Auslandspraktika für Auszubildende

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1 Auslandspraktika für Auszubildende --1-im Rahmen von I. HANDBUCH AUSLANDSPRAKTIKA ERASMUS + Carl Severing Berufskolleg Bielefeld Auslandspraktika für Auszubildende zum Lebensmitteltechnischen Assistenten Stiftung Bildung & Handwerk, Waldenburger Str.19, Paderborn Projektbüro, Angela Bender, Tel.: +49/52 51/ ; angela.bender@s b h.de 1 SBH / 2014

2 2 2 INHALT I. Allgemeines 1. Die Stiftung Bildung & Handwerk (SBH) als Projektträger 3 2. EU geförderte Mobilitätsprojekte Rahmenbedingungen Teilnahmevoraussetzungen Der Auslandsaufenthalt Die Finanzierung 5 7. Dokumentation des Auslandsaufenthaltes Die Versicherung Die Pflichten als Teilnehmende / r Die Bewerbung Das weitere Verfahren.. 8 II. Organisatorisches 12. Hinweise zur Reise Notwendige Dokumente Kommunikation Nach der Rückkehr. 10 III. Anhang Lernaufgabe.. 12

3 3 3 I. ALLGEMEINES 1. Die Stiftung Bildung & Handwerk (SBH) als Projektträger Die Stiftung Bildung & Handwerk mit dem Hauptsitz in Paderborn ist einer der größten Bildungsdienstleister in Deutschland. Ein breites Netzwerk von Kooperationspartnern garantiert europaweit die Unterstützung von Lernaktivitäten im Ausland. Mobilität ist Herzensangelegenheit. Seit mehr als 20 Jahren engagiert sich die SBH im Bereich der Mobilität für Lernende und Fachkräfte. Seit 2009 ist sie als Projektträger unter Zertifikatsförderung tätig. Insgesamt hat die Stiftung Bildung & Handwerk im Rahmen des EU Programms für Lebenslanges Lernen / Leonardo da Vinci mehr als 450 Auszubildende zu Lernaufenthalten ins Europäische Ausland entsandt und mehr als 200 Lernende, Lehrer, Fach und Führungskräfte zu Lernzwecken und zum Erfahrungsaustausch aufgenommen. Unter ERASMUS+ führt die SBH dieses Engagement fort. 2. EU geförderte Mobilitätsprojekte Auslandsaufenthalte im Rahmen der beruflichen Tätigkeit werden immer alltäglicher. Um den Schritt ins Ausland einfacher und noch attraktiver zu gestalten, fördert die EU so genannte Mobilitätsprojekte auch in der beruflichen Aus und Weiterbildung. Diese Mobilitätsprojekte gehören zum Programm Erasmus + ( ) Als Projektträger für Mobilitätsprojekte hat die SBH damit die Möglichkeit, interessierte Auszubildende dabei zu unterstützen, eine Zeit lang im Ausland ein Praktikum zu absolvieren, andere Arbeits und Lebensweisen kennen zu lernen, neue Kenntnisse und Erfahrungen zu sammeln sowie sich persönlich weiter zu entwickeln. (Informationen zu dem Programm und zur Mobilität finden Sie bei der Nationalen Agentur: bibb.de)

4 Rahmenbedingungen für Auslandsaufenthalte Die Organisation und Durchführung eines mehrwöchigen Praktikums im europäischen Ausland im Rahmen eines EU förderten Mobilitätsprojektes ist an bestimmte Rahmenbedingungen geknüpft, die wir als Stiftung Bildung & Handwerk und die auch unsere Teilnehmenden erfüllen müssen. Der Aufenthalt wird finanziell durch Mittel der Europäischen Union in Form eines Stipendiums bezuschusst. Die Höhe des Zuschusses ist durch die EU in Abhängigkeit von den Lebenshaltungskosten im Zielland und der Dauer des Aufenthaltes festgelegt. Über die Vergabe des Stipendiums und die damit verbundenen finanziellen und inhaltlichen Regelungen wird ein Vertrag zwischen dem Teilnehmenden und der Stiftung Bildung & Handwerk als entsendender Organisation geschlossen. Dieser dient als Grundlage für die Abwicklung des Auslandsaufenthaltes: er regelt die finanziellen Grundlagen, legt Inhalte fest und dient allen Beteiligten als Qualitätsverpflichtung. Mit unseren unterstützen wir zum einen die individuelle Mobilität von Auszubildenden (vor allem aus kaufmännischen Berufen sowie der Hotellerie und Gastronomie), zum anderen ermöglichen wir Auszubildenden aus schulischen Ausbildungsgängen Praxiserfahrungen im europäischen Ausland. 4. Teilnahmevoraussetzungen Einverständnis der Berufsschule Motivation und Bereitschaft zur Mitwirkung bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Auslandsaufenthaltes Englischkenntnisse und Interesse an der Landessprache des Gastlandes Offenheit für neue Erfahrungen 5. Der Auslandsaufenthalt für Auszubildende des Carl Severing Berufskollegs in Bielefeld Grundlage für die Durchführung des Auslandsaufenthaltes ist ein Teilnehmervertrag, der mit der Stiftung Bildung & Handwerk abgeschlossen wird. Der Teilnehmervertrag regelt rechtliche und finanzielle Details und dient als Mittel zur Qualitätssicherung im Projekt. Der Auslandsaufenthalt erfolgt in Kleingruppen und wird in Absprache mit der Berufsschule, den Auszubildenden, uns und unseren Partnern bzw. dem aufnehmenden Betrieb im Gastland geplant. Dabei versuchen wir, die Vorstellungen der Teilnehmenden, soweit möglich, umzusetzen.

5 5 5 Im Mittelpunkt des dreiwöchigen Auslandsaufenthaltes im Gastland steht ein Betriebspraktikum in einem Unternehmen, entsprechend des Ausbildungsberufes. Das kann zum einen Laboren erfolgen oder im bereich der Lebensmittelproduktion und / oder verarbeitung. Gleichzeitig sollte jeder Teilnehmende sich motivieren, in der Freizeit Ausflüge und Exkursionen zu unternehmen, um mehr Einblicke in das Land zu gewinnen und Menschen zu begegnen. Die Arbeit im Praktikumsbetrieb erfolgt in der Regel 7 bis 8 Stunden täglich. Die Arbeitszeiten entsprechen den landesüblichen Gewohnheiten sowie den Regelungen des Einsatzbereiches und des Betriebes, mit entsprechenden Tagen zum Freizeitausgleich. Arbeitskleidung ist in der Regel mitzunehmen. Bei Praktika im Lebensmittelbereich ein Gesundheitszeugnis vorzuweisen. Im Praktikumsbetrieb gibt es einen verantwortlichen Ansprechpartner. Die Inhalte des Auslandsaufenthaltes und sämtliche Bestimmungen zu seiner ordnungsgemäßen Organisation und Durchführung werden zwischen dem Teilnehmenden, der Stiftung Bildung & Handwerk als entsendender Organisation und unserer Partnerorganisation / dem Praktikumsbetrieb im Gastland als aufnehmender Organisation in einer Lernvereinbarung festgelegt. Diese wird vor Beginn des Auslandsaufenthaltes von allen drei Partnern unterzeichnet. Die Unterbringung in den einzelnen Gastländern ist unterschiedlich und erfolgt entweder in Gastfamilien, die meistens auch für die Verpflegung sorgen, oder in Pensionen, Wohnheimen, Appartements dann überwiegend mit Selbstverpflegung. Nach dem Auslandsaufenthalt wird dieser mit uns ausgewertet und der Teilnehmende erstellt eine Abschlussbewertung in der Datenbank Mobility Tool. Hier werden alle Teilnehmenden an EU mit ihren Förderdaten erfasst. Alle notwendigen Unterlagen reicht dann der Teilnehmende bei der SBH zur Dokumentation eingereicht. (s. Punkt II, Organisatorisches) 6. Die Finanzierung Für die Teilnehmenden stehen Stipendien zur Verfügung, deren Höhe durch die EU entsprechend der Dauer des Aufenthaltes und der Lebenshaltungskosten im Gastland festgelegt wurde. Dieses Stipendium ist ein Zuschuss zu den Aufenthalts und den Reisekosten. Zusätzlich sind Eigenmittel nötig!

6 6 6 Die Höhe des Betrages ist abhängig von den Gegebenheiten im Zielland (Art der Unterkunft / Regelungen zur Verpflegung), den Reisezeiten und kosten und natürlich auch von den persönlichen Ansprüchen an Freizeit und Wohlbefinden. Sobald der Teilnehmervertrag unterschrieben ist und bei der SBH vorliegt, werden dem Teilnehmer 80% des Zuschusses überwiesen, wenn nicht vereinbart wurde, dass die SBH direkt mit dem Partner die anfallenden Kosten abrechnet. Nach der Rückkehr und wenn alle erforderlichen Unterlagen bei der SBH eingereicht wurden (siehe II. Organisatorisches ), erfolgt die Auszahlung des Restbetrages. 7. Dokumentation des Auslandsaufenthaltes Die Inhalte des Praktikums werden durch den Betrieb / Teilnehmenden dokumentiert und erscheinen im Europass Mobilität, der den Teilnehmenden nach Beendigung des Aufenthaltes durch uns als entsendende Organisation überreicht wird. Im Europass werden europaweit gültig und einheitlich Erfahrungen, Kenntnisse und Fähigkeiten aus Lernaufenthalten in anderen Staaten der Europäischen Union (EU) dokumentiert. ( info.de) 8. Die Versicherung Der Krankenversicherungsschutz besteht fort, da auch die Beitragszahlungen während der Zeit des Auslandspraktikums weiter laufen. Über die Krankenversicherung in Deutschland sind Auslandspraktikanten in der Regel auch in allen EU Ländern versichert. Gleichzeitig sollten Teilnehmende aber für die Zeit ihres Auslandsaufenthaltes einen zusätzlichen Versicherungsschutz für das Ausland besitzen: Auslandskrankenversicherung z. B. für den Fall eines Rücktransports Es gibt Angebote, die sich auf kurze Zeiträume beschränken oder Angebote, die lange Zeiträume und speziell Auslandspraktika abdecken. Auslandsunfallversicherung für den Freizeitbereich Diese deckt Unfälle in der Freizeit ab, Kern der Versicherung ist die finanzielle Absicherung im Falle einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Unfallfolge. Das Abschließen einer Auslandsunfallversicherung ist keine Voraussetzung für einen Auslandsaufenthalt. Auslandshaftpflichtversicherung für den Privatbereich Zu prüfen ist im Vorfeld, ob Sie oder ggf. Ihre Familie eine private Haftpflichtversicherung besitzt und Sie darüber evtl. schon für das Ausland

7 7 7 versichert sind. Auch eine private Haftpflichtversicherung ist keine Voraussetzung für einen Auslandsaufenthalt, wird jedoch dringend empfohlen. Reiserücktrittversicherung Eine Reiserücktrittversicherung übernimmt die Stornokosten für die Flugtickets im Krankheitsfall, ist aber nur eine mögliche Zusatzversicherung. Während des Auslandsaufenthalts sind Sie während der Arbeit inklusive der Hin und Rückfahrt zur Praktikumsstelle über die Schule versichert. Dies gilt auch für die An und Abreise. Die SBH wird alle Auszubildenden entsprechend versichern. 9. Die Aufgaben der Teilnehmenden Das Praktikum soll ein nachhaltiges positives Erlebnis werden. Die neuen Erfahrungen stehen im Mittelpunkt und damit es so wird, müssen alle Teilnehmenden einige Verpflichtungen eingehen: Gewissenhaft und engagiert an diesem Projekt teilnehmen: das bedeutet, bereit zu sein, im Interesse eines optimalen Ablaufes des Auslandsaufenthaltes mit uns zu kooperieren und offen zu kommunizieren die notwendige Zeit aufzuwenden, um sich auf den Aufenthalt vorzubereiten von anderen zu lernen und Neues zu erleben engagiert im ausländischen Praktikumsbetrieb zu arbeiten uns für die Auswertung und Nachbereitung zur Verfügung stehen: Sie schreiben im Anschluss einen (kurzen) Erfahrungsbericht über ihren Auslandsaufenthalt. Außerdem werten wir mit jedem Teilnehmenden den Auslandsaufenthalt aus und die Teilnehmenden erstellen in der Datenbank MOBILITY TOOL der EU ihren offiziellen Teilnehmerbericht. Sie schicken die geforderten Belege und Unterlagen an die SBH. Eine Präsentation für andere Auszubildende und Interessierte des Berufskollegs, Lehrer und Gäste vorbereiten

8 Die Bewerbung Erstellen Sie Ihren Lebenslauf in englischer Sprache, nutzen Sie dafür den Europass Lebenslauf : info.de/de/europasslebenslauf.asp Bitte achten Sie besonders darauf, Tätigkeiten anzugeben, die Sie bereits in der Praxis beherrschen: Welche Analaysemethoden / verfahren kennen Sie bereits? Welche Praktika haben Sie bereits absolviert? Verfassen Sie ein kurzes Motivationsschreiben für den potentiellen Praktikumsbetrieb im Ausland 11. Das weitere Verfahren Ein Erstgespräch und Klärung der Erwartungen Die gemeinsame Festlegung der Rahmenbedingungen für den Auslandsaufenthalt (Land, Zeitpunkt, Dauer, gewünschte Inhalte) Vereinbarung eines Lernaufenthaltes mit einem Praktikumsbetrieb im europäischen Ausland, ggf. über einen Partner Unterzeichnung des Teilnehmervertrages und der Lernvereinbarung sowie Überweisung des Zuschusses Die individuelle Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt mit unserer Unterstützung Sie beschäftigen sich mit dem Aufnahmeort und dem Gastland, Landestypischem und dem Arbeitsalltag sowie der Sprache des Gastlandes. Organisation der Reise und des Aufenthaltes in Zusammenarbeit mit uns (Erbringung aller Dokumente, Organisation der Reise und Aufnahme) Auslandsphase: Einführung und Praktikum Gegen Ende senden Sie an die SBH eine Zusammenstellung der wichtigsten Tätigkeiten aus dem Praktikum zur Aufnahme in den Europass Mobilität. Nach der Rückkehr findet ein Auswertungsgespräch statt und Sie erstellen den Erfahrungsbericht im Mobility Tool. Alle notwendigen Unterlagen zur Dokumentation des Aufenthaltes reichen Sie bei der SBH ein. Die SBH stellt den Europass Mobilität und ein Teilnahmezertifikat aus. Sie erhalten die Restzahlung des Zuschusses, falls offen.

9 9 9 II. ORGANISATORISCHES 12. Hinweise zur Reise Die Buchung der Reise erfolgt durch die Teilnehmenden. Die Stiftung Bildung & Handwerk unterstützt im Vorfeld: gerne beraten und unterstützen wir, um die besten Möglichkeiten der Anreise herauszufinden. Bei der Buchung der Reise müssen die Hinweise der SBH beachtet werden. Zum einen, weil die aufnehmenden Partner im Sinne einer optimalen Organisation bestimmte Vorgaben machen, zum anderen macht es die Förderung notwendig, eine bestimmte Aufenthaltsdauer einzuhalten. In der Regel bedeutet das, dass An und Abreisen immer am Wochenende erfolgen! Die Hinreise sollte an einem Sonntag, die Rückreise frühestens an einem Samstag liegen! Erkundigen Sie sich rechtzeitig nach günstigen Reisemöglichkeiten. Oftmals bieten sich Reisemöglichkeiten über Billigfluggesellschaften an. Diese können bei rechtzeitiger Buchung auch per Bankeinzug bezahlt werden (i.d.r. bis 14 Tage vor Abflug). Teilen Sie uns Ihre Reisedaten mit. Wir benötigen die genauen Daten für die Organisation der Aufnahme. Bewahren Sie alle Tickets der An und Abreise auf. Diese müssen nach der Rückkehr zum Nachweis des tatsächlich absolvierten Aufenthaltes bei uns eingereicht werden! 13. Notwendige Dokumente Für die Reise und im Ausland Ins Reisegepäck gehören gültige Dokumente und auch eine Kopie von ihnen. gültiger Personalausweis Europäische Krankenversichertenkarte Impfausweis Kopien aller wichtigen Dokumente (Personalausweis / Reisepass, Europäische Krankenversichertenkarte und ggf. Führerschein, Impfausweis) im Ausland gültige Kranken Haftpflicht Unfallversicherung Lernvereinbarung

10 10 10 Zur Regelung Ihrer finanziellen Angelegenheiten empfiehlt es sich, eine Kreditkarte zu beantragen. In vielen Ländern Europas, besonders in Nordeuropa, ist das Bezahlen mit Kreditkarten weit aus verbreiteter, als bei uns. Bei einigen Geldinstituten kann man kostenlos eine solche beantragen. Setzen Sie sich am besten mit Ihrem Geldinstitut in Verbindung. 14. Kommunikation Da während der Organisation und Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes viele Dinge zu klären und abzusprechen sind, ist es wichtig, dass alle Teilnehmenden erreichbar sind. Manchmal muss das auch kurzfristig sein. Der große Teil der Kommunikation erfolgt über E Mail. Wichtig ist, dass Sie Ihre E Mails regelmäßig lesen. Für dringende Mitteilungen ist es jedoch notwendig, dass wir auch eine gültige Mobilnummer besitzen. Kontakt im Gastland Wir können im Gastland nur kommunizieren, wenn Sie auch erreichbar sind! Rufen Sie Ihre E Mails auch im Ausland ab. Wenn Sie Fragen, Zweifel oder ein Problem haben, nutzen Sie den Kontakt zu uns (Telefon / E Mail)! Sollten sich Ihre Kontaktdaten während der Zusammenarbeit mit uns ändern, so teilen Sie uns diese bitte mit! 15. Nach der Rückkehr Nach der Rückkehr werden wir in einem Gespräch Ihren Auslandsaufenthalt gemeinsam auswerten. Wir sind gespannt auf Ihre Erlebnisse und Erfahrungen. Damit wir Ihren Auslandsaufenthalt korrekt abrechnen und abschließen können, benötigen wir Ihre Unterstützung, zu der Sie sich auch vertraglich verpflichten / verpflichtet haben. Sie müssen folgende Unterlagen im Anschluss an den Auslandsaufenthalt zuzusenden: Stichworte zu Ihren Tätigkeiten im Auslandspraktikum, damit wir Ihren Europass Mobilität ausstellen können.

11 11 11 Fahrkarten/Flug /Fähr /Bustickets für die Fahrt vom Heimatort ins Gastland und zurück, ggf. Rechnungen über die Unterkunft (im Original!) Die unterzeichnete Lernvereinbarung Eine Durchführungsbestätigung der aufnehmenden Einrichtung / des aufnehmenden Betriebes Die Auswertung in der Datenbank MOBILITY TOOL. Dort erstellen alle Teilnehmenden ihre offizielle Abschlussbewertung. Diese Auswertung zählt zu den Pflichten als Teilnehmender des Projektes. Die Präsentation über Ihren Auslandsaufenthalt Zum Abschluss der Zusammenarbeit erhalten alle Teilnehmenden zur Dokumentation des Auslandspraktikums den Europass Mobilität und das Teilnahmezertifikat. Bei Fragen und für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung!

12 12 12 III. ANHANG Liebe / r Auslandspraktikant / in, LERN UND BEOBACHTUNGSAUFGABE während Ihres Auslandsaufenthaltes werden Sie sowohl an Ihrem Arbeitsplatz als auch im Alltag viele interessante Beobachtungen machen. Um diese zu erfassen und später auch Ihren Kollegen, Mitschülern, Lehrern und Freunden mitteilen zu können, geben wir Ihnen die folgende Beobachtungsaufgabe mit auf den Weg. Sie soll Ihnen helfen, Ihre Eindrücke zusammenzufassen. Erstellen Sie eine kleine Präsentation oder einen kurzen Bericht, in der / dem Sie folgende Punkte oder ausgesuchte Punkte bearbeiten: Der Aufnahmeort Lage, Einwohner, Interessante Fakten; Unterbringung Freizeitgestaltung Welche Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung bieten sich im Gast Ort? Was hat Sie besonders angesprochen? Beobachtungen. im Alltag / bei Begegnungen mit Einheimischen Welche Erfahrung/en war/en besonders wertvoll für Sie? Wovon waren Sie am meisten überrascht? Der Praktikumsbetrieb Erstellen Sie von Ihrem Betrieb ein kurzes Profil! (Name, Arbeitsfeld, Angestellte) Das Praktikum Einsatzfeld, Tätigkeiten, Arbeitszeiten, Pausen Beobachtungen Betriebsstruktur, Arbeitsorganisation, Qualitätsstandards, Arbeitsklima Beobachtungen Ziehen Sie ein Fazit zu Ihren bisherigen Arbeitserfahrungen in Deutschland! Was ist ähnlich, was ist ganz anders? Und was hat Ihnen am meisten gefallen, was weniger? Warum? Glauben Sie, Landestypisches erfahren zu haben? Versuchen Sie Ihre Eindrücke mit passenden Fotos zu illustrieren. Bitte denken Sie daran, dass Sie sich die Genehmigung zur weiteren Verwendung der Fotos einholen, wenn Sie Kollegen oder neue Bekannte fotografieren.

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