Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH
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- Philipp Pfeiffer
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1 Gebührenordnung der CCP Austria Abwicklungsstelle für Börsengeschäfte GmbH Gebührenordnung der CCP.A Seite 1 von 8
2 Inhaltsverzeichnis A. Administrative Gebühren Gebühr für die Teilnahme an der Abwicklung über die CCP.A Gebühr für die Führung von Abwicklungskonten im System der CCP.A Gebühr für die Registrierung von Clearing System Benutzern Schulungs- und Prüfungsgebühr Gebühr für Testunterstützung Fälligkeit und Umsatzsteuer bei Administrativen Gebühren... 5 B. Transaktionsorientierte Abwicklungsgebühren für Geschäfte an der Börse Wien Kassamarkt5 7 Transaktionsgebühr für die Abwicklung von Kassamarktgeschäften Adjustmentgebühren Kassamarkt Fälligkeit und Erlegung der transaktionsorientierten Gebühren Kassamarkt... 6 C. Sonstige Transaktionsorientierte Abwicklungsgebühren für Geschäfte an der Börse Wien Collateral Management Fee Settlementgebühr für die Abwicklung von Geschäften auf ICS-Konten Fälligkeit und Erlegung Sonstiger Transaktionsorientierter Abwicklungs-gebühren für Geschäfte an der Börse Wien... 7 D. Kommunikationsgebühren Gebühr für Reporting aus den Clearing Systemen und Instruktionserteilung an die Clearing Systeme GUI-Reports via FTP... 8 Gebührenordnung der CCP.A Seite 2 von 8
3 A. Administrative Gebühren 1 Gebühr für die Teilnahme an der Abwicklung über die CCP.A Teilnahmerolle General Clearingmitglied (GCM) Kassamarkt EUR p.a. Direkt Clearingmitglied (DCM) EUR p.a. Non-Clearingmitglied (NCM) EUR p.a. Registrierter Kunde (RC) EUR p.a. Abwicklungsagent (CA) EUR p.a. 1. Von Clearingmitgliedern (GCM und DCM), Clearingkunden (NCM und RC) sowie Abwicklungsagenten (CA) (gemeinsam "die Teilnehmer") der CCP.A werden jährliche Teilnahmegebühren in oben genannter Höhe für das laufende Kalenderjahr im Voraus erhoben. 2. Für Institute, die in verschiedenen Rollen an der Abwicklung über die CCP.A teilnehmen, gilt die folgende Rabattstaffel: Teilnehmerrabatte bei Mehrfachrollen Rolle (gereiht nach Gewichtung) Stufe Rabatthöhe für Rolle A A 0 % für Rolle B B 50% für Rolle C und weitere C 70% 3. Alle gemäß Abs. 1 anfallenden Jahresgebühren werden nach der Höhe der fälligen Jahresgebühr betrachtet und absteigend gereiht (Rolle A, Rolle B,...). Der Jahresbeitrag pro Rolle errechnet sich unter Anwendung der Rabatte entsprechend der Tabelle für Teilnahmerabatte. 4. Für neu hinzukommende Teilnehmer werden die Benutzungsgebühren für das erste Kalenderjahr am 1. des Monats mit Unterzeichnung der entsprechenden Teilnahmeverträge für das folgende Kalenderjahr pro rata verrechnet. 5. Monatliche pro rata Beträge werden auf die nächste ganze Zahl kaufmännisch gerundet. 6. Bei Änderung der Rolle(n) eines Teilnehmers (Hinzunahme oder Zurücklegung) erfolgt eine Neubewertung des Teilnahmeentgeltes durch Neureihung der Rolle(n) des Teilnehmers gemäß Abs. 3. Die Neubewertung ist ab dem 1. des auf die Änderung folgenden Monats gültig und zu Beginn dieses Monats fällig. Dabei werden bereits eingehobene Teilnahmegebühren angerechnet. Gebührenordnung der CCP.A Seite 3 von 8
4 7. Bei einer (unterjährigen) Kündigung/Zurücklegung der Abwicklungsteilnahme für einzelne Rollen hat der kündigende/zurücklegende Teilnehmer keinerlei Anspruch auf Rückerstattung der Jahresteilnahmegebühr. Selbiges gilt, wenn die Abwicklungsvereinbarung von der CCP.A aufgelöst wird. 2 Gebühr für die Führung von Abwicklungskonten im System der CCP.A 1. Die CCP.A richtet für jedes Clearingmitglied am Kassamarkt unentgeltlich 1 Positionskonto zur Verbuchung seiner Agent-Positionen und 1 Positionskonto zur Verbuchung seiner Market Makerund Principal-Positionen im Clearing System ein. Für General-Clearingmitglieder (GCM) wird pro zugeordneten Non-Clearingmitglied (NCM) je 1 Positionskonto zur Verbuchung der Agent- Positionen sowie 1 Positionskonto zur Verbuchung der Market Maker- und Principal-Positionen des Non-Clearingmitglieds unentgeltlich im Clearing System eingerichtet. 2. Für die Einrichtung weiterer Positionskonten für die Kassamarktabwicklung über schriftlichen Auftrag des Clearingteilnehmers, berechnet die CCP.A dem Clearingteilnehmer EUR 100 je Positionskonto und Monat. 3. Die Kosten für die Einrichtung von zusätzlichen Konten für Positionen von Non- Clearingmitgliedern (NCM) werden über deren General-Clearingmitglied (GCM) verrechnet. 4. Die CCP.A richtet auf gesonderten Wunsch von Clearingkunden (NCM und RC) entgeltlich gesonderte ICS-Abwicklungskonten ("Individual Client Segregation Accounts") ein, auf denen deren Positionen und Sicherheiten, getrennt vom Clearingmitglied, verbucht und geführt werden. 5. Für die Einrichtung eines ICS-Konten Sets (ein Positionskonto, ein Sicherheitenkonto und ein Settlement-Depot) berechnet die CCP.A je ICS Konten Set für die Einrichtung einmalig EUR und für die Führung monatlich EUR Die Kosten für die Einrichtung und Führung von ICS-Konten Sets für Clearingkunden werden über deren Clearingmitglied verrechnet und von der CCP.A eingehoben. 3 Gebühr für die Registrierung von Clearing System Benutzern Die CCP.A erhebt für die Registrierung und Verwaltung von autorisierten Backoffice Mitarbeitern eines Clearingmitglieds (Named Clearing User) ab dem 4. Named Clearing User eine monatliche Gebühr in der Höhe von EUR 40 pro Monat. Für die Administration von Clearing System Benutzern kann auf Wunsch des Clearing Teilnehmers ein Admin User je Markt unentgeltlich registriert werden. 4 Schulungs- und Prüfungsgebühr 1. Für von der CCP.A durchgeführte Clearing Schulungen und Prüfungen werden von der CCP.A Schulungs- und Prüfungsgebühren verrechnet. Die Teilnahme an der Clearing Schulung ist optional. Gebührenordnung der CCP.A Seite 4 von 8
5 Schulungsgebühren für CCP.A Clearingschulung Schulung Kassamarkt Wien Clearing Schulung ermäßigt Prüfungsgebühr Kassamarkt Wien Schulungsgebühr EUR 600 pro Person EUR 450 pro Person EUR 200 pro Antritt 2. Bei Teilnahme von mehr als zwei Personen eines Unternehmens an einem Schulungstermin verrechnet die CCP.A dem Unternehmen eine ermäßigte Schulungsgebühr von EUR 450 pro Person. 3. Die CCP.A überprüft die Fach- und Sachkenntnis der Personen die gemäß 3 als Named Clearing User Zutritt zum Clearing System erhalten sollen. Sie führt marktbezogene Clearing Prüfungen durch und erhebt dafür eine Prüfungsgebühr pro Person und Prüfungsantritt. 4. Die erfolgreiche Ablegung der Clearing Prüfung berechtigt zum Erhalt des CCP.A Clearingdiploms und ist für die Registrierung als Named Clearing User gemäß 3 Voraussetzung. Jedes Clearingmitglied muss zumindest einen Named Clearing User pro Markt benennen (Zulassungsvoraussetzung). 5 Gebühr für Testunterstützung 1. Tests und Simulationen von Geschäftsprozessen oder technischen Systemen, die von der CCP.A über schriftlichen Auftrag des Clearingmitglieds oder seines Abwicklungsagenten durchgeführt werden, werden dem beauftragenden Clearingmitglied aufwandsbezogen verrechnet. Die CCP.A verrechnet dem Clearingmitglied 100 EUR je aufgewandter oder angefangener Stunde. 6 Fälligkeit und Umsatzsteuer bei Administrativen Gebühren 1. Die Administrativen Gebühren zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer sind grundsätzlich binnen einer Woche nach Vorschreibung fällig. 2. Die Administrativen Gebühren gemäß 1-5 verstehen sich jeweils zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. 3. Für die nicht zeitgerechte Erlegung der Administrativen Gebühren ( 1-5) zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer werden die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß 456 UGB ab Fälligkeit verrechnet. B. Transaktionsorientierte Abwicklungsgebühren für Geschäfte an der Börse Wien Kassamarkt 7 Transaktionsgebühr für die Abwicklung von Kassamarktgeschäften 1. Die Gebühren für das Clearing und Settlement von an der Wiener Börse abgeschlossenen Geschäften in CCP-fähigen Wertpapieren werden mit Ausnahme der gemäß 2 Abs. 4 auf ICS- Konten verbuchten Geschäfte vom Börseunternehmen gemeinsam mit der Transaktionsgebühr für den Handel als "All In"-Gebühr gemäß Teil 1, B, 9 ff der Gebührenordnung der Wiener Börse AG festgesetzt (aufrufbar unter Gebührenordnung der CCP.A Seite 5 von 8
6 2. Die CCP.A verrechnet diese "All In"-Gebühr im Auftrag des Börseunternehmens gegenüber den Clearingmitgliedern und hebt diese ein. 8 Adjustmentgebühren Kassamarkt Adjustmentgebühren Kassamarkt Adjustments Gebühr Berechnungsbasis Storno Kassageschäft im Abwicklungssystem EUR 150 pro Geschäft Deckungskauf EUR 500 pro Geschäft Cash Settlement EUR 500 pro Geschäft 1. Die Adjustmentgebühren im Clearing am Kassamarkt werden für Stornierungen von Geschäften, Deckungskäufe und Cash Settlements nach der obigen Aufstellung berechnet. Sie sind von dem auslösenden Clearingmitglied zu erlegen. 2. Für die Stornierung eines Kassageschäftes im Abwicklungssystem verrechnet die CCP.A dem auftraggebenden Clearingmitglied eine Stornogebühr in Höhe von EUR Für die Ausführung eines Deckungskaufs verrechnet die CCP.A dem verantwortlichen Clearingmitglied eine Manipulationsgebühr in Höhe von EUR Für die Ausführung einer Barabrechnung verrechnet die CCP.A dem verantwortlichen Clearingmitglied eine Cash Settlement Gebühr in Höhe von EUR Fälligkeit und Erlegung der transaktionsorientierten Gebühren Kassamarkt 1. Die Transaktions- und Adjustment-Gebühren gemäß der 7-8 sind am Erfüllungstag des Geschäftes fällig. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit unecht steuerbefreit). 2. Der CCP.A ist hierzu eine Lastschriftermächtigung für ein Girokonto des Clearingmitglieds einzuräumen. Für die Erlegung der Transaktionsgebühren von Non-Clearingmitgliedern ist das betreffende General-Clearingmitglied verantwortlich. C. Sonstige Transaktionsorientierte Abwicklungsgebühren für Geschäfte an der Börse Wien 10 Collateral Management Fee 1. Für die Verwaltung der Abwicklungssicherheiten sowie des Beitrages zum Ausfallfonds verrechnet die CCP.A dem Clearingmitglied eine monatliche Gebühr von 0,50 Basispunkten vom verwalteten Betrag (Berechnungsbasis), jedoch pro Clearingmitglied mindestens EUR 100 pro Monat und höchstens EUR pro Monat. Die Gebühr versteht sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit unecht steuerbefreit). 2. Die Berechnungsbasis errechnet sich als monatlicher Tagesdurchschnitt (Abwicklungstage) der am Ende eines Handelstages vorgeschriebenen, zu hinterlegenden, Abwicklungssicherheiten des Gebührenordnung der CCP.A Seite 6 von 8
7 Clearingmitglieds (inklusive der zu hinterlegenden Abwicklungssicherheiten der ihm zugeordneten Non- Clearingmitglieder) addiert mit den an dem Tag erforderlichen Ausfallfonds- Beiträgen des Clearingmitglieds. 3. Für Ein/Ausbuchungen von erforderlichen oder hinterlegten Abwicklungssicherheiten und Beiträgen zum Ausfallfonds verrechnet die CCP.A dem Clearingmitglied eine Gebühr von EUR 15 pro Buchung. 11 Settlementgebühr für die Abwicklung von Geschäften auf ICS-Konten 1 Für die gemäß 2 Abs. 4 auf ICS-Konten verbuchten Geschäfte von Clearingkunden wird für jede zwischen CCP.A-Wertpapierdepot und ICS-Wertpapierdepot abgewickelte Free-of-Payment Settlement-Instruktion (Gutschrift oder Belastung) bei Wertpapierüberträgen eine Settlement- Gebühr von EUR 2,50 pro Instruktion verrechnet. 2. Die Settlement-Gebühr für die Transaktionen von Clearingkunden gemäß Abs. 1 werden über das Clearingmitglied des Clearingkunden verrechnet und von der CCP.A eingehoben. 12 Fälligkeit und Erlegung Sonstiger Transaktionsorientierter Abwicklungsgebühren für Geschäfte an der Börse Wien 1. Die Sonstigen Transaktionsgebühren gemäß werden am Beginn eines Kalendermonats auf Grund der Daten des zurückliegenden Monats bestimmt, dem Clearingmitglied vorgeschrieben und sind diese binnen einer Woche nach Vorschreibung fällig. 2 Die Gebühren gemäß verstehen sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer (derzeit unecht steuerbefreit). 3. Der CCP.A ist hierzu eine Lastschriftermächtigung für ein Girokonto des Clearingmitglieds einzuräumen. Für die Erlegung der Sonstigen Transaktionsgebühren von Clearingkunden ist das betreffende Clearingmitglied verantwortlich. D. Kommunikationsgebühren 13 Gebühr für Reporting aus den Clearing Systemen und Instruktionserteilung an die Clearing Systeme 1. Für standardisierte Systemabfragen (GUI-Reports), welche nicht älter als 3 Monate sind, und die Erteilung von Instruktionen via GUI (z.b. hold-/release-instruktionen) aus dem Kassamarkt Clearing System verrechnet die CCP.A keine Kommunikationsgebühren. 2. Für die Nachlieferung von standardisierten Geschäfts- und Gebührenreports aus dem Bereich Kassamarkt, welche älter als 3 Monate sind (historische Reports), berechnet die CCP.A jeweils 150 EUR pro Datenfile (Report) und Tag. 3. Für nicht standardisierte Systemabfragen aus dem Kassamarkt Clearing System verrechnet die CCP.A eine vom Aufwand abhängige Gebühr, jedoch zumindest EUR 100 pro erstellten Report. 4. Für Reporting und Instruktionserteilung gemäß ISO15022 über das SWIFT-Netzwerk erfolgt die Verrechnung von Kommunikationsgebühren direkt zwischen SWIFT und den Abwicklungsteilnehmern bzw. deren Abwicklungsagenten auf Basis der zwischen beiden vereinbarten Konditionen (Closed User Group). Gebührenordnung der CCP.A Seite 7 von 8
8 5. Für Reporting und Instruktionserteilung gemäß ISO über eine Standleitung oder VPN- Verbindung mit der Oesterreichischen Kontrollbank Aktiengesellschaft ("OeKB") fallen Kommunikationsgebühren gemäß Preisliste der OeKB an. 6. Die Gebühren der Absätze 2-3 verstehen sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und sind binnen einer Woche nach Vorschreibung fällig. 14 GUI-Reports via FTP 1. Ein Clearingmitglied kann die CCP.A mit der Zurverfügungstellung von GUI-Reports via FTP ("FTP-Reporting") beauftragen. 2. Die CCP.A verrechnet dem Clearingmitglied für die Ersteinrichtung des FTP-Reporting einmalig EUR 500, wobei von der Ersteinrichtung bis zu 5 Reports erfasst sind. Für die Einrichtung jedes weiteren Reports oder die Änderung eines bestehenden Reports verrechnet die CCP.A jeweils EUR Für den laufenden Betrieb des FTP-Reporting verrechnet die CCP.A monatlich EUR 150, wobei in diesen EUR 150 bis zu 5 Reports inkludiert sind. Die monatliche Gebühr für den laufenden Betrieb erhöht sich gestaffelt für jeweils 5 weitere Reports um EUR Der Bezug des FTP-Reporting wird vom Clearingmitglied auf unbefristete Dauer beauftragt und kann von diesem unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsende gekündigt werden, wobei das Clearingmitglied in den ersten 12 Monaten nach Beauftragung auf eine Kündigung des FTP-Reporting verzichtet. 5. Die Gebühren der Absätze 2-3 verstehen sich zuzüglich allfälliger gesetzlicher Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und sind binnen einer Woche nach Vorschreibung fällig. Gebührenordnung der CCP.A Seite 8 von 8
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