Anforderungen an den Wärmeschutz im Gebäudebereich

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1 Anforderungen an den Wärmeschutz im Gebäudebereich Kompaktseminar: Gebäudedämmung nachgedacht und richtig gemacht Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig Referent: Stefan Vetter

2 Zeitlicher Ablauf Zeit Thema Uhr Anforderung an dem Wärmeschutz im Gebäudebereich Dipl.-Ing. (FH) Stefan Vetter Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH Uhr Korrekte Planung und fachgerechte Ausführung von Wärmedämmmaßnahmen aus der Sicht eines Gutachters Dipl.-Wirtsch.-Ing. Henry Pfeifer Henry Pfeifer / Bau-SV Uhr Pause mit Imbiss Uhr Ohne Qualitätssicherung keine Erfolgsgarantie! Gebäudethermografie und Blower-Door-Test unterstützen eine fachgerechte Auswertung Dipl.-Ing. (BA) Detlev Liebich ISB IngenieurServiceBau ca Uhr Ende der Veranstaltung Beratertelefon: info@saena.de - Seite 2

3 Vorstellung Sächsische Energieagentur SAENA GmbH Hauptaufgaben Initialberatung (unabhängig) für alle Zielgruppen Öffentlichkeitsarbeit / Informationsverbreitung zum Thema Energieeffizienz Organisation von Weiterbildungen, Schulungen und Workshops Zielgruppen und Projekte Kommunen Privatpersonen Kleine und Mittlere Unternehmen Unternehmensbereiche Energieeffizienz - Unternehmen Energieeffizienz - Gebäude Energieeffizienz - Verkehr Energieeffizienz - Kommunen/Landkreise Zukunftsfähige Energieversorgung Beratertelefon: info@saena.de - Seite 3

4 Wesentliche Gesetzliche Anforderungen im Gebäudebereich Grundlage der deutschen Gesetzgebung bildet die EU-Richtlinie 2010/31/EG - Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden (in Kraft seit ) Energieeinsparungsgesetz (EnEG 2013) darauf basierend: Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) (Novelle in Kraft seit ) stellt energiesparende Anforderungen an Neubauten, Sanierungen und Anlagen Mindestwärmeschutz nach DIN stellt Mindestanforderungen an den Wärmeschutz für Hochbauten (Innentemp. 19 C) Erneuerbare Energien Wärmegesetz (EEWärmeG) seit 2009 anteilige Nutzung von Erneuerbare Energien bei Neubauten Pflicht oder Ersatzmaßnahme durch 15 % bessere Gesamt-Energieeffizienz Bauordnung bzw. Sächsische Bauordnung (SächsBO) Durchführungsverordnung zur Sächsischen Bauordnung (DVOSächsBO) Verwaltungsvorschrift zur Sächsischen Bauordnung (VwVSächsBO) Beratertelefon: info@saena.de - Seite 4

5 Einhaltung des Mindestwärmeschutzes nach DIN = Verhindern von Bauschäden durch Tauwasserbildung Schimmelbildung abhängig von Temperatur, Feuchte und Substrat Sporenkeimung und Wachstum kann ab einer relativen Feuchte an der Bauteiloberfläche > 75% auftreten bei normalen Randbedingungen Oberflächentemperaturen > 13 erforderlich! Geeignete Substrate (z.b. Raufasertapete) fördern das Wachstum Quelle: Protokollband Nr. 24 Arbeitskreis kostengünstige Passivhäuser PHI Beratertelefon: info@saena.de - Seite 5

6 Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach DIN über den R-Wert Für Bauantrag Die Grenzwerte an Einzelbauteile für Gebäude mit normalen Innentemperaturen 19 C und für solche mit niedrigen Innentemperaturen zwischen 12 und 19 C sind in der Tabelle aufgeführt. Sie gelten grundsätzlich für Einzelbauteile mit einer flächenbezogenen Gesamtmasse 100 kg/m². Für Außenwände, Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen sowie für Dächer mit einer flächenbezogenen Masse unter 100 kg/m² ist immer ein Wärmedurchlasswiderstand R 1,75 (m² K)/W einzuhalten. Quelle Tabelle/Text: Leitfaden für Wohngebäude Arbeitsgemeinschaft Mauerziegel im Bundesverband der Deutschen Ziegelindustrie e.v. Quelle: Protokollband Nr. 24 Arbeitskreis kostengünstige Passivhäuser PHI Beratertelefon: info@saena.de - Seite 6

7 Nachweis des Mindestwärmeschutzes nach DIN über den R-Wert Beispiele: Außenwand 36,5 cm (1800 Kg/m³) R 0,50 < 1,20 Nachweis nicht erfüllt Außenwand 36,5 cm (1800 Kg/m³) R 1,35 > 1,20 Nachweis erfüllt + 3,0 cm Wärmedämmung (WLS 035) Kellerdecke Stahlbeton R 0,11 < 0,90 Nachweis nicht erfüllt Kellerdecke Stahlbeton R 0,95 > 0,90 Nachweis erfüllt + 3,0 cm Wärmedämmung (WLS 035) Beratertelefon: info@saena.de - Seite 7

8 Nachweis des Mindestwärmeschutzes im Bereich von Wärmbrücken Einhaltung von Ausführungsbeispielen gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 Wenn abweichende Konstruktion, dann Wärmebrückenberechnung und Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich Beratertelefon: info@saena.de - Seite 8

9 Nachweis des Mindestwärmeschutzes im Bereich von Wärmbrücken Einhaltung von Ausführungsbeispielen gemäß DIN 4108 Beiblatt 2 Wenn abweichende Konstruktion, dann Wärmebrückenberechnung und Gleichwertigkeitsnachweis erforderlich Beratertelefon: info@saena.de - Seite 9

10 Beispiel Neubau Nichteinhaltung des Mindestwärmeschutzes im Bereich des umlaufenden Ringankers Beratertelefon: info@saena.de - Seite 10

11 Beispiel Neubau Nichteinhaltung des Mindestwärmeschutzes im Bereich des umlaufenden Ringankers Beratertelefon: info@saena.de - Seite 11

12 Nachweis des Mindestwärmeschutzes im Bereich von Wärmbrücken Einhaltung von Ausführungsbeispielen gemäß Infoblatt KfW-Wärmebrückenempfehlungen (Stand ) bietet die KfW für KfW-Effizienzhäuser mit den "KfW-Wärmebrückenempfehlungen" ein alternatives Verfahren für den Gleichwertigkeitsnachweis an Beratertelefon: info@saena.de - Seite 12

13 Nachweis des Mindestwärmeschutzes im Bereich von Wärmbrücken Einhaltung von Ausführungsbeispielen gemäß Infoblatt KfW-Wärmebrückenempfehlungen (Stand ) bietet die KfW für KfW-Effizienzhäuser mit den "KfW-Wärmebrückenempfehlungen" ein alternatives Verfahren für den Gleichwertigkeitsnachweis an Beratertelefon: info@saena.de - Seite 13

14 Anforderung der EnEV Oberste Geschossdecke Überprüfung des Mindestwärmeschutzes erforderlich! Eigentümer von Wohngebäuden und von Nichtwohngebäuden, deren Räume jährlich mindestens vier Monate und auf Innentemperaturen von mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden, müssen dafür sorgen, dass zugängliche Decken beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum, ab dem 1. Januar 2016 so gedämmt sind, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der obersten Geschossdecke 0,24 W/(m2K) nicht überschreitet. Diese Pflicht gilt als erfüllt, wenn anstelle der obersten Geschossdecke das darüber liegende Dach entsprechend gedämmt ist oder das Dach bzw. die oberste Geschossdecke bereits die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN : erfüllt. Gemäß der DIN darf der Wärmedurchlasswiderstand R nicht größer als 0,9 (m²k)/w sein. Dies entspricht einen U-Wert von ca. 0,96 W/ Beratertelefon: info@saena.de - Seite 14

15 Anforderung der EnEV Oberste Geschossdecke Bodentreppe Mindestwärmeschutz und Luftdichtheit erforderlich! Bild: Beratertelefon: info@saena.de - Seite 15 Bilderquelle:

16 Anforderungen der EnEV an den energiesparenden Wärmeschutz für Neubauten und komplexe Sanierungen - Gesamtnachweis 1. Jahres-Primärenergiebedarf Q P = Maß für die CO 2 -Bilanz eines Gebäudes 2. spez. Transmissionswärmeverlusts H T bei Wohngebäuden bzw. mittlere Wärmedurchgangkoeffizient Ū bei Nichtwohngebäuden = Maß für die energetische Qualität (Wärmedämmung) der Gebäudehülle 3. Sommerliche Wärmeschutz (Neubauten) = Verhinderung einer sommerlichen Überhitzung im Inneren des Gebäudes Beratertelefon: info@saena.de - Seite 16

17 Beratertelefon: info@saena.de - Seite 17

18 Berechnung spez. Transmissionswärmeverlust H T bei Wohngebäuden gemäß EnEV Formel: H`T = H T / A H T = Σ (Fxi Ui Ai)+ WB A in W/(m² K) in W/K gibt den Transmissionswärmeverlust in W je m² wärmeübertragende Umfassungsfläche (beheizte Gebäudehülle) und je Kelvin Temperaturdifferenz zwischen innen und außen an entspricht einem durchschnittlichen U-Wert über die gesamte beheizte Gebäudehülle ist ein Kennwert für die durchschnittliche Dämmgüte des Gebäudes Mögliche Wärmeverluste eines Bestandsgebäudes Beratertelefon: info@saena.de - Seite 18

19 Anforderung der EnEV - Sanierung von Bauteilflächen Maßnahme ENEV Forderung Verbesserung der baulichen Hülle beheizter bzw. gekühlter Gebäude bei 10% Bauteilflächen der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes Es sind keine Nachweise nach EnEV erforderlich Verbesserung der baulichen Hülle > 10% Bauteilflächen der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes Bauteilnachweis gemäß 9; Abs. 3 EnEV nur möglich bei Einhaltung der Grenzwerte für den Wärmedurchgangskoeffizienten gem. Anlage 3 Tabelle 1 EnEV bei Nichterfüllung ggf. durch Gesamtnachweis Nachweis wie ein Neubau nach, aber die Grenzwerte für Q P und H T können bis zu 40 % über denen des Referenzgebäudes für einen Neubau liegen. Beratertelefon: info@saena.de - Seite 19

20 Anforderungen bei Änderungen von Außenbauteilen gemäß 9 EnEV Zeile Bauteil U-Wert in W/m²K 1 Außenwand 0,24 2a Fenster, Fenstertüren 1,3 2b Dachflächenfenster 1,4 2c Verglasungen 1,1 2d Vorhangfassaden 1,5 2e Glasdächer 2,0 2f Fenstertüren mit Klapp-, Falt-, Schiebe- oder Hebemechanismus Abb: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligen Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen 1,6! Beachtung Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude Bspl. U-Wert Außenwand ist einzuhalten, wenn Außenwand ersetzt oder erstmals eingebaut wird oder wenn die 2. WärmeschutzV / TGL (ehem. DDR) nicht erfüllt wird und: auf der Außenseite Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden Außenputz komplett erneuert wird = Altputz entfernt wird Beratertelefon: info@saena.de - Seite 20

21 Anforderungen bei Änderungen von Außenbauteilen gemäß 9 EnEV Zeile Bauteil U-Wert in W/m²K 3a Fenster, Fenstertüren, Dachflächenfenster mit Sonderverglasungen 3b Sonderverglasungen 1,6 3c Vorhangfassaden mit Sonderfassaden 2,3 4a Decken, Dächer und Dachschrägen 0,24 4b Flachdächer 0,2 5a Decken oder Wände gegen unbeheizte Räume oder Erdreich 0,3 5b Fußbodenaufbauten 0,5 5c Decken nach unten gegen Außenluft 0,24 Abb: Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligen Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen! Beachtung Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude Bspl. U-Wert Dächer ist einzuhalten, wenn Dachflächen ersetzt oder erstmals eingebaut werden oder wenn die 2. WärmeschutzV / TGL (ehem. DDR) nicht erfüllt wird und: Eine Dachdeckung einschließlich darunter liegender Lattung und Verschalungen ersetzt oder neu aufgebaut werden Eine Abdichtung die flächig das Gebäude wasserdicht abdichtet und durch eine neue Schicht gleicher Funktion ersetzt wird Beratertelefon: info@saena.de - Seite 21 2,0

22 Wer ist für die Einhaltung der EnEV verantwortlich? der Bauherr und alle Personen, die im Auftrag des Bauherrn bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden Wer geschäftsmäßig an oder in bestehenden Gebäuden Arbeiten durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich zu bestätigen, dass die von ihm geänderten oder eingebauten Bau- oder Anlagenteile den Anforderungen der EnEV entsprechen = Unternehmererklärung. Folgende Arbeiten am Gebäude erfordern diesen privaten Nachweis: Änderung von Außenbauteilen Dämmung oberster Geschossdecken erstmaligen Einbau oder Ersetzung von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen, von Verteilungseinrichtungen oder Warmwasseranlagen oder von Klimaanlagen oder sonstigen Anlagen der Raumlufttechnik Bußgeld bis zu 5.000, wenn keine Unternehmererklärung vorliegt ( 8 EnEG) Beratertelefon: info@saena.de - Seite 22

23 Unternehmererklärung z.b. unter Schlussrechnung der derzeit gültigen Fassung der der Energieeinsparverordnung (EnEV) entsprechen Beratertelefon: info@saena.de - Seite 23

24 Unternehmererklärung - Beispiel Quelle: Nachweis.pdf Beratertelefon: info@saena.de - Seite 24

25 Berechnung von U-Werten von Bauteilen? Beispiel: Außenwanddämmung Wandaufbau innen nach außen Schicht 1: 1,5 cm Kalk-Zement-Innenputz, λ=1,00 W/mK Schicht 2: 36,5 cm Ziegelmauerwerk Vollziegel, Rohdichte 1800 Kg/m³ λ=0,81 W/mK Schicht 3: 2,0 cm Kalk-Zement-Außenputz, λ=1,00 W/mK Schicht 4: 14,0 cm Wärmedämmung, λ=0,035 W/mK Schicht 5: 1,0 cm Armierungsputz und Feinputz, λ=1,00 W/mK < 0,24W/m²K EnEV erfüllt! Beratertelefon: info@saena.de - Seite 25

26 Berechnung von U-Werten von Bauteilen? Beispiel: Dachdämmung Aufbau Schicht a 1 cm Holzplatte λ=0,13 W/mK 18 cm Sparren λ=0,13 W/mK 1 cm Holzplatte λ=0,13 W/mK Aufbau Schicht b 1 cm Holzplatte λ=0,13 W/mK 18 cm Dämmung λ=0,045 W/mK 1 cm Holzplatte λ=0,13 W/mK Quelle Beispiel: > 0,24W/m²K EnEV nicht erfüllt! Beratertelefon: info@saena.de - Seite 26

27 Bestimmung von U-Werten von Bauteilen durch gesicherte Erfahrungswerte des BMVBS, neu BMVDI Beratertelefon: info@saena.de - Seite 27

28 Ausnahmen und Befreiungen von den Anforderungen der EnEV 24 Ausnahmen unverändert aber, es gab nie eine automatische Befreiung von Denkmälern sondern immer eine direkte Kopplung zum Wirtschaftlichkeitsgebot der EnEV 25 Befreiungen Definition unbillige Härte Abstimmung mit Denkmalamt Beratertelefon: info@saena.de - Seite 28

29 Zusammenfassung Einhaltung des Mindestwärmeschutzes immer beachten, auch bei Denkmal! Überprüfen ob die bauliche Maßnahme energetische Anforderungen aus der EnEV bedingt (= alle Außenbauteile zu beheizten Räumen ja) Überprüfen ob die Randbedingungen für das jeweilige Bauteil eingehalten werden (z.b. Erfüllung 2. Wärmeschutzverordnung) Bestimmung von U-Werten durch gesicherte Erfahrungswerte möglich Wenn Randbedingungen nicht eingehalten werden, überprüfen ob der vorgegebene U-Wert aus der Anlage 3 Tab. 1 EnEV eingehalten werden kann Wenn Maßnahme unwirtschaftlich (unbillige Härte) erscheint, kann eine Befreiung bei der unteren Bauaufsichtsbehörde beantragt werden Wenn Dämmschichtdicken aus technischen Gründen begrenzt sind, sind Abweichungen von den vorgegebenen U-Werten möglich, wenn für den Dämmstoff Mindestwärmeleitfähigkeiten eingehalten werden Nach Abschluss der Arbeiten Übergabe der Unternehmererklärung an den Bauherren, dass die Anforderung aus der EnEV eingehalten wurden oder ggf. Nachweise warum nicht Beratertelefon: info@saena.de - Seite 29

30 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH: Energieeffizienz - Unternehmen Energieeffizienz - Gebäude Energieeffizienz - Verkehr Energieeffizienz - Kommunen/Landkreise Zukunftsfähige Energieversorgung Projekte im schulischen Bereich Beratung Weiterbildung Öffentlichkeitsarbeit Sprechen Sie uns an! Beratertelefon:

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