Die Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht

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1 Die Unternehmensnachfolge aus steuerrechtlicher Sicht 27. Februar 2018 Informationsabend der IHK Nordschwarzwald und der Handwerkskammer Reutlingen 1

2 Vorstellung Markus Mayer Rechtsanwalt, Steuerberater, Fachanwalt für Steuerrecht Partner einer Sozietät mit 5 Partnern und 35 Mitarbeitern Beratung von kleinen bis mittleren Betrieben in alle Rechtsformen und Geschäftszweigen 2

3 Inhalt des Vortrages 1. Grundsätzliches zur Unternehmensnachfolge 2. Musterfall einer Betriebsübertragung Darstellung des Erbschaftsteuerrechtes 3. Beispiele wie es schief geht Darstellung von Einzelproblemen 4. Ihre Fragen 3

4 Grundsätzliches Was will ich? 4

5 Grundsätzliches Wann ist der richtige Zeitpunkt? So früh wie möglich an die Nachfolge denken! An wen kann ich meinen Betrieb übergeben? Fachliche Qualifikation erforderlich? Fremder Dritter oder Kinder? Verschenken oder Verkaufen? Ausgleichzahlungen an Geschwister Beachtung von Pflichtteilsrechten Rückzahlung von Schulden 5

6 Grundsätzliches Bin ich nach meiner aktiven Zeit abgesichert? Rente Pflege Muss ich vor der Übergabe meinen Betrieb umstellen? Umwandlung in andere Rechtsform Digitalisierung Mitarbeiterstruktur Hierarchie-/Entscheidungsebenen 6

7 Grundsätzliches Es gibt keine Musterlösung für jeden Betrieb, denn jeder Betrieb, jeder Unternehmer und jeder Nachfolger ist anders! 7

8 Musterfall Betrachtung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechtes 8

9 Musterfall einer Betriebsübergabe Vater V ist Schreiner und Einzelunternehmer. Er beschäftigt 10 Arbeitnehmer und erzielt einen durchschnittlichen Gewinn von /Jahr. Er möchte seinen Betrieb seinem Sohn übergeben gegen Zahlung einer lebenslangen Rente von /Monat (Kapitalwert ). In seinem Betrieb hat er Schulden und Forderungen und Geldbestand von Er hält eine Beteiligung an einer GmbH i.h.v. 20 % (Wert ) im Betriebsvermögen. 9

10 Behandlung in der Einkommensteuer Übertragung ist zum Buchwert, ohne Aufdeckung von stillen Reserven möglich wenn: ein ganzer Betrieb übergeht die Übertragung unentgeltlich erfolgt 10

11 Behandlung in der Einkommensteuer ein ganzer Betrieb übergeht o o o o o Zurückbehalten von wesentlichen Betriebsgrundlagen (z.b. Grundstück) ist schädlich Betriebsverpachtung ist schädlich Nießbrauchsvorbehalt ist problematisch Z.B. Teilbetrieb, Mitunternehmeranteil Z.B. Aufnahme in Unternehmen (Gründung Mitunternehmerschaft) Hier (+): ganze Schreinerei geht über 11

12 Behandlung in der Einkommensteuer die Übertragung unentgeltlich erfolgt o o o o o Negatives Eigenkapital ist unschädlich Übernahme von Verbindlichkeiten ist unschädlich Teilentgelt ist unschädlich, wenn Zahlung niedriger als Buchwert des Betriebes Vermutung der Unentgeltlichkeit bei Übertragung an Kinder Rente ist unschädlich, wenn Versorgungsleitung vorliegt Hier (+): Unentgeltlichkeit, da lebenslange Versorgungsleistung 12

13 Behandlung in der Einkommensteuer Rechtsfolgen: Die Übertragung erfolgt zwingend zum Buchwert Die Rentenzahlung ist beim Sohn als Sonderausgabe abzugsfähig und mindert damit seine Steuerlast Die Rente ist beim Vater steuerpflichtig zusammen mit seinen übrigen Einkünften 13

14 Behandlung in der Erbschaftsteuer Höchstkompliziertes Regelwerk mit vielen Ausnahmen, Rückausnahmen und unklaren Begriffen Zur Voraussage ob Steuer anfällt muss kompletter Fall durchgerechnet werden Grundsätzlich gilt: es gibt gute und schlechte Bestandteile eines Betriebs Produktives Vermögen ist begünstigt, unproduktives Verwaltungsvermögen ist nicht begünstigt 14

15 Behandlung in der Erbschaftsteuer Begünstigungsfähiges Vermögen Wirtschaftsteil bei Land- und Forstwirtschaft Gewerblicher/freiberufl. Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil Anteil an einer Kapitalgesellschaft > 25 % Hier (+): Schreinerei Wert des Vermögens Vereinfachtes Ertragswertverfahren oder andere anerkannte Bewertungsmethode Hier: (durchschnittlicher, korrigierter JÜ) x 13,75 (Kapitalisierungsfaktor) =

16 Behandlung in der Erbschaftsteuer Ermittlung Verwaltungsvermögensquote Hier: Vermietete Grundstücke Anteile an Kapitalgesellschaften Kunstgegenstände Wertpapiere Finanzmittel, wie z.b. Geld, Forderungen Anteil an Kapitalgesellschaft Finanzmittel Quote des Verwaltungsvermögens: / *100 = 21,3 %, also unter 90 % Weg zu Steuervergünstigungen ist eröffnet! 16

17 Behandlung in der Erbschaftsteuer Ermittlung nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen Verwaltungsvermögen ist nicht begünstigt und immer steuerpflichtig! Hier: Finanzmittel abzgl. Schulden, abzgl. 15 % des Wertes des Betriebes: = % von = Finanzmittel 0,00 Anteil an Kapitalgesellschaft Ergebnis: nicht begünstigtes Verwaltungsvermögen von ABER: Rückausnahme sog. Schmutzzuschlag 10 % des verbleibenden BV sind unschädlich, maximal Wert des VV = , davon 10 % = , max Ergebnis: begünstigtes Betriebsvermögen verbleibt bei

18 Behandlung in der Erbschaftsteuer Vorwegabschlag Für besondere Familiengesellschaften Beschränkungen bei Entnahmeregelungen im Gesellschaftsvertrag Gültigkeit 2 Jahre vor und 20 Jahre nach Übertragung Hier: (-) Verschonungsabschlag Regelverschonung 85 %, Behaltensfrist 5 Jahre, Lohnsummen je nach AN-Anzahl % Optionsverschonung 100 %, Behaltensfrist 7 Jahre, Lohnsummen je nach AN-Anzahl % Hier: Regelverschonung 85 % mit 10 AN = begünstigt und steuerfrei, 5 Jahre Behaltensfrist, Lohnsumme von 250 % 18

19 Behandlung in der Erbschaftsteuer Abzugsbetrag besonderer Abzug von max vom nicht begünstigten Vermögen Hier: Verbleibender nicht begünstigter Wert ,00 Abzgl. Abzugsbetrag , ,00 Verbleiben ,00 Davon 50 % , ,50 Verbleibender Abzugsbetrag ,50 Nicht begünstigter Wert ,00 Abzgl. verbleibender Abzugsbetrag ,50 Endgültig nicht begünstigtes BV ,50 19

20 Behandlung in der Erbschaftsteuer Zwischenergebnis: Verwaltungsvermögen ,00 + nicht begünstigtes BV ,50 = ,50 Abzug von Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten die im Zusammenhang mit der Übertragung entstehen sind abzugsfähig in dem Verhältnis wie das übertragene Vermögen steuerpflichtig ist Hier: Rentenverbindlichkeit von /Monat bzw ,50 / * 100 = 13,50 % * 13,5 % = , = ,50 Letztlich steuerpflichtiger Erwerb: ,50 20

21 Behandlung in der Erbschaftsteuer Berechnung der Steuer Steuerklassen Steuerklasse I z.b.: Ehegatten, Kinder Steuerklasse II z.b.: Geschwister, Schwiegereltern Steuerklasse III alle anderen Steuersätze, je nach Wert des Erwerbs Steuerklasse I zwischen 7 und 30 % Steuerklasse II zwischen 15 und 43 % Steuerklasse III entweder 30 oder 50 % Freibeträge Ehegatten Kinder Enkel Alle anderen

22 Behandlung in der Erbschaftsteuer Hier: Steuerklasse I: Sohn Freibetrag: Steuerpflichtiger Erwerb: ,50 Ergebnis: Die Übertragung des Betriebes erfolgt ohne Entstehung von Schenkungsteuer 22

23 Beispiele wie es schief geht Beispiel 1: Betriebsaufspaltung Eine GmbH betreibt ein Einzelhandelsgeschäft in der Innenstadt. Gesellschafter zu 100 % ist die Mutter (ursprüngliche Anschaffungskosten , Wert 2 Mio. ). Die GmbH mietet das Ladenlokal von der Mutter an. Die Tochter soll das Einzelhandelsgeschäft übernehmen. Das Grundstück soll zur Altersversorgung bei der Mutter bleiben. 23

24 Beispiele wie es schief geht Beispiel 1: Betriebsaufspaltung Aufgrund der personellen und sachlichen Verflechtung liegt eine Betriebsaufspaltung vor. Das Grundstück und die GmbH-Anteile sind steuerlich verhaftetes Betriebsvermögen. Durch die Schenkung der GmbH-Anteile an die Tochter erfolgt eine Entnahme zum gemeinen Wert: Wert GmbH-Anteile Ursprüngliche AHK Gewinn Davon 60 % steuerpflichtig Einkommensteuerbelastung ca Eventuelle Schenkungsteuer noch gar nicht berücksichtigt 24

25 Beispiele wie es schief geht Beispiel 1: Betriebsaufspaltung Mögliche Lösungen Vollständige Übertragung GmbH und Grundstück auf Tochter gegen lebenslängliche Rente Mutter bleibt Teil-Gesellschafterin in GmbH und Tochter erhält Teil des Grundstückes (Quotengleiche Beteiligung oder Einstimmigkeit) Vorherige Einlage der GmbH-Anteile in eine neugegründete GmbH & Co.KG, anschließende Übertragung der GmbH & Co. KG auf Tochter 25

26 Beispiele wie es schief geht Beispiel 2: Nießbrauchsvorbehalt Vater verschenkt seinen 100-% Anteil an der Frisör-GmbH & Co. KG an seine Tochter. Die Tochter wird Kommanditistin. Der Vater behält sich den lebenslangen Nießbrauch an den Gesellschaftsanteilen vor. Außerdem erhält er eine unwiderrufliche Stimmrechtsvollmacht von seiner Tochter und der Verkauf der Anteile darf nur mit seiner Zustimmung erfolgen. 26

27 Beispiele wie es schief geht Beispiel 2: Nießbrauchsvorbehalt In der Erbschaft- & Schenkungsteuer begünstigt ist der Erwerb einer gewerblichen Mitunternehmerschaft Hier: (-) Schenkung ist nicht begünstigt, denn die Tochter wird nicht Mitunternehmerin, da sie keine Mitunternehmerinitiative hat. Aufgrund der Stimmrechtsvollmacht entscheidet immer der Vater. 27

28 Beispiele wie es schief geht Beispiel 3: Eiliger Verkauf Unternehmer U (Jahrgang 1964) verkauft im Jahr 2018 seinen Betrieb zum Kaufpreis von 2,3 Mio (Buchwert ). 28

29 Beispiele wie es schief geht Beispiel 3: Eiliger Verkauf U erzielt einen Veräußerungsgewinn: Erlös Abzgl. Buchwert Veräußerungsgewinn Darauf ESt, SolZ, KiSt

30 Beispiele wie es schief geht Beispiel 3: Eiliger Verkauf Hätte U ein Jahr gewartet, hätte er die Steuerbegünstigung von 56 % (halber Steuersatz) erhalten, da er 55 Jahre alt gewesen wäre: ESt, SolZ, KiSt unter Anwendung der Begünstigung: Ersparnis:

31 Beispiele wie es schief geht Beispiel 4: Eiliger Verkauf Nr. 2 Sohn S erhält im Jahr 2017 den Betrieb seine Mutter geschenkt (Wert 3,1 Mio, 7 AN, kein Verwaltungsvermögen, Buchwert ). Die Voraussetzungen der Regelverschonung liegen vor. Im Jahr 2020 wird der Betrieb aufgrund einer günstigen Gelegenheit vom Sohn verkauft zum Preis von 3,3 Mio. (Wert 3,1 Mio., Buchwert ) und geht anschließend auf Weltreise. 31

32 Beispiele wie es schief geht Beispiel 4: Eiliger Verkauf Nr. 2 S zahlt im Jahr 2017 Schenkungsteuer: Wert der Bereicherung Abzgl. Regelverschonung 85 % Verbleiben Abzgl. Abzugsbetrag = davon 50 % = = , es verbleibt kein Abzugsbetrag Abzgl. persönlicher Freibetrag Verbleiben Schenkungsteuer 7 %

33 Beispiele wie es schief geht Beispiel 4: Eiliger Verkauf Nr. 2 S zahlt im Jahr 2020 Einkommensteuer: Kaufpreis Abzgl. Buchwert Veräußerungserlös Darauf ESt, Solz, KiSt

34 Beispiele wie es schief geht Beispiel 4: Eiliger Verkauf Nr. 2 S zahlt im Jahr 2020 Schenkungsteuer: Verkauf vor Ablauf der Behaltensfrist von 5 Jahren Verschonungsabschlag fällt mit Wirkung für die Vergangenheit anteilig weg: Wert der Bereicherung Abzgl. 3/5 Regelverschonung 85 % Verbleiben Abzgl. Abzugsbetrag = davon 50 % = = , es verbleibt kein Abzugsbetrag Abzgl. persönlicher Freibetrag Verbleiben Schenkungsteuer 19 % Bereits bezahlt 4.550, verbleiben

35 Beispiele wie es schief geht Beispiel 4: Eiliger Verkauf Nr. 2 Ergebnis: Für die günstige Gelegenheit wurde mehr Steuer bezahlt als Mehr- Kaufpreis erzielt wurde! 35

36 Vielen Dank für Ihre Fragen 36

37 Ein Tipp: Bitte klären Sie Ihre individuelle Situation mit Ihren Beratern oder vereinbaren Sie einen Termin mit einem Spezialisten, denn eine schlechte oder gescheiterte Unternehmensnachfolge kann eine intakte Familie auseinander bringen! 37

38 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Alle Beispiele und Berechnungen sind aus didaktischen Gründen stark vereinfacht. 38

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