5 Kartenzahlungen unter SEPA
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- Daniel Biermann
- vor 8 Jahren
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1 5 Kartenzahlungen unter SEPA Neben Bargeld und bargeldlosen Geldtransfers gibt es und seine Bedeutung steigt immer mehr das umgangssprachlich sogenannte Plastikgeld. Es gibt kaum mehr jemanden, der sein Bargeld noch am Bankschalter abholt und dies nicht mit seiner Bankkarte (oder Debitkarte) am Bankautomaten tut. Immer mehr Verbraucher besitzen eine oder mehrere Kreditkarten, die auch das bargeldlose Zahlen im Ausland ermöglichen sollen. Die Bankkarten dienen dazu, den Umgang mit der Bank zu vereinfachen. Geldabheben mit der Karte ist Standard, Kontoauszüge an entsprechenden Automaten zu drucken, ist bereits wieder veraltet gegenüber dem Onlinebanking. Die Akzeptanz der früher stark regional begrenzten Bankkarte steigt auch im Ausland immer weiter. Alle Karten müssen für SEPA neue Inhalte haben, damit sie von den Banken und Kreditkartenunternehmen SEPA-konform verarbeitet werden können. Das ist in Deutschland und in den meisten anderen SEPA-Teilnehmerländern bereits der Fall. Der Kartennutzer hat davon nichts bemerkt. Die auffälligste Änderung ist der Chip auf der Karte, der die bisher genutzten Magnetstreifen vollständigen ablösen wird. Die Kreditwirtschaft hat die Abläufe ebenfalls bereits umgestellt. Wenn die Karten neue Inhalte und neue Speichermedien haben, dann müssen auch die Lesegeräte für solche Karten entsprechend umgerüstet werden. Die Bankautomaten und die Kartenleser im Einzelhandel sind bereits seit Ende 2010 umgestellt worden. Nur SEPA-fähige Leseterminals sind in der Lage, den Computerchip der Karten auszulesen. Die Technik zur Verarbeitung der SEPA- Karten läuft also bereits. 5.1 Die Kreditkarte Schon immer konnte die Kreditkarte im Ausland zur Bezahlung von Einkäufen und Rechnungen problemlos genutzt werden. Der Aussteller der Kreditkarte (VISA, Eurocard, Diners Club usw.) hat dafür gesorgt, dass die Akzeptanzstellen 123
2 Kap05_Abb01 Kartenzahlungen unter SEPA das Geld bekamen und die Konten der Nutzer belastet wurden. Dabei spielte es keine Rolle, ob die Kreditkarte im Inland oder im Ausland genutzt wurde. Das bleibt auch unter SEPA so, daher gibt es für die Kreditkarte bei der reinen Kaufabwicklung keinen Anpassungsbedarf an SEPA, der den Karteninhaber betrifft. Für den Ausgleich der Kreditkartenkonten hingegen müssen die bisher genutzten Lastschriften durch die neuen SEPA-Lastschriften ersetzt werden. Karteninhaber, gleichgültig ob private Verbraucher oder Unternehmer, werden daher in nächster Zeit entsprechend informiert werden. 5.2 Die Bankkarte Im Unterschied zur Kreditkarte, die von den Kartendienstleistern manchmal in Zusammenarbeit mit Banken herausgegeben werden, werden Bankkarten allein von Banken emittiert. Für diese hat die Debitkarte, wie eine Bankkarte auch genannt wird, eine Identifikationsfunktion. Der Kontoinhaber weist sich am Schalter und vor allem an Bankautomaten mit dieser Karte als rechtmäßiger Kunde aus. Auch hier ist die Umstellung auf SEPA unbemerkt von den Bankkunden lange abgeschlossen. Leider ist das noch nicht im gesamten SEPA-Raum der Fall. Wer an einem Bankautomaten im SEPA-Ausland Bargeld von seinem Konto abheben will, muss noch immer auf das Akzeptanzlogo achten. Abb. 12: Girocard-Logo 124
3 Sorgenkind ELV 5 Das girocard-logo zeigt im gesamten SEPA-Bereich an, dass hier alle Debitkarten für die Beschaffung von Bargeld an Bankautomaten akzeptiert werden. Dabei gibt es keinen Unterschied hinsichtlich der Kosten für die Transaktion zwischen einer Debitkarte, die im Inland des Karteninhabers ausgestellt wurde, und einer Karte, die aus dem SEPA-Ausland stammt. Gleichgültig, wo der Inhaber einer SEPA-Debitkarte Geld abhebt, er zahlt die gleichen Kosten wie im Inland.! AchtUNg: Unterschiedliche Kosten Die versprochene Kostengleichheit unter SEPA bedeutet nicht, dass mit der Debitkarte an jedem Automaten die gleichen Kosten anfallen. Wer bei der Auszahlung eine Bankenorganisation wählt, der die ausgebende Bank nicht angehört, muss mit Kosten rechnen. Die sind jedoch im SEPA- Inland und -Ausland gleich. Wer also z. B. in der Schweiz mit einer Sparkassenkarte aus Deutschland Geld an einem Automaten einer schweizer Großbank abhebt, zahlt den gleichen Betrag wie ein schweizer Bürger mit einer schweizer Karte, die nicht zu dieser Großbank gehört. Dieser Status ist bereits seit Ende 2010 erreicht. Es gibt im SEPA-Ausland noch Banken, Automaten und Akzeptanzstellen, die deutsche Debitkarten nicht akzeptieren. Deren Anzahl sinkt sehr schnell. Es gibt daher keinen Bedarf an Umstellungsaktivitäten in den Unternehmen und bei den Verbrauchern! Doch was ist mit dem Einsatz der deutschen Bankkarte für die Bezahlung im Einzelhandel? 5.3 Sorgenkind ELV In Deutschland ist es weitverbreitet, dass der Einzelhandel die Debitkarten der Banken oder parall dazu die Kreditkarte als Zahlungsmittel akzeptiert. Das geschieht auf der Grundlage des deutschen Bankeinzugsverfahrens, kann also in anderen Ländern nicht funktionieren. Durch SEPA wird dieses elektronische Lastschriftverfahren (ELV) gefährdet. 125
4 Kartenzahlungen unter SEPA! WIchtIg: Erfolgreiches ELV Das elektronische Lastschriftverfahren ist so erfolgreich, dass es längst über den Einzelhandel hinaus genutzt wird. Bezahlung mit der Debitkarte ist in der Gastronomie möglich, bei Dienstleistern wie Friseuren oder Fotografen. Selbst Verkehrspolizisten nehmen das Bußgeld für kleine Ordnungswidrigkeiten nicht mehr bar entgegen, sondern nutzen das ELV. Wo liegt das Problem? Das Problem liegt in den grundsätzlichen Unterschieden, die es zwischen SEPA und dem bisherigen Verfahren gibt. Der derzeitige Ablauf und die notwendigen Abläufe im ELV standen mit dem bisherigen Bankeinzugsverfahren in Einklang, was für SEPA nicht gilt: Im elektronischen Lastschriftverfahren wird die Lastschrift durch eine Karte initiiert, die Unterschrift wird durch eine PIN ersetzt. Das lässt das neue Regelwerk für SEPA-Mandate nicht zu. Hier muss das Mandat mit einem vorgeschriebenen Inhalt und einer Unterschrift vorhanden sein. Es gilt, Fristen für die Vorabankündigung einzuhalten. Diese Prenotification war bisher nicht notwendig. Es wird schwer, auf dem Zahlungsbeleg gleichzeitig die Frist für die Vorabankündigung zu verkürzen und ein exaktes Fälligkeitsdatum anzugeben. Die vorgesehenen Fristen für die Vorlage bei der Bank mit Bezug zu einem Fälligkeitsdatum entsprechen nicht der für den Einzelhändler notwendigen schnellen Abwicklung der Zahlung. Wie wird das Problem gelöst? Noch gibt es keine Lösung für die Überführung des ELV in eine SEPA-konforme Mandatsabwicklung. Doch niemand möchte das Ende dieses sehr erfolgreichen Zahlungsweges in Deutschland. Darum gibt es ein Ausnahme bei der Umstellung auf SEPA: Das ELV gilt auch nach dem weiter. 126
5 Sorgenkind ELV 5 Es gibt eine Übergangsfrist bis zum Bis dahin muss sich die Kreditwirtschaft geeinigt haben, wie das ELV möglichst ohne merkbare Änderungen für den Nutzer und den Einzelhändler in das SEPA-Regelwerk integriert werden kann. Dazu gibt es mehrere Wege, die durch Änderungen des SEPA- Regelwerks und/oder durch Änderungen der Geschäftsbedingungen der Banken geöffnet werden können. Ein Schritt in diese Richtung ist die SEPA- Eillastschrift, die eine Verkürzung der Vorlaufzeiten für die Einreichung der Lastschriften bei der Bank mit sich bringt (vgl. Abschnitt In Planung: SEPA- Eillastschrift ). 127
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