Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH"

Transkript

1 Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH Gebührenordnung der CCP.A Seite 1 von 8

2 Inhaltsverzeichnis A. Administrative Gebühren Gebühr für die Teilnahme an der Abwicklung über die CCP.A Gebühr für die Führung von Abwicklungskonten im System der CCP.A Gebühr für die Registrierung von Clearing System Benutzern Schulungs- und Prüfungsgebühr Gebühr für Testunterstützung Fälligkeit und Umsatzsteuer bei Administrativen Gebühren... 5 B. Transaktionsorientierte Abwicklungsgebühren für Geschäfte an der Börse Wien Kassamarkt5 7 Transaktionsgebühr für die Abwicklung von Kassamarktgeschäften Adjustmentgebühren Kassamarkt Fälligkeit und Erlegung der transaktionsorientierten Gebühren Kassamarkt... 6 C. Sonstige Transaktionsorientierte Abwicklungsgebühren für Geschäfte an der Börse Wien Collateral Management Fee Settlementgebühr für die Abwicklung von Geschäften auf ICS-Konten Fälligkeit und Erlegung Sonstiger Transaktionsorientierter Abwicklungs-gebühren für Geschäfte an der Börse Wien... 7 D. Kommunikationsgebühren Gebühr für Reporting aus den Clearing Systemen und Instruktionserteilung an die Clearing Systeme GUI-Reports via FTP... 8 Gebührenordnung der CCP.A Seite 2 von 8

3 A. Administrative Gebühren 1 Gebühr für die Teilnahme an der Abwicklung über die CCP.A Teilnahmerolle General Clearingmitglied (GCM) Kassamarkt EUR p.a. Direkt Clearingmitglied (DCM) EUR p.a. Non-Clearingmitglied (NCM) EUR p.a. Registrierter Kunde (RC) EUR p.a. Abwicklungsagent (CA) EUR p.a. 1. Von Clearingmitgliedern (GCM und DCM), Clearingkunden (NCM und RC) sowie Abwicklungsagenten (CA) (gemeinsam "die Teilnehmer") der CCP.A werden jährliche Teilnahmegebühren in oben genannter Höhe für das laufende Kalenderjahr im Voraus erhoben. 2. Für Institute, die in verschiedenen Rollen an der Abwicklung über die CCP.A teilnehmen, gilt die folgende Rabattstaffel: Teilnehmerrabatte bei Mehrfachrollen Rolle (gereiht nach Gewichtung) Stufe Rabatthöhe für Rolle A A 0 % für Rolle B B 50% für Rolle C und weitere C 70% 3. Alle gemäß Abs. 1 anfallenden Jahresgebühren werden nach der Höhe der fälligen Jahresgebühr betrachtet und absteigend gereiht (Rolle A, Rolle B,...). Der Jahresbeitrag pro Rolle errechnet sich unter Anwendung der Rabatte entsprechend der Tabelle für Teilnahmerabatte. 4. Für neu hinzukommende Teilnehmer werden die Benutzungsgebühren für das erste Kalenderjahr am 1. des Monats mit Unterzeichnung der entsprechenden Teilnahmeverträge für das folgende Kalenderjahr pro rata verrechnet. 5. Monatliche pro rata Beträge werden auf die nächste ganze Zahl kaufmännisch gerundet. 6. Bei Änderung der Rolle(n) eines Teilnehmers (Hinzunahme oder Zurücklegung) erfolgt eine Neubewertung des Teilnahmeentgeltes durch Neureihung der Rolle(n) des Teilnehmers gemäß Abs. 3. Die Neubewertung ist ab dem 1. des auf die Änderung folgenden Monats gültig und zu Beginn dieses Monats fällig. Dabei werden bereits eingehobene Teilnahmegebühren angerechnet. Gebührenordnung der CCP.A Seite 3 von 8

4 7. Bei einer (unterjährigen) Kündigung/Zurücklegung der Abwicklungsteilnahme für einzelne Rollen hat der kündigende/zurücklegende Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Jahresteilnahmegebühr. Selbiges gilt, wenn die Abwicklungsvereinbarung von der CCP.A aufgelöst wird. 2 Gebühr für die Führung von Abwicklungskonten im System der CCP.A 1. Die CCP.A richtet für jedes Clearingmitglied am Kassamarkt unentgeltlich 1 Positionskonto zur Verbuchung seiner Agent-Positionen und 1 Positionskonto zur Verbuchung seiner Market Makerund Principal-Positionen im Clearing System ein. Für General-Clearingmitglieder (GCM) wird pro zugeordneten Non-Clearingmitglied (NCM) je 1 Positionskonto zur Verbuchung der Agent- Positionen sowie 1 Positionskonto zur Verbuchung der Market Maker- und Principal-Positionen des Non-Clearingmitglieds unentgeltlich im Clearing System eingerichtet. 2. Für die Einrichtung weiterer Positionskonten für die Kassamarktabwicklung über schriftlichen Auftrag des Clearingteilnehmers, berechnet die CCP.A dem Clearingteilnehmer EUR 100 je Positionskonto und Monat. 3. Die Kosten für die Einrichtung von zusätzlichen Konten für Positionen von Non- Clearingmitgliedern (NCM) werden über deren General-Clearingmitglied (GCM) verrechnet. 4. Die CCP.A richtet auf gesonderten Wunsch von Clearingkunden (NCM und RC) entgeltlich gesonderte ICS-Abwicklungskonten ("Individual Client Segregation Accounts") ein, auf denen deren Positionen und Sicherheiten, getrennt vom Clearingmitglied, verbucht und geführt werden. 5. Für die Einrichtung eines ICS-Konten Sets (ein Positionskonto, ein Sicherheitenkonto und ein Settlement-Depot) berechnet die CCP.A je ICS Konten Set für die Einrichtung einmalig EUR und für die Führung monatlich EUR Die Kosten für die Einrichtung und Führung von ICS-Konten Sets für Clearingkunden werden über deren Clearingmitglied verrechnet und von der CCP.A eingehoben. 3 Gebühr für die Registrierung von Clearing System Benutzern Die CCP.A erhebt für die Registrierung und Verwaltung von autorisierten Backoffice Mitarbeitern eines Clearingmitglieds (Named Clearing User) ab dem 4. Named Clearing User eine monatliche Gebühr in der Höhe von EUR 40 pro Monat. Für die Administration von Clearing System Benutzern kann auf Wunsch des Clearing Teilnehmers ein Admin User je Markt unentgeltlich registriert werden. 4 Schulungs- und Prüfungsgebühr 1. Für von der CCP.A durchgeführte Clearing Schulungen und Prüfungen werden von der CCP.A Schulungs- und Prüfungsgebühren verrechnet. Die Teilnahme an der Clearing Schulung ist optional. Gebührenordnung der CCP.A Seite 4 von 8

5 Schulungsgebühren für CCP.A Clearingschulung Schulung Kassamarkt Wien Clearing Schulung ermäßigt Prüfungsgebühr Kassamarkt Wien Schulungsgebühr EUR 600 pro Person EUR 450 pro Person EUR 200 pro Antritt 2. Bei Teilnahme von mehr als zwei Personen eines Unternehmens an einem Schulungstermin verrechnet die CCP.A dem Unternehmen eine ermäßigte Schulungsgebühr von EUR 450 pro Person. 3. Die CCP.A überprüft die Fach- und Sachkenntnis der Personen die gemäß 3 als Named Clearing User Zutritt zum Clearing System erhalten sollen. Sie führt marktbezogene Clearing Prüfungen durch und erhebt dafür eine Prüfungsgebühr pro Person und Prüfungsantritt. 4. Die erfolgreiche Ablegung der Clearing Prüfung berechtigt zum Erhalt des CCP.A Clearingdiploms und ist für die Registrierung als Named Clearing User gemäß 3 Voraussetzung. Jedes Clearingmitglied muss zumindest einen Named Clearing User pro Markt benennen (Zulassungsvoraussetzung). 5 Gebühr für Testunterstützung 1. Tests und Simulationen von Geschäftsprozessen oder technischen Systemen, die von der CCP.A über schriftlichen Auftrag des Clearingmitglieds oder seines Abwicklungsagenten durchgeführt werden, werden dem beauftragenden Clearingmitglied aufwandsbezogen verrechnet. Die CCP.A verrechnet dem Clearingmitglied 100 EUR je aufgewandter oder angefangener Stunde. 6 Fälligkeit und Umsatzsteuer bei Administrativen Gebühren 1. Die Administrativen Gebühren zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer sind grundsätzlich binnen einer Woche nach Vorschreibung fällig. 2. Die Administrativen Gebühren gemäß 1-5 verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 3. Für die nicht zeitgerechte Erlegung der Administrativen Gebühren ( 1-5) zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß 456 UGB ab Fälligkeit verrechnet. B. Transaktionsorientierte Abwicklungsgebühren für Geschäfte an der Börse Wien Kassamarkt 7 Transaktionsgebühr für die Abwicklung von Kassamarktgeschäften 1. Die Gebühren für das Clearing und Settlement von an der Wiener Börse abgeschlossenen Geschäften in CCP-fähigen Wertpapieren werden mit Ausnahme der gemäß 2 Abs. 4 auf ICS- Konten verbuchten Geschäfte vom Börseunternehmen gemeinsam mit der Transaktionsgebühr für den Handel als "All In"-Gebühr gemäß Teil 1, B, 9 ff der Gebührenordnung der Wiener Börse AG festgesetzt (aufrufbar unter Gebührenordnung der CCP.A Seite 5 von 8

6 2. Die CCP.A verrechnet diese "All In"-Gebühr im Auftrag des Börseunternehmens gegenüber den Clearingmitgliedern und hebt diese ein. 8 Adjustmentgebühren Kassamarkt Adjustmentgebühren Kassamarkt Adjustments Gebühr Berechnungsbasis Storno Kassageschäft im Abwicklungssystem EUR 150 pro Geschäft Deckungskauf EUR 500 pro Geschäft Cash Settlement EUR 500 pro Geschäft 1. Die Adjustmentgebühren im Clearing am Kassamarkt werden für Stornierungen von Geschäften, Deckungskäufe und Cash Settlements nach der obigen Aufstellung berechnet. Sie sind von dem auslösenden Clearingmitglied zu erlegen. 2. Für die Stornierung eines Kassageschäftes im Abwicklungssystem verrechnet die CCP.A dem auftraggebenden Clearingmitglied eine Stornogebühr in Höhe von EUR Für die Ausführung eines Deckungskaufs verrechnet die CCP.A dem verantwortlichen Clearingmitglied eine Manipulationsgebühr in Höhe von EUR Für die Ausführung einer Barabrechnung verrechnet die CCP.A dem verantwortlichen Clearingmitglied eine Cash Settlement Gebühr in Höhe von EUR Fälligkeit und Erlegung der transaktionsorientierten Gebühren Kassamarkt 1. Die Transaktions- und Adjustment-Gebühren gemäß der 7-8 sind am Erfüllungstag des Geschäftes fällig. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit unecht steuerbefreit). 2. Der CCP.A ist hierzu eine Lastschriftermächtigung für ein Girokonto des Clearingmitglieds einzuräumen. Für die Erlegung der Transaktionsgebühren von Non-Clearingmitgliedern ist das betreffende General-Clearingmitglied verantwortlich. C. Sonstige Transaktionsorientierte Abwicklungsgebühren für Geschäfte an der Börse Wien 10 Collateral Management Fee 1. Für die Verwaltung der Abwicklungssicherheiten sowie des Beitrages zum Ausfallfonds verrechnet die CCP.A dem Clearingmitglied eine monatliche Gebühr von 0,50 Basispunkten vom verwalteten Betrag (Berechnungsbasis), jedoch pro Clearingmitglied mindestens EUR 100 pro Monat und höchstens EUR pro Monat. Die Gebühr versteht sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit unecht steuerbefreit). 2. Die Berechnungsbasis errechnet sich als monatlicher Tagesdurchschnitt (Abwicklungstage) der am Ende eines Handelstages vorgeschriebenen, zu hinterlegenden, Abwicklungssicherheiten des Gebührenordnung der CCP.A Seite 6 von 8

7 Clearingmitglieds (inklusive der zu hinterlegenden Abwicklungssicherheiten der ihm zugeordneten Non- Clearingmitglieder) addiert mit den an dem Tag erforderlichen Ausfallfonds- Beiträgen des Clearingmitglieds. 3. Für Ein/Ausbuchungen von erforderlichen oder hinterlegten Abwicklungssicherheiten und Beiträgen zum Ausfallfonds verrechnet die CCP.A dem Clearingmitglied eine Gebühr von EUR 15 pro Buchung. 11 Settlementgebühr für die Abwicklung von Geschäften auf ICS-Konten 1 Für die gemäß 2 Abs. 4 auf ICS-Konten verbuchten Geschäfte von Clearingkunden wird für jede zwischen CCP.A-Wertpapierdepot und ICS-Wertpapierdepot abgewickelte Free-of-Payment Settlement-Instruktion (Gutschrift oder Belastung) bei Wertpapierüberträgen eine Settlement- Gebühr von EUR 2,50 pro Instruktion verrechnet. 2. Die Settlement-Gebühr für die Transaktionen von Clearingkunden gemäß Abs. 1 werden über das Clearingmitglied des Clearingkunden verrechnet und von der CCP.A eingehoben. 12 Fälligkeit und Erlegung Sonstiger Transaktionsorientierter Abwicklungsgebühren für Geschäfte an der Börse Wien 1. Die Sonstigen Transaktionsgebühren gemäß werden am Beginn eines Kalendermonats auf Grund der Daten des zurückliegenden Monats bestimmt, dem Clearingmitglied vorgeschrieben und sind diese binnen einer Woche nach Vorschreibung fällig. 2 Die Gebühren gemäß verstehen sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit unecht steuerbefreit). 3. Der CCP.A ist hierzu eine Lastschriftermächtigung für ein Girokonto des Clearingmitglieds einzuräumen. Für die Erlegung der Sonstigen Transaktionsgebühren von Clearingkunden ist das betreffende Clearingmitglied verantwortlich. D. Kommunikationsgebühren 13 Gebühr für Reporting aus den Clearing Systemen und Instruktionserteilung an die Clearing Systeme 1. Für standardisierte Systemabfragen (GUI-Reports), welche nicht älter als 3 Monate sind, und die Erteilung von Instruktionen via GUI (z.b. hold-/release-instruktionen) aus dem Kassamarkt Clearing System verrechnet die CCP.A keine Kommunikationsgebühren. 2. Für die Nachlieferung von standardisierten Geschäfts- und Gebührenreports aus dem Bereich Kassamarkt, welche älter als 3 Monate sind (historische Reports), berechnet die CCP.A jeweils 150 EUR pro Datenfile (Report) und Tag. 3. Für nicht standardisierte Systemabfragen aus dem Kassamarkt Clearing System verrechnet die CCP.A eine vom Aufwand abhängige Gebühr, jedoch zumindest EUR 100 pro erstellten Report. 4. Für Reporting und Instruktionserteilung gemäß ISO15022 über das SWIFT-Netzwerk erfolgt die Verrechnung von Kommunikationsgebühren direkt zwischen SWIFT und den Abwicklungsteilnehmern bzw. deren Abwicklungsagenten auf Basis der zwischen beiden vereinbarten Konditionen (Closed User Group). Gebührenordnung der CCP.A Seite 7 von 8

8 5. Für Reporting und Instruktionserteilung gemäß ISO über eine Standleitung oder VPN- Verbindung mit der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft ("OeKB") fallen Kommunikationsgebühren gemäß Preisliste der OeKB an. 6. Die Gebühren der Absätze 2-3 verstehen sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und sind binnen einer Woche nach Vorschreibung fällig. 14 GUI-Reports via FTP 1. Ein Clearingmitglied kann die CCP.A mit der Zurverfügungstellung von GUI-Reports via FTP ("FTP-Reporting") beauftragen. 2. Die CCP.A verrechnet dem Clearingmitglied für die Ersteinrichtung des FTP-Reporting einmalig EUR 500, wobei von der Ersteinrichtung bis zu 5 Reports erfasst sind. Für die Einrichtung jedes weiteren Reports oder die Änderung eines bestehenden Reports verrechnet die CCP.A jeweils EUR Für den laufenden Betrieb des FTP-Reporting verrechnet die CCP.A monatlich EUR 150, wobei in diesen EUR 150 bis zu 5 Reports inkludiert sind. Die monatliche Gebühr für den laufenden Betrieb erhöht sich gestaffelt für jeweils 5 weitere Reports um EUR Der Bezug des FTP-Reporting wird vom Clearingmitglied auf unbefristete Dauer beauftragt und kann von diesem unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden, wobei das Clearingmitglied in den ersten 12 Monaten nach Beauftragung auf eine Kündigung des FTP-Reporting verzichtet. 5. Die Gebühren der Absätze 2-3 verstehen sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und sind binnen einer Woche nach Vorschreibung fällig. Gebührenordnung der CCP.A Seite 8 von 8

Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH

Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH Gebührenordnung der CCP.A 01.02.2017 Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis A. Administrative Gebühren... 3 1 Gebühr für die Teilnahme

Mehr

Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH

Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH Gebührenordnung der CCP.A 01.01.2016 Seite 1 von 11 Inhaltsverzeichnis A. Administrative Gebühren... 3 1 Gebühr für die Teilnahme

Mehr

Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH

Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH Gebührenordnung der CCP.A 01.08.2017 Seite 1 von 12 Inhaltsverzeichnis A. Administrative Gebühren... 3 1 Gebühr für die Teilnahme

Mehr

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend "Clearingmitglied") und

Vereinbarung über gewählte Einzelkunden-Kontentrennung. geschlossen zwischen. als Clearingmitglied. (nachfolgend Clearingmitglied) und Vereinbarung über gewählte Einzelken-Kontentrennung geschlossen zwischen als Clearingmitglied (nachfolgend "Clearingmitglied") als Non-Clearingmitglied (nachfolgend "Non-Clearingmitglied") als Registrierten

Mehr

Gebühren im EXAA-Markt der Warenbörse

Gebühren im EXAA-Markt der Warenbörse Teil 4: Gebühren im EXAA-Markt der Warenbörse Sämtliche Gebühren gemäß Teil 4 dieser Gebührenordnung im Zusammenhang mit der Teilnahme am Handel mit und an der Abwicklung von Elektrischen Energieprodukten

Mehr

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

Änderung der Bedingungen für den Handel an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich eurex Bekanntmachung Änderung der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Der Börsenrat der Eurex Deutschland hat am 30. Juni 2011, der Verwaltungsrat der Eurex Zürich hat am 22. Juni 2011 die nachfolgende

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Eurex04 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Stand 24.11.2014 Seite 1 ********************************************************************************** Änderungen sind wie folgt kenntlich gemacht:

Mehr

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden.

- 1 - Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen ( BGV )-Vertrag abgeschlossen worden. - 1 - AGCS Gas Clearing and Settlement AG Alserbachstrasse 14-16 A-1090 Wien Verpfändung von Wertpapieren Sehr geehrte Damen und Herren, Zwischen Ihnen und uns ist am... der Bilanzgruppenverantwortlichen

Mehr

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover

Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Preisverzeichnis für die Nutzung der handelsunterstützenden IT der Niedersächsischen Wertpapierbörse zu Hannover Das Preisverzeichnis regelt die von der BÖAG Börsen AG (im Folgenden Börsen AG genannt)

Mehr

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin

GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Berlin Vergütungssätze VR-W 2 für die Nutzung von Werken des GEMA-Repertoires in Websites mit Electronic Commerce

Mehr

DOC Report. SIX Repo AG. Handelsordnung für den OTC Spot Markt

DOC Report. SIX Repo AG. Handelsordnung für den OTC Spot Markt DOC Report SIX Repo AG DDDD-OOOO-CCCC-SSSSMMmmd/L-Ann (version controlled documents),, 5.08.05 5.08.05 Zweck und Grundlage Diese Handelsordnung enthält Ausführungsbestimmungen für den OTC Spot Markt und

Mehr

Dispositionsrahmen. für bei der OeKB geführte EUR-Girokonten zur Abwicklung von Geldbuchungen im Wertpapiergeschäft

Dispositionsrahmen. für bei der OeKB geführte EUR-Girokonten zur Abwicklung von Geldbuchungen im Wertpapiergeschäft Dispositionsrahmen für bei der OeKB geführte EUR-Girokonten zur Abwicklung von Geldbuchungen im Wertpapiergeschäft Juli 2013 Inhalt 1 Deckungskontrolle bei der Abwicklung von Geldbuchungen im Wertpapiergeschäft

Mehr

zur Tätigkeit im Verteilergebiet ab 01.01.2013 6:00 hat sich der BGV gemäß 19 (4) GMMVO 2012 bei AGCS zu registrieren.

zur Tätigkeit im Verteilergebiet ab 01.01.2013 6:00 hat sich der BGV gemäß 19 (4) GMMVO 2012 bei AGCS zu registrieren. Sehr geehrte Damen und Herren, zur Tätigkeit im Verteilergebiet ab 01.01.2013 6:00 hat sich der BGV gemäß 19 (4) GMMVO 2012 bei AGCS zu registrieren. Für die Neuregistrierung sind folgende Unterlagen zu

Mehr

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)...

1. Allgemeines... 2. 2. Xetra... 2. 2.1 Anbindungsentgelte... 2. 2.2 Transaktionsentgelte... 2. 2.2.1 Order (Order-Flow-Provider)... Börse Frankfurt Zertifikate AG Preisverzeichnis zum Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro für den Handel Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 2 2. Xetra...

Mehr

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking

Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking Anleitung zur Einrichtung von Kontoweckern im Online Banking 1. Klicken Sie in der Menüleiste links auf Kontowecker. Klicken Sie auf Zur Freischaltung um den Kontowecker zu aktivieren. 2. Bitte lesen und

Mehr

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014

Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) vom 1. April 2014 Tarifvertrag über eine einmalige Pauschalzahlung 2014 und 2015 (VKA) Inhaltsgleich vereinbart zwischen der Vereinigung

Mehr

Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH. 2 Abschnitt: Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH

Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH. 2 Abschnitt: Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH Seite 1 II. Kapitel: Clearing der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH 2 Abschnitt: Abwicklung der Geschäfte an der Eurex Bonds GmbH 2.1 Unterabschnitt: Abwicklung von Eurex Bonds-Geschäften Die Eurex Clearing

Mehr

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern

Wholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen

Mehr

Hilfe zur ekim. Inhalt:

Hilfe zur ekim. Inhalt: Hilfe zur ekim 1 Hilfe zur ekim Inhalt: 1 Benutzerkonten und rechte... 2 1.1 Hauptkonto (Unternehmer bzw. Lehrer)... 2 1.2 Benutzer (Mitarbeiter bzw. Schüler)... 3 2 Präsentationsmodus... 4 3 Warenkorb...

Mehr

Durchführungsbestimmungen der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich über Technische Einrichtungen

Durchführungsbestimmungen der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich über Technische Einrichtungen über Technische Einrichtungen 01.03.200606.09.1999 Seite 1 Durchführungsbestimmungen der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich über Technische Einrichtungen 1 Definitionen 1.1 Netzwerk der Eurex-Börsen

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Professional Backup V 1.0.1. Stand: 21.01.2015

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Professional Backup V 1.0.1. Stand: 21.01.2015 Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH Professional Backup V 1.0.1 Stand: 21.01.2015 INHALTSVERZEICHNIS Inhalt PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS PROFESSIONAL BACKUP... 3 Leistungen der Backup-Pakete...

Mehr

für das Hotel- und Gaststättengewerbe

für das Hotel- und Gaststättengewerbe Gebührensatzung des Internats der Landesberufsschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe Der Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises hat am 18.12.2000, sowie Änderungen vom 05.11.2001, 13.05.2002, 16.12.2002,

Mehr

Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH

Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH Kontraktspezifikationen für CEGH Gas Terminkontrakte bezogen auf den Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH 2.13.1 Kontraktspezifikationen Lieferpunkt Virtueller Handelspunkt - CEGH 11.02.2015 Seite

Mehr

Kapitel I Allgemeine Bedingungen

Kapitel I Allgemeine Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

- 1 - Teil I Benutzung der Einrichtungen der Berufsbildenden Schulen Cadenberge. 1 Gebührenpflicht

- 1 - Teil I Benutzung der Einrichtungen der Berufsbildenden Schulen Cadenberge. 1 Gebührenpflicht - 1 - S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Einrichtungen der Berufsbildenden Schulen Cadenberge einschließlich des Berufsschulinternats vom 27. Juni 2001 in der Fassung der

Mehr

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen.

Wenn Sie das T-Online WebBanking das erste Mal nutzen, müssen Sie sich zunächst für den Dienst Mobiles Banking frei schalten lassen. 1 PIN/TAN-T-Online-WebBanking mit moneyplex Bis auf wenige Ausnahmen bieten heute fast alle Kreditinstitute modernes und hoch sicheres HBCI-Internetbanking an. Um mit nicht HBCI-fähigen Banken trotzdem

Mehr

Wesentliche Änderungen

Wesentliche Änderungen Wesentliche Änderungen 42 Wesentliche Änderungen Fassung vom 30.12.2004: Kapitel 3: Beschreibung des Verfahrens Barzahlungen an Kunden Gesetzestext 42 42 Auszahlung der Geldleistungen Geldleistungen nach

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Loadbalancer V 1.3. Stand: 01.04.2014

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Loadbalancer V 1.3. Stand: 01.04.2014 Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH Loadbalancer V 1.3 Stand: 01.04.2014 INHALTSVERZEICHNIS PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS LOADBALANCER... 3 Produktbeschreibung... 3 Produktübersicht...

Mehr

Powermanager Server- Client- Installation

Powermanager Server- Client- Installation Client A Server Client B Die Server- Client- Funktion ermöglicht es ein zentrales Powermanager Projekt von verschiedenen Client Rechnern aus zu bedienen. 1.0 Benötigte Voraussetzungen 1.1 Sowohl am Server

Mehr

2. Ablaufbeschreibung der Anwendung SMS-Parken mit park.me

2. Ablaufbeschreibung der Anwendung SMS-Parken mit park.me 1. Einleitung SMS-Parken mit park.me für Österreich Um keinerlei Einschränkungen für die Nutzung von park.me zu generieren und Kunden/Kundinnen ohne Smartphone auch die Services von TRAFFICPASS, insbes.

Mehr

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)

Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische

Mehr

B e n u t z u n g s - u n d G e b ü h r e n o r d n u n g für die Überlassung des Parktheaters Bensheim

B e n u t z u n g s - u n d G e b ü h r e n o r d n u n g für die Überlassung des Parktheaters Bensheim B e n u t z u n g s - u n d G e b ü h r e n o r d n u n g für die Überlassung des Parktheaters Bensheim Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt

Mehr

Auftrag zur Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im Bundesanzeiger und Fondsdata

Auftrag zur Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im Bundesanzeiger und Fondsdata Auftrag zur Veröffentlichung von Investmentfondspreisen im Bundesanzeiger und Fondsdata Auftrag Nr. (wird vom Verlag ausgefüllt): (Stand: Februar 2014) Im Bundesanzeiger werden täglich Preise und ergänzende

Mehr

1 Belastung. 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten

1 Belastung. 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten Inhalt 1 Belastung 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten 2 Beschwerden 2.1 Registrierung / Einloggen 2.2 Symptome 2.3 Diagramme 3 Info 3.1 Lexikon 3.2 Tutorial 3.3 Impressum 4 Einstellungen

Mehr

Rund ums Thema Pflegestufen

Rund ums Thema Pflegestufen Rund ums Thema Pflegestufen Seit 1. Juli 1996 erhalten Pflegebedürftige - abgestuft in drei Pflegestufen - Leistungen aus der Pflegeversicherung. Jeder ist dort pflegeversichert, wo sein Krankenversicherungsschutz

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch

Mehr

AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR PRIVATKONTEN

AUSHANG FÜR PREISE UND KONDITIONEN FÜR PRIVATKONTEN GEHALTS- / PENSIONSKONTEN (Kontoabschluss erfolgt vierteljährlich im nachhinein) PREIS IN EUR Relax-Konto Kontoführungsentgelt pro Quartal (Buchung am Quartalsende, entspricht 7,99 pro Monat) 23,97 D inkludiert

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Niestetal

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Niestetal Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielgeräte und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte im Gebiet der Gemeinde Niestetal Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

GEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren

GEMEINDE KISSING. Inhaltsverzeichnis. 1 Gebührenerhebung. 2 Grabstättengebühren. 3 Leichenhausgebühren. 4 Bestattungsgebühren. 5 Sonstige Gebühren GEMEINDE KISSING Gebührensatzung zur Satzung für die öffentliche Bestattungseinrichtung (GS/BES) der Gemeinde Kissing vom: 08.11.2004 Beschluss des Gemeinderates vom: 28.10.2004 Bekanntmachung: 09.11.2004

Mehr

Gebührenordnung für die Börse München

Gebührenordnung für die Börse München für die Börse München Stand: 03. Juli 2014 Börse München Inhalt 1 Gebührentatbestände I. Gebühren für die Zulassung zum Börsenhandel 2 Aufnahmegebühr 3 Gebührenfestsetzung für die Teilnahme am Börsenhandel

Mehr

Verbuchung von Zahlungseingängen über das PayPal-Konto

Verbuchung von Zahlungseingängen über das PayPal-Konto Verbuchung von Zahlungseingängen über das PayPal-Konto Um den Zahlungseingang eines Kunden über ein PayPal-Konto mit Abzug von PayPalGebühren in Ihrer büro easy-firmendatei zu erfassen, müssen folgende

Mehr

I. Kapitel Clearing der Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich

I. Kapitel Clearing der Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich Clearing-Bedingungen Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG I. Kapitel Clearing der Geschäfte an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich 1 Abschnitt Allgemeine Bestimmungen 1.1 Teilabschnitt Clearing-Lizenz

Mehr

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1

Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 Clearing-Bedingungen der Eurex Clearing AG Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen)

Kapitel II Transaktionen an der Eurex Deutschland und der Eurex Zürich (Eurex-Börsen) Seite 1 ********************************************************************************** ÄNDERUNGEN SIND WIE FOLGT KENNTLICH GEMACHT: ERGÄNZUNGEN SIND UNTERSTRICHEN LÖSCHUNGEN SIND DURCHGESTRICHEN **********************************************************************************

Mehr

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD -

Änderungen und Ergänzungen zum. Arbeitsvertragsrecht der bayerischen. (Erz-)Diözesen - ABD - Nr. 59 Änderungen und Ergänzungen zum Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen - ABD - Beschlüsse der Bayerischen Regional-KODA vom 08.12.2004 und vom 03./04.05.2005 - Regelung über eine ergänzende

Mehr

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der

Sichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang

Mehr

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV

Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach

Mehr

Weisung 7: Gebühren und Kosten

Weisung 7: Gebühren und Kosten SIX Structured Products Exchange AG Weisung 7: Gebühren und Kosten vom 7.07.05 Datum des Inkrafttretens: 6.0.05 Weisung 7: Gebühren und Kosten 6.0.05 Inhalt. Zweck und Gebührenübersicht.... Zweck.... Geltungsbereich....3

Mehr

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone

Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Eine Bürokratiekostenfolgenabschätzung zum zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt im Hinblick auf die Einführung einer Gleitzone Das IWP Institut für Wirtschafts- und Politikforschung

Mehr

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV.

1. Erweiterung und Änderung von Anlagen und Verbrauchsgeräten; Mitteilungspflichten, 7 StromGVV. Ergänzende Bedingungen der Gemeindewerke Enkenbach-Alsenborn zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Loadbalancer V 1.1. Stand: 11.10.2012

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Loadbalancer V 1.1. Stand: 11.10.2012 Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH Loadbalancer V 1.1 Stand: 11.10.2012 INHALTSVERZEICHNIS PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS LOADBALANCER... 3 Produktbeschreibung... 3 Shared Loadbalancer

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Stadt Herbstein - Ortsrecht Kapitel 11 Seite 1 von 5

Stadt Herbstein - Ortsrecht Kapitel 11 Seite 1 von 5 Seite 1 von 5 Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte in der Stadt Herbstein Aufgrund der 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der

Mehr

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen

Mehr

ANYWHERE Zugriff von externen Arbeitsplätzen

ANYWHERE Zugriff von externen Arbeitsplätzen ANYWHERE Zugriff von externen Arbeitsplätzen Inhaltsverzeichnis 1 Leistungsbeschreibung... 3 2 Integration Agenda ANYWHERE... 4 3 Highlights... 5 3.1 Sofort einsatzbereit ohne Installationsaufwand... 5

Mehr

How to do? Projekte - Zeiterfassung

How to do? Projekte - Zeiterfassung How to do? Projekte - Zeiterfassung Stand: Version 4.0.1, 18.03.2009 1. EINLEITUNG...3 2. PROJEKTE UND STAMMDATEN...4 2.1 Projekte... 4 2.2 Projektmitarbeiter... 5 2.3 Tätigkeiten... 6 2.4 Unterprojekte...

Mehr

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)

Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland

Mehr

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung)

Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Satzung über die Erhebung der Wettbürosteuer in der Stadt Siegen (Wettbürosteuersatzung) Ordnungsziffer Zuständigkeit Ratsbeschluss vom 22.050 Fachbereich 3 18.02.2015 Wettbürosteuersatzung Seite 1 Aufgrund

Mehr

Kontowecker. Der Kontowecker Ihre Finanzen immer im Blick. - Leitfaden für die Einrichtung -

Kontowecker. Der Kontowecker Ihre Finanzen immer im Blick. - Leitfaden für die Einrichtung - Der Kontowecker Ihre Finanzen immer im Blick - Leitfaden für die Einrichtung - Inhaltsverzeichnis Freischaltung zum Kontowecker... 3 Kontostandswecker einrichten... 6 Umsatzwecker einrichten... 9 Limitwecker

Mehr

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck

2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck 2. Satzung zur Änderung der Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Schöneck Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in

Mehr

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE

Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Reglement Handelsaufnahme Beteiligungsrechte REGLEMENT FÜR DIE HANDELSAUFNAHME VON INTERNATIONALEN BETEILIGUNGSRECHTEN AN SIX SWISS EXCHANGE Zulassung von Effekten SIX Exchange Regulation 06/ Inhaltsverzeichnis

Mehr

Preisliste der Clearingdienstleistungen

Preisliste der Clearingdienstleistungen Preisliste der Clearingdienstleistungen Börsengehandelte und außerbörslich gehandelte Derivate September 2014 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Einführung 3 2. Preisgestaltung 3 3. Preisstruktur 4 3.1. Transaktionsbezogene

Mehr

M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten

M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Anlage zur Rundverfügung G 6/2015 M U S T E R Dienstvereinbarung über Arbeitszeitkonten Zwischen dem Evangelisch-lutherischen Kirchenkreis (Dienststelle), vertreten durch den Kirchenkreisvorstand (Dienststellenleitung),

Mehr

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld und Sachwerte im Gebiet der Stadt Bad Wildungen in der Fassung vom 03.07.2006, zuletzt geändert am 05.12.2011 1 Steuererhebung

Mehr

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV

4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4. Abrechnung, 12 StromGVV/GasGVV 4.1 Der Verbrauch des Kunden wird jährlich festgestellt und abgerechnet (Jahresabrechnung erfolgt im rollierenden Abrechnungsverfahren ). 4.2 Auf Wunsch des Kunden rechnet

Mehr

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN

HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN HIER GEHT ES UM IHR GUTES GELD ZINSRECHNUNG IM UNTERNEHMEN Zinsen haben im täglichen Geschäftsleben große Bedeutung und somit auch die eigentliche Zinsrechnung, z.b: - Wenn Sie Ihre Rechnungen zu spät

Mehr

Online Data Protection

Online Data Protection Online Data Protection Seite 1 Inhaltsverzeichnis Was ist Online Data Protection... 3 Sicherheit... 3 Grafische Darstellung... 4 Preise... 5 Software... 6 Verfügbarkeit... 6 Kontrolle... 6 Kontingent...

Mehr

Gebührenordnung der Wiener Börse AG

Gebührenordnung der Wiener Börse AG Gebührenordnung der Wiener Börse AG 4 Gebührenordnung der Wiener Börse AG 01.10.2014 Seite 1 von 46 INHALT TEIL 1: GEBÜHREN IM KASSAMARKT DER WIENER BÖRSE AG ALS WERTPAPIERBÖRSE UND ALS BETREIBERIN DES

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER STEUER AUF SPIELAPPARATE UND AUF DAS SPIELEN UM GELD ODER SACHWERTE IM GEBIET DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF

SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER STEUER AUF SPIELAPPARATE UND AUF DAS SPIELEN UM GELD ODER SACHWERTE IM GEBIET DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF SATZUNG ÜBER DIE ERHEBUNG EINER STEUER AUF SPIELAPPARATE UND AUF DAS SPIELEN UM GELD ODER SACHWERTE IM GEBIET DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF 1 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Steuererhebung 3 2 Steuergegenstand,

Mehr

Konditionen im Überblick

Konditionen im Überblick Konditionen im Überblick Privatbank AG Inhaltsverzeichnis Tarife für Vermögensverwaltung mit Depot bei der Privatbank AG (IVA) 2 Tarife für Vermögensverwaltung mit Depot bei einer Drittbank (IVA- Drittbank)

Mehr

Satzung. ( Ersetzungssatzung ) der Gemeinde Biblis. über die Erhebung einer. Steuer auf Spielapparate und. auf das Spielen um Geld. oder.

Satzung. ( Ersetzungssatzung ) der Gemeinde Biblis. über die Erhebung einer. Steuer auf Spielapparate und. auf das Spielen um Geld. oder. Satzung ( Ersetzungssatzung ) der Gemeinde Biblis über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte 1 Aufgrund der 5 und 51 der Hess. Gemeindeordnung in der Fassung

Mehr

Kreditkarten-Vergleich von Kassensturz in Zusammenarbeit mit comparis.ch Vergleich der Gesamtkosten

Kreditkarten-Vergleich von Kassensturz in Zusammenarbeit mit comparis.ch Vergleich der Gesamtkosten n-vergleich von Kassensturz in Zusammenarbeit mit comparis.ch Vergleich der Gesamtkosten Berücksichtigt sind sämtliche Kosten wie Jahresgebühren (Konditionen, die ab dem 2. Jahr gelten), Bearbeitungsgebühren,

Mehr

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)

Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:

Mehr

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge

Zusatz-Kollektivvertrag. Altersvorsorge D A C H V E R B A N D DER UNIVERSITÄTEN Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge Zusatz-Kollektivvertrag für die Altersvorsorge der vor dem 1. Jänner 2004 an den Universitäten aufgenommenen Bediensteten

Mehr

Archiv - Berechtigungen

Archiv - Berechtigungen Archiv - Berechtigungen - 1 Inhaltsverzeichnis 1. Grunddefinitionen...3 1.1. Mögliche Definitionen...3 1.1.1. Programme...3 1.1.2. Prinzipale...3 1.1.3 Archivzugriff...3 1.2. Leserichtung...3 1.2.1. Ordnerbezogen...3

Mehr

Gebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15

Gebührenordnung für die Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. gültig ab dem Schuljahr 2014/15 Sing- und Musikschule Emertsham der Gemeinde Tacherting e.v. Raiffeisenplatz 2 83342 Tacherting Tel.: 08622/227 Fax: 08622/919970 Email: info@musikschule-emertsham.de Gebührenordnung für die Sing- und

Mehr

OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK. Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick..

OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK. Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick.. OPTIONALES LIEFERUNG AUF USB STICK Lieferung Ihrer ausgewählten V-IUS SOLUTIONS Anwendung auf USB Stick V-IUS SOLUTIONS GmbH Ländenstrasse 11c D-93339 Riedenburg wwwv-iusde DOKU KIT Jahrzehntelange Erfahrung

Mehr

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen

Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen Lieferantenrahmenvertrag zur Ausspeisung von Gas in örtlichen Verteilernetzen zwischen den Stadtwerken Holzminden Rehwiese 28 37603 Holzminden (Netzbetreiber) und (Transportkunde) Datum 02.01.2008 Seite

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 232.111.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 1997 Nr. 78 ausgegeben am 4. April 1997 Verordnung vom 1. April 1997 über die Einhebung von Gebühren nach dem Markenschutzgesetz Aufgrund von Art.

Mehr

Handbucherweiterung Zuschlag

Handbucherweiterung Zuschlag Handbucherweiterung Zuschlag Inhalt 1. Allgemeines S. 1 2. Installation S. 1 3. Erweiterungen bei den Zeitplänen S. 1 4. Erweiterung der Baumstruktur S. 2 5. Erweiterung im Personalstamm S. 2 6. Erweiterung

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Firewalls V 1.1. Stand: 11.10.2012

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Firewalls V 1.1. Stand: 11.10.2012 Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH Firewalls V 1.1 Stand: 11.10.2012 INHALTSVERZERZEICHNIS PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS FIREWALL... 3 Produktbeschreibung... 3 Shared Firewall... 3

Mehr

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber

Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Muster für den Abschluss eines Anstellungsvertrages als Ärztin/Arzt (Praxisarzt) bei einem Praxisinhaber Anstellungsvertrag Zwischen Herrn/Frau (Praxisinhaber) Praxisanschrift und Herrn/Frau (Praxisarzt)

Mehr

Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung

Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Die Richtlinien Stornobedingungen, Buchungsgarantie, Nächtigungsabgabe, Haustiere, Endreinigung Im Menüpunkt Richtlinien bearbeiten Sie die Punkte Stornierungsrichtlinien Buchungsgarantie Aufenthaltsabgabe

Mehr

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Widerrufsbelehrung. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Wenn der Kunde Verbraucher ist, steht ihm das nachfolgende Widerrufsrecht zu. Ein Kunde ist Verbraucher, wenn das in Rede stehende Rechtsgeschäft (z.b. Bestellung der Ware(n) aus dem Warenkorb) zu einem

Mehr

CCP Clearing über Clearing Broker

CCP Clearing über Clearing Broker Frankfurt, CCP CCP Grundidee des CCP s ist, bilateral abgeschlossene Geschäfte über eine zentrale Gegenpartei clearen zu lassen. Durch das zentrale wird für die ursprünglichen Geschäftsparteien das Kreditrisiko

Mehr

Veröffentlichung gemäß Artikel 39 Absatz (7) EMIR

Veröffentlichung gemäß Artikel 39 Absatz (7) EMIR Veröffentlichung gemäß Artikel 39 Absatz (7) EMIR 30. Januar 2015 Seite 2 Veröffentlichung gemäß Artikel 39 Absatz (7) der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten. Einwohnergemeinde Wahlern

Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten. Einwohnergemeinde Wahlern Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten Einwohnergemeinde Wahlern Inkrafttreten: 1. Juli 2009 Richtlinien zum Controlling und Reporting von Gemeindeprojekten der Einwohnergemeinde

Mehr

S.W.I.F.T. Befüllungsregeln für MT 103 und MT 202

S.W.I.F.T. Befüllungsregeln für MT 103 und MT 202 S.W.I.F.T. Befüllungsregeln für MT 103 und MT 202 (Bank an Bank) rbeitspapiere, 27.10.2006 Final V 1.0 bilaterale Befüllungsregeln - 1-27.10.2006 MT 103 Standards Release Guide 2006 MT 103 Einzelne Kundenüberweisung

Mehr

Leistungsbeschreibung für Office Pakete (LB Office Pakete)

Leistungsbeschreibung für Office Pakete (LB Office Pakete) Leistungsbeschreibung für Office Pakete (LB Office Pakete) Diese Leistungsbeschreibung gilt ab 10.02.2005. Die Telekom Austria Aktiengesellschaft (Telekom Austria) stellt ihrem Kunden im Rahmen der bestehenden

Mehr

Direct Settlement. Advanced (DS.A) Settlement in Fremdwährung

Direct Settlement. Advanced (DS.A) Settlement in Fremdwährung Direct Settlement Advanced (DS.A) Settlement in Fremdwährung Februar 2014 Inhalt 1 Einleitung 4 2 Grundlagen 5 2.1 Geldabwicklung... 5 2.1.1 Geldkontenstruktur... 5 2.1.2 Disposaldo auf Geldkonten bei

Mehr

Weisung 2: Technische Anbindung

Weisung 2: Technische Anbindung Weisung : Technische Anbindung vom.0.00 Datum des Inkrafttretens: 0.04.00 Weisung : Technische Anbindung 0.04.00 Inhalt. Zweck und Grundlage.... Allgemeines.... Definitionen und Abkürzungen... 4. Anbindungsarten

Mehr