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1 Sitzung des Gemeinderates vom Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe wurden folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom der Öffentlichkeit bekannt gegeben: 1. Vergabe des Auftrags für die Erneuerung der Steuerung für die Heizungsanlage in der Mehrzweckhalle Sauerlach, gemäß Kostenangebot an die Firma Stephan Pongratz Haustechnik e. K., Hohenwarth, zum Bruttoangebotspreis von ,27. Die Beschlussfassung erfolgte mit 1 Gegenstimme. 2. Vergabe des Auftrags für die Lüftungsarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Valentin Eder GmbH & Co, Otterfing, zum Bruttoangebotspreis von , Vergabe des Auftrags für die Sanitärarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Ernst Wagner GmbH, Rosenheim, zum Bruttoangebotspreis von , Vergabe des Auftrags für die Heizungsarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Ernst Wagner GmbH, Rosenheim, zum Bruttoangebotspreis von , Vergabe des Auftrags für die Dämmarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Valentin Eder GmbH & Co, Otterfing, zum Bruttoangebotspreis von , Vergabe des Auftrags für die Elektroarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Elektroanlagenbau Süd GmbH, Kirchheim, zum Bruttoangebotspreis von , Vergabe des Auftrags für die Estricharbeiten im Zuge der Erweiterung der Friedrich-von- Aychsteter-Grundschule, gemäß Kostenangebot an die Firma Bantscheff Estrichböden GmbH, Trostberg, zum Bruttoangebotspreis von , Vergabe des Auftrags für die Erweiterung der elektronischen Schließanlage im Zuge der Erweiterung der Friedrich-von-Aychsteter-Grundschule, gemäß Kostenangebot an die Firma ISGUS-Bavaria GmbH, Warngau, zum Bruttoangebotspreis von ,25. Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH Wirtschaftsplan 2018 In seiner Sitzung am hat der Aufsichtsrat der Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH vom Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen und diese einstimmig gebilligt. Auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH stimmte der Gemeinderat dem vorliegenden Wirtschaftsplan der Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH für das Wirtschaftsjahr 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre einstimmig zu. 1

2 Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre Der Gemeinderat beschloss mit 19:1 Stimmen, die Finanzplanung (Finanzplanung mit Investitionsprogramm) für die Jahre mit den nachstehenden Abschlussziffern aufzustellen: Im Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen und dem Saldo (Jahresergebnis) Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit und einem Saldo von und einem Saldo von c) aus Finanzierungstätigkeit mit und einem Saldo von d) und dem Saldo des Finanzhaushalts Beratung über den Haushalt 2018 und Erlass der Haushaltssatzung Der Gemeinderat beschloss vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, mit 19:1 Stimmen, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan festzusetzen, der wie folgt schließt: Haushaltssatzung der Gemeinde Sauerlach 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt 2

3 1. im Ergebnishaushalt mit Erträge von ,00 Aufwendungen von ,00 und dem Saldo (Jahresergebnis) von ,00 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit von ,00 von ,00 und einem Saldo von ,00 von ,00 von ,00 und einem Saldo von ,00 c) aus Finanzierungstätigkeit mit von ,00 von ,00 und einem Saldo von ,00 d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von ,00 ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,00 neu festgesetzt. 2 3 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v. H. b) für die Grundstücke (B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 295 v. H. 4 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 6 Weitere Vorschriften, die sich auf die Erträge, Aufwendungen, und 3

4 (so. z.b. 25und 26 KommHV-Doppik) und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen. 7 Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Studienstiftung Sohr, Arget - Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre Der Gemeinderat beschloss mit 20:0 Stimmen, die Finanzplanung (Finanzplanung mit Investitionsprogramm) der Studienstiftung Sohr, Arget, für die Jahre mit den nachstehenden Abschlussziffern aufzustellen: Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Im Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen und dem Saldo (Jahresergebnis) Im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit und einem Saldo von und einem Saldo von c) aus Finanzierungstätigkeit mit und einem Saldo von d) und dem Saldo des Finanzhaushalts Studienstiftung Sohr, Arget - Beratung über den Haushalt 2018 und Erlass der Haushaltssatzung 4

5 Der Gemeinderat beschloss vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, mit 20:0 Stimmen, die nachstehende Haushaltssatzung der Studienstiftung Sohr, Arget, zu erlassen und den Haushaltsplan festzusetzen, der wie folgt schließt: Haushaltssatzung der Studienstiftung Sohr, Arget, für das Haushaltsjahr Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit Erträge von 3.700,00 Aufwendungen von 3.670,00 und dem Saldo (Jahresergebnis) von 30,00 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit von 2.300,00 von 3.670,00 und einem Saldo von ,00 von 0,00 von 0,00 und einem Saldo von 0,00 c) aus Finanzierungstätigkeit mit von 0,00 von 0,00 und einem Saldo von 0,00 d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von ,00 ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 2 3 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von werden nicht beansprucht. 4 5 Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. 5

6 Bauantrag zur Nutzungsänderung und zum Umbau der Mehrzweckhalle Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bauantrag zur Nutzungsänderung und zum Umbau der bestehenden Mehrzweckhalle, auf dem Grundstück Am-Otterloher-Feld 2 in Sauerlach, und stimmte diesem zu. Beschlussfassung erfolgte mit 1 Gegenstimme. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sachlicher Teilflächennutzungsplan Konzentrationszone Kiesabbau Der Gemeinderat billigte die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgearbeitete 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sachlicher Teilflächennutzungsplan Konzentrationszone Kiesabbau, mit Erläuterungs- und Umweltbericht in der Fassung vom Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Beteiligungsverfahren gemäß Baugesetz durchzuführen. Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Bebauungsplan Nr. 78 Ortsrand Finkenweg Der Gemeinderat hat von den eingegangenen Anregungen und Bedenken im Verfahren gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 78 Finkenweg, gefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, in der Fassung vom , mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom , Kenntnis genommen. Im Nachgang zu den bereits im Bau- und Umweltausschuss am behandelten Stellungnahmen nahm der Gemeinderat zum Schreiben der Eberl Beteiligungs GmbH & Co. KG vom wie folgt Stellung: Ein für die Gemeinde hoch zu gewichtendes städtebauliches Ziel ist der Landschaftsschutz. Es soll durch eine teilweise Bebauung einerseits und die Unterbrechung der geplanten Bebauung mittels Festsetzung einer Grünfläche auf dem Flurstück 70/3 der Gemarkung Arget andererseits, die charakteristische Verzahnung des Siedlungskörpers mit der freien Landschaft am westlichen Ortsrand von Arget sichergestellt und weiterentwickelt werden. Der Übertritt vom Finkenweg in die offene Landschaft, der durch den erhaltenswerten Baum markiert wird, kann hierdurch teilweise erhalten werden. Die Gestaltung als private Grünfläche bleibt in erster Linie den Eigentümern überlassen und soll gleichzeitig Spielraum für eine künftige Gestaltung und Entwicklung geben. Eine spätere Überplanung mit maßvoller baulicher Entwicklung unter Einhaltung des städtebaulichen Ziel des Landschaftsschutzes ist jederzeit möglich. Eine Änderung der Planung ohne konkretes Ziel ist derzeit nicht veranlasst. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken im Verfahren gemäß 3 Abs. 2/ 4 Abs. 2 BauGB und billigte den von Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, gefertigten Bebauungsplan Nr. 78 Finkenweg, mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Beteiligungsverfahren gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen. Beschlussfassung erfolgte mit 2 Gegenstimmen. 6

7 Bebauungsplan Nr. 67a Bereich zwischen Lanzenhaarer Weg und Münchener Straße Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken im Verfahren gemäß 3 Abs. 1/ 4 Abs. 1 BauGB und billigte den von Architekturbüro U-Plan, Königsdorf, gefertigten Bebauungsplan Nr. 67a, Bereich zwischen Lanzenhaarer Weg und Münchener Straße mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Beteiligungsverfahren gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen. Der Satz Fernwärmeanschluss ist möglich wurde gestrichen. Beschlussfassung erfolgte mit 5 Gegenstimmen. 7

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