Elektronisches Nachweisverfahren. - Grundlagen und Auswirkungen -

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1 Elektronisches Nachweisverfahren - Grundlagen und Auswirkungen - Sandstraße Chemnitz Tel.: 0371 / Fax: 0371 / info@becker-umweltdienste.de Homepage: Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

2 2 Struktur Anlass Zielsetzungen Anwendungsbereich Kreis der Adressaten /Verpflichteten Entsorgung mittels EN die Praxis Zusammenfassung und Ausblick Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

3 3 Anlass Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen vom 20. Oktober 2006 (Nachweisverordnung NachwV). Sofern es um die elektronische Nachweisführung geht, sind die Bestimmungen von Teil 2, Abschnitt 4 signifikant. Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 (AbfRÜbVefV). Hier insbesondere Artikel 8 Abs. 1 und 2, die Zeitpunkte eines Inkrafttretens bestimmen. Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

4 4 Zielsetzungen Durch die Umstellung auf ein elektronisches Verfahren soll: die formalisierte Überwachung vereinfacht und effizienter ausgestaltet werden und der Status quo für die Kommunikation der Nachweispflichtigen und Behörden wird in Zukunft die elektronische Form, abgesichert mit qualifizierter elektronischer Signatur, sein. Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

5 5 Anwendungsbereich Bestimmungen von Teil 2, Abschnitt 4 der NachwV: finden i. d. R. ausschließlich Anwendung auf gefährliche Abfälle i. S. des KrW-/AbfG. Ausnahme: Ausdehnung der Nachweispflicht auch auf nicht gefährliche Abfälle auf behördliche Anordnung, vgl. 26 NachwV. Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

6 6 Kreis der Adressaten / Verpflichten Adressaten und Verpflichtete sind: Abfallerzeuger und Abfallbesitzer, soweit deren Abfälle einen gewerblichen Ursprung haben, Einsammler / Beförderer, Abfallentsorger und Erzeuger- und Entsorgerbehörden. Gruppen von Abfallerzeugern und besitzern: Sonderfall Kleinmengenentsorgung 2 t/a Entsorgung auf Basis Sammelentsorgungsnachweis je ASN < 20 t/a Entsorgung auf Basis Entsorgungsnachweis je ASN 20 t/a Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

7 7 Entsorgung mittels EN die Praxis. Abfallerzeuger Aktion: Ruft elektronischen EN auf, füllt Deckblatt, verantwortliche Erklärung (VE), Deklarationsanalyse aus. Dem Vorgang wird eine ID zugeordnet. Er signiert elektronisch und sendet EN an Entsorger. Abfallentsorger Aktion: Entsorger prüft die Daten des Abfallerzeugers. Er erstellt die Annahmeerklärung (AE), die er ebenfalls elektronisch signiert und sendet AE an Abfallerzeuger. Aktion: Entsorger sendet EN mit AE an das virtuelle Postfach der ZKS-Abfall. ZKS-Abfall Aktion: Versendet an zuständige Entsorgerbehörde. Behörde prüft, entscheidet, signiert, sendet an ZKS. Aktion: EN wird an Erzeuger, Entsorger und Erzeugerbehörde versendet. Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

8 8 Entsorgung mittels EN die Praxis. Abfallerzeuger Freiheitsgrad Hybridverfahren: Erstellen des EN mittels elektronischen Verfahren e-nachwv. Die verantwortliche Erklärung (VE) darf jedoch handschriftlich unterzeichnet werden! Zulässig bis: Abfallentsorger Aktion: Entsorger prüft die Daten des Abfallerzeugers. Er erstellt die Annahmeerklärung (AE), die er ebenfalls elektronisch signiert und sendet AE an Abfallerzeuger. Aktion: Entsorger sendet EN mit AE an das virtuelle Postfach der ZKS-Abfall. ZKS-Abfall Aktion: Versendet an zuständige Entsorgerbehörde. Behörde prüft, entscheidet, signiert, sendet an ZKS. Aktion: EN wird an Erzeuger, Entsorger und Erzeugerbehörde versendet. Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

9 9 Entsorgung mittels EN die Praxis. Abfallerzeuger Aktion: Ruft aus Portal BG und EN auf. Er trägt Gewicht oder Gebindeanzahl ein. Erzeuger versendet Datensatz an Beförderer. Aktion: Erzeuger signiert bei Übergabe. Beförderer Aktion: Ruft aus Portal BG ab. Setzt Datum u. Kfz-Kennzeichen ein. Aktion: Beförderer signiert bei Übernahme. Abfallentsorger Aktion: Prüft den BG und bestätigt Übernahme mittels elektronischer Signatur. Aktion: BG wird an Erzeuger, Beförderer und ZKS gesandt. Registerkonform Ablage. Vorgang ist beendet. ZKS-Abfall Aktion: Über ZKS erfolgt eine Verteilung an Erzeugerbehörde und Entsorgerbehörde. Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

10 10 Entsorgung mittels EN die Praxis. Abfallerzeuger Freiheitsgrad - Hybridverfahren: Lässt die handschriftliche Signatur des Abfallerzeugers auf einem papiergebundenen BG zu. Vgl. 31 Abs. 1 NachwV i. V. mit Artikel 8 Abs.1 AbfRÜbVefV. Zulässig ab: Zulässig bis: Beförderer Freiheitsgrad - Hybridverfahren: Lässt die handschriftliche Signatur des Beförderers auf einem papiergebundenen BG zu. Vgl. 31 Abs. 2 NachwV i. V. mit Artikel 8 Abs. 2 AbfRÜbVefV. Zulässig ab: Zulässig bis: Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

11 11 Entsorgung mittels EN die Praxis. Abfallerzeuger Aktion: Ruft aus Portal BG und EN auf. Er trägt Gewicht oder Gebindeanzahl ein. Aktion: Erzeuger signiert vor Übergabe. Erzeuger versendet Datensatz an Beförderer. Beförderer Freiheitsgrad - nachträgliche Bestätigung: Signatur des Beförderers darf noch nach Übernahme, muss aber spätestens zum Zeitpunkt der Übergabe an Entsorger erfolgen. Vgl. 19 Abs. 2 NachwV. Aktion: Muss zwischen Erzeuger und Beförderer schriftlich vereinbart sein. Ist bei Aufforderung der Behörde vorzulegen! Zulässig ab: Zulässig bis: Als dauerhafte Lösung zugelassen! Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

12 12 Zusammenfassung und Ausblick : Informationsveranstaltung der : Entsorger und Behörden wenden e-nachwv obligatorisch an. Abfallerzeuger erstellen/ändern Entsorgungsnachweise und Begleitscheine auf Basis e-nachwv elektronisch. Das Hybridverfahren ist zeitlich befristet für Abfallerzeuger und Beförderer zulässig. Nachträgliche Signatur des Beförderers wird zugelassen. Abfallerzeuger und Beförderer können fakultativ elektronisch signieren : Abfallerzeuger und Beförderer signieren elektronisch. Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

13 13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zu Ihrer Verfügung! Sandstraße Chemnitz Tel.: 0371 / Fax: 0371 / info@becker-umweltdienste.de Homepage: Dr. Steffen Kurth Tel. 0371/

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