HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage
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- Holger Möller
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1 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/ Kleine Anfrage der Abg. Kordula Schulz-Asche (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom betreffend Ambulante medizinische Versorgung von Menschen mit Demenz und Antwort des Sozialministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie hat sich die Zahl der niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie seit 2008 in Hessen entwickelt? (Bitte getrennt auflisten nach Kreisen und kreisfreien Städten) Die Anzahl der in den jeweiligen Kreisen und kreisfreien Städten niedergelassenen Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie ist der Anlage 1, die die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) mit Schreiben vom zur Verfügung gestellt hat, zu entnehmen. Vor dem Hintergrund der Zuordnung mehrerer Facharztbezeichnungen in das Gebiet der Psychiatrie wurden zur Datenerhebung Ärzte mit den folgenden Facharztbezeichnungen herangezogen: - Fachärzte für Psychiatrie, - Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, - Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie, Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie wurden in diesem Zusammenhang nicht berücksichtigt. Frage 2. Wie haben sich die Wartezeiten für einen Termin bei einer Fachärztin/einem Facharzt für Psychiatrie seit 2008 im Durchschnitt entwickelt? Allgemeine hessenweite Erhebungen hinsichtlich der Entwicklung der Wartezeiten von Psychiatern liegen weder dem Sozialministerium noch der KVH vor. Frage 3. Gibt es in Form von Rahmenverträgen Verpflichtungen für Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie, Hausbesuche durchzuführen? Wenn ja, welche? Die KVH hat mit der AOK-Die Gesundheitskasse in Hessen und dem Berufsverband Deutscher Nervenärzte/Landesverband Hessen einen Vertrag nach 73 c Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung zur Verbesserung der Qualität der psychiatrischen Versorgung in Altenpflegeheimen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung geschlossen. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Verbesserung der ambulanten psychiatrischen Versorgung von Patienten in Altenpflegeheimen durch die niedergelassenen Fachärzte für Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie sowie durch Nervenärzte und Neurologen. An diesem Vertrag können Versicherte der AOK Hessen teilnehmen, die dauerhaft in einem Altenpflegeheim leben und der psychiatrischen Behandlung bedürfen. Besondere Beachtung sollen jedoch Patienten mit den folgenden Diagnosen erhalten: Eingegangen am 24. Oktober 2012 Ausgegeben am 29. Oktober 2012 Druck und Auslieferung: Kanzlei des Hessischen Landtags Postfach Wiesbaden
2 2 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ gerontopsychiatrische Problempatienten mit Demenz, Multimorbidität oder Suchtproblematik, - alkoholabhängige Patienten mit Komorbiditäten, mangelnder Abstinenzmotivation oder häufig wiederkehrenden stationären Entgiftungsbehandlungen, - Patienten mit Schizophrenie, - Patienten mit affektiven Störungen oder - schwer persönlichkeitsgestörte Patienten mit Selbstverletzungstendenzen oder ausgeprägten Verhaltensauffälligkeiten. Die wesentlichen Inhalte des Vertrages, die auch für den hohen Qualitätsstandard stehen, sind - mindestens 3 fachärztliche Visiten im Heim pro Quartal, - einmal jährlich ein leitlinienorientiertes Assessment (eine diagnostische und therapeutische Bestandsaufnahme), - eine fallbezogene Unterweisung des Pflegepersonals, - bedarfsorientierte Information des Hausarztes, - eine intensivierte Psychopharmakotherapie sowie - eine bessere Erreichbarkeit des Facharztes auch außerhalb der Sprechzeiten in Notfällen. Die Vorteile dieses Vertrages sollen sich in einer reduzierten Einweisungsquote in Psychiatrische Kliniken sowie in minimierter Neben- und Wechselwirkungsraten bei der Pharmakotherapie erweisen. Die Vereinbarung trat am mit einer Laufzeit von zunächst 24 Monaten in Kraft, die um ein weiteres Jahr verlängert wurde. Frage 4. Wie viele und an welchen Standorten gibt es in Hessen Psychiatrische Institutsambulanzen? Die Aufstellung der Psychiatrischen Institutsambulanzen gem. 118 SGB V ist der Anlage 2 der KVH zu entnehmen. Frage 5. In welche Form und nach welchen Vorschriften gewährleisten Psychiatrische Institutsambulanzen die ambulante medizinische Versorgung von Menschen mit Demenz? Psychiatrische Krankenhäuser gem. 118 Abs. 1 SGB V sind vom Zulassungsausschuss zur ambulanten psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung der Versicherten zu ermächtigen. Die Behandlung ist auf diejenigen Versicherten auszurichten, die wegen Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung oder wegen zu großer Entfernung zu geeigneten Ärzten auf die Behandlung durch diese Krankenhäuser angewiesen sind. Der Krankenhausträger stellt sicher, dass die für die ambulante psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung erforderlichen Ärzte und nichtärztlichen Fachkräfte sowie die notwendigen Einrichtungen bei Bedarf zur Verfügung stehen. Allgemeinkrankenhäuser mit selbständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung sind von Gesetzes wegen zur psychiatrischen und psychotherapeutischen Behandlung von Kranken ermächtigt (vgl. 118 Abs. 2 SGB V). Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung legen in einem Vertrag die Gruppe psychisch Kranker fest, die wegen ihrer Art, Schwere oder Dauer ihrer Erkrankung der ambulanten Behandlung durch Psychiatrische Institutsambulanzen (PIA) bedürfen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband haben in diesem Zusammenhang einen Vertrag über PIA nach 118 Abs. 2 SGB V geschlossen. Die neueste Vereinbarung trat am in Kraft und regelt die ambulante Versorgung schwer psychisch Kranker durch PIA. Den vorherigen Vertrag hatte die KBV gekündigt. Grund waren Beschwerden aus Kassenärztlichen Vereinigungen und vom Beratenden Fachausschuss für Psychotherapie, dass die PIA ihre Arbeit auf zu viele leicht erkrankte Patienten ausgedehnt hätten.
3 Hessischer Landtag 18. Wahlperiode Drucksache 18/ Der neue Vertrag legt Kriterien fest, wann eine Behandlung in einer Institutsambulanz indiziert ist. Dabei ist nicht nur die Diagnose entscheidend, sondern auch die Schwere und Dauer der Erkrankung. Zudem legt die Vereinbarung die Einschluss- und Ausschlusskriterien für die Behandlung in Psychiatrischen Institutsambulanzen fest. Ausgeschlossen sind generell Patienten, die durch einen Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeuten psychiatrisch-psychotherapeutisch behandelt werden. Frage 6. Welche Auswirkungen wird das neue Psychiatrie-Entgeltgesetz auf die Arbeit der Institutsambulanzen haben? Auswirkungen auf die Arbeit der Psychiatrischen Institutsambulanzen durch das neue Psychiatrie-Entgeltgesetz sind derzeit nicht zu erwarten. Im Rahmen der Einführung des neuen pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen sieht 17 d Abs. 1 Satz 3 Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vor zu prüfen, inwieweit auch die im Krankenhaus ambulant zu erbringenden Leistungen der PIA nach 118 SGB V einbezogen werden können. Um diese Prüfung zu ermöglichen, wurde in 8 Abs. 1 der Vereinbarung über die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß 17 d KHG (Psych- Entgeltsystem) vom festgelegt, dass eine Empfehlung für eine aussagefähige, bundesweit einheitliche Dokumentation der PIA-Leistungen zwischen den Vertragspartnern auf Selbstverwaltungsebene vereinbart werden solle. Die gesetzliche Grundlage für die Vereinbarung eines bundeseinheitlichen Kataloges zur Dokumentation der PIA-Leistungen wurde durch das GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) in 295 Abs. 1b SGB V festgelegt. Die Vereinbarung dient der Vereinheitlichung der Dokumentation der erbrachten Leistungen, um den PIA-Prüfauftrag bearbeiten zu können, und gibt vor, welche Dokumentationsangaben bundeseinheitlich in allen PIA ab zu erfassen sind. Die länderspezifischen Vergütungsregelungen für die einzelnen PIA-Leistungen bleiben von dieser Vereinbarung unberührt. Ebenso wird in keiner Weise eine Vorfestlegung bezüglich einer möglichen Einbeziehung in das neue Entgeltsystem nach 17 d Abs. 1 KHG getroffen. Wiesbaden, 12. Oktober 2012 In Vertretung: Petra Müller-Klepper Anlagen
4 Anlage 1 KV Hessen/ Sicherstellung/ Team Bedarfsprüfung/ Psychiater Hessen_Entwicklung Anzahl Psychiater Anzahl Psychiater Anzahl Psychiater Anzahl Psychiater Anzahl Psychiater Landkreis/kreisfreie Stadt Darmstadt Stadt 14,25 13,25 13,00 13,25 12,75 Frankfurt Stadt 70,00 68,25 67,50 65,75 63,50 Hochtaunuskreis 12,25 13,75 13,75 12,75 12,25 Kreis Bergstraße 9,00 9,00 9,50 7,00 7,00 Kreis Groß Gerau 8,00 8,00 8,50 9,00 9,00 Kreis Limburg-Weilburg 11,00 11,00 11,00 11,00 11,00 Lahn-Dill-Kreis 12,00 8,00 11,00 11,00 11,00 Landkreis Darmstadt-Dieburg 10,00 11,00 10,00 9,00 9,00 Landkreis Gießen 26,00 25,00 25,00 22,50 22,25 Landkreis Hersfeld-Rotenburg 5,00 4,00 3,50 3,50 3,50 Landkreis Kassel 12,00 12,00 12,00 12,00 11,00 Landkreis Marburg-Biedenkopf 15,00 15,00 15,00 16,00 13,00 Landkreis Offenbach 12,50 12,50 12,50 13,00 13,00 Landkreis Waldeck-Frankenberg 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 Landkreis Werra-Meißner 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 Main-Kinzig-Kreis 10,25 10,25 9,75 8,25 8,25 Main-Taunus-Kreis 8,00 8,00 8,00 7,00 6,50 Odenwaldkreis 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 Offenbach Stadt 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 Rheingau-Taunus-Kreis 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 Schwalm-Eder-Kreis 9,00 7,00 7,00 7,00 7,00 Stadt Kassel 24,00 24,00 24,00 22,50 21,50 Stadt und Landkreis Fulda 11,25 11,25 11,25 11,25 11,25 Vogelsbergkreis 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 Wetteraukreis 9,25 9,25 9,75 10,00 7,50 Wiesbaden Stadt 28,00 30,00 28,00 27,50 26,00 Summe Hessen 349,75 343,50 342,00 331,25 318,25
5 Anlage 2 KV Hessen/ Sicherstellung/ Team Bedarfsprüfung/ Psychiatrische Institutsambulanzen Institutsambulanz PLZ Ort Straße VITOS Klinik Lahnhöhe, Zweigsprechstunde Schwalmstadt Schwalmstadt Schimmelpfengstraße 6 Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychiatrische Ambulanz Heppenheim Heppenheim (Bergstraße) Ludwigstraße 54 Klinikum Werra-Meißner GmbH, Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie, Zweigprais Witzenhausen Eschwege Elsa-Brändström-Straße 1 Klinikum Werra-Meißner GmbH, Zentrum für Psychiatrie und Psychotherapie des Kreiskrankenhauses Eschwege Eschwege Elsa-Brändström-Straße 1 Gesundheitszentrum Wetterau ggmbh Nidda Kurstraße 2 a Krankenhaus Eichhof, Psychiatrische Institutsambulanz Lauterbach (Hessen) Am Eichberg 41 Vitos Haina ggmbh, Klinik für gerichtliche Psychiatrie Haina (Kloster) Landgraf-Philipp-Platz 3 Vitos Klinik Hofheim Riedstadt Philippsanlage 101 Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Hanau Leimenstraße 20 VITOS Gießen-Marburg gemeinnützige GmbH, Psychiatrisches Krankenhaus Marburg Cappeler Straße 98 Universitätsklinikum Gießen und Marburg, Psychiatrische Institutsambulanz Marburg Rudolf-Bultmann-Straße 8 Vitos Rheingaus ggmbh, Zentrum für soziale Psychiatrie Eichberg Eltville am Rhein Kloster Eberbach Str. 4 Klinikum Fulda, Psychiatrische Klinik Fulda Pacelliallee 4 Vitos Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Merxhausen Bad Emstal Landgraf-Philipp-Straße 9 Psychiatrische Institutsambulanz Groß-Umstadt Groß-Umstadt Krankenhausstraße 11 Vitos Haina ggmbh, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Haina (Kloster) Landgraf-Philipp-Platz 3 Agaplesion Elisabethenstift, Psychiatrische Institutsambulanz (PIA) Darmstadt Erbacher Straße 57 Psychiatrisches Krankenhaus Hadamar Hadamar Moenchberg 8 Vitos Klinikum Weilmünster ggmbh Weilmünster Weilstraße 10 Klinik Hohe Mark, Instituts-Amb.Psychiatrie u.psychotherap Frankfurt am Main Burgstraße 106 Vitos Philippshospital Riedstadt, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Riedstadt Philippsanlage 101 Vitos psychiatrische Ambulanz Idstein Idstein Limburger Straße 39 Zentrum für Soziale Psychiatrie Hochtaunus GmbH, Waldkrankenhaus Köppern Bad Homburg Taunusstraße 5 Vitos Herborn, Rehbergpark, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Herborn Austraße 40 Zentrum für Soziale Psychiatrie Institutsambulanz Gießen Licher Straße 106
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