Auswirkungen des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit
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- Gottlob Brahms
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 16/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Wolfgang Neskovic, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/13090 Auswirkungen des Europäischen Übereinkommens über die Staatsangehörigkeit Vorbemerkung der Fragesteller DieBundesrepublikDeutschlandhatdasEuropäischeÜbereinkommenüber diestaatsangehörigkeitvom6.november1997am4.februar2002gezeichnet undam11.mai2005ratifiziert.am1.september2005istesinkraftgetreten. DasÜbereinkommenüberdieVerringerungderMehrstaatigkeithingegentrat fürdeutschlandam21.dezember2002außerkraft (vgl.bundestagsdrucksache16/12376,frage8).diebundesrepublikdeutschlandistdamitnicht (mehr)zurvermeidungdermehrstaatigkeitaufgrundinternationalervereinbarungenverpflichtet,wieesderparlamentarischestaatssekretärpeteraltmaier beimbundesministerdesinnernaufeinemündlichefragederabgeordneten SevimDag delenam21.januar2009imdeutschenbundestagnochirrtümlich behauptethatte (vgl.plenarprotokoll16/199,s.21485;eineerklärungfürdiesenirrtumgabdiebundesregierunginbundestagsdrucksache16/12376trotz Nachfrage nicht). DasÜbereinkommenüberdieStaatsangehörigkeitsiehtunteranderemBestimmungenzurEinbürgerungserleichterungvor,vondenenfraglichist,obsiein derdeutscheneinbürgerungspraxishinreichendberücksichtigtwerden.diesist umsobedenklicher,alsfürdasjahr2008miteinemerneutenerheblichenrückgangdereinbürgerungszahlenumetwa15bis18prozentgerechnetwerden muss (vgl.süddeutschezeitungvom29.april2009;dieschätzungbasiert aufoffiziellenangaben,diesichausparlamentarischenanfragenderfraktion DIELINKE.inmehrerenBundesländernundRecherchenderSüddeutschen Zeitung ergeben). 1.WirdsichdieBundesregierungfüreineallgemeineAkzeptanzderMehrstaatigkeiteinsetzen,nachdemsichdieAuffassungdesParlamentarischen StaatssekretärsPeterAltmaier,dieBundesrepublikDeutschlandseizurVermeidungvonMehrstaatigkeitaufgrundinternationalerÜbereinkommenverpflichtet, als Irrtum erwiesen hat (siehe Vorbemerkung, bitte begründen)? DieBundesrepublikDeutschlandhatdasÜbereinkommenüberdieVerringerungderMehrstaatigkeitundüberdieWehrpflichtvonMehrstaaternvom DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsdesInnernvom3.Juni2009 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 6.Mai1963am20.Dezember2001gekündigt,damitdiemitdemGesetzzur ReformdesStaatsangehörigkeitsrechtsausdemJahr1999eingeführteRegelungzurHinnahmevonMehrstaatigkeitfürEinbürgerungsbewerberausanderenMitgliedstaatenderEuropäischenUnionwirksamwerdenkonnte.UnabhängigdavonhältdieBundesregierungfürdenRegelfallanderVermeidung vonmehrstaatigkeitfest.dasam1.september2005fürdiebundesrepublik DeutschlandinKraftgetreteneEuropäischeÜbereinkommenvom6.November1997überdieStaatsangehörigkeit (BGBl.2004IIS.578)überlässtesden Vertragsstaaten, ob sie Mehrstaatigkeit vermeiden wollen (vgl. Artikel 15). 2.InwieweitistderinHinblickaufdieOptionspflichtnach 29desStaatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)vonderBundesregierungformulierteVorbehaltzumÜbereinkommenüberdieStaatsangehörigkeitmitArtikel5des Übereinkommens ( Nichtdiskriminierung )vereinbar,indemeineunterscheidungderstaatsangehörigkeitsvorschriftenoderdiskriminierende PraktikenunteranderemaufgrunddernationalenHerkunftuntersagtwird, vor dem Hintergrund, a)dassnachartikel29vorbehaltemitzielundzweckdesübereinkommensvereinbarseinmüssenunddieverpflichtungzurnichtdiskriminierungnachartikel5zudenallgemeinengrundsätzendesübereinkommens gehört; b)dassnachartikel29desübereinkommensvorbehaltemitzielund ZweckdesÜbereinkommensvereinbarseinmüssenundinderPräambeldesÜbereinkommensausdrücklichderWunschderUnterzeichnerstaatennachVermeidungvonDiskriminierungenbeiStaatsangehörigkeitsangelegenheiten aufgenommen wurde; c)dasskinder,dieeinedoppeltestaatsangehörigkeitpergeburterwerben, dieseauchnachdemsievolljähriggewordensindbehaltendürfen,wenn einelternteildiedeutschestaatsangehörigkeitoderdiestaatsangehörigkeiteinesmitgliedstaatesdereuropäischenunionbesitzt,währendanderekindersichgrundsätzlichzwischenderdeutschenundderausländischen Staatsangehörigkeit nach 29 StAG entscheiden müssen; d)dasssichinsbesonderekindermitdeutsch-türkischerstaatsangehörigkeitnacherreichendervolljährigkeitfüreinestaatsangehörigkeitentscheidenmüssen,weildiebeibehaltungderbisherigenstaatsangehörigkeitbeieinbürgerungenimjahr2007beitürkischenstaatsangehörigen in83prozentallerfällenichtakzeptiertwurde,währenddiesbeinichttürkischenstaatsangehörigennurzu35prozentderfallwar undmuss diesnichtalsdiskriminierendepraxisaufgrundderherkunftderbetroffenen bezeichnet und empfunden werden (bitte begründen)? DieBundesrepublikDeutschlandhatergänzendzudeninArtikel7desEuropäischenÜbereinkommensüberdieStaatsangehörigkeitaufgeführtenFällen,in denenderverlustderstaatsangehörigkeitalszulässigangesehenwird,erklärt, dasseinsolcherverlustnachdeutschemrechtauchimrahmenderoptionsregelungdes 29desStaatsangehörigkeitsgesetzes (StAG)eintretenkann.Die OptionsregelungundderVorbehaltsindsowohlmitderPräambelalsauchmit Artikel 5 des Übereinkommens vereinbar. MitdemGesetzzurReformdesStaatsangehörigkeitsrechtswurdedasfortbestehendeAbstammungsprinzip (iussanguinis)umelementedesgeburtsortsprinzips (iussoli)ergänzt.danacherhaltenauchkinderausländischereltern mitdergeburtindeutschlanddiedeutschestaatsangehörigkeit,wennein ElternteilseitachtJahrenrechtmäßigseinengewöhnlichenAufenthaltin DeutschlandhatundzumZeitpunktderGeburtdesKindeseinunbefristetes Aufenthaltsrechtbesitzt ( 4Absatz3StAG).ZugleichwurdemitEinfügung des 29StAGamGrundsatzderVermeidungvonMehrstaatigkeitfestgehalten.
3 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 3 Drucksache 16/13321 DanachgehtdiedeutscheStaatsangehörigkeitverloren,wennderErklärungspflichtigenachErreichenderVolljährigkeitunddergesetzlichvorgesehenen behördlicheninformationerklärt,dasserdieausländischestaatsangehörigkeit behaltenwilloderbiszurvollendungdes23.lebensjahreskeineerklärungabgibt.willdererklärungspflichtigetrotzfortbestehensseinerausländischen StaatsangehörigkeitdenVerlustderdeutschenvermeiden,somusserbiszur Vollendungdes21.LebensjahrseinenAntragaufGenehmigungzurBeibehaltungderdeutschenStaatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung)stellen. DieBeibehaltungsgenehmigungwirdgemäß 29Absatz4StAGerteilt,wenn dieaufgabeoderderverlustderausländischenstaatsangehörigkeitnichtmöglich oder nicht zumutbar ist oder Gründe des 12 StAG vorliegen. 29StAGknüpftbeidenVoraussetzungenfüreineHinnahmevonMehrstaatigkeitunabhängigvondeninArtikel5desEuropäischenÜbereinkommens überdiestaatsangehörigkeitbenanntenmerkmalen (Geschlecht,Religion, Rasse,Hautfarbe,nationalerHerkunftoderVolkszugehörigkeit)alleinanallgemeinenKriterienan.EntscheidungserheblichsindimWesentlichentatsächliche oderrechtlicheschwierigkeitenbeideraufgabederfrüherenstaatsangehörigkeit.diesistz.b.derfall,wenndasausländischerechteinausscheidenaus derstaatsangehörigkeitnichtvorsiehtoderdiesvomausländischenstaatregelmäßigverweigertwird.dieunterschiedlichenzahlenbeiderhinnahmeder MehrstaatigkeitberuheninsoweitimWesentlichenaufdenjeweiligenVerhältnissenindenHerkunftsstaaten.DementsprechendistdieMehrstaaterquotebei Ländern,indenendieEntlassungausderStaatsangehörigkeitinderRegel unproblematischist,geringer,alsinländern,indeneneineentlassungnur untererheblichenschwierigkeitenodergarnichtmöglichist.nebendiesen FällenderUnzumutbarkeitverzichtetdasGesetzgenerellbeiUnionsbürgern undschweizernaufdieaufgabederfrüherenstaatsbürgerschaft.insoweithat dergesetzgeberhiereinöffentlichesinteressederbundesrepublikdeutschland andervermeidungvonmehrstaatigkeitverneint.beiunionsbürgernund SchweizernbestehtbereitseineweitgehendeGleichbehandlungmitInländern. DerGesetzgeberwollteimHinblickaufdasZieldereuropäischenIntegration denanreizzumerwerbderdeutschenstaatsangehörigkeitverstärken (vgl. auch Bundestagsdrucksache 14/533, S. 19 vom 16. März 1999). AuchdieHinnahmederMehrstaatigkeitbeieinemAbstammungserwerbnach 4Absatz1StAG (iussanguinis)stelltkeinediskriminierungimsinnedes Artikel5desÜbereinkommensdar.DerGeburtserwerbnach 4Absatz1 StAGistklarvondemnach 4Absatz3 (iussoli)zuunterscheiden,sodassdie jeweiligenunterschiedlichenrechtsfolgenhinsichtlichderhinnahmevon MehrstaatigkeitanunterschiedlichenTatbeständenanknüpfenundinsoweit nicht vergleichbar sind. 3.WiekommtdieBundesrepublikDeutschlandihrerVerpflichtungzueiner erleichterteneinbürgerungfürhiergeborenebzw.erwachsengewordene KindermitrechtmäßigemundgewöhnlichemAufenthaltnachArtikel6 Absatz4eundfdesÜbereinkommensnach,undwelcheAnwendungshinweise usw. gibt es hierzu? Kinder,dieinDeutschlandgeborenwerden,erwerbenunterbestimmtenVoraussetzungendiedeutscheStaatsangehörigkeitunmittelbardurchGeburt.Im ÜbrigenkönnenKinderuntererheblicherVerkürzungderAufenthaltsfristeingebürgertodermitihrenElternmiteingebürgertwerden.AuchdieSprachanforderungenfürKinder,dieimZeitpunktderEinbürgerungdas16.Lebensjahr nochnichtvollendethaben,sindbereitsbeieineraltersgemäßensprachentwicklung erfüllt.
4 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode ZurEinbürgerungvonminderjährigenKindernfindensichu.a.indenNummern und derVorläufigenAnwendungshinweiseEmpfehlungendesBundes.DaseinzubürgerndeKindsollsichseitdreiJahrenimInland aufhalten.beieinemkind,daszumzeitpunktdereinbürgerungdassechste Lebensjahrnochnichtvollendethat,genügtesindiesemFall,wennesunmittelbarvorderEinbürgerungseinhalbesLebenimInlandverbrachthat.Die MiteinbürgerungeinesminderjährigenKindes,dasimZeitpunktderEinbürgerungdas16.Lebensjahrvollendethat,setztinderRegelvoraus,dassesselbstständig eingebürgert werden könnte. a)waswirdindenverwaltungsvorschriftenundinderpraxisinumsetzungdesübereinkommenskonkretunter rechtmäßigem und gewöhnlichem Aufenthaltverstanden welchebedingungenmüssen erfülltsein,umsichaufdiesebestimmungberufenzukönnen (welche Aufenthaltstitel,welcheAufenthaltsdauer,welchesonstigenBedingungen)? DerBegriffdes rechtmäßigenundgewöhnlichen Aufenthaltswirdinden Nummern ,5.1.2, , und10.1.1derVorläufigenAnwendungshinweisenäherausgeführt.ZumerforderlichenAufenthaltsstatusnach 4Absatz3Satz1Nummer2StAGwirdaufNummer undzumerforderlichenAufenthaltsstatusfürdieEinbürgerungnachden 8,9und10StAG aufdienummern , und dervorläufigenanwendungshinweiseverwiesen.zurjeweilserforderlichenaufenthaltsdauer,soweitsie sichnichtschonausdemgesetzergibt,vgl.dienummern , bis , , sowie und derVorläufigenAnwendungshinweise. DieVerwaltungspraxiswirddurchdieLänderbestimmt,diedasStAGgemäß Artikel83,84desGrundgesetzes (GG)alseigeneAngelegenheitenausführen undhierbeiandieallgemeinenverwaltungsvorschriftengebundensindund sich an den aktualisierten Vorläufigen Anwendungshinweisen orientieren. b)wiesiehtdieerleichterungbeidereinbürgerungindiesenfälleninder Anwendungspraxis konkret aus? Auf die Antwort zu den Fragen 3 und 3a wird verwiesen. c)wiewirddiebestimmungdesartikels6absatz3desübereinkommens inderanwendungspraxisausgelegt,wonach beiderfestlegungder Einbürgerungsbedingungen einvertragsstaatkeineaufenthaltsdauer vonmehralszehnjahrenvorderantragstellungvorsehen darf,und wirddabeiinsbesondereaufdiebloßeaufenthaltsdauerabgestelltoder aber inabweichungvomwortlautdieservorschrift voneiner rechtmäßigen oderanderweitigeinschränkenddefiniertenaufenthaltsdauer (falls letzteres der Fall ist, bitte genau begründen)? DienachdenEinbürgerungsvorschriften (z.b.nach 10StAG)vorgesehene AufenthaltsdauerliegtmithöchstensachtJahrendeutlichunterderzulässigen HöchstgrenzevonzehnJahrennachArtikel6Absatz3Satz2desÜbereinkommens.Hierbeiwirdnichtaufdenreintatsächlichensondernaufeinen rechtmäßigenundgewöhnlichen Aufenthaltabgestellt,wieerinNummer dervorläufigenanwendungshinweisenäherbestimmtwird.zwarverzichtet Artikel6Absatz3Satz2aufeinenähereBestimmungdesBegriffs Aufenthaltsdauer ;ausdemzusammenhangergibtsichjedoch,dassder rechtmäßige und gewöhnliche Aufenthalt gemeint ist.
5 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 5 Drucksache 16/13321 d)soferndiebundesregierungzudenunterfragen3abis3ckeineauskünftegebenkönnensollte,weilsiekeinekenntnisüberdieumsetzungspraxisindenbundesländernhat,wiesohatsiehierüberkeine Kenntnis,undwiemussdasÜbereinkommennachAuffassungderBundesregierungzudenabgefragtenPunktenausgelegtwerden (bittenach Unterfragen differenziert antworten)? Auf die Antwort zu den Fragen 3a bis 3c wird verwiesen. 4.WieistdieEinschränkungindenVorläufigenAnwendungshinweisendes BundesministeriumsdesInnernzumStAG,wonachinsbesondereauchbei derermessenseinbürgerungnach 8StAGnurZeitendesrechtmäßigen Aufenthalts ZeiteneinerDuldungoderAufenthaltsgestattunghingegen nichtodernureingeschränkt beiderberechnungderaufenthaltsdauer berücksichtigtwerdensollen,vereinbarmitdemeindeutigenwortlautdes Artikels6Absatz3desÜbereinkommens,dereinesolcheEinschränkung nicht zulässt? Auf die Antwort zu Frage 3c wird verwiesen. 5.WieistdieEinschränkungindenVorläufigenAnwendungshinweisendes BundesministeriumsdesInnernzumStaatsangehörigkeitsgesetz,wonach insbesondereauchbeiderermessenseinbürgerungnach 8StAGbestimmteAufenthaltstitelfürdieEinbürgerungvorausgesetztwerden (diein 10Absatz1Nummer2StAGgenanntenAufenthaltstiteljedoch,mitAusnahmen,hiervonausgenommenwerden),vereinbarmitdemeindeutigen WortlautdesArtikels6Absatz4eundfdesÜbereinkommens,derlediglich einen rechtmäßigen undgewöhnlichenaufenthaltfürerleichterteeinbürgerungenindengenanntenfällenvoraussetztundeineeinschränkende Auslegung des Begriffs der Rechtmäßigkeit nicht zulässt? DieEinbürgerungregeltsichnachdeminnerstaatlichenRechteinesVertragsstaates,dernebeneinemrechtmäßigengewöhnlichenAufenthaltfürdieEinbürgerungauchweitereVoraussetzungen,z.B.einenbestimmtenAufenthaltsstatus,wieu.a.in 10Absatz1Satz1Nummer2StAGvorgesehen,festlegen kann. 6.IstvoneinemrechtmäßigenundgewöhnlichenAufenthaltimSinnevon Artikel6Absatz4eundfdesÜbereinkommensauszugehen,wenneinjungerMenschseitüberzehnJahreninDeutschlandlebtundaufgewachsenist undübereinenrechtmäßigenaufenthaltstitelverfügt (wennnein,warum nicht)? Auf die Antwort zu Frage 3a und Frage 5 wird verwiesen. 7.WiewirktsichdasZusammenwirkenderBestimmungeninArtikel6Absatz3undinArtikel6Absatz4eundfdesÜbereinkommenskonkretauf hiergeboreneund/odererwachsengewordenekindermiteineraufenthaltserlaubnisnach 104aoderb, 23Absatz1, 23aAbsatz1, 25Absatz3,4oder5desAufenthaltsgesetzesaus,diebereitsseitzehnJahrenin derbundesrepublikdeutschlandleben (bittenachaufenthaltstitelndifferenziert antworten, soweit erforderlich, und begründen)? a)inwieweitistindiesenfallkonstellationeninsbesonderevoneinerfür diebetroffenenpositivenermessensreduzierungaufnullundeineminsofernbestehenden Einbürgerungsanspruch nach 8Absatz1StAG
6 Drucksache 16/ Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode auszugehen,soferndieübrigenvoraussetzungenderziffern1bis4erfüllt sind? b)inwieweitistindiesenfallkonstellationenvoneinerfürdiebetroffenen positivenermessensreduzierungaufnullundeineminsofernbestehenden Einbürgerungsanspruch nach 8Absatz1StAGauchdannauszugehen,wennlediglichdieBedingungderZiffer4nichterfülltist,vor demhintergrund,dassnach 8Absatz2StAGeinöffentlichesInteresse andereinbürgerungindiesenfällenbesteht,nämlichzurerfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen aus dem Übereinkommen? c)inwieweitistindiesenfallkonstellationenvoneinerfürdiebetroffenen positivenermessensreduzierungaufnullundeineminsofernbestehenden Einbürgerungsanspruch nach 8Absatz1StAGauchdannauszugehen,wennlediglichdieBedingungderZiffer2nichterfülltist,vor demhintergrund,dassnach 8Absatz2StAGeinöffentlichesInteresseanderEinbürgerungindiesenFällenbesteht,nämlichzurErfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen aus dem Übereinkommen? DasichdieRegelungendesStAGundderVorläufigenAnwendungshinweisein vollerübereinstimmungmitdemübereinkommenbefinden,ergebensichaus diesemauchkeineüberdasstagunddievorläufigenanwendungshinweise hinausgehendenverpflichtungen.eineunmittelbareauswirkungvonartikel6 Absatz3undArtikel6Absatz4BuchstabeneundfdesÜbereinkommensauf Einbürgerungsentscheidungen nach dem StAG gibt es daher nicht. 8.InwieweitfolgtnachAuffassungderBundesregierungausderBestimmung inartikel6absatz3desübereinkommens,wonachfüreineeinbürgerung keineaufenthaltsdauernvonmehralszehnjahrenvorausgesetztwerden dürfen,undausderpräambelderübereinkommens,wonachbeistaatsangehörigkeitsangelegenheitendierechtmäßigeninteressensowohlderstaaten alsauchdereinzelpersonenberücksichtigtwerdensollten,dassauchinfällen,indeneneineinbürgerungshindernisvorliegt (etwa:geringfügigeüberschreitungdergrenzennichtzuberücksichtigenderstraftaten),ausgründen nichtnurderverhältnismäßigkeit,sondernauchdervölkerrechtsfreundlichkeiteineeinbürgerungnacheinerbestimmtendauerauchindiesenfällen zumindest im Ermessen möglich sein muss? UnabhängigvonArtikel6Absatz3desÜbereinkommenssieht 12aAbsatz1 Satz3StAGbeigeringfügigenÜberschreitungendeszulässigenStrafrahmens vor,dassdiebehördeimeinzelfallentscheidet,obdieseaußerbetrachtbleiben kann.zudemkannauchnach 8Absatz2StAGbeiVorliegendersonstigen VoraussetzungenimWegederErmessensausübungeineEinbürgerungauchbei ÜberschreitungderGrenzennichtzuberücksichtigenderStraftatenerfolgen. Voraussetzungist,dasseinbesonderesöffentlichesInteressevorliegtoderhierdurcheinebesondereHärtevermiedenwerdensoll.ImÜbrigenwirdaufdie Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9.WassindnachAuffassungderBundesregierung angemessene BearbeitungsdauernvonEinbürgerungsanträgenimSinnevonArtikel10des Übereinkommens,undwelcheKonkretisierungengibteshierzuinderAnwendungspraxis bzw. in Anwendungshinweisen zum StAG? StaatsangehörigkeitsangelegenheitenwerdenimRegelfallvonkommunalen bzw.landesbehördendurchgeführt.diesesinddabeibemüht,bearbeitungszeiten auchvordemhintergrundderallgemeinenregelungdes 75derVerwaltungsgerichtsordnung sokurzwiemöglichzuhalten.dieverfahrensdauer wirdjedochnichtnurdurchdieeinbürgerungsbehördenalleinsondernmaß-
7 Deutscher Bundestag 16. Wahlperiode 7 Drucksache 16/13321 geblichauchdurchdiemitwirkungandererverfahrensbeteiligterund bei einerentlassungausderfrüherenstaatsangehörigkeit durchausländische Stellenbeeinflusst.KonkreteVorgabenzurBearbeitungsdauersinddahernicht sinnvoll. 10.WassindnachAuffassungderBundesregierung angemessene Gebühren fürdenerwerbderstaatsangehörigkeitimsinnevonartikel13desübereinkommens,undwelchekonkretisierungengibteshierzuinderanwendungspraxis bzw. in Anwendungshinweisen zum StAG? DieGebühreninStaatsangehörigkeitsangelegenheitenwerdendurch 38StAG unddiestaatsangehörigkeits-gebührenverordnunggeregeltundstehenineinklangmitartikel13desübereinkommens.invielenfällenistdererwerbder deutschenstaatsangehörigkeitgebührenfrei (z.b.indenfällender 4,5,6 und7stag).diegebührfürdieanspruchseinbürgerungwurdebeider ReformdesStaatsangehörigkeitsrechtszum1.Januar2000aufeinkostendeckendesNiveauangehoben.DanachbeträgtdieGebührfürdieEinbürgerung 255Euro,fürmiteingebürgerteminderjährigeKinder51Euro.AusGründen derbilligkeitoderdesöffentlicheninteresseskanngebührenermäßigungoder -befreiung gewährt werden.
8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Amsterdamer Str. 192, Köln, Telefon (02 21) , Telefax (02 21) ISSN
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/4746 16. Wahlperiode 21. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Andreae, Christine Scheel, Dr. Gerhard Schick, Peter Hettlich
MehrEinsatz von Drohnen zur Videoüberwachung deutscher Städte und Regionen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/765 17. Wahlperiode 22. 02. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic, weiterer Abgeordneter und
MehrZwangsverrentungen von SGB-II-Beziehenden und Folgen der Abschaffung der so genannten 58er-Regelung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/13346 16. Wahlperiode 15. 06. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
MehrArbeit (BA)sowohlbeiderJobbörsealsauchbeidemsogenanntenVier-Phasen-ModellzurErhebungderDatenvonArbeitslosenundHilfebedürftigenerhebliche
Deutscher Bundestag Drucksache 17/97 17. Wahlperiode 01. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Brigitte Pothmer, Wolfgang Wieland, Beate Müller-Gemmeke, weiterer
MehrDieBußgeldkatalog-VerordnungwurdeimgenanntenZeitraumpunktuellgeändert,soweitdieszurPräventionvonZuwiderhandlungenoderzurUmsetzung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3928 16. Wahlperiode 18. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Jan Mücke, Patrick Döring, weiterer Abgeordneter
MehrS.10f.),würdeauchdieFamiliedesKlägers seineausrichtung nichtoffenbaren,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2142 16. Wahlperiode 04. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Sevim Dagdelen, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
MehrGotteslästerungsparagraf ( 166 Strafgesetzbuch) im Verhältnis zur Kunst- und Meinungsfreiheit
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3579 16. Wahlperiode 27. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Josef Winkler, Irmingard Schewe-Gerigk, weiterer
MehrBeeinträchtigung des Streikrechts durch den Einsatz von Leiharbeit zum Streikbruch
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3091 17. Wahlperiode 30. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
MehrAusbleibende Unterstützung für den Zug der Erinnerung durch die Bundesregierung und die Deutsche Bahn AG
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11227 17. Wahlperiode 25. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Heidrun Dittrich, weiterer Abgeordneter
MehrGrenzüberschreitende Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bau atomrechtlicher Anlagen in Nachbarstaaten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9832 17. Wahlperiode 30. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller DieFraktionDIELINKE.stellteam10.November2010andieBundesregierungdieKleineAnfragezumCCS-ForschungsprojektinderAltmark
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4650 17. Wahlperiode 07. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Katrin Kunert, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
MehrBundespolizeiweist AuffälligkeitendurchBurnoutundgeringesEngagement
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1565 17. Wahlperiode 05. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Sevim Dag delen, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller ImRahmenderBeratungenüberdasUmweltgesetzbuchhatdasBundesministeriumfürUmwelt,NaturschutzundReaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1864 17. Wahlperiode 25. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Ulrike Höfken, weiterer
Mehrdiefolgenunderfolgepolitischermaßnahmen aberauchüberdieangemessenheitzumbeispieleineranpassungvonbußgeldern.soerscheintes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9985 16. Wahlperiode 15. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Patrick Döring, Horst Friedrich (Bayreuth), Joachim Günther (Plauen),
MehrKontamination von Grund-, Oberflächenwasser und Böden durch Einleitung und Ausbringung von Perfluortensiden mit Klärschlamm
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4296 16. Wahlperiode 08. 02. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, weiterer Abgeordneter
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/ der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12248 16. Wahlperiode 13. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5382 17. Wahlperiode 06. 04. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Hofreiter, Winfried Hermann, Markus Tressel, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Dr. Herbert Schui und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6345
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6549 16. Wahlperiode 27. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Dr. Barbara Höll, Dr. Herbert Schui und der Fraktion
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6488 16. Wahlperiode 21. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bodo Ramelow, Dr. Barbara Höll, Petra Pau, weiterer Abgeordneter
MehrAusweitung des Universaldienstes im Bereich der Telekommunikation
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5302 16. Wahlperiode 10. 05. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Dr. Barbara Höll, Dr. Martina Bunge, Ulla Lötzer
MehrNationales Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Alkoholprävention
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10521 16. Wahlperiode 10. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Parr, Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, weiterer Abgeordneter
MehrAusbildung von ausländischen Polizisten in der Bundesrepublik Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/326 16. Wahlperiode 28. 12. 2005 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Max Stadler, Ernst Burgbacher, Gisela Piltz, weiterer Abgeordneter
MehrDiskriminierung und Verfolgung Deutscher im Ausland aufgrund ihrer sexuellen Orientierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4005 16. Wahlperiode 02. 01. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Florian Toncar, Burkhardt Müller-Sönksen, Michael Kauch, weiterer
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehraberauchderbundeswehrundweiterenstreitkräftengenutztwird.diemilitärischeflugzonebestehtinderjetzigenformseitdemjahr2003.
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10116 16. Wahlperiode 13. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Kurt Hill, Oskar Lafontaine, Dr. Gesine Lötzsch, weiterer Abgeordneter
MehrFolgen der Hartz-Reformen für die Förderung der Erwerbsintegration von Frauen und Müttern
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6523 16. Wahlperiode 26. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und
MehrVertragsvereinbarung des Bundes und der Länder mit GlaxoSmithKline über die Bereitstellung von Pandemie-Impfstoffen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/365 17. Wahlperiode 23. 12. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer Abgeordneter
Mehr(SenkungderAusgleichsabgabevonsechsauffünfProzent)entfaltetoffensichtlichkeinepositiven
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6238 16. Wahlperiode 20. 08. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Kornelia Möller, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrBerechnung und Verwendung der Risikoüberschüsse aus sogenannten Riester-Verträgen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/9243 16. Wahlperiode 21. 05. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dag delen, Katja Kipping, Jan Korte, weiterer Abgeordneter
MehrAktueller Stand des Verkehrsprojektes Deutsche Einheit Nummer 17
Deutscher Bundestag Drucksache 17/511 17. Wahlperiode 26. 01. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Hans-Josef Fell, weiterer Abgeordneter
MehrRechtmäßigkeit von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2430 16. Wahlperiode 22. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kornelia Möller, Dr. Barbara Höll, Werner Dreibus, weiterer Abgeordneter
Mehrdenbauvonatomkraftwerkennichtgeeignetsei (vgl.deister-undweserzeitungvom6.februar1981;neuepressehannovervom6.februar1981;taz
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8436 17. Wahlperiode 23. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothee Menzner, Eva Bulling- Schröter, Ralph Lenkert, weiterer
Mehrdasauchdenwiedereinbau (z.b.vonasbestwellplatten)oderdasverschenkenvonasbesthaltigengegenständeneinschließt.aktuellejournalistischerecherchen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1885 17. Wahlperiode 26. 05. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dorothea Steiner, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrallgemeinenbundeshaushaltein.gleichzeitigsiehtdasfinanzausgleichsgesetzvor,dassausdemallgemeinenbundeshaushaltanfinanzschwache
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10933 17. Wahlperiode 08. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Dr. Axel Troost, Dr. Dietmar Bartsch, weiterer
MehrRechte und Hilfe für transsexuelle, transgender und intersexuelle minderjährige Menschen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8964 17. Wahlperiode 09. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehrtätigenwertpapieremittentenab2005konzernabschlüssenachdenifrsaufzustellenhaben.durchdieänderungendesbilanzrechtsreformgesetzessieht
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2208 16. Wahlperiode 13. 07. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hartfrid Wolff (Rems-Murr), Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt,
MehrZerlegung der Gewerbesteuer bei Windenergie- und Photovoltaikanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10099 16. Wahlperiode 07. 08. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Scheel, Kerstin Andreae, Birgitt Bender, weiterer Abgeordneter
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/10276
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10472 16. Wahlperiode 07. 10. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Barbara Höll, Ulla Lötzer und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrEntwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5580 16. Wahlperiode 11. 06. 2007 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung des Freihafens Bremen A. Problem und Ziel EinwirtschaftlichesBedürfnisfürdieAufrechterhaltungdesFreihafensBremen
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/6359
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6528 16. Wahlperiode 26. 09. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dag delen und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache
MehrPatenschaften zwischen Einheiten der Bundeswehr und Städten, Gemeinden und Landkreisen (Nachfrage zu Bundestagsdrucksache 17/2688)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
MehrAusbau des Elbe-Lübeck-Kanals als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1920 16. Wahlperiode 21. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christel Happach-Kasan, Hans-Michael Goldmann, Horst Friedrich
Mehrbis4).zwischendersanktions-bzw.sperrzeitandrohungundderfreiwilligkeitderteilnahmeanderuntersuchungsiehtdiebundesregierungkeinen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8291 17. Wahlperiode 02. 01. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Dr. Ilja Seifert, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrKenntnisstand der Bundesregierung über die Studienkredite der KfW-Förderbank
Deutscher Bundestag Drucksache 16/4702 16. Wahlperiode 16. 03. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WievieleStudentinnenundwievieleStudentenhabenbislangeinenKfW- Studienkredit beantragt?
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3979 16. Wahlperiode 29. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, weiterer Abgeordneter
Mehr(S.18)voneinergeplantenÄnderungdesReisekostenrechtsseitensder Bundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7303 17. Wahlperiode 11. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Tressel, Dr. Thomas Gambke, Christine Scheel, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller DasBundessozialgerichthatentschieden,dassKosten,dieeinerGebärendenin
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1794 16. Wahlperiode 09. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger-Neuling, Klaus Ernst, Karin Binder, weiterer Abgeordneter
Mehreinesonderungderschülernachdenbesitzverhältnissenderelternnichtgefördertwird.diegenehmigungistzuversagen,wenndiewirtschaftlicheund
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3902 16. Wahlperiode 15. 12. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
MehrDienunaufderInternetplattformWikiLeaksveröffentlichtenmilitärischenGeheimdokumenteüberdenEinsatzinAfghanistanwerfenFragennachdem
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2884 17. Wahlperiode 08. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Omid Nouripour, Katja Keul, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung und Verbreitung der Leistungsform Persönliches Budget
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7052 17. Wahlperiode 21. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Dr. Martina Bunge, Matthias W. Birkwald, weiterer
MehrGrundstückevonlediglich1,165Mrd.Euroaufgeführt,obwohldieseKonzerngesellschaftfürdieBewirtschaftungderbesonderswerthaltigenBahnhöfe
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1801 16. Wahlperiode 12. 06. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Horst Friedrich (Bayreuth), Patrick Döring, Jan Mücke, weiterer Abgeordneter
MehrGrundsätzliche Überprüfung der Abschiebungshaft, ihrer rechtlichen Grundlagen und der Inhaftierungspraxis in Deutschland
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3537 16. Wahlperiode 21. 11. 2006 Antrag der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Wolfgang Neskovic, Petra Pau, Hüseyin- Kenan Aydin, Heike Hänsel, UIla Jelpke, D. Hakki Keskin,
MehrVorgängeundErkenntnissebezüglichderStiftungundderBGRsowiedieunterschiedlichenSichtweisenderFragestellerundderBundesregierungaufdie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9292 17. Wahlperiode 11. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
Mehrnochdanngewährtwerden,wenndieerzeugtewärmenachweislichdurchein
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4795 17. Wahlperiode 15. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Oliver Krischer, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/7343
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7586 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Ulla Jelpke, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der
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MehrBildungspolitische Weichenstellungen beim G8-Gipfel in Sankt-Petersburg und den WTO-Verhandlungen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2414 16. Wahlperiode 17. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken),
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