiten für An- und Abfahrt ausreichend zu berücksichtigen. Stellungnahme: Die nach Stellplatzverordnung geforderten Parkplätze für die Kitas werden in den jeweiligen Tiefgaragen der Gebäude komplett nachgewiesen. Der Bring- und Holverkehr zu den Kitas soll möglichst zu Fuß oder mit dem Rad erfolgen, da der überwiegende Teil der Kitaplätze den ursächlichen Bedarf des Gebietes abdeckt, was kurze Wege zur Folge hat. Für Pkw besteht die Möglichkeit im öffentlichen Straßenraum zu parken. Möglicherweise wird hier die Ausweisung von Kurzparkzonen im Vorfeld der Kitas Verwendung finden. Dies ist im konkreten Einzelfall bei der Errichtung der Kindertageseinrichtung durch das

19 Seite 14 Kreisverwaltungsreferat zu prüfen. 5. Grünplanung Den jetzigen Anwohnerinnen und Anwohnern, und gewiss auch der zukünftigen Nachbarschaft sei sehr daran gelegen, dass der Grüngürtel vor und hinter der weißen Mauer (Verlängerung der unter Denkmalschutz stehenden roten Backsteinmauer) als Sicht- und Lärmschutz und zur Erhaltung der hier lebenden Tiere unverändert bestehen bleibe. Es werde darum gebeten, die jetzt bestehenden Büsche und Bäume stehen zu lassen. Durch eine Schließung des neuen Wohnquartiers am Bahnhofsplatz (zur Brunhamstraße) würde wenigstens eine der beiden im Flächennutzungsplan vorgesehenen Nord-Süd-Grünvernetzungen, nämlich die am Bahnhof Neuaubing, sichergestellt werden. Die zwischen ESV und Gewerbegebiet Freiham Süd Vorgesehene sei ohnehin nicht richtig zu verwirklichen, da sie von der Centa-Hafenbrädl-Straße zerschnitten werde. Denn wie solle eine Grünverbindung funktionieren, vor allem für Kleintiere, wenn sie beim Versuch, die Betonwüste zu überqueren, überfahren werden würden. Ein weiterer Vorschlag sei, eine zusätzliche Tiefgarageneinfahrt im östlichen Einfahrtsbereich. Sie diene als Abgrenzung zum Biotop, bringe aber einen Teil des Zufahrtsverkehres gleich am Eingang ins Quartier unter die Erde. Es wurde befürchtet, dass durch die massive Bebauung hier und in Freiham die Erholungsräume in den Umgebungen verkleinern würden. Die verbleibenden Erholungsflächen würden gerade für die hiesigen Einwohnerinnen und Einwohner reichen. Stellungnahme: Der bestehende Grüngürtel entlang der nördlichen Grundstücksgrenze wird zu einer öffentlichen Grünfläche umgestaltet. Die bestehenden Bäume und Sträucher sollen dabei soweit wie möglich erhalten bleiben, sofern sie nicht wegen der unabdingbar erforderlichen Kampfmittelräumung entfernt werden müssen. Innerhalb des Bebauungsplanumgriffes, im Bereich nördlich der Biotopvernetzungszone wird in die Papinstraße zur Distanzverringerung beim Überqueren für Kleintiere, insbesondere für Zauneidechsen, eine oberirdische Querungshilfe in Form eines begrünten Mittelteilers eingebaut. Die weitere Vernetzung im Bahnhofsvorfeld zur Bahntrasse kann noch nicht weiterverfolgt werden, da sich die Flächen im Eigentum der Deutschen Bahn AG befinden und dem Bahnbetrieb noch dienen. Im WA (6) ist eine Tiefgaragenzufahrt, bis auf den Bereich in dem diese ausdrücklich ausgeschlossen ist (s. Planzeichnung), überall möglich. Die genaue Lage wird sich im späteren Verfahren der Baugenehmigung herausstellen.

20 Seite 15 Das Gebiet der sogenannte Gleisharfe stand bisher für eine öffentliche Erholungsfunktion nicht zur Verfügung, da es sich im Eigentum der aurelis Asset GmbH, vertreten durch die aurelis Real Estate GmbH & Co. KG befindet. Im Zuge der Planung des neuen Wohngebietes werden neben den privaten Freiflächen auch ca. 2 ha öffentliche Grünflächen entstehen, die dann in den Besitz der Landeshauptstadt München übergehen und allen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Wohngebiet wie aus der Umgebung zur Verfügung stehen Artenschutz Es wurde angeregt, die Undurchlässigkeit von Mauern und dichten Wänden für Kleintiere durch entsprechende Fassadenbegrünung als Kletterhilfe und/ oder Leitplanken bis zu einem kleinen Durchschlupf an geeigneter Stelle, zu beheben. Die Wanderwege (von Kleintieren) seien so sogar besser steuerbar als bei einem Gitterzaun. Die Dachbegrünung werde als gut empfunden. So könnten wenigstens einige flugfähige Tiere im neuen Wohngebiet eine neue Heimat finden; es könnten vielleicht auch Turmfalken oder sogar Eulen hier nisten. Voraussetzung sei, dass in den oberen Etagen der begrünten Häuser keine licht- oder lärmintensiven Nutzungen erlaubt seien und auch sonstige störende Einflüsse (z.b. Nutzung der Dachgärten durch Bewohner) unterbleiben würden. Man solle auch an Nisthilfen für Mauerbrüter etc. denken. Wenn dies nicht allgemein als Auflage möglich sei, solle man es wenigstens im Bereich des geförderten Wohnungsbaus und bei Gebäuden der öffentlichen Hand (z.b. Kitas) verwirklichen. Für Kinder sei es schön, wenn sie wieder Spatzen erleben könnten, die in München schon fast ausgestorben seien. Stellungnahme: In der denkmalgeschützten Mauer, die zur Toranlage gehört, können in Absprache mit der Denkmalschutzbehörde gelegentliche Durchlässe für Kleinsäuger angebracht werden. Wegen der singulären, exponierten Anordnung von Durchschlupfmöglichkeiten in Mauersockeln sind zusätzliche Leiteinrichtungen nicht notwendig. Eine Beschränkung einer intensiven Wohnnutzung in den oberen Etagen ist baurechtlich nicht zulässig. Aus dem Gutachten Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung lässt sich eine Erforderlichkeit von Nisthilfen für Gebäudebrüter nicht ableiten. Für den Gartenrotschwanz und für diverse Fledermausarten wurden jedoch bereits jetzt schon, vor den Baumaßnahmen, artspezifische Nistkästen aufgehängt Biotopvernetzungszone Das Biotop müsse dringend geschützt werden, sonst werde es zum Trampelpfad. Der für Autos befahrbare Weg entlang der Grünfläche verführe dazu, neben der

21 Seite 16 Fahrbahn zu parken; dies gefährde Beetbegrenzungen, Baumwurzeln oder Biotopflächen. Die Zufahrtsstraße zum Planungsgebiet, durch die sich der gesamte Verkehr wälze, führe genau zwischen Biotop und KiTa 1 durch. Dies diene aber nicht den u.a. genannten Planungszielen Schutz der Biotopflächen und immissionsgeschützte Kitas. Auch der einmal angedachte Radweg quer durch das Ausbesserungswerk als Nord-Süd-Verbindung von Freiham nach Lochham zwischen Gewerbegebiet und Biotop verlaufend, werfe mehr Probleme auf, als er bringe. Es stelle sich die Frage wie man das Biotop vor dem Eindringen von Menschen und Haustieren schützen, aber gleichzeitig den Wildtieren freien Durchzug ermöglichen könne. Bei allen größeren Grünflächen bestehe die Gefahr, dass Hunde Wildtiere jagen werden sowie die Flächen verunreinigen. Auch wilde Müllentsorgung sei leider sehr beliebt an Stellen, wo man mit dem Auto direkt an eine ungenutzte verwilderte Fläche heranfahren könne. Es wurde vorgeschlagen, das Biotop mittels einer Mauer oder eines stabilen Zauns ohne Schlupflöcher, den man nicht aufschneiden oder niedertrampeln könne, zu schützen. Der Zaun müsse hoch und dicht genug sein, dass auch während der Bauzeit kein Flugmüll (Styroporplatten und anderer Plastikmüll aus schlecht gesicherten Bauschuttcontainern) in das Biotop gelange. Es wurde verlangt, dass jegliche schädlichen Auswirkungen von Lichtimmissionen auf das Biotop zu vermeiden seien. Es sollten Maßnahmen zum Schutz vor schädlicher nächtlicher Beleuchtung aller Art, insbesondere gegen grellweiße oder gar bewegte Strahler ergriffen werden. Bei der Ausstellung des Wettbewerbssiegers sei noch die Rede von Plattformen, die in das Biotop hineinragen, gewesen. Es wurde gefragt, ob diese Beobachtungsplätze für Naturfreunde noch geplant seien. Dies sei gut gemeint, bringe aber in der Praxis viele Probleme. Es wurde angeregt, Lehrtafeln aufzustellen. Ein Lehrpfad sei eine gute Idee, die Leute für ökologische Aspekte zu sensibilisieren. Stellungnahme: Das Quartier wird im Nordosten über die bestehende Papinstraße erschlossen. Der geplante Zufahrtsbereich muss mit den räumlichen Zwängen dieser Eingangssituation umgehen. So wird der größtmögliche Erhalt und Schutz des Biotops angestrebt, die Kitas sollen gut erschlossen sein und in fußläufiger Entfernung zum ÖPNV liegen und auch die denkmalgeschützte Mauer soll erhalten und geschützt werden. Die vorliegende Planung wird allen Belangen gerecht, die jeweiligen Fachdienststellen haben keine Einwände gegen diese Lösung. Die Biotopvernetzungszone wird mit einem sockellosen, transparenten Schutzzaun aus Metall vor beeinträchtigenden Nutzungen geschützt, ein

22 Seite 17 Durchfahren oder Durchlaufen der Fläche ist nicht vorgesehen. Für den aus Süden kommenden Rad- und Fußweg wurde der Verlauf so geplant, dass eine Durchquerung der Biotopvernetzungszone nicht erforderlich ist. Die sockellos ausgeführte Einfriedung stellen für Kleinsäuger keine Barriere dar. Die U-1719 ist wie auch die Papinstraße für die Erschließung des Planungsgebietes als Wohnstraße mit moderatem Verkehrsaufkommen unverzichtbar. Für die überwiegende Anzahl an Tieren stellt die Straße keine wesentliche Barriere in Richtung Bahnflächen dar und ist auch in ihrem Bestand mit einer ähnlichen Barrierewirkung schon vorhanden. Für Kriechtiere wie die Zauneidechse wird aber im Übergang zu den Bahnbetriebsflächen eine Querungshilfe auch in Form eines Mittelteilers angeboten. Während der Bauzeit sind in jedem Fall Bauzäune obligatorisch, die die Biotopvernetzungszone vor sämtlichen Beeinträchtigungen schützen werden. Über den städtebaulichen Vertrag werden Auflagen bezüglich der Art der Beleuchtung gemacht. Es sind keine Plattformen mehr geplant. Zur Information der Bevölkerung über die Wertigkeiten von Flora und Fauna in der Biotopvernetzungszone werden am Rand Informationsschilder aufgestellt; ein Lehrpfad, der durch die sensible Fläche führt, ist jedoch nicht vorgesehen. 6. Sonstiges 6.1. Bahngleise Es wurde vorgeschlagen, entlang der geschützten Mauer auch die Gleise unangetastet zu lassen. Für den Flaneur sei dies eine Erinnerung an die vergangene industrielle Nutzung. Stellungnahme: Im Bereich der neuen Wohnhäuser können die Gleise aus bautechnischen Gründen nicht erhalten bleiben. Es wird noch geprüft, ob die Gleise vollständig oder in Teilen im Bereich der Ausgleichsfläche erhalten bleiben können. Im Bereich der öffentlichen Grünfläche wird eine Kampfmittelfreimachung der gesamten Flächen durchgeführt, was wahrscheinlich eine vollständige Beseitigung der Gleise in diesem Bereich zur Folge haben wird. Zudem können von den Gleisen und insbesondere den Bahnschwellen oder dem verbleibenden Gleisschotter gesundheitsgefährdende Auswirkungen nicht zur Gänze ausgeschlossen werden, so dass diese in öffentlich zugänglichen Bereichen grundsätzlich zu entfernen sind.

23 Seite Glascontainerstellplätze Es wurde darauf hingewiesen, dass die Erschließungsplanung für Glascontainerstellplätze vergessen werde. Sie seien oft verkehrstechnisch völlig unzureichend auf PKW-Stellplätzen aufgestellt, deshalb solle eine Stellfläche mit Zufahrt und Parkmöglichkeit berücksichtigt werden. Stellungnahme: Der Hinweis wird aufgenommen und an das Abfallwirtschaftsamt weitergegeben. Die Planung bietet ausreichend geeignete Flächen für mögliche Wertstoffinseln ESV Sportverein Es sei gleichfalls sinnvoll für Nutzerinnen und Nutzer von Sportveranstaltungen, dass der ESV auch von Freiham aus anfahrbar sei. Am ESV-Hauptgebäude werde eine Wendemöglichkeit gefordert, da viele ihre Kinder dort nur absetzen würden. Angesprochen wurde die prekäre Parksituation am Sportverein. Es solle auf ausreichende Parkplätze geachtet werden, die auch gut von Freiham aus anfahrbar seien. Es wird befürchtet, dass die ESV-Parkplätze von Bewohnerinnen und Bewohnern des neuen Quartiers besetzt werden, um dem Berufsverkehrstau im Bereich Brunhamstraße und Bodenseestraße zu entkommen. Sollte das neue Quartier wie geplant nicht nach Westen hin für Autos geöffnet sein, bestehe die Gefahr, dass diejenigen Bewohnerinnen und Bewohner des neuen Quartiers, die morgens und abends zur Autobahn nach Westen pendeln müssten, lieber von Westen durch das Gewerbegebiet Freiham Süd bis zum ESV führen, dort die ESV-Parkplätze besetzten, bevor die Feierabend-Sportlerinnen und -Sportler kämen, und dann das letzte Stückchen Heimweg ins Quartier zu Fuß gingen. Stellungnahme: Das Gelände des ESV liegt außerhalb des Planungsgebietes auf Privatgelände des ESV Neuaubing. Das Gelände ist sowohl von Westen über die Centa-Hafenbrädl-Straße als auch von Osten von der Brunhamstraße aus anfahrbar. Die Park- und Wendesituation in der Papinstraße wird sich durch die Planung Gleisharfe nicht ändern, zukünftig wird aber zusätzlich eine Durchfahrt zur und von der neuen U-1719 möglich sein. Zusätzlich zu den bestehenden Parkplätzen des ESV entlang der Papinstraße und auf dem neuen Tennisgelände werden auch noch öffentliche Besucherstellplätze im Planungsgebiet nachgewiesen. Diese können von allen Besucherinnen und Besuchern der angrenzenden Nutzungen genutzt werden.

24 Seite Bund Naturschutz in Bayern e.v. Der Bund Naturschutz in Bayern e.v (BN) nimmt wie folgt Stellung: 7.1. Erhalt der vorhandenen Gehölzbestände Die bestehenden Gehölze im Norden, Nordosten, Osten und Nordwesten des Planungsgebietes sollten unbedingt erhalten bleiben. Im nordöstlichen Teil, gegenüber der S-Bahnhaltestelle Neuaubing, bei der Papinstraße 5, sollte die LB-Fläche erweitert werden. Stellungnahme: Im Osten des Planungsgebietes werden Biotopflächen als Ausgleichsflächen gesichert, der dortige Kiefernwald (LB, MUC Bio 139) als einer ihrer Teilbereiche bleibt erhalten und wird weiterentwickelt. Es wird auch auf die entsprechende Stellungnahme unter Buchstabe B 9 verwiesen. Die geplanten Maßnahmen dazu werden im Pflege- und Entwicklungsplan (Anlage zum städtebaulichen Vertrag) beschrieben. Die bestehenden Gehölze im nordwestlichen Bereich des Planungsgebietes liegen in der künftigen öffentlichen Grünfläche. Sie sollen, soweit es die Kampfmittelfreimachung und das Planungskonzept zulassen, erhalten bleiben. Als zu erhalten festgesetzt wurden die fünf großen Spitz-Ahorne mit beträchtlichen Stammumfängen, die sich im Norden des Plangebietes auf dem vormals privaten Grundstück Flur Nr. 3539/129 befinden Standort der zweiten Kita Der alternative südöstliche Standort für die Kita sollte gegenüber dem südwestlichen präferiert werden. Stellungnahme: In den Unterlagen zum Verfahren gemäß 3 Abs. 1 BauGB wurden zwei alternative Standorte für die Kita 2 vorgeschlagen. Der Bebauungsplan sieht für eine der beiden festgesetzten Kindertageseinrichtungen den südöstlichen Standort im WA (9) vor. Der Forderung kann demnach entsprochen werden Streichung des östlichen Baukörpers Der geplante dreigeschossige Baukörper im Osten sei zu streichen. Stattdessen sollen die der S-Bahn nahen Gebäude im Norden auf sechs Geschosse erhöht werden. Stellungnahme: Ein wichtiges Planungsziel ist, ca. 500 Wohneinheiten zu ermöglichen. Hierfür wurde in einem städtebaulichen und landschaftsplanerischem Wettbewerb das nunmehr der Planung zugrunde liegende Konzept ermittelt. Der östliche Baukörper (WA (6)) ist dabei ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfes, dessen Geschossfläche sich auch nicht sinnvoll auf andere Baugrundstücke verteilen

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