Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses. am 15. November 2017

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1 Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. November 2017 VORSTELLUNG UND BERATUNG DER ECKDATEN DES HH -PLAN-ENTWURFS 2018 FINANZIELLE SITUATION DER SCHÖFFERSTADT GERNSHEIM AKTUELLE PROJEKTLISTE

2 Vorbemerkungen zum Haushaltsentwurf 2018 Keine genehmigungspflichtigen Bestandteile (Investitions- und Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) Keine Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts ( 92 Absatz 4 i.v.m. Absatz 5 der Hessischen Gemeindeordnung) Die Berechnung der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer basieren auf den Daten der Mai-Steuerschätzung Die Orientierungsdaten wurden erst nach Redaktionsschluss des Haushaltsentwurfs bekannt gegeben. Die Hebesatzsatzung sieht für das Haushaltsjahr 2018 eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer vor.

3 Einwohnerentwicklung 1996 bis 2015 jeweils zum , 2016 zum Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt Die Einwohnerzahlen zum liegen derzeit noch nicht vor. Laut dem Hessischen Statistischen Landesamt werden diese voraussichtlich erst Anfang 2018 bereitgestellt werden können. KFA-Berechnung 2018 damit nur vorläufig Einwohner

4 Entwurf der Haushaltssatzung erster Teil Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis Ansatz 2018 (in Euro) Ansatz 2017 (in Euro) mit dem Gesamtbetrag der Erträge mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen mit einem Saldo von im außerordentlichen Ergebnis mit einem Saldo von 0 0 mit einem Überschuss von

5 Entwurf der Haushaltssatzung zweiter Teil im Finanzhaushalt Ansatz 2018 (in Euro) Ansatz 2017 (in Euro) mit dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit Auszahlungen aus Investitionstätigkeit mit einem Saldo von Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit mit einem Saldo von mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von

6 Übersicht der ordentlichen Erträge Nr. Bezeichnung Ansatz 2018 (in Euro) Ansatz 2017 (in Euro) 01 Privatrechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Kostenersatzleistungen und erstattungen Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen Steuern und steuerähnliche Erträge Erträge aus Transferleistungen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

7 Übersicht der ordentlichen Aufwendungen Nr. Bezeichnung Ansatz 2018 (in Euro) Ansatz 2017 (in Euro) 11 Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse Steueraufwendungen einschl. gesetzl. Umlagen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Zinsen und andere Finanzaufwendungen Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

8 Betrachtung des Ergebnishaushalts Position 05 Steuern und steuerähnliche Erträge Ansatz 2018 Ansatz 2017 Veränderung Ansatz 2018 Ansatz 2017 Veränderung Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Spielapparatesteuer /- 0 Hundesteuer /- 0 Summe

9 Entwicklung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer 2009 bis bis 2016 Ergebnisse / 2017 und 2018 Planansätze Euro durch die Änderung des Verteilungsschlüssels, Euro durch das Bundesprogramm Einkommensteuer Umsatzsteuer

10 Allgemeine Informationen zur Berechnung des Gemeindeanteils Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Grundlage: Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (GFRG) Die Gemeinden erhalten 15% am Aufkommen des Bundes Verteilung auf die Länder nach den Steuerbeträgen, die im Gebiet des Landes vereinnahmt werden. Verteilung auf die Gemeinden auf Basis des für einen Zeitraum von 3 Jahren festzusetzenden Verteilungsschlüssels Zur Bestimmung des Verteilungsschlüssels für den Einkommensteueranteil der einzelnen Gemeinden werden nicht die gesamten Steuerleistungen eines Steuerpflichtigen berücksichtigt, sondern nur die Steuerbeträge, die auf ein zu versteuerndes Einkommen bis zu einer bestimmten Obergrenze (Höchstbeträge) entfallen. Das bedeutet, dass die Einkommensspitzen abgeschnitten werden und auf die Schlüsselzahlen keinen Einfluss nehmen. Gleichzeitig werden dadurch die kommunalen Aufkommensunterschiede abgemildert. Diese Nivellierung ist umso stärker, je niedriger die Höchstbetragsgrenzen liegen, da aufgrund steigender Löhne und Gehälter ein immer größerer Anteil des Steueraufkommens nicht berücksichtigt wird. Im Extremfall würde dann der Gemeindeanteil nicht mehr mach der Steuerkraft, sondern nach der Zahl der Steuerpflichtigen verteilt werden. Je höher sie liegen, umso stärker kann sich die Einkommensstruktur der Einwohner in einer Gemeinde auswirken. Die Höchstbeträge für den aktuellen Zeitraum 2015 bis 2017 betragen Euro für Alleinstehende bzw Euro für zusammenveranlagte Ehegatten. Die gleichen Höchstbeträge werden auch für den Zeitraum 2018 bis 2020 gelten.

11 Allgemeine Informationen zur Berechnung des Gemeindeanteils Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, Grundlage: Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Bund und Länder (FAG) sowie Gesetz zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (GFRG) Der Schlüssel für die Umsatzsteuer wird ermittelt zu 25% aus der Summe des Gewerbesteueraufkommens der aktuell verfügbaren vergangenen 6 Jahre, zu 50% aus der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten jeweils am 30. Juni der aktuell verfügbaren vergangenen 3 Jahre und zu 25% aus der Summe der sozialversicherungspflichtigen Entgelte der aktuell verfügbaren vergangenen 3 Jahre. Stichtag Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

12 Allgemeine Informationen zur Berechnung des Gemeindeanteils Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer sozialversicherungspflichtig Beschäftigte

13 Änderung des Verteilungsschlüssels zur Ermittlung der Gemeindeanteile für den Zeitraum 2018 bis 2020 Daten basieren auf der Mai-Steuerschätzung sowie den aktuell vorliegenden Verteilungsschlüsseln Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (alter Verteilungsschlüssel 0, ) Gemeindeanteil an der Einkommensteuer (neuer Verteilungsschlüssel 0, ) Veränderung aufgrund des neuen Verteilungsschlüssels [in Euro] Veränderung aufgrund des neuen Verteilungsschlüssels [in v.h.] , , ,50 + 0,24 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (alter Verteilungsschlüssel 0, ) Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer (neuer Verteilungsschlüssel 0, ) Veränderung aufgrund des neuen Verteilungsschlüssels [in Euro] Veränderung aufgrund des neuen Verteilungsschlüssels [in v.h.] , , , ,46

14 Entwicklung der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer 2009 bis bis 2016 Ergebnisse / 2017 und 2018 Planansätze Euro durch die Änderung des Verteilungsschlüssels, Euro durch das Bundesprogramm Einkommensteuer Umsatzsteuer

15 Änderung des Verteilungsschlüssels zur Ermittlung der Gemeindeanteile für den Zeitraum 2018 bis 2020 Vergleich der veränderten Schlüssel im Kreis Groß-Gerau auf Basis der Mai-Steuer-Schätzung 2017 Kommune Veränderung Schlüssel Einkommensteuer Veränderung Schlüssel Umsatzsteuer Biebesheim - 1,84 % EUR - 4,51 % EUR Bischofsheim - 4,07 % EUR - 10,52 % EUR Büttelborn - 1,53 % EUR + 27,79 % EUR Gernsheim + 0,24 % EUR + 32,46 % EUR Ginsheim-Gustavsburg - 0,36 % EUR + 12,77 % EUR Groß-Gerau + 0,19 % EUR - 4,07 % EUR Kelsterbach + 0,09 % EUR - 31,68 % EUR Mörfelden-Walldorf - 2,73 % EUR - 5,21 % EUR Nauheim + 1,25 % EUR - 5,38 % EUR Raunheim - 0,62 % EUR - 8,71 % EUR Riedstadt + 1,24 % EUR + 17,19 % EUR Rüsselsheim + 0,94 % EUR - 2,94 % EUR Stockstadt + 2,26 % EUR + 4,15 % EUR Trebur - 0,26 % EUR - 43,77 % EUR

16 Entwicklung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuerumlage 2009 bis bis 2016 Ergebnisse / 2017 Stand: / 2018 Planansatz Gewerbesteuer Gewerbesteuerumlage

17 Übersicht der Hebesätze 2017 im Kreis Groß-Gerau Grundsteuer A / Grundsteuer B / Gewerbesteuer Kommune Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Biebesheim 400 v.h. 310 v.h. 380 v.h. Bischofsheim 400 v.h. 550 v.h. 400 v.h. Büttelborn 430 v.h. 530 v.h. 400 v.h. Gernsheim 360 v.h. 365 v.h. 370 v.h. Ginsheim-Gustavsburg 720 v.h. 720 v.h. 420 v.h. Groß-Gerau 410 v.h. 450 v.h. 410 v.h. Kelsterbach 460 v.h. 460 v.h. 410 v.h. Mörfelden-Walldorf 400 v.h. 790 v.h. 410 v.h. Nauheim 340 v.h. 960 v.h. 400 v.h. Raunheim 300 v.h. 433 v.h. 380 v.h. Riedstadt 520 v.h. 700 v.h. 390 v.h. Rüsselsheim 680 v.h. 800 v.h. 420 v.h. Stockstadt 450 v.h. 450 v.h. 400 v.h. Trebur 600 v.h. 600 v.h. 400 v.h.

18 Anhebung der Steuerhebesätze Hebesatzsatzung Grundsteuer A / Grundsteuer B / Gewerbesteuer Steuerart Aufkommen Erhöhung Grundsteuer A 360 v.h. (aktuell) v.h. (im HH-Entwurf enthalten) Grundsteuer B 365 v.h. (aktuell) v.h. (im HH-Entwurf enthalten) Gewerbesteuer 370 v.h. (aktuell) v.h. (im HH-Entwurf enthalten) Summe

19 Übersicht der Hebesätze 2017 im Kreis Groß-Gerau Grundsteuer A / Grundsteuer B / Gewerbesteuer Kommune Grundsteuer A Grundsteuer B Gewerbesteuer Biebesheim 400 v.h. 310 v.h. 380 v.h. Bischofsheim 400 v.h. 550 v.h. 400 v.h. Büttelborn 430 v.h. 530 v.h. 400 v.h. Gernsheim 380 v.h. 390 v.h. 380 v.h. Ginsheim-Gustavsburg 720 v.h. 720 v.h. 420 v.h. Groß-Gerau 410 v.h. 450 v.h. 410 v.h. Kelsterbach 460 v.h. 460 v.h. 410 v.h. Mörfelden-Walldorf 400 v.h. 790 v.h. 410 v.h. Nauheim 340 v.h. 960 v.h. 400 v.h. Raunheim 300 v.h. 433 v.h. 380 v.h. Riedstadt 520 v.h. 700 v.h. 390 v.h. Rüsselsheim 680 v.h. 800 v.h. 420 v.h. Stockstadt 450 v.h. 450 v.h. 400 v.h. Trebur 600 v.h. 600 v.h. 400 v.h.

20 Entwicklung des Familienleistungsausgleichs 2009 bis bis 2016 Ergebnisse / 2017 bis 2018 Planansätze Familienleistungsausgleich

21 Entwicklung der Schlüsselzuweisung 2009 bis bis 2016 Ergebnisse / 2017 bis 2018 Planansätze Schlüsselzuweisung

22 Betrachtung des Ergebnishaushalts Position 12 Abschreibungen Ansatz 2018 Ansatz 2017 Veränderung , , , , Restbuchwert des Anlagevermögens

23 Betrachtung des Ergebnishaushalts Position 15 Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse Diese Position enthält insbesondere die Zuschüsse an die in kirchlicher Trägerschaft stehenden Kindertageseinrichtungen: Ansatz 2018 Ansatz 2017 Veränderung Kindertagesstätte Ansatz 2018 Ansatz 2017 Veränderung Martin-Luther-Kindertagesstätte /- 0 Dietrich-Bonhoeffer-Kindertagesstätte /- 0 Katholische Kindertagesstätte St. Maria Summe

24 Betrachtung des Ergebnishaushalts Position 16 Steueraufwendungen einschl. Aufwendungen aus gesetzlichen Umlagen Ansatz 2018 Ansatz 2017 Veränderung Ansatz 2018 Ansatz 2017 Veränderung Kreisumlage Schulumlage KFA-Rückstellung Solidaritätsumlage Gewerbesteuerumlage Andere Umlagen Summe

25 Entwicklung der Kreis- und Schulumlage 2009 bis bis 2016 Ergebnisse / 2017 bis 2018 Planansätze Kreisumlage Schulumlage

26 Entwicklung der ordentlichen Rücklage 2009 bis 2021 Beträge jeweils zum

27 Entwicklung der Kreditverbindlichkeiten 1985 bis bis 2016 Ergebnisse / 2017 bis 2021 Planansätze Schulden

28 Repräsentatives Haushaltsjahr Darstellung des Ergebnishaushalts ohne Sonder- / Einmaleffekte 1. Finanzbericht /S/17 vom Im Jahr 2014 hatte die Verwaltung auf Basis von Durchschnittswerten sowie weiteren Informationen die Erträge und Aufwendungen eines repräsentativen Haushaltsjahres vorgestellt. Ziel war es, Einmaleffekte unberücksichtigt zu lassen, um das strukturelle Defizit der Stadt Gernsheim sichtbar zu machen. Das Ergebnis war ein jährlicher Fehlbedarf in einer Größenordnung zwischen und Euro. Ein solches repräsentatives Haushaltsjahr hat die Verwaltung für diesen Finanzbericht erneut erstellt und die seitdem eingetretenen Veränderungen in die Berechnung einfließen lassen. Das Ergebnis ist ein strukturelles jährliches Defizit in einer Größenordnung zwischen 1,8 und 2,0 Mio. Euro eine Verschlechterung von einer Million Euro.

29 Repräsentatives Haushaltsjahr Darstellung des Ergebnishaushalts ohne Sonder- / Einmaleffekte Nr. Bezeichnung repräsentativ Entwurf Privatrechtliche Leistungsentgelte Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Kostenersatzleistungen und erstattungen Bestandsveränderungen und aktivierte Eigenleistungen Steuern und steuerähnliche Erträge Erträge aus Transferleistungen Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Sonstige ordentliche Erträge Finanzerträge Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

30 Repräsentatives Haushaltsjahr Darstellung des Ergebnishaushalts ohne Sonder- / Einmaleffekte Nr. Bezeichnung repräsentativ Entwurf Personalaufwendungen Versorgungsaufwendungen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse Steueraufwendungen einschl. gesetzl. Umlagen Transferaufwendungen Sonstige ordentliche Aufwendungen Zinsen und andere Finanzaufwendungen Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen Ordentliches Ergebnis

31 November-Steuerschätzung 2017 Verbesserung der Ertragssituation Auswirkung auf die Anhebung der Hebesätze Ertragsart Gemeindeanteil an der Einkommensteuer Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer Haushaltsentwurf 2018 auf Basis der Mai- Steuerschätzung 2017 Planungsdaten der November- Steuerschätzung 2017 Veränderung in Euro Familienleistungsausgleich Summe

32 Investitionsprogramm GRÖßERE INVESTITIONEN -

33 Investitionsprogramm 2018 bis 2021 Größere Investitionsmaßnahmen Der Finanzhaushalt 2018 sieht Mittel in Höhe von 12,1 Mio. Euro für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vor. Gleichzeitig wurden Einzahlungen aus dem Verkauf von Grundstücken u.a. in Höhe von 5,8 Mio. Euro eingestellt. Der Zahlungsmittelfehlbedarf aus der Investitionstätigkeit liegt somit bei rd. 6,3 Mio. Euro. Im Haushaltsplanentwurf 2018 finden Sie auf den Seiten A 34 bis A 38 Erläuterungen zu den größeren Investitionsmaßnahmen. Das Investitionsprogramm finden Sie auf den Seiten C 9 bis C22.

34 Investitionsprogramm 2018 bis 2021 Größere Investitionsmaßnahmen Investitionsmaßnahme Haushaltsentwurf 2018 Neubau / Sanierung des Sportlerheims (Finanzplanung 2019: Euro) Sicherstellung der ärztlichen Versorgung (Finanzplanung 2019: Euro) Errichtung einer AWV-Geschäftsstelle Dachsanierung Stadthaus (durch die Anwendung des Komponentenansatzes investiv) Sanierung der Darmstädter Straße (Wasser, Kanal, Straße) Erschließung Westlich der Andreas Brentano-Straße (Wasser, Kanal, Straße) Erweiterung des Waldkindergartens (2. Gruppe) Erweiterung der Maria-Jockel-Kindertagesstätte (5. und 6. Gruppe) (Finanzplanung 2019: Euro) Investitionszuschuss für die Erweiterung der Kindertagesstätte St. Maria

35 Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15. November 2017 VORSTELLUNG UND BERATUNG DER ECKDATEN DES HH -PLAN-ENTWURFS 2018 FINANZIELLE SITUATION DER SCHÖFFERSTADT GERNSHEIM AKTUELLE PROJEKTLISTE

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