DOSB I Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport Informationen für die Aus- und Fortbildung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes

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1 Anlage 2 DOSB I Schutz vor sexualisierter Gewalt im Sport Informationen für die Aus- und Fortbildung im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes I 1

2 Inhaltsverzeichnis I Erläuterungen in Bezug auf die Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB S. 3 I Ehrenkodex S. 6 I Handlungsleitfaden zum Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes S. 8 und der Deutschen Sportjugend I 2

3 SCHUTZ VOR SEXUALISIERTER GEWALT IM SPORT - Vorbeugen und Aufklären, Hinsehen und Handeln! - Erklärung der DOSB-Mitgliederversammlung vom 4. Dezember 2010 in München Hier: Erläuterungen in Bezug auf die Rahmenrichtlinien für Qualifizierung im Bereich des DOSB Auf Seite 3 der o.g. Erklärung finden sich folgende Verpflichtungen für die Ausbildungsträger: Sportorganisationen, die als Ausbildungsträger DOSB-Lizenzen vergeben, verpflichten sich zudem, I Inhalte der geschlechter-, alters- und zielgruppengerechten Prävention von sexualisierter Gewalt in Qualifizierungsmaßnahmen verbindlich zu integrieren. I gemeinsam mit dem DOSB geeignete Lehrmaterialien für unterschiedliche Profile und Zielgruppen für die Aus- und Fortbildung zu entwickeln und bereit zu stellen. I sicherzustellen, dass mit der Vergabe neuer Lizenzen und bei der Verlängerung von Lizenzen ein Ehrenkodex bzw. eine Verhaltensrichtlinie zur Einhaltung der formulierten Ziele unterschrieben wird. I auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien in eigener Zuständigkeit die Bedingungen für den Entzug von Übungs-, Jugendleiter- und Trainerlizenzen zu regeln. Im Einzelnen wird hierzu in den DOSB-Rahmenrichtlinien (RRL) ausgeführt: 1. Prävention sexualisierter Gewalt als verpflichtendes Thema der Qualifizierungsmaßnahmen In den RRL steht hierzu unter der Überschrift Grundlegende Positionen u.a.: Gleiche Teilhabe von Männern und Frauen im organisierten Sport ein durchgängiges Leitprinzip Gender Mainstreaming in den Rahmenrichtlinien soll als eigenständiger Ansatz ( ) allen Formen von Gewalt gegen Frauen und Männern, Mädchen und Jungen entgegenwirken sowie Betroffenen Schutz und Hilfe gewähren. (RRL, S.9) Weiterhin sind Anknüpfungspunkte in den Beschreibungen der personen- und gruppenbezogenen Ausbildungsinhalte in den einzelnen Ausbildungsgängen zu finden. Wir bitten Sie, in Hinblick auf unsere gemeinsame Erklärung zu überprüfen, ob entsprechende Inhalte der Prävention sexualisierter Gewalt in Ihren Ausbildungskonzeptionen vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, ergänzen Sie bitte zeitnah die Ausbildungsinhalte und geben Sie die Änderungen auch an Ihre Untergliederungen weiter, sofern Sie diese mit der Durchführung von Ausbildungsmaßnahmen beauftragt haben. I 3

4 2. Entwickeln von Lern-Lehrmaterialien DOSB und dsj erarbeiten zurzeit innerhalb der AG Prävention sexualisierter Gewalt im Sport in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedsorganisationen eine Arbeitsmedienmappe mit umfangreichen Unterstützungsmaterialien. Diese wird allen Mitgliedsorganisationen in der zweiten Jahreshälfte 2011 zugänglich gemacht. Darin enthalten sind unter anderem beispielhafte Module für Qualifizierungsmaßnahmen. Wir bitten Sie, Ihre vorhandenen Materialien zu prüfen und uns mitzuteilen, ob und welchen Bedarf Sie für Ihre Arbeit sehen. Ihre Anregungen nehmen wir gerne für die Erstellung unserer Materialien auf. Diese können dann von Ihnen auf Verwendbarkeit geprüft und an Ihre Einsatzmöglichkeiten angepasst werden. Dementsprechend werden wir die Materialien in veränderbarer digitaler Form veröffentlichen. 3. Einsatz eines Ehrenkodex In den RRL steht hierzu unter 2.1 Lizenzierung: Die Absolventinnen und Absolventen der einzelnen Ausbildungsgänge erhalten die entsprechende Lizenz des Deutschen [Olympischen] Sportbundes, ausgestellt von der mit der Durchführung beauftragten Mitgliedsorganisation des Ausbildungsträgers. Die Bedingungen sind in einem eigenen Verfahren verbindlich geregelt. (RRL S.90) Zur Umsetzung dieses Passus empfehlen wir Ihnen, den angehängten Ehrenkodex des DOSB/der dsj an die Erfordernisse Ihres Verbandes anzupassen bzw. durch eigene Formulierungen zu präzisieren. 1 Als ergänzende Formulierung für Ihre Ausbildungsordnung schlagen wir in Absprache mit unserem Justitiariat vor: Alle lizenzierten Personen (Aufzählung der genauen Funktionsbezeichnungen, z.b. Trainer-C) sind verpflichtet, bei Ausstellung der Neulizenz bzw. Lizenzverlängerung nachstehenden Ehrenkodex unterzeichnet vorzulegen. Wir bitten Sie außerdem zu prüfen, ob evtl. weitere Passagen Ihrer Ausbildungsordnung in o.g. Sinne geändert werden müssen. Darüber hinaus empfehlen wir die Verwendung dieses Ehrenkodex nachdrücklich auch in den Bereichen des Verbandes, seiner Landesverbände und der Vereine, in denen weitere Personen im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Verband / Verein in Kontakt mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen kommen. 1 Der Ehrenkodex steht Ihnen als veränderbares Word-Dokument auf zur Verfügung. I 4

5 4. Regeln für einen Lizenzentzug In den RRL steht hierzu unter 2.5 Lizenzentzug: Die Ausbildungsträger haben das Recht, D[O]SB-Lizenzen zu entziehen, wenn die Lizenzinhaberin/der Lizenzinhaber gegen die Satzung des betreffenden Verbandes oder ethisch-moralische Grundsätze (s. Ehrenkodex für Trainerinnen und Trainer) verstößt. (RRL S.93) Wir bitten Sie, die Bedingungen eines Lizenzentzugs in ihren Satzungen und / oder Ordnungen auf der Grundlage der o.g. Festlegungen in den RRL zu definieren. Mit der Frage, wie dies konkret aussehen kann, wird sich u.a. die Broschüre Gegen sexualisierte Gewalt im Sport Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die wir derzeit entwickeln, befassen und Vorschläge unterbreiten, die Ihnen künftig als Orientierung dienen können. Weitere Informationen und Beratung Um Sie bei der Umsetzung zu unterstützen, hat die dsj eine Newsgroup zum Thema angelegt ( Hier finden Sie bereits jetzt Materialien der dsj, des DOSB und der Mitgliedsorganisationen, die zur Einsicht bereit stehen. Die Newsgroup wird laufend aktualisiert. Auch die neu erarbeiteten Materialien (z.b. die Dokumente der Arbeitsmedienmappe) werden dort hinterlegt. Für einen Zugang zur Newsgroup wenden Sie sich bitte per Mail an Julia Hunz: hunz@dsj.de. Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie weitere Hilfestellungen benötigen. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Fragen zur Aus- und Fortbildung: Natalie Rittgasser rittgasser@dosb.de Tel.: 069/ Fragen zum Thema Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport : Julia Hunz hunz@dsjd.e Tel.: 069/ I 5

6 Ehrenkodex Für alle ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen in Sportvereinen und -verbänden. Hiermit verspreche ich, : Ich gebe dem persönlichen Empfinden der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Vorrang vor meinen persönlichen sportlichen und beruflichen Zielen. Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie die der anderen Vereinsmitglieder werde ich respektieren. Ich werde Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Selbstverwirklichung zu angemessenem sozialen Verhalten anderen Menschen sowie Tieren gegenüber anleiten. Ich möchte sie zu fairem und respektvollem Verhalten innerhalb und außerhalb der sportlichen Angebote gegenüber allen anderen Personen erziehen und sie zum verantwortungsvollen Umgang mit der Natur und der Mitwelt anleiten. Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen. Ich werde stets versuchen, den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gerechte Rahmenbedingungen für sportliche und außersportliche Angebote zu schaffen. Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexueller Art, ausüben. I 6

7 Ich werde dafür Sorge tragen, dass die Regeln der jeweiligen Sportart eingehalten werden. Insbesondere übernehme ich eine positive und aktive Vorbildfunktion im Kampf gegen Doping und Medikamentenmissbrauch sowie gegen jegliche Art von Leistungsmanipulation. Ich biete den mir anvertrauten Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für alle sportlichen und außersportlichen Angebote ausreichende Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Ich respektiere die Würde jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen und verspreche, alle jungen Menschen, unabhängig ihrer sozialen, ethnischen und kulturellen Herkunft, Weltanschauung, Religion, politischen Überzeugung, sexueller Orientierung, ihres Alters oder Geschlechts gleich und fair zu behandeln sowie Diskriminierung jeglicher Art sowie antidemokratischem Gedankengut entschieden entgegenzuwirken. Ich möchte Vorbild für die mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sein, stets die Einhaltung von sportlichen und zwischenmenschlichen Regeln vermitteln und nach den Gesetzen des Fair Play handeln. Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im Konfliktfall professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle. Ich verspreche, dass auch mein Umgang mit erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern auf den Werten und Normen dieses Ehrenkodexes basiert. Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieses Ehrenkodexes. Datum Unterschrift I 7

8 Handlungsleitfaden zum Ehrenkodex des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Deutschen Sportjugend Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die Deutsche Sportjugend (dsj) haben den vorliegenden Ehrenkodex in Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedsorganisationen entworfen, um ein sportartübergreifendes, bundesweit einsetzbares Instrument vorzulegen, das verschiedene Bereiche im Kontext des Persönlichkeitsschutzes abdeckt, jedoch insbesondere den Kinder- und Jugendschutz stärken soll. Der Ehrenkodex soll zum einen den Akteurinnen und Akteuren in Sportvereinen Handlungssicherheit verschaffen und diesen eine Möglichkeit geben, ihre Stärken im Rahmen des Persönlichkeitsschutzes, insbesondere des Kinder- und Jugendschutzes zu verdeutlichen. Zum anderen soll mit der Unterzeichnung der Ehrenkodizes ein deutliches Signal von Seiten der Vereine und Verbände in Richtung potenzieller Täter erfolgen, wodurch das Aufmerksamkeitssystem Sportverein / Sportverband verdeutlicht wird. Der vorliegende Ehrenkodex soll eine Orientierung bieten. Er sollte an die jeweiligen Rahmenbedingungen des Verbandes / Vereines angepasst bzw. erweitert werden. Das Logo des Verbandes / Vereines kann in diesem Falle einsetzt werden, um deutlich zu machen, dass eine Anpassung stattgefunden hat. Sollten Sie den Ehrenkodex in Ihrem Verband von Übungsleiter/- innen aus mehreren Vereinen einsammeln, empfehlen wir, eine Zeile für die Eintragung des Vereines oben einzufügen. Besonders wichtig ist uns zu betonen, dass die Maßnahme der Unterzeichnung eines Ehrenkodexes nicht allein stehen kann. Sie muss eingebettet sein in ein Kinder- / Jugendschutzkonzept. Im Rahmen des Aufmerksamkeitssystems Sportverein kann jedoch der Ehrenkodex sowohl inhaltlich als auch symbolisch eine sinnvolle Grundlage bieten. Wir empfehlen folgende erste Schritte, um sich mit dem Thema auseinanderzusetzen: Der Vereinsvorstand sollte sich über die Bedeutung des Themas austauschen. Dazu kann Unterstützung bei der zuständigen Dachorganisation 2 angefordert werden. Eine Positionierung des Vorstandes ist sinnvoll, um die Offenheit des Sportvereins zu verdeutlichen. Mögliche Formulierungen bieten unsere Mitgliedsorganisationen ( / Es sollte eine Ansprechperson benannt werden, die bereit ist, sich insbesondere in das Thema Kinder- / Jugendschutz einzulesen, sich im Rahmen von Veranstaltungen der Verbände fortzubilden und den Vereins- / Verbandsmitgliedern als Vertrauensperson zur Verfügung steht. Diese Person sollte allen Vereinsmitgliedern bekannt sein (Vorstellung innerhalb der Sportstunden; Aushang der Kontaktdaten). Um die Ansprechpartner/-innen zu schützen hat es sich bewährt, in einem Team von mindestens zwei Personen zusammenzuarbeiten. Auf der Suche nach geeigneten Personen können beispielsweise Pädagog/-innen oder Polizist/-innen aus den Reihen des Vereines / Verbandes angesprochen werden. 2 Mitgliedsorganisationen des DOSB / der dsj (Landessportbünde, Spitzenverbände, Verbände mit besonderen Aufgaben sowie deren Jugendorganisationen) und deren Untergliederungen I 8

9 Die Ansprechpartner/-innen sollten Kontakt zu externen Stellen aufnehmen, um Meldeketten abzusprechen und unabhängige Beratungen einholen zu können. Diese externen Stellen können z.b. der Kinderschutzbund oder Opferschutzorganisationen sein. Externe Hilfen für erwachsene Sportlerinnen und Sportler können ebenfalls Opferschutzorganisationen, aber auch Frauenberatungsstellen bieten. Informieren Sie als Vorstand die ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter/-innen Ihres Vereines / Verbandes darüber, dass Sie sich dem Thema widmen möchten und verdeutlichen Sie, dass dies auch zu deren Schutz geschehen soll. Holen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ab, indem Sie klarstellen, dass Sie deren Kompetenzen deutlich machen wollen. Unterstützung erhalten Sie auch hier bei Ihrem zuständigen Verband (Kontaktdaten unter Sprechen Sie als Vorstand in Zusammenarbeit mit den Ansprechpartner/-innen die einzelnen Punkte des Ehrenkodexes mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch und vereinbaren Sie gemeinsam, dass jede/-r Mitarbeiter/-in diesen unterzeichnen soll. Die gemeinsame Unterzeichnung der Ehrenkodizes können Sie für Ihren Verein öffentlichkeitswirksam betreiben. Zeigen Sie Ihren Mitgliedern, dass all Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern das Wohl aller Vereinsmitglieder am Herzen liegt. Besonders der gewünschte Dialog mit Eltern der Sporttreibenden Kinder und Jugendlichen wird somit unterstützt. Achten Sie als Vorstand bei Neueinstellungen darauf, das Thema Wahrung der Persönlichkeitsrechte und insbesondere der Kinder- und Jugendschutz gegenüber dem neuen Mitarbeiter / der neuen Mitarbeiterin zu thematisieren. Sprechen Sie den Ehrenkodex gemeinsam durch und lassen Sie diesen nicht als eines von vielen Blättern unter den Einstellungsunterlagen verschwinden. Sprechen Sie über die Vereine, in denen die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter zuvor tätig war und holen Sie sich dort Informationen: Welche Erfahrungen wurden gemacht? Warum fand der Vereinswechsel statt? Weitere Informationen finden Sie auf sowie insbesondere zum Kinder- und Jugendschutz auf Dort erfahren Sie auch, wer in Ihrem Verband für das Thema zuständig ist und, welche Maßnahmen in Ihrem Verband getroffen werden (z.b. Fortbildungsmaßnahmen oder Informationsmaterial). Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung in diesem wichtigen Bereich und stehen Ihnen beratend gerne zur Seite. Ihr Deutscher Olympischer Sportbund und Ihre Deutsche Sportjugend Kontakt: Deutsche Sportjugend im Deutschen Olympischen Sportbund Julia Hunz Otto-Fleck-Schneise Frankfurt am Main Tel. 069/ hunz@dsj.de І I 9

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