Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH
|
|
- Lennart Hafner
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Allgemeine Einkaufsbedingungen OTTO BOCK Healthcare Products GmbH 1 Geltungsbereich; Vertragsabschluss 1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Allgemeine Einkaufsbedingungen ) gelten für alle Leistungen des Zulieferers an Otto Bock Healthcare Products GmbH (im Folgenden kurz OTTO BOCK ), soweit nicht eine schriftliche Vereinbarung mit dem Zulieferer etwas anderes bestimmt. Der Zulieferer erkennt diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen durch Annahme der Bestellung an. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 2. Ein Vertrag kommt mit Eingang der schriftlichen Annahme der Bestellung (auch per Fax oder ) innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch 10 Werktage nach Absendung der Bestellung zustande. Eine verspätet eingehende Annahme gilt als neues Angebot. OTTO BOCK widerspricht bereits jetzt der Geltung einer Annahme mit Änderung des Preises, der Zahlungsbedingungen und der Warenbeschaffenheit sowie Ort und Zeit der Lieferung. 3. Mit Annahme bestätigt der Zulieferer die Prüfung der Bestellung auf technische Unklarheiten, insbesondere im Falle der Verwendung der Nomenklatur des Zulieferers. 1 / 6
2 4. Gewähren gesetzliche Regelungen weitergehende Rechte als sie OTTO BOCK nachfolgend zustehen, so ersetzen diese insoweit diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen. 2 Preise, Zahlung 1. Die der Bestellung zugrundeliegenden Preise sind Festpreise. 2. Die Zahlung erfolgt 30 Werktage mit 3 % Skonto oder 60 Werktage netto nach Eingang der Rechnung, sofern nicht individuell Abweichendes vereinbart ist. Die Zahlung erfolgt rechtzeitig, wenn OTTO BOCK die Zahlung fristgemäß veranlasst. 3. Im Falle gerechtfertigter Reklamationen ist OTTO BOCK zur Zurückbehaltung des gesamten noch ausstehenden Entgelts berechtigt. 3 Liefertermine 1. Die in der Bestellung angegebenen Liefertermine sind verbindlich und beziehen sich auf den Zeitpunkt des Wareneingangs bei OTTO BOCK. Für die Fristberechnung gilt das Bestelldatum. 2. Erkennt der Zulieferer die Gefahr der von ihm zu vertretenden Nichteinhaltung von Lieferterminen, so hat er OTTO BOCK unverzüglich schriftlich zu informieren. 3. Bei Verzug ist OTTO BOCK nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen, im Regelfall nicht länger als 14 Werktage dauernden Nachfrist zum Liefertermin, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und durch Ersatzbeschaffung entstehende Mehrkosten ersetzt zu verlangen oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu fordern. 4. Es bleibt OTTO BOCK vorbehalten, im Fall des Verzugs unabhängig vom Verschulden einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 2 / 6
3 0,5 % des Lieferwertes je angefangener Woche, jedoch nicht mehr als 10 % der gesamten Liefersumme zu verlangen, wobei weitergehende gesetzliche Ansprüche vorbehalten bleiben. Ein geleisteter pauschalierter Schadenersatz wird auf gesetzliche Schadenersatzansprüche angerechnet. Dem Zulieferer steht es frei nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 4. Die Annahme einer verzögerten Leistung bedeutet nicht den Verzicht auf Ansprüche durch OTTO BOCK. 4 Lieferung, Verpackung, Gefahrtragung 1. Die Produkte sind frei Haus einschließlich Verpackung zu liefern, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart. 2. Die Durchführung einer Teillieferung bedarf der Zustimmung durch OTTO BOCK. 3. Der Zulieferer hat fachgerecht entsprechend der Produktbeschaffenheit und der gewählten Beförderungsart auf seine Kosten zu verpacken. 4. Mangels ausdrücklicher anderer Vereinbarung trägt der Zulieferer die Kosten und das Risiko des Transportes. Das Risiko des Verlustes oder der Beschädigung geht erst mit Übergabe an OTTO BOCK auf OTTO BOCK über. 5 Produktbeschaffenheit, Gewährleistung 1. Der Zulieferer leistet für die in der Bestellung vorgegebene Beschaffenheit Gewähr; dort gesondert hervorgehobene Merkmale gelten als zugesicherte Eigenschaften. Diese vertragliche Beschaffenheit bestimmt sich nach dem Maßstab des Stands von Wissenschaft und Technik. Die Produkte haben auch ohne 3 / 6
4 gesonderten Hinweis den einschlägigen europäischen Vorschriften, ihren nationalen Umsetzungsregelungen sowie den entsprechenden technischen Normen in vollem Umfang zu entsprechen, auch wenn auf Grundlage dieser Vorschriften keine Konformitätsbewertung notwendig sein sollte. 2. Der Zulieferer sichert zu, dass die gelieferten Produkte keine gewerblichen Schutzrechte Dritter verletzen. Dieser Zusicherung bedarf es nicht im Falle der Auftragsfertigung für OTTO BOCK. 3. Weichen die gelieferten Produkte von 5 Z. 1 und Z. 2 ab, so kann OTTO BOCK wahlweise Austausch oder Reparatur oder Preisminderung oder die Aufhebung des Vertrages verlangen, alternativ kann OTTO BOCK auch Schadenersatz geltend machen. OTTO BOCK ist nicht zur Mängelrüge verpflichtet. 4. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Eingang der vollständigen Lieferung bei OTTO BOCK. 6 Produkthaftung Im Fall eines Regresses beim Zulieferer aufgrund eines von ihm zu verantwortenden Produktfehlers hat der Zulieferer OTTO BOCK auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Rechtsverfolgungskosten zu ersetzen. 7 Muster, Zeichnungen und Modellschutz 1. Unterlagen aller Art wie insbesondere Zeichnungen, Muster, Prototypen oder Datenträger, die OTTO BOCK zur Verfügung stellt, bleiben unser geistiges Eigentum und dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie sind nach Aufforderung kostenlos zurückzusenden. 2. Produkte, die nach den von OTTO BOCK übermittelten Unterlagen oder mit beigestellten Werkzeugen gefertigt werden, dürfen vom 4 / 6
5 Zulieferer nicht selbst verwendet werden. Der Zulieferer darf sich nicht mittelbar oder unmittelbar am Nachbau dieser Produkte oder am Vertrieb nachgebauter Produkte beteiligen. 8 Eigentum am Werkzeug Beigestelltes Werkzeug bleibt Eigentum von OTTO BOCK. Der Zulieferer hat dieses getrennt zu lagern und darf es nur zur Fertigung von OTTO BOCK Produkten verwenden. Er haftet ohne Verschulden für Wertminderung oder Verlust und wird diese entsprechend versichern. Die Kosten der Verwahrung sind durch den Preis für die auf dem Werkzeug erstellten Produkte abgegolten. 9 Betriebs- und Geschäftsgeheimnis Der Zulieferer ist verpflichtet, Bestellungen von OTTO BOCK und die damit zusammenhängenden kaufmännischen und technischen Einzelheiten als Betriebs- und Geschäftsgeheimnis zu behandeln. 10 anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel 1. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Bestimmungen des UN- Kaufrechts finden keine Anwendung. 2. Erfüllungsort ist der Sitz von OTTO BOCK. 3. Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht am Sitz von OTTO BOCK vereinbart. OTTO BOCK ist aber auch berechtigt, am Hauptsitz des Zulieferers zu klagen. 4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Lieferanten einschließlich dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen ganz oder 5 / 6
6 teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Stand, / 6
Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich
Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH 1 Geltungsbereich (1) Unsere AGB gelten für den Einkauf von Waren und die Beauftragung von Leistungen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Lieferanten
Mehr1 Geltungsbereich. 3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von 14 Abs. 1 BGB.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Herrn Torsten Däbler 1 Geltungsbereich Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen
MehrDie nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt.
1. Geltungsbereich Die nachfolgenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Bestellungen der W. Müller GmbH, nachfolgend Müller genannt. Mit Abschluss des Vertrages erkennt der
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54
1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr
MehrALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN 1. ALLGEMEINES: 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir als Käufer oder Besteller von Produkten oder Leistungen abschließen, soweit nicht ausdrücklich
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 1) Allgemeines Geltungsbereich Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die der Verein ÖSTERREICHISCHER BIOMASSE-VERBAND (im folgenden kurz
MehrALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN. der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik
ALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN der Drölle GmbH Stanz- und Umformtechnik 1 Allgemeines 1. Nachstehende Bedingungen gelten für die Herstellung, den Einkauf und die Lieferung von uns eingekaufter Erzeugnisse
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen CureVac AG und CureVac Produktions GmbH (Version 1 / Gültig ab )
Allgemeine Einkaufsbedingungen CureVac AG und CureVac Produktions GmbH (Version 1 / Gültig ab 01.04.2017) Unsere Bestellung erfolgt unter der ausschließlichen Geltung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der ComS.I.T. Distribution GmbH 1 Allgemeines- Geltungsbereich (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
MehrWerkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -
Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten
Mehr1.2 Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern gem. 14 (BGB).
. Allgemeines Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenste hende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedin gungen des Lieferanten erkennen wir nicht an,
Mehr4. Termine und Lieferverzug 4.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich und müssen genau eingehalten werden. Maßgeblich hierfür ist der Einga
Ferd. Haecker KG August 2011 Einkaufsbedingungen 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr (Lieferungen und Leistungen) mit dem Lieferanten, auch wenn nicht
MehrAllgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen der WODE GmbH, nachfolgend Verkäufer genannt und dem Käufer abgeschlossenen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Nadella GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Nadella GmbH 1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Binder GmbH, DE Tuttlingen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Binder GmbH, DE-78532 Tuttlingen Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Bestellungen und Aufträge, sofern es sich beim Lieferanten um einen Unternehmer
MehrEinkaufsbedingungen. 1 Allgemeines
Einkaufsbedingungen 1 Allgemeines 1. Es gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
MehrEinkaufs- und Lieferbedingungen. 1. Allgemeines
Einkaufs- und Lieferbedingungen 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der miromatic GmbH (nachfolgend Besteller) und dem Verkäufer, sowie für alle sonstigen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ALOIS GRUBER, 05.04.1933 LKW-BAUSTELLEN-REIFENWASCHANLAGEN A-5611 GROSSARL 17 1 1. Präambel: Herr Alois Gruber (Verkäufer) hat Reifenwaschanlagen entwickelt und dazu Bauanleitungen
MehrEinkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
MehrAGB - Verkauf. Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf
Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen - Verkauf 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Lieferbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur, wenn
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, Oberstdorf. 1. Geltungsbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gitarrenbaumeisters Florian Jäger, Im Steinach 12, 87561 Oberstdorf 1. Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle dem Gitarrenbaumeister Florian Jäger
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Fritz Schmidt Metallgießerei GmbH & Co. KG
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fritz Schmidt Metallgießerei GmbH & Co. KG 1. Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr mit dem Lieferanten
MehrEinkaufsbedingungen. II. Bestellung und Auftragsbestätigung
Einkaufsbedingungen I. Diese Einkaufsbedingungen gelten für den Leistungsbezug vom Lieferanten oder anderen Auftragsnehmern (nachfolgend gemeinsam Lieferant genannt) auch wenn sie bei späteren Verträgen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen (AEB)
Allgemeine Einkaufsbedingungen (AEB) 1 Allgemeines 1. Die nachstehenden AEB der AZ Intec GmbH, Olbernhau, gelten für alle Verträge, Bestellungen und Leistungen unserer Lieferanten. Wir bestellen Lieferungen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Crane Process Flow Technologies GmbH, Düsseldorf
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Crane Process Flow Technologies GmbH, Düsseldorf 1 Allgemeines- Geltungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
MehrALLGEMEINE EINKAUFSBEDINGUNGEN
Bischof + Klein SE & Co. KG 1. Geltung der Einkaufsbedingungen Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Bischof + Klein SE & Co. KG ( B+K ) gelten ausschließlich. Mit der Annahme einer Bestellung erkennt
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen
1 Geltung Allgemeine Einkaufsbedingungen (1) Alle Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und Angebote unserer Lieferanten erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Lieferbedingungen. Diese sind Bestandteil
Mehrder Firma ARTec360 GmbH im Folgenden ARTec genannt Stand:
Seite 1 von 5 der Firma 1 Geltung der Bedingung 1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für das Erbringen von Dienstleistungen durch ARTec und Ihren Partnern. 1.2 Unsere gelten ausschließlich, entgegenstehende
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Quadrant Cable Protection Systems AG / Symalit AG
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Quadrant Cable Protection Systems AG / Symalit AG 1. ALLGEMEINES 1.1 Diese Einkaufsbedingungen sind auf alle Bestellungen von Quadrant Cable Protection Systems AG / Symalit
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen Wilhelm Jungermann GmbH, nachstehend Wilhelm Jungermann genannt Stand 01/2012 1. Geltungsbereich 1.1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungen und
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen KRONPRINZ GmbH, Solingen 1. Vertragsabschluss Angebote des Lieferanten sind für den Besteller kostenlos. Bestellung, Vereinbarungen und Änderung sind nur verbindlich, wenn
MehrEinkaufsbedingungen. Telefon Telefax (0) (0)
Carl Geringhoff GmbH & Co. KG Gersteinstraße 18 D-59227 Ahlen Telefon Telefax E-Mail +49 (0) 2382 9814-0 +49 (0) 2382 9814-40 info@geringhoff.de www.geringhoff.de Einkaufsbedingungen Vorwort. Die Geringhoff
MehrGuave Studios GmbH. Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive
Guave Studios GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen Guave Interactive A. Allgemeine Bestimmungen 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB ) gelten für sämtliche gegenwärtigen
MehrKaufvertrag. 1 Pflichten des Verkäufers. 1a Kaufgegenstand. 1b Erfüllungsort und Gefahrtragung. 1c Lieferzeit bzw. -termin
Kaufvertrag zwischen , nachfolgend «Verkäufer», und , nachfolgend «Käufer». 1 Pflichten des Verkäufers 1a Kaufgegenstand Der Verkäufer verkauft dem Käufer
MehrIII. Besondere Vertragsbedingungen
Beschaffung von Überlandniederflurlinienbussen mit Dieselmotoren für den öffentlichen Verkehr durch die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH (Vergabestelle) Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen
MehrKaufvertrag. Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer,
zwischen Kaufvertrag Keller Maschinen AG, Basel, Schweiz, nachfolgend Verkäufer, und RT Müller GmbH, Hamburg, Deutschland nachfolgend Käufer. I. Pflichten des Verkäufers A. Kaufgegenstand Der Verkäufer
MehrNTEC. Schul terschraube ISO September 201 5
NTEC 10601 Schul terschraube ISO 7379 September 201 5 Mit dieser Preisliste werden alle vorhergehenden Versionen ungültig. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, die Sie auf www.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Firma Gillich Tools. Sie liegen allen Geschäften zugrunde, die mit Gillich Tools getätigt werden. Anderslautende
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Hysalma Hygiene Sales + Marketing GmbH
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Hysalma Hygiene Sales + Marketing GmbH 1 Allgemeines Geltungsbereich (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT )
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER LIMELIGHT VERANSTALTUNGSTECHNIK GmbH ( LIMELIGHT ) 1. Haftung a. Limelight haftet für unmittelbare oder mittelbare Schäden und/oder Folgeschäden und /oder Verschuldens
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Heizöl- und Diesellieferungen I. ALLGEMEINES Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kunden. Ergänzende und diese AGB abändernde Vereinbarungen gehen
Mehr(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines, Kundenkreis (1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen, welche nicht über unseren Online-Shop abgewickelt
Mehr08.10.2008 Gambio GX Adminbereich
Allgemeine Geschäftsbedingungen: teldv Onlineshop teldv Lohstr. 160 45359 Essen - im folgenden teldv Onlineshop genannt - 1. Allgemeines/Geltung Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Lieferungen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen Allgemeine Einkaufsbedingungen DAKA Entsorgungsunternehmen GmbH & Co. KG Allgemein Von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur im Falle unserer ausdrücklichen,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen I. Allgemeines A. Die Firma Meller Textildruck GmbH kauft, verkauft und veredelt Textilien ausschließlich unter nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie sind
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. 2 Auftragserteilung und Leistung
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Wirkungsbereich Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren Kunden, im Folgenden als "Klienten" bezeichnet. Die
MehrMuster eines Kaufvertrages (für bewegliche Sachen)
Muster eines Kaufvertrages (für bewegliche Sachen) K A U F V E R T R A G (über sukzessive Lieferung beweglicher Sachen) Zwischen der Firma.. mit Sitz in und - nachfolgend Käufer genannt - der Firma mit
MehrHardware-Kaufvertrag
1 Hardware-Kaufvertrag zwischen der Landesbank Baden-Württemberg 70144 Stuttgart - nachfolgend Auftraggeber/LBBW genannt - und Firma und Name PLZ und Ort - nachfolgend Auftragnehmer genannt - 2 1 VERTRAGSGEGENSTAND
MehrMaßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschluss gültige Fassung.
1 Allgemeines - Geltungsbereich (1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen von Kunden über Telefon, per Fax, über Internet (online-shop), per e-mail oder per Post bei
MehrKAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN. Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m
KAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m im Folgenden kurz VERKÄUFER genannt, einerseits und [Name]
MehrVertragsgestaltung: Der Kaufvertrag. Dr. Naoki D. Takei
Vertragsgestaltung: Der Kaufvertrag Dr. Naoki D. Takei Inhalt/ Arten Inhalt: Verpflichtung des Verkäufers, dem Käufer gegen Bezahlung des Kaufpreises den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm daran Eigentum
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen EINKAUF der KGW Schweriner Maschinen- und Anlagenbau GmbH (Stand: 11/2015)
Wismarsche Str. 380 Allgemeine Geschäftsbedingungen EINKAUF der KGW Schweriner Maschinen- und Anlagenbau GmbH (Stand: 11/2015) 1 Geltungsbereich (1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen EINKAUF sind
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferungen und Leistungen jeder Art im Bereich der Stadtwerke Heidenheim Aktiengesellschaft Unternehmensgruppe
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Lieferungen und Leistungen jeder Art im Bereich der Stadtwerke Heidenheim Aktiengesellschaft Unternehmensgruppe 1. Geltungsbereich 1.1 Für Lieferungen und Leistungen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen
1 Geltung der Vertragsbedingungen (1) Für die Durchführung von Exhouse- u. Inhouse Schulungen sowie für vorvertragliche Schuldverhältnisse gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
MehrALLGMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltungsbereich Für alle Bestellungen in unserem Onlineshop gelten nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen. Von diesen AGBs abweichende Bedingungen werden von der Weingut Kiss nicht anerkannt und
MehrAGB s. Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer. 1. Geltungsbereich...
Allgemeine Geschäftsbedingungen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Übernehmer Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 2 2. Auftragserteilung... 2 3. Gewährleistung und Nachbesserung...
MehrDie von vivify gegenüber dem Kunden zu erbringenden Leistungen sind in einem separaten Vertrag zu regeln und näher zu spezifizieren.
Dr. Christina Schmickl Am Mühlkanal 25 60599 Frankfurt am Main Phone +49 (0)69.26 49 46 14 Fax +49 (0)69.26 49 46 15 Mobile +49 (0)151.55 10 38 48 Allgemeine Geschäftsbedingungen von vivify consulting
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dr. Bock Coaching Akademie 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Dr. Bock Coaching Akademie, Dr. Petra Bock, (nachfolgend
MehrEinkaufsbedingungen -Stand Juni I. Allgemeines
Einkaufsbedingungen -Stand Juni 2005- I. Allgemeines Unsere Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des 310 Abs. I BGB. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
MehrEINKAUFSBEDINGUNGEN DER WALTER AUTOMOBILTECHNIK GMBH
Allgemeine Geschäftsbedingungen EINKAUFSBEDINGUNGEN DER WALTER AUTOMOBILTECHNIK GMBH 1. Lieferbedingungen Für unsere Bestellungen gelten soweit im Einzelnen nicht anders vereinbart ist ausschließlich die
MehrALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN GIKO Verpackungen GmbH
ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN GIKO Verpackungen GmbH 1 GELTUNGSBEREICH UND UMFANG 1.1 Diese Bedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge, mit welchen wir Waren verkaufen.
Mehr2. Die Bereitstellung des gelieferten Materials erfolgt in elektronischer Form
I. Allgemeines Folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit der Firma "DC Mediengestaltung UG (haftungsbeschränkt)" (folgend "DC Mediengestaltung") und aller daraus
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh
Allgemeine Geschäftsbedingungen der GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh GiS Gesellschaft für Informatik und Steuerungstechnik mbh Höllochstrasse 1 D-73252 Lenningen Tel. +49 (0)7026
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Bloom-Trading GmbH, Dr. Otto Zimmermannstraße 9, 2380 Perchtoldsdorf, im Folgenden kurz Handelsagentur genannt I. Geltung Die Leistungen und Angebote der Handelsagentur
MehrBesondere Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen Offenes Verfahren Beschaffung von Niederflurbussen mit Anhängern für Stadtverkehr Emden GmbH Datum: 14. März 2017 Seite 2 von 5 1. Vereinbarte Beschaffenheit Die vereinbarte
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich (1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen der nitschmahler&friends GmbH (nachfolgend nitschmahler&friends
MehrAllgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, Bremen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der TECNOLUMEN GmbH & Co. KG Lötzener Straße 2 4, 28207 Bremen I. Geltungsbereich Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle mit BRIOLETT e.u., Fasangartengasse 101/1/4, 1130 Wien, Österreich, geschlossenen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
R I M A N N GmbH & Co. KG Pietätgrosshandel Turmstraße 135 36093 Künzell Tel.: 06 61 / 67 92 70 Fax: 06 61 / 6 79 27 21 kontakt@rimann-fulda.de Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines 1.1. Unsere
MehrEinkaufsbedingungen der MRS Electronic GmbH & Co. KG
Einkaufsbedingungen der MRS Electronic GmbH & Co. KG 1 Geltungsbereich Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich, auch für alle künftigen Verträge mit dem Lieferanten, wenn dieser mit ihrer Geltung
MehrMietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, Straßenhaus
Mietbedingungen für Baustellen- und Verkehrsabsicherungsgeräte der Firma Sauer GmbH & Co. KG Kirschbüchel 5, 56587 Straßenhaus I. Geltung der Bedingungen Unsere Mietbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen National der BAG electronics GmbH. (Stand August 2013) 1 Allgemeines Geltungsbereich
Allgemeine Einkaufsbedingungen National der BAG electronics GmbH (Stand August 2013) 1 Allgemeines Geltungsbereich 1. Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
MehrEinkaufsbedingungen. 1 Geltungsbereich, Allgemeines
Tel +49 40 658 72 0 Fax +49 40 658 72 200 Einkaufsbedingungen 1 Geltungsbereich, Allgemeines Geschäftsführer: Norbert Peschen HR-Nr.: B 1588 Köln www.omya-hamburg.de info@omya-hamburg.de (1) Diese Einkaufsbedingungen
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen, Stand November 2011, der Greiner GmbH & Co. KG, Breitenackerweg 4, 75180 Pforzheim
Allgemeine Einkaufsbedingungen, Stand November 2011, der Greiner GmbH & Co. KG, Breitenackerweg 4, 75180 Pforzheim 1 Anwendungsbereich, Geltung (1) Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen regeln die Erbringung
MehrEGELHOF Einkaufsbedingungen
EGELHOF Einkaufsbedingungen 1 Geltung Unsere Bestellungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Einkaufsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Abweichende Vereinbarungen
MehrAllgemeine Einkaufs und Bestellbedingungen der Firma Consul Werkstattausrüstung GmbH, Halver.
Allgemeine Einkaufs und Bestellbedingungen der Firma Consul Werkstattausrüstung GmbH, 58553 Halver. 1. Aufträge (1)Bestellungen sind nur verbindlich, wenn sie unseren ordnungsgemäß unterschriebenen Bestellvordrucken
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen (Einkaufsbedingungen) der Thermopell Hagenow GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Einkaufsbedingungen) der Thermopell Hagenow GmbH & Co. KG 1 Allgemeines, Geltungsbereich (1) Die nachstehend geregelten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Thermopell
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erstattung von Gutachten 1) Geltung Die Rechtsbeziehungen des Sachverständigen zum Auftraggeber bestimmen sich nach den folgenden Vertragsbedingungen. Davon abweichende
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Geltung Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der SOBOS GmbH, FN 457672y, Regau 14, 4550 Kremsmünster, Österreich (fortan
MehrLiefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH
Liefer- und Zahlungsbedingungen der Schübeler Technologies GmbH I. Geltungsbereich 1. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle zwischen dem Käufer und uns geschlossenen Verträge
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fensterbau Berkes GmbH Stand:01/17
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Fensterbau Berkes GmbH Stand:01/17 1. Anwendungsbereich Diese allgemeinen Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Bei Unwirksamkeit einzelner
MehrLIEFERANTEN- VEREINBARUNG
LIEFERANTEN- VEREINBARUNG abgeschlossen zwischen Austria Bau Tirol und Vorarlberg Handels GmbH Dörrstraße 85 6020 Innsbruck im Folgenden kurz Austria Bau T & V genannt einerseits und Fa. Muster UID-Nr.:
MehrBeilage 4: Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
Beilage 4: Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Die nachstehenden Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für die rechtlichen Beziehungen zwischen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Mettler-Toledo GmbH, Giessen
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Mettler-Toledo GmbH, Giessen 1. Abschluß des Vertrages, Angebote, Schriftformklausel, Bestellungen 1.1. Dem Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und Mettler-Toledo liegen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Allgemeines von JERO GBR, Kaiser-Friedrich-Promenade, 61348 Bad Homburg v.d.h, Geschäftsführer Eileen von Schüssler und Jessica Sepold, info@vonjero.de (nachfolgend von
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
AGB S.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1 Allgemeines 1.1 Alle Leistungen der erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen,
MehrAllgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen I. Allgemeines 1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Fahnen Zintl (im folgenden Verkäufer ) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
MehrA L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N
A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N 1. Angebot: Unser Angebot ist unverbindlich. Mit der Annahme des Angebots akzeptiert der Käufer unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen
I. Geltung dieser Bedingungen 1. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen im Einzelfall kommen Verträge mit uns ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zustande. Mit der Erteilung des
MehrEinkaufsbedingungen der Firma Erdenwerk Mannheim GmbH Stand: Februar 2016
16.02.2016/CY/bo/eg 1. Geltungsbereich Einkaufsbedingungen der Firma Erdenwerk Mannheim GmbH Stand: Februar 2016 1.1 Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle unsere Einkäufe. Sie gelten nicht für die
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss/Vertragssprache 3. Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen 4. Liefer- und Versandbedingungen
Mehr- im Folgenden als SPOBU bezeichnet - - im Folgenden als Nutzer bezeichnet -
WERKZEUGLEIHVERTRAG zwischen der Firma Spohn & Burkhardt GmbH & Co. KG Mauergasse 5 D-89143 Blaubeuren - im Folgenden als SPOBU bezeichnet - und der Firma - im Folgenden als Nutzer bezeichnet - wird folgender
MehrAllgemeines Geltungsbereich. 1. Käufer. 2. Vertragsschluss, Storno. 3. Preis, Aufrechnung, Versandkosten und Lieferung
Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen Allgemeines Geltungsbereich Diese Bedingungen der Metzgerei Grosse Mannheim gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen
Mehr2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma JT-Technik Stand: 01.08.2012 Disternicher Str.24, 53909 Zülpich, 0177/2667104, info@jt-technik, StrNr.: 209/5141/1516 1 Geltungsbereich 1.1
Mehr(2) Angebote des Lieferanten oder Kostenvoranschläge sind für uns kostenfrei.
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Glatfelter Dresden GmbH (gültig ab 1. September 2013) 1 Geltung der Bedingungen (1) Wir bestellen, beauftragen und erwerben ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen.
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Ineltek GmbH
INELTEK GmbH - Hauptstrasse 45-89522 Heidenheim Stand: Juni 2010 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Ineltek GmbH 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1. Für alle Bestellungen für Ineltek GmbH im folgenden Ineltek
Mehr