Grundsatzfragen der Selbstanzeige Gesetzgeberische Maßnahmen zur Unterbindung unerwünschten Taktierens. Lösungsansätze in Deutschland

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Grundsatzfragen der Selbstanzeige Gesetzgeberische Maßnahmen zur Unterbindung unerwünschten Taktierens. Lösungsansätze in Deutschland"

Transkript

1 Grundsatzfragen der Selbstanzeige Gesetzgeberische Maßnahmen zur Unterbindung unerwünschten Taktierens in Deutschland 22. Finanzstrafrechtliche Tagung 23. März 2017

2 I. Grundproblem der Selbstanzeige: Reue nach Stand

3 Änderungsbestrebungen seit 2010 Anlass: Zumwinkel-Affäre und Steuer-CDs u.a. Ruf nach Abschaffung (4/2010) Selbstanzeige sei gescheitertes Konzept Bewahrung vor Strafe, nicht aber Minderung der Kriminalität Fiskalische Argumente nicht stichhaltig: Anreize zur Rückkehr in die Steuerehrlichkeit unrealistisch Rechtsempfinden der redlichen Bürger verletzt Auch StraBeG als echte Amnestie erfolglos Selbstanzeige überholt und nicht verbesserungsfähig. Für 378 AO sollte Selbstanzeige wegen der Pflicht zur Berichtigung bei fahrlässigen Fehlern bleiben ( 153 AO)

4 371 AO bis (1) Wer in den Fällen des 370 unrichtige oder unvollständige Angaben bei der Finanzbehörde berichtigt oder ergänzt oder unterlassene Angaben nachholt, wird insoweit straffrei. (2) [Sperrgründe] Nr. 1a: Erscheinen des Amtsträgers zur steuerlichen oder strafrechtlichen Prüfung Nr. 1b: Bekanntgabe der Einleitung des Strafverfahrens Nr. 2: Entdeckung und Wissen oder Wissenmüssen (3) Entrichtung der hinterzogenen Steuer

5 II. Grundaussagen des BGH im Beschluss vom StR 577/09 (BGHSt 55, 180 ff.)

6 BGH v : Grundaussagen 1. Doppelte Rechtfertigung der Selbstanzeige Verzicht auf Strafe als Ausnahme restriktive Auslegung Kumulative Bedingungen für Straffreiheit: Fiskalisch: Erschließung neuer Steuerquellen (weniger Gewicht wegen effektiverer neuer Ermittlungsmöglichkeiten) Strafrechtlich: (Vollständige) Rückkehr zur Steuerehrlichkeit reiner Tisch vollständige Korrektur aller Angaben Teilselbstanzeige unwirksam, auch bei gestufter Selbstanzeige Wortlaut des 370 AO: insoweit bezieht sich nur auf die Steuerstraftat

7 BGH v : Grundaussagen 2. Sperrgründe des 371 Abs. 2 AO (a.f.) Nr. 1a: Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung oder Ermittlung einer Steuerstraftat/ Steuerordnungswidrigkeit Nr. 1b: Bekanntgabe der Einleitung eines Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahrens Nr. 2: Entdeckung und Kenntnis oder fahrlässige Unkenntnis von der Entdeckung Schwerpunkt der strafrechtlichen Ansätze in den Sperrgründen: typisierte Unfreiwilligkeit

8 BGH v : Grundaussagen Abs. 2 Nr. 1a AO: vollständige Offenbarung aus eigenem Antrieb vor amtl. Prüfungshandlung Fiskalisch: Steuerpflichtiger muss den Sachverhalt von sich aus offenbaren Sachverhalte, die voraussichtlich ohnehin überprüft würden sind keine neuen Steuerquellen Ermittlung i.s.v. 370 Abs. 2 Nr. 1a 2. Alt. AO erstreckt sich auf alle zusammenhängenden Taten (z.b. dieselbe Steuerart) Strafrechtlich: Honorierfähig nur die Aufdeckung aus eigener Initiative Wettlauf mit den Ermittlungsbehörden nach Erscheinen des Amtsträgers schließt Straflosigkeit aus

9 BGH v : Grundaussagen Abs. 2 Nr. 2 AO: vollständige Offenbarung aus eigenem Antrieb vor Tatentdeckung Fiskalisch: Steuerpflichtiger muss den Sachverhalt von sich aus offenbaren 370 Abs. 2 Nr. 2 AO: Aus Taten, die (z.t.) bereits entdeckt sind, ergeben sich keine neuen Steuerquellen Strafrechtlich: Honorierfähig nur die Aufdeckung aus eigener Initiative Tat, nicht (nur) die Steuerquelle (Wortlaut) muss entdeckt sein (nicht der Täter) Bekannte Umstände müssen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit nahelegen

10 Vorboten der Verschärfung des Steuerstrafrechts BGHSt 53, 71 (v StR 416/08): Euro Grenze und grundsätzlich zu vollstreckende Freiheitsstrafe bei Hinterziehung in Millionenhöhe BGHSt 53, 210 (v StR 479/08): Berichtigungspflicht nach 153 AO auch bei eventual vorsätzlichen Erklärungen BGHSt 53, 221 (v StR 627/08): Nominalbetrag bei Steuerhinterziehung auf Zeit

11 III. Vom Steuerrecht zum Strafrecht: Die Selbstanzeige als Instrument des

12 Sperrgründe der Selbstanzeige 374 RAO 1919/ 410 RAO 1931 Anzeige oder Einleitung einer Untersuchung Veranlassung durch unmittelbare Gefahr der Entdeckung 410 RAO 1949 Eröffnung der Einleitung einer Untersuchung durch die Steuerbehörde (Subjektivierung) 410 RAO 1951/ 395 RAO 1968/ 371 AO 1977 Erscheinen des Prüfers der FinB zur steuerlichen/steuerstrafrechtlichen Prüfung Eröffnung der Einleitung eines Steuerstraf- /Steuerordnungswidrigkeitenverfahrens Kenntnis oder Kennenmüssen der Entdeckung der konkreten Steuerstraftat

13 Schwarzgeldbekämpfungsgesetz (2011) Erhaltung des Erfolgsmodells Selbstanzeige aus fiskalischen Gründen notwendig, sonst drohen Einnahmeverluste Straflosigkeit der Teilnehmer erzwungene Folgetaten (z.b. Kapitalerträge) Änderungsbedarf erkannt: Selbstanzeige dürfe nicht mehr im Rahmen der Hinterziehungsstrategie missbraucht werden, um nur ausgewählte Taten zu offenbaren Strategische Teilselbstanzeige soll unterbunden werden: Reue nach dem Stand und Taktieren sei keine Rückkehr in die Legalität Strengere Kriterien für die Rückkehr in die Legalität, höhere Anforderungen an die Honorierfähigkeit

14 Maßnahmen durch 371 AO (2011) Zusätzliche Sperrgründe Bekanntgabe der Prüfungsanordnung (Außenprüfung) gegenüber dem Täter/Vertreter Kenntnis oder Kennenmüssen der Entdeckung einer der relevanten Steuerstraftaten Strengere Anforderungen an die Selbstanzeige Umfängliche Berichtigung zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart (Selbstanzeigeverbund) Verfahrensmodell mit Steuerzuschlag ( 398a AO) Keine Strafbefreiung bei Steuerverkürzung /Steuervorteil EUR Aber Strafverfolgungshindernis durch Selbstanzeige nach 371 AO und Zuschlag i.h.v. 5% des Hinterziehungsbetrags

15 Gesetz zur Änderung der AO etc. (2015) Strengere Anforderungen an die Selbstanzeige Berichtigung zu allen nicht verjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, zumindest 10 Kalenderjahre Präzisierung und Verschärfung der Sperrgründe Bekanntgabe der Prüfungsanordnung (Außenprüfung) bzw. Einleitung des Straf-/Bußgeldverfahrens gegenüber einem Tatbeteiligtem Erscheinen des Amtsträgers der Finanzbehörde zur Außenprüfung oder zur Nachschau (mit Ausweis) Erscheinen des Amtsträgers zur Ermittlung einer Steuerstrafrecht/Steuerordnungswidrigkeit Besonders schwerer Fälle: 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 bis 5 AO Verfahrensmodell mit Steuerzuschlag ( 398a AO) Absenkung der Betragsgrenze auf EUR Erhöhung der Zuschläge auf bis zu 20%

16 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen (1) In Fällen, in denen Straffreiheit nur wegen 371 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 oder 4 nicht eintritt, wird von der Verfolgung einer Steuerstraftat abgesehen, wenn der an der Tat Beteiligte innerhalb einer ihm bestimmten angemessenen Frist 1. die aus der Tat zu seinen Gunsten hinterzogenen Steuern, die Hinterziehungszinsen ( ), entrichtet und 2. einen Geldbetrag in folgender Höhe zugunsten der Staatskasse zahlt: a) 10 Prozent der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag Euro nicht übersteigt, b) 15 Prozent der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag Euro übersteigt und Euro nicht übersteigt, c) 20 Prozent der hinterzogenen Steuer, wenn der Hinterziehungsbetrag Euro übersteigt. ( )

17 IV. Antworten und Fragen durch die Novellen der Selbstanzeige

18 Zahlen zur Selbstanzeige (D) Erstattete Selbstanzeigen (keine zentrale Statisik) 2016: Eingestellte Verfahren wegen Selbstanzeigen (Quelle BMF) 2015: : / : : / : : / : : / : :

19 Antworten und Fragen durch die Novellen Wirksamkeit der Selbstanzeige? Heißt wirksam größeres Steuermehrergebnis, geringere Verkürzungen oder weniger Strafen? Gleichung mit zu vielen Unbekannten wegen Dunkelfeld Beurteilt werden können nur gelöste und entstandene und Abwägung gegen Nutzeneinschätzung: Wegen dieser Prognose steht dem Gesetzgeber eine weite Einschätzungsprärogative zu. Keine grundlegenden verfassungsrechtliche Bedenken gegen 371 AO oder gegen 398a AO n.f. Aber: Regelung des 371 AO ist z.t. unklar und der politische Kompromiss des 398a AO unglücklich Eine einheitliche materiell-rechtliche oder prozessuale Lösung wäre wünschenswert gewesen.

20

21 Einheitliche Grundprämissen Nur die freiwillige Selbstanzeige kann Indiz einer Rückkehr in die Steuerlegalität sein. Selbstanzeige darf kein Anreiz für Steuerhinterziehung sein. Selbstanzeige darf kein Instrument zur Planung und Gestaltung von Steuerkriminalität sein. Taktierende, dolose Teilselbstanzeigen und Reue nach Stand sind zu unterbinden Bei Entscheidung über die Begehung der Steuerstraftat darf die Selbstanzeige kein berechenbarer Faktor sein Selbstanzeigen im Wettlauf mit den Ermittlungsbehörden darf und muss mit Sperrgründen entgegengetreten werden Für Straffreiheit muss eine echte Wiedergutmachung geleistet werden.

22 Unterschiede im Grundverständnis Tätige Reue als Grundprinzip des? Grundsätzliche Bewertung der Steuerhinterziehung als Kriminalstraftat? Grundverständnis der Selbstanzeige (mehr) als fiskalisches oder strafrechtliches Mittel? Rechtsstaatliche Anforderungen an die Vorhersehbarkeit der Folgen einer Selbstanzeige? Alternativen zur Selbstanzeige: Möglichkeit und Effektivität von Beweisverwertungsverboten? Bei der Übertragung von Regelungen ist daher besondere Vorsicht geboten!

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und leichtfertiger Steuerverkürzung nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz - Checkliste RA Benedikt Kröger, Sendenhorst www.kroeger-ra.de A. Einführung I. Steuerstraftaten

Mehr

IHK-Steuerforum am 03.09.2015. Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige

IHK-Steuerforum am 03.09.2015. Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige IHK-Steuerforum am 03.09.2015 Verschärfte Anforderungen an die strafbefreiende Selbstanzeige Ansprechpartner Dr. Markus Rohner Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Gesellschafter der RST-Beratungsgruppe

Mehr

von RA/FAStR/StB Ingo Heuel 1 www.lhp-rechtsanwaelte.de Köln, Zürich

von RA/FAStR/StB Ingo Heuel 1 www.lhp-rechtsanwaelte.de Köln, Zürich Einschränkung der strafbefreienden Selbstanzeige: Synopse Gesetzestext 371 AO nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. von RA/FAStR/StB Ingo Heuel 1 www.lhp-rechtsanwaelte.de Köln, Zürich Das Bundesministerium

Mehr

Steuerkomplexität und Compliance Der Wandel der Steuerfunktion in Unternehmen

Steuerkomplexität und Compliance Der Wandel der Steuerfunktion in Unternehmen Institut für betriebswirtschaftliche Steuerlehre Prof. Dr. Deborah Schanz Munich School of Management Ludwig-Maximilians-Universität München Steuerkomplexität und Compliance Der Wandel der Steuerfunktion

Mehr

Neuregelung der stra-efreienden Selbstanzeige

Neuregelung der stra-efreienden Selbstanzeige Neuregelung der stra-efreienden Selbstanzeige Düsseldorf, 2 Vorstellung der Themen 371 AO Verlängerung der BerichHgungspflicht auf 10 Jahre - 371 Abs. 1 S. 2 AO Erstreckung der Sperrwirkung des 371 Abs.

Mehr

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Berlin. 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung

Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Berlin. 164 Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der Nachprüfung Synopse der Vorschriften, deren Änderung im Referentenentwurf zur Verschärfung des Selbstanzeigerechts (Bearbeitungsstand: 27.08.2014, 7:44 Uhr) vorgesehen ist. Rechtsanwalt Torsten Hildebrandt, Berlin

Mehr

Die strafbefreiende Fremdanzeige gemäß 371 Abs. 4 AO

Die strafbefreiende Fremdanzeige gemäß 371 Abs. 4 AO Stefanie Zulauf Die strafbefreiende Fremdanzeige gemäß 371 Abs. 4 AO PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einführung 17 Teil 1: Erklärung der Fremdanzeige

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV

Inhaltsverzeichnis. Vorwort... V. Literaturverzeichnis... XV Rn. Seite Vorwort... V Literaturverzeichnis... XV A. Einleitung... 1... 1 I. Grundlagen... 1... 1 1. Rechtliche Grundlagen... 2... 1 a) Entwicklung der Insolvenzordnung... 2... 1 b) Zweck des Insolvenzverfahrens...

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung A. Problem und Ziel Steuerhinterziehung soll konsequent bekämpft

Mehr

Bundesministerium der Finanzen Berlin November Referentenentwurf für ein Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Bundesministerium der Finanzen Berlin November Referentenentwurf für ein Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin E-Mail: Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: En/Gr Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 24. November 2010 Referentenentwurf für

Mehr

INFOBLATT SELBST- ANZEIGE 2015

INFOBLATT SELBST- ANZEIGE 2015 INFOBLATT SELBST- ANZEIGE 2015 Dieses Infoblatt stellt eine unverbindliche und rein informative Zusammenstellung der wichtigsten Rechtsgrundlagen für Selbstanzeigen ab dem 01.01.2015 dar. Es erhebt keinen

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung (Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung)

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung (Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung) Deutscher Bundestag Drucksache 17/1411 17. Wahlperiode 20. 04. 2010 Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung (Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) Deutscher Bundestag Drucksache 17/4182 17. Wahlperiode 14. 12. 2010 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Mehr

Ablauf einer strafbefreienden Nacherklärung in Deutschland

Ablauf einer strafbefreienden Nacherklärung in Deutschland Ablauf einer strafbefreienden Nacherklärung in Deutschland Anforderungen und Erfahrungen Heiko Kubaile Leiter German Tax & Legal Center Partner, KPMG AG Zürich Weitreichendes Strafmass bei Steuerhinterziehung

Mehr

Gesetz zur Änderung der AO und des Einführungsgesetzes zur AO Bundestagsbeschluss vom 4.12.2014

Gesetz zur Änderung der AO und des Einführungsgesetzes zur AO Bundestagsbeschluss vom 4.12.2014 GESETZGEBUNG Gesetz zur Änderung der AO und des Einführungsgesetzes zur AO Bundestagsbeschluss vom 4.12.2014 Die Bundesregierung brachte am 24.9.2014 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung

Mehr

Verhältnis und Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und Betrug

Verhältnis und Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und Betrug Verhältnis und Abgrenzung zwischen Steuerhinterziehung und Betrug von Stefan Tripmaker icarl Heymanns Verlag 2010 Vorwort VII 1. Teil Einleitung 1 A. Problemstellung 1 B. Gang der Darstellung 4 2. Teil

Mehr

Schwarzgeldsünder in der Steuerstrafrechtspraxis Ringvorlesung WS 2011/2012

Schwarzgeldsünder in der Steuerstrafrechtspraxis Ringvorlesung WS 2011/2012 Schwarzgeldsünder in der Steuerstrafrechtspraxis Ringvorlesung WS 2011/2012 Ulrich Derlien, RA und StB Nürnberg, 25. Januar 2012 1. Strafvorschriften der Abgabenordnung 369, 370 AO - Steuerhinterziehung

Mehr

Verschärfung der Regeln zur Selbstanzeige

Verschärfung der Regeln zur Selbstanzeige B & K Special I 11/2014 Verschärfung der Regeln zur Selbstanzeige I. Einleitung Bereits mit unserem Spezial aus 05/2014 "Selbstanzeige aber richtig" hatten wir darauf hingewiesen, dass mit eine Verschärfung

Mehr

Checkliste: Steuerberater-/Wirtschaftsprüferhaftung bei Selbstanzeige

Checkliste: Steuerberater-/Wirtschaftsprüferhaftung bei Selbstanzeige Checkliste: Steuerberater-/Wirtschaftsprüferhaftung bei Selbstanzeige Neuregelung der Selbstanzeige gemäß 371 AO zum 01.01.2015 Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus,

Mehr

Rücktritt von der versuchten Steuerhinterziehung

Rücktritt von der versuchten Steuerhinterziehung SELBSTANZEIGENBERATUNG Rücktritt von der versuchten Steuerhinterziehung von Dr. Karsten Webel, LL.M. (Indiana), Hamburg Die Selbstanzeige gemäß 371 AO ist ein persönlicher Strafaufhebungsgrund, sodass

Mehr

Von der goldenen Brücke in die Steuerehrlichkeit zum rostigen Steg? Verschärfte Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige

Von der goldenen Brücke in die Steuerehrlichkeit zum rostigen Steg? Verschärfte Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige Von der goldenen Brücke in die Steuerehrlichkeit zum rostigen Steg? Verschärfte Anforderungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige Vortrag anlässlich der 6. Bonner Unternehmertage am 10./11. Oktober 2011

Mehr

Strafbefreiende Selbstanzeige nach dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz

Strafbefreiende Selbstanzeige nach dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Beilage zum Mandanten-Rundschreiben 3/2011 Strafbefreiende Selbstanzeige nach dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 1.Einleitung 2.Anlässe für eine Selbstanzeige Beispiele 3.Einschränkung der steuerlichen Selbstanzeige

Mehr

Berichtigte USt-Voranmeldung und Steuerstrafrecht: Gefahrenquelle wird oft unterschätzt

Berichtigte USt-Voranmeldung und Steuerstrafrecht: Gefahrenquelle wird oft unterschätzt UMSATZSTEUER Berichtigte USt-Voranmeldung und Steuerstrafrecht: Gefahrenquelle wird oft unterschätzt von StB Klaus Esch, AHW Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Köln Vor dem Eindruck prominenter

Mehr

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung per E-Mail: IVA4@bmf.bund.de Bundesministerium der Finanzen Herrn MDg Dr. Hans-Ulrich Misera Vertreter des Leiters der Steuerabteilung Wilhelmstr. 97 10117 Berlin Kürzel Telefon Telefax E-Mail Datum NP/Me

Mehr

Mein Geld will Berge sehen - Aktuelle steuerstrafrechtliche Entwicklungen nach der Schweiz-CD

Mein Geld will Berge sehen - Aktuelle steuerstrafrechtliche Entwicklungen nach der Schweiz-CD Mein Geld will Berge sehen - Aktuelle steuerstrafrechtliche Entwicklungen nach der Schweiz-CD Vortrag anlässlich der 5. Bonner Unternehmertage am 24./25.09.2010 Andreas Jahn Rechtsanwalt & Steuerberater

Mehr

Die Selbstanzeige. von Stefan Rolletschke, David Roth. 1. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015

Die Selbstanzeige. von Stefan Rolletschke, David Roth. 1. Auflage. Verlag C.H. Beck München 2015 Die Selbstanzeige von Stefan Rolletschke, David Roth 1. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 406 68080 9 Zu Leseprobe und Sachverzeichnis schnell und

Mehr

Leseprobe zu. Müller Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren

Leseprobe zu. Müller Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren Leseprobe zu Müller Die Selbstanzeige im Steuerstrafverfahren Praxis Beratung Gestaltung 2. Auflage, 2015, 469 n, broschiert, Monographie / Praxisbuch / Ratgeber ISBN 978 3 504 16564 2 49,80 Vorwort...

Mehr

Steuerfiskus will betrogen werden

Steuerfiskus will betrogen werden Steuerfiskus will betrogen werden Der Steuersünder Uli Hoeneß hat zwar ein wenig gemault, dass er trotz Selbstanzeige seiner massiven Steuervergehen nicht die Strafbefreiung erhielt, die nach 371 der Abgabenordnung

Mehr

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes

Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes dbb beamtenbund und tarifunion Bundesgeschäftsstelle dbb beamten bund und tarifunion Friedrichstraße 1691170 10'17 Berlin Per E-Mail: IVA4@bmf.bund.de Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin Friedrichstraße

Mehr

Analysen und Berichte Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Analysen und Berichte Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 23.11.2017 Mon ltsbencht des BMF November 2017 - VerfolQunQ von Steuerstraftaten und SteuerordnunQswidriQkeiten im Jahr 2016 BMF Analysen und Berichte Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten

Mehr

Die strafbefreiende Selbstanzeige

Die strafbefreiende Selbstanzeige Die strafbefreiende Selbstanzeige 1. Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Die Selbstanzeige einer vollzogenen Steuerhinterziehung ist ein quasi einzigartiges Mittel, bei Steuerdelikten in Deutschland

Mehr

Symposium des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.v. 2012. Die Neuregelung der Selbstanzeige und ihre Probleme in der Praxis

Symposium des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.v. 2012. Die Neuregelung der Selbstanzeige und ihre Probleme in der Praxis Symposium des Deutschen wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.v. 2012 Die Neuregelung der Selbstanzeige und ihre Probleme in der Praxis DWS-Schriftenreihe Nr. 28 Die Neuregelung der Selbstanzeige

Mehr

Tax Compliance und Steuerstrafrecht

Tax Compliance und Steuerstrafrecht Tax Compliance und Steuerstrafrecht 53. Berliner Steuergespräch Berlin,, München Gute Unternehmensführung und Corporate Governance Effektiver Steuervollzug im Sinne der FinVerw. Tax Compliance Tax Riskmanagement

Mehr

Tax Compliance rechtssicher umsetzen

Tax Compliance rechtssicher umsetzen Tax Compliance rechtssicher umsetzen Meistern Sie die Herausforderung in Ihrem Unternehmen! 6. Oktober 2016, Frankfurt / Haftungsrisiken bei Non Compliance Zentrale Haftungsnormen 370, 378 AO Steuerhinterziehung

Mehr

Themenbereich Abgabenordnung/ Finanzgerichtsordnung

Themenbereich Abgabenordnung/ Finanzgerichtsordnung 138 Vortrag 1: Die Selbstanzeige nach 371 AO Themenbereich Abgabenordnung/ Finanzgerichtsordnung Vortrag 1: Die Selbstanzeige nach 371 AO I. Einführende Hinweise Die Möglichkeit, sich nach einer vollendeten

Mehr

Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG)

Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG) Gesetz über die strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz - StraBEG) StraBEG Ausfertigungsdatum: 23.12.2003 Vollzitat: "Strafbefreiungserklärungsgesetz vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S.

Mehr

Aktuelles Steuerstrafrecht

Aktuelles Steuerstrafrecht Aktuelles Steuerstrafrecht Stand: Februar 2015 Referenten: Alexandra Mack Dr. Peter Talaska Rechtsanwälte und Fachanwälte für Steuerrecht Partner der Sozietät Streck Mack Schwedhelm ASW Akademie für Steuerrecht

Mehr

Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an.

Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Wichtige Hinweise an Mandanten für das Selbstanzeigeverfahren Bitte in jedem Fall bis zum Ende durchlesen. Bei Fragen rufen Sie mich bitte an. Erwähnen Sie gegenüber den Finanzbehörden niemals schriftlich

Mehr

Volksbank eg Schwarzwald Baar Hegau. Die Neuregelung zur steuerlichen Selbstanzeige. Dr. Volker Hommerberg

Volksbank eg Schwarzwald Baar Hegau. Die Neuregelung zur steuerlichen Selbstanzeige. Dr. Volker Hommerberg Volksbank eg Schwarzwald Baar Hegau Die Neuregelung zur steuerlichen Selbstanzeige Aktuelle Brennpunkte in der Beratungspraxis Dr. Volker Hommerberg Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Dipl.-Finanzwirt

Mehr

Steuerstrafrecht. Handbuch. ehemals Steuerberater und Mandant im Steuerstrafverfahren - Gesamtverantwortung Wolf gang Wannemacher.

Steuerstrafrecht. Handbuch. ehemals Steuerberater und Mandant im Steuerstrafverfahren - Gesamtverantwortung Wolf gang Wannemacher. " ' *,. \ / Steuerstrafrecht Handbuch ehemals Steuerberater und Mandant im Steuerstrafverfahren - Sabine Bruhnke Gesamtverantwortung Wolf gang Wannemacher Fachanwalt für Steuerrecht un{e Mitarbeit,yon

Mehr

Schaan, 4. Juni 2013

Schaan, 4. Juni 2013 Schaan, 4. Juni 2013 SCHEITERN DES ABKOMMENS MIT DER SCHWEIZ: Was nun? - Sicht aus Deutschland A. Einführung B. Grundzüge Selbstanzeige C. Fallbeispiele D. Beihilfe und andere Delikte 2 A. Einführung Massive

Mehr

Die Hinterziehung von Erbschaftund Schenkungsteuer

Die Hinterziehung von Erbschaftund Schenkungsteuer ERBSCHAFTSTEUER Die Hinterziehung von Erbschaftund Schenkungsteuer von Prof. Dr. jur. Wolfgang Joecks, Greifswald Wie andere Steuerarten können Erbschaft- und Schenkungsteuern Gegen stand einer Steuerhinterziehung

Mehr

Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit

Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit 2928 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 66, ausgegeben zu Bonn am 29. Dezember 2003 Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit Vom 23. Dezember 2003 Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates

Mehr

Verschärfung der Selbstanzeige und des Steuerstrafrechts Referentenentwurf vom 27. August 2014

Verschärfung der Selbstanzeige und des Steuerstrafrechts Referentenentwurf vom 27. August 2014 Verschärfung der Selbstanzeige und des Steuerstrafrechts Referentenentwurf vom 27. August 2014 RA/StB Dr. Marcus Geuenich, Düsseldorf Ausgangspunkt - Rechtslage nach Schwarzgeldbekämpfungsgesetz Positive

Mehr

Stellungnahme zum Bericht der Facharbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Evaluierung der 371, 398a AO

Stellungnahme zum Bericht der Facharbeitsgruppe von Bund und Ländern zur Evaluierung der 371, 398a AO Verteiler Staatssekretärinnen/Staatssekretäre der Finanzminister der Länder Herrn Dr. Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Herrn Johannes Geismann, Staatssekretär

Mehr

Abgrenzung der Berichtigungsanzeige von der Selbstanzeige

Abgrenzung der Berichtigungsanzeige von der Selbstanzeige Abgabenordnung: Abgrenzung der Berichtigungsanzeige von der Selbstanzeige Seitdem die Finanzverwaltung begonnen hat, im großen Stil Datenmaterial anzukaufen und auszuwerten, sind die Zahlen von Selbstanzeigen

Mehr

Steuerliche Korrekturen in Unternehmen Was nach der Neufassung der Selbstanzeige zu beachten ist

Steuerliche Korrekturen in Unternehmen Was nach der Neufassung der Selbstanzeige zu beachten ist Rechtsanwalt Dr. Tobias Rudolph Fachanwalt für 5trafrecht Fachanwalt für Steuer recht www.rudolph-recht.de Steuerliche Korrekturen in Unternehmen Was nach der Neufassung der Selbstanzeige zu beachten ist

Mehr

Regierungsentwurf für ein Gesetz zur verbesserten Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)

Regierungsentwurf für ein Gesetz zur verbesserten Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung (Schwarzgeldbekämpfungsgesetz) An den Vorsitzenden des Finanzausschusses des Deutscher Bundestag Herrn Dr. Volker Wissing Platz der Republik 1 11011 Berlin Per E-Mail: finanzausschuss@bundestag.de Aktenzeichen Telefon Telefax E-Mail

Mehr

Schnittstelle zwischen Straf- und Steuerrecht

Schnittstelle zwischen Straf- und Steuerrecht Oliver Heinekamp Die strafbefreiende Selbstanzeige Schnittstelle zwischen Straf- und Steuerrecht TeleLex, ein Gemeinschaftsunternehmen von DATEV eg und Verlag Dr. Otto Schmidt KG Oliver Heinekamp Die strafbefreiende

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Seite. Geleitwort. Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Rn.

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Seite. Geleitwort. Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis. Rn. Inhaltsverzeichnis Geleitwort Vorwort Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Seite V VII IX XVII XXIII Teil 1: Einführung 1 A. Inhalt der Mandatierung 1 B. Zusammenhang zwischen

Mehr

Erneute Verschärfung der Selbstanzeige und ihre Auswirkungen in der Praxis

Erneute Verschärfung der Selbstanzeige und ihre Auswirkungen in der Praxis SELBSTANZEIGENBERATUNG Erneute Verschärfung der Selbstanzeige und ihre Auswirkungen in der Praxis von RD Klaus Herrmann, Koblenz Nach der Pressemitteilung vom 8.5.14, die nach der vorangegangenen Finanz

Mehr

Finanzbehörde Hamburg. - Steuerverwaltung - Fach-Info. Abteilungen 51 52 53 O1000-2015/002-52

Finanzbehörde Hamburg. - Steuerverwaltung - Fach-Info. Abteilungen 51 52 53 O1000-2015/002-52 1/2015 Finanzbehörde Hamburg - Steuerverwaltung - Fach-Info Abteilungen 51 52 53 O1000-2015/002-52 Inhaltsverzeichnis xx.xx.2015 Einkommensteuer 2*. Auflösung von Unterschiedsbeträgen gemäß 5a Abs. 4 S.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 1 StR 577/09 BESCHLUSS vom 20. Mai 2010 in der Strafsache gegen wegen Steuerhinterziehung u.a. - 2 - Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. Mai 2010 beschlossen: Die Revision

Mehr

Checkliste / Selbstanzeigenberatung. Wirksamkeitsvoraussetzung nach 371 Abs. 1 AO. Für welche Selbstanzeigen gilt die neue Gesetzeslage?

Checkliste / Selbstanzeigenberatung. Wirksamkeitsvoraussetzung nach 371 Abs. 1 AO. Für welche Selbstanzeigen gilt die neue Gesetzeslage? Checkliste / Selbstanzeigenberatung Wirksamkeitsvoraussetzung nach 371 Abs. 1 AO Für welche Selbstanzeigen gilt die neue Gesetzeslage? Für alle Selbstanzeigen, die ab dem 3.5.11 (Inkrafttreten Schwarzgeldbekämpfungsgesetz)

Mehr

Beitlich - Geißler - Wagner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Reichartstraße Erfurt

Beitlich - Geißler - Wagner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Reichartstraße Erfurt Beitlich - Geißler - Wagner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Reichartstraße 15 99094 Erfurt Steuertermine Steuertermine im im November Juni 2011 2010 10.11. 10.06. Ende Ende 15.11. 14.06. Lohnsteuer:

Mehr

Thomas Wenzler Markus Rübenstahl. Die Selbstanzeige. Ratgeber Steuerstrafrecht. 2. Auflage

Thomas Wenzler Markus Rübenstahl. Die Selbstanzeige. Ratgeber Steuerstrafrecht. 2. Auflage Die Selbstanzeige Thomas Wenzler Markus Rübenstahl Die Selbstanzeige Ratgeber Steuerstrafrecht 2. Auflage Thomas Wenzler Markus Rübenstahl Köln Deutschland ISBN 978-3-658-03550-1 DOI 10.1007/978-3-658-03551-8

Mehr

Achter Teil: Straf- und Bußgeldvorschriften; Straf- und Bußgeldverfahren

Achter Teil: Straf- und Bußgeldvorschriften; Straf- und Bußgeldverfahren TK Lexikon Arbeitsrecht Abgabenordnung 369-412 Achter Teil: Straf- und Bußgeldvorschriften; Straf- und Bußgeldverfahren 369-376 Erster Abschnitt: Strafvorschriften 369 Steuerstraftaten HI46346 HI46347

Mehr

Festsetzungsverjährung

Festsetzungsverjährung Besteuerungsverfahren 1 Festsetzungsverjährung Allgemeines Wenn die Festsetzungsfrist abgelaufen ist, dann tritt Festsetzungsverjährung ein. Die Vorschriften über die Festsetzungsverjährung finden Anwendung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14. A. Einführung und Problemstellung 19

Inhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 14. A. Einführung und Problemstellung 19 Abkürzungsverzeichnis 14 A. Einführung und Problemstellung 19 I. Kurzer historischer Überblick zum Steuerstrafrecht 19 II. Einleitender Überblick zum Steuerverfahren 22 III. Der Wandel in der Rechtsprechung

Mehr

9 PERSÖNLICHE WERTUNG LITERATUR UND QUELLENVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 23

9 PERSÖNLICHE WERTUNG LITERATUR UND QUELLENVERZEICHNIS ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS... 23 1 THEMA: SELBSTANZEIGE BEI STEUERHINTER- ZIEHUNG UNTER DER BESONDEREN BERÜCKSICHTIGUNG DER BEDEUTUNG FÜR DIE ZOLLVERWALTUNG GLIEDERUNG 1. HINFÜHRUNG ZUM THEMA... 2 2. SINN UND ZWECK EINER SELBSTANZEIGE

Mehr

Kapitalanlage und Steuern Themenbrief 08/2014

Kapitalanlage und Steuern Themenbrief 08/2014 Kapitalanlage und Steuern Themenbrief 08/2014 Serie Steuerstrafrecht Teil 3: Steuerhinterziehung und Selbstanzeige 22.04.2014 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Die aktuelle Rechtssituation stellen

Mehr

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel Einleitung. 2. Kapitel Die Selbstanzeige in der Beratungssituation: Was ist abzuklären? VII

Inhaltsverzeichnis. 1. Kapitel Einleitung. 2. Kapitel Die Selbstanzeige in der Beratungssituation: Was ist abzuklären? VII Vorwort... V Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturauswahl... XXI 1. Kapitel Einleitung I. ZahlenundFakten... 1 II. Die Neuregelung der Selbstanzeige 2015........................... 3 2. Kapitel Die Selbstanzeige

Mehr

Fragen und Antworten zum Thema Selbstanzeige

Fragen und Antworten zum Thema Selbstanzeige / Steuerrecht Fragen und Antworten zum Thema Selbstanzeige 1. Was ist eine Selbstanzeige? Wer Steuern hinterzogen hat, kann durch die nachträgliche Richtigstellung seiner Steuererklärungen und Nachzahlung

Mehr

Festsetzungsverjährung. 1. Festsetzungsfrist:

Festsetzungsverjährung. 1. Festsetzungsfrist: Festsetzungsverjährung 1. Festsetzungsfrist: 1.1 Wirkung der Festsetzungsfrist: Nach 169 Abs. 1 S. 1 und 2 AO ist für eine Steuerfestsetzung gem. 155 Abs. 1 AO eine Aufhebung, Änderung oder Berichtigung

Mehr

Merkblatt für die Mandanten AUTOMATISCHER INFORMATIONSAUSTAUSCH GRUPPENANFRAGEN. Selbstanzeige in der BRD

Merkblatt für die Mandanten AUTOMATISCHER INFORMATIONSAUSTAUSCH GRUPPENANFRAGEN. Selbstanzeige in der BRD Stefan Fuchs Rechtsanwalt Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Türkenstraße 16 80333 München Tel: +49-(0)89-2 86 34-319 Fax: +49-(0)89-2 86 34-300 stefan.fuchs@snp-online.de Merkblatt für die Mandanten

Mehr

Das Kompensationsverbot Im Delikt der Steuerhinterziehung

Das Kompensationsverbot Im Delikt der Steuerhinterziehung Sandra Schindhelm Das Kompensationsverbot Im Delikt der Steuerhinterziehung Auswirkungen in strafrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht PETER LANG Europäischer Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis

Mehr

Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 13: Verschärfung der Selbstanzeige und Folgen daraus

Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Teil 13: Verschärfung der Selbstanzeige und Folgen daraus Aktuelle steuerliche und rechtliche Fragestellungen der Kommunalwirtschaft Sehr geehrte Damen und Herren, voraussichtlich noch vor Weihnachten wird am 19. Dezember 2014 das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung

Mehr

371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung 371 für den Umfang der Verwendungsbeschränkung. Im Ergebnis verwirft das FG soweit aus dem mitgeteilten Sachverhalt ersichtlich auch eine wesentliche Regelung des

Mehr

Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gem. 370a AO

Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gem. 370a AO Tanja Winter Die gewerbs- oder bandenmäßige Steuerhinterziehung gem. 370a AO Verlag Dr. Kovac Hamburg 2005 VII Inhaltsverzeichnis A. Einleitung 1 B. 370a AO a.f 5 I. Entstehungsgeschichte und Gesetzesmotive

Mehr

Aktuelles Steuerrecht

Aktuelles Steuerrecht Aktuelles Steuerrecht Autor: Michael Peters Wirtschaftsprüfer, Steuerberater WIRTSCHAFTSPRÜFER STEUERBERATER Aktuelles Steuerrecht I. Aktuelles vom Gesetzgeber II. III. Aktuelles aus der Rechtsprechung

Mehr

Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden.

Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden. Verständigungsverfahren in Zusammenhang mit der Regulierung deutscher Kunden zwischen Schweizer Banken und deutschen Ermittlungsbehörden. Basel, 1. März 2016 Dr. Karsten Randt A. Ausgangslage In den letzten

Mehr

Heiko Hoffmann. Die AusschluBtatbestande der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Zur Sperrwirkung des 371 Abs. 2 AO. ffnft

Heiko Hoffmann. Die AusschluBtatbestande der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Zur Sperrwirkung des 371 Abs. 2 AO. ffnft Heiko Hoffmann Die AusschluBtatbestande der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung Zur Sperrwirkung des 371 Abs. 2 AO ffnft BERLINVERLAG Arno Spitz GmbH Nomos Verlagsgesellschaft IX Inhaltsverzeichnis Abkiirzungsverzeichnis

Mehr

Orientierungssatz : Keine strafbefreiende Wirkung steuerlicher Selbstanzeige bei einschlägiger Medienberichterstattung

Orientierungssatz : Keine strafbefreiende Wirkung steuerlicher Selbstanzeige bei einschlägiger Medienberichterstattung Orientierungssatz : Keine strafbefreiende Wirkung steuerlicher Selbstanzeige bei einschlägiger Medienberichterstattung Normen: AO 371 Abs. 1 AO Leitsatz: Die Kenntnis der einschlägigen Medienberichterstattung

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 15. A. Einleitung und Gang der Untersuchung 21

Abkürzungsverzeichnis 15. A. Einleitung und Gang der Untersuchung 21 Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 15 A. Einleitung und Gang der Untersuchung 21 B. Die EMRK und ihr Einfluss auf die innerstaatliche Rechtsanwendung 25 I. Deutschland 26 1. Geltung der EMRK 26 1.1

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Anderung der Abgabenordnung und des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung

Entwurf eines Gesetzes zur Anderung der Abgabenordnung und des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung Bearbeitungsstand: 27.08.2014 7:44 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes zur Anderung der Abgabenordnung und des Einfuhrungsgesetzes zur Abgabenordnung A. Problem

Mehr

Umsatzsteuerhinterziehung

Umsatzsteuerhinterziehung Eva-Verena Stingl Umsatzsteuerhinterziehung Arten, Schäden und Bekämpfung der Umsatzsteuerhinterziehung VDM Verlag Dr. Müller Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI XII 1. Einführung

Mehr

DIHK BDI ZDH BDA BdB GDV HDE BGA

DIHK BDI ZDH BDA BdB GDV HDE BGA Stellungnahme vom 18.2.2014 zum Bericht "Evaluierung der 371, 398a Abgabenordnung (AO)" 1. Selbstanzeige und Anmeldesteuern Mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz wurden die Regelungen zur nachträglich sanktionsfreien

Mehr

Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung

Stellungnahme zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung Bundesministerium der Finanzen 11016 Berlin E-Mail Abt. Steuerrecht und Rechnungslegung Unser Zeichen: Ka/We Tel.: +49 30 240087-49 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 10. September 2014

Mehr

beiträge Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2010 zu den Tatbestandsmerkmalen der Selbstanzeige Das Ende einer Ära?

beiträge Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2010 zu den Tatbestandsmerkmalen der Selbstanzeige Das Ende einer Ära? 70 beiträge beiträge Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2010 zu den Tatbestandsmerkmalen der Selbstanzeige Das Ende einer Ära? Dr. Rainer Spatscheck und Anna-Katharina Willems, München 1 I. Einleitung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsübersicht... VII Abkürzungsverzeichnis... XV Literaturverzeichnis... XIX Seite Inhaltsübersicht........................................... VII Abkürzungsverzeichnis..................................... XV Literaturverzeichnis........................................ XIX A. Materielles

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung

Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung Referentenentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäsche und Steuerhinterziehung A. Problem und Ziel Deutschland ist als Gründungsmitglied der Financial

Mehr

Die Bestimmungen zur Selbstanzeige sind durch das sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz mit Wirkung ab 3. Mai 2011 erheblich verschärft worden.

Die Bestimmungen zur Selbstanzeige sind durch das sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz mit Wirkung ab 3. Mai 2011 erheblich verschärft worden. Die Bestimmungen zur Selbstanzeige sind durch das sog. Schwarzgeldbekämpfungsgesetz mit Wirkung ab 3. Mai 2011 erheblich verschärft worden. Die Selbstanzeige wirkt nur noch dann steuerbefreiend, wenn für

Mehr

Teil I: Auslandsvermögen und Quellensteuern

Teil I: Auslandsvermögen und Quellensteuern Vorwort Abkürzungsverzeichnis Teil I: Auslandsvermögen und Quellensteuern Mythos vollständig steuerfreier Konten Grundzüge der EU-Zinssteuer Zinserträge Das Quellensteuerabzugsverfahren in Luxemburg und

Mehr

Spezialgebiete des Steuerrechts

Spezialgebiete des Steuerrechts Spezialgebiete des Steuerrechts Steuerstrafrecht / Steuerfahndung Vorstellung Kurzvita Station 1 (2007-2010): Studium zum Bachelor of Arts (Steuerrecht) an der FOM Kontakt Christoph Juhn Im Zollhafen 24,

Mehr

Aktenzeichen Telefon Telefax Datum See/Ro /10 S 07/10 030/ /

Aktenzeichen Telefon Telefax  Datum See/Ro /10 S 07/10 030/ / Per E-Mail an: finanzausschuss@bundestag.de Deutscher Bundestag Herrn Dr. Volker Wissing MdB Vorsitzender des Finanzausschusses Platz der Republik 1 11011 Berlin Aktenzeichen Telefon Telefax E-Mail Datum

Mehr

Die Selbstanzeige Wege aus der Steuerhinterziehung

Die Selbstanzeige Wege aus der Steuerhinterziehung Wer dem Finanzamt gegenüber Erträge und andere Einkünfte verschwiegen, oder unvollständige Angaben abgegeben hat, hat sich der Steuerhinterziehung strafbar gemacht. Bislang gibt es mit der Selbstanzeige

Mehr

Brücke in die Straffreiheit

Brücke in die Straffreiheit Brücke in die Straffreiheit Zur Rechtfertigung der Selbstanzeige ( 371 AO) im Steuerstrafrecht Thomas Kienle* Im Lichte aktueller Reformvorhaben gibt die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige

Mehr

21: Objektive Strafbarkeitsbedingungen und Strafausschließungsgründe

21: Objektive Strafbarkeitsbedingungen und Strafausschließungsgründe 21: Objektive Strafbarkeitsbedingungen und Strafausschließungsgründe I. Objektive Bedingungen der Strafbarkeit Als Tatbestandsannex gibt es bei einigen Delikten auch außerhalb des Unrechtstatbestands stehende

Mehr

Selbstanzeige aber richtig

Selbstanzeige aber richtig Selbstanzeige aber richtig I. Einleitung Durch den Ankauf gestohlener Bankdaten durch die Finanzverwaltung und die dadurch ausgelöste Welle von Nacherklärungen ist seinerzeit eine rechtspolitische Diskussion

Mehr

Steuerhinterziehung, 370

Steuerhinterziehung, 370 Dr. Christian Pelz Steuerstrafrecht, WS 2015/16 Steuerhinterziehung, 370 A. Subjektiver Tatbestand I. Vorsätzliches Handeln Die Steuerhinterziehung nach 370 AO erfordert vorsätzliches Handeln, wobei bedingter

Mehr

Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden

Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden Erläuterung der Rechtsgrundlagen der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungs- und Strafverfolgungsbehörden Vortrag vom 29.10.2014 FhöVPR Güstrow Oberstaatsanwalt Henke Generalstaatsanwaltschaft Rostock Überblick

Mehr

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird

Gegenteil: Dispositionsmaxime: Im Zivilrecht, die Parteien entscheiden, ob und welche Art von Prozess geführt wird Grundlagen StPO Prozessmaximen 1. Offizialmaxime: die Einleitung und Betreibung des Strafverfahrens obliegen allein dem Staat 152 StPO (Ausnahme. Privatklagedelikte, Antragsdelikte StPO) Gegenteil: Dispositionsmaxime:

Mehr

Verschärfung der Selbstanzeige Die Jagd auf den Steuerhinterzieher und die neuen Gefahren für Steuerberater

Verschärfung der Selbstanzeige Die Jagd auf den Steuerhinterzieher und die neuen Gefahren für Steuerberater Alexandros Tiriakidis Die Jagd auf den Steuerhinterzieher und die neuen Gefahren für Steuerberater Leitfaden für Steuerberater zum Schutz vor Haftung bei Steuerhinterziehungen von Mandanten IMPRESSUM 2014

Mehr

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MDg Dr. Misera Unterabteilung IV A 11016 Berlin Ausschließlich per E-Mail an: IVA4@bmf.bund.

An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MDg Dr. Misera Unterabteilung IV A 11016 Berlin Ausschließlich per E-Mail an: IVA4@bmf.bund. An das Bundesministerium der Finanzen Herrn MDg Dr. Misera Unterabteilung IV A 11016 Berlin Ausschließlich per E-Mail an: IVA4@bmf.bund.de Düsseldorf, 21. August 2015 515/642 Diskussionsentwurf eines Anwendungserlasses

Mehr

Bei den aktuell vorliegenden Plänen erscheinen uns zwei Punkte besonders wichtig:

Bei den aktuell vorliegenden Plänen erscheinen uns zwei Punkte besonders wichtig: Herrn Vorsitzender des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages E-Mail: Abt. Steuerrecht Unser Zeichen: En/Gr Tel.: +49 30 240087-64 Fax: +49 30 240087-99 E-Mail: steuerrecht@bstbk.de 18. Februar 2011

Mehr

Der (An)Reiz der Straflosigkeit

Der (An)Reiz der Straflosigkeit Der (An-)Reiz der Straflosigkeit Fachkongress Steuern, Unternehmer Forum Schweiz 20./21.10.2016 Inhalt 1. Steuerhinterziehung und Strafverfahren 2. Steuerbetrug 3. Straflosigkeit direkte Steuern Voraussetzungen

Mehr

Matthias Dick. Die Verjährung der. Steuerhinterziehung. Nomos

Matthias Dick. Die Verjährung der. Steuerhinterziehung. Nomos Matthias Dick Die Verjährung der Steuerhinterziehung Nomos Abkürzungen 11 Einführung 17 Kapitell: Grundlagen der Verfolgungs Verjährung 21 A. Zwecke der Verfolgungsverjährung 23 I. Verfahrensrechtliche

Mehr

Steuerstrafrecht. Grüne Reihe Band 15. einschl. Steuerordnungswidrigkeiten und Verfahrensrecht

Steuerstrafrecht. Grüne Reihe Band 15. einschl. Steuerordnungswidrigkeiten und Verfahrensrecht Grüne Reihe Band 15 Steuerstrafrecht einschl. Steuerordnungswidrigkeiten und Verfahrensrecht Von Prof. Dr. jur. Jo Lammerding Prof. Dr. jur. Rüdiger Hackenbroch Alfred Sudau, Ltd. Regierungsdirektor a.

Mehr