Juristisches Seminar Fit für die Hausarbeit

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1 Juristisches Seminar Fit für die Hausarbeit Wie zitiere ich juristische Literatur?

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4 Zitate Wichtige Hinweise im Skript von Prof. Thomas 4

5 Fit für die Hausarbeit: Wie zitiere ich richtig? A. Gute wissenschaftliche Praxis B. Zitierweisen C. Wie wird zitiert? D. Fehlerquellen Anhänge 5

6 A. Was heißt Gute wissenschaftliche Praxis? Umfassend dazu: Informationsseite der Universität Tübingen u.a.: Klare Unterscheidung zwischen eigenen und fremden Ideen: => Kennzeichnung fremder Ideen/Texte (= Quelle; Zitat) Überprüfbarkeit der Quellen: => Abschnitts- oder seitengenaue Zitierung Gründliche Auseinandersetzung mit einschlägiger Literatur (nicht nur online!) 6

7 Vorbemerkung Vom Sachverhalt zur Hausarbeit Sachverhalt sorgfältig lesen Erste Lösungsskizze versuchen Lehrbuch oder Kommentar als ersten Einstieg wählen Weiterführende Literaturhinweise beachten => LESEN Relevante Literaturstellen dokumentieren => Scannen, kopieren Was ist relevant für das Gutachten? 7

8 B. In welcher Weise wird zitiert? Wörtliches Zitat - Fremder Text wird 1:1 übernommen - in Anführungszeichen nach Maßgabe des 51 UrhG (Zitatrecht) zulässig aber: in juristischen Arbeiten unüblich 8

9 Ausnahme: sog. Definitionen (insb. im Strafrecht) Beispiel aus: Wessels/Beulke/Satzger, StrafR AT, Rn. 258 Nach hm sind Abweichungen zwischen dem vorgestellten und dem wirklichen Kausalverlauf unwesentlich und für den Tatbestandsvorsatz damit irrelevant, wenn sie sich noch in den Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen BGHST 7, 325 [ ]. [ ] wenn sie sich noch innerhalb der Grenzen des nach allgemeiner Lebenserfahrung Voraussehbaren halten und keine andere Bewertung der Tat rechtfertigen (BGH 3 StR 843/53 vom 6. Mai 1954 GoltdArch 1955, 123; RGSt 70, 257 [258]). Zur Angabe von Definitionen, vgl. ausführlich Schimmel, S. 50 ff. 9

10 B. In welcher Weise wird zitiert? Indirektes Zitat (sinngemäßes Zitat, Paraphrase) - Fremder Text wird umformuliert - Keine Anführungszeichen aus: Lange/Vogl, Jura 2013, 1052 (1055) Dabei können grundsätzlich auch mehrere Personen nebeneinander aus unterschiedlichen Gründen sicherungspflichtig sein MünchKomm-BGB/Wagner, 823 Rn

11 aus: Lange/Vogl, Jura 2013, 1052 (1055) Dabei können grundsätzlich auch mehrere Personen nebeneinander aus unterschiedlichen Gründen sicherungspflichtig sein MünchKomm-BGB/Wagner, 823 Rn

12 B. In welcher Weise wird zitiert? Wo stehen die Quellen/Zitate? Fußnote am Ende der jeweiligen Seite im Gutachten (Kurzzitat) Literaturverzeichnis = separater Teil der Hausarbeit 12

13 13 Beispiel (aus: Mayer/Bonefeld, Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., 2011)

14 14 Beispiel (aus: Mayer/Bonefeld, Testamentsvollstreckung, 3. Aufl., 2011)

15 Unterschied Fußnote Literaturverzeichnis Fußnote Kurzform der Quelle (Kurzzitat) mit exakter Fundstelle Literaturverzeichnis Ausführliche Angaben zur Quelle (Langzitat) 15

16 Unterschied Fußnote Literaturverzeichnis Fußnote Kurzform der Quelle (Kurzzitat) mit exakter Fundstelle Dieselbe Quelle steht ggf. mehrfach in verschiedenen Fußnoten Literaturverzeichnis Ausführliche Angaben zur Quelle (Langzitat) Jede Quelle nur 1x enthalten 16

17 Unterschied Fußnote Literaturverzeichnis Fußnote Kurzform der Quelle (Kurzzitat) mit exakter Fundstelle Dieselbe Quelle steht ggf. mehrfach in verschiedenen Fußnoten Literaturverzeichnis Ausführliche Angaben zur Quelle (Langzitat) Jede Quelle nur 1x enthalten Zu jeder Quelle gibt es mindestens 1 Fußnote 17

18 Unterschied Fußnote Literaturverzeichnis Fußnote Kurzform der Quelle (Kurzzitat) mit exakter Fundstelle Dieselbe Quelle steht ggf. mehrfach in verschiedenen Fußnoten Fußnote Literaturverzeichnis Ausführliche Angaben zur Quelle (Langzitat) Jede Quelle nur 1x enthalten Zu jeder Quelle gibt es mindestens 1 Fußnote 18

19 Unterschied Fußnote Literaturverzeichnis Fußnote Kurzform der Quelle (Kurzzitat) mit exakter Fundstelle Literaturverzeichnis Ausführliche Angaben zur Quelle (Langzitat) Dieselbe Quelle steht ggf. mehrfach in verschiedenen Fußnoten Fußnote Jede Quelle nur 1x enthalten Zu jeder Quelle gibt es mindestens 1 Fußnote Es gibt Quellen, die nicht im Literaturverz. enthalten sind => Gerichtsentscheidungen 19

20 Unterschied Fußnote Literaturverzeichnis Fußnote Kurzform der Quelle (Kurzzitat) mit exakter Fundstelle Dieselbe Quelle steht ggf. mehrfach in verschiedenen Fußnoten Fußnote Literaturverzeichnis Ausführliche Angaben zur Quelle (Langzitat) Jede Quelle nur 1x enthalten Zu jeder Quelle gibt es mindestens 1 Fußnote Es gibt Quellen, die nicht im Literaturverz. enthalten sind => Gerichtsentscheidungen Urteile, Beschlüsse 20

21 Beispiel Fußnotenzitat (Aus: Petersen, Jens: Examinatorium Allgemeiner Teil des BGB und Handelsrecht, Berlin, 2013, S. 149) 21

22 Zitieren in juristischen Hausarbeiten Indirektes Zitat (fremder Text wird umformuliert) Quellenangabe in der Fußnote (Kurzzitat) + Literaturverzeichnis (Langzitat) 22

23 D. Wie wird zitiert? Wie zitiere ich Zeitschriftenaufsätze Gerichtsentscheidungen Kommentare Online-Ausgaben Beiträge in Festschriften? 23

24 D. Wie wird zitiert? Vorbemerkung: Häufige Fehler Falsch Zu wenige, zu viele Fußnoten Richtig Das richtige Maß finden 24

25 D. Wie wird zitiert? Vorbemerkung: Häufige Fehler Falsch Zu wenige, zu viele Fußnoten Richtig Das richtige Maß finden 1 Vgl. BGHSt 36, 1 (6). 1 BGHSt 36,1 (6). 25

26 D. Wie wird zitiert? Vorbemerkung: Häufige Fehler Falsch Zu wenige, zu viele Fußnoten Richtig Das richtige Maß finden 1 Vgl. BGHSt 36, 1 (6). 1 BGHSt 36,1 (6). 1 Rengier AT 18, Rn Rengier AT 18, Rn

27 D. Wie wird zitiert? Vorbemerkung: Häufige Fehler Falsch Zu wenige, zu viele Fußnoten Richtig Das richtige Maß finden 1 Vgl. BGHSt 36, 1 (6). 1 BGHSt 36,1 (6). 1 Rengier AT 18, Rn Rengier AT 18, Rn Kühl 13 Rn ebenda Rn. 70 f. 1 Kühl 13 Rn Kühl 13 Rn. 70 f. 27

28 D. Wie wird zitiert? Vorbemerkung: Häufige Fehler Falsch Zu wenige, zu viele Fußnoten Richtig Das richtige Maß finden 1 Vgl. BGHSt 36, 1 (6). 1 BGHSt 36,1 (6). 1 Rengier AT 18, Rn Rengier AT 18, Rn Kühl 13 Rn ebenda Rn. 70 f. Rechtliche Ausführungen in der Fußnote 1 Kühl 13 Rn Kühl 13 Rn. 70 f. Rechtliche Ausführungen zum Fall gehören ins Gutachten! Auf andere (handbuchartige) Ausführungen verzichten! 28

29 Zitieren in juristischen Hausarbeiten Beispiele Merke: Es gibt keine verbindlichen Zitiervorgaben! 29

30 Wie zitiere ich Zeitschriftenaufsätze 30

31 Wie zitiere ich Zeitschriftenaufsätze Fußnotenzitat Koenig/Meyer, NJW 2014, 3547 (3548). Literaturverzeichnis Koenig, Christian/Meyer, Matti, EU-Beihilfenkontrolle und nationales Strafrecht, NJW 2014,

32 Wie zitiere ich Zeitschriftenaufsätze Besonderheiten: Zeitschrift mit Angabe der Jahrgangszählung Fußnotenzitat Metzger, AcP 216 (2016), 817 (820). Literaturverzeichnis Metzger, Axel, Dienst gegen Daten, ein synallagmatischer Vertrag, AcP 216 (2016), 817 ff. 32

33 Urteilsanmerkungen (ohne eigenen Aufsatztitel) Fußnotenzitat Ladiges, wistra 2017, 326. Literaturverzeichnis Ladiges, Manuel, Anm. zu BGH, Urteil vom StR 46/15, wistra 2017, 326 ff. 33

34 Wie zitiere ich Gerichtsentscheidungen Exkurs: Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen In amtlichen Sammlungen: BVerfGE, BGHZ, BGHSt, BVerwGE In Zeitschriften: idr parallel in verschiedenen Zss In Datenbanken: juris, Beck-Online, Jurion Auf den Webseiten der Gerichte: z.b. Beispiel: Kommentar verweist auf: BGHZ 202,

35 Online-Versionen BGHZ und BGHSt Universität Tübingen

36 36

37 37

38 Wie zitiere ich Gerichtsentscheidungen Fußnotenzitat BGH JZ 2015, 39. BGHZ 51, 91. [in dieser Ausführlichkeit nicht erforderlich: BGH, Beschl. v (Az. XII ZB 202/13), JZ 2015,34 = NJW 2014, 3772.] Literaturverzeichnis - Keine Eintragung - 38

39 Wie zitiere ich Kommentare 39

40 Wie zitiere ich Kommentare Fußnotenzitat Palandt/Weidenkaff, 621 Rn. 2. Schnapp, in: Münch/Kunig, Art. 20 Rn. 21. Literaturverzeichnis Münch, Ingo von/kunig, Philip, Grundgesetz, 6. Aufl., München, 2012 (zit.: Bearb., in: Münch/Kunig) Palandt, Otto, Bürgerliches Gesetzbuch, bearb. von Gerd Brudermüller u.a., 77. Aufl., München, 2018 (zit.: Palandt/Bearb.) 40

41 Fußnotenzitat Emmerich, in: MünchKomm BGB, 311 Rn. 2. Literaturverzeichnis Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, hrsg. von Franz Jürgen Säcker Aufl., München Bd. 2, Schuldrecht, Allgemeiner Teil Bd. 5,1. Schuldrecht - Besonderer Teil III/1, 2018 (zit.: Bearb., in: MünchKomm BGB) 41

42 Wie zitiere ich Kommentare - Zitierform?? - Häufig: Auf der Rückseite der Titelseite des Kommentars Universität Tübingen

43 Wie zitiere ich Online-Ausgaben 43

44 Wie zitiere ich Online-Ausgaben 44

45 Wie zitiere ich Online-Ausgaben Fußnotenzitat BeckOK BGB/Sutschet, BGB 243, Rn. 8. Literaturverzeichnis Beckscher Online-Kommentar zum BGB, Hrsg: Bamberger u.a., 43. Ed., Stand: , München (zit.: BeckOK BGB/Bearb.) 45

46 Wie zitiere ich Online-Ausgaben (Bsp. Lehrbuch) 46

47 Wie zitiere ich Online-Ausgaben Fußnotenzitat Medicus/Lorenz, Rn Literaturverzeichnis Medicus, Dieter/Lorenz, Stephan, Schuldrecht I, Allgemeiner Teil, 20. Aufl., München, 2012 (zit.: Medicus/Lorenz) 47

48 Wie zitiere ich Beiträge in Festschriften 48

49 Wie zitiere ich Beiträge in Festschriften Fußnotenzitat Ipsen, FS Schünemann, S. 107 (110). Literaturverzeichnis Ipsen, Jörn, Sterbehilfe im Grenzbereich von Strafrecht und Verfassungsrecht, in: Streitbare Strafrechtswissenschaft, Festschrift für Bernd Schünemann zum 70. Geburtstag am 1. November 2014, hrsg. von Roland Hefendehl u.a., Berlin, 2014, S (zit.: Ipsen, FS Schünemann) 49

50 D. Welche Fehler werden beim Zitieren gemacht? Blindzitat - Quellen/Fußnoten werden von anderen Texten abgeschrieben - Zitaten werden ohne eigene Prüfung blind übernommen => Verstoß gegen Gute wissenschaftliche Praxis (Zitatplagiat) Plagiat - Fremde Ideen werden ohne Quellenangabe aufgeführt (Inhaltsplagiat) => Urheberrechtsverletzung => Verstoß gegen Gute wissenschaftliche Praxis 50

51 Oberflächliche Recherche Wesentliche Quellen werden nicht ausgewertet, z.b. - nur online verfügbare Texte, keine gedruckten Texte - nur Kommentarliteratur, keine Rechtsprechung, keine Aufsätze - nicht alle wichtigen Kommentare - nur veraltete Kommentare (ältere Auflagen) Angabe von Sekundärquellen anstelle von Primärquellen Bitte nicht zitieren: Skripte von Repetitorien, Fallsammlungen, Aufsätze mit Musterlösungen o.ä. => Verstoß gegen Gute wissenschaftliche Praxis 51

52 Zitieren in juristischen Hausarbeiten Alle fremden Ideen und Texte werden gekennzeichnet (Zitat in Fußnote) Alle Zitate werden selbst überprüft (keine Blindzitate) Merke: Juristische Hausarbeiten sind wissenschaftliche Texte 52

53 Zitieren in juristischen Hausarbeiten Weitere Regeln 53

54 Fußnotenzitate Gewichtung: - Höchstrichterliche Rechtsprechung vor Kommentaren - Rechtsprechung höherer Gerichte vor niedrigeren Instanzen - Primärquelle vor Sekundärquelle Einheitlichkeit: - Zitierweise desselben Kommentars, Aufsatzes usw. - Formatierung, Zeichensetzung, Klein/Großschreibung Überprüfbarkeit: - Bei Kommentaren: Randnummer/n angeben - Bei Aufsätzen: Seite mit Fundstelle angeben 54

55 Literaturverzeichnis Alphabetische Reihenfolge Einheitlichkeit: - Formatierung, Zeichensetzung, Klein/Großschreibung - Zitierweise von Quellen gleicher Art (Zs-Aufsätze immer gleich) Überprüfbarkeit: - Bei Kommentaren Auflage, ggf. Band, Erscheinungsjahr - Bei reinen Online-Quellen: Datum des letzten Abrufs oder des Stands der Edition 55

56 Zitieren in juristischen Hausarbeiten Anhänge 56

57 Anhang 1: Wichtige Kommentare zum BGB Staudinger: J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch mit Einführungsgesetz und Nebengesetzen / Julius Staudinger [Begr.]. - Berlin : Sellier-de Gruyter. (online in Juris; gedruckt: E,IIIa,4a) Münchener Kommentar: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch / hrsg. von Franz Jürgen Säcker u.a u. 7. Aufl. - München : Beck. (online; gedruckt: E,IIIa,62*6 u. *7) Palandt: Bürgerliches Gesetzbuch : mit Nebengesetzen, / Palandt. Bearb. von Peter Bassenge , neubearb. Aufl. - München : Beck, (nur gedruckt: E,IIIa,14*77; aber ausleihbar in UB, Lehrbuchsammlung) Beck-online Großkommentar : Beck OGK im Aufbau / Gesamtherausgeber für das Zivilrecht Beate Gsell... (nur online) Weitere: u.a. Schulze, Jauernig, Prütting 57

58 Anhang 1: Wichtige Kommentare zum StGB SK-StGB: Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch / begr. von Hans-Joachim Rudolphi; Eckhard Horn. Von mitverf. von Hans-Ludwig Günther. Bearb. von Andreas Hoyer... - [Loseblatt-Ausg.], 7., teilw. 8. neubearb. Aufl. ff. - Köln : Heymann ; Luchterhand. - (online; gedruckt: J,IId,24a) Leipziger Kommentar: Strafgesetzbuch - Leipziger Kommentar : Großkommentar / Heinrich Wilhelm Laufhütte [Hrsg.] - 12., neu bearb. Aufl. - Berlin [u.a.] : De Gruyter (gedruckt: J,IId,11*12) Schönke/Schröder: Strafgesetzbuch : Kommentar / Schönke/Schröder. Bearb. von Albin Eser (Gesamtred.); Jörg Eisele; Jörg Kinzig; Ulrike Schittenhelm u.a , neu bearb. Aufl. - München : Beck, (online; gedruckt: J,IId,16*29) Münchener Kommentar: Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch / hrsg. von Wolfgang Joecks; Klaus Miebach u. 3. Aufl. - München : Beck (online; gedruckt: J,IId,31*2) Weitere: u.a. Fischer, Kühl, Kindhäuser, Satzger/Schluckebier/Widmann 58

59 Anhang 1: Wichtige Kommentare zum Grundgesetz Bonner Kommentar: Bonner Kommentar zum Grundgesetz / Hrsg.: Wolfgang Kahl... Autoren: Abraham... - Heidelberg : Müller ; - Losebl.-Ausg. (gedruckt: Oe F,IIi,53) u.a. mit Kommentierungen von Prof. Seiler Maunz/Dürig: Grundgesetz : Kommentar / begr. von Theodor Maunz; Günter Dürig. Hrsg. von Roman Herzog... - München : Beck. - Losebl.-Ausg. (online; gedruckt: Oe F,IIi,58) u.a. mit Kommentierungen von Prof. Kirchhof, Prof. Nettesheim, Prof. Remmert Sachs: Grundgesetz : Kommentar / hrsg. von Michael Sachs. Bearb. von Ulrich Battis..., Martin Pagenkopf Aufl. - München : Beck, (gedruckt: Oe F,IIi,69*8) Epping/Hillgruber: Grundgesetz : Kommentar / hrsg. von Volker Epping, Christian Hillgruber. Bearb. von Peter Axer Aufl. - München : Beck, 2013 (online BeckOK Grundgesetz teilw. aktualisiert; gedruckt: Oe F,IIi,79*2) Weitere: u.a. Jarass/Pieroth, Schmidt-Bleibtreu 59

60 Anhang 2: Hilfsmittel Skript von Prof. Thomas: Hausarbeitenvorlagen des Computerzentrums: Hausarbeitentutorium und Materialien der Freien Fachschaft: 60

61 Anhang 3: Weiterführende Literatur Byrd, B. Sharon Signatur: B,IIIg,48*2 (am Aufsichtsplatz Neue Aula) Zitierfibel für Juristen / B. Sharon Byrd ; Matthias Lehmann. 2. Aufl. - München : Beck, 2016 Schimmel, Roland Signatur: B,IIIg,35*12 Juristische Klausuren und Hausarbeiten richtig formulieren Aufl. - München : Vahlen XXX, 278 S. Putzke, Holm Signatur: B,IIIg,52*5 Juristische Arbeiten erfolgreich schreiben : Klausuren, Hausarbeiten, Seminare, Bachelor- und Masterarbeiten Aufl.. - München : Beck XV, 194 S. : Ill. Wohlers, Wolfgang; Schuhr, Jan C.; Kudlich, Hans Signatur: J,IIc,76*4 und Online Klausuren und Hausarbeiten im Strafrecht / Wolfgang Wohlers; Jan C. Schuhr; Hans Kudlich Aufl. - Baden-Baden : Nomos, S. Bergmans, Bernhard Signatur: B,IIIg,70 Lern- und Arbeitstechniken für das Jurastudium. - Stuttgart : Boorberg S Hildebrand, Tina Signatur: B,IIIg,76*2 (am Aufsichtsplatz Neue Aula) und Online (3. Aufl. 2017) Juristischer Gutachtenstil : ein Lehr- und Arbeitsbuch / Tina Hildebrand. - 2., Auflage. - Tübingen : A. Francke Verlag, X, 146 Seiten ; 21.5 cm x 15 cm. (UTB ; Rechtswissenschaften) ISBN

62 Danke. Bitte fragen Sie uns, wir helfen gerne weiter: - in der Seminarverwaltung zu allen Zeiten - im Zeitschriftenzimmer 62

63 Viel Erfolg bei der Hausarbeit! 63

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