Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen Hartz IV und Mindestlohn in der aktuellen politischen Diskussion Lage, 2.

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1 Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen Hartz IV und Mindestlohn in der aktuellen politischen Diskussion Lage, 2. Juli 2015 «Neue Festsetzung der Regelsätze aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2013 was folgt daraus?» Dr. Rudolf Martens Paritätische Forschungsstelle / Berlin forschung@paritaet.org T

2 Direkter Bezug: Arbeitslosengeld II (SGB II) Sozialgeld (SGB II) Sozialhilfe (SGB XII) Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung (SGB XII) Barbeträge in Einrichtungen (SGB XII) Unterhaltsrecht (Festlegung Mindestunterhalt) Kriegsopferfürsorge (Bundesversorgungsgesetz) Asylbewerberleistungsgesetz Grund- und Kinderfreibeträge in der Einkommensteuer Indirekter Bezug: Kinderzuschlag Pfändungsfreigrenzen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Wohngeld Mindestlohn und Niedriglohn 2

3 3

4 Bezieher von Existenzminimumleistungen 2011, 2012 und Daten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder. Jahr Insgesamt Leistungen nach dem SGB II Hartz IV Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung Alter und Erwerbsminderung Asylbewerberleistungen Kriegsopferfürsorge

5 Vergleich von Grundsicherung im Alter und Wohngeld Ein-Personen-Haushalte Armutsschwelle Ein-Personen-Haushalte 2011 = 995 Euro 900 Wohngeldschwellen = 780 bis 860 Euro 800 Angaben in Euro Grundsicherungsschwelle = 690 Euro Heizkosten Renteneinkommen (bereinigt) 500 Regelsatz 2011 = 364 Euro 400 Nettokaltmiete untere Grenze Wohngeldanspruch 300 Grundsicherung im Alter Wohngeld 5

6 Wir müssen und wir haben unseren Arbeitsmarkt liberalisiert. Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt. ( ) Wir haben einen funktionierenden Niedriglohnsektor aufgebaut, und wir haben bei der Unterstützungszahlung Anreize dafür, Arbeit aufzunehmen, sehr stark in den Vordergrund gestellt. Es hat erhebliche Auseinandersetzungen mit starken Interessengruppen in unserer Gesellschaft gegeben. Aber wir haben diese Auseinandersetzungen durchgestanden. Und wir sind sicher, dass das veränderte System am Arbeitsmarkt erfolgreich sein wird. Gerhard Schröder vor dem World Economic Forum in Davos,

7 Deutschland: Bruttoarbeitsentgelte sozialversicherungspflichtige Vollzeiterwerbstätige Grenze 1. und 2. Quintil Median Grenze 4. und 5. Quintil Grenze 2. und 3. Quintil Grenze 3. und 4. Quintil

8 140,0 135,0 Deutschland: Bruttoarbeitentgelte sozialversicherungspflichtige Vollzeiterwerbstätige 130,0 125,0 120,0 Grenze 1. und 2. Quintil Grenze 2. und 3. Quintil Median Grenze 3. und 4. Quintil Grenze 4. und 5. Quintil 115,0 110,0 105,0 100,

9 110,0 Deutschland: Bruttoarbeitentgelte deflationiert sozialversicherungspflichtige Vollzeiterwerbstätige 105,0 100,0 95,0 Grenze 1. und 2. Quintil Grenze 2. und 3. Quintil Median 90,0 Grenze 3. und 4. Quintil Grenze 4. und 5. Quintil 85,

10 BA-Vizepräsident Heinrich Alt zu Hartz IV-Regelsätzen: Nur Lebenskünstler können auf Dauer von 364 Euro im Monat leben. Als Überbrückung ist das vertretbar, aber auf lange Sicht ist Transferbezug menschenunwürdig. Der Tagesspiegel,

11 11

12 Mikrozensus 2008 EVS

13 13

14 Alter Kinder Ein-Personen-Haushalte (untere 15 %) insgesamt Anzahl Haushalte EVS 2008 (Rechenweise Bund) ohne Stromheizung ohne Kraftstoffe ohne Mobilfunk Bestimmung Kinderregelsätze, Zwei-Erwachsenenhaushalte mit 1 Kind (untere 20 %) unter 6 Jahre bis unter 14 Jahre < bis unter 18 Jahre < 25 < 25 14

15 Abt. Nr. EVS-Abteilungen 2008 EVS %- Bezugsgruppe EVS %-Bezugsgruppe EVS*) RS Bund EVS**) RS Bund Einzelangaben in Euro RS Parität 01 Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 125,47 128,46 129,63 132,72 129,64 02 Alkoholische Getränke, Tabakwaren u.ä. 19, , ,79 03 Bekleidung und Schuhe 31,62 30,40 33,19 31,84 32,59 04 Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung 370,25 30,24 380,50 32,27 32,27 05 Innenausstattung, Haushaltsgeräte und gegenstände 29,36 27,41 31,19 28,37 28,99 06 Gesundheitspflege 26,27 15,55 27,63 16,93 16,93 07 Verkehr 59,26 22,78 62,34 25,08 30,38 08 Nachrichtenübermittlung 38,87 31,96 39,97 32,49 39,97 09 Freizeit, Unterhaltung und Kultur 75,42 39,96 81,36 42,82 53,62 10 Bildungswesen 7,94 1,39 7,26 1,45 1,45 11 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 28,11 7,16 28,76 7,27 25,49 12 Andere Waren und Dienstleistungen 31,45 26,50 33,77 28,44 28,44 Summe EVS *) / Regelsatz ,09 361,81 875,47 379,68 439,56 Regelsatz 363,80 381,77 441,98 Regelsatz gerundet 2010 bzw. zum 1. Januar Einmalleistungen Parität gerundet 26 Regelsatz Parität ohne Einmalleistungen zum 1. Januar

16 Abt. Nr. Zusammensetzung Regelsatz Einkommens- und Verbrauchsstichprobe %-Bezugsgruppe Bundesregierung 20 %-Bezugsgruppe 01 Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 128,46 132,72 02 Alkoholische Getränke, Tabakwaren Bekleidung und Schuhe 30,40 31,84 04 Wohnen, Energie, Wohnungsinstandhaltung 30,24 32,27 05 Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 27,41 28,63 06 Gesundheitspflege 15,55 16,93 07 Verkehr 22,78 24,51 08 Nachrichtenübermittlung 31,96 32,49 09 Freizeit, Unterhaltung und Kultur 39,96 42,82 10 Bildungswesen 1,39 1,45 11 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 7,16 7,27 12 Andere Waren und Dienstleistungen 26,50 28,44 Summe 361,81 379,37 Plus 0,55 % von 2008 auf ,80 381,45 Regelsatz 2010 bzw. 1. Januar 2011 gerundet

17 Gütergruppen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) EVS Bund Parität Bund Parität Bund Parität 01 Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke 02 Alkoholische Getränke, Tabakwaren u.ä. 128,46 129,64 138,82 140,09 141,66 143,04 0,00 19,79 0,00 21,39 0,00 21,84 03 Bekleidung und Schuhe 30,40 32,59 32,85 35,22 33,52 35,96 04 Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung 05 Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände 30,24 32,27 32,68 34,87 33,35 35,61 27,41 28,99 29,62 31,33 30,23 31,99 06 Gesundheitspflege 15,55 16,93 16,81 18,29 17,15 18,68 07 Verkehr 22,78 30,38 24,62 32,83 25,12 33,52 08 Nachrichtenübermittlung 31,96 39,97 34,54 43,19 35,25 44,10 09 Freizeit, Unterhaltung und Kultur 39,96 53,62 43,18 57,94 44,07 59,16 10 Bildungswesen 1,39 1,45 1,50 1,57 1,53 1,60 11 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen 12 Andere Waren und Dienst- Leistungen 7,16 25,49 7,74 27,55 7,90 28,12 26,50 28,44 28,64 30,73 29,22 31,38 Summe Regelsatz 361,81 439,56 391,00 475,00 399,00 485,00 Regelsatz 361,81 414, Einmalleistungen 25, Regelsatz mit Einmalleistungen 361,81 439,

18 18

19 Größte Kürzungsbeträge bei der Bestimmung des Regelsatzes 2008 für Erwachsene (Ein-Personen-Haushalte) Verminderung der Bezugsgruppe von 20 % auf 15 % 17,87 Keine Herausrechnung der Dunkelziffer 11,54 Herausnahme von Tabak und Alkohol 16,28 Verpflegung in Kantinen und Gaststätten Anrechnungen nur des Nährwertes 17,96 Summe 63,65 Hochrechnung auf ,19 Regelsatz Ein-Personen-Haushalte ,00 19

20 Verkehr (Sonderauswertung für Haushalte ohne Kraftstoffverbrauch und ohne Schmiermittel), 6-14 Jahre lfd. Nr Code Gegenstand der Nachweisung durchschnittliche monatliche Ausgaben der Referenzhaushalte in Euro davon durchschnittliche monatliche Ausgaben für Kind in Euro regelbedarfsrelevanter Anteil Kind regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben in Euro für Kind Kauf von Fahrrädern / / 100,0% / Zubehör, Einzel- und Ersatzteile für Fahrräder (2,82) (0,42) 100,0% (0,42) Wartungen/Reparaturen / / 100,0% / Fremde Verkehrsdienstleistungen (ohne im Luftverkehr / ohne auf Reisen) / / 100,0% / Fremde Verkehrsdienstleistungen (ohne im Luftverkehr / auf Reisen) / / 100,0% / Summe regelbedarfsrelevanter Ausgaben Abteilung 07 14,00 20

21 Nr. Codes 1 01 Gegenstand der Nachweisung Nahrungsmittel, alkoholfreie Getränke EVS %-Bezugsgruppe Euro Anteil Bund RS Bund EVS %-Bezugsgruppe Euro Anteil Parität RS Parität 125,47 % 128,46 129,63 % 129, Nahrungsmittel 112, % 112,12 115, % 115, Alkoholfreie Getränke 13, % 13,35 13, % 13, Mineralwasser als Substitution der alkoholischen Getränke Alkoholische Getränke, Tabakwaren u.ä. 2, % 2,99 3,08 0 % 19,27 0,00 19,86 19,79 21

22 Nr. Codes Gegenstand der Nachweisung Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen Euro EVS %- Bezugsgruppe Anteil Bund RS Bund Euro EVS %- Bezugsgruppe Anteil Parität RS Parität 28,11 7,16 28,76 25, Verpflegungsdienstleistung. 25,12 ü ü 25,49 ü ü Speisen und Getränke in Restaurants, Cafés, an Imbissst. U. Lieferservice Speisen und Getränke in Kantinen und Mensen 21,00 0% 21,60 100% 21,60 4,12 0% 3,89 100% 3, Übernachtungen 2,99 0% 3,27 0% 22

23 15 %-Bezugsgruppe 20 %-Bezugsgruppe (1) Bundesregierung: ohne Kfz und ohne Kraftstoffe (2) Ohne Kfz mit Kraftstoff (3) Mit Kfz und Kraftstoff (1) Analog Bundesregierung ohne Kfz und ohne Kraftstoffe (2) Paritätischer: ohne Kfz mit Kraftstoff (3) Mit Kfz und Kraftstoff 22,78 28,64 41,74 25,08 30,38 45,62 23

24 Vorgehensweise Bundesregierung Bezugsgruppe - Verminderung der Bezugsgruppe Einpersonenhaushalte 20 auf 15 % Wirkung auf Regelsatzhöhe bzw. Bezugsgruppe Regelsatz wird substantiell vermindert - keine Berechnung der Dunkelziffer Regelsatz wird vermindert, teilweise Zirkelschlüsse - Aufstocker, Arbeitslosengeld I, Wohngeldbezieher, Kinderzuschlagsbezieher in Bezugsgruppe EVS-Abteilungen - Abt. 02 Alkoholische Getränke, Tabakwaren : vollständige Kürzung - Abt. 07 Verkehr : Haushalte ohne Ausgaben für Kraftstoffe - Abt. 08 Nachrichtenübermittlung : Nur Ausgaben ohne Mobilfunk werden anerkannt - Abt. 11 Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen : lediglich Materialkosten anerkannt Kinderregelsätze - keine vollständige Dokumentation der Zusammensetzung der Kinderregelsätze bzw. der EVS- Auswertung Regelsatz wird vermindert, Gefahr von Zirkelschlüssen Regelsatz wird substantiell vermindert, Bezugsgruppe wird deutlich verzerrt Regelsatz wird vermindert, Bezugsgruppe möglicherweise verzerrt Regelsatz wird vermindert, Bezugsgruppe möglicherweise verzerrt Regelsatz wird substantiell vermindert Verbrauchspositionen mit unter 25 Haushalten werden nicht dokumentiert, Kinderregelsätze nicht nachvollziehbar; Alternativrechnungen nicht möglich Bewertung i.s. BVerfG-Urteil vom 9. Februar 2010 Kürzung ohne Begründung, nicht im Einklang mit BVerG-Urteil Auftrag im Urteil nicht nachgekommen Fehlende Expertise der Bundesregierung zur Frage der Zirkelschlüsse Methodisch fehlerhafte Vorgehensweise, die einer willkürlichen Kürzung entspricht Fehlende Expertise zum Mobilitätsbedarf, insbesondere unkritische Übertragung auf Kinderregelsätze; ohne Begründung Fehlende Expertise zum Kommunikationsbedarf div. Nutzergruppen, ungenügende Begründung Verletzung des soziokulturellen Existenzminimums durch Reduktion auf das physische Existenzminimum Deutliche Verletzung des Transparenzgebotes, 24

25 Anzahl der Kreise und Relationen der Hartz IV-Leistungen (nur Bund) zum regionalen BIP, Häufigkeitsverteilungen für West- und Ostdeutschland. Kreise und kreisfreie Städte Relation SGB II zum regionalen BIP 180 Anzahl Kreise und kreisfreie Städte Westdeutschland Ostdeutschland Dr. Rudolf Martens / Paritätische Forschungsstelle, Berlin - 02/ unter 1,0 % 1,0 % bis 1,5 % 1,5 % bis 2,0 % 2,0 % bis 2,5 % 2,5 % bis 3,0 % 3,0 % bis 3,5 % 3,5 % bis 4,0 % 4,0 % bis 4,5 % mehr als 4,5 % 25

26 Anhang 26

27 Kind 6 bis unter 14 Jahre: Besuch von Sportund Kulturveranstaltungen ohne Haushalte unterhalb SH-Schwelle Sport-, Kulturveranstalt., Euro pro Monat 14,00 12,00 10,00 8,00 6,00 4,00 Auffüllbetrag Besuch von Sport- und Kulturveranstaltungen auf 8,17 3,95 2,00 alle Quintil Quintil Quintil Quintil Einkommensquintile Der PARITÄTISCHE Gesamtverband / August 5. Quintil 27

28 Kind von 6 bis unter 14 Jahre: Nahrungsmittel, EVS ,00 Nahrungsmittel in Euro pro Tag 4,50 4,00 3,50 3,00 Discounter + Supermarkt Discounter 2,50 alle 1. Quintil 2. Quintil 3. Quintil 4. Quintil 5. Quintil Einkommensquintile Der PARITÄTISCHE Gesamtverband / August

29 29

30 Mehrbedarf (Pauschalen) für Warmwasserbereitung Regelbedarfsstufen Höhe des Regelsatzes in Euro Mehrbedarf der Regelbedarfsstufe in Prozent der jeweiligen Regelbedarfsstufe Mehrbedarf für Warmwasserbereitung in Euro ,3 9, ,3 8, ,3 7, ,4 4, ,2 3, ,8 1,87 30

31 28 Bedarfe für Bildung und Teilhabe (4) Bei Schülerinnen und Schülern, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden und es der leistungsberechtigten Person nicht zugemutet werden kann, die Aufwendungen aus dem Regelbedarf zu bestreiten. Als zumutbare Eigenleistung gilt in der Regel ein Betrag in Höhe von 5 Euro monatlich. 31

32 32

33 Verweildauer Alleinerziehende in Hartz IV länger als 2 Jahre Bayern Baden-Württemberg Rheinland-Pfalz Hessen Thüringen Niedersachsen Saarland Schleswig-Holstein Nordrhein-Westfalen Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Hamburg Bremen Berlin Deutschland West Ost

34 Schema zu Regelsatz und Bedarfsentwicklung Bedarfsniveau Dr. Rudolf Martens / Paritätische Forschungsstelle Berlin, 05/2010 potentielle 420 Bedarfslücke Bestand und aufschiebbarer Bedarf Verminderung Bedarfslücken Angaben in Euro Sachleistungen Tafeln in Euro 360 Grundsicherungsniveau 340 ½ Jahr 1 Jahr 1 ½ Jahre 2 Jahre 2 ½ Jahre 34 Zeitachse

35 Erwachsenenregelsatz 14 bis unter 18 Jahre Regelsatz Bund mit Teilhabe & Bildung 40 (327) (442) jeweils Regelsatz- Vorschlag Parität mit Einmalleistungen 6 bis unter 14 Jahre (291) 0 bis undter 6 Jahre (255) Dr. Rudolf Martens / Paritätische Forschungsstelle 03/2011 Regelsatzhöhen in Euro 35

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