Plattformunabhängige und barrierefreie Präsentationstechniken für das Internet

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1 Plattformunabhängige und barrierefreie Präsentationstechniken für das Internet Diplomarbeit im Studiengang Medieninformatik an der Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel vorgelegt von Christian Krause

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3 Erklärung Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Lehrte, Christian Krause Erstprüferin: Prof. Dr. habil. Jung Sun Lie Fachhochschule Braunschweig / Wolfenbüttel Zweitprüfer: Prof. Dr. Herbert Matthies Medizinische Hochschule Hannover Institut für Medizinische Informatik Abgabedatum:

4 Abstract In dieser Ausarbeitung wurde untersucht, welche Standards derzeit zur Erstellung von Präsentationen für das Internet existieren und wie erfolgreich diese Standards in verfügbarer Software umgesetzt wurden. Da das Internet aus verschiedenen Rechnerarten besteht, sollte die Darstellung einer Präsentation auf allen Rechnern möglichst einheitlich aussehen und ohne zusätzliche Software auskommen. Berücksichtigt wurden hierbei die zur Verfügung stehenden Standards, Richtlinien und Gesetze. Dazu wurde die zurzeit erhältliche Software zur Erstellung von Präsentationen getestet. Bei der Notwendigkeit einer zusätzlichen Software zur Anzeige der Ausgabedateien wurde untersucht, für welche Plattformen sie zur Verfügung steht und wie offen der verwendete Standard ist. Da Präsentationen neben reinem Text auch multimediale Inhalte wie Audio- und Videodateien enthalten, wurde diese Thematik berücksichtigt. Das Internet verbindet nicht nur verschiedenartige Rechner sondern auch unterschiedliche Menschen. So gehören mittlerweile viele behinderte Menschen zu den Internetbenutzern. Hierzu wurde recherchiert, welche Zugangsmöglichkeiten zum Internet die einzelnen Behindertengruppen benötigen, welche Einsatzmöglichkeiten sich aktuell bieten und wie derzeitige Hindernisse zukünftig beseitigt werden können. Schließlich bietet ein barrierefreies Internetdesign Vorteile für alle Personen Behinderten wie Nichtbehinderten. Mit einem umfangreichen Überblick über die Anforderungen, unterschiedlichen Erstellungsarten und derzeitigen Probleme für ein barrierefreies Webdesign befasst sich ein Teil dieser Arbeit. Der andere Teil galt der Untersuchung, diese Erkenntnisse auf Multimedia-Präsentationen zu übertragen.

5 Vorwort Für meine Studienarbeit entwickelte ich vorlesungsbegleitende Internetseiten. Eine Schwierigkeit bestand darin, die Internetseiten so zu gestalten, dass sie in den unterschiedlichen Browsern nahezu gleich aussehen. Eine Fortsetzung dieses Gedanken wäre das Hinzufügen von multimedialen Elementen wie Animationen, Audio und Video. Solche Elemente sind aber für einfache Internetseiten nicht vorgesehen und somit auch nur schwer integrierbar. Zusätzlich werden Abspielprogramme benötigt, für die es mehrere Anbieter mit unterschiedlichen Leistungsangeboten gibt. Mein Interesse in dieser Arbeit galt der Fragestellung, ob es mit vorhandenen Standards möglich ist, Präsentationen zu erstellen, die mit unterschiedlichen Programmen auf verschiedenen Plattformen angeschaut werden können. Da hierfür am Institut für Medizinische Informatik der Medizinischen Hochschule Hannover (meinem Praxissemester-Einsatzort) derzeit die Programme Lecturnity und PresenterONE eingesetzt werden, galt es, das Leistungsspektrum der Software zu ermitteln und mit anderen Alternativen zu vergleichen. Durch meine Betreuerin Frau Prof. Lie auf die Idee gebracht, zu untersuchen, ob es eventuell möglich wäre, auch behinderten Menschen den Zugang zu diesen Präsentationen zu ermöglichen, wurde dies zu einem großen Thema dieser Diplomarbeit. Wie viele nicht behinderte Menschen hatte ich bei meinen bisher erstellten Internetseiten nicht an behinderte Menschen gedacht. Es weckte mein Interesse, wie diese Menschen das Internet nutzen und ob es ihnen sogar neue Möglichkeiten bieten kann. Behinderte können deutliche Erleichterungen durch das Internet erlangen. Sofern sie das Angebot überhaupt nutzen können, denn viele Internetseiten beinhalten unüberwindbare Hindernisse. Komplett barrierefreie Internetseiten für alle Menschen wird es wohl auch in Zukunft nicht geben, denn die Anforderungen sind zu unterschiedlich. Ein Blinder versteht zum Beispiel den gesprochenen Text eines Videos, kann die Bilder aber nicht sehen ein Tauber sieht die Bilder, hört aber nicht den Text dazu will der Ersteller der Internetseiten die neusten Techniken anwenden. Die einzige Möglichkeit ist ein Kompromiss zwischen allen Anforderungen. Ich hoffe, dass den Lesern dieser Arbeit ein paar Gedanken zu diesem Thema im Gedächtnis bleiben und sie diese in zukünftige Projekte einfließen lassen. Bei mir hat es zu einem Umdenken nicht nur bei der Erstellung von Internetseiten geführt.

6 Inhaltsverzeichnis Einleitung... 5 Einführung...5 Aufgabenstellung...7 Barrierefreies Webdesign... 8 Behinderte im Internet...8 Arten der Behinderung Zugangsmöglichkeiten zum Internet für Behinderte...11 Anforderungen an barrierefreie Internetseiten...14 Vorteile für behinderte Menschen durch das Internet Den zusätzlichen Aufwand nur für Behinderte? Standards & Gesetze Konformität Erreichen der Konformitätsstufe WAI-A...23 Erreichen der Konformitätsstufe WAI-AA...36 Erreichen der Konformitätsstufe WAI-AAA...47 Überprüfung der Internetseiten auf Barrierefreiheit Präsentationen...56 SMIL Player...58 Entwicklungswerkzeuge...63 Beschreibung des SMIL-Standards Unterschiedliche Standards...94 Plattform-Unabhängigkeit Barrierefreiheit Probleme Interaktivität Möglichkeiten und Grenzen von SMIL Vergleich zum MHP-Standard Kommerzielle Produkte Die Test-Szenarien Microsoft PowerPoint Microsoft Producer Lecturnity PresenterONE und andere Bewertung und Plattform-Abhängigkeit Zusammenfassung und Ausblick Anhang Beispiel einer komplexen Tabelle Ländercodes nach RFC Abbildungsverzeichnis Literaturverzeichnis...142

7 Einleitung Einführung Das Internet wurde als Netz zum Datenaustausch zwischen Militär- und Forschungseinrichtungen entwickelt. Die bereitgestellten Informationen standen als einfaches Textformat zur Verfügung. An größere Datenmengen war damals auf Grund der beschränkten Rechenleistungen und Übertragungskapazitäten nicht zu denken. Mittlerweile ist aus dem Internet ein globales Netzwerk geworden, dass nicht nur Forschungseinrichtungen verbindet. Durch die technologischen Entwicklungen stehen heute Übertragungskapazitäten bereit, die auch eine Übertragung von größeren Audiooder Videodateien erlauben. Durch die Digitalisierung des Telefonnetzes stehen nahezu jedem Bürger schnelle Übertragungstechniken wie ISDN 1 oder DSL 2 bereit. Durch die enorme Verbreitung findet sich heute fast überall ein Zugang zum Internet, sei es in einem Internet-Café oder per Funknetz in Flughäfen, Messehallen oder Bahnhöfen. Mit der Steigerung der Übertragungsgeschwindigkeit wurden auch die bereitgestellten Informationen im Internet erweitert neben reinem Text wurden die Daten mit Grafiken und Bildern aufbereitet. Zusätzlich zu den reinen Informationen gewann das Layout immer mehr an Bedeutung. Speziell zur Darstellung im Internet wurde damals die Hypertext Markup Language kurz HTML entwickelt. Mit dieser Sprache konnte Text formatiert, Tabellen erstellt und Bilder eingefügt werden. HTML ist schnell der Standard zur Erstellung von Internetseiten geworden. Die Standards für das Internet verwaltet das World Wide Web Consortium 3 (kurz W3C). Schon zur Entstehungszeit verband das Internet die unterschiedlichsten Rechnertypen. Deshalb sollen die Standards des W3Cs sicherstellen, dass die Internetseiten für alle Rechnertypen zugänglich sind und möglichst gleich aussehen. Jeder Betrachter einer Internetseite sollte unabhängig von Rechnerhardware, Betriebssystem und Browser 4 die gleiche Ansicht erhalten. Leider enthält der HTML-Standard keine Befehle zur Festlegung des Layouts. Aus diesem Grund wurden und werden bis heute viele Internetseiten mit Hilfe von Tabellen positioniert. Diese machen den Quellcode der Internetseiten nur schwer überschaubar und eine Überarbeitung sehr schwierig. Ebenso enthält HTML keine Befehle zur Wiedergabe von Audio- oder Videodateien. Diese wurden von den Herstellern oft selbst in die Browser implementiert oder als Plugin 5 realisiert. Erst nachdem es mehrere unterschiedliche Implementierungen gab, erarbeitete das W3C einen entsprechenden Standard. So wurden zum Beispiel Cascading Style Sheets (kurz CSS) eingeführt, um Inhalte einfacher innerhalb der Internetseiten zu positionieren. 1 ISDN steht für Integrated Services Digital Network. ISDN ist der digitale Telefonstandard für das Festnetz. 2 Abkürzung für Digital Subscriber Line. DSL ermöglicht schnellere Übertragungsgeschwindigkeiten wie ISDN 3 Internetseite: 4 Ein Browser ist ein Programm zum Anzeigen von Internetseiten 5 Ein Programm, das zusätzliche Funktionen innerhalb eines anderen Programmes bereitstellt - 5 -

8 Die Einarbeitung dieser Standards in die Software zieht sich über einen längeren Zeitraum hin, so dass bis zur kompletten Umsetzung wieder ein paar notwendige Funktionen im Standard fehlen. Diese werden dann durch Eigenlösungen der Hersteller hinzugefügt. Da nicht abzusehen ist, welche Implementierungsvariante in den Standard einfließen wird, sollten Internetinhalte am Besten nur nach dem Standard erstellt werden. Dies sollte den Zugriff auf die Internetinhalte für alle Menschen ermöglichen, da auch Behinderte einen großen Nutzen aus dem Internet ziehen können. In einigen Bereichen ist der Nutzen des Internets sogar ausgeprägter als für Nichtbehinderte. Durch die Einhaltung der Standards werden nicht nur die Zugangsmöglichkeiten verbessert, sondern auch eine Anpassung der Inhalte an neue Technologien wie zum Beispiel mobile PDAs ist leichter möglich. Kleinere Präsentationen werden heute meistens mit einem speziellen Programm auf einem Rechner erstellt, um sie dann per Beamer von demselben Rechner aus vorzuführen. Selbst wenn diese Präsentation im Internet veröffentlicht werden soll, wird meistens einfach die erstellte Datei ins Internet gestellt. Die Erwartung, dass die Betrachter die gleiche Hard- und Softwarekonfiguration besitzen, passt nicht zum Gedanken des Internets 6 und verschließt die Inhalte eventuell vielen anderen Benutzern. Nach den USA hat auch Deutschland eine Verordnung für die Internetauftritte der öffentlichen Behörden herausgegeben, die einen Zugriff für alle Menschen ermöglichen soll. An einer europaweiten Vorgabe wird noch gearbeitet. Bisher betrifft diese Verordnung die Erstellung von reinen Internetseiten. Für multimediale Inhalte wird nur die Bereitstellung von alternativen Zugriffsmöglichkeiten für die enthaltene Information gefordert. 6 Der Grundgedanke des Internets war und ist möglichst vielen Menschen Zugriff auf Informationen zu ermöglichen, unabhängig von der eingesetzten Rechnerplattform und Software - 6 -

9 Aufgabenstellung Ziel dieser Ausarbeitung sollte die Untersuchung von Möglichkeiten sein, wie eine Präsentation für das Internet heutzutage erstellt werden kann. Die einzelnen Lösungen sollten speziell auf die Unabhängigkeit in Bezug auf Hard- und Software untersucht werden. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob die Lösungen auch behinderten Menschen den Zugriff ermöglichen, so dass diese Personengruppe ebenfalls die Informationen ohne Einschränkung erhalten kann. Für diese Aufgabe musste erstmal herausgefunden werden, welche Anforderungen und Zugangsmöglichkeiten für Behinderte zur Internetnutzung berücksichtigt werden und ob bzw. wieweit diese Erkenntnisse in die Erstellung von Präsentationen mit einfließen können. Da Microsoft PowerPoint das derzeit meist genutzte Programm zur Erstellung von Präsentationen ist und einen Export als Internetseite anbietet, sollte geprüft werden, ob eventuell diese Funktion schon für eine multimediale Präsentation im Internet ausreicht. Programme von anderen Anbietern versprachen, bessere Ergebnisse bei der Umwandlung von PowerPoint-Präsentationen in internettaugliche Formate zu erzielen. Einige dieser Programme wurden in die Testung und Bewertung einbezogen. Die Hard- und Softwareunabhängigkeit kann nur durch offene Standards erreicht werden. Es wurden aktuelle Standards betrachtet und kontrolliert, wieweit diese Standards in der Software wiederzufinden sind. Zusätzlich sollte eine Aktualisierung der Präsentationsinhalte ohne großen Aufwand möglich sein. Da die Präsentation für das Internet erstellt wurde, galt es ebenfalls zu überprüfen, ob das Einbinden von externen Informationen wie Grafiken oder anderen Internetseiten und eventuell sogar eine Rückmeldung an den Webserver 7 möglich ist. Außerdem sollte ermittelt werden, wie umfangreich der Aufwand ist, eine Präsentation für das Internet zu erstellen. 7 Ein Webserver hält die Internetseiten bereit und sendet diese an den Browser des Benutzers, sofern dieser die Seiten beim Webserver anfordert - 7 -

10 Barrierefreies Webdesign Behinderte im Internet Die Vorteile des Internets sind den Nutzern allgemein bekannt, die besonderen Vorteile für Behinderte sind jedoch für Nichtbehinderte nicht sofort erkennbar. Da in Deutschland über acht Millionen Menschen mit Behinderungen leben, wovon laut einer Umfrage des Bundeswirtschaftsministeriums 80 Prozent das Internet nutzen, sollte man diese Benutzergruppe bei der Erstellung von Internetauftritten nicht unbeachtet lassen. Zum Vergleich greifen nur 42 Prozent aller Deutschen auf das Internet zurück. 93 Prozent der behinderten Internetbenutzer sehen viele neue Chancen im Internet, 55 Prozent der Befragten beklagten Probleme bei der Zugänglichkeit und der Navigation der Internetseiten [1]. In der Broschüre der Aktion Mensch wird ein Vergleich zu einem Laden gezogen, an dessen Tür ein Schild mit der Aufschrift Zutritt nur für Kunden mit rotgepunkteten Krawatten hängt. Solche spezifischen Anforderungen grenzen den möglichen Kundenkreis stark ein, denn viele Menschen besitzen keine rotgepunktete Krawatte. Auf das Internet übertragen würde dies zum Beispiel einem älteren Browser entsprechen, der nur die Mitteilung Ihr Browser unterstützt keine Frames 8 angezeigt bekommt. Aber auch Plugins, die zum Ansehen der Seiten erforderlich sind, gehören hierzu. Doch während der Ladenbesitzer Kenntnis über das Vorhandensein des Schildes an der Tür haben sollte, sind vielen Betreibern, Programmierern und Designern von Internetseiten die von ihnen geforderten Bedingungen nicht bekannt. Auch wenn dieses Beispiel der rotgepunkteten Krawatten auf den ersten Blick recht drastisch erscheint, spiegelt es doch die Realität im Internet wieder. Diese Schwierigkeiten beim Zugriff auf Internetinhalte haben nicht nur behinderte Menschen. Wird zum Beispiel ein bestimmtes Plugin gefordert, so ist man auch als Nichtbehinderter darauf angewiesen, dass der Hersteller dieses Plugin auch für das eingesetzte Betriebssystem bzw. den eingesetzten Browser zur Verfügung stellt. Somit ermöglicht ein barrierefreies Webdesign nicht nur behinderten Menschen den Zugriff, sondern auch Benutzern anderer Soft- und Hardware und damit auch neuen Technologien, die eventuell zur Zeit der Erstellung der Internetseiten noch gar nicht existierten. Leider sind bisher recht wenige Internetseiten barrierefrei, doch bei immer mehr Internetseiten wird bei der Erstellung darauf geachtet. Vermutlich geschieht dies auch aufgrund neuer Gesetze, die dieses den öffentlichen Behörden mittlerweile vorschreiben. Da vielen Erstellern von Internetseiten die Grundlagen des barrierefreiem Webdesigns unbekannt sind, wird es vermutlich noch einige Zeit dauern, bis alle Hürden im Internet abgebaut sind. Ausgerechnet im world-wide-web, das angetreten war, Grenzen zu überwinden, werden Tag für Tag neue Barrieren aufgebaut. (Zitat aus der Broschüre der Aktion Mensch [1]) 8 Frames dienen der Unterteilung von Internetseiten. Es können somit mehrere HTML-Seiten in einem Browser angezeigt werden

11 Zurück zu einfachen Textseiten... Durch die Entfernung von allen multimedialen Elementen wie Bilder, Audio- und Videodateien aus dem Internet könnten zwar schnell barrierefreie Seiten entstehen, doch wäre dies ein Rückfall in die Entstehungszeit des Internets und von keinem Surfer 9 gewünscht. Vielmehr sollen zusätzliche Zugriffsmöglichkeiten zum gleichen Inhalt implementiert werden. Dies sollte nur im äußersten Notfall durch die zusätzliche Bereitstellung von reinen Textseiten geschehen, denn dies stellt eine Diskriminierung dar. Kann ein Betrachter den Inhalt der Seiten nicht abrufen, wäre er gezwungen, auf die Nur-Text-Version zu verzweigen. Er müsste somit gesonderte Seiten benutzen und kann nicht wie alle anderen die Hauptseiten verwenden. Deutschlands erfolgreichster Online-Buchhändler Amazon bietet neben der normalen Version eine Nur-Text-Version seiner Internetseiten an, hierfür wurde 1999 eine Auszeichnung für blindenfreundliche Webseiten verliehen. Verbände wie das BIK 10 oder das Aktionsbündnis barrierefreie Informationstechnik lehnen eine solche Sonderbehandlung von Behinderten ab und fordern ein universelles Design für alle Webseiten [2]. Wer sagt, eine Text-Version einer Website sei behindertengerecht, hat Barrierefreiheit nicht verstanden Jan Eric Hellbusch, BIK [2] 9 Ein Surfer ist ein (Computer-)Anwender, der auf der Suche nach interessanten Seiten im Internet ist. 10 Abkürzung für barrierefrei informieren und kommunizieren. Ein Gemeinschaftsprojekt des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.v., des Vereins für Blinde und Sehbehinderte in Studium und Beruf e.v. und der DIAS GmbH - 9 -

12 Arten der Behinderung Da es mehrere unterschiedliche Arten von Behinderungen gibt, ist es wichtig, eine grobe Übersicht zu haben denn jede Einschränkung erfordert spezielle Anforderungen von der Internetseite. Die schweizerische Bundeskanzlei hat im Rahmen des E-Government-Projektes eine Einteilung in sechs Gruppen vorgenommen. Bei dieser Einordnung sollten die Behinderungsformen nicht auf wissenschaftlicher Basis kategorisiert werden, sondern sie soll aufzeigen, dass durch eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung eine funktionale Beeinträchtigung der Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeiten erfolgen kann. Diese Behinderung kann die Nutzung elektronischer Kommunikationsformen wie das Internet erschweren oder verunmöglichen [3]. Die Einteilung ist folgende: Blinde: Unfähigkeit normale Schrift zu lesen, Graphiken zu erkennen und die Maus zu bedienen Sehbehinderte (mit nutzbarem Sehrest): begrenzte Wahrnehmung von Farben, beeinträchtigt durch ungenügende Schriftgröße, ungenügendem Kontrast und unübersichtlicher Informationsanordnung Motorisch Behinderte (Gelähmte, Spastiker): begrenzte oder mangelnde Fähigkeit Tastatur oder Maus zu benutzen, angewiesen auf Ersatzeingabegeräte (Mund- oder Augensteuerung) Gehörlose und Hörbehinderte: fehlende oder eingeschränkte Fähigkeit Tondokumente zu verstehen oder akustische Signale zu erkennen Hörsehbehinderte: teilweiser oder vollständiger Wegfall (Taubblinde) der Hörund Sehfähigkeit Lernbehinderte (cerebral Gelähmte, Legastheniker, psychisch und geistig Behinderte): eingeschränkte Fähigkeit, den Informationsgehalt zu verstehen und zu interpretieren und der angebotenen Navigation zu folgen; verunsichert durch zu krasse und zu rasch aufeinander folgende Multimedia-Effekte

13 Zugangsmöglichkeiten zum Internet für Behinderte In diesem Kapitel soll eine kurzer Überblick gegeben werden, wie behinderte Menschen den Computer und damit das Internet nutzen können. Neben der Vorstellung von besonderen Zusatzkomponenten werden Merkmale genannt, auf die bei der Erstellung von Software und Internetseiten geachtet werden sollte. Blinde Verglichen mit anderen Computerbenutzern unterscheidet sich ein blinder Mensch dadurch, dass er das Haupt-Ausgabemedium, den Bildschirm, nicht nutzen kann. Daher wird er keine Übersicht der Bildschirminhalte haben, sondern kann die Informationen nur Schritt für Schritt aufnehmen. Anstatt eines Bildschirms wird eine Braillezeile oder Sprachausgabe verwendet. Zusätzlich wird noch ein Bildschirmleseprogramm (engl. Screenreader 11 ) benötigt, dass den Bildschirminhalt entsprechend aufbereitet. Erst durch dieses Programm ist eine strukturierte und selektive Wiedergabe unter anderem der Dialogelemente wie Menüpunkte, Fenstertitel, Eingabefelder, Textzeilen usw. per Sprache oder über die Braillezeile möglich. Brailleschrift ist die Schrift für Blinde. Sie wurde im Jahr 1825 von Louis Braille entwickelt. Bei dieser Schrift stellen erhabene, tastbare Punkte einer 2x3-Matrix Buchstaben, Zahlen und Satzzeichen dar. So lassen sich 64 Kombinationen erzeugen, welche für den größeren Zeichenvorrat im Computerzeitalter nicht mehr ausreichen. Deshalb wurden speziell für Computeranwendungen noch zwei Punkte angefügt (eine 2x4-Matrix). Mit diesen zusätzlichen Punkten kann der komplette ASCII 12 -Zeichensatz dargestellt werden (8 Punkte mit 2 Zuständen sind 2^8 Kombinationen, also 256 Zeichen). Eine Braillezeile für den Computer kann mehrere Zeichen in Blindenschrift ausgeben. Dazu werden die Zeichen durch elektronisch gesteuerte Piezo-Elemente aufgebaut. Je nach Modell können 20, 40 oder 80 Zeichen gleichzeitig dargestellt werden, sie zeigt also nur einen kleinen Ausschnitt des Bildschirms an. Neuere Braillezeilen enthalten zusätzliche Tasten zur Steuerung des Cursors 13 oder einer Maus-Emulation, somit können auch Blinde einigermaßen schnell navigieren. Da solche Zeilen keine Massenprodukte sind, sind sie entsprechend teuer (ca für eine 20er Zeile, für 40 Zeichen und über für eine Braillezeile mit 80 Zeichen) [4]. Durch fehlende visuelle Positionsrückmeldungen kann eine Maus nicht als Eingabeinstrument verwendet werden. Blinde sind somit auf die Steuerung per Tastatur, Sprachsteuerung oder die Steuerungsmöglichkeiten der Braillezeile angewiesen. Da Bilder und Videos nicht angeschaut werden können, müssen die Informationen auch in Textform vorliegen. Grafiken erfordern eine besonders umfassende Erklärung. Eine Beschreibung wie zum Beispiel Das Bild zeigt die Verkaufsstatistik der letzten Jahre reicht für einen Blinden sicher nicht aus, um das gleiche Wissen zu erlangen, wie jemand, der diese Grafik sehen kann. 11 Der englische Begriff Screenreader ist häufiger in deutschen Texten zu finden als die Übersetzung. 12 ASCII: Abkürzung für Amerikan Standard Code for Information Interchange. ASCII ist der Standardzeichensatz eines Computers und stellt neben Buchstaben, Zahlen auch Sonderzeichen wie zum Beispiel den Backslash (\) oder dar. 13 Der Cursor zeigt die aktuelle Position innerhalb eines Dokumentes an. Meistens ist er ein blinkendes Kästchen oder ein dünner Strich

14 Sehbehinderte Bei Sehbehinderten ist das Sehvermögen noch so gut, dass sie die Informationen auf dem Bildschirm wahrnehmen zu können. Auf größeren Bildschirmen (21" oder 24" bei herkömmlichen Bildschirmen bzw. 17" oder 18" bei Flachbildschirmen) 14 oder mit Hilfe spezieller Software, die Ausschnitte vergrößert, wird der Bildschirminhalt entsprechend vergrößert für die vorhandene Sehkraft dargestellt. Da diese Benutzer nicht immer den ganzen Bildschirminhalt auf einmal sehen, ist die Anordnung der Information besonders wichtig. Zur Gruppe der Sehbehinderten zählen auch Menschen, die nur bestimmte Farben wahrnehmen können. Dass dies kein kleiner Anteil ist, zeigt, dass etwa zehn Prozent der männlichen Bevölkerung farbenblind sind und zum Beispiel mit der Anweisung Klicken Sie auf den grünen Button nichts anfangen können [1]. Für alle Sehbehinderten ist ein ausgeprägter Kontrast zwischen dem Hintergrund und der Schrift bedeutsam. Sofern Bilder oder andere visuelle Elemente wichtige Informationen enthalten, sollte auch hier auf den Kontrast geachtet werden. Teilweise wird mit neueren Betriebssystemversionen die Funktion der Bildschirmvergrößerung bereits mitgeliefert. Aktuelle Betriebssysteme und Browser bieten Optionen an, um bestimmte Farben zur Darstellung vorzugeben. Motorisch Behinderte Können die Hände uneingeschränkt benutzt werden, kann der Computer mit einer normalen Tastatur und Maus bedient werden. Ist die Funktion der Hände eingeschränkt, so müssen Ersatzlösungen eingesetzt werden. Dies kann zum Beispiel eine Einhandtastatur, die Bedienung mit dem Mund, die Steuerung des Mauszeigers mit den Augen oder die Bedienung per Spracherkennung sein. Betriebssysteme bieten virtuelle Tastaturen, die ein Tastenfeld auf dem Bildschirm anzeigen und damit die Eingabe von Buchstaben per Maus erlauben. Software und Internetseiten sollten daher die Steuerung nur mit der Tastatur oder nur mit der Maus ermöglichen. Gehörlose und Hörbehinderte Gehörlose und Hörbehinderte sollten keine Probleme bei der Benutzung des Internets haben, solange die Informationen in visueller Form sind. Der immer größer werdende Einsatz von Multimedia-Elementen wie Audio und Video schafft Hindernisse. Die einzige Lösung für diese Gruppe ist, die Informationen auch per Textform bereitzustellen. Für Tondokumente kann dies durch Anbieten einer Mitschrift ermöglicht werden. Für Videos wäre anstatt einer Mitschrift die Anzeige von Untertiteln denkbar. 14 Die diagonale Bildschirmgröße wird in Zoll angegeben. Das Abkürzungszeichen für Zoll ist ". Ein Zoll entspricht 2,54 cm

15 Hörsehbehinderte Bei der Hör- und Sehbehinderung kommt es auf den Grad der Einschränkung an. Entsprechend ist der Zugang zum Internet entweder über eine vergrößerte Darstellung oder nur über die Braillezeile möglich. Diese Gruppe benötigt auf jeden Fall alle Informationen von Audio- und Videodaten in Textform. Lernbehinderte Unter Lernbehinderung versteht man die eingeschränkte Fähigkeit, neue Informationen aufzunehmen, zu interpretieren und im Gedächtnis zu speichern. Es kann unterschiedlichste Ursachen für diese Behinderung geben. Eine übersichtliche Anordnung der Navigationselemente und eine gute Aufbereitung der Informationen können diesen Menschen helfen. Es sollten nur wenige, möglichst selbsterklärende Symbole zur Navigation verwendet werden. Die Texte sollten ein einfaches Vokabular mit leicht verständlichen Begriffen aufweisen

16 Anforderungen an barrierefreie Internetseiten Aus der Auflistung von Behinderungskategorien ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Internetseiten: alle wichtigen Informationen stehen als Text zur Verfügung eine Bedienung nur mit der Tastatur sowie auch nur mit der Maus ist möglich Links enthalten eine eindeutige beschreibende Bezeichnung es gibt für Bilder und Grafiken Alternativtexte bzw. textuelle Beschreibungen des Dargestellten Informationstexte enthalten keine Layoutbefehle die Schriftgröße kann variieren keine festen Größenvorgaben von Elementen klare Kontraste nicht zu kleine Symbole für die Navigation Untertitel für Videos anbieten für Audio und Video stehen Textfassungen bereit Internetseiten sind auch ohne JavaScript, Java oder anderen Plugins bedienbar leicht verständliche Navigation Informationsaussagen sind nicht an bestimmte Farben gebunden

17 Vorteile für behinderte Menschen durch das Internet Die oben aufgeführten Anforderungen erfordern zusätzliche Arbeit von den Erstellern der Internetseiten. Bestehende Internetseiten müssen teilweise komplett überarbeitet werden, um die Anforderungen zu erfüllen. Auf der anderen Seite stehen diesem Mehraufwand enorme Vorteile für behinderte Menschen gegenüber. Interessanterweise können gerade Blinde einen großen Nutzen aus dem Internet ziehen. Den meisten Nichtbehinderten werden wohl spontan keine möglichen Vorteile einfallen, daher folgen eine paar Beispiele. Fahrpläne Blinde Menschen können Taschenfahrpläne oder Fahrpläne an Bushaltestellen nicht lesen. Steht der Fahrplan im Internet bereit, können sie durch Sprachausgabe oder die Braillezeile die gesuchten Zeiten selbst ermitteln. Post Für Blinde stellen Briefe einen großen Arbeitsaufwand dar, da sie diese erst scannen müssen. Durch Texterkennungsprogramme erhalten Blinde Zugriff auf den Inhalt. Durch die Verwendung von elektronischer Post entfällt die Arbeit des Scannens und die fehleranfällige Texterkennung. Rechnungen Besonders Rechnungen sind mit ihren Tabellen häufig unübersichtlich. Per Post verschickte Rechnungen müssen wie oben beschrieben umgesetzt werden, selbst neuere Texterkennungsprogramme haben mit dem Tabellenlayout große Schwierigkeiten. Werden Rechnungen per verschickt oder im Internet zum Einsehen bereitgestellt, kann die Umsetzung der Tabellenzeilen in Sprache oder Brailleschrift ohne fehleranfällige Erkennung erfolgen, da die Tabellendaten bereits in digitaler Form vorliegen. Briefmarken Auch beim Versenden von Post können für Sehbehinderte Schwierigkeiten entstehen. Denn Briefe müssen mit einem Porto versehen werden, doch ist der klein gedruckte Wert auf den Briefmarken für diese Personengruppe nicht oder nur sehr schwer zu lesen. Für s wird kein Porto benötigt. Zeitungen und Zeitschriften Tageszeitungen bieten oft mehr Informationen oder zusätzliches Hintergrundwissen zu einem aktuellen Thema als Nachrichten im Fernsehen oder Rundfunk. Gerade das Papier der Tageszeitungen lässt sich aber nur schlecht einscannen, somit bietet das Internetangebot Sehbehinderten den einzigen Zugang zu dieser zusätzlichen Informationsquelle. Kann man als sehender Mensch an einem Kiosk kurz über den Inhalt einer Zeitschrift fliegen, um abzuwägen ob sich der Kauf lohnt, entfällt diese Möglichkeit bei Sehbehinderten. Haben Sehbehinderte eine Zeitschrift gekauft, müssen sie jede einzelne Seite mühsam vergrößern oder einscannen. Zeitschriften wie c't und ix des Heise- Verlages bieten eine Übersicht der Themen des aktuellen und eine Vorschau auf das nächste Heft im Internet an. Für Sehbehinderte gibt es zusätzlich den Service, die Artikel auch in digitaler Form zu erhalten

18 Bücher Während auf Buchmessen noch über die Vorteile der elektronischen Bücher diskutiert wird, bieten sie für Blinde enorme Erleichterungen. Und dass im wahrsten Sinne des Wortes, denn gerade Bücher für Blinde sind durch den Prägedruck der Brailleschrift wesentlich umfangreicher als die Schriftversion. Die Prägeschrift erfordert auf Grund der Erhebungen dickeres Papier als sonst im Buchdruck verwendet wird. So kann ein lateinisches Handlexikon in Blindenschrift auf vier schwere Bände anwachsen [2]. Durch die Speicherung im Computer wird daraus eine Ansammlung von Bytes 15, welche sich mit austauschbaren Medien wie zum Beispiel Disketten, CD-ROMs oder MemorySticks leicht überall mit hinnehmen lassen. Einkaufen Ist die Aufschrift der Produkte für einen Menschen nicht mehr erkennbar und sehen somit alle Konservendosen gleich aus, kann er sich bei dem Kauf im Internet in Ruhe alle Artikel ansehen. In einem Geschäft ist er auf eine weitere Person angewiesen, die ihm das Sortiment vorliest und auch das Gewünschte übergibt. Banking Als Sehbehinderter ist es durch Online-Banking möglich das Bankgeheimnis einzuhalten. Es können aktuelle Kontoauszüge eingesehen, neue Überweisungen getätigt oder Anfragen an die Bank gestellt werden, ohne das eine weitere Person davon Kenntnis nehmen muss. Behördengänge Gerade bei Behörden kann das Zusammenstellen aller benötigten Dokumente aus den verschiedenen Büros viel Zeit in Anspruch nehmen. Ist ein Mensch in seiner Mobilität eingeschränkt, so kann dies für ihn ein unüberwindbares Hindernis sein. Ein virtueller Schalter ermöglicht ihm die Dienstleistungen abzurufen, ohne das Hause verlassen zu müssen. Auch Hör- und Sprachbehinderte profitieren von diesen virtuellen Schaltern, da sie nicht unter Zeitdruck versuchen müssen, die Kommunikationsbarrieren zu überwinden. Jedes dieser Beispiele gibt den Betroffenen mehr Selbstständigkeit zurück. Nicht angewiesen zu sein auf die Hilfe anderer stärkt das Selbstwertgefühl. 15 Ein Byte ist eine Maßeinheit für Informationen im Computer. Ein Byte sind 8 Bit, wobei ein Bit die kleinste Einheit ist und nur die Zustände an oder aus wiedergeben kann. Mit einem Byte kann man einen Buchstaben des ASCII-Zeichensatzes darstellen

19 Den zusätzlichen Aufwand nur für Behinderte? Jeder, der im Internet unterwegs ist, wird schon einmal auf Probleme beim Abrufen von Internetseiten gestoßen sein. Auch wenn dies andere Ursachen hatte, als es bei behinderten Menschen der Fall ist, führte es zur gleichen Konsequenz: die Information der Internetseite blieb versperrt. Werden alternative Zugangsmöglichkeiten zu den Informationen angeboten, so hätte man auf diese zurückgreifen können. Es sind also nicht nur behinderte Menschen, die dieses Angebot benötigen. Der Gewinn durch alternative Darstellungen im Internet ist für Nichtbehinderte nicht so groß, da es sich für sie nur um ein alternatives Angebot handelt. Wie wichtig eine Alternative ist, fällt erst auf, wenn der gewohnte Weg nicht mehr funktioniert. Dies kann aber schnell zum Beispiel durch eine neuere Version des benötigten Plugins passieren oder wenn der Grafiktreiber von einer Konsole per Textbrowser heruntergeladen werden muss, weil nur mit ihm die grafische Ausgabe funktioniert. Jeder der oben aufgeführten Vorteile für behinderte Menschen durch das Internet ist auch für Nichtbehinderte von Nutzen. Gerade die Verfügbarkeit und die Ausbreitung des Internets machen es so universal. So ist es kein Problem, abends nach der Arbeit noch Überweisungen auszuführen oder eine kurze Nachricht per an Freunde zu senden, obwohl keine Briefmarke zur Hand ist. Ein Nachschlagen von unbekannten Begriffen erfordert kein Blättern mehr in mehreren Bänden umfassenden Lexika, sondern nur noch ein paar Mausklicks. Auch Einkaufen im Internet ist jederzeit möglich, denn die Läden haben täglich 24 Stunden geöffnet und oft ist das Angebot umfassender als in einem lokalen Geschäft. Kein Buchhandel kann mit den Suchmöglichkeiten in den großen Datenbeständen der Internethändler mithalten. Sicherlich könnte auch der Händler vor Ort das gewünschte Buch besorgen, doch wozu erst einen Buchhändler erklären, welches Buch man sucht, damit er die Daten in den Computer eingibt, wo man das doch gleich selbst am heimischen PC 16 erledigen kann und dazu noch alternative Titel angeboten bekommt. Behördengänge würden viele Nichtbehinderte sicher gern am Computer erledigen. Selbst Fahrpläne sind einfacher im Internet abzurufen, als ständig die aktuelle Version auf Papier in der Tasche parat zu haben. Gleichzeitig erspart es einem die umständliche Suche nach der passenden Verbindung. Die umfassenden Suchmöglichkeiten erfragen Abfahrt- und Zielort, sowie den gewünschten Zeitraum und kurz danach erhält man alle in Frage kommenden Züge angezeigt. Das Internet bietet also enorme Vorteile, besonders durch Zeitersparnis, für alle. Nur schade, wenn einige Personengruppen von diesen Vorteilen nicht profitieren können. Während ein Sehender die ganze Pracht vieler Internetseiten wahrnehmen kann, nützen einem Blinden die visuellen Elemente nichts. Doch wenn ein Sehender andere Bedingungen vorfindet, kann es anders aussehen. So verzichtet vermutlich selbst ein Sehender auf die große grafische Wetterkarte, wenn er im Freien mit dem Notebook und der langsamen Verbindung über das Mobiltelefon zum Internet das Wetter von morgen erfahren will. Oder will er unterwegs mit dem Auto schnell ermitteln, ob auf seiner Strecke ein Stau kommt, nutzt ihm die Internetseite nichts, die ein bestimmtes Plugin erfordert, wenn weder für das Mobiltelefon noch für den PDA ein solches Plugin verfügbar ist. 16 Abkürzung für Personal Computer. Der Begriff entstand, als dir Firma IBM begann einen Computer für Privatleute zu entwickeln

20 Wie erhält man alle Informationen der Kennedy-Rede für die Ausarbeitung, wenn man zwar das Video gefunden hat, es aber nicht anhören kann, da man sich in der Bibliothek befindet? In einer Umgebung, die absolute Ruhe fordert oder in einem sehr lauten Umfeld, sind Untertitel oder Inhaltsangaben in Textform unverzichtbar. Gerade das Internet verbindet viele unterschiedliche Menschen. Da jeder Mensch seine eigenen Präferenzen entwickelt, nutzt er auch die Software, die ihm persönlich am Besten gefällt. Die verschiedenen Browser unterhalten sich auch unterschiedlich, eventuell unterstützt zum Beispiel der verfügbare Browser kein JavaScript und kann deshalb nicht auf alle Funktionen der Seite zugreifen. Es gibt also mehrere Fälle, in denen Nichtbehinderte auf alternative Darstellungsformen zurückgreifen müssen. Durch nicht barrierefrei gestaltete Internetseiten werden nicht nur behinderte Menschen ausgeschlossen. Es handelt sich daher um keine zusätzliche Programmierung für Behinderte, sondern dient der Unterstützung aller Personen, die von dem gedachten Normal-Fall abweichen

21 Standards & Gesetze Die Aufgabe des World Wide Web Consortium 17 (kurz W3C) ist die Entwicklung und Definition von Standards für das Internet. Zusätzlich werden bestehende Standards an neue Technologien angepasst und auf die Kompatibilität zu anderen Standards geachtet. Neben Fachleuten aus Universitäten (MIT Laboratory for Computer Science USA, National Institute for Research in Computer Science and Control Frankreich und Keio University Japan) gehören dem W3C über 235 Vertreter aus der Softwareindustrie an. Darunter Mitarbeiter von namhaften Firmen wie Microsoft, Adobe und Macromedia. Für barrierefreie Internetseiten gründete das W3C eine Untergruppe, die Web Accessibility Initiative 18 (kurz WAI). Im Jahr 1997 legte die WAI ihre Richtlinien vor, die Web Content Accessibility Guidelines[5], welche mit wenigen Änderungen im Mai 1999 zu einem offiziellen Standard ernannt wurden. Diese 66 Regeln flossen in den HTML-4-Standard ein. Da diese Richtlinien keine Vorschriften enthalten, wie etwas implementiert werden muss, sind diese Richtlinien in der Version 1.0 von 1999 auch heute noch aktuell. Es gibt auf den Internetseiten dieser Initiative mehrere Dokumente, die beschreiben, wie diese Richtlinien mit neuen Internet-Technologien umgesetzt werden können. Trotz dieser Standards weisen heute noch viele Internetseiten Barrieren auf. Oft bieten HTML-Editoren die erforderlichen Einstellungen zum Einhalten der Richtlinien nur als Option an. Hauptsächlich für Browser wurden seit 1998 die User Agent Accessibility Guidelines[6] von der WAI entwickelt. Diese sollen dem Benutzer Möglichkeiten einräumen, die Anzeige der Internetseiten an seine Bedürfnisse anzupassen. Wichtigste Forderung dieser Richtlinien ist, dass Browser barrierefreie Internetseiten, die nach den Web Content Accessibility Guidelines erstellt sind, auch korrekt anzeigen. Die Richtlinien gehen darüber hinaus und fordern, dass der Browser selbst mehrere unterschiedliche Arten der Steuerung zulässt, also zum Beispiel nur mit der Tastatur oder nur mit der Maus. Spezielle Erweiterungen, wie zum Beispiel Sprachausgabemodule, sollten unterstützt werden. Bei der Wiedergabe von Multimedia-Elementen sollte die Einstellung der Geschwindigkeit möglich sein. Bei einer Verlangsamung bis auf 80 Prozent der ursprünglichen Geschwindigkeit eines Videos oder einer Animation sollte die Audiospur entsprechend synchronisiert ausgegeben werden. Ist eine Interaktion nur in einem eingeschränktem Zeitraum möglich, sollte eine Funktion zum Anhalten der automatischen Fortsetzung angeboten werden. Skripte und Applets sollten vom Benutzer unterbunden werden können, wenn er dies wünscht. Ebenfalls sollten Animationen und blinkender Text abgeschaltet werden können. Dem Benutzer wird eine Option zur Änderung der Schriftgröße, -art und -farbe angeboten, dies würden zum Beispiel benutzerspezifische Stylesheets ermöglichen. Pop-Up-Fenster 19 erscheinen nur nach Benutzerbestätigung. Stehen zusätzliche alternative Texte für Links oder Bilder zu Verfügung, erscheinen diese auch im Browser. Wechselt der Focus 20, dürfen keine Aktionen ausgeführt werden, dies sollte nur durch Anklicken eines Links oder ähnlichem 17 Internetseite: 18 Internetseite: 19 Pop-Up-Fenster sind zusätzliche Fenster, die durch Skripte geöffnet werden. Sie können zum Beispiel zusätzliche Informationen enthalten. Oft werden sie aber für Werbeeinblendungen benutzt, die beim Betreten oder beim Verlassen einer Internetseite erscheinen. 20 Der Focus zeigt an, welches Bedienelement derzeit aktiv ist. In einem Textfeld würde dies durch den blinkenden Cursor angezeigt werden

22 erfolgen. Alle derzeitigen Standards für das Internet sollten unterstützt werden (HTML, XHTML, CSS, SMIL, MathML). Neben der Suche nach Textstellen, sollte auch eine Eintastenbedienung des Browsers und die Anpassung der Toolbar möglich sein. Alle Benutzereinstellungen sollten abgespeichert werden können. Im Dezember 2002 sind die User Agent Accessibility Guidelines in der Version 1.0 zum Standard erklärt worden. Selbst aktuellste Browser wie Opera, Mozilla oder der Internet Explorer von Microsoft erfüllen nicht alle Anforderungen der User Agent Accessibility Guidelines. Zusätzlich wird die Erstellung von Internetseiten, die in allen Browsern barrierefrei benutzbar sein sollen, dadurch erschwert, dass jeder Browser unterschiedliche Regeln erfüllt. Dies wird sich hoffentlich durch die nun zum Standard erklärten User Agent Accessibility Guidelines ändern. Da der größte Softwarehersteller Microsoft selbst ein Sponsor der WAI ist und aktiv an den Richtlinien mitgearbeitet hat, ist davon auszugehen, dass in zukünftigen Versionen des Internet Explorers große Teile des Standards umgesetzt sind. In den USA ist die Gleichstellung Behinderter seit 1998 in einem Gesetz verankert. Allerdings befand eine Bundesrichterin in ihrem Urteil, dass das Anti- Diskriminierungsgesetz nur Einfluss auf die reale Welt und nicht auf den Cyberspace habe. Es hatte ein Blinder gegen eine US-Fluglinie geklagt, damit auch Blinde sich in dem Internetauftritt zurechtfinden können [7]. Deutschland hat seit dem 1. Mai 2002 ein Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) [8]. Dieses Gesetz soll die Benachteiligung behinderter Menschen beseitigen bzw. verhindern und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleisten ( 1). Die Forderung ist Barrierefreiheit von baulichen und sonstigen Anlagen, Verkehrsmitteln, technischen Gebrauchsgegenständen, Systemen der Informationsverarbeitung, sowie akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen und andere gestaltete Lebensbereiche ( 4). Barrierefrei heißt, dass sie...für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar... sind. Das Gesetz selbst fordert nur Herstellung der Barrierefreiheit in allen Lebensbereichen. Genaue Festlegungen der Mindestanforderungen werden in Zielvereinbarungen zwischen Verbänden behinderter Menschen und Unternehmen bzw. Unternehmensverbänden ermittelt. Dabei wird den Verbänden behinderter Menschen ausdrücklich das Recht eingeräumt, die Verhandlungsaufnahme über Zielvereinbarungen verlangen zu können. Das Gesetz fordert in Paragraph 11 von Trägern öffentlicher Gewalt (Bundesinstitutionen), dass sie ihre Internetauftritte und -angebote sowie die von ihnen zur Verfügung gestellten grafischen Programmoberflächen schrittweise barrierefrei gestalten. Nähere Regelungen erfolgen in einer Verordnung. Die Web Content Accessibility Guidelines und User Agent Accessibility Guidelines etablieren sich weltweit als Grundlage nationaler Initiativen. Auch in Deutschland sind die Web Content Accessibility Guidelines Grundlage der am 17. Juli 2002 in Kraft getretenen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung BITV) [9]. Diese verpflichtet Behörden und Bundesverwaltungen beim Einrichten oder Überarbeiten ihrer Internetauftritte dafür Sorge zu tragen, dass auch behinderte Menschen das Angebot nutzen können. Bereits bestehende Angebote und öffentlich

23 zugängliche Terminals sollen bis zum Jahresende 2005 angepasst werden. Richtet sich das Angebot speziell an Behinderte, so muss die Anpassung bis Ende 2003 erfolgt sein. Aus dem Behindertengleichstellungsgesetz ergibt sich für die Länder und Kommunen nicht die Verpflichtung, Gleichstellungsgesetze auf Landesebene zu verabschieden. Bisher wurde in den meisten Bundesländern ein Landesgleichstellungsgesetz verabschiedet. In Berlin und Sachsen-Anhalt erfolgte dies bevor das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft trat - vermutlich wurde dort deshalb das Thema "Barrierefreie Informationstechnik" noch nicht in diese Gesetze aufgenommen. Für Bremen, Hamburg und das Saarland ist eine Verabschiedung für dieses Jahr geplant. In Mecklenburg-Vorpommern und Hessen liegen den Landesregierungen Vorschläge vor, ob hieraus Gesetzesentwürfe resultieren, muss noch entschieden werden [10][11]. Diese Richtlinien sollen Entwickler von Inhalten nicht davon abhalten, Bilder, Videos usw. einzusetzen; sie sollen vielmehr erläutern, wie Multimedia-Inhalte besser zugänglich für ein breites Publikum gemacht werden können. (Zitat aus [12]) Seit Ende 2000 arbeitet die WAI an der Version 2.0 der Web Content Accessibility Guidelines. Erst im Mai diesen Jahres (2003) wurde ein neues Arbeitspapier erstellt. Wann die Version 2.0 verabschiedet wird, ist noch nicht abzusehen

24 Konformität Mit der Umsetzung der 66 Regeln der Web Content Accessibility Guidelines auf einmal wäre jeder Betreuer von Internetseiten überfordert. Deshalb sind sie in drei Prioritätsstufen eingeteilt worden. Die erste Stufe umfasst 17 Anforderungen und ist zu erfüllen, um die grundsätzlichen Barrieren abzubauen. Mit der zweiten Stufen werden weitere 33 Anforderungen an die Internetseiten gestellt, die vermeiden sollen, dass bestimmte Personenkreise von der Benutzung ausgeschlossen werden. Weitere 16 Regeln sind in der dritten Prioritätsstufe zusammengefasst, deren Verletzung aber keine gravierenden Auswirkungen hat. Um zu zeigen, dass bei der Erstellung der Internetseiten auf die WAI-Richtlinien geachtet wurde, stellt das W3C kleine Bilddateien bereit. Diese Bilddateien zeigen dem Besucher, welche Prioritäten eingehalten wurden. Sind alle Kriterien der ersten Prioritätsstufe erfüllt, erhält der Internetauftritt die Einstufung A. Wurden die ersten beiden Stufen beachtet, die Einstufung AA und werden alle Prioritätsstufen eingehalten, so erhält man die höchste Einstufung AAA. Abbildung 1: WAI Level A Abbildung 2: WAI Level AA Abbildung 3: WAI Level AAA Eine Kontrolle der Konformität des Internetauftritts findet durch das W3C nicht statt. Jeder kann die Bilder in seine Internetseiten einfügen, wenn er meint, dass sie den Richtlinien entsprechen. In der deutschen Verordnung für Barrierefreie Informationstechnik findet nur eine Einteilung in zwei Prioritätsstufen statt. Hier wurden die WAI-Stufen 1 und 2 zu der Prioritätsstufe I zusammengefasst. Die Prioritätsstufe II entspricht der WAI-Stufe 3. Zusätzlich wurde die Nummerierung der Richtlinien an die Prioritätsstufen angepasst, so folgen in der deutschen Verordnung nach den Richtlinien der Stufe I alle der Stufe II, während bei der WAI keine Ordnung nach Prioritäten vorgenommen wurde. Bilder, die dem Besucher des Internetauftritts darüber informieren, dass die Verordnung umgesetzt wurde, gibt es nicht

25 Erreichen der Konformitätsstufe WAI-A Um die Konformität A nach den WAI Web Content Accessibility Guidelines zu erhalten, müssen alle Richtlinien mit der Prioritätsstufe 1 erfüllt sein. Die Liste der 14 WAI-Richtlinien enthalten jeweils mehrere Regeln insgesamt sind es 66 einzelne Regeln. Die deutsche Übersetzung der W3C Guidelines führt die einzelnen Regeln entsprechend dem englischen Original ebenfalls als Checkpunkte auf. Es folgt eine Aufstellung der Richtlinien mit erklärenden Texten und den zu erfüllenden Checkpunkten in Kursivschrift. Weiterführende Hinweise und Umsetzungsmöglichkeiten wurden von mir ergänzt. Zur Übersicht wird die Einteilung in Richtlinien beibehalten [12]. Richtlinie 1. Stellen Sie äquivalente Alternativen für Audio- und visuellen Inhalt bereit. Stellen Sie Inhalt bereit, der, wenn er dem Benutzer präsentiert wird, im Wesentlichen dieselbe Funktion oder denselben Zweck erfüllt wie der Audio- oder visuelle Inhalt. Besucher der Internetseiten, die Bilder, Applets, Videos und Töne nicht wahrnehmen können sei es durch Behinderung oder weil ihre Software keine Unterstützung bietet, erhalten durch die Information der äquivalenten Alternativen den gleichen Wissensstand. Es reicht oft nicht in einem Satz den kompletten Inhalt aufführen zu wollen. Besonders bei Grafiken sollen nicht nur die Zahlen aufgezeigt werden, sondern auch eine entsprechende Schlussfolgerung bieten. Die Auflistung der Fakten reicht sicher nicht aus, um auf die gleiche Interpretation zu kommen, wie sie durch die Grafik veranschaulicht würde. Als Format für äquivalente Alternativen befürwortet die WAI das Text-Format. Das Text-Format kann einfach in die erforderliche Darstellungsform gebracht werden, sei es durch Sprachausgabe oder Blindenschrift-Zeilen. Checkpunkt 1.1: Stellen Sie ein Text-Äquivalent für jedes Nicht-Text-Element bereit (z. B. über "alt", "longdesc" oder im Inhalt des Elements). Dies umfasst: Bilder, grafisch dargestellten Text (einschließlich Symbole), Regionen von Imagemaps, Animationen (z. B. animierte GIFs), Applets und programmierte Objekte, ASCII- Zeichnungen, Frames, Scripts, Bilder, die als Punkte in Listen verwendet werden, Platzhalter-Grafiken, grafische Buttons, Töne (abgespielt mit oder ohne Einwirkung des Benutzers), Audio-Dateien, die für sich allein stehen, Tonspuren von Videos und Videos. Gleich die erste Regel fordert alternative Zugangsmöglichkeiten dies zeigt die besondere Wichtigkeit. Die Realisierung in HTML erfolgt für Bilder und Applets durch das alt-attribut: <img src= umsaetze.gif alt= Grafik der Umsätze des letzten Jahres > <applet code="java.class" alt="java-applet mit dem Text Willkommen, der sich rotiert">

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