Widerrufsrecht im Mietrecht
|
|
- Edith Richter
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Widerrufsrecht im Mietrecht Sonnenstraße München Telefon 089 / Fax 089 / info@haus-und-grund-bayern.de
2 Widerrufsrecht im Mietrecht 1 Am 13. Juni 2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in Kraft getreten. Obwohl die Vermietung von Wohnraum ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der europäischen Richtlinie ausgenommen ist, hat der deutsche Gesetzgeber Wohnraummietverträge in einem geringen Umfang einbezogen ( 312 Abs. 4 Satz 1 BGB). Dies hat zur Folge, dass dem Mieter unter bestimmten Voraussetzungen ein Widerrufsrecht eingeräumt wurde ( 312 Abs. 4 Satz 1, Abs. 3 Nr. 7, 312g Abs. 1, 355 BGB). Ein Ausschluss des Widerrufsrechts ist nicht möglich ( 312k BGB). Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um das Widerrufsrecht im Mietrecht übersichtlich zusammengestellt: Welche Verträge kann der Mieter möglicherweise widerrufen?» Mietverträge» Verträge im laufenden Mietverhältnis mit Leistungspflichten des Mieters ( 312 Abs. 1 BGB), zum Beispiel: Mieterhöhungen (zu den Ausnahmen: siehe nächste Frage), Vereinbarungen über Betriebskosten, Kautionsvereinbarungen, Aufhebungsverträge mit Leistungspflichten des Mieters, Modernisierungsvereinbarungen mit Leistungspflichten des Mieters oder Verträge, durch die sich der Mieter nachträglich zu Schönheitsreparaturen verpflichtet. Welche Verträge kann der Mieter nicht widerrufen?» Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ( 558 BGB) Bei dieser Mieterhöhung wird der Mieter bereits ausreichend geschützt, da ihm eine Frist von mindestens zwei Monaten zum Überlegen eingeräumt wird ( 558b Abs. 2 Satz 1 BGB).» Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen ( 559 BGB) Es handelt sich hierbei um keinen Vertrag, sondern einen gesetzlichen Anspruch.» Anpassungen von Betriebskostenvorauszahlungen ( 560 Abs. 4 BGB) Es handelt sich hierbei um keinen Vertrag, da die Anpassung der Betriebskosten vom Vermieter einseitig vorgenommen werden kann. Ist es möglich zu verhindern, dass der Mieter den Mietvertrag widerrufen darf?, wenn vor dem Abschluss eines Mietvertrags über Wohnraum eine Wohnungsbesichtigung stattgefunden hat, dann darf der Mieter den Mietvertrag nicht widerrufen ( 312 Abs. 4 Satz 2 BGB). Dies sollte der Vermieter nachweisbar dokumentieren. Vorsicht: Es müssen alle im Mietvertrag aufgenommenen Mieter die Wohnung besichtigt haben. Kommen nicht alle zur Besichtigung (zum Beispiel wenn ein Student die Wohnung besichtigt, der Mietvertrag aber von den Eltern unterschrieben wird, oder wenn nur ein Ehepartner zur Besichtigung kommt, weil der andere Ehepartner aus beruflichen Gründen daran gehindert ist, die Wohnung zu besichtigen), müssen sich die nicht anwesenden Mieter bei der Besichtigung wirksam vertreten lassen.
3 Widerrufsrecht im Mietrecht 2 Besteht das Widerrufsrecht ansonsten immer?, nur unter bestimmten Voraussetzungen: Verbrauchervertrag? Abschluss des Vertrags über Fernkommunikationsmittel (Fernabsatzvertrag), z.b.: Brief Fax Telefon SMS Abschluss des Vertrags im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs oder Dienstleistungssystems? Abschluss des Vertrags außerhalb von Geschäftsräumen? Kein Widerrufsrecht Widerrufsrecht Kein Widerrufsrecht Verbrauchervertrag ( 312 Abs. 1, 310 Abs. 3 BGB)? Verbrauchervertrag = Vertrag zwischen einem Verbraucher ( 13 BGB) und einem Unternehmer ( 14 BGB). Hier fehlt es an einer vom Bundesgerichtshof klar gezogenen Grenze zwischen gewerblicher Vermietung und privater Vermögensverwaltung. Nur bei einer gewerblichen Vermietung ist der private Vermieter Unternehmer. Es gibt Gerichte, die der Auffassung sind, dass private Vermieter grundsätzlich gewerblich tätig sind. Deshalb sollte im Zweifel angenommen werden, dass der Vermieter Unternehmer ist und deshalb ein Verbrauchervertrag vorliegt. Abschluss des Vertrags im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs oder Dienstleistungssystems ( 312g Abs. 1, 312c BGB)? Ein solches System setzt voraus, dass der Unternehmer so organisiert ist, dass Verträge regelmäßig im Fernabsatz abgeschlossen und abgewickelt werden können. Private Vermieter verfügen in der Regel nicht über ein solches System, weil sie Verträge nur ausnahmsweise in dieser Form abschließen. Wenn private Vermieter beim Abschluss des Vertrags auf Dritte (z.b. Verwalter, Rechtsanwälte, Haus & Grund) zurückgreifen, wird ihnen deren System zugerechnet. Abschluss des Vertrags außerhalb von Geschäftsräumen ( 312g Abs. 1, 312b BGB)? Private Vermieter verfügen in der Regel über keine eigenen Geschäftsräume (das Wohnoder Arbeitszimmer in der Privatwohnung des Vermieters ist kein Geschäftsraum). Also schließen sie grundsätzlich Verträge außerhalb von Geschäftsräumen ab. Wenn Vermieter beim Abschluss des Vertrags auf Dritte (z.b. Verwalter, Rechtsanwälte, Haus & Grund) zurückgreifen, werden deren Geschäftsräume dem Vermieter zugerechnet.
4 Widerrufsrecht im Mietrecht 3 Gibt es Möglichkeiten zu verhindern, dass diese Voraussetzungen eintreffen? Wenn vor dem Abschluss eines Mietvertrags über Wohnraum eine Wohnungsbesichtigung stattgefunden hat, dann darf der Mieter den Mietvertrag nicht widerrufen (siehe oben). Wenn vor dem Abschluss eines Mietvertrags über Wohnraum keine Wohnungsbesichtigung stattgefunden hat oder Verträge im laufenden Mietverhältnis mit Leistungspflichten des Mieters abgeschlossen wurden und der Abschluss des Vertrags nicht über ein für den Fernabsatz organisiertes Vertriebs oder Dienstleistungssystem ( 312c BGB) erfolgt, sollte man verhindern, dass der Vertrag bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Mieters und des Vermieters an einem Ort geschlossen wird. Denn nur dann wurde der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen ( 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) und der Mieter hat das Recht den Vertrag zu widerrufen. Der Vertrag sollte dem Mieter also im Idealfall zugeschickt werden. Dann wurde der Vertrag zwar mit Hilfe von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen, aber es besteht mangels eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs oder Dienstleistungssystems kein Widerrufsrecht ( 312c BGB). Wenn der Vermieter den Vertrag seinem Mieter persönlich übergeben möchte, sollte der Mieter den Vertrag nicht sofort unterschreiben. Der Mieter sollte vielmehr aufgefordert werden, sich den Vertrag alleine gründlich durchzulesen und dann dem Vermieter zuzuschicken. Bis wann kann der Mieter die Verträge widerrufen, wenn er ein Widerrufsrecht hat? Wenn der Mieter ein Widerrufsrecht hat, dann muss er den Vertrag grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrags widerrufen ( 355 Abs. 2 BGB). Die Widerrufsfrist von 14 Tagen beginnt allerdings erst zu laufen, wenn der Mieter über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt wurde ( 356 Abs. 3 Satz 1 BGB). Warum muss der Mieter über ein bestehendes Widerrufsrecht belehrt werden? Wenn der Mieter nicht über ein vorhandenes Widerrufsrecht belehrt wird, dann verlängert sich sein Recht den Vertrag zu widerrufen. Und zwar auf 12 Monate und 14 Tage ( 356 Abs. 3 Satz 2 BGB). Es kann also sein, dass der Mieter nach 12 Monaten und 14 Tagen von seinem Vermieter sämtliche Mietzahlungen zurück verlangt, ohne für die Überlassung der Wohnung etwas zahlen zu müssen. Wie muss der Mieter ein bestehendes Widerrufsrecht geltend machen? Wenn der Mieter ein Widerrufsrecht hat und dieses nutzen möchte, dann reicht es aus, wenn er den Widerruf gegenüber dem Vermieter formlos erklärt, also beispielsweise mündlich, per Telefon, Fax oder ( 355 Abs. 1 BGB). Es genügt eine eindeutige Äußerung des Mieters, dass er den Vertrag nicht mehr gelten lassen will. Was muss der Vermieter nach einem wirksamen Widerruf des Mieters unternehmen? Nach einem wirksamen Widerruf müssen die empfangenen Leistungen innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet werden ( 355 Abs. 3 Satz 1, 357 Abs. 1 BGB). Der Vermieter muss also seinem Mieter sämtliche im Zusammenhang mit dem widerrufenen Vertrag erhaltenen Zahlungen zurückgewähren.
5 Widerrufsrecht im Mietrecht 4 Was schuldet der Mieter seinem Vermieter nach einem wirksamen Widerruf? Der Mieter schuldet seinem Vermieter nach einem wirksamen Widerruf nur dann einen Wertersatz, wenn er ausdrücklich verlangt hat, dass der Vermieter die Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen erbringt und im Rahmen der Widerrufsbelehrung darüber informiert wurde, dass er Wertersatz für die in Anspruch genommene Leistung schuldet, wenn er sein Widerrufsrecht ausübt ( 357 Abs. 8 BGB). Treffen den Vermieter noch andere Informationspflichten? Wenn dem Mieter ein Widerrufsrecht zusteht, dann muss er über dieses belehrt werden ( 312 Abs. 4, Abs. 3 Nr. 6 BGB, Art. 246a Abs. 2 Satz 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche EGBGB). Die Informationspflichten bezüglich eines bestehenden Widerrufsrechts können durch die amtliche Widerrufsbelehrung erfüllt werden (Art. 246a Abs. 2 Satz 2 EGBGB). Nach derzeit herrschender Auffassung muss der Vermieter seinen Mieter darüber hinaus informieren über ( 312d Abs. 1 Satz 1 BGB, Art. 246a 1 Abs. 1 Satz 1 EGBGB):» wesentlichen Eigenschaften der Wohnung» Identität, Anschrift und Telefonnummer des Vermieters» Miethöhe und Zahlungsbedingungen» gesetzliche Mängelhaftungsrechte» Mietbeginn und Mietdauer bzw. Kündigungsmöglichkeiten» Bedingungen der Kaution Ein Verweis auf die Verträge von Haus & Grund dürfte zur Erfüllung dieser Informationspflichten ausreichen. Erfüllt der Vermieter diese Informationspflichten nicht und sollten hieraus ein Schaden entstehen, kann der Mieter Ersatz dieses Schadens verlangen. Auswirkungen auf die Widerrufsfrist bestehen aber keine ( 356 Abs. 3 Satz 1 BGB, 246a 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB).
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen:
Widerrufsrechte des Mieters bei Wohnraum-Mietverträgen: rechtliche Grundlagen: Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom
MehrDie Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Vortrag zum 6. Fachtag Baurecht 1 26. Februar 2014 Alexander Meyer Die Ziele der neuen Richtlinie statt einer Vielzahl von nicht kohärenten Richtlinien für
MehrÄnderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) Köln, den 14. November 2013
Änderung des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) Köln, den 14. November 2013 1 Fernunterrichtsschutzgesetz in Kraft getreten am 1. Januar 1977 Zuletzt geändert durch das Gesetz vom 2. November 2011
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 47 Die richtige Mieterhöhung RA Robert Becker Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 48 Die richtige
MehrNeue Gesetze 2015: Widerrufsrechte im Mietrecht, Mietpreisbremse und Bestellerprinzip. RA Gerhard Frieser
: Widerrufsrechte im Mietrecht, Mietpreisbremse und Bestellerprinzip RA Gerhard Frieser Verbraucherrechterichtlinie Anwendungsbereich im Mietrecht Die Vorschriften der 312 ff BGB sind anzuwenden auf Verbraucherverträge
MehrINFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT
INFORMATIONEN ZUM WIDERRUFSRECHT Sofern ein außerhalb von Geschäftsräumen geschlossener Vertrag vorliegt, also ein Vertrag, 1. der bei gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit des Verbrauchers und des Unternehmers
MehrWiderrufsrechte des Kunden - Rechtsfolgen für Immobilienverwaltungen und Makler. Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter HWR Berlin
Widerrufsrechte des Kunden - Rechtsfolgen für Immobilienverwaltungen und Makler Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter HWR Berlin 1 Gliederung 1. Einführung in das Widerrufsrecht 2. Auswirkungen auf die Mietverwaltung
MehrINFO-Post 4/2014. Achtung Falle Der Widerruf des Mieters im Verbrauchermietrecht. Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7
INFO-Post Gerhart-Hauptmann-Straße 6 99096 Erfurt Telefon: (0361) 43 05 63 7 E-Mail: recht@raberundcoll.de Telefax: (0361) 43 05 63 99 www.raberundcoll.de In Kooperation mit: 4/2014 Achtung Falle Der Widerruf
MehrReferentenentwurf für ein
- 1 - Bearbeitungsstand: 23.03.2010 11:41 Uhr Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen1) Vom [Datum der Ausfertigung] Der
MehrTitel, Vorname, Name Geburtsdatum Beruf / Tätigkeit. E-Mail-Adresse Telefonnummer Faxnummer. Bank (für Zahlungen an mich) Bankleitzahl Kontonummer
Original K & S FRISIA. Annahmebestätigung K & S FRISIA. Kopie für Berater K & S FRISIA. Kopie für Anleger K & S FRISIA. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Beitrittserklärung innerhalb von
Mehr34. Mietrechtstage in Berchtesgaden. Verbraucherschutz Widerrufsrechte des Mieters. Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld
34. Mietrechtstage in Berchtesgaden Verbraucherschutz Widerrufsrechte des Mieters Prof. Dr. Markus Artz, Universität Bielefeld Folie 1 Das Horrorszenario Die Parteien schließen einen Mietvertrag, der Mieter
MehrBekämpfung von Zahlungsverzug. Neues Gesetz für den Geschäftsverkehr
Bekämpfung von Zahlungsverzug Neues Gesetz für den Geschäftsverkehr Gesetzesänderung zum 29.07.14 Zahlungsverzug ist im Geschäftsverkehr ein großes Problem, die Liquidität fehlt den Unternehmen. Die gerichtliche
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Branchentalk Immobilienwirtschaft Wuppertal, 1. September 2014
Widerrufsrecht für Verbraucher Rudolf Koch IVD Vizepräsident Branchentalk Immobilienwirtschaft Wuppertal, 1. September 2014 Agenda Der Makler und das neue Verbraucherrecht Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrNeues Verbraucherrecht Neue Pflichten für Handwerker
Neues Verbraucherrecht Neue Pflichten für Handwerker Am 13.06.2014 tritt ein neues Verbraucherrecht in Kraft. Die EU-Verbraucherrechterichtlinie aus dem Jahre 2011 wird umgesetzt. Ziel ist die Verbesserung
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher A. Widerrufsbelehrung bei einem vor dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Verbrauchervertrag Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe
MehrPreisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung
Preisübersicht für Maklertätigkeit Mietwohnung Basispaket Mietobjekt (für 12 Monate) Erstbesichtigung der Wohnung & Aufnahme des Objekts Verfassen des Exposés Interessentenverwaltung Telefonische Auskunft
MehrNeues Verbraucherrecht und SHK-Handwerk
Neues Verbraucherrecht und SHK-Handwerk Verbraucherrechterichtlinie 2011/83 Umsetzungsgesetz seit 13. Juni 2014 in Kraft Ziel: EU will hohen, einheitlichen Verbraucherschutz und Hindernisse in grenzüberschreitenden
MehrInformations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab )
Informations- und Bereitstellungspflichten im Online-Handel nach der Verbraucherrechtsrichtlinie (ab 13.06.2014) 312d Abs.1 Informationspflichten bei Fernabsatzverträgen 312f Abs. 2 Abschriften und Bestätigungen
MehrAllgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Allgemeines Geltungsbereich Diese Bedingungen der Metzgerei Grosse Mannheim gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen
MehrMaklervertrag und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 22.10.2014
Maklervertrag und Widerrufsrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 22.10.2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie und die Umsetzung Der Makler und das neue Verbraucherrecht Wann gilt das
MehrMietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21
Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (
MehrWegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren
Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge
MehrFALL 10 (ZUSATZFALL) LÖSUNG EIN EIMER SEIFE
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2017/18 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ
MehrMiete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht
Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...
MehrVerbraucherrechterichtlinie. Hinweise für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich
Verbraucherrechterichtlinie Hinweise für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich Sehr geehrte Sachverständige, am 13.06.2014 ist das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechtsrichtlinie
MehrFALL 10 (ZUSATZFALL) LÖSUNG EIN EIMER SEIFE
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2015/16 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ
MehrIVD vor Ort: EnEV 2014, Widerrufsrecht IVD-Experten geben Praxistipps
IVD vor Ort: EnEV 2014, Widerrufsrecht IVD-Experten geben Praxistipps Rudolf Koch IVD Vizepräsident IVD West, 02./03.12.2014 Essen, Neuss, Bonn, Koblenz-Rauental, Wörrstadt, Kaiserslautern Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrMietrecht für Vermieter von A-Z
Mietrecht für Vermieter von A-Z von Rudolf Stürzer, Michael Koch 2. Auflage Mietrecht für Vermieter von A-Z Stürzer / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrBlank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...
... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-
MehrInhalt Vorwort 15 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? Worauf ist bei Abschluss des Mietvertrags zu achten? 33
Inhalt Vorwort 15 1 Wie lässt sich ein passender Mieter finden? 17 1.1 Die Suche nach dem richtigen Mieter 17 1.2 Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz: Was muss der Vermieter bei der Auswahl der Bewerber
MehrDas neue Fernabsatzrecht 2014 -
Das neue Fernabsatzrecht 2014 - Eine systematische Einführung Dr. Felix Buchmann Überblick Anwendungsbereich der fernabsatzrechtlichen Vorschriften neu Einheitliche Regelung für die Europäische Union Widerrufsfrist
MehrKlausurbesprechung Modul Sommersemester 2015
Klausurbesprechung Modul 55301 Sommersemester 2015 Akad. Rat Dr. Frank Spohnheimer Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatrechtsgeschichte sowie Handels- und Gesellschaftsrecht Feld 2 Notenverteilung
MehrSonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax:
Sonnenstraße 11/IV Telefon: 089 91049105 80331 München Telefax: 089 91049106 E-Mail: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zum Mietrecht) April 2015 I N H A L T 1.
MehrLiebe Leser, Nehmen Sie sich also noch 5 Minuten, bevor Sie den Mietvertrag vorschnell an Ihren künftigen Mieter abschicken. Viel Erfolg wünscht Ihnen
Mietverträge Liebe Leser, Als Vermieter müssen Sie sorgfältig arbeiten. Fehler im Mietvertrag können Sie schnell bares Geld kosten. Vermeiden Sie daher unvollständige und unwirksame Verträge. Ganz schnell
MehrWohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen!
Wohnen bei privaten Vermietern? Was Vermieter und Studierende wissen müssen! Die Vereinbarung und Abwicklung von Mietverhältnissen mit Studierenden verläuft nach unserer Erfahrung in der Regel unproblematisch.
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25
Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse
MehrVerbraucherschutzrecht Wie des Widerrufs
Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 6 b Seite 1 von 6 Verbraucherschutzrecht Wie des Widerrufs Hinweis: Diese Übersicht beschäftigt sich mit den Rechtsfolgen des Widerrufs, 355 f. BGB 1. Allgemein
MehrMerkblatt für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich
Merkblatt für den Abschluss von Verträgen im privatgutachterlichen Bereich Ab dem 13. Juni 2014 tritt das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in der Bundesrepublik in Kraft. Das Verbraucherschutzrecht
MehrMerkblatt. für Immobilienmakler. zu dem. ab 13.06.20014 gültigen Widerrufsrecht im Rahmen des Fernabsatzgesetzes
Merkblatt für Immobilienmakler zu dem ab 13.06.20014 gültigen Widerrufsrecht im Rahmen des Fernabsatzgesetzes Hinweis: Hier werden nur die für den Immobilienmakler in Frage kommenden Änderungen beschrieben.
MehrFälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf)
Fälle 7 (Verbraucherschutz & Widerruf) Fall 7.1: Der Student K bestellt telefonisch bei der E-GmbH, die vor allem Musikfanartikel verkauft, ein T-Shirt seiner Lieblingsband Virgin Slayer, das er nach dem
Mehr312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten
312a Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen; Grenzen der Vereinbarung von Entgelten (1) Ruft der Unternehmer oder eine Person, die in seinem Namen oder Auftrag handelt, den Verbraucher
MehrMuster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge
Muster 1 Widerrufsbelehrung für Kaufverträge Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend
MehrMaklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014
Maklerrecht Maklervertrag, Fernabsatz und Widerrufsrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident Hamburg, 05. April 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie Der Makler und das neue Verbraucherrecht Der Maklervertrag
MehrGelbe Erläuterungsbücher. Miete. Kommentar. von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus
Gelbe Erläuterungsbücher Miete ommentar von Hubert Blank, Dr. Ulf Peter Börstinghaus RiAG Ulf P. Börstinghaus, Vorsitzender des Deutschen Mietgerichtstages, ist einer der renommiertesten Mietrechtler überhaupt,
MehrPreis: ,00 4,76 % vom Kaufpreis inkl. 19% MwSt.
Objekt Nr.: 32120 Architektenhaus auf großem Grundstück in Himmelkron Baujahr: 1970 Sanierung: 2007 (Heizung + Wintergarten) Energieausweis: Wohnfläche ca. 234 m² Nutzfläche: ca. 219 m² 131,4 kwh/(m²*a),
MehrInformationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV)
Informationen gemäß der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) (Stand Dezember 2008) Information zu den kostenlosen und kostenpflichtigen Dienstleistungen der Regman
MehrImmobilienscout24 Foren 2014
Immobilienscout24 Foren 2014 Widerruf von Maklerverträgen - Probleme und Lösungen Die Rechtslage seit dem 13.06.2014 Dr. Oliver Buss LL.M. Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt
MehrImmobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht. Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014
Immobilienforum 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Dortmund, 04. Juni 2014 Der Makler und das neue Verbraucherrecht Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrMuster für die Widerrufsbelehrung Widerrufsbelehrung. Widerrufsrecht
Muster für die Widerrufsbelehrung 23.02.2011-03.08.2011 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14 Tagen] [1] ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief,
MehrBürgerliches Gesetzbuch
BGB: 13, 14, 241a, 312b, 312c, 312d, 312f; 355-359; 676 h Bürgerliches Gesetzbuch Bekanntmachung der Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil I Nr.2, Seite 42 vom 8.01.2002)
MehrMAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014
MAKLERRECHT DER MAKLER UND DAS NEUE VERBRAUCHERRECHT 2014 AGENDA I. Der Makler und das neue Verbraucherrecht 2014 (13.06.2014) II. Typische Fallkonstellationen III. Das gesetzliche Widerrufsrecht IV. Vorzeitiges
MehrWohnraummietrecht als Verbraucherrecht
Prof. Dr. Beate Gsell, LMU München Einleitung Gemengelage aus autonomem nationalem Recht und europäisch geprägtem Sozialer Schutz des Wohnraummieters im nationalen Recht Allgemeine zur Gewährleistung materieller
MehrUntermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.
Untermietvertrag Zwischen Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer und - nachfolgend Hauptmieter genannt Name, Vorname Vollständige Anschrift Telefonnummer - nachfolgend Untermieter genannt 1
MehrDie wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher
MehrVertrag über die Gewährung eines Sachdarlehens
Vertrag über die Gewährung eines Sachdarlehens Zwischen Name, Vorname Straße, Hausnummer PLZ, Ort -nachfolgend Darlehensgeber genanntund GoldSilberShop.de GmbH Borsigstraße 18 65205 Wiesbaden -nachfolgend
MehrRechtssichere Dokumente. Online-Shops
Rechtssichere Dokumente für Online-Shops Produkte und Leistungen AGB Hosting-Service inkl. Abmahnkostenschutz Arbeitsverträge, Patientenverfügung etc. zur Selbsterstellung ca. 1000 Mustervorlagen (z.b.
MehrObjekt Nr.: Familienfreundliches Einfamilienhaus in Altenplos. Jeweils ca. 10 Minuten von Bayreuth und Kulmbach entfernt. Preis: 235.
Objekt Nr.: 32116 Familienfreundliches Einfamilienhaus in Altenplos Baujahr: 1970 Bedarfsausweis: Wohnfläche: ca. 143 m² Grundstück: ca. 894 m² Sonstiges: Lage: 207,0 kwh/(m²*a), G, Öl 6 Zimmer Bad mit
MehrProduktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ
Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Stand 04/2016 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Dir einen ersten Überblick über die Dir angebotene Privathaftpflichtversicherung
MehrInformationsblatt für Verbraucher
Informationsblatt für Verbraucher nach Maßgabe des 312a BGB, Art 246 EGBGB, 246a EGBGB i.v.m. der DL-InfoV Ihre Vertragspartner: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 196/500/122 Die 1 sind Mitglieder
Mehr536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen
MehrNeue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Rechtsanwalt Rainer Schulz Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Überblick Inkrafttreten: 29.07.2014 Umsetzung
MehrVertragsabschlüssen. Widerrufsbelehrung bei Vertragsabschlüssen. Inhalt. I. Allgemeines. 19. März 2015 Widerrufsbelehrung bei
Seite 1 von 5 Widerrufsbelehrung bei Inhalt I. Allgemeines II. III. IV. Das Widerrufsrecht Die Widerrufsfolgen Die Widerrufsbelehrung I. Allgemeines Mit Wirkung von Juni 2014 wurden zahlreiche Verbraucherrechte
MehrMietaufhebungsvertrag
Zwischen Vermieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Vermieter" bezeichnet und Mieter (Vor- und Nachname sowie Anschrift) nachstehend als "Mieter bezeichnet wird folgender Mietaufhebungsvertrag
MehrInhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III
Inhalt 1. Teil: Einleitung... 1 Auswirkungen verfassungsrechtlicher Natur/Staatsrecht, Grundrechtseinschränkung... 2 Auswirkungen auf die Entwicklung der sog. ortsüblichen Vergleichsmiete... 3 Auswirkungen
MehrGesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie Informationspflichten und Widerrufsrecht bei Architektenverträgen mit Verbrauchern AKBW Juli 2014 1 Architekt: Thomas Fabrinsky, Karlsruhe, Foto: Stephan
MehrGroßzügige Einraumwohnung im Herzen des Paulusviertels mit Balkon
Herr Web: - 1 - Großzügige Einraumwohnung im Herzen des Paulusviertels mit Balkon Preise Kaltmiete Warmmiete Nebenkosten Heizkosten in Nebenkosten enthalten Mietpreis/m² 410 EUR 550 EUR 140 EUR Ja 6,61
MehrGesetzliche Neuregelungen für Verbraucherverträge. Vorschriften zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechtlinie sind in Kraft
Gesetzliche Neuregelungen für Verbraucherverträge Vorschriften zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechtlinie sind in Kraft Die EU-Richtlinie über die Rechte der Verbraucher (VRRL) hat zu zahlreichen Änderungen
MehrWiderrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht für Verbraucher A. Widerrufsbelehrung bei einem ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossenen Verbrauchervertrag 1. Widerrufsrecht a. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
MehrDie neue Verbraucherrechterichtlinie im Fernabsatz seit dem Was Onlinehändler zum neuen Widerrufsrecht wissen müssen
Die neue Verbraucherrechterichtlinie im Fernabsatz seit dem 13.06.2014 Was Onlinehändler zum neuen Widerrufsrecht wissen müssen Inhalt Europaweites, einheitliches Widerrufsrecht... 4 Ausübung des Widerrufsrechts
MehrIHK zu Köln und RIB e.v. Bestellerprinzip und Widerrufsrecht
IHK zu Köln und RIB e.v. Bestellerprinzip und Widerrufsrecht Änderungen im Maklerrecht durch das Mietrechtsnovellierungsgesetz und Update zum Fernabsatzrecht Rudolf Koch IVD Vizepräsident Agenda Der Makler
MehrIHK Forum Immobilienwirtschaft. Der Maklervertrag und das neue Widerrufsrecht. Der Makler und die EnEV 2014
IHK Forum Immobilienwirtschaft Der Maklervertrag und das neue Widerrufsrecht Der Makler und die EnEV 2014 Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Koblenz, 15. Mai 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrDas Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.
-1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Website enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ), auf denen die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen
MehrEinfamilienhaus Doppelhaushälfte Reihen- Mittel/Endhaus. Kaufpreis max.: Miete max. warm kalt nettokalt
BROTTERODER STRASSE 33 12249 BERLIN-LANKWITZ TEL: 030 711 68 69 FAX I: 030 692 066 179 FAX II: 030 711 86 87 Mobil: 0172-3117459 E-mail: altenpohl@snafu.de www.altenpohl.com Suchauftrag/Auftrag/Maklervertrag
MehrWiderrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Muster für die Widerrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
MehrHerzlich Willkommen zum ÖVI-Businessfrühstück. Xerox Austria, BIZ ZWEI Vorgartenstraße 206C, 1020 Wien
Herzlich Willkommen zum ÖVI-Businessfrühstück Xerox Austria, BIZ ZWEI Vorgartenstraße 206C, 1020 Wien Programm Begrüßung Mag. Elisabeth Rohr, ÖVI Vorstand Aktueller Diskussionsstand der Umsetzung der EU-Verbraucherrichtlinie
MehrMietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus
Mietpreisbremse gilt ab dem 1.6.2015: So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus Foto: Haramis Kalfar - Fotolia.com Überall und jeder redet über die Mietpreisbremse und was sie bedeutet. Allerdings
MehrMietrecht. Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung. Kommentar.
Mietrecht Bürgerliches Gesetzbuch ( 535 bis 580a BGB) Betriebskostenverordnung Wirtschaftsstrafgesetz, Heizkostenverordnung Kommentar von Bernhard GramIich Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Stuttgart
MehrWohnungsantrag. 1. Vor- und Zuname (Antragsteller): Ausgewiesen durch: Personalausweis/ Reisepass/ sonstige Papiere, Dokumente Geb.
Wohnungsantrag Bitte nehmen Sie sich die Zeit, diesen Wohnungsantrag auszufüllen. Ihre Angaben werden der Entscheidung über den Abschluß des Mietvertrages zu Grunde gelegt. Der/ die Antragsteller erteilt(en)
MehrINFORMATIONSPFLICHTEN NACH NEUEM VERBRAUCHERRECHT
INFORMATIONSPFLICHTEN NACH NEUEM VERBRAUCHERRECHT Dr. Martin Schirmbacher Webinar, 21. März 2014 ein Rechtsberatungsangebot des Bundesverband des Deutschen Versandhandels (bvh) e.v. INFORMATIONSPFLICHTEN
MehrMitteilungen der Juristischen Zentrale
Mitteilungen der Juristischen Zentrale VERTRAGSANWÄLTE Nr. 62/2014 17.11.2014 PK Das neue Widerrufsrecht und seine Auswirkungen auf die anwaltliche Beratungspraxis Sehr geehrte Damen und Herren, seit dem
MehrKündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen
en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter
MehrInformationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege. bmjv.de
Informationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege zur Verbesserung des Kündigungsschutzes bei Anmietung von Wohnraum zur Weitervermietung bmjv.de Informationsblatt für private Träger der Wohlfahrtspflege
MehrDas Vermieter-Praxishandbuch
Haufe Praxisratgeber Das Vermieter-Praxishandbuch von RA Rudolf Stürzer, RA Michael Koch, Rain Birgit Noack, Rain Martina Westner 5. Auflage 2010 Das Vermieter-Praxishandbuch Stürzer / Koch / Noack / et
MehrDie aktuellen Regelungen im E- Commerce Informationspflichten und Widerruf
Die aktuellen Regelungen im E- Commerce Informationspflichten und Widerruf Im zweiten Teil des Artikels zum neuen Verbraucherrecht geht es um die konkreten Pflichten des Unternehmers: Pflichten beim Online-
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 270/07 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 12. November 2008 Ring, Justizhauptsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ:
MehrDer neue Wohnraummietvertrag von Haus & Grund Mannheim - Fallstricke beim Ausfüllen vermeiden -
Der neue Wohnraummietvertrag von Haus & Grund Mannheim - Fallstricke beim Ausfüllen vermeiden - Vortrag am 28. März 2015 im Dorint-Hotel Mannheim Referent: Rechtsanwalt Frank Starosta, Geschäftsführer
MehrDie neuen Regelungen des Fernabsatzgesetzes und des Widerrufsrechts
Dieser Artikel wurde verfasst von Herrn Helge Norbert Ziegler, Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) und Vorstand des BVFI - Bundesverband für die Immobilienwirtschaft, Hanauer Landstr. 204, 60314 Frankfurt, Telefon:
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Übersicht über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen 1. Geltungsbereich 2. Vertragspartner 3. Angebot und Vertragsschluss 4. Widerrufsrecht
MehrVerordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht
BGB-InfoV: 1, 14, Anlage 2 und Anlage 3 Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht Bekanntmachung der Neufassung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (Bundesgesetzblatt
MehrWiderrufsbelehrung der redcoon GmbH
Widerrufsbelehrung der redcoon GmbH September 2011 www.redcoon.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren Seite 3 Widerrufsbelehrung Dienstleistungsverträge Seite 5 2
MehrExposé Seite 2
Seite 2 Ab 13. Juni 2014: Verbraucherwiderrufsbelehrung bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen mit Ausnahme von Verträgen über Finanzdienstleistungen Informationspflicht
MehrWas Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014
Was Makler bei Immobilienwerbung wissen müssen Widerrufsrechte und Pflichtangaben nach EnEV 2014 Rudolf Koch IVD Vizepräsident IHK Bochum, IVD und Sparkasse Witten 17. Juni 2014 Agenda Die EU Verbraucherrechterichtlinie
MehrMarly, Praxishandbuch Softwarerrecht, 6. Aufl. 2014
Marly, Praxishandbuch Softwarerrecht, 6 Aufl 2014 II Softwareüberlassung mittels Telekommunikation, insb des Internets Revision Rdn 842 Anbieter Kunde der 312b ff BGB (bis 1262014) der 312c ff BGB (ab
MehrVerbraucherschutzrecht Insbesondere ob des Widerrufs
Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 6 a_neu Seite 1 von 9 Verbraucherschutzrecht Insbesondere ob des Widerrufs Achtung: Kommt regelmäßig im Examen dran (z.b. Niedersachsen/NRW/HH Oktober 2006,
MehrDie Änderungen im Mietrecht Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Inhaltsverzeichnis Die Änderungen im Mietrecht 2013 13 Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 14 Das Wärmecontracting 20 Die vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen 27 Kündigungsschutz
MehrInformationspflichten nach der EU-Verbraucherrechte- Richtlinie für Online-Händler
ALLGEMEINE RECHTSFRAGEN R77 Stand: April 2014 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Informationspflichten nach der EU-Verbraucherrechte-
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 81 Die übrigen Mieterhöhungen RA Dr. Carsten Brückner Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 82 Die übrigen
MehrDer Bundesgerichtshof (BGH) 1 befasste sich kürzlich mit einer interessanten. Annahme des Mietvertrages führte.
-1- ZUSTANDEKOMMEN EINES MIETVERTRAGES AUCH OHNE UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGES Zum konkludenten Eintritt eines Ehegatten als weiterer Mieter in den von seinem Ehepartner und dem Vermieter geschlossenen
Mehr