Klausurbesprechung im Propädeutikum Sommersemester 2017 Modul 55100
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- Annegret Flater
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1 Klausurbesprechung im Propädeutikum Sommersemester 2017 Modul Rechtswissenschaftliche Fakultät
2 Gliederung A. Statistik und Vorbemerkungen B. Besprechung der Klausur I. Aufgabe 1 II. Aufgabe 2 + beliebte Fehler!!! III. Aufgabe 3 C. Typische Fehler Folie 2
3 Prozent Ergebnisse der Klausur 25 22, ,50 17, , ,25 7,76 5 2,80 3,11 0,31 0, Erreichte Punktzahl 322 Teilnehmer Durchfallquote: 14,59 % Folie 3
4 B. Besprechung der Klausur - Vorbemerkung Ggf. Endschliff Skizze Gutachten t Lektüre Vorbereitung Folie 4
5 B. Besprechung der Klausur Sachverhalt Folie 5
6 B. Besprechung der Klausur Vergleich mit den Originalnormen Bundeswahlgesetz (BWahlG) Auszug 12 Wahlrecht (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage 1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, 3. nicht nach 13 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. (2) 1 Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie 2 Als [ ] 1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder 2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. (3) 1 Wohnung im Sinne des Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. 2 Wohnwagen und Wohnschiffe sind jedoch nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. [ ] Folie 6
7 B. Besprechung der Klausur Vergleich mit den Originalnormen Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG) Auszug Art. 116 [Begriff des Deutschen ] (1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist [ ], wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt [ ]. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Auszug 4 [Abstammungsprinzip] (1) 1 Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil bei der Geburt des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. ²[ ] (2) 1 Ein Kind, das im Inland aufgefunden wird (Findelkind), gilt bis zum Beweis des Gegenteils als Kind eines Deutschen Elternteils, das bei Geburt des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. ²[ ]. (3) [ ] Folie 7
8 B. Besprechung der Klausur I. Aufgabe 1 Ist B gem. 12 Abs. 2 BWahlG bei der Bundestagswahl am wahlberechtigt? Obersatz: B könnte gem. 12 Abs. 2 S. 1 BWahlG bei der Bundestagswahl am wahlberechtigt sein. Folie 8
9 I. Aufgabe 1 12 Wahlrecht (1) (2) 1 Wahlberechtigt sind auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben. 2 Als [ ] Folie 9
10 I. Aufgabe 1 12 Wahlrecht (1) (2) 1 Wahlberechtigt sind auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben. 2 Als [ ] I. Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG Folie 10
11 I. Aufgabe 1 12 Wahlrecht (1) (2) 1 Wahlberechtigt sind auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben. 2 Als [ ] I. Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet Folie 11
12 I. Aufgabe 1 12 Wahlrecht (1) (2) 1 Wahlberechtigt sind auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben. 2 Als [ ] I. Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet III. Am Wahltag außerhalb der BRD leben Folie 12
13 I. Aufgabe 1 12 Wahlrecht (1) (2) 1 Wahlberechtigt sind auch diejenigen Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sofern sie Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben. 2 Als [ ] I. Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet III. Am Wahltag außerhalb der BRD leben IV. Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD Folie 13
14 I. Aufgabe 1 12 II 1 BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet III. Am Wahltag außerhalb der BRD leben IV. Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD B könnte gem. 12 Abs. 2 S. 1 BWahlG bei der Bundestagswahl am wahlberechtigt sein. Voraussetzung hierfür ist, dass B Deutscher im Sine des Art. 116 Abs. 1 GG ist, das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat, am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland lebt und Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben hat. 1. Obersatz 2. Voraussetzungen Folie 14
15 I. Aufgabe 1 12 II 1 BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG (+) II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet III. Am Wahltag außerhalb der BRD leben IV. Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD B ist Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG. Negativbeispiel: Feststellungsstil B müsste Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG sein. Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wer sie erworben hat. a) Abstammungsprinzip B könnte gem. 4 I 1 StAG Folie 15
16 I. Aufgabe 1 12 II 1 BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG (+) II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet III. Am Wahltag außerhalb der BRD leben IV. Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD B ist Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG. Negativbeispiel: Feststellungsstil B müsste deutscher i. S. d. Art. 116 I GG sein. Deutscher im Sinne dieses B müsste Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG sein. Ausweislich des Sachverhalts ist Grundgesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die deutsche das B gegeben. ist Deutscher, mithin besitzt er die deutsche Staatsangehörigkeit i. S. d. Art. 116 Staatsangehörigkeit I GG. besitzt, wer sie erworben hat. a) Abstammungsprinzip B könnte gem. 4 I 1 StAG Folie 16
17 I. Aufgabe 1 12 II 1 BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG (+) II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (+) III. Am Wahltag außerhalb der BRD leben IV. Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD Verkürzter Gutachtenstil Negativbeispiel: Subsumtion B ist am , also am Wahltag, 19 Jahre alt, Das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat jeder, der 19 Jahre alt oder älter ist. mithin hat er am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet. Ergebnis Folie 17
18 I. Aufgabe 1 12 II 1 BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG (+) II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (+) III. Am Wahltag außerhalb der BRD leben (+) IV. Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD Verkürzter Gutachtenstil B lebt am Wahltag, dem , in Argentinien und daher außerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Folie 18
19 I. Aufgabe 1 12 II 1 BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG Obersatz Definition Subsumtion Ergebnis II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (+) (+) III. Am Wahltag außerhalb der BRD leben IV. Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD (+) (+) B müsste auch Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in Negativbeispiel: der Bundesrepublik Deutschland erworben haben. Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der B hat seit Bundesrepublik Jahren eine deutsche Deutschland Tageszeitung hat erworben, abonniert, welche. er täglich liest. Des Weiteren hat B regelmäßig Kontakt zu seiner in Deutschland lebenden Oma. L Diese Zeitung liest er täglich vollständig. Mithin hat er mindestens über drei Monate wöchentlich eine deutsche Tageszeitung gelesen. Überdies kontaktiert er regelmäßig über Videotelefonie Subsumtionsbezug: (Skype) seine in Deutschland lebenden Verwandten. Mithin hat er mindestens über drei Monate wöchentlich eine deutsche Mithin hat B Vertrautheit mit den L politischen Verhältnissen in der Tageszeitung gelesen. Bundesrepublik Deutschland erworben. Folie 19
20 I. Aufgabe 1 12 II 1 BWahlG (+) I. Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (+) (+) III. Am Wahltag außerhalb der BRD leben IV. Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der BRD (+) (+) Ergebnis Mithin ist B gem. 12 Abs. 2 S. 1 BWahlG bei der Bundestagswahl am wahlberechtigt. Folie 20
21 II. Aufgabe 2 Ist A gem. 12 Abs. 1 BWahlG bei der Bundestagswahl am wahlberechtigt? 1. Obersatz A könnte gem. 12 Abs. 1 WahlG bei der Bundestagswahl am wahlberechtigt sein. Folie 21
22 II. Aufgabe 2 12 Wahlrecht (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage 1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet und 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben. Folie 22
23 II. Aufgabe 2 12 Wahlrecht (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage 1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet und 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben. I. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG Folie 23
24 II. Aufgabe 2 12 Wahlrecht (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage 1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet und 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben. I. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet Folie 24
25 II. Aufgabe 2 12 Wahlrecht (1) Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage 1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet und 2. seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben. I. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet III. Am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der BRD Folie 25
26 II. Aufgabe 2 12 I BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet III. Am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der BRD 1. Obersatz 2. Voraussetzungen A könnte gem. 12 Abs. 1 BWahlG bei der Bundestagswahl am wahlberechtigt sein. Dies setzt voraus, dass A Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG ist, am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat und am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung hat Folie 26
27 II. Aufgabe 2 12 I BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. II. Am Wahltag das 18. III. Am Wahltag seit mindestens drei 116 Abs. 1 GG Lebensjahr vollendet Monaten eine Wohnung in der BRD Obersatz (+) Definition besitzt (Obersatz besitzt ) Besitz (+) Definition besitzt Erwerb - könnte gem. 4 I 1 StAG durch Geburt Erwerb (+) wenn ein Elternteil bei der Geburt des Kindes die deutsche TBM durch Fiktion ersetzt Staatsangehörigkeit besitzt. Folie 27 Fiktion Überleitungssatz/ Obersatz hier non liquet => (-) A könnte aber gem. 4 II 1 StAG als Kind eines Elternteils, das bei Geburt des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, gelten. Defintion/ Voraussetzungen 4 II 1 StAG Subsumtion Ergebnis A gilt somit gem. 4 II 1 StAG als Kind eines Elternteils, das bei Geburt des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
28 II. Aufgabe 2 12 I BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. II. Am Wahltag das 18. III. Am Wahltag seit mindestens drei 116 Abs. 1 GG Lebensjahr vollendet Monaten eine Wohnung in der BRD Obersatz (+) Definition besitzt Negativbeispiel: (Obersatz besitzt ) Besitz (+) Definition besitzt Somit Erwerb hat A gem. 4 I 1 StAG nicht die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. - könnte gem. 4 I 1 StAG durch Geburt Erwerb (+) A könnte jedoch gem. wenn 4 II ein 1 Elternteil StAG die bei der Geburt des Kindes die deutsche TBM deutsche durch Staatsangehörigkeit Fiktion ersetzt erlangt haben. Staatsangehörigkeit besitzt. Folie 28 Fiktion Überleitungssatz/ Obersatz hier non liquet => (-) A könnte aber gem. 4 II 1 StAG als Kind eines Elternteils, das bei Geburt des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, gelten. Defintion/ Voraussetzungen 4 II 1 StAG Subsumtion Ergebnis A gilt somit gem. 4 II 1 StAG als Kind eines Elternteils, das bei Geburt des Kindes die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
29 II. Aufgabe 2 12 I BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (+) (+) III. Am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der BRD Obersatz Subsumtion Ergebnis A müsste überdies gem. 12 Abs. 1 Nr. 1 BWahlG am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. A ist am Wahltag, dem , 72 Jahre alt und hat damit gem. 12 Abs. 1 Nr. 1 BWahlG am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet. Folie 29
30 II. Aufgabe 2 12 I BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (+) (+) III. Am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der BRD Obersatz Gliedern! 1. Wohnung 2. Haben am Wahltag seit mindestens Obersatz drei Monaten in der BRD Definition 12 III BWahlG 12 Wahlrecht (1) (3) 1 Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Schlafen benutzt wird. 2 Wohnwagen und Wohnschiffe sind jedoch nur dann Wohnungen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Folie 30
31 II. Aufgabe 2 12 I BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (+) (+) III. Am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der BRD Obersatz Gliedern! 1. Wohnung 2. Haben am Wahltag seit mindestens Obersatz drei Monaten in der BRD Definition 12 III BWahlG 12 Wahlrecht (1) (3) 1 Wohnung ist jeder umschlossene Raum, der zum Schlafen benutzt wird. 2 Wohnwagen und Wohnschiffe sind jedoch nur dann Wohnungen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden. Folie 31 Teil der Definition des Begriffs Wohnung 12 III BWahlG ist eine Legaldefinition (P) Was regelt 12 III 2 BWahlG?
32 II. Aufgabe 2 12 I BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (+) (+) III. Am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der BRD Obersatz Gliedern! 1. Wohnung 2. Haben am Wahltag seit mindestens Obersatz drei Monaten in der BRD Definition 12 III BWahlG a) Umschlossener Raum b) Zum Schlafen benutzt (+) (+) c) Zusätzlichen Voraussetzungen des 12 III 2 BWahlG bb) aa) Wohnwagen oder Wohnschiff Folge Nicht fortbewegt (+) (-) oder Nur gelegentlich fortbewegt Auslegung Folie 32
33 II. Aufgabe 2 12 I BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (+) (+) III. Am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der BRD Obersatz Gliedern! Savigny (+) (+) a) Umschlossener Raum 1. Wohnung 2. Haben am Wahltag seit mindestens Obersatz drei Monaten in der BRD Definition Auslegung! 12 III BWahlG! b) Zum Schlafen c) Zusätzlichen Voraussetzungen benutzt des 12 III 2 BWahlG bb) aa) Wohnwagen oder Wohnschiff Folge Nicht fortbewegt (+) (-) oder Nur gelegentlich fortbewegt Auslegung Folie 33
34 II. Aufgabe 2 Auslegung des Begriffs nur gelegentlich Wortlaut (bzw. grammatische Auslegung) a) Auslegung b) Subsumtion c) Zwischenergebnis Telos (bzw. Sinn & Zweck) a) Auslegung b) Subsumtion c) Zwischenergebnis Systematik a) Auslegung b) Subsumtion c) Zwischenergebnis Entstehungsgeschichte (bzw. historische Auslegung) a) Auslegung b) Subsumtion c) Zwischenergebnis 4. Gesamtabwägung 5. Ergebnis der Auslegung Bearbeitervermerk Folie 34
35 II. Aufgabe 2 12 I BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (+) (+) III. Am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der BRD Obersatz Gliedern! 1. Wohnung 2. Haben am Wahltag seit mindestens Obersatz (+) drei Monaten in der BRD Definition 12 III BWahlG a) Umschlossener Raum b) Zum Schlafen benutzt (+) (+) c) Zusätzlichen Voraussetzungen des 12 III 2 BWahlG bb) (+) aa) Wohnwagen oder Wohnschiff Folge Nicht fortbewegt (+) (-) oder Nur gelegentlich fortbewegt (+) Auslegung Folie 35
36 II. Aufgabe 2 12 I BWahlG I. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (+) (+) III. Am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der BRD Obersatz (+) Negativbeispiel: 1. Wohnung (+) 2. Haben am Wahltag seit mindestens drei Monaten in der BRD (+) Des Weiteren müsste A auch seit mindestens drei Monaten Verkürzter eine Wohnung in der Gem. 12 III BWahlG gilt als Wohnung jeder umschlossene Raum, der zum Schlafen BRD haben. benutzt Zu Beginn wird, der Auslegung: Gutachtenstil Eine Nach Wohnung der wörtlichen ist jeder umschlossene Auslegung des Raum, Wortes der gelegentlich, zum schlafen dürfte benutzt der wird A das gem. Boot 12 nur Abs. selten 3 BWahlG. und nicht in regelmäßiger Art und Weise bewegen. Folie 36
37 II. Aufgabe 2 12 I BWahlG (+) I. Deutscher i. S. d. Art. 116 Abs. 1 GG II. Am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet (+) (+) III. Am Wahltag seit mindestens drei Monaten eine Wohnung in der BRD (+) Ergebnis A ist damit gem. 12 Abs. 1 BWahlG bei der Bundestagswahl am wahlberechtigt. Folie 37
38 III. Aufgabe 3 (Zusatzpunkte) Nennen Sie die Voraussetzungen der Analogie! Voraussetzungen der Analogie sind: (- kein Analogieverbot) - planwidrige Regelungslücke - vergleichbare Interessenlage Folie 38
39 C. Typische Fehler I. Gutachtenstil, Gutachtenstil, Gutachtenstil Folie 39
40 C. Typische Fehler I. Gutachtenstil, Gutachtenstil, Gutachtenstil - Gerade bei der Prüfung des Merkmals Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG werden widersprüchliche Ergebnisse oder gar keine gebildet. - Aufbauprobleme: Die Schwerpunkte (Fiktion, Wohnungsbegriff, Auslegung) werden nicht an der richtigen Stelle oder nicht gutachterlich sauber dargestellt. Folie 40
41 C. Typische Fehler I. Gutachtenstil, Gutachtenstil, Gutachtenstil - Gerade bei der Prüfung des Merkmals Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG werden widersprüchliche Ergebnisse oder gar keine gebildet. - Aufbauprobleme: Die Schwerpunkte (Fiktion, Wohnungsbegriff, Auslegung) werden nicht an der richtigen Stelle oder nicht gutachterlich sauber dargestellt. II. Keine Gliederung, keine (unterstrichenen) Überschriften, keine Absätze Folie 41
42 C. Typische Fehler I. Gutachtenstil, Gutachtenstil, Gutachtenstil A. - Gerade bei der Prüfung des Merkmals Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG I. werden widersprüchliche Ergebnisse oder gar keine gebildet Aufbauprobleme: Die Schwerpunkte (Fiktion, Wohnungsbegriff, a) Auslegung) werden nicht an der richtigen Stelle oder nicht gutachterlich sauber dargestellt. aa) II. Keine Gliederung, keine (unterstrichenen) Überschriften, (1) keine Absätze (a) (aa) (bb) (b) (2) bb) b) 2. II. B. Folie 42
43 C. Typische Fehler I. Gutachtenstil, Gutachtenstil, Gutachtenstil - Gerade bei der Prüfung des Merkmals Deutscher i. S. d. Art. 116 I GG werden widersprüchliche Ergebnisse oder gar keine gebildet. - Aufbauprobleme: Die Schwerpunkte (Fiktion, Wohnungsbegriff, Auslegung) werden nicht an der richtigen Stelle oder nicht gutachterlich sauber dargestellt. II. Keine Gliederung, keine (unterstrichenen) Überschriften, keine Absätze III. Formulierungen und Äußerliches (P) Unübliche Formulierungen! - vor dem Ergebnissatz alle Voraussetzungen nochmal nennen - Zitierung von Normen, z. B. Grundgesetz (GG) Negativbeispiel: B hat lt. Sachverhalt vor Jahren eine große deutsche Tageszeitung abonniert- Folie 43
44 1. Klausureinsicht beantragen 2. Für Rückfragen: Folie 44
45 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und viel Erfolg für Ihr Studium! Folie 45
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