Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf

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1 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Europäische Union Europäischer Sozialfonds Europäischer Sozialfonds Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung (ESF) Förderaufruf des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zum Thema Moderatoren zur Sicherung der Unternehmensnachfolge Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg ist für den ESF (2007 bis 2013) zwischengeschaltete Stelle der Verwaltungsbehörde im Sinne von Artikel 2 Ziffer 6 der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006. Das Wirtschaftsministerium ist in dieser Funktion für die zweckentsprechende Verwendung der ihm zugewiesenen Gelder aus dem ESF (2007 bis 2013) verantwortlich. Die Vergabe der Mittel erfolgt nach Maßgabe dieser Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg, der Landeshaushaltsordnung Baden-Württemberg sowie der Regelungen der Europäischen Union zur Durchführung des ESF (2007 bis 2013), insbesondere die Verordnungen (EG) Nr. 1081/2006, Nr. 1083/2006 und Nr. 1828/2006. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Einsatz von Moderatoren zur Sicherung der Unternehmensnachfolge als standardisiertes Projekt nach Maßgabe folgender Bestimmungen:

2 1. Ziel und Zweck der Förderung Jährlich werden ca der bestehenden Unternehmen in Baden-Württemberg an Nachfolger übergeben. Immer häufiger muss der Nachfolger oder die Nachfolgerin extern gefunden werden, da immer weniger Familienmitglieder für eine Nachfolge zur Verfügung stehen. Auch die Übernahme durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (MBI) erfolgt bislang nur zu einem geringen Prozentsatz. Die Unterstützung von KMU beim Generationswechsel basiert auf der wirtschaftspolitischen Zielsetzung, mittelständische Unternehmensstruktur in unserem Land zu stabilisieren und den Fortbestand der leistungsfähigen und innovativen Betriebe zu sichern. Die Erhaltung und Weiterentwicklung bestehender Unternehmen trägt auf diese Weise zu einer nachhaltigen Sicherung bestehender Arbeitsplätze bei. Nachfolgen durch Externe (MBO) gestalten sich in fast allen Belangen schwieriger als interne Nachfolgen. Es gibt deutlich weniger Nachfolgen, die auf diesem Weg problemlos verlaufen, zumal die Bandbreite der Probleme wesentlich höher ist. Bei den Übergebern ist die Suche nach dem richtigen Nachfolger oder der richtigen Nachfolgerin das dominierende Problem. Hinzu kommt eine Überforderung vieler Betriebsinhaber mit dieser erstmalig auftretenden und komplexen Aufgabe, und damit sicherlich verbunden ein zu spätes und zu zögerliches in Angriff nehmen durch die Betriebsinhaber. Gerade Übergeber, die keinen Nachfolger oder keine Nachfolgerin in der Familie haben, sind mit den üblichen Informations- und Qualifizierungsinstrumenten kaum zu erreichen. Sie besuchen keine Informationsveranstaltungen oder Seminare, da sie das Licht der Öffentlichkeit meiden und das Tagesgeschäft im Vordergrund steht. Die Ansprache der Unternehmerinnen und Unternehmer ist i. d. R. nur auf dem direkten Weg erfolgreich und bedarf eines besonderen Vertrauensverhältnisses. Nachfolgemoderatoren haben die Aufgabe, Inhaberinnen und Inhaber von KMU aktiv anzusprechen und für eine frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge zu sensibilisieren sowie Handlungsalternativen und Unterstützungsangebote aufzuzeigen. Falls gewünscht, helfen sie auch bei der Suche nach einer Übernehmerin oder einem Übernehmer und moderieren den gesamten Nachfolgeprozess. Dabei arbeiten die Moderatoren auch mit den im Rahmen des 12-Punkte-Programms zur Sicherung der Unternehmensnachfolge eingebundenen Institutionen zusammen. 2

3 Bei den Moderatoren handelt es sich um erfahrene Fachkräfte, welche idealerweise selbst unternehmerisch tätig waren oder Unternehmensberatungs- bzw. Finanzierungserfahrung mitbringen. Es ist nicht Aufgabe der Moderatoren, selbst vertiefende Beratungen durchzuführen. Der Moderator oder die Moderatorin baut ein regionales Beraternetzwerk auf bzw. arbeitet mit bestehenden Beraternetzwerken zusammen und moderiert den Einsatz von unterschiedlichen Fachberatern (Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater). Die Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensnachfolge entspricht dem spezifischen Ziel A 3.2 des Operationellen Programms für Baden- Württemberg: Erhöhung der Zahl arbeitsplatzsichernder und nachhaltiger Unternehmensnachfolgen. Gemessen werden die Maßnahmen am Outputindikator A (Zahl der beratenen, informierten und begleiteten Unternehmensnachfolgen) sowie dem Ergebnisindikator A (Anteil der fortgeführten Unternehmen nach drei Jahren). Zielgruppe sind, Inhaberinnen und Inhaber von KMU die von einer Übergabe betroffen sind, sowie (potenzielle) Betriebsübernehmende mit Sitz in Baden-Württemberg. Die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern bildet eines der Leitziele der Gemeinschaftspolitik und ist als Querschnittsziel bei allen Maßnahmen zu berücksichtigen. Bei der Planung und Umsetzung der Vorhaben sollen deshalb innerhalb der genannten Zielgruppe die unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangssituationen von Frauen und Männern berücksichtigt werden. 2. Wesentliche Inhalte, die im Antrag berücksichtigt werden müssen Förderfähig sind folgende Tätigkeiten der Moderatoren: - Potentielle Übergeberinnen und Übergeber ausfindig zu machen, sie anzusprechen und für die Problematik zu sensibilisieren. - Im Rahmen des Nachfolgeprozesses bei etwaigen Problemen zwischen den Parteien zu moderieren. 3

4 - Der Moderator oder die Moderatorin klärt ab, ob potentielle Nachfolger aus dem Familien- oder Mitarbeiterkreis vorhanden sind, oder ob ein externer Nachfolger gesucht werden muss. - Der Moderator oder die Moderatorin ist bei der Kontaktvermittlung zwischen potentiellen Übergebern und Übernehmern im Rahmen der bestehenden Angebote behilflich, entwickelt diese Angebote weiter und/oder erarbeitet neue Konzepte und setzt diese um. - Aufbau und Pflege von Beraternetzwerken. Der Antrag muss im Rahmen der Projektbeschreibung ein Konzept enthalten, aus dem die geplante zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung der Moderatorentätigkeit und die damit in Verbindung stehenden Indikatoren hervorgehen. Dabei muss ersichtlich werden, in welchem Umfang der Moderator oder die Moderatorin die Unternehmen vor Ort betreut oder überbetrieblich tätig ist. Des Weiteren sind folgende Punkte zu erläutern: - Organisation und Organe des Antragstellers - Fokussierung auf eine bestimmte Region oder Branche - Netzwerkpartner und die damit in Verbindung stehende Arbeitsteilung - Höhe und Art etwaiger Einnahmen aus sonstigen privaten Mitteln (Gebühren, Honorare, etc.) - Berücksichtigung der unterschiedlichen Bedarfe und Ausgangssituationen von Frauen und Männern. Die Laufzeit beginnt frühestens am und endet nach 3 Jahren, spätestens jedoch zum Antragsberechtigte Juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts mit Sitz in Baden- Württemberg. 4

5 4. Zuwendungsvoraussetzungen Die Maßnahme muss den einschlägigen EU-Bestimmungen, dem Operationellen Programm für Baden-Württemberg sowie den haushaltsrechtlichen und den sonstigen einschlägigen nationalen Bestimmungen entsprechen. Diese finden Sie im Internet unter Der Antragsteller erklärt sich im Falle einer Bewilligung mit den geltenden Bestimmungen der EU zur Publizität (Verordnung (EG) Nr. 1828/2006), insbesondere die Aufnahme in ein Verzeichnis der Begünstigten, das veröffentlicht wird, einverstanden. Es müssen die EDV-technischen Voraussetzungen (Internet-Zugang) gegeben sein, um die Anbindung an das L-Bank-System zu gewährleisten. Ein Rechtanspruch auf eine Bewilligung besteht nicht. Zuschussfähige Ausgaben im Projekt - Personalausgaben: Zuschussfähig sind angemessene Personalausgaben einschließlich Sozialabgaben und sonstige Arbeitgeberanteile bzw. angemessene Honorare. Bei den Moderatoren kann es sich um fest bzw. befristet angestellte Mitarbeiter in Voll-/Teilzeitbeschäftigung oder um freie Mitarbeiter handeln, die für diese Aufgabe mit einem bestimmten Zeitkontingent freigestellt bzw. eingesetzt werden. - Ausgaben für Reisen: Zuschussfähig sind lediglich Ausgaben nach dem Landesreisekostengesetz. Fahrten zwischen Wohnort und Projektstandort sind nicht zuschussfähig. - Publizität für das Projekt: Zuschussfähig sind Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Projekts (Fremdvergabe): Erweiterung der Homepage, Erstellung von Druckerzeugnissen (Broschüren, Flyer, Plakate, sonstige Printmedien), Messeteilnahmen (Standflächenmiete oder Pauschalpreise für Komplettstände des Messeveranstalters), Anzeigen. Hierbei ist die zwingende Vorschrift der EU zu beachten, dass alle an dem Projekt Beteiligten darüber zu informieren sind, dass das Projekt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds finanziert wird. Die Infrastruktur (z. B. Büro, Ausstattung, Verwaltungsausgaben) wird vom Projektträger gestellt und ist nicht Gegenstand der Förderung. 5

6 Finanzierung Die Zuwendung wird als Fehlbedarfsfinanzierung in Form eines Zuschusses (Projektförderung) gewährt. Fehlbedarf ist die Differenz zwischen der Gesamtsumme aller zuschussfähigen Ausgaben und der Gesamtsumme geplanter bzw. darüber hinausgehender privater / öffentlicher Finanzierung. Das heißt im Rahmen einer Projektabrechnung (Verwendungsnachweis) wird der nachgewiesene Fehlbedarf maximal in Höhe des bewilligten Betrags bezuschusst. Sind die Einnahmen höher oder die Ausgaben geringer als ursprünglich geplant, reduziert sich der Zuschuss entsprechend. Eigene Mittel des Antragstellers müssen in voller Höhe eingebracht werden, auch wenn sich die Gesamtausgaben verringern. Eigene Mittel des Antragstellers und sonstige private Mittel sind in Höhe von mindestens 55% der zuschussfähigen Ausgaben einzusetzen. Der danach verbleibende Fehlbedarf wird aus Mitteln des ESF getragen. Bezogen auf die Gesamtfinanzierung beträgt der Zuschuss aus ESF-Mitteln maximal 45%. 5. Termine Anträge können bis zum eingereicht werden. Die Anträge müssen bis zum genannten Termin vollständig und unterschrieben bei der Landeskreditbank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, Karlsruhe eingegangen sein. Zur Fristwahrung reicht das Datum des Poststempels. Antragsvordrucke und Antragserläuterungen mit ausführlichen Informationen zur Antragstellung sind im Internet unter abrufbar. 6. Auswahlverfahren Die Auswahl der eingereichten Projektanträge durch das Wirtschaftsministerium erfolgt nach den folgenden Kriterien: - Förderfähigkeit im Rahmen des Europäischen Sozialfonds - Relevanz und Zielereichung - Fachliche Qualität des Vorhabens - Leistungsfähigkeit des Antragstellers und des Trägers - Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis - Beitrag zu den Querschnittszielen 6

7 Vorgesehen ist die Förderung von überregional tätigen Moderatoren, welche auf eine bestimmte Branche fokussiert sind oder von regional tätigen Moderatoren, die branchen- oder gewerkeübergreifend tätig sind. Pro Branche wird landesweit höchstens 1 überregionale Moderatorenstelle gefördert, pro Region ist die Förderung von höchstens 2 branchen- oder gewerkeübergreifende Moderatorenstellen vorgesehen, sofern eine schlüssige und miteinander abgestimmte Arbeitsteilung vorliegt. Die Förderung bemisst sich insbesondere am Umfang der in Nr. 2 dargestellten Maßnahmen und den daraus resultierenden Kennziffern. Das Projekt ist im Antragsvordruck so zu beschreiben, dass es anhand dieser Kriterien beurteilt werden kann. Ergänzend eingereichte Unterlagen, die nicht explizit angefordert sind, werden nicht berücksichtigt. 7. Ansprechpersonen Arndt Upfold, Helene Zimmermann Telefon: 0711/ oder Arndt.Upfold@wm.bwl.de Helene.Zimmermann@wm.bwl.de Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg Referat 33 "Existenzgründung und Unternehmensnachfolge - ifex" 7 Stand:

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