Glaubensfreiheit kontra Schulpflicht zur Frage der Befreiung vom koedukativen Sport- und Schwimmunterricht

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1 Glaubensfreiheit kontra Schulpflicht zur Frage der Befreiung vom koedukativen Sport- und Schwimmunterricht Wie gelingt es, eine reflektierte Haltung im Konflikt zwischen zwei Grundrechten einzunehmen?

2 Brisanz und Intention des Workshops Koedukativer Sportunterricht Gebot der Geschlechtertrennung und der Körperverhüllung -> Gewissenskonflikt für religiös erzogene muslimische Schülerinnen Reflexion der eigenen Haltung Einnahme einer empathischen, aber kritischen Position sensibler Umgang mit Einstellungen zur Körperlichkeit bei muslimischen Mädchen und deren Familien im Sportunterricht

3 Gliederung 1. Fiktives Planspiel Diskussion über Befreiung vom Sportunterricht 2. Reale Phase Ausgang des Falls 3. Befreiung vom koedukativen Sport-/Schwimmunterricht Urteile 4. Empfehlungen für die Praxis 5. Austausch

4 1. Planspiel Das Szenario Der Fall Yildiz Polat Die Eltern von Yildiz sind in B. zur Schule gegangen. Herr Polat ist Journalist und für alle Berichterstattungen zuständig, die das Zusammenleben von deutschen und ausländischen Mitbürgern betreffen. Frau Polat arbeitet halbtags als Bankangestellte. Die Familie hat enge Kontakte zu ihren Verwandten in der Türkei, aber auch gute deutsche Freunde. Ihre 12-jährige Tochter Yildiz besucht die 8. Klasse des Gymnasiums für Mädchen und Jungen in B. Seit sie 12 ist, trägt sie aus religiösen Gründen außer in ihrem häuslichen Bereich eine weit geschnittene Kleidung und ein Kopftuch, und die meisten Klassenkameraden haben sich daran gewöhnt. Vor einer Woche beantragte Herr Polat beim Direktor des Gymnasiums im Namen der Familie die Befreiung seiner Tochter vom koedukativen Sportunterricht, weil ihr islamischer Glaube es ihr verbiete, zusammen mit Jungen Sport zu treiben. Der Direktor möchte eine Entscheidung in diesem Fall nicht allein treffen und beruft eine Sitzung zum 28. September 2016, Uhr ein, zu der er den Sportlehrer, die muslimische Schülerin, die Schulsprecherin, den Schulelternbeiratsvorsitzenden sowie eine Juristin einlädt.

5 1. Planspiel Persönlich begründete Entscheidung Wie würden Sie ganz persönlich in dieser Situation entscheiden und warum?

6 1. Planspiel Rollenverteilung Kommission zur Entscheidungsfindung: Direktor Sportlehrer Muslimische Schülerin Yildiz Juristin Vorsitzender des Schulelternbeirats Schulsprecherin

7 1. Planspiel Rollenbeschreibungen Machen Sie sich mit den Argumenten der eigenen Rolle und dem Informationsmaterial vertraut, damit Sie Ihre Rolle in der sich anschließenden Podiumsdiskussion überzeugend vertreten können! Bereiten Sie dafür ein Statement mit den folgenden Gliederungspunkten vor: Vorstellung der zu vertretenden Person Formulierung des Standpunktes dieser Person Begründung des Standpunktes

8 1. Planspiel Podiumsdiskussion Entscheidungsfindung

9 1. Planspiel Reflexion Treffen Sie nun vor dem Hintergrund der vorgetragenen Argumente (nochmals) eine eigene persönliche Entscheidung und begründen Sie diese!

10 2. Reale Phase Ausgang des Falls Fall begibt sich zwischen zwei gleichgeordneten Grundrechten: Recht auf Glaubens- und Religionsausübungsfreiheit Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule Ausgang des Falls: Ablehnung => Bundesverwaltungsgericht Gewährung des Antrags auf Befreiung im Fall von Yildiz

11 3. Befreiung vom Sport- bzw. Schwimmunterricht, wenn Urteil vom BVerwG AZ 6C8/91 Führt ein vom Staat aufgrund seines Bildungs- und Erziehungsauftrages aus Art. 7 Abs. 2 GG im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht angebotener koedukativ erteilter Sportunterricht für eine zwölfjährige Schülerin islamischen Glaubens im Hinblick auf die Bekleidungsvorschriften des Korans, die sie als verbindlich für sich ansieht, zu einem Gewissenskonflikt, so folgt für sie aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ein Anspruch auf Befreiung vom Sportunterricht, solange dieser nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten wird. Gewährung des Antrags, sofern ein monoedukativer SU nicht möglich ist Schonender Ausgleich zwischen den beiden Rechtspositionen

12 3. Teilnahmepflicht am Schwimmunterricht! Urteil vom 11. September C Veranstaltung monoedukativen Schwimmunterrichts [stellt] keine annehmbare Ausweichmöglichkeit (gemeint: zur Konfliktentschärfung) dar[ ]. Eine solche ist nämlich dann nicht annehmbar, wenn sie zu einer Art der Unterrichtsgestaltung führen würde, die ihrem fachlichen Konzept, das hier [ ] im Einklang mit den schulgesetzlichen Vorschriften auf die gemeinsame Unterrichtung von Jungen und Mädchen gerichtet war, in gravierender Weise zuwiderliefe. Einer Schülerin muslimischen Glaubens ist die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht in einer Badebekleidung zumutbar, die muslimischen Bekleidungsvorschriften entspricht. Ablehnung mit der Begründung, dass die Teilnahme am koedukativen Schwimmunterricht in Ganzkörperbekleidung (Burkini) zumutbar sei

13 4. Empfehlungen für die Praxis Als Sportlehrkraft der erhöhten Sensibilität muslimischer Mädchen in Bezug auf Körperlichkeit Rechnung tragen Berücksichtigung bei der Unterrichtsplanung und -durchführung (monoedukative Spiel- und Sportangebote) Gespräche mit den Eltern führen die Rechtslage aufzeigen Bedenken der Eltern ernst nehmen und Respekt zeigen, aber auch den Standpunkt der Schule verdeutlichen Bedingungen für eine (unproblematische) Teilnahme am koedukativen Sportunterricht erfragen und Vorschläge zur Umsetzung anbieten Sport- und Schwimmunterricht vorstellen Mediatoren mit muslimischem Hintergrund zum Gespräch hinzubitten

14 5. Austausch Welche Situationen im Sportunterricht könnten für religiös erzogene muslimische Schülerinnen problematisch sein? Wie könnte diesen begegnet werden? Welche Alternativen könnten den Eltern vorgestellt werden?

15 Literatur Bender-Szymanski, D.: Die schwierige Toleranz. Ein Planspiel zu religiösweltanschaulichen Konflikten in der Schule. In: Praxis Schule 5-10, 2004, H. 6, Bender-Szymanski, D.: Von der Schwierigkeit der Toleranz. Eine Lehr-Lernsequenz zu einem religiös-weltanschaulichen Konflikt in der Schule. In: forum 1-2, 2006, Nöhring, K.: Der Körper im Kulturkonflikt. In: Sportpädagogik 18, 1994, H. 6, Thomann, C.: Teilnahmepflicht für muslimische Schülerinnen am koedukativen Schwimmunterricht das Bundesverwaltungsgericht schafft Klarheit. In: sportunterricht 64, 2015, H. 3,

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