Sitzung des Gemeinderates vom
|
|
- August Beltz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Sitzung des Gemeinderates vom Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe wurden folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom der Öffentlichkeit bekannt gegeben: 1. Vergabe des Auftrags für die Erneuerung der Steuerung für die Heizungsanlage in der Mehrzweckhalle Sauerlach, gemäß Kostenangebot an die Firma Stephan Pongratz Haustechnik e. K., Hohenwarth, zum Bruttoangebotspreis von ,27. Die Beschlussfassung erfolgte mit 1 Gegenstimme. 2. Vergabe des Auftrags für die Lüftungsarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Valentin Eder GmbH & Co, Otterfing, zum Bruttoangebotspreis von , Vergabe des Auftrags für die Sanitärarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Ernst Wagner GmbH, Rosenheim, zum Bruttoangebotspreis von , Vergabe des Auftrags für die Heizungsarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Ernst Wagner GmbH, Rosenheim, zum Bruttoangebotspreis von , Vergabe des Auftrags für die Dämmarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Valentin Eder GmbH & Co, Otterfing, zum Bruttoangebotspreis von , Vergabe des Auftrags für die Elektroarbeiten im Zuge des Neubaus von zwei Mehrfamilienhäusern am Rudolf-Diesel-Ring, gemäß Kostenangebot an die Firma Elektroanlagenbau Süd GmbH, Kirchheim, zum Bruttoangebotspreis von , Vergabe des Auftrags für die Estricharbeiten im Zuge der Erweiterung der Friedrich-von- Aychsteter-Grundschule, gemäß Kostenangebot an die Firma Bantscheff Estrichböden GmbH, Trostberg, zum Bruttoangebotspreis von , Vergabe des Auftrags für die Erweiterung der elektronischen Schließanlage im Zuge der Erweiterung der Friedrich-von-Aychsteter-Grundschule, gemäß Kostenangebot an die Firma ISGUS-Bavaria GmbH, Warngau, zum Bruttoangebotspreis von ,25. Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH Wirtschaftsplan 2018 In seiner Sitzung am hat der Aufsichtsrat der Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH vom Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen und diese einstimmig gebilligt. Auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH stimmte der Gemeinderat dem vorliegenden Wirtschaftsplan der Zukunfts-Energie-Sauerlach GmbH für das Wirtschaftsjahr 2018 und der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre einstimmig zu. 1
2 Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre Der Gemeinderat beschloss mit 19:1 Stimmen, die Finanzplanung (Finanzplanung mit Investitionsprogramm) für die Jahre mit den nachstehenden Abschlussziffern aufzustellen: Im Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen und dem Saldo (Jahresergebnis) Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit und einem Saldo von und einem Saldo von c) aus Finanzierungstätigkeit mit und einem Saldo von d) und dem Saldo des Finanzhaushalts Beratung über den Haushalt 2018 und Erlass der Haushaltssatzung Der Gemeinderat beschloss vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, mit 19:1 Stimmen, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan festzusetzen, der wie folgt schließt: Haushaltssatzung der Gemeinde Sauerlach 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt 2
3 1. im Ergebnishaushalt mit Erträge von ,00 Aufwendungen von ,00 und dem Saldo (Jahresergebnis) von ,00 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit von ,00 von ,00 und einem Saldo von ,00 von ,00 von ,00 und einem Saldo von ,00 c) aus Finanzierungstätigkeit mit von ,00 von ,00 und einem Saldo von ,00 d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von ,00 ab. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf ,00 neu festgesetzt. 2 3 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 250 v. H. b) für die Grundstücke (B) 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 295 v. H. 4 5 (1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2018 zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf ,00 festgesetzt. 6 Weitere Vorschriften, die sich auf die Erträge, Aufwendungen, und 3
4 (so. z.b. 25und 26 KommHV-Doppik) und den Stellenplan beziehen, werden nicht aufgenommen. 7 Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Studienstiftung Sohr, Arget - Finanzplan mit Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre Der Gemeinderat beschloss mit 20:0 Stimmen, die Finanzplanung (Finanzplanung mit Investitionsprogramm) der Studienstiftung Sohr, Arget, für die Jahre mit den nachstehenden Abschlussziffern aufzustellen: Jahr Jahr Jahr Jahr Jahr Im Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen und dem Saldo (Jahresergebnis) Im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit und einem Saldo von und einem Saldo von c) aus Finanzierungstätigkeit mit und einem Saldo von d) und dem Saldo des Finanzhaushalts Studienstiftung Sohr, Arget - Beratung über den Haushalt 2018 und Erlass der Haushaltssatzung 4
5 Der Gemeinderat beschloss vorbehaltlich einer etwa erforderlichen Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde, mit 20:0 Stimmen, die nachstehende Haushaltssatzung der Studienstiftung Sohr, Arget, zu erlassen und den Haushaltsplan festzusetzen, der wie folgt schließt: Haushaltssatzung der Studienstiftung Sohr, Arget, für das Haushaltsjahr Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit festgesetzt; er schließt 1. im Ergebnishaushalt mit Erträge von 3.700,00 Aufwendungen von 3.670,00 und dem Saldo (Jahresergebnis) von 30,00 2. im Finanzhaushalt a) aus laufender Verwaltungstätigkeit mit von 2.300,00 von 3.670,00 und einem Saldo von ,00 von 0,00 von 0,00 und einem Saldo von 0,00 c) aus Finanzierungstätigkeit mit von 0,00 von 0,00 und einem Saldo von 0,00 d) und dem Saldo des Finanzhaushalts von ,00 ab. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 2 3 Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren werden nicht festgesetzt. Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von werden nicht beansprucht. 4 5 Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. 5
6 Bauantrag zur Nutzungsänderung und zum Umbau der Mehrzweckhalle Der Gemeinderat nahm Kenntnis vom Bauantrag zur Nutzungsänderung und zum Umbau der bestehenden Mehrzweckhalle, auf dem Grundstück Am-Otterloher-Feld 2 in Sauerlach, und stimmte diesem zu. Beschlussfassung erfolgte mit 1 Gegenstimme. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sachlicher Teilflächennutzungsplan Konzentrationszone Kiesabbau Der Gemeinderat billigte die vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München ausgearbeitete 16. Änderung des Flächennutzungsplanes sachlicher Teilflächennutzungsplan Konzentrationszone Kiesabbau, mit Erläuterungs- und Umweltbericht in der Fassung vom Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Beteiligungsverfahren gemäß Baugesetz durchzuführen. Beschlussfassung erfolgte einstimmig. Bebauungsplan Nr. 78 Ortsrand Finkenweg Der Gemeinderat hat von den eingegangenen Anregungen und Bedenken im Verfahren gemäß 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 78 Finkenweg, gefertigt vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, in der Fassung vom , mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom , Kenntnis genommen. Im Nachgang zu den bereits im Bau- und Umweltausschuss am behandelten Stellungnahmen nahm der Gemeinderat zum Schreiben der Eberl Beteiligungs GmbH & Co. KG vom wie folgt Stellung: Ein für die Gemeinde hoch zu gewichtendes städtebauliches Ziel ist der Landschaftsschutz. Es soll durch eine teilweise Bebauung einerseits und die Unterbrechung der geplanten Bebauung mittels Festsetzung einer Grünfläche auf dem Flurstück 70/3 der Gemarkung Arget andererseits, die charakteristische Verzahnung des Siedlungskörpers mit der freien Landschaft am westlichen Ortsrand von Arget sichergestellt und weiterentwickelt werden. Der Übertritt vom Finkenweg in die offene Landschaft, der durch den erhaltenswerten Baum markiert wird, kann hierdurch teilweise erhalten werden. Die Gestaltung als private Grünfläche bleibt in erster Linie den Eigentümern überlassen und soll gleichzeitig Spielraum für eine künftige Gestaltung und Entwicklung geben. Eine spätere Überplanung mit maßvoller baulicher Entwicklung unter Einhaltung des städtebaulichen Ziel des Landschaftsschutzes ist jederzeit möglich. Eine Änderung der Planung ohne konkretes Ziel ist derzeit nicht veranlasst. Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken im Verfahren gemäß 3 Abs. 2/ 4 Abs. 2 BauGB und billigte den von Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, gefertigten Bebauungsplan Nr. 78 Finkenweg, mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Beteiligungsverfahren gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen. Beschlussfassung erfolgte mit 2 Gegenstimmen. 6
7 Bebauungsplan Nr. 67a Bereich zwischen Lanzenhaarer Weg und Münchener Straße Der Gemeinderat nahm Kenntnis von der Beschlussfassung zu den eingegangenen Anregungen und Bedenken im Verfahren gemäß 3 Abs. 1/ 4 Abs. 1 BauGB und billigte den von Architekturbüro U-Plan, Königsdorf, gefertigten Bebauungsplan Nr. 67a, Bereich zwischen Lanzenhaarer Weg und Münchener Straße mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom Die Verwaltung wurde beauftragt, ein Beteiligungsverfahren gemäß den Vorschriften des Baugesetzbuches durchzuführen. Der Satz Fernwärmeanschluss ist möglich wurde gestrichen. Beschlussfassung erfolgte mit 5 Gegenstimmen. 7
Nummer 15. Schweinfurt, den Notdienste. Amtliche Bekanntmachung Teil I. Folgende Anlage ist Bestandteil dieses Amtsblattes:
AMTSBLATT Herausgegeben vom Landratsamt Schweinfurt Verantwortlich für den Inhalt: Der Landrat Verlag: Landratsamt Schweinfurt Telefon: 09721 / 55 0 E-Mail: amtsblatt@lrasw.de Schweinfurt, den 11.09.2017
MehrBekanntmachung. Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung Haushaltssatzung der Stadt Neustadt (Hessen) für das Haushaltsjahr 2011 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25. Februar 1952 (GVBl. I S. 11)
MehrAmtsblatt. Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 8 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.04.2017 41. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Jahresabschluss
MehrAmtsblatt. Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 17 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.09.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Inkrafttreten
MehrÖffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung 01 Haushaltssatzung der Gemeinde Egelsbach für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005
MehrAnschließend nichtöffentliche Sitzung
96 Stadt Cham Marktplatz 2 Anschließend nichtöffentliche Sitzung Sehr geehrte Frau Stadträtin, sehr geehrter Herr Stadtrat! Am Donnerstag,, 17.00 Uhr findet die 14. Sitzung des Stadtrates Cham im Langhaussaal
MehrVeröffentlichung: Inkrafttreten:
Veröffentlichung: 12.05.2016 Inkrafttreten: 13.05.2016 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Mehr- 1-2 Finanzen und Steuern
- 1 - --- Haushaltssatzung der Stadt Emden für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Stadt Emden in seiner Sitzung am 22.02.2017
MehrHaushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010
Haushaltssatzung der Stadt Angermünde für das Haushaltsjahr 2010 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.06.2010.folgende
MehrHaushaltssatzung. der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mülheim an der Mosel, Kreis Bernkastel-Wittlich, für das Haushaltsjahr 2015 Der Gemeinderat hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung
MehrAmtsblatt. Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 10 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 31.05.2016 40. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Satzung
Mehr2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21. I n h a l t. Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn;
60 Amtsblatt des Landkreises Altötting 2017 Donnerstag, 06. Juli 2017 Nr. 21 I n h a l t Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a.inn; Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan für
MehrAMTSBLATT für die Stadt Leuna
AMTSBLATT für die Stadt Leuna 6. Jahrgang Leuna, den 18. Mai 2015 Nummer 23 I N H A L T 1. Bekanntmachung der Sitzung des Ortschaftsrates Spergau am 26. Mai 2015 1 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
MehrHaushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016
BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der
MehrÖffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises für das Haushaltsjahr 2013
Amtliche Bekanntmachungen Hochtaunuskreis Landratsamt, Ludwig-Erhard-Anlage 1-5 61352 Bad Homburg v.d.h., Telefon 06172 / 99 90 Öffentliche Bekanntmachung der H A U S H A L T S S A T Z U N G des Hochtaunuskreises
MehrB. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 05 Dienstag, 15.03.2011 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer 65. Änderung des
MehrHaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom
Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom 22.06.2016 Der Verbandsgemeinderat von Kusel hat am 15.03.2016 auf Grund der 95 ff der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom
MehrStadt Lindau (Bodensee)
Stadt Lindau (Bodensee) Arr it/abt: 20 Vorlage für: am: Az.: 941/F 410.2 Datum: 03.12.2014 Drucksache: 1-131/2014 Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss Kulturausschuss X öffentliche Sitzung
MehrHaushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013
Veröffentlichungsdatum: 14.05.2013 Inkrafttreten: 15.05.2013 Haushaltssatzung der Hansestadt Wismar für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird
MehrAmtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Karlshafen Nr. 6/2015
Amtliche Bekanntmachung der Nr. 6/2015 Haushaltssatzung und Wirtschaftsplan und Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans der für das Haushaltsjahr 2014 1. Haushaltssatzung Aufgrund
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:
MehrA M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis
A M T S B L A T T für den Landkreis Berchtesgadener Land und die Städte, Märkte, Gemeinden und kommunalen Zweckverbände im Landkreis Herausgegeben vom Landratsamt Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall
MehrAMTSBLATT der Stadt Querfurt
AMTSBLATT der Stadt Querfurt 21. Jahrgang 20. 4. 2011 Nr. 6/2011 Inhalt Seite Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Querfurt 1 für das Haushaltsjahr 2011 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes 2011
Mehr42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am Nr. 8. Inhaltsverzeichnis
Amtsblatt für den Landkreis Lüneburg 42. Jahrgang Ausgegeben in Lüneburg am 02.06.2016 Nr. 8 Inhaltsverzeichnis A. Bekanntmachungen des Landkreises Lüneburg Bekanntmachung über den Diebstahl eines Dienstsiegels
MehrHaushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und Wirtschaftsplan des Abfallwirtschaftsbetriebes für das Haushaltsjahr
A m t s b l a t t Bekanntmachungen von Gemeinden und Zweckverbänden Hinweis einfügen / entfernen INHALT Nummer 6 13.04.2017 Seite Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises Fürstenfeldbruck und
MehrAMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 178. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 27. Juni 2013 37. Jahrgang / Nr. 25 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
MehrHaushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom
Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom 15.04.2016 Der Stadtrat hat auf Grund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert
MehrMuster 1 (zu 6 ThürKommDoppikG)
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... 1) Der Gemeinderat hat auf Grund des 6 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung beschlossen:
MehrAmtliche Bekanntmachung
Amtliche Bekanntmachung Bekanntmachung und Offenlegung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde Großenlüder für das Haushaltsjahr 2011 und des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Gemeindewerke
MehrHaushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom
Ortsgemeinde Kuhardt - Haushalt 2015/2016 1 Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom Der Ortsgemeinderat hat aufgrund von 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in
MehrAmtsblatt. Nr. 03 Freitag, A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 03 Freitag, 15.02.2008 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Leer Satzung zur 1.
MehrBestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010 der Touristik GmbH Südliches Ostfriesland 18
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 06 Montag, 02.04.2012 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite Amt I/80 Bestätigungsvermerk der INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Jahresabschluss 2010
MehrMuster 2 (zu 9 ThürKommDoppikG)
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde... für das Haushaltsjahr... Der Gemeinderat hat auf Grund des 9 ThürKommDoppikG in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Nachtragshaushaltssatzung
MehrH a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5
H a u s h a l t s s a t z u n g 2 0 1 5 I. Haushaltssatzung Auf Grund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert
Mehrfür den Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, Nummer 7
AMTSBLATT für den Landkreis Rhön-Grabfeld - 132 - Herausgegeben vom Landkreis Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a. d. Saale, 27.04.2016 Nummer 7 HHS 2016 Gemeinde Großbardorf 133 HHS 2016 Gemeinde Höchheim 136
Mehr-1.4j7.7oo der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten auf -629.600
Haushaltssatzung der Gemeinde Trassenheide für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrunder $$ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Trassenheide
MehrÖffentliche Sitzung des Gemeinderates vom Zahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder: 13 Abwesend waren: 4
Öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 28.04.2016 Zahl der anwesenden Gemeinderatsmitglieder: 13 Abwesend waren: 4 Lfd. Nr. 1 Bürgeranliegen Es wurden keine Anfragen gestellt. Lfd. Nr. 2 Antrag auf
MehrAmtsblatt für den Landkreis Oldenburg
Amtsblatt für den Landkreis Oldenburg Nr. 22/16 vom Freitag, den 17. Juni 2016 A. Bekanntmachungen des Landkreises Oldenburg Öffentliche Sitzung des Kreistages des Landkreises Oldenburg... 93 Bekanntmachung
MehrAmtsblatt. für die. Stadt Schleswig. Nr. 02/2012. Schleswig 15. Februar 2012
Amtsblatt für die Stadt Schleswig Nr. 02/2012 Schleswig 15. Februar 2012 Herausgegeben und verlegt von der Stadt Schleswig. Erscheint nach Bedarf. Das Amtsblatt wird kostenlos abgegeben im Rathaus Schleswig,
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom
H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 1 7 vom 23.01.2017 Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des 95 ff. der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO)
MehrN I E D E R S C H R I F T
N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates Nimsreuland vom 20.09.2005 um 10:30 Uhr im Gemeindehaus Anwesend: Vorsitzender 1. Beigeordneter Ratsmitglieder Ortsbürgermeister
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015
Haushaltssatzung der Gemeinde Gager für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Gager vom 20.04.2015
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014. 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0054-14 1. Nachtragshaushaltssatzung Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund des 48 i. V. m. 47 Kommunalverfassung
Mehr(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013
(Lesefassung) Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Sellin für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrAmtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Herausgeber: Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn Tel.: (038293) 823-0, Fax: (038293) 823333, E-mail:
MehrAMTSBLATT. für den Landkreis Cuxhaven 299. INHALT. A. Bekanntmachungen des Landkreises. B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und
AMTSBLATT für den Landkreis Cuxhaven Herausgeber und Redaktion: Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven Cuxhaven 10. November 2005 29. Jahrgang / Nr. 43 INHALT A. Bekanntmachungen des Landkreises B. Bekanntmachungen
MehrAMTSBLATT. Nr. 06/2017 Ausgegeben am Seite 39. Inhalt:
AMTSBLATT Nr. 06/2017 Ausgegeben am 17.02.2017 Seite 39 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Werkausschusses des Landkreises Mayen-Koblenz am 21.02.2017 Seite 40 2.
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrSatzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen
SVBl 2015 Seite 97 Satzungs- und Verordnungsblatt der Stadt Memmingen SVBl Amtsblatt für die Stadt Memmingen Herausgeber und Druck Stadt Memmingen Marktplatz 1 87700 Memmingen Nr. 18 Memmingen, 18. September
MehrAbstimmungsergebnis: 16 : 0
108. Bauanträge a) Schlesinger Bärbel und Dirk, Erweiterung des bestehenden Ferienhauses und Anbau eines Carports, Rehpfad 21 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung des bestehenden
MehrStadtrat. Sachverhalt in der Anlage Erlass der Haushaltssatzung der Stadt Lindau (Bodensee) für das Jahr 2016 einschließlich Stellenplan
Amt /Abt.: 20 Az.: 941/F 410.2 Datum: 08.12.2015 Drucksache: 1-102/2015 öffentliche Sitzung nichtöffentliche Sitzung Stadt Lindau (Bodensee) Vorlage für: Hauptausschuss Finanzausschuss Bau- u. Umweltausschuss
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2014 vom 12. Dezember 2013 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrHaushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Grafschaft für das Jahr 2015 vom 11. Dezember 2014 Der Gemeinderat Grafschaft hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrAmtsblatt für die Gemeinde Schönefeld
Amtsblatt für die Gemeinde Schönefeld mit den Ortsteilen Großziethen Kiekebusch Schönefeld Selchow Waltersdorf Waßmannsdorf 15. Jahrgang * Schönefeld, den 04.05.2017 Nummer: 05/17 Inhaltsverzeichnis: Amtliche
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G. der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014
I. H A U S H A L T S S A T Z U N G der Kreisstadt Heppenheim für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 Aufgrund der 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005
MehrGemeinderat - Sitzungsnotizen
44. Gemeinderatssitzung Ort: Rathaus Solnhofen Datum 30.03.2017 Beginn 19:00 Uhr Ende 21:50 Uhr 1. BGM Schneider, 2. BGM Joachim Schröter, GR Ute Grimm, GR Birgit Güllich, GR Jochen Eger, GR Klaus Hölzl,
MehrH a u s h a l t 2015
H a u s h a l t 2015 der Stadt Kempten (Allgäu) und der von der Stadt verwalteten Stiftungen 1. Haushaltssatzung der Stadt Kempten (Allgäu) für das Haushaltsjahr 2015 mit dem Haushaltsplan der Stadt, mit
MehrBeratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8 7 1 0 10
Der Amtsdirektor für die Gemeinde Mühlenberge Beschluss X öffentlich nichtöffentlich Beschluss-Nr. 0005/14 Beratungsfolge Termin TOP Anw. Für Gegen Enth. Zahl/Vertr. Gemeindevertretung 17.02.2014 10 8
MehrHaushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren Haushaltssatzung 2014 der Gemeinde Ostseebad Göhren Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Bornheim. für das Haushaltsjahr 2009. vom 20. Mai 2009
Haushaltssatzung der Gemeinde Bornheim für das Haushaltsjahr 2009 vom 20. Mai 2009 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrHaushaltssatzung der Stadt Marlow
Stadt Marlow Der Bürgermeister Am Markt 1 18337 Marlow Amtliche Bekanntmachung Nr.: I/10-0006-15 Haushaltssatzung der Stadt Marlow für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des
MehrAmtsblatt. Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 22 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 30.11.2014 38. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden 1. Nachtragshaushaltssatzung
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr
1 Haushaltssatzung der Gemeinde Altrip für das Haushaltsjahr 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert
MehrAmtsblatt FÜR DEN. Nr. 5 Regen, Sitzung des Kreisausschusses
23 Amtsblatt FÜR DEN LANDKREIS REGEN Verantwortlicher Herausgeber: Landratsamt REGEN Erscheint nach Bedarf - Zu beziehen beim Landratsamt Regen Einzelbezugspreis: 0,50 Nr. 5 Regen, 04.04.2017 Inhalt: Sitzung
MehrH A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom
H A U S H A L T S S A T Z U N G der STADT HACHENBURG für das Haushaltsjahr 2 0 0 9 vom Der Stadtrat hat auf Grund des 95 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl.
MehrBegrüßung durch Frau Landrätin Fründt Der Haushaltsplan Ein Buch mit sieben Siegeln?
2 Agenda Begrüßung durch Frau Landrätin Fründt Der Haushaltsplan Ein Buch mit sieben Siegeln? Was ist ein Haushaltsplan? Was wird in einer Haushaltssatzung festgelegt? Wie kommt der Haushaltsplan zustande?
Mehr1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag. festgesetzt. 1.
Nr. 2 46. Jahrgang Amtsblatt für den Peine, den 6. Februar 2017 Landkreis Peine I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Haushaltssatzung der Gemeinde Vechelde für das 2017 mit Verkündung 14 Bebauungsplan Nr.
MehrAMTLICHE BEKANNTMACHUNG. Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 Aufgrund des 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung
Mehr1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2014 vom. Der Stadtrat hat aufgrund des 98 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der
MehrB. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite. Eröffnungsbilanz der Stadt Weener (Ems) zum 01.01.
Landkreis Leer Amtsblatt Nr. 10 Montag, 01.06.2015 A. Bekanntmachungen des Landkreises Leer Seite B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Verbände Seite Stadt Weener Eröffnungsbilanz
Mehrfür den Landkreis Freyung-Grafenau
Amts- blatt für den Landkreis Freyung-Grafenau Nummer 18 Freyung, 31.12.2013 43. Jahrgang Datum Inhalt Seite im Dez. 2013 Weihnachts- und Neujahrsgrüße des s 61 02.12.2013 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft
MehrÖ f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2014 VOM 05.12.2013
Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der jeweils gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Aufsichts-
MehrKreisstiftung des Landkreises Karlsruhe. Fürst-Stirum- Hospitalfonds
Anlage 3 zur Vorlage Nr. /2017 an den KT 23.11.2017 Kreisstiftung des Landkreises Karlsruhe Fürst-Stirum- Hospitalfonds 4000 Fürst-Stirum Hosp.fonds - 1 - D1 Entwurf 07.11.2017 4000 Fürst-Stirum Hosp.fonds
MehrGemeinde Bröckel. Haushaltssatzung der Gemeinde Bröckel für das Haushaltsjahr 2012
Gemeinde Bröckel Haushaltssatzung der Gemeinde Bröckel für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Bröckel in der Sitzung
MehrSprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag Internet:
SaarowCentrum. Bad Saarow Sprechzeiten des Amtes: Dienstag Donnerstag E-Mail: Internet: 1 I n h a l t s v e r z e i c h n i s A Amtliche Bekanntmachungen Seite 1. Bekanntmachungen der Gemeinde Bad Saarow
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Ostseebad Göhren 1. Aufgrund der 45 ff. der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2010 und mit Genehmigung
MehrAMTSBLATT für den Landkreis Harburg
AMTSBLATT für den Landkreis Harburg 44. Jahrgang Ausgegeben in Winsen (Luhe) am 23.04.2015 Nr. 17 Bekanntmachung vom Inhalt Seite Landkreis Harburg 15.04.2015 Öffentliche Zustellung des Schriftstückes
Mehr24. Jahrgang Nr Oktober 2016
24. Jahrgang Nr. 12 26. Oktober 2016 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1633. Bekanntmachung Seite 3 Beschlussfassungen auf der 17. Sitzung der Gemeindevertretung Binz am 20.10.2016 1634. Bekanntmachung Seite
MehrNr Juli 2016 INHALT:
- 74 - AMTSBLATT DES LANDKREISES ROTH Landratsamt Roth Öffnungszeiten: Druck: 91152 Roth Mo. Fr. 8.00-12.00 Uhr und Hausdruckerei Mo. u. Di. 13.00-16.00 Uhr Telefon: 09171/81-0 Do 13.00-18.00 Uhr Landratsamt
MehrI. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite
AMTSBLATT Nr. 39 vom 13.10.2006 Auskunft erteilt: Frau Druck I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum Inhalt Seite 06.10.06 Bekanntmachung über die 1. Nachtragshaushalts- 537 satzung
MehrAmtsblatt für die Stadt Büren
Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen
MehrAmtsblatt. Nr. 7 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am Jahrgang
Amtsblatt für den Landkreis Rotenburg (Wümme) Nr. 7 Ausgegeben für den Landkreis Rotenburg (Wümme) am 15.04.2012 36. Jahrgang Inhalt A. Bekanntmachungen der Städte, Samtgemeinden und Gemeinden Haushaltssatzung
MehrAbschrift der Niederschrift über die 34. Sitzung der Gemeindevertretung am im Haus der Generationen im Ortsteil Wasenberg.
Az: 022.32/035708 Abschrift der Niederschrift über die 34. Sitzung der Gemeindevertretung am 19.03.2015 im Haus der Generationen im Ortsteil Wasenberg Anwesende Gemeindevertreter/innen (stimmberechtigt):
MehrNiederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Rühen am 18. März 2014 im Sportheim Rühen
1 Niederschrift über die 13. Sitzung des Rates der Gemeinde Rühen am 18. März 2014 im Sportheim Rühen Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:35 Uhr Anwesend: Bürgermeister Karl-Peter Ludwig 1. stv. Bürgermeister Bodo
MehrGemeinde Anzing Seite 699 I/ W
Gemeinde Anzing Seite 699 I/024-07 W Tagesordnung 1. BürgerInnenfragestunde 2. Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats vom 05.02.2013 und Bekanntgabe nichtöffentlicher
MehrAMTSBLATT. Jahrgang 19 Nordhausen, den Nr. 9/2009
AMTSBLATT des Landkreises Nordhausen am Harz Jahrgang 19 Nordhausen, den 06.05.2009 Nr. 9/2009 Inhalt Amtlicher Teil Seite Nr. 44 Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Goldene Aue : HAUSHALTSSATZUNG
MehrÖ f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014
Ö f f e n t l i c h e B e k a n n t m a c h u n g HAUSHALTSSATZUNG DER STADT ANDERNACH FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2015 VOM 16.12.2014 Der Stadtrat der Stadt Andernach hat aufgrund der 95 ff. der Gemeindeordnung
MehrHaushaltssatzung. der Gemeinde Essingen. für das Haushaltsjahr 2014. vom 24. Juli 2014
Haushaltssatzung der Gemeinde Essingen für das Haushaltsjahr 2014 vom 24. Juli 2014 Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153),
MehrNichtamtliche Lesefassung. Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014
Nichtamtliche Lesefassung Haushaltssatzung der Gemeinde Ostseebad Baabe für das Haushaltsjahr 2014 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
MehrKarl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN
KINDERZENTRUM LUDWIGSHAFEN AM RHEIN Zweckverband, Körperschaft des Öffentlichen Rechts Sozialpädiatrisches Zentrum mit Frühförderung Förderkindergarten Integrative Kindertagesstätten Tagesförderstätte
Mehr2. im Finanzhaushalt - die ordentlichen Einzahlungen auf 1.953.800,-- Euro
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde S i m m e r t a l für das Haushaltsjahr 2015 vom Der Ortsgemeinderat der Ortsgemeinde Simmertal hat in seiner Sitzung am aufgrund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
MehrAmtsblatt für den Landkreis Diepholz
Amtsblatt für den Landkreis Diepholz Nr. 13/2009 vom 01.10.2009 Inhaltsverzeichnis: A B Bekanntmachungen des Landkreises Diepholz Bekanntmachungen der kreisangehörigen Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
MehrAmtsblatt für das Amt Odervorland
Amtsblatt für das Amt Odervorland Nr. 171 Ausgegeben zu Briesen/Mark am 1. Juli 2007 Nr. 6, 15. Jahrgang Inhalt 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Amtes Odervorland S. 1 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung
Mehrder Landeshauptstadt Wiesbaden für die
H A U S H A L T S S A T Z U N G der Landeshauptstadt Wiesbaden für die Haushaltsjahre 28/29 Aufgrund der 114 a ff der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 25 (GVBl.
MehrAMTSBLATT für den Landkreis Barnim
AMTSBLATT für den Landkreis Barnim Jahrgang 2016 Eberswalde, 14. Dezember 2016 Nr. 20/2016 INHALTSVERZEICHNIS Amtlicher Teil: Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Barnim Seite 2 Seite 4 Seite 6
MehrHaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt -
Veröffentlichung: 20.12.2013 Inkrafttreten: 21.12.2013 Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 - Altstadt - Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss
Mehr2013 01 LK Vorpommern-Greifswald. Haushaltssatzung. Stand: 23.04.2013. Seite 1 von 5
Haushaltssatzung Stand: 23.04.2013 Seite 1 von 5 Haushaltssatzung der LK Vorpommern-Greifswald für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund der 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
Mehr23. Jahrgang Nr. 21 /2013
AMTSBLATT der Stadt Querfurt 23. Jahrgang 30.12.2013 Nr. 21 /2013 Inhalt Seite 1.Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Querfurt für das Haushaltsjahr 2013 1 Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung
MehrProjektgruppe 11 - Empfehlungen für die Erstellung einer Haushaltssatzung und eines Haushaltsplans -
Haushaltssatzung der Gemeinde... für das Jahr... 1) vom... Der Gemeinderat hat auf Grund des 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der Fassung vom... zuletzt geändert durch Gesetz vom... folgende Haushaltssatzung
MehrBEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz
BEKANNTMACHUNG der Gemeinde Lancken-Granitz Haushaltssatzung der Gemeinde Lancken-Granitz für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
Mehr