Schalltechnische Untersuchung bezüglich Straßenverkehrslärm

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1 Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Schalltechnische Untersuchung bezüglich Straßenverkehrslärm Vorhaben: DB Netz AG Erneuerung der Eisenbahnüberführung in Bahn-km der Strecke 5500 München Regensburg Auftraggeber: DB Netz AG Regionalbereich Süd Richelstraße München Bearbeitungsstand: 03/2014 Projekt-Nr.: STR Prinzregentenstraße Augsburg Tel.: 0821/ Fax: 0821/ info@em-plan.com

2 Auftrag vom: Anzahl Seiten: 12 Anzahl Anlagen 2 Ansprechpartner: Mitarbeiter: Manfred Ertl Andreas Schartner Durchwahl: 0821 / ertl@em-plan.com Projekt-Nr.: STR Seite 2

3 Inhaltsverzeichnis 1. Gegenstand der Untersuchung Örtlichkeiten und Bauvorhaben Örtlichkeiten Bauvorhaben Beurteilungsgrundlagen und Beurteilung Beurteilungsgrundlage 16. BImSchV Beurteilung der Baumaßnahme gemäß 16. BImSchV Schallemissionen Schallimmissionen Zusammenfassung...10 A) häufig verwendete Abkürzungen...11 B) Tabellen...11 C) Grundlagenverzeichnis / Literatur...12 D) Anlagenverzeichnis...12 Projekt-Nr.: STR Seite 3

4 1. Gegenstand der Untersuchung Die Deutsche Bahn AG plant in der Stadt Landshut die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) in Bahn-km 77,004 der Strecke 5500, München Regensburg über die Siemensstraße. Die Planung sieht den Neubau der Brücke mit dem anschließenden Rückbau des Bestandsbauwerks vor. Die neue Brücke wird in der lichten Weite und in der lichten Höhe größere Abmessungen aufweisen als das Bestandsbauwerk. Hierzu wird auch die gequerte Siemensstraße auf einer Länge von rund 190 m baulich angepasst und deren Linienführung verbessert. Im Umfeld der Baumaßnahme befinden sich schutzbedürftige Wohnnutzungen in Wohngebieten und einem Gewerbegebiet. Die Auswirkungen der Straßenbaumaßnahme sind unter dem Gesichtspunkt des Lärmschutzes einer Prüfung zu unterziehen. Die ebenfalls anzustellenden Betrachtungen zum Schallschutz bezüglich Schienenverkehr werden in einer eigenständigen Untersuchung durchgeführt und im Weiteren nicht behandelt. Die Baumaßnahme wird im Sinne der hier anzuwendenden Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV [2] - als erheblicher baulicher Eingriff eingestuft. Bezüglich der baulichen Anpassung der Siemensstraße sind die Schallemissionen und Schallimmissionen aus Straßenverkehr normgerecht zu ermitteln und nach der geltenden Verordnungslage und Verwaltungspraxis zu beurteilen. Hierbei sind folgende Fallgestaltungen zu betrachten: Prognose-Nullfall 2025, ohne Durchführung der Baumaßnahme Prognose-Planfall 2025, mit Anpassung der Siemensstraße Insoweit Maßnahmen der Lärmvorsorge erforderlich werden, sind die betroffenen Gebäude zu ermitteln und die Anspruchsberechtigung auf Vorsorgemaßnahmen fassadengenau auszuweisen. Gegebenenfalls sind Maßnahmen zum aktiven Schallschutz zu konzipieren. Der vorliegende Bericht dokumentiert Randbedingungen und Ergebnisse der Untersuchung. Projekt-Nr.: STR Seite 4

5 2. Örtlichkeiten und Bauvorhaben 2.1 Örtlichkeiten Das Untersuchungsgebiet befindet sich im nördlichen Teil der Stadt Landshut an der Siemensstraße bei Bahn-km 77,004 der Strecke 5500 München Regensburg (zweigleisig) bzw. Bahnkm 00,955 der Strecke 5634 Landshut Plattling (eingleisig). Des Weiteren befindet sich auf der östlichen Seite des Bahndamms ein Industriegleis. Die Strecken verlaufen im Untersuchungsgebiet in Nord-Süd-Richtung. Die kreuzende und anzupassende Siemensstraße wird unter dem gegenständlichen Bauwerk unterführt. Das Gelände links und rechts der Bahn ist weitestgehend eben. Die Bahntrasse verläuft in einer etwa 3 bis 4 m hohen Dammlage. In der Umgebung der Baumaßnahme befinden sich Wohnnutzungen in Wohngebieten (W) westlich der Bahn an der Waldschmidstraße und der Ergoldinger Straße. Östlich der Bahn liegen Wohnnutzungen in einem Gewerbegebiet (GE). Die nächstgelegenen Wohnhäuser befinden sich ca. 50 bis 60 m westlich (W) und rund 50 m östlich (GE) zur gegenständlichen EÜ. Rechtsverbindliche Bebauungspläne sind im Umfeld der Baumaßnahme nicht vorhanden. Die bestehende örtliche Situation ist anhand der Bestandsflurkarte und des IVL-Lageplans der Strecke in Anlage 1 hinterlegt. 2.2 Bauvorhaben Im Zuge der Baumaßnahme wird die neue EÜ zur Verbesserung der Linienführung der Siemensstraße rund 20 m weiter südlich errichtet und anschließend das bestehende Bauwerk zurückgebaut. Das neue Bauwerk soll mit einer lichten Weite von 15,46 m und eine lichte Höhe von 4,50 m ausgebildet werden. Der Verlauf und die Gradiente der unterführten Siemensstraße werden auf einer Länge von 170 m angepasst. Die Siemensstraße ist eine Landesstraße (LAs 52) und wird im Zuge der Baumaßnahme um rund 20 m nach Süden verschwenkt, zur Vergrößerung der lichten Höhe abgesenkt und auf 7 m verbreitert. Die Wände der zu erstellenden Grundwasserwanne sollen absorbierend ausgekleidet werden. Projekt-Nr.: STR Seite 5

6 3. Beurteilungsgrundlagen und Beurteilung 3.1 Beurteilungsgrundlage 16. BImSchV Da es sich bei dem geplanten Vorhaben um einen erheblichen baulichen Eingriff in einen Straßenverkehrsweg handelt, wird für die Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen die 16. Bundes-Immissionsschutzverordnung herangezogen. Gemäß 16. BImSchV gilt: 1 Anwendungsbereich (1) Die Verordnung gilt für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen (Straßen- und Schienenwege). (2) Die Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise baulich erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 Dezibel (A) oder auf mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 Dezibel (A) am Tage oder 60 Dezibel (A) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. 2 Immissionsgrenzwerte (1) Zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche ist bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Immissionsgrenzwerte nicht überschreitet: Projekt-Nr.: STR Seite 6

7 Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV Tag Nacht 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 Dezibel (A) 47 Dezibel (A) 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 Dezibel (A) 49 Dezibel (A) 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 Dezibel (A) 54 Dezibel (A) 4. in Gewerbegebieten 69 Dezibel (A) 59 Dezibel (A) (2) Die Art der in Absatz 1 bezeichneten Anlagen und Gebiete ergibt sich aus den Festsetzungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Absatz 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. (3) Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden." Im Rahmen dieser Untersuchung wird davon ausgegangen, dass der erhebliche bauliche Eingriff in den Schienenweg an den bestehenden bzw. geplanten Widerlagern der Brücke endet. Die Erheblichkeit des baulichen Eingriffs wird somit für den Streckenabschnitt unterstellt, der die bestehende und die geplante Brücke einschließt. Außerhalb dieses Bereiches wird die Bahnstrecke in ihrem schalltechnischen Emissionsverhalten nicht geändert. Eine Pegelerhöhung von 3 db(a) i. S. einer wesentlichen Änderung ist per Definition dann gegeben, wenn die Differenz der Immissionspegel zwischen Prognose-Nullfall und Prognose- Planfall auf eine Stelle gerundet mindestens 2,1 db(a) beträgt. 3.2 Beurteilung der Baumaßnahme gemäß 16. BImSchV Bei der Baumaßnahme erfolgt ein baulicher Eingriff in einen bestehenden Verkehrsweg, ohne dass zusätzliche Verkehrswege hinzugefügt würden. Aufgrund der Verschiebung des Brückenbauwerks und infolge dessen auch der Änderung der Straßenführung der Siemensstraße und der anschließenden Ergoldinger Straße, wird die Maßnahme als erheblicher baulicher Eingriff im Sinne der 16. BImSchV in den Straßenverkehrsweg eingestuft. Es ist festzustellen, ob als Folge der Baumaßnahme eine wesentliche Änderung i. S. der 16. BImSchV in Verbindung mit einer Grenzwertüberschreitung eintritt, bzw. welche Auswirkungen aus der Baumaßnahme zu erwarten sind. Projekt-Nr.: STR Seite 7

8 4. Schallemissionen Gemäß 16. BImSchV sind als Berechnungsverfahren für Straßenverkehr die RLS-90 [3] heranzuziehen. Nach Anlage 1 der 16. BImSchV ist hierfür eine (sachgerecht ermittelte) Verkehrsprognose zu verwenden, was in der Praxis sowohl für Straßen- als auch für Schienenverkehrswege gilt. Derzeit liegt seitens der Stadt Landshut eine Verkehrsprognose für das Jahr 2025 vor. Das Vorhaben führt nach Angaben der Vorhabensträgerin zu einer erhöhten Belastung der Ergoldinger Straße und einer geringfügigen Entlastung der Siemensstraße. Gegenständlich für die Lärmberechnungen sind folgende Situationen: 1. Prognose-Nullfall 2025: Berücksichtigung der bestehenden Situation mit den künftigen Verkehrsmengen in 2025, ohne Baumaßnahme 2. Prognose Planfall 2025: Berücksichtigung der künftigen Situation nach der Erneuerung der EÜ und der Anpassung der Siemensstraße mit den Verkehrsmengen in 2025 Die Berechnung der Schallemissionen aus der Siemensstraße und der anschließenden Ergoldinger Straße wird nach den RLS-90 vorgenommen. Die Berechnung erfolgt getrennt nach Tagund Nachtzeitraum. Der berechnete Emissionspegel Lm,E ist der Mittelungspegel in 25 m Abstand zur Quelle bei einer mittleren Höhe von 2,25 m über dem Gelände. Nachstehend werden die Emissionspegel der betrachteten Verkehrswege dokumentiert. Die Tag- Nachverteilung der Schwerverkehre entspricht hierbei nach den RLS-90 dem Straßentyp Landesstraße. Tabelle 2: Schallemissionen aus Straßenverkehr im Prognosefall 2025 Straße DTV [Kfz/24h] Lkw-Anteil [%] Geschwindigkeit [km/h] Emissionspegel L m,e [db(a)] Tag Nacht Pkw Lkw Tag Nacht Prognose-Nullfall Ergoldinger Str. bis Bayerwaldstr. Ergoldinger Str. ab Bayerwaldstr. bis Siemensstr ,0 1, ,5 51, ,1 1, ,2 50,7 Siemensstr ,8 0, ,0 51,6 Prognose-Planfall Ergoldinger Str. bis Bayerwaldstr. Ergoldinger Str. ab Bayerwaldstr. und Siemensstr ,1 1, ,8 51, ,1 1, ,0 51,5 Projekt-Nr.: STR Seite 8

9 5. Schallimmissionen Die Schallimmissionen aus Straßenverkehr wurden an sämtlichen relevanten Gebäuden im Umfeld der Baumaßnahme, an vier Immissionsorten (IOs) innerhalb des baulichen Eingriffs, nach den RLS-90 berechnet. Folgende Immissionsorte innerhalb des baulichen Eingriffs wurden für die Untersuchung ausgewählt: IO 1, Ergoldinger Straße 23a, Wohngebiet IO 2, Ergoldinger Straße 25, Wohngebiet IO 3, Waldschmidtstraße 1, Wohngebiet IO 4, Siemensstraße 1a, Gewerbegebiet Die genannten Immissionsorte wurden mit zwei bis drei bewohnten Geschoßen berücksichtigt. Die berechneten Geschosse sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Berechnungshöhe an den Fassaden beträgt in Analogie zur Berechnung nach Schall 03 für das Erdgeschoß 3,5 m über Gelände, für jedes weitere Geschoß 2,8 m. Die neue Grundwasserwanne wird als schallreflektierend mit einem Reflexionsverlust von 1 db(a) berücksichtigt. Die berechneten Schallimmissionen aus Straßenverkehr sind in der Anlage 2 für den Tag- und Nachtzeitraum angegeben. Die Tabelle weist die errechneten Beurteilungspegel und die Differenz vom Prognose-Nullfall zum Prognose-Planfall an den Gebäudefassaden aus. Nachstehend werden die Berechnungsergebnisse an den lautesten Berechnungspunkten aufgeführt. Tabelle 3: Schallimmissionen aus Straßenverkehr im Prognosefall 2025 IO HR SW Nut- IGW Prognose- Prognose- Differenz zung Nullfall Planfall Planfall - Nullfall Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IO 1 NO 1.OG WA ,9 53,4 61,9 52,4-1,0-1,0 IO 2 O 1.OG WA ,6 49,1 55,6 46,0-3,0-3,1 IO 3 SO 2.OG WA ,8 50,4 55,9 46,4-3,9-4,0 IO 4 S EG GE ,0 56,6 64,3 54,7-1,7-1,9 Aus der obigen Tabelle ist ersichtlich, dass im Prognose-Planfall die Beurteilungspegel gegenüber dem Nullfall durchweg abnehmen. Dies ergibt sich bei annähernd gleichen Verkehrsmengen im Nullfall und im Planfall aus dem Umstand, dass die Straße mit der Linienverbesserung durchweg von der Wohnbebauung abrückt. Die Entlastung liegt bei 1 bis 4 db(a) tags und nachts. Damit liegt keine wesentliche Änderung nach der 16. BImSchV vor. Maßnahmen zum Schallschutz werden nicht erforderlich. Projekt-Nr.: STR Seite 9

10 6. Zusammenfassung Die Deutsche Bahn AG plant in der Stadt Landshut die Erneuerung der Eisenbahnüberführung (EÜ) in Bahn-km 77,004 der Strecke 5500, München Regensburg über die Siemensstraße. Die Planung sieht den Neubau der Brücke 20 m südlich des bestehenden Bauwerks und den anschließenden Rückbau des Bestandsbauwerks vor. Die neue Brücke wird in der lichten Weite und in der lichten Höhe größere Abmessungen aufweisen als das Bestandsbauwerk. Hierzu wird auch die gequerte Siemensstraße baulich angepasst und deren Linienführung verbessert. Im Umfeld der Baumaßnahme befinden sich schutzbedürftige Wohnnutzungen in Wohngebieten und einem Gewerbegebiet. Die Auswirkungen der Straßenbaumaßnahme sind unter dem Gesichtspunkt des Lärmschutzes einer Prüfung zu unterziehen. Die ebenfalls anzustellenden Betrachtungen zum Schallschutz bezüglich Schienenverkehr werden in einer eigenständigen Untersuchung durchgeführt und im Weiteren nicht behandelt. Die Baumaßnahme wird im Sinne der hier anzuwendenden Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV - als erheblicher baulicher Eingriff eingestuft. Es wurden hinsichtlich der Änderung der Straßenverkehrsgeräusche die Schallemissionen und Schallimmissionen aus dem Vorhaben gemäß der einschlägig anzuwendenden 16. BImSchV ermittelt und nach der geltenden Verordnungslage und Verwaltungspraxis beurteilt. Hierbei wurden der Prognose-Nullfall ohne Durchführung der Baumaßnahme und der Prognose-Planfall 2025, mit Erneuerung der EÜ und der Anpassung der Siemensstraße für das Prognosejahr 2025 untersucht. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass im Prognose-Planfall die Beurteilungspegel gegenüber dem Nullfall durchweg abnehmen. Dies ergibt sich bei annähernd gleichen Verkehrsmengen im Nullfall und im Planfall aus dem Umstand, dass die Straße mit der Linienverbesserung durchweg von der Wohnbebauung abrückt. Die Entlastung liegt bei 1 bis 4 db(a) tags und nachts. Maßnahmen zum Schallschutz werden nicht erforderlich. Gleichwohl wäre in Erwägung zu ziehen, die neue Grundwasserwanne schallabsorbierend auszubilden, um störende Reflexionen so weit als möglich nach dem Stand der Technik zu vermeiden. Augsburg, M. Ertl Projekt-Nr.: STR Seite 10

11 A) häufig verwendete Abkürzungen db(a) D StrO DTV FOK G GOK HR IGW L m,e L rt,n M N S SV T W Dezibel, A-bewertet Zuschlag nach RLS-90 für Fahrbahnbeläge Durchschnittlicher täglicher Verkehr in Kfz / 24h Fahrbahnoberkante Gewerbegebiet Geländeoberkante Himmelsrichtung Immissionsgrenzwert Emissionspegel, Mittelungspegel in 25 m Abstand zur Quelle bei einer mittleren Höhe von 2,25 m über dem Gelände in db(a) Beurteilungspegel tags, nachts in db(a) Mischgebiet Nacht Sondergebiet Schwerverkehr Tag Wohngebiet B) Tabellen Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV 7 Tabelle 2: Schallemissionen aus Straßenverkehr im Prognosefall Tabelle 3: Schallimmissionen aus Straßenverkehr im Prognosefall Projekt-Nr.: STR Seite 11

12 C) Grundlagenverzeichnis / Literatur Für die Untersuchung wurden folgende Grundlagen herangezogen: [1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge, BImSchG - Bundes- Immissionsschutzgesetz [2] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 16. BImSchV, 1990 [3] RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [4] IGL, Putz+Partner, Lageplan, [5] Stadt Landshut, Verkehrsprognose 2025, [6] Stadt Landshut, Auszug aus dem Flächennutzungsplan, D) Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Übersichtslageplan Beurteilungspegeltabelle Projekt-Nr.: STR Seite 12

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