Übersicht Ausbildungsbedingungen - Erzieher/-in (berufsbegleitend)
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- Kristian Stein
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1 Übersicht Ausbildungsbedingungen - Erzieher-in (berufsbegleitend) Baden- Württemberg Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Kultusministeriums über die Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialpädagogik - Berufskolleg (Erstfassung vom ; Stand: ) Abschluss Zuständiges Ministerium max. 5 Jahre Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Aalen: Justus-von-Liebig-Schule Biberach: Matthias-Erzberger-Schule Heidelberg: Fachschule für Sozialwesen Nürtingen: Fritz-Ruoff-Schule Mosbach: Augusta-Bender-Schule Stuttgart (Öhringen): Richard-von-Weizsäcker-Schule Stuttgart: Schulzentrum Silberburg Tauberbischofsheim: Euro- Tübingen: Mathilde-Weber-Schule Tuttlingen: Fritz-Erler-Schule Weinheim: Helen-Keller-Schule Wiesloch: Louise-Otto-Peters-Schule Bayern Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (Fachakademieordnung Sozialpädagogik - FakOSozPäd) vom 4. September 1985 ( 3) 3-6 Jahre Praktikum kann um die Hälfte verkürzt werden keine besonderen Regelungen für die berufsbegleitende Ausbildung Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Kempten: Fachakademie für Sozialpädagogik der Christlichen Jugendhilfe Kempten München: Anton-Fingerle-Bildungszentrum Nürnberg: Berufliche Schule Direktorat 7 Rottenbuch: Fachakademie für Sozialpädagogik Mühldorf am Inn: Fachakademie für Sozialpädagogik Mühldorf Berlin Verordnung über die Ausbildung und Prüfung an den staatlichen Fachschulen für Sozialpädagogik im Land Berlin (APVO- Sozialpädagogik) vom 11. Februar geprüfte k.a. Arbeit in sozpäd. Einrichtung (mind. 50 %) + Fachhochschulreife mittlerer Schulabschluss + 2jährige einschlägige Berufsausbildung (BA) + mind. 3 Jahre einschlägige Berufstätigkeit (BT) 3jährige nichteinschlägige BA + mind. 4jährige nichteinschlägige BT sverwaltung für Bildung Wissenschaft und Forschung -Anna Freud Oberschule Fachschule für Sozialpädagogik -Freie Fachschule für Sozialpädagogik Berlin -IB-GIS mbh Medizinische Akademie -Sozialpädagogisches Institut (SPI) Fachschule für ErzieherInnen -e Fachschule für Sozialpädagogik Berlin Pankow -e Fachschule für Sozialpädagogik Berlin -OSZ Sozialwesen II Brandenburg Verordnung über die Bildungsgänge für Sozialwesen in der Fachschule (Fachschulverordnung Sozialwesen) vom 24. April 2003 (GVBl. II S. 219) 4 (4) 3 Jahre Fachoberschulreife eine gleichwertige Schulbildung + einschlägige BA nichteinschlägige BA + eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit Fachhochschulreife allgemeine Hochschulreife + eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg: Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft ggmbh Luckenwalde: Oberstufenzentrum Teltow-Flämig Fachschule für Sozialpädagogik Lübbenau: AWO RV Brandenburg Süd e. V. Für die Aufnahme in die tätigkeitsbegleitende Ausbildung: 1 Jahr einschlägige BT + Bestätigung des Arbeitgebers über die gegenwärtige hauptberufliche Tätigkeit Stand: Oktober 2012, Angaben ohne Gewähr 1 von 6
2 Übersicht Ausbildungsbedingungen - Erzieher-in (berufsbegleitend) Bremen Verordnung über den berufsbegleitenden Bildungsgang zur und zum Erzieher sowie zur Heilerziehungspflegerin und zum Heilerziehungspfleger (ErzHeilEPflVO) Abschluss 2 Jahre Berufspraktikum muss in einer n Einrichtung, die die Anleitung durch Fachkräfte gewährleistet, erfolgen. 1. Mindestalter: 25; Höchstalter: Tätigkeit in einer sozialpädagogischen sozialpflegerischen Einrichtung 3. Realschul- Hauptschulabschluss + Berufsausbildung & 3jährige sozialpäd. Tätigkeit Die Anerkennung der Berufstätigkeit als Tagespflegeperson zur Erfüllung der Voraussetzungen ist möglich. Während der Ausbildung ist die Tätigkeit in einer Einrichtung gefordert. Zuständiges Ministerium sverwaltung für Bildung und Wissenschaft Paritätisches Bildungswerk Bremen Hamburg Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Fachschule für Sozialpädagogik und der Fachschule für Heilerziehungspflege (APO-FSH) vom 16. Juli 2002 (letzte berücksichtigte Änderung: Inhaltsübersicht, 3 geändert, 9a neu gefasst durch Verordnung vom 9. Julil 2008 (HmbGVBl. S. 257)) ( 2) entsprechend länger keine besonderen Regelungen für die berufsbegleitende Ausbildung Behörde für Schule und Berufsbildung - e Fachschule für Sozialpädagogik Altona FSP2 Stand: Oktober 2012, Angaben ohne Gewähr 2 von 6
3 Übersicht Ausbildungsbedingungen - Erzieher-in (berufsbegleitend) Hessen Verordnung über die Ausbildung und die Prüfungen an den Fachschulen für Sozialpädagogik Vom 10. Februar 1999 (ABl. S. 240) in der Fassung vom 27. Januar Abschluss 3 Jahre (Vollzeit) Es besteht die Möglichkeit, die Berufstätigkeit als Tagespflegeperson im Rahmen der Feststellungsprüfung für eine Zulassung zur Fachschule für Sozialpädagogik anzurechnen. Eine gleichzeitige Anrechnung auf das geforderte Berufspraktikum ist dann nicht mehr möglich. 1. Zeugnis des Mittleren Abschlusses ein als gleichwertig s Zeugnis. 2. BA als geprüfte Sozialassistent-in Abschluss einer einschlägigen n BA von mindestens zwei-jähriger Dauer erfolgreiche Teilnahme an Feststellungsprüfung Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt Nachweis einer BT von drei Jahren und von sozialpädagogischer Erfahrung voraus. Zuständiges Ministerium Hessisches Kultusministerium Bad Nauheim: Wingert-Schule Bad Nauheim Darmstadt: Elisabethenstift (Evangelische Ausbildungsstätte) FrankfurtMain: Berta Jourdan Schule Fulda: stattliche Hochschule Fulda Gießen: Aliceschule Kassel: Elisabeth-Knipping-Schule Kassel: Evangelisches Fröbelseminar Lauterbach: Vogelsbergschule Marburg: Käthe Kollwitz Schule Wetzlar: Käthe Kollwitz Schule Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung könnte durch Tagespflegepersonen z.b. folgendermaßen erbracht werden: - 3 Jahre Vollzeitberufstätigkeit als Tagespflegeperson, - 6 Jahre Halbtagsberufstätigkeit als Tagespflegeperson, - 2 Jahre Berufsausbildung (nach Bundes- Landesrecht, nicht notwendigerweise einschlägig), verbunden mit 1 Jahr Vollzeitberufstätigkeit als Tagespflegeperson, - studienqualifizierender Abschluss (Anrechnung von zwei Jahren), ein Jahr Vollzeitberufstätigkeit als Tagespflegeperson, - Freiwilliges soziales Jahr, verbunden mit 2 Jahren Vollzeitberufstätigkeit als Tagespflegeperson (usw.) Stand: Oktober 2012, Angaben ohne Gewähr 3 von 6
4 Übersicht Ausbildungsbedingungen - Erzieher-in (berufsbegleitend) Mecklenburg- Vorpommern Niedersachsen Verordnung über die Zulassung, Ausbildung und Prüfung an den Fachschulen für Sozialwesen im Land Mecklenburg-Vorpommern - Fachschulverordnung Sozialwesen - (FSVOS) Vom 20. April 2006 ( 2) Ergänzende Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen (EB-BbS); 1. Absch.; Punkt 2.2 Abschluss entsprechend länger keine besonderen Regelungen für die berufsbegleitende Ausbildung - Vorauss. Abschluss Sozialass. 2 Jahre (Vollzeitform); in Teilzeitform dementsprechend Die Ausbildung am Lernort Praxis von 600 Stunden ist in die Gesamtausbildung integriert, sie ist jedoch zusätzlich abzuleisten. Die Anerkennung der Berufstätigkeit als Tagespflegeperson ist bereits in der Berufsfachschule Sozialassistentin erfolgt. Erfolgreicher Abschluss der Berufsfachschule Sozialassistentin Schwerpunkt Sozialpädagogik (Vgl. BbS-VO Anlage 8 zu 33; 3; Absatz 4; Nr. 1) Aufnahme zum Beginn zu einem späteren Zeitpunkt des Bildungsganges möglich (Nachweis über vorherigen Bildungsweg, wo sich erfolgreiche Mitarbeit erwarten lässt & Kenntnisse und Fertigkeiten, die den bis zum Aufnahmezeitpunkt vermittelten Bildungsinhalten entsprechen. (Vgl. BbS-VO Anlage 4 zu 33; 3 Absatz 10 und 11) Zuständiges Ministerium Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Güstrow: Berufliche Schule des Landkreises Güstrow Neubrandenburg: Hochschule Neubrandenburg (Early Education - Bildung und Erziehung im Kindesalter) Neustrelitz: Institut für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung (ISBW) Neustrelitz Schwerin und Bad Sülze: Berufliche Schule der Stadt Schwerin Schwerin und Bad Sülze: Diakonisches BildungsZentrum Mecklenburg Niedersächsisches Kultusministerium Braunschweig: BBS V Burgwedel: Pestalozzi-Seminar Einbeck: Berufsbildende Einbeck Hameln: Berufsbildende des Landkreises Hameln- Pyrmont -Elisabeth-Selbert-Schule (Bedarf wird ermittelt) Hannover: Diakonie-Kolleg Oldenburg: Berufsbildende 3 Göttingen: BBS III des Landkreises Göttingen Leer: BBS I Berufsbildende Leer Nordrhein- Westfalen APO-BK - Anlage E - Bildungsgänge der Fachschule (--> postsekundare Ausbildung = berufliche Weiterbildung, aufbauend auf beruflicher Erstausbildung bzw. Berufserfahrung) 4 (1) Unterrichtsstunden + 1 Jahr Praktikum Mittlerer Schulabschluss + einschlägiger BA + mind. 1 Jahr BT (auch in Ausbildung integrierbar) mind. 5 Jahre einschlägige BT Ministerium für Schule und Weiterbildung Castrop-Rauxel: Berufskolleg Wartburgstraße Düren: Berufskolleg Nelly-Pütz Düsseldorf: Berufskolleg Kaiserswerther Düsseldorf: Elly-Heuss-Knapp-Schule Grevenbroich: BK Berufsbildungsz. Grevenbroich Hamm: Berufskolleg des LWL Köln: Berufskolleg Michaelshoven Köln: Berufskolleg Sachsenring Leverkusen: Berufskolleg Geschwister-Scholl Lippstadt: Berufskolleg Marienschule Mettmann: Berufskolleg Neandertal Moers: Berufskolleg Hermann-Gmeiner Recklinghausen: Berufskolleg Herwig-Blankertz Solingen: Berufskolleg Mildred-Scheel Stolberg: Berufskolleg Am Obersteinfeld Velbert: Berufskolleg Bleibergquelle Stand: Oktober 2012, Angaben ohne Gewähr 4 von 6
5 Übersicht Ausbildungsbedingungen - Erzieher-in (berufsbegleitend) Rheinland-Pfalz Fachschulverordnung für in modularer Organisationsform geführte Bildungsgänge im Fachbereich Sozialwesen Vom 2. Februar Abschluss bis zu 5 Jahre Es gibt derzeit keine Anerkennungstatbestände für das Berufspraktikum. Zuständiges Ministerium Abschluss Sekundarstufe I + mind. zweijährige Ministerium für Bildung, Berufsausbildung Wissenschaft und Kultur mindestens dreijährige hauptberufliche einschlägige Tätigkeit Führen eines Familienhaushalts (mindestens drei Jahre) mit mindestens einem minderjährigen Kind. Koblenz: Julius-Wegeler-Schule Mainz: Sophie-Scholl-Schule Trier: BBS-EHS Trier Linz: Alice-Salomon-Schule BBS Saarland a Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieher und nen - Fachschulen für Sozialpädagogik - (APO-FSP) vom 10. Mai 2004 zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2. Juni 2008 (Amtsbl. S. 1002). - - Ministerium für Bildung Saarbrücken: - SBBZ Saarbrücken (ab ) - Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (HTW) - kein Einstieg mehr möglich Landkreis St. Wendel: Dr.-Walter-Bruch-Schule (ab ) Sachsen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport und des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Fachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Fachschule FSO) 50 (2) 4-6 Jahre Einschlägige BT + mittlerer Schulabschluss + einschlägige BA + BA + mind. 2 Jahre BT mind. 1 Jahr einschlägige BT + mind. 7 Jahre einschlägige BT Staatsministerium für Kultus und Sport Annaberg-Buchholz: ASG Anerkannte Schulgesellschaft mbh Bautzen: Berufliches Schulzentrum für Wirtschaft und Technik Chemnitz: Fachschule für Sozialwesen der BGGS Gemeinnützigen Bildungsgesellschaft für Gesundheits- und Sozialberufe mbh Doberschütz: Berufliches Schulzentrum Eilenburg Rothe Jahne Dresden: Freie Fachschule für Sozialwesen; Bildungsakademie Dresden Oschatz: Privates Bildungszentrum für soziale und medizinische Berufe Oschatz GmbH Leipzig: Sozialpflegeschulen Heimerer GmbH Stand: Oktober 2012, Angaben ohne Gewähr 5 von 6
6 Übersicht Ausbildungsbedingungen - Erzieher-in (berufsbegleitend) Sachsen-Anhalt Verordnung über Berufsbildende (BbS-VO) vom (GVBl. LSA S. 412), zuletzt geändert durch VO 4. April 2011 (GVBl. LSA S. 556) Ergänzende Bestimmungen zur VO über BbS (EBBbS- VO) vom (SVBI. LSA S. 353), zuletzt geändert durch RdErl. des MK vom (SVBI. LSA S. 38) 3 (4) Abschluss Die Festlegung von Gesamtstundenumfängen ermöglicht eine flexible zeitliche Dauer. 1.Realschulabschluss gleichwertiges + - mind. 2 jährige einschlägige BA einschlägige Berufsbildende Schule in Vollzeitform - 1 jährige praktische Tätigkeit in sozialpä. Einrichtungen 2. die Fachhochschulreife + fachpraktische Ausbildung in sozialpäd. Einrichtungen Das Landesverwaltungsamt kann zulassen, dass an die Stelle der geforderten abgeschlossenen Berufsausbildung eine mindestens vierjährige einschlägige praktische Tätigkeit tritt. Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulreife können aufgenommen werden, wenn sie mindestens eine einjährige einschlägige praktische Tätigkeit nachweisen. Zuständiges Ministerium Kultusministerium Halberstadt: Europäisches Bildungswerk ggmbh Halle: Europäisches Bildungswerk für Beruf und Gesellschaft ggmbh Magdeburg: Europäisches Bildungswerk ggmbh Wolmirstedt: Ev. Fachschule für Soziale Berufe - Bodelschwingh-Haus-Wolmirstedt Schleswig- Holstein Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulverordnung - FSVO) vom 22. Juni (2) entsprechend länger Berufsschulabschluss + mind. 5 Jahre einschlägige BT (bei Teilzeit können hiervon bis max. 2 Jahre durch ausbildungsbegleitende Tätigkeit angerechnet werden) Ministerium für Bildung und Kultur Lübeck: Dorothea-Schlözer-Schule Neumünster: Elly-Heuss-Knapp-Schule OldenburgLensahn: Berufliche Schule des Kreises Ostholstein Rendsburg: Berufliche Rendsburg Thüringen Thüringer Fachschulordnung (ThürFSO) vom (GVBl. S. 125), zuletzt geändert durch Verordnung vom (GVBl. S. 60); Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der KMK vom i. d. F. v ) 46 (2) 4 Jahre + 6 Monate Berufspraktikum Die Anerkennung der Tätigkeit als Tagespflegeperson im Rahmen des Berufspraktikums erfolgt in Einzelfallentscheidung. Realschulabschluss gleichwertiger Bildungsabschluss + Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen BA + mindestens zwölfjährige schulischeberufliche Vorbildung Auf Vorschlag der Schule ist eine Ausnahme von den geforderten Voraussetzungen möglich, wenn der Bewerber einen gleichwertigen Bildungsstand und beruflichen Werdegang nachweisen kann. Dies betrifft auch Tagespflegepersonen. Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Gera: SBBS Gesundheit GreizZeulenroda: es Berufsbildungszentrum Greiz- Zeulenroda (SBBZ) Weimar: es Berufsbildungszentrum Abkürzungen: BA -Berufsausbildung BT - Berufstätigkeit Weitere Übersichten unter: BiBB: Verzeichnis von landesrechtlichen Regelungen als Ergänzung zum Verzeichnis der n Ausbildungsberufe und des Verzeichnisses der zuständigen Stellen: (Lfd.Nr. 8, ab. S. 10): Stand: Oktober 2012, Angaben ohne Gewähr 6 von 6
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