SCHWEIZER PRÜFUNGSHINWEIS 10: BERICHTERSTATTUNG ZUR PRÜFUNG VON BESONDEREN VORGÄNGEN
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1 SCHWEIZER PRÜFUNGSHINWEIS 10: BERICHTERSTATTUNG ZUR PRÜFUNG VON BESONDEREN VORGÄNGEN (gilt für Prüfungsberichte zu besonderen Vorgängen, die ab datiert werden) Datum der ersten Veröffentlichung: 13. Dezember 2013 Mit letzter Änderung vom: 29. Januar
2 INHALTSVERZEICHNIS 1. Einleitung 3 2. Berichtsbeispiele Prüfungsbericht zur Gründung (Art. 635a OR) Prüfungsbericht zur Nachliberierung Prüfungsbericht zur ordentlichen Kapitalerhöhung (Art. 652f Abs. 1 OR) Prüfungsbericht zur genehmigten Kapitalerhöhung (Art. 652f Abs. 1 OR) Prüfungsbericht zur bedingten Kapitalerhöhung (Art. 653f Abs. 1 OR) (Ausgabe neuer Aktien gemäss Generalversammlungsbeschluss) Prüfungsbericht zur bedingten Kapitalerhöhung (Art. 653i Abs. 1 OR) (Streichung der Bestimmungen betreffend bedingte Kapitalerhöhung) Prüfungsbericht zur Herabsetzung des Aktienkapitals mit Mittelfreigabe (Art. 732 Abs. 2 OR) Prüfungsbericht zur Herabsetzung des Aktienkapitals zur Beseitigung einer Unterbilanz (Art. 732 Abs. 2 OR) (mit teilweiser Wiedererhöhung des Kapitals) Prüfungsbericht zur Liquidations-Eröffnungsbilanz Prüfungsbericht zur Liquidations-Zwischenbilanz (ordentliche Revision) Prüfungsbericht zur Liquidations-Schlussbilanz Prüfungsbericht zur vorzeitigen Verteilung des Vermögens bei Auflösung (Art. 745 Abs. 3 OR) Prüfungsbericht zur Sitzverlegung in die Schweiz (Art. 162 Abs. 3 IPRG) Prüfungsbericht zur Sitzverlegung einer Schweizer Gesellschaft ins Ausland (IPRG, Art. 127 Abs. 1 lit. b HRegV) Prüfungsbericht bei Aufwertungen zur Beseitigung der Unterbilanz (Art. 670 Abs. 2 OR) Prüfungsbericht zur Zwischenbilanz zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten (Art. 725 Abs. 2 OR) PS Prüfungsbericht zur Zwischenbilanz zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten (Art. 725 Abs. 2 OR) 30 Anhang I Übersicht über die gesetzlichen Regelungen der Prüfung von besonderen Vorgängen und die Mindestanforderungen an die Zulassung der Revisoren 33 Der vorliegende PH wurde vom Ausschuss des Vorstands der TREUHAND-KAMMER am 21. Oktober 2013 verabschiedet. Er gilt für Prüfungsberichte zu besonderen Vorgängen, die ab datiert werden. Er ist im Zusammenhang mit den Fachlichen Verlautbarungen der TREUHAND-KAMMER zu verstehen. Die letzte Änderung wurde am vorgenommen (Berichtsbeispiel 2.12 Absatz 4: Der Satz Dies schliesst die Beurteilung der Risiken [ ]. wurde ersatzlos gestrichen). 2
3 1. Einleitung 1 Gesetzliche Vorschriften sehen unter anderem Prüfungen von besonderen Vorgängen vor. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Prüfungen von Abschlüssen und anderen vergangenheitsorientierten Finanzinformationen (z.b. Bilanz, Zwischenbilanz, Jahresrechnungen) und anderen Prüfungsgegenständen. Handelt es sich um die Prüfung von einem Abschluss oder anderen vergangenheitsorientierten Finanzinformationen, die die Erlangung hinreichender Sicherheit bezweckt, ist die Prüfung unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Auftrags sowie der Anforderungen der Schweizer Prüfungsstandards (PS) durchzuführen, soweit nicht gesetzliche oder andere rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Prüfungsgegenstände können auch nicht historische Finanzinformationen beinhalten, welche nach gesetzlichen oder anderen rechtlichen Vorschriften zu prüfen sind. Diese Prüfungen sind grundsätzlich ebenfalls in Übereinstimmung mit den PS durchzuführen, sofern die einzelnen Bestimmungen für den jeweiligen Auftrag relevant sind. Weitere Ausführungen zur Prüfung besonderer Vorgänge sind dem Rahmenkonzept der betriebswirtschaftlichen Prüfungen und den Fachlichen Verlautbarungen der TREUHAND- KAMMER zu entnehmen. 2 Der vorliegende Prüfungshinweis (PH) enthält eine Sammlung von Berichtsvorlagen, die für Prüfungen von folgenden besonderen Vorgängen zu verwenden sind: Prüfungen von gesellschaftsrechtlich relevanten Transaktionen, wie Gründungen, Nachliberierungen, Kapitalerhöhungen, Kapitalherabsetzungen und Liquidationen (Aktienrecht; Art. 620 ff. OR; SR 220); Prüfungen im Zusammenhang mit Sitzverlegungen in die Schweiz (Internationales Privatrecht; IPRG; SR 291); Prüfungen im Zusammenhang mit Sitzverlegungen von Schweizer Gesellschaften ins Ausland (Internationales Privatrecht; IPGR; SR 291 und HRegV; SR ); Prüfungen von Aufwertungen zur Beseitigung einer Unterbilanz (Aktienrecht; Art. 670 OR; SR 220); Prüfungen von Zwischenbilanzen zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten in Überschuldungssituationen (Art. 725 Abs. 2 OR; SR 220). Die Berichterstattung zur Prüfung von besonderen Vorgängen im Zusammenhang mit öffentlichen Kaufangeboten (Börsengesetz; BEHG; SR 954.1) ist in PS 880 «Prüfung von öffentlichen Kaufangeboten» geregelt. Berichtsvorlagen zur Prüfung von besonderen Vorgängen im Zusammenhang mit einer Fusion, Spaltung, Umwandlung und Vermögensübertragung (Fusionsgesetz; FusG; SR ) sind in PH 30 «Prüfungen nach dem Fusionsgesetz (FusG)» geregelt. 3
4 2. Berichtsbeispiele 2.1 Prüfungsbericht zur Gründung (Art. 635a OR) [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an die Gründer der [Name der Gesellschaft], [Ort] Wir haben den beigefügten Gründungsbericht vom [Datum] der [Name der Gesellschaft] im Sinne von Art. 635a OR geprüft. Verantwortung der Gründer Die Gründer sind für die Erstellung dieses Gründungsberichtes in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften von Art. 635 OR verantwortlich. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zum beigefügten Gründungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob der Gründungsbericht vollständig und richtig ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Gründungsbericht enthaltenen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Gründungsbericht ein. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung ist der Gründungsbericht der [Name der Gesellschaft] in Übereinstimmung mit Art. 635 OR vollständig und richtig. Hans Muster zugelassener Revisor / Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisorin / Revisionsexpertin [Ort], [Datum] Gründungsbericht 4
5 2.2 Prüfungsbericht zur Nachliberierung [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an den Verwaltungsrat der [Name der Gesellschaft], [Ort] Wir haben den beigefügten Nachliberierungsbericht vom [Datum] der [Name der Gesellschaft] geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung dieses Nachliberierungsberichtes in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zum beigefügten Nachliberierungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob der Nachliberierungsbericht vollständig und richtig ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Nachliberierungsbericht enthaltenen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Nachliberierungsbericht ein. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung ist der Nachliberierungsbericht der [Name der Gesellschaft] in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften vollständig und richtig. Hans Muster zugelassener Revisor / Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisorin / Revisionsexpertin [Ort], [Datum] Nachliberierungsbericht 5
6 2.3 Prüfungsbericht zur ordentlichen Kapitalerhöhung (Art. 652f Abs. 1 OR) [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an den Verwaltungsrat der [Name der Gesellschaft], [Ort] Wir haben den beigefügten Kapitalerhöhungsbericht vom [Datum] der [Name der Gesellschaft] im Sinne von Art. 652f Abs. 1 OR geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung dieses Kapitalerhöhungsberichtes in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften von Art. 652e OR verantwortlich. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zum beigefügten Kapitalerhöhungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob der Kapitalerhöhungsbericht vollständig und richtig ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Kapitalerhöhungsbericht enthaltenen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Kapitalerhöhungsbericht ein. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung ist der Kapitalerhöhungsbericht der [Name der Gesellschaft] in Übereinstimmung mit Art. 652e OR vollständig und richtig. Hans Muster zugelassener Revisor / Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisorin / Revisionsexpertin [Ort], [Datum] Kapitalerhöhungsbericht 6
7 2.4 Prüfungsbericht zur genehmigten Kapitalerhöhung (Art. 652f Abs. 1 OR) [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an den Verwaltungsrat der [Name der Gesellschaft], [Ort] Wir haben den beigefügten Kapitalerhöhungsbericht vom [Datum] der [Name der Gesellschaft] im Sinne von Art. 652f Abs. 1 OR geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung dieses Kapitalerhöhungsberichtes in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften von Art. 652e OR verantwortlich. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zum beigefügten Kapitalerhöhungsbericht abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob der Kapitalerhöhungsbericht vollständig und richtig ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Kapitalerhöhungsbericht enthaltenen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Kapitalerhöhungsbericht ein. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung ist der Kapitalerhöhungsbericht der [Name der Gesellschaft] in Übereinstimmung mit Art. 652e OR vollständig und richtig und entspricht dem Beschluss des Verwaltungsrates vom [Datum]. Hans Muster zugelassener Revisor / Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisorin / Revisionsexpertin [Ort], [Datum] Kapitalerhöhungsbericht 7
8 2.5 Prüfungsbericht zur bedingten Kapitalerhöhung (Art. 653f Abs. 1 OR) (Ausgabe neuer Aktien gemäss Generalversammlungsbeschluss) [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an den Verwaltungsrat der [Name der Gesellschaft], [Ort] Wir haben die während der Periode vom [Datum] bis [Datum] erfolgte Ausgabe neuer Aktien der [Name der Gesellschaft] gemäss Generalversammlungsbeschluss vom [Datum] im Sinne von Art. 653f Abs. 1 OR geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Ausgabe neuer Aktien in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften sowie dem Emissionsprospekt verantwortlich. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil darüber abzugeben, ob die Ausgabe neuer Aktien dem schweizerischen Gesetz und den Statuten sowie dem Emissionsprospekt entspricht. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die Ausgabe neuer Aktien in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften sowie dem Emissionsprospekt erfolgt ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise zu erlangen, dass wesentliche Verstösse gegen die gesetzlichen und statutarischen Vorschriften sowie wesentliche Abweichungen von Angaben im Emissionsprospekt für die Ausgabe neuer Aktien mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Abweichungen von den Vorschriften bei der Ausgabe neuer Aktien ein. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Ausgabe von [Anzahl] [Namenaktien / Inhaberaktien] im Nennwert von CHF [Betrag] dem schweizerischen Gesetz und den Statuten sowie dem Emissionsprospekt vom [Datum]. 8
9 Hans Muster zugelassener Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisionsexpertin [Ort], [Datum] Emissionsprospekt kursiv: auf den Sachverhalt zutreffend anzupassen 9
10 2.6 Prüfungsbericht zur bedingten Kapitalerhöhung (Art. 653i Abs. 1 OR) (Streichung der Bestimmungen betreffend bedingte Kapitalerhöhung) [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an den Verwaltungsrat der [Name der Gesellschaft], [Ort] Wir haben im Sinne von Art. 653i Abs. 1 OR geprüft, ob die Wandel- oder die Optionsrechte erloschen und damit die Voraussetzungen zur Aufhebung der Statutenbestimmungen über die bedingte Kapitalerhöhung der [Name der Gesellschaft] gegeben sind. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für den Nachweis, dass die Wandel- oder die Optionsrechte erloschen sind. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil darüber abzugeben, ob die Wandel- oder die Optionsrechte erloschen sind. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die Wandel- oder die Optionsrechte erloschen sind. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die Wandel- oder die Optionsrechte erloschen sind. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Fehler bei der Feststellung über die erloschenen Wandel- oder Optionsrechte ein. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung sind die Wandel- oder die Optionsrechte betreffend [Anzahl] [Namenaktien / Inhaberaktien] im Nennwert von CHF [Betrag] erloschen. Hans Muster zugelassener Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisionsexpertin [Ort], [Datum] kursiv: auf den Sachverhalt zutreffend anzupassen 10
11 2.7 Prüfungsbericht zur Herabsetzung des Aktienkapitals mit Mittelfreigabe (Art. 732 Abs. 2 OR) [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an die Generalversammlung der [Name der Gesellschaft], [Ort] Wir haben im Sinne von Art. 732 Abs. 2 OR geprüft, ob die Forderungen der Gläubiger der [Name der Gesellschaft] trotz der beantragten Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung der [Zwischenbilanz / Bilanz] per [Datum] und die Durchführung der Kapitalherabsetzung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Antrag des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat beantragt, das Aktienkapital von bisher CHF eingeteilt in [Anzahl] Namenaktien zu nominell CHF [Betrag], durch Rückzahlung von CHF [Betrag] je Aktie oder total CHF herabzusetzen auf CHF Nach der Herabsetzung ist das Aktienkapital in [Anzahl] Aktien zu CHF [Betrag] nominell eingeteilt. Die Rückzahlung erfolgt im Betrage von CHF [Betrag] in bar und von CHF [Betrag] durch Gutschrift auf den Aktionärskonten. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil darüber abzugeben, ob die Forderungen der Gläubiger trotz der Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die Forderungen der Gläubiger trotz der Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Antrag des Verwaltungsrates enthaltenen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Antrag ein. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. 11
12 Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung sind die Forderungen der Gläubiger der [Name der Gesellschaft] trotz der beantragten Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt. Hans Muster zugelassener Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisionsexpertin [Ort], [Datum] [Zwischenbilanz / Bilanz] per [Datum] (vor und nach Kapitalherabsetzung) kursiv: auf den Sachverhalt zutreffend anzupassen 12
13 2.8 Prüfungsbericht zur Herabsetzung des Aktienkapitals zur Beseitigung einer Unterbilanz (Art. 732 Abs. 2 OR) (mit teilweiser Wiedererhöhung des Kapitals) [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an die Generalversammlung der [Name der Gesellschaft], [Ort] Wir haben im Sinne von Art. 732 Abs. 2 OR geprüft, ob die Forderungen der Gläubiger der [Name der Gesellschaft] trotz der beantragten Herabsetzung und Wiedererhöhung des Aktienkapitals voll gedeckt sind und der Betrag der Kapitalherabsetzung den Betrag der durch Verluste entstandenen Unterbilanz nicht übersteigt. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Aufstellung der [Zwischenbilanz / Bilanz] per [Datum] und die Durchführung der Kapitalherabsetzung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Antrag des Verwaltungsrates Die [Zwischenbilanz / Bilanz] der Gesellschaft per [Datum] weist bei einem Aktienkapital von CHF [Betrag] folgenden Bilanzverlust aus: Bilanzverlust aus dem Vorjahr CHF Jahresverlust [Jahr] CHF Bilanzverlust per [Datum] CHF Gemäss Antrag des Verwaltungsrates soll diese Unterbilanz durch Herabsetzung des Aktienkapitals, eingeteilt in [Anzahl] Namenaktien zu CHF [Betrag] von CHF um CHF auf CHF beseitigt werden. Als Sanierungsmassnahme beantragt der Verwaltungsrat eine gleichzeitige Wiedererhöhung des Aktienkapitals durch Bareinzahlung von CHF auf neu CHF Die Aktiennennwerte sollen entsprechend herabgesetzt werden, so dass das Aktienkapital neu eingeteilt ist in [Anzahl] Namenaktien zu CHF [Betrag]. 13
14 Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil darüber abzugeben, ob die Forderungen der Gläubiger trotz der Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind und ob der Betrag der Kapitalherabsetzung den Betrag der durch Verluste entstandenen Unterbilanz nicht übersteigt. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die Forderungen der Gläubiger trotz der Herabsetzung des Aktienkapitals voll gedeckt sind und der Betrag der Kapitalherabsetzung den Betrag der durch Verluste entstandenen Unterbilanz nicht übersteigt. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die im Antrag des Verwaltungsrates enthaltenen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Antrag ein. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung - sind die Forderungen der Gläubiger der [Name der Gesellschaft] trotz der beantragten Herabsetzung und Wiedererhöhung des Aktienkapitals voll gedeckt und - übersteigt der Betrag der Kapitalherabsetzung den Betrag der durch Verluste entstandenen Unterbilanz nicht. Hans Muster zugelassener Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisionsexpertin [Ort], [Datum] [Zwischenbilanz / Bilanz] per [Datum] (vor und nach Kapitalherabsetzung) 14
15 2.9 Prüfungsbericht zur Liquidations-Eröffnungsbilanz [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an die Liquidatoren der [Name der Gesellschaft] in Liquidation, [Ort] Wir haben die beigefügte Liquidations-Eröffnungsbilanz per [Datum] (einschliesslich Erfolgsrechnung und Anhang), bewertet zu Veräusserungswerten, der [Name der Gesellschaft] geprüft. Verantwortung der Liquidatoren Die Liquidatoren sind verantwortlich für die Erstellung dieser Liquidations-Eröffnungsbilanz in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften und für die internen Kontrollen, die die Liquidatoren als notwendig erachten, um die Erstellung einer Liquidations-Eröffnungsbilanz zu ermöglichen, die frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zur beigefügten Liquidations-Eröffnungsbilanz abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die Liquidations-Eröffnungsbilanz frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Liquidations-Eröffnungsbilanz enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen in der Liquidations-Eröffnungsbilanz ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Erstellung der Liquidations-Eröffnungsbilanz durch die Einheit relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Einheit abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der von den Liquidatoren ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Liquidations- Eröffnungsbilanz. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Liquidations-Eröffnungsbilanz per [Datum] der [Name der Gesellschaft] dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. 15
16 Hans Muster Dipl. Wirtschaftsprüfer Brigitte Beispiel Dipl. Wirtschaftsprüferin [Ort], [Datum] Liquidations-Eröffnungsbilanz per [Datum] (einschliesslich Erfolgsrechnung und Anhang) 16
17 2.10 Prüfungsbericht zur Liquidations-Zwischenbilanz (ordentliche Revision) [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DER REVISIONSSTELLE an die Generalversammlung der [Name der Gesellschaft] in Liquidation, [Ort] Bericht der Revisionsstelle zur Liquidations-Zwischenbilanz Als Revisionsstelle haben wir die auf den [Datum] erstellte Liquidations-Zwischenbilanz (einschliesslich Erfolgsrechnung und Anhang), bewertet zu Veräusserungswerten, der [Name der Gesellschaft] geprüft. Verantwortung der Liquidatoren Die Liquidatoren sind für die Aufstellung der Liquidations-Zwischenbilanz in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Liquidations-Zwischenbilanz, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus sind die Liquidatoren für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich. Verantwortung der Revisionsstelle Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Liquidations-Zwischenbilanz abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Liquidations-Zwischenbilanz frei von wesentlichen falschen Angaben ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der Liquidations-Zwischenbilanz enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Liquidations-Zwischenbilanz als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Liquidations-Zwischenbilanz von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Liquidations-Zwischenbilanz. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. 17
18 Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Liquidations-Zwischenbilanz per [Datum] der [Name der Gesellschaft] dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG *) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben der Liquidatoren ausgestaltetes internes Kontrollsystem für die Aufstellung der Liquidations-Zwischenbilanz existiert. Wir empfehlen, die vorliegende Liquidations-Zwischenbilanz zu genehmigen. Hans Muster zugelassener Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisionsexpertin Leitender Revisor [Ort], [Datum] Liquidations-Zwischenbilanz per [Datum] (einschliesslich Erfolgsrechnung und Anhang) * Art. 11 RAG begründet zusätzliche Anforderungen an die Unabhängigkeit von staatlich beaufsichtigten Abschlussprüfern im Zusammenhang mit Revisionsdienstleistungen bei Publikumsgesellschaften. Im Fall von Revisionsdienstleistungen von Nicht- Publikumsgesellschaften kann dieser Hinweis auf Art. 11 RAG daher entfallen. 18
19 2.11 Prüfungsbericht zur Liquidations-Schlussbilanz [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an die Liquidatoren der [Name der Gesellschaft] in Liquidation, [Ort] Wir haben die beigefügte Liquidations-Schlussbilanz per [Datum] (einschliesslich Erfolgsrechnung und Anhang), bewertet zu Veräusserungswerten, der [Name der Gesellschaft] geprüft. Verantwortung der Liquidatoren Die Liquidatoren sind verantwortlich für die Erstellung dieser Liquidations-Schlussbilanz in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und statutarischen Vorschriften und für die internen Kontrollen, die die Liquidatoren als notwendig erachten, um die Erstellung einer Liquidations-Schlussbilanz zu ermöglichen, die frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zur beigefügten Liquidations-Schlussbilanz abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die Liquidations-Schlussbilanz frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der Liquidations-Schlussbilanz enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen in der Liquidations-Schlussbilanz ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Erstellung der Liquidations-Schlussbilanz durch die Einheit relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Einheit abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der von den Liquidatoren ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der Liquidations- Schlussbilanz. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Liquidations-Schlussbilanz per [Datum] der [Name der Gesellschaft] dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. 19
20 Hans Muster Dipl. Wirtschaftsprüfer Brigitte Beispiel Dipl. Wirtschaftsprüferin [Ort], [Datum] Liquidations-Schlussbilanz per [Datum] (einschliesslich Erfolgsrechnung und Anhang) 20
21 2.12 Prüfungsbericht zur vorzeitigen Verteilung des Vermögens bei Auflösung (Art. 745 Abs. 3 OR) [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an die Liquidatoren der [Name der Gesellschaft] in Liquidation, [Ort] Wir haben im Sinne von Art. 745 Abs. 3 OR geprüft, ob die Voraussetzungen für eine vorzeitige Verteilung des Vermögens der [Name der Gesellschaft] in Liquidation gegeben sind. Verantwortung der Liquidatoren Die Liquidatoren sind dafür verantwortlich, dass die Voraussetzungen für eine vorzeitige Verteilung des Vermögens in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften gegeben sind. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil darüber abzugeben, ob die Schulden der Gesellschaft in Liquidation getilgt sind und nach den Umständen angenommen werden kann, dass durch eine vorzeitige Verteilung des Vermögens keine Interessen Dritter gefährdet werden. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die Voraussetzungen für eine vorzeitige Verteilung des Vermögens gegeben sind. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung - sind die Schulden der [Name der Gesellschaft] in Liquidation getilgt; - kann nach den Umständen angenommen werden, dass durch eine vorzeitige Verteilung des Vermögens keine Interessen Dritter gefährdet werden. 21
22 Hans Muster zugelassener Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisionsexpertin [Ort], [Datum] 22
23 2.13 Prüfungsbericht zur Sitzverlegung in die Schweiz (Art. 162 Abs. 3 IPRG) [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an den Verwaltungsrat der [Name der Gesellschaft], [Sitz der Gesellschaft im Ausland] Der Verwaltungsrat der [Name der Gesellschaft], [Sitz der Gesellschaft im Ausland] erteilte uns den Auftrag, den Prüfungsbericht im Sinne von Art. 162 Abs. 3 IPRG zu erstellen. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für den Nachweis der Deckung des auf den [Datum] (Stichtag) ausgewiesenen Grundkapitals sowie für die Durchführung der Sitzverlegung in die Schweiz in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil darüber abzugeben, ob das auf den Stichtag ausgewiesene Grundkapital nach schweizerischem Recht gedeckt ist. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob das auf den Stichtag ausgewiesene Grundkapital nach schweizerischem Recht gedeckt ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise zu erlangen, ob das auf den Stichtag ausgewiesene Grundkapital nach schweizerischem Recht gedeckt ist. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Nachweis der Deckung des auf den Stichtag ausgewiesenen Grundkapitals nach schweizerischem Recht ein. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung ist das in der [Zwischenbilanz / Bilanz] der [Name der Gesellschaft], per [Datum] ausgewiesene Grundkapital von [Fremdwährung] [Betrag] (umgerechnet in CHF [Betrag]) nach schweizerischem Recht gedeckt. 23
24 Hans Muster zugelassener Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisionsexpertin [Ort], [Datum] [Zwischenbilanz / Bilanz] per [Datum] Die als Beilage zum Bericht wiederzugebende [Zwischenbilanz / Bilanz] (ohne Erfolgsrechnung) kann auch in ausländischer Währung und Sprache (evtl. mit Übersetzung) aufgestellt werden. 24
25 2.14 Prüfungsbericht zur Sitzverlegung einer Schweizer Gesellschaft ins Ausland (IPRG, Art. 127 Abs. 1 lit. b HRegV) [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an den Verwaltungsrat der [Name der Gesellschaft], [Ort] Gemäss Generalversammlungsbeschluss vom [Datum] hat [Name der Gesellschaft] beschlossen, nach den Vorschriften des Internationalen Privatrechts (IPRG) ihren Sitz ins Ausland zu verlegen. Wir haben gemäss Art. 127 Abs. 1 lit. b der Handelsregisterverordnung (HRegV) geprüft, ob die Forderungen der Gläubiger im Sinne von Art. 46 FusG sichergestellt oder erfüllt worden sind oder ob die Gläubiger mit der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister einverstanden sind. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Publikation eines Schuldenrufs im Schweizerischen Handelsamtsblatt verantwortlich, namentlich den Entscheid über die Sitzverlegung der Gesellschaft ins Ausland. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil darüber abzugeben, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die Bestimmungen von Art. 127 Abs. 1 lit. b HRegV eingehalten sind. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen im Zusammenhang mit der Sicherstellung oder Erfüllung der Forderungen der Gläubiger [mit dem Einverständnis der Gläubiger zur Löschung der Gesellschaft im Handelsregister] ein. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung sind die Forderungen der Gläubiger der [Name der Gesellschaft] im Sinne von Art. 46 FusG sichergestellt oder erfüllt worden oder die Gläubiger mit der Löschung der Gesellschaft im Handelsregister einverstanden. 25
26 Hans Muster zugelassener Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisionsexpertin [Ort], [Datum] kursiv: auf den Sachverhalt zutreffend anzupassen 26
27 2.15 Prüfungsbericht bei Aufwertungen zur Beseitigung der Unterbilanz (Art. 670 Abs. 2 OR) [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an die ausserodentliche/ordentliche Generalversammlung der [Name der Gesellschaft], [Ort] Wir haben die Aufwertung der Grundstücke/Beteiligungen der [Name der Gesellschaft] um CHF [Betrag] im Sinne von Art. 670 OR geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Aufwertung gemäss Art. 670 OR verantwortlich. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die vorgenommene Aufwertung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten sind. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise zu erlangen, ob die gesetzlichen Bestimmungen für eine Aufwertung eingehalten sind. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Abweichungen von den gesetzlichen Bestimmungen ein. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die vorgenommene Aufwertung den gesetzlichen Bestimmungen. Hans Muster zugelassener Revisor / Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisorin / Revisionsexpertin [Ort], [Datum] kursiv: auf den Sachverhalt zutreffend anzupassen 27
28 2.16 Prüfungsbericht zur Zwischenbilanz zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten (Art. 725 Abs. 2 OR) PS 290 Nachstehender Text ist nicht ohne weiteres auf konkrete Verhältnisse übertragbar. Die Formulierung des Berichtes hängt vom Einzelfall ab und ist entsprechend den konkreten Verhältnissen zu ergänzen oder anzupassen. Für weitere Einzelheiten wird auf den Schweizer Prüfungsstandard 290 Pflichten bei Kapitalverlust und Überschuldung verwiesen. Dieser Bericht ist in den Fällen zu verwenden, in denen - die Überschuldung offensichtlich und erheblich ist und - eine Sanierung der Gesellschaft nicht möglich und nicht beabsichtigt ist. [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an den Verwaltungsrat der [Name der Gesellschaft], [Ort] Wir haben die beigefügte [Zwischenbilanz / Bilanz] zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten per [Datum] der [Name der Gesellschaft] im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Erstellung dieser [Zwischenbilanz / Bilanz] und für die Beurteilung, ob die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt sind. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil darüber abzugeben, ob eine offensichtliche Überschuldung vorliegt. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem Schweizer Prüfungsstandard 290 Pflichten bei Kapitalverlust und Überschuldung durchgeführt. Nach diesem Standard ist es vertretbar, bei Zwischenabschlüssen gemäss Art. 725 Abs. 2 OR dann Vereinfachungen bei Prüfung und Bewertung vorzunehmen, wenn die Überschuldung offensichtlich und erheblich und eine Sanierung der Gesellschaft nicht möglich und nicht beabsichtigt ist. Unsere Prüfung beschränkte sich demzufolge auf Prüfungshandlungen, die darauf ausgelegt sind festzustellen, ob die Überschuldung zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten offensichtlich und erheblich ist. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. 28
29 Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung ist die Überschuldung der [Name der Gesellschaft] gemäss der [Zwischenbilanz / Bilanz] auf den [Datum] zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten offensichtlich. Daher hat der Verwaltungsrat den Richter zu benachrichtigen, sofern nicht Gesellschaftsgläubiger im Ausmass der Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten. Hans Muster zugelassener Revisor / Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisorin / Revisionsexpertin [Ort], [Datum] [Zwischenbilanz / Bilanz] per [Datum] zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten 29
30 2.17 Prüfungsbericht zur Zwischenbilanz zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten (Art. 725 Abs. 2 OR) Nachstehender Text ist nicht ohne weiteres auf konkrete Verhältnisse übertragbar. Die Formulierung des Berichtes hängt vom Einzelfall ab und ist entsprechend den konkreten Verhältnissen zu ergänzen oder anzupassen. Für weitere Einzelheiten wird auf die Schweizer Prüfungsstandards verwiesen. Wenn - die Überschuldung offensichtlich und erheblich ist und - eine Sanierung der Gesellschaft nicht möglich und nicht beabsichtigt ist kann der Bericht über die vereinfachte Prüfung (s. Beispiel 2.16) verwendet werden. [Adresse Revisionsgesellschaft] BERICHT DES UNABHÄNGIGEN PRÜFERS an den Verwaltungsrat der [Name der Gesellschaft], [Ort] Wir haben die beigefügte [Zwischenbilanz / Bilanz] zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten per [Datum] der [Name der Gesellschaft] im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR geprüft. Verantwortung des Verwaltungsrates Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Erstellung dieser [Zwischenbilanz / Bilanz] und für die Beurteilung, ob die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt sind sowie für die internen Kontrollen, die der Verwaltungsrat als notwendig erachtet, um die Erstellung einer [Zwischenbilanz / Bilanz] zu ermöglichen, die frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten falschen Darstellungen ist. Verantwortung des Prüfers Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage unserer Prüfung ein Prüfungsurteil zur beigefügten [Zwischenbilanz / Bilanz] zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit den Schweizer Prüfungsstandards durchgeführt. Nach diesen Standards haben wir die beruflichen Verhaltensanforderungen einzuhalten und die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit darüber erlangen, ob die [Zwischenbilanz / Bilanz] zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten frei von wesentlichen falschen Darstellungen ist. Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen, um Prüfungsnachweise für die in der [Zwischenbilanz / Bilanz] enthaltenen Wertansätze zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten und sonstigen Angaben zu erlangen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst die Beurteilung der Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter falscher Darstellungen in der [Zwischenbilanz / Bilanz] zu Fortführungs- und zu 30
31 Veräusserungswerten ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das für die Erstellung der [Zwischenbilanz / Bilanz] zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten durch die Einheit relevante interne Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit des internen Kontrollsystems der Einheit abzugeben. Eine Prüfung umfasst auch die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden und der Vertretbarkeit der vom Verwaltungsrat ermittelten geschätzten Werte in der Rechnungslegung sowie die Beurteilung der Gesamtdarstellung der [Zwischenbilanz / Bilanz] zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die [Zwischenbilanz / Bilanz] zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten per [Datum] dem schweizerischen Gesetz [und den Statuten]. Variante 1 keine Überschuldung: Gemäss dieser [Zwischenbilanz / Bilanz] sind die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger der [Name der Gesellschaft] zu [Fortführungs- und zu Veräusserungswerten] [Fortführungswerten] [Veräusserungswerten] gedeckt, so dass keine Überschuldung im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR besteht. Variante 2 Überschuldung: Gemäss dieser [Zwischenbilanz / Bilanz] sind die Forderungen der Gesellschaftsgläubiger der [Name der Gesellschaft] weder zu Fortführungs- noch zu Veräusserungswerten gedeckt, so dass eine Überschuldung im Sinne von Art. 725 Abs. 2 OR besteht. Daher hat der Verwaltungsrat den Richter zu benachrichtigen, sofern nicht Gesellschaftsgläubiger im Ausmass der Unterdeckung im Rang hinter alle anderen Gesellschaftsgläubiger zurücktreten. Hervorhebung eines Sachverhalts Wir machen auf Anmerkung [Bezeichnung] im Anhang der [Zwischenbilanz / Bilanz] aufmerksam, in welcher die der Bewertung der Bilanzpositionen zu Veräusserungswerten zu Grunde liegenden Schätzungen, Annahmen und Erwartungen des Verwaltungsrates erläutert sind. Aufgrund der diesen naturgemäss innewohnenden Unsicherheiten können die effektiv realisierbaren Werte von den bilanzierten Veräusserungswerten wesentlich abweichen. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht eingeschränkt. Hans Muster zugelassener Revisor / Revisionsexperte Brigitte Beispiel zugelassene Revisorin / Revisionsexpertin [Ort], [Datum] 31
32 [Zwischenbilanz / Bilanz] per [Datum] zu Fortführungs- und zu Veräusserungswerten kursiv: auf den Sachverhalt zutreffend anzupassen 32
33 Anhang I Übersicht über die gesetzlichen Regelungen der Prüfung von besonderen Vorgängen und die Mindestanforderungen an die Zulassung der Revisoren Besonderer Vorgang Vorlage Gesetzesartikel Prüfungsgegenstand Mindestanforderung an die Zulassung * Berichtsadressat * 2.1 Prüfungsbericht zur Gründung 2.2 Prüfungsbericht zur Nachliberierung Art. 635a OR Gründungsbericht Zugelassener Revisor Gründer ** - Nachliberierungsbericht Zugelassener Revisor VR ** 2.3 Prüfungsbericht zur ordentlichen Kapitalerhöhung Art. 652f Abs. 1 OR Kapitalerhöhungsbericht Zugelassener Revisor VR ** 2.4 Prüfungsbericht zur genehmigten Kapitalerhöhung Art. 652f Abs. 1 OR Kapitalerhöhungsbericht Zugelassener Revisor VR ** 2.5 Prüfungsbericht zur bedingten Kapitalerhöhung Art. 653f Abs. 1 OR Ausgabe neuer Aktien Emissionsprospekt Zugelassener Revisionsexperte VR ** 2.6 Prüfungsbericht zur bedingten Kapitalerhöhung Art. 653i Abs. 1 OR Streichung der Bestimmungen betreffend bedingte Kapitalerhöhung Zugelassener Revisionsexperte VR ** 2.7 Prüfungsbericht zur Herabsetzung des Aktienkapitals mit Mittelfreigabe Art. 732 Abs. 2 OR Deckung der Forderungen der Gläubiger Zugelassener Revisionsexperte GV ** 2.8 Prüfungsbericht zur Herabsetzung des Aktienkapitals zur Beseitigung einer Unterbilanz Art. 732 Abs. 2 OR Deckung der Forderungen der Gläubiger Ob Betrag der Kapitalherabsetzung Unterbilanz übersteigt Zugelassener Revisionsexperte GV ** 2.9 Prüfungsbericht zur Liquidations- Eröffnungsbilanz Art. 742 Abs. 1 OR Liquidations- Eröffnungsbilanz Prüfung im Auftrag Keine besonderen Anforderungen Liquidator 2.10 Prüfungsbericht zur Liquidations- Zwischenbilanz (ordentliche Revision) Art. 743 Abs. 5 OR Liquidations- Zwischenbilanz Zugelassener Revisionsexperte GV 2.11 Prüfungsbericht zur Liquidations- Schlussbilanz - Liquidations- Schlussbilanz Prüfung im Auftrag Keine besonderen Anforderungen Liquidator ** 33
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