Möglichkeiten für die verkehrssichere Mitnahme von E-Scootern in den Linienbussen des ÖPNV

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Möglichkeiten für die verkehrssichere Mitnahme von E-Scootern in den Linienbussen des ÖPNV"

Transkript

1 Möglichkeiten für die verkehrssichere Mitnahme von E-Scootern in den Linienbussen des ÖPNV Ulf-D. Schwarz BSK-Geschäftsstellenleiter

2 Runder Tisch Hintergrund Mai 2014: Veröffentlichung des STUVA-s zur Überprüfung der Beförderung von E-Scootern, Auftraggeber: VDV (Verband Deutscher Verkehrsunternehmen) September 2014: Ausschluss von E-Scootern beim PaderSprinter aufgrund eines Empfehlungsschreibens des VDV aus Sicherheitsgründen 1. und 2. ergänzendes STUVA- (2015 bzw. 2016)

3 Runder Tisch Runder Tisch des Landes NRW Oktober 2014: BSK beim Runden Tisch bei der Landesregierung NRW Ergebnis: Landesregierung gibt ergänzendes in Auftrag bis zur Fertigstellung des s, keine Problematisierung des Themas in der Öffentlichkeit weitere Runde Tische: 11/2015 und 11/2016

4 Runder Tisch Speerspitze Kiel bis Ende 2014: täglich Meldungen bis heute: wöchentlich 1-2 Meldungen: E-Rollstühle werden auch nicht mehr mitgenommen! Ausdehnung auf andere Verkehrsmittel, z.b. Straßenbahnen Hauptproblematik: Ich kann nicht mehr alleine einkaufen! Ich kann nicht mehr zum Arzt und zur KG! Ich kann meinen Arbeitsplatz nicht mehr erreichen (Krankmeldung)! Ich fühle mich eingesperrt!

5 Runder Tisch Gesetzliche Grundlage Alle ÖPNV Gesetze haben eine Regelung, wonach der ÖPNV mit Fahrzeugen bedient werden soll, die den Anforderungen an Sicherheit und Bequemlichkeit genügen und dem Stand der Technik entsprechen. den Belangen von Menschen mit Behinderung ist bei der Beschaffung von Fahrzeugen sowie bei der Planung und Ausgestaltung von Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs in geeigneter Weise Rechnung zu tragen.

6 Runder Tisch Gesetzliche Grundlage Art. 9 BRK Verpflichtung, behinderten Menschen den gleichberechtigten Zugang zu Transportmitteln zu gewährleisten. Diese Verpflichtung umfasst auch die Feststellung und Beseitigung bestehender Zugangshindernisse und -barrieren. Art. 20 BRK Für behinderte Menschen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen

7 Runder Tisch Speerspitze Kiel Anfang Februar 2015: Ausschluss der E-Scooter bei der KVG Ersatzbeförderung mit Rollstuhltaxis Die Diskriminierung aufgrund einer Behinderung ist ein Verstoß gegen GG und UN-BRK! Einstweilige Verfügung (OLG Schleswig)

8 Runder Tisch notwendig? Mildere Mittel als der generelle denkbar Rückwärts zur Fahrtrichtung aufstellen Haltesysteme Anordnung, den Scooter während der Fahrt zu verlassen

9 Runder Tisch LG Dortmund Klage gegen BOGESTRA formal beim LG Bochum abgewiesen (Sonderreglung NRW) Klage wurde zwar beim LG Dortmund abgewiesen, Rechtsweg jedoch bestätigt Berufung vor dem OLG Hamm BOGESTRA lehnt auch eine Beförderung in Straßenbahnen ab

10 Runder Tisch LG Kiel Gericht sieht einen grundsätzlichen Mitnahmeanspruch von E-Scooter-Nutzern und verweist auf das PBefG sowie auf die EU-Fahrgastrichtlinien Berufung vor dem OLG Schleswig-Holstein

11 Runder Tisch Weitere Verkehrsverbünde LG Mannheim: (RNV) Koblenzer evm und die Saarbahn (Saarbrücken) streben eine Lösung auf dem Verhandlungsweg an

12 FAZIT 1. Die Beförderung von Menschen mit Behinderungen in den Linienbussen des ÖPNV muss möglich bleiben Mobilität ist ein Menschenrecht! 2. Rechtsgrundsatz des BGH: Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch.. (Rechtsgrundsätze hat der BGH in einem Urteil vom ) 3. Jedenfalls darf an die Haftung eines Menschen mit Behinderung kein strengerer Maßstab angelegt werden, als an jeden anderen Fahrgast, der z.b. ein Gepäckstück, Kinderwagen, Fahrrad befördert.

13 FAZIT 4. Bundeseinheitliche Rahmengesetzgebung notwendig: Petition beim Deutschen Bundestag und Vorschlag eines Erlasses (NRW). 5. Aufstellung von nicht-diskriminierenden Beförderungsbestimmungen in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Behindertenselbsthilfe (gem. EU-Richtlinie Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 Art. 11 Abs. 1)

14 WIEDER ANSCHLUSS UNTER DIESER LINIE UND ANS LEBEN! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Quo vadis Mobilität? Beförderung von Personen mit Elektro-Scootern in Bussen Aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer

Quo vadis Mobilität? Beförderung von Personen mit Elektro-Scootern in Bussen Aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer Quo vadis Mobilität? Beförderung von Personen mit Elektro-Scootern in Bussen Aus der Sicht der Nutzerinnen und Nutzer Ulf-D. Schwarz; Geschäftsstellenleiter Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter

Mehr

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter

Begrifflichkeiten, Definitionen. Workshop Mobilitäts-Scouts 2016, Julia Walter Begrifflichkeiten, Definitionen 1. Verschiedene Begrifflichkeiten 2. Der Begriff der Barrierefreiheit 3. Rechtliche Verpflichtungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit 4. Problematik rollstuhlgerecht schwellenlos

Mehr

Arbeitstitel: Wir müssen leider draußen bleiben Aktuelle Verfahren gegen E- Scooter-Verbote in Bus & Bahn

Arbeitstitel: Wir müssen leider draußen bleiben Aktuelle Verfahren gegen E- Scooter-Verbote in Bus & Bahn Arbeitstitel: Wir müssen leider draußen bleiben Aktuelle Verfahren gegen E- Scooter-Verbote in Bus & Bahn Der Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter e. V. (BSK) geht gerichtlich gegen den Ausschluss

Mehr

Der Minister. 52. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (ABWSV) am

Der Minister. 52. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (ABWSV) am Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190

Mehr

Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen Ergebnisse des Runden Tisches am in Düsseldorf

Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen Ergebnisse des Runden Tisches am in Düsseldorf Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen Ergebnisse des Runden Tisches am 10.11.2016 in Düsseldorf Andreas Wille, Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW 1 Mitnahme von E-Scootern

Mehr

öffentlich Sitzungstermin Mitnahme von Elektro-Scootern (E-Scootern) in Bussen und Bahnen

öffentlich Sitzungstermin Mitnahme von Elektro-Scootern (E-Scootern) in Bussen und Bahnen Der Oberbürgermeister IV/50-13 Sagenschneider, 2720 Drucksache-Nr. 15-0228 Datum 20.02.2015 Anfrage AG-handicap öffentlich Zur Sitzung Beirat für Menschen mit Behinderungen Sitzungstermin 16.03.2015 Behandlung

Mehr

O-Busverkehr sowie Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im öffentlichen Personennahverkehr

O-Busverkehr sowie Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im öffentlichen Personennahverkehr An die nach PBefG zuständigen Genehmigungsbehörden O-Busverkehr sowie Linienverkehr mit Kraftomnibussen nach 42, 43 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV); Beförderungspflicht

Mehr

Mitnahme von E-Scootern in Kassel. Christa Ambrosius / / Seite 0

Mitnahme von E-Scootern in Kassel. Christa Ambrosius / / Seite 0 in Kassel Christa Ambrosius / 01.12.2016/ Seite 0 Mitnehmen oder nicht? VDV empfiehlt am 26.11.2014 seinen Mitgliedern E-Scooter in Linienbussen nicht mitzunehmen. KVG berät im Dezember über Mitnahme.

Mehr

Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Hofheim. Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) Kassel. Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) Mannheim

Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) Hofheim. Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) Kassel. Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) Mannheim Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Postfach 31 29 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen

Mehr

in den vergangenen Jahren bestanden Unsicherheiten über die Mitnähme von als "E-

in den vergangenen Jahren bestanden Unsicherheiten über die Mitnähme von als E- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung HESSEN Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung. Postfach 31 29. 65021 Wiesbaden Geschäftszeichen

Mehr

Landesamt für Straßenbau und Verkehr Erich-Schlesinger-Straße Rostock

Landesamt für Straßenbau und Verkehr Erich-Schlesinger-Straße Rostock Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 19048 Schwerin Landesamt für Straßenbau und Verkehr Erich-Schlesinger-Straße 35 18059 Rostock Geschäftszeichen: VIII-622-00000-2011/021-003

Mehr

E-Scooter-Mitnahme im Bus

E-Scooter-Mitnahme im Bus E-Scooter-Mitnahme im Bus Wiesbaden, 23.08.2017 Bernhard Gässl 1 VDV 2017 14.07.2017 Lerninhalte Schulungskonzept E-Scooter-Nutzer Anlass, Ziel und Vorgehen Schulungskonzept Verkehrsministerien aller Länder

Mehr

Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr mit Bussen in Deutschland

Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr mit Bussen in Deutschland Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer im öffentlichen Personennahverkehr und Fernverkehr mit Bussen in Deutschland 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelungen zur Barrierefreiheit für Rollstuhlfahrer

Mehr

Planungsziel Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022

Planungsziel Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 Planungsziel Barrierefreiheit im ÖPNV bis 2022 21. Bundesweite Umwelt- und Verkehrs-Kongress BUVKO SA 6: ÖPNV 2022 barrierefrei: Wie strategisch planen? 11.03.2017, Wuppertal Hartmut Reinberg-Schüller

Mehr

Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte

Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte Barrierefreiheit & Fahrschulen Rechtliche Aspekte Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at

Mehr

Presseinformation 01/15 Übergangslösung Beförderung von E-Scootern

Presseinformation 01/15 Übergangslösung Beförderung von E-Scootern Presseinformation 01/15 Übergangslösung Beförderung von E-Scootern BREMERHAVEN BUS schafft ab Donnerstag, den 29. Januar 2015, eine Übergangsregelung für die Beförderung von E-Scootern. Mit Beginn des

Mehr

Barrierefreiheit in Fernlinienbussen , Berlin

Barrierefreiheit in Fernlinienbussen , Berlin Barrierefreiheit in Fernlinienbussen 26.11.2013, Berlin Agenda Gesetzl. Grundlagen für Barrierefreiheit in Fernlinienbussen Vorschriften für Fahrzeuge gemäß UN R107 (Anhang 8) bzw. 2001/85/EG Umsetzungsbeispiele

Mehr

Neuzeitliche Vergabe auslaufender Linienverkehrsgenehmigungen nach Personenbeförderungsrecht

Neuzeitliche Vergabe auslaufender Linienverkehrsgenehmigungen nach Personenbeförderungsrecht Neuzeitliche Vergabe auslaufender Linienverkehrsgenehmigungen nach Personenbeförderungsrecht Klaus Füßer Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Überblick über den Vortrag I. Einleitung: Daseinsvorsorge,

Mehr

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom )

UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom ) UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 13.12.2006) Rechtliche Hintergrund: Die BRK ist ein völkerrechtlicher Vertrag (genauer 2 Verträge)

Mehr

An die nach PBefG zuständigen Genehmigungsbehörden über. Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.

An die nach PBefG zuständigen Genehmigungsbehörden über. Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf 15. März 2017 An die nach PBefG zuständigen Genehmigungsbehörden über Bezirksregierungen Arnsberg,

Mehr

Fortschreibung des Wuppertaler Nahverkehrsplans Konstituierende Sitzung der begleitenden Expertenrunde 11. Januar Herzlich Willkommen!

Fortschreibung des Wuppertaler Nahverkehrsplans Konstituierende Sitzung der begleitenden Expertenrunde 11. Januar Herzlich Willkommen! Fortschreibung des Wuppertaler Nahverkehrsplans Konstituierende Sitzung der begleitenden Expertenrunde 11. Januar 2017 Herzlich Willkommen! Folie 2 Fortschreibung des Wuppertaler Nahverkehrsplans Einführung

Mehr

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen?

Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Wie ist die Zielsetzung einer vollständigen Barrierefreiheit im ÖPNV bis 01. Januar 2022 zu verstehen? Prof. Dr. Christofer Lenz VDV/WBO-Infoveranstaltung Barrierefreiheit im ÖPNV Ungelöste Finanzierungsfragen?,

Mehr

Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG

Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG Perspektiven der Gestaltung eines barrierefreien ÖPNV im ländlichen Raum vor dem Hintergrund der Änderung des PBefG Die neuen Regelungen und die Rahmenbedingungen für deren Umsetzung Andreas Wille Ministerium

Mehr

An die nach PBefG zuständigen Genehmigungsbehörden über. Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster.

An die nach PBefG zuständigen Genehmigungsbehörden über. Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster. Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An

Mehr

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine

Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Herausforderungen und Stolpersteine Inklusion Verhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft Politische, pädagogische (didaktische Ebene) Anerkennung, Gleichstellung, Chancengleichheit Differenzlinien

Mehr

NRW-Dialog über die UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen. Politische Teilhabe behinderter Menschen

NRW-Dialog über die UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen. Politische Teilhabe behinderter Menschen NRW-Dialog über die UN-Behindertenrechtskonvention in Nordrhein-Westfalen Politische Teilhabe behinderter Menschen Rechtliche Grundlagen der politischen Partizipation behinderter Menschen Wahlen und Abstimmungen

Mehr

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-

Mehr

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn

Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN Angebot der Fortbildung: Selbst-Erfahrung von Barrierefreiheit im Rollstuhlparcours und in der Gemeinde Ottobrunn AK BARRIEREFREIES OTTOBRUNN FÜR INTERESSIERTE GEMEINDERÄTE/INNEN

Mehr

Landesaktionsplan Schleswig-Holstein

Landesaktionsplan Schleswig-Holstein Einleitung Landesaktionsplan Schleswig-Holstein Alle Menschen haben die gleichen Rechte. Und allen Menschen soll es gut gehen. Deshalb gibt es in Deutschland viele Regeln und Gesetze. Und auch in vielen

Mehr

Die UNO-BRK im Bereich der Dienstleitung Privater The UN CRPD and Private Parties Prof. Lisa Waddington, European Disability Forum Chair in European

Die UNO-BRK im Bereich der Dienstleitung Privater The UN CRPD and Private Parties Prof. Lisa Waddington, European Disability Forum Chair in European Die UNO-BRK im Bereich der Dienstleitung Privater The UN CRPD and Private Parties Prof. Lisa Waddington, European Disability Forum Chair in European Disability Law, Universität Maastricht (NL) Überblick

Mehr

Reiserecht und Schulfahrtenrichtlinien

Reiserecht und Schulfahrtenrichtlinien Reiserecht und Schulfahrtenrichtlinien Reiserecht und Schulfahrtenrichtlinien Fachseminar Klassenfahrten-Führerschein ITB 2017 11.03.2017 Uwe Flügel Geschäftsführer welcome berlin tours GmbH Schulfahrtenrichtlinien

Mehr

MRSA in der Krankenbeförderung

MRSA in der Krankenbeförderung MRSA in der Krankenbeförderung Anlass Akteure des MRSA-Netzwerkes im Kreis Unna thematisieren die Unsicherheiten im Bereich der Krankenfahrten (z. B. Liegendtransport). Teilweise beklagen Krankenhäuser

Mehr

Die UN- Behindertenrechtskonvention

Die UN- Behindertenrechtskonvention Die UN- Behindertenrechtskonvention Selbstbestimmung Freiheit von Diskriminierung Gleichberechtigte Teilhabe Behindertenbeirat im Landkreis Gifhorn e.v. 03.06.2010 1 Behindertenrechtskonvention (BRK) BRK

Mehr

Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung

Herzlich Willkommen. Neues aus der WEG- Rechtsprechung Herzlich Willkommen Neues aus der WEG- Rechtsprechung Rechtsanwalt und Notar Jörg Baehrens Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Rechtsanwälte Betten, Baehrens & Petereit Änderung des Umlageschlüssels

Mehr

ÖPNV im Landkreis Leer

ÖPNV im Landkreis Leer ÖPNV im Landkreis Leer Gesundheitskonferenz am 01. Juli 2015 Michael Kläsener, Landkreis Leer Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) im Landkreis Leer 1. Zuständigkeit des Landkreises Leer für den ÖPNV

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. für ein Hessisches Gesetz zum Wahlrecht für vollbetreute Menschen. 19.

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. für ein Hessisches Gesetz zum Wahlrecht für vollbetreute Menschen. 19. 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 19/5271 18. 09. 2017 Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE für ein Hessisches Gesetz zum Wahlrecht für vollbetreute Menschen A. Problem Das aktive und passive

Mehr

Barrierefreiheit 2016

Barrierefreiheit 2016 Barrierefreiheit 2016 Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at www.behindertenanwalt.gv.at

Mehr

Mobilität ermöglichen und die Umwelt schützen. Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe Urteil des BVerwG Konsequenzen für die Planung

Mobilität ermöglichen und die Umwelt schützen. Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe Urteil des BVerwG Konsequenzen für die Planung Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe Urteil des BVerwG Konsequenzen für die Planung BAW Kolloquium 15.06.2017-1- Gesetzliche Grundlagen Planungsleistungen Bundeswasserstraßengesetz - Planfeststellungsverfahren

Mehr

Abkürzungsverzeichnis. Einleitung 1. Bedingungstexte 3

Abkürzungsverzeichnis. Einleitung 1. Bedingungstexte 3 Inhaltsverzeichnis (AH) Allgemeine Haftpflicht (KH) Kfz-Haftpflicht PK Paritätische Kommission Abkürzungsverzeichnis XVII Einleitung 1 Bedingungstexte 3 Abschleppen 7 PK-Entscheidung Fall 60 (KH) 7 PK-Entscheidung

Mehr

Fachbeitrag A Von Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) und Dr. Johanna Wenckebach (Potsdam)

Fachbeitrag A Von Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel) und Dr. Johanna Wenckebach (Potsdam) Verbot der Mitnahme von E-Scootern in Bussen 1 Anmerkung zu Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 11. Dezember 2015, Az. 1 U 64/15 07.07.2016 Von Prof. Dr. Felix Welti (Universität Kassel)

Mehr

Schleswig-Holsteinischer Waldbesitzerverband e.v.

Schleswig-Holsteinischer Waldbesitzerverband e.v. Schleswig-Holsteinischer Waldbesitzerverband e.v. Jens Fickendey-Engels Fachanwalt für Agrarrecht, Fachanwalt für Verwaltungsrecht www.lauprecht-kiel.de Lorentzendamm 36 24103 Kiel www.lauprecht-kiel.de

Mehr

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation

Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation 1 Barrierefreiheit und Rehabilitation (Art. 9) Konzepte Behinderung anders denken Barrierefreiheit in der Rehabilitation Jürgen Ritter, DRV Bund, Abteilung Rehabilitation Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention

Mehr

RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. L-BGG Baden- Württemberg. gesellschaft W.E.Weinmann e.k.

RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. L-BGG Baden- Württemberg. gesellschaft W.E.Weinmann e.k. RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen L-BGG Baden- Württemberg Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz L-BGG) Verlags gesellschaft

Mehr

Herzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr

Herzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Herzlich willkommen zu Vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr Alexandra Striebeck, Dresden, 25.06.2014 Agenda 1. Allgemeines zum VVO 2. Unentgeltliche Beförderung von schwerbehinderten

Mehr

Deutschland-Tag des Nahverkehrs

Deutschland-Tag des Nahverkehrs Seite 1 von 5 Deutschland-Tag des Nahverkehrs Verkehrsbetriebe beklagen fehlende Unterstützung von Bund und Länder. Deutschlands Infrastruktur bröckelt: Auch bei Bussen und Bahnen hat die Sanierung von

Mehr

Einheitliche Regelung für Baden-Württemberg bei der Deutschen Bahn zur Fahrradmitnahme

Einheitliche Regelung für Baden-Württemberg bei der Deutschen Bahn zur Fahrradmitnahme Die Fahrradmitnahme im Nahverkehr wird in Baden-Württemberg einheitlich Einheitliche Regelung für Baden-Württemberg bei der Deutschen Bahn zur Fahrradmitnahme Ab Mai 2017 können im Regionalverkehr in ganz

Mehr

Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:

Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem: Zugang von Flüchtlingen mit Behinderungen zum Hilfesystem:! Unterstützung trotz sozialrechtlicher Barrieren Rechtsanwältin Julia Kraft! Fachtagung Migration und Behinderung: Zugangsbarrieren erkennen -

Mehr

Stellungnahme. Sozialverband VdK Deutschland e.v.

Stellungnahme. Sozialverband VdK Deutschland e.v. Stellungnahme des Sozialverbands VdK Deutschland e.v. zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und der SPD-Fraktion des Sächsischen Landtags Gesetz zur Gleichstellung, Inklusion und selbstbestimmten Teilhabe

Mehr

Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Jetzt bewerben!

Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Jetzt bewerben! Inklusionspreis des Landes Nordrhein-Westfalen. Jetzt bewerben! www.mais.nrw.de Zusammensetzung der Jury. Laut Beschluss des Inklusionsbeirates vom 22. Januar 2015 setzt sich die Jury, die über die Preisvergabe

Mehr

BGH zur Speicherung von IP-Adressen

BGH zur Speicherung von IP-Adressen BGH zur Speicherung von IP-Adressen RA Dr. Jan K. Köcher Syndikus, Datenschutzbeauftragter DFN-CERT Services GmbH koecher@dfn-cert.de Hintergrund Sachverhalt: Kläger vs. DTAG Full-Flat Dynamische IP-Adresse

Mehr

Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015

Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 Barrierefreiheit Anspruch und Wirklichkeit im Nahverkehr Ralf Herthum Magdeburg, 01. Dezember 2015 1. Querschnitts-Workshop zur Neuaufstellung des ÖPNV-Plans Gliederung Rechtliche Rahmenbedingungen Situation

Mehr

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK) Sitzung des Schulausschusses Ennepe-Ruhr-Kreis am 04.05.2011 Landesrat Hans Meyer Entstehung der UN-BRK Dezember 2006 Verabschiedung

Mehr

Neue verpflichtende EU-Ecodesignstandards und Energielabel für Produkte

Neue verpflichtende EU-Ecodesignstandards und Energielabel für Produkte Marktüberwachung DI Mag. Reinhard Dittler www.bmwfj.gv.at Situation ab 2010 Steigendes Augenmerk der Kommission und des Europäischen Parlaments auf Marktüberwachung: VO (EG) Nr. 765/2008 über die Vorschriften

Mehr

17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government in NRW

17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government in NRW :::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::: 17. ÖV Symposium 2016 Praxisforum 3: Die E-Rechnung im Kontext des E-Government

Mehr

Rechtliche Neuigkeiten von DENIC Rechtsanwalt Stephan Welzel Chefsyndikus, DENIC eg

Rechtliche Neuigkeiten von DENIC Rechtsanwalt Stephan Welzel Chefsyndikus, DENIC eg Rechtliche Neuigkeiten von DENIC Rechtsanwalt Stephan Welzel Chefsyndikus, DENIC eg Domainpfändung AG Frankfurt MMR 2009, 709 greencard-select.de DENIC ist nicht Drittschuldnerin vw.de und die Folgen OLG

Mehr

Persönlichkeitsrechtsverletzungen und die Haftung des Host-Providers

Persönlichkeitsrechtsverletzungen und die Haftung des Host-Providers Persönlichkeitsrechtsverletzungen und die Haftung des Host-Providers Dipl. jur. Jan Heuer Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht, Lehrstuhl Prof. Dr. Thomas Hoeren 34. Rechtsseminar

Mehr

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten

Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten Gestaltung einer sich verändernden Arbeitswelt Fachveranstaltung Arbeitsstätten, 13. Mai 2013, DASA, Dortmund Architekt Dipl.-Ing. Thomas Rüschenschmidt Aufsichtsperson

Mehr

Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Herzlich Willkommen

Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung. Herzlich Willkommen Einfluss des EU-Rechts auf deutsches Recht: Gleichbehandlung wegen des Geschlechts und der sexuellen Orientierung Herzlich Willkommen Doris Liebscher Antidiskriminierungsbüro Leipzig Maria Wersig Universität

Mehr

Melde- und Informationssystem Binnenschifffahrt am Rhein

Melde- und Informationssystem Binnenschifffahrt am Rhein Melde- und Informationssystem Binnenschifffahrt am Rhein Hamburg Kiel Bremen Berlin Münster Hannover Magdeburg Dortmund Duisburg Köln Bonn Würzburg Mainz Saarbrücken Straßburg Stuttgart Mannheim Heilbronn

Mehr

GEWALTSCHUTZ AUCH FÜR WEIBLICHE FLÜCHTLINGE

GEWALTSCHUTZ AUCH FÜR WEIBLICHE FLÜCHTLINGE GEWALTSCHUTZ AUCH FÜR WEIBLICHE FLÜCHTLINGE Fachtagung, 02.11.2015 Frauen verlassen ihre Heimat weibliche Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt Franziska Pabst Der Paritätische Gesamtverband Überblick Ende 2014

Mehr

I. Führen Sie bitte markante Stichworte zum jeweiligen Thema an:

I. Führen Sie bitte markante Stichworte zum jeweiligen Thema an: I. Führen Sie bitte markante Stichworte zum jeweiligen Thema an: 1. Digitaltachograf und analoger Fahrtenschreiber - welche Unterlagen müssen Sie im Fahrzeug mitführen? Tachoblätter des laufenden Tages

Mehr

Kinderbeförderung in Bürger- Bussen

Kinderbeförderung in Bürger- Bussen Kinderbeförderung in Bürger- Bussen Rechtliche Stellungnahme zu den gesetzlichen Anforderungen für eine rechtmäßige Beförderung von Kindern in BürgerBussen Verfasser: Rechtsanwalt Dr. Hubertus Baumeister

Mehr

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen

Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Entwicklungen im Urlaubsrecht - Neue Entscheidungen Alexandra Rüter, Richterin am Arbeitsgericht Solingen Der Urknall... Der Fall SCHULTZ-HOFF Vorlage des LAG Düsseldorf vom 2.8.2006 (12 Sa 486/06) Urteil

Mehr

Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen

Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen Gesetzliche Grundlagen, Normen und Verordnungen Für wen sind die Umsetzung von Ergonomie, Gebrauchstauglichkeit und Barrierefreiheit bei Soft- /Hardware von Vorteil? Für 15 % der Beschäftigten und der

Mehr

Am ist Equal Pay Day! Transparenz Spiel mit offenen Karten was verdienen Männer und Frauen?

Am ist Equal Pay Day! Transparenz Spiel mit offenen Karten was verdienen Männer und Frauen? Am 20.03.2015 ist Equal Pay Day! Daten und Fakten zum Schwerpunktthema: Transparenz Spiel mit offenen Karten was verdienen Männer und Frauen? Transparenz hinsichtlich Entgelthöhe und Entgeltstruktur Nachvollziehbarkeit

Mehr

Internationaler Straßengüterverkehr: Soziale Errungenschaften vs. Freier Markt konträre Standpunkte innerhalb der EU

Internationaler Straßengüterverkehr: Soziale Errungenschaften vs. Freier Markt konträre Standpunkte innerhalb der EU Wir machen Mobilität Internationaler Straßengüterverkehr: Soziale Errungenschaften vs. Freier Markt konträre Standpunkte innerhalb der EU Christian Labrot Hauptgeschäftsführer BWVL 30.06.2016 Agenda 1.

Mehr

Wozu barrierefrei? Rechtsanspruch Notwendigkeit Nutzen

Wozu barrierefrei? Rechtsanspruch Notwendigkeit Nutzen Wozu barrierefrei? Rechtsanspruch Notwendigkeit Nutzen Mag. Aaron Banovics Büro des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung Babenbergerstraße 5-1010 Wien aaron.banovics@sozialministerium.at

Mehr

45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , ,

45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN , , TOP 74.3.1 45 Barrierefreies Bauen 78 Anpassung von Bestandsbauten LTB Anlagen 7.2/1, 7.3/1, 7.3/2 DIN 18024-1, 18040-1, 18040-2 1 Rechtsgrundlagen, BGG "Behindertengleichstellungsgesetz vom 27. April

Mehr

Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen

Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und Ruhezeiten, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen 2008 Richtlinien Arbeitspapier zu den Lenk und en, Arbeitszeitgesetz und Haftung der Verkehrsunternehmen - Lenk- und en Nach VO = (EG) 561 / 2006 Gültig ab 11. April 2007 - Arbeitszeitgesetz - Haftung

Mehr

Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO)

Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) Haftung der Deutschen Bahn für Zugverspätungen und fehlerhafte Fahrgastinformationen Neue Fahrgastrechte durch eine Unachtsamkeit des Gesetzgebers? Wiss. Assistent Dr. Georg Bitter, Universität Bonn Eisenbahn-Verkehrsordnung

Mehr

In Zukunft diskriminierungsfrei?! Zehn Jahre Allgemeines Gleich-Behandlungs-Gesetz (AGG) Tagungsdokumentation. in Leichter Sprache

In Zukunft diskriminierungsfrei?! Zehn Jahre Allgemeines Gleich-Behandlungs-Gesetz (AGG) Tagungsdokumentation. in Leichter Sprache In Zukunft diskriminierungsfrei?! Zehn Jahre Allgemeines Gleich-Behandlungs-Gesetz (AGG) Tagungsdokumentation in Leichter Sprache WICHTIG In den Texten stehen oft nur die Wörter für Männer. Zum Beispiel:

Mehr

Kommunale Zusammenarbeit vor den ordentlichen Gerichten

Kommunale Zusammenarbeit vor den ordentlichen Gerichten Kommunale Zusammenarbeit vor den ordentlichen Gerichten Folgen aus dem Urteil des AG Oldenburg vom 10.03.2013 7 OWi 21/13 sowie weiteren Entscheidungen der ordentlichen Gerichte Prof. Dr. Marcus Arndt

Mehr

SACHDARSTELLUNG zum Thema Beförderung von Fahrgästen mit Hilfsmitteln Projekt ÖPNV/SPNV für alle im Freistaat Sachsen

SACHDARSTELLUNG zum Thema Beförderung von Fahrgästen mit Hilfsmitteln Projekt ÖPNV/SPNV für alle im Freistaat Sachsen 04.03.2016/mbg/kv SACHDARSTELLUNG zum Thema Beförderung von Fahrgästen mit Hilfsmitteln Projekt ÖPNV/SPNV für alle im Freistaat Sachsen 1. Vorgeschichte und Ausgangspunkte Erste Unstimmigkeiten bei der

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung

Aktuelle Rechtsprechung Rechtsprechung Aktuell Keine über Sicherheitsleistung hinausgehende Haftung des Gesellschafter-Geschäftführers für Verbindlichkeiten der Gesellschaft (OLG Koblenz, Hinweisbeschluß vom 09.03.2011-5 U 1417/10

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 18/7772 18. Wahlperiode 25.02.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Markus Tressel, Tabea Rößner, Dr. Valerie Wilms,

Mehr

Die Haftung von WLAN-Betreibern nach dem neuen Entwurf des Telemediengesetzes

Die Haftung von WLAN-Betreibern nach dem neuen Entwurf des Telemediengesetzes Die Haftung von WLAN-Betreibern nach dem neuen Entwurf des Telemediengesetzes Dipl.-Jur. Florian Klein, LL.M., Wiss. Mit. der Forschungsstelle Recht im Institut für Informations-, Telekommunikations- und

Mehr

Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates Bundesrat Drucksache 742/16 (Beschluss) 10.02.17 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Gleichbehandlung aller von Assistenzhunden unterstützten Menschen mit Behinderungen schaffen -

Mehr

Alte Autokindersitze seit April nicht mehr zulässig!

Alte Autokindersitze seit April nicht mehr zulässig! Alte Autokindersitze seit April nicht mehr zulässig! Sitze mit dem Normen ECE 44/01 und ECE 44/02 sind seit dem 08.April 2008 nicht mehr zugelassen. Sie entsprechen nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstandard

Mehr

Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre.

Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre. Barrierefreie Stadt eine Herausforderung für die Kommune!? Bad Segeberg eine Bilanz der ersten fünf Jahre. 21. Mai 2015 Stadt Bad Segeberg Ute Heldt Barrierefreiheit ist kein neues Thema bereits 2002 trat

Mehr

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden.

Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. II. Abschnitt Amt der Schöffen II. Abschnitt Amt der Schöffen 2. Ehrenamt; Verpflichtung zur Übernahme 2.1 Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden. 2.2 Nach der

Mehr

Dienstleistungen Entwicklung im ländlichen Raum ZIRP, Kaiserslautern 12. November 2014

Dienstleistungen Entwicklung im ländlichen Raum ZIRP, Kaiserslautern 12. November 2014 Dienstleistungen Entwicklung im ländlichen Raum ZIRP, Kaiserslautern 12. November 2014 Rhenus Veniro GmbH & Co. KG, Homberger Straße 113, 47441 Moers, www.rhenus-veniro.de Gliederung Vorstellung der Rhenus

Mehr

Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik

Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik Dr. Joachim Steinbrück Die Bedeutung der Behindertenrechtskonvention für die Kommunal- und Landespolitik Das "Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" (Behindertenrechtskonvention

Mehr

Was sind die Voraussetzungen für einen einheitlichen Tatbestand?

Was sind die Voraussetzungen für einen einheitlichen Tatbestand? Was sind die Voraussetzungen für einen einheitlichen Tatbestand? - Welche Stolpersteine und fachlichen Herausforderungen gibt es? - Dialogforum Bund trifft kommunale Praxis, 2. Expertengespräch Berlin,

Mehr

Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen?

Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Leitbild Warum braucht man eine eigene Konvention über die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen? Es gibt viele Verträge über die Menschenrechte. Aber Menschen mit Behinderungen werden in diesen

Mehr

2. Den Anordnungen des Bedienungspersonals ist Folge zu leisten.

2. Den Anordnungen des Bedienungspersonals ist Folge zu leisten. Die Kölner Seilbahn Gesellschaft mbh hat mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Bereich der Seilbahnanlagen folgende Vorschriften erlassen: 1. Das

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. in dem Rechtsstreit BUNDESGERICHTSHOF X ZR 123/10 BESCHLUSS in dem Rechtsstreit Verkündet am: 16. Juni 2011 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf

Mehr

ÖPNV-Finanzierung und EU-VO 1370

ÖPNV-Finanzierung und EU-VO 1370 ÖPNV-Finanzierung und EU-VO 1370 Die Instrumente sind da, aber reichen die Mittel? Volker Wente Geschäftsführer NRW des VDV Die VO 1370 und die Ziele der EU Mit der VO 1370 verfolgt die EU bestimmte Regelungsziele:

Mehr

Qualitätsstandards der Hilfeleistung für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden

Qualitätsstandards der Hilfeleistung für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden Qualitätsstandards der Hilfeleistung für Flugreisende mit eingeschränkter Mobilität am Flughafen Karlsruhe / Baden-Baden Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 des Europäischen Parlaments und des

Mehr

Aktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht

Aktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht Aktuelle Rechtsprechung AK Medizinrecht 10.10.2011 1. BGH 5.05.2011, 3 StR 458/10; 20.07.2011, 5 StR 115/11; 2. OVG Niedersachsen, A&R 2011, S.185; PharmR 2011, S.335 1. BGH Beschlüsse 5.05.2011, 3 StR

Mehr

Umweltgutachter-Zulassung und Anforderungen in der Praxis. Vortrag von Frank Holzhauser DAU GmbH

Umweltgutachter-Zulassung und Anforderungen in der Praxis. Vortrag von Frank Holzhauser DAU GmbH Umweltgutachter-Zulassung und Anforderungen in der Praxis Vortrag von Frank Holzhauser DAU GmbH Umweltpolitischer Hintergrund Vertrag von Maastricht vom 7. Februar 1992 EU-Ziel: Förderung einer harmonischen

Mehr

Aktuelle Urteile und Rechtsfälle. 27. Februar 2014

Aktuelle Urteile und Rechtsfälle. 27. Februar 2014 Aktuelle Urteile und Rechtsfälle 27. Februar 2014 1. Zustellungsbevollmächtigung des Admin-C Ziffer VIII der DENIC-Domainrichtlinien: [ ] Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist der

Mehr

Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta

Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta Migrationsrelevante Freiheitsrechte der EU-Grundrechtecharta Prof. Dr. Thomas Groß ein Beitrag zur Tagung: Freiheit Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 25.01.2013 in Stuttgart-Hohenheim http://downloads.akademie-rs.de/migration/130125_gross_grundrechtecharta.pdf

Mehr

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009

Vorlage zur Kenntnisnahme. Stellungnahme des Senats zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit für das Jahr 2009 10.5 Verpflichtung zum Abgleich mit Terrorlisten 0050-32 Drucksache 16/3377 02.07.2010 16. Wahlperiode Vorlage zur Kenntnisnahme zum Bericht des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Mehr

2. Den Anordnungen des Bedienungspersonals ist Folge zu leisten.

2. Den Anordnungen des Bedienungspersonals ist Folge zu leisten. Stand 2013 Die Kölner Seilbahn Gesellschaft mbh hat mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung im Bereich der Seilbahnanlagen folgende Vorschriften erlassen:

Mehr

Gesetzliche Regeln für genetische Untersuchungen

Gesetzliche Regeln für genetische Untersuchungen Gesetzliche Regeln für genetische Untersuchungen 76. Besteht die Gefahr des Missbrauchs genetischer Daten? Ja, diese Gefahr besteht. Denn genetische Informationen sind Fakten, die ein Leben lang für einen

Mehr

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen im Kreis Pinneberg

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen im Kreis Pinneberg Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen im Kreis Pinneberg Elmshorn, 11. Oktober 2016 Pressemitteilung Post für die Bürgermeister im Kreisgebiet schlägt die Einrichtung von Behindertenbeauftragten

Mehr

(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.

(3) Der Tag des Außerkrafttretens ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben. Verordnung zur innerstaatlichen Bestimmung der zuständigen Behörden für die Abfrage des Europol-Informationssystems (Europol-Abfrageverordnung - Europol-AbfrageV) Europol-AbfrageV Ausfertigungsdatum: 22.05.2007

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 15. Stunde 4. Ermittlungsverfahren cc) dd) ee) Klageerzwingungsverfahren, 172 ff. Prozessvoraussetzungen/Verfahrenshindernisse (Überblick)

Mehr

Finanzverfassung - Einnahmenseite

Finanzverfassung - Einnahmenseite Finanzverfassung - Einnahmenseite Regelt das Recht der staatliche Einnahmen-/Ausgabenverteilung bei Steuern (hoheitliche Abgaben ohne Gegenleistung; siehe 3 AO). Anders verhält es sich hingegen bei: o

Mehr

Das zum novellierte Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)1 enthält neue Regelungen zur Barrierefreiheit.

Das zum novellierte Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)1 enthält neue Regelungen zur Barrierefreiheit. Städte- und Gemeindebund NRW Postfach 10 39 52 40030 Düsseldorf Vorbericht 110. Sitzung Ausschuss für Strukturpolitik und Verkehr am 2. September 2015 in Jüchen Postfach 10 39 52 40030 Düsseldorf Kaiserswerther

Mehr