Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung. Fachtagung

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1 LWL-Landesjugendamt Westfalen Fachtagung Flucht und Migration - ein vielschichtiges Thema und eine große Herausforderung! Landschaftsverband Westfalen-Lippe Warendorferstr Gebäude W, Raum 324 LWL-Landesjugendamt Westfalen Asyl- und ausländerrechtliche Fragen im Kontext der Schwangerschafts(konflikt)- beratung Uhr Referentin: Kirsten Eichler, Projekt Q, Münster Projekt Q Qualifizierung der Flüchtlingsberatung Südstr Münster Kirsten Eichler eichler@ggua.de Gefördert von: 1

2 Flüchtlinge in Deutschland Über wen reden wir? 4 Flüchtlinge im rechtlichen Sinne Menschen, die im Rahmen des Asylverfahrens als Asylberechtigte nach Art. 16a Grundgesetz anerkannt worden sind Aufenthaltserlaubnis (AE) 25 Abs. 1 AufenthG Menschen, denen im Rahmen des Asylverfahrens die Flüchtlingseigenschaft im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) zuerkannt worden ist Aufenthaltserlaubnis 25 Abs. 2, Satz 1, erste Alternative AufenthG 5 Flüchtlinge im weiteren Sinne Subsidiär Geschützte AE 25 Abs. 2 Satz 1 zweite Alternative National Geschützte AE 25 Abs. 3 AufenthG Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung Flüchtlinge nach negativem Asylverfahren: mit AE aus humanitären Gründen mit AE aus familiären Gründen mit Duldung ohne Papiere 6 2

3 Der Zugang zum Berufs- und Ausbildungsmarkt, zu sozialen, berufsfördernden und Familienleistungen sowie zu vielen anderen Teilhabemöglichkeiten ist noch immer abhängig vom Aufenthaltsstatus und z.t. zusätzlich von der Aufenthaltsdauer in Deutschland. 7 Die wesentlichen Aufenthaltspapiere für Flüchtlinge 8 Die Aufenthaltsgestattung 55 AsylVfG Aufenthaltspapier, welches Schutzsuchenden, die in Deutschland einen Asylantrag gestellt haben den Aufenthalt bis zur Entscheidung über den Antrag gestattet Erteilung erfolgt für die Dauer des Asylverfahrens Erlischt mit der unanfechtbaren Entscheidung über den Asylantrag unabhängig davon, ob diese positiv oder negativ ausfällt 9 3

4 10 Die Duldung ( 60a AufenthG) Vorübergehende Aussetzung der Abschiebung Die Inhaber_innen sind zur Ausreise verpflichtet, die Abschiebung kann oder soll aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen derzeit nicht durchgeführt werden Tatsächliche Gründe z.b. Passlosigkeit Rechtliche Gründe z.b. Art. 6 GG: Bevorstehende Geburt eines deutschen oder ausländischen Kindes sofern der andere Elternteil ein sicheres Aufenthaltsrecht hat Widerruf bei Wegfall der Duldungsgründe

5 Eingeschränkte Rechte von Flüchtlingen mit Aufenthaltsgestattung / Duldung Kein Zugang zu SGB II / SGBXII Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Kein Zugang zu Kinder- /Elterngeld Eingeschränkter Zugang zu Ausbildungsförderung Kein Zugang zu Integrationskursen Eingeschränkter Zugang zu Arbeit bzw. Arbeitsverbote Kein Familiennachzug möglich Wohnsitzauflage, sofern Lebensunterhalt nicht gesichert Residenzpflicht in den ersten 3 Monaten des Aufenthaltes Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften Unsicherheit des Aufenthaltes 13 Bundeseinheitliche Leistungen AsylbLG Alleinst./-erz. Erwachsene Grundbetrag 3 II S. 2 AsylbLG Geldbetrag 3 I S. 2 AsylbLG Summe insgesamt Ehel./Paare Volljährige Angehörige Kinder ab Kinder Kinder ProjektQ Leistungen nach dem AsylbLG bei Schwangerschaft und Geburt 4 Abs. 2 Anspruch bei Schwangerschaft Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren. Alle Leistungen, die im Rahmen der GKV auch übernommen werden. 15 5

6 Leistungen nach dem AsylbLG bei Schwangerschaft und Geburt 6 Abs. 1 Sonstige Leistungen Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhalts oder der Gesundheit unerläßlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. ( ) 16 Leistungen nach dem AsylbLG bei Schwangerschaft und Geburt 6 Abs. 1 Sonstige Leistungen z.b.: Mehrbedarf bei Schwangerschaft analog 30 Abs. 2 SGB XII Schwangerschaftserstausstattung Erstausstattung bei Geburt 17 Leistungen entsprechend SGB XII 2 AsylbLG Nach 15 Monaten Aufenthalt werden Analogleistungen gemäß SGB XII gewährt Ausschluss u.a. bei: Verletzen der Mitwirkungspflichten z.b. Passbeschaffung, Identitätstäuschung Keine Sippenhaftung Mj Kinder erhalten Leistungen, wenn mindestens ein Elternteil Analogleistungen erhält 18 6

7 Die Aufenthaltserlaubnis (AE) Immer befristet und an einen im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Aufenthaltszweck gebunden Es gibt rund 45 verschiedene Aufenthaltszwecke Befristung orientiert sich am Aufenthaltszweck Verlängerung möglich i.d.r. gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei der Erteilung ( 8 AufenthG) Nachträgliche Befristung möglich im Ermessen der Ausländerbehörde (ABH) 19 Die Aufenthaltserlaubnis (AE) Neben dem Aufenthaltszweck müssen im Regelfall auch die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des 5 AufenthG erfüllt sein, dazu gehören u.a.: Lebensunterhaltssicherung Identität / Staatsangehörigkeit geklärt Erfüllung der Passpflicht Einreise mit dem erforderlichen Visum Gilt nicht für Personen, die im Rahmen des Asylverfahrens eine Aufenthaltserlaubnis ( 25 Abs. 1 3 AufenthG) erhalten haben 20 Die Aufenthaltserlaubnis (AE) Im Normalfall Berechtigung nach SGB II / SGB XII In seltenen Fällen nur Zugang zu den Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes In einigen Fällen unbeschränkter Zugang zu Erwerbstätigkeit; sonst nur nach Zustimmung durch die Arbeitsagentur Nebenbestimmungen sind möglich z.b. Wohnsitzauflagen, etc. 21 7

8 Die Aufenthaltserlaubnis (AE) 22 Die Niederlassungserlaubnis Immer unbefristet und zweckungebunden Normalerweise nach 5 Jahren Besitz der AE (in Ausnahmefällen nach 3 bzw. 7 Jahren o. sofort) Zusätzlich müssen im Regelfall die allg. Erteilungsvoraussetzungen ( AufenthG) erfüllt sein, u.a.: Lebensunterhaltssicherung, Passpflicht, 60 Monate Rentenbeiträge, Sprachkenntnisse B 1 Gilt nicht für Asylberechtigte und GFK-Flüchtlinge Keine Einschränkungen beim Sozialleistungs- und Arbeitsmarktzugang

9 Sonderfall: Fiktionsbescheinigung Bescheinigung über das Fortbestehen des Aufenthaltstitels ( 81 Abs. 4 AufenthG) Erlaubnisfiktion ( 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG) Duldungsfiktion ( 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG) 25 Fortgeltungsfiktion 81 Abs. 4 AufenthG Wenn Erteilung oder Verlängerung des AT beantragt worden ist, aber über den Antrag noch nicht entschieden werden kann Der Aufenthalt gilt fiktiv als erlaubt Rechte und Pflichten wie beim bisherigen Aufenthaltstitel 26 Duldungsfiktion 81 Abs. 3 Satz 2 AufenthG Wenn der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung des AT verspätet gestellt worden ist und über den Antrag noch nicht entschieden werden kann. Die Abschiebung gilt als vorübergehend ausgesetzt Rechte des alten AT gelten nicht fort Rechte und Pflichten richten sich nach den Bestimmungen für die Duldung 27 9

10 Erlaubnisfiktion 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG Wenn, die Person sich rechtmäßig in Deutschland aufhält ohne einen AT zu besitzen und ein Antrag auf die Erteilung eines AT gestellt wird Der Aufenthalt gilt fiktiv als erlaubt Z.B.: Positivstaater_innen, GFK-Flüchtlinge Rechte abhängig von künftigem AT 28 Forderungen des Kühnmemorandums Anerkennung der faktischen Einwanderung. Intensivierung der integrativen Maßnahmen. Beendigung aller segregierenden Maßnahmen. unbeschränkte Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis für ausländische Jugendliche. Recht auf Einbürgerung für in Deutschland geborene bzw. aufgewachsene Jugendliche

11 Forderungen des Kühnmemorandums Generelle Überprüfung Ausländerrecht und Einbürgerungsverfahren Kommunales Wahlrecht nach längerem Aufenthalt. Verstärkung der problemorientierten sozialen Beratung. Volle rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Ausländern in Deutschland. 31 Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit Verantwortlich für Inhalt und Durchführung: Kirsten Eichler 32 Nützliche Links 33 11

12 Aufenthalts- und Sozialrecht Bundesministerium der Justiz / juris GmbH Informationsverbund Asyl & Migration e.v., Projekt Q Flüchtlingsrat Berlin 34 Literaturempfehlungen 35 Als pdf-dokument abrufbar auf der Internetseite des Projektes Q unter: loads/tabellen_und_uebe rsichten/arbeitshilfe Ae nderungen_asylbewerbe rleistungsgesetz_2015_p df_version_stand_maerz _ pdf 12

13 Als Download abrufbar und als Printversion bestellbar auf der Internetseite des Informationsverbundes Asyl & Migration unter: p?id=369 Als Download abrufbar auf der Internetseite des Paritätischen Gesamtverbandes unter: aet.org/start/publikatione n/ 13

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