Ausbau der Breitband-Infrastruktur durch die Gemeinden

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1 Schwerpunktausgabe für Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräte BWGZ Dietmar Ruf * Ausbau der Breitband-Infrastruktur durch die Gemeinden Schnelles Internet ist die Basisinfrastruktur für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung gerade des ländlichen Raums in Baden-Württemberg. Moderne Breitbandnetze und innovative Breitbanddienste schaffen Wachstumspotenziale und führen zu einer erhöhten Attraktivität der Wirtschaftsstandorte und der Wohnplätze. Da sich private Telekommunikationsunternehmen aus finanziellen Gründen scheuen, entsprechende Infrastrukturen zu schaffen, engagieren sich die Städte und Gemeinden selbst. Baden-Württemberg hat bei den Flächenländern nicht nur die beste Breitbandinfrastruktur, sondern bringt innovative Projekte auf den Weg. Die Initiative zur Standardisierung der alternativen Verlegetechnik Microtrenching ist in Baden-Württemberg gestartet worden. Glasfasern in Wasserversorgungsleitungen haben als weitere alternative Verlegetechnik das Potenzial, die erheblichen Investitionskosten der Gemeinden zu reduzieren. Seit Jahren steigt der Bedarf an Bandbreite; der Hunger nach Bandbreite ist ungebrochen. Foto: Paul-Georg Meister/PIXELIO mit DSL-Anschlüssen von mindestens 1 MBit/s zu schaffen, so ist mittlerweile die Rede von NGA-Netzen (Next Generation Access), die Bandbreiten von mindestens 50 MBit/s ermöglichen sollen. Selbst Geschwindigkeiten von 6 bis 16 MBit/s werden bereits nicht mehr als dem Bedarf gerecht werdender Standard betrachtet: Die Nutzung von Fernsehund Videoangebote über die Internet- Leitung und in herausragender Qualität fordert höhere Bandbreiten. Breitband im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg hat bei der Internetnutzung unter den deutschen Flächenländern die Nase vorn. Für mehr als 99 Prozent der Haushalte steht einer Grundversorgung von 1 Mbit/s zur Verfügung und mehr als 76 Prozent aller Haushalte können eine Bandbreite von mehr als 50 Mbit/s erhalten. Breitbandanschlüsse Die Breitbandanschlüsse in den Festnetzen basierten größtenteils auf Kupferleitungen (DSL) und HFC-Kabelnetzen. Weitere Anschlusstechnologien sind Glasfaser, Satellit, funkbasierte Infrastrukturen (BWA) sowie Stromleitungen. In Betrieb waren Ende 2012 insgesamt rund 28 Mio. Breitbandanschlüsse, wobei DSL mit 23,3 Mio. Anschlüssen und einem Anteil von 83 Prozent dominierte, gefolgt von Breitbandanschlüssen der Kabelnetzbetreiber mit etwa 4,4 Mio. Auf die restlichen Technologien entfielen dagegen nur rund 0,3 Mio. Anschlüsse. Reine Glasfaseranschlüsse haben bisher kaum Verbreitung gefunden. Ging es vor fünf Jahren noch darum, eine flächendeckende Versorgung Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom beschreibt als Ziel, das schnelle Internet bis 2018 fächendeckend in allen Teilen des Landes verfügbar zu machen. Außerdem sollen die Voraussetzungen für kostenlose WLAN-Angebote geschaffen werden. * Dietmar Ruf ist Referent für Planen und Bauen beim Gemeindetag Baden- Württemberg und auch für Breitband zuständig. 646 Gemeindetag Baden-Württemberg

2 BWGZ Schwerpunktausgabe für Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräte Beim Ausbau des schnellen Internets soll Technologieoffenheit sichergestellt werden. Dazu gehört auch eine bedarfsgerechte Bereitstellung von Funkfrequenzen für drahtlose Kommunikationsnetzwerke in allen Teilen Deutschlands. Die durch den Einsatz DVB-T2 künftig frei werdenden Frequenzen sollen im Einvernehmen mit den Bundesländern vorrangig für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum bereit gestellt werden. Regionen, die nicht mindestens eine Daten-Geschwindigkeit von 2 Mbit/s haben, sollen so schnell wie möglich erschlossen werden. Bis zum Jahr 2018 soll es in Deutschland eine flächendeckende Grundversorgung mit mindestens 50 Mbit/s geben. Der Breitbandausbau muss auch zukünftig in der EU förderfähig bleiben. Zudem muss es zu einer Vereinfachung der Förderung wie im Rahmen der Daseinsvorsorge im EU-Recht kommen. Ein neues Sonderfinanzierungsprogramm Premiumförderung Netzausbau bei der KfW-Bankengruppe soll bestehende Programme ergänzen. Ein Breitband-Bürgerfonds soll eingerichtet werden; in diesen Fonds sollen Privatpersonen zu soliden Renditen investieren können. WLAN. Die Potenziale von lokalen Funknetzen (WLAN) als Zugang zum Internet im öffentlichen Raum müssen ausgeschöpft werden. In deutschen Städten soll mobiles Internet über WLAN für jeden verfügbar sein. Die gesetzlichen Grundlagen für die Nutzung dieser offenen Netze und deren Anbieter sollen geschaffen werden. Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber ist dringend geboten, etwa durch Klarstellung der Haftungsregelungen (analog zu Accessprovidern). Netzneutralität. Der Erhalt des offenen und freien Internets, die Sicherung von Teilhabe, Meinungsvielfalt, Innovation und fairer Wettbewerb sind zentrale Ziele der Digitalen Agenda. Der diskriminierungsfreie Transport aller Datenpakete im Internet ist die Grundlage dafür. Dabei ist insbesondere auch sicherzustellen, dass Provider ihre eigenen inhaltlichen Angebote und Partnerangebote nicht durch höhere Datenvolumina oder schnellere Übertragungsgeschwindigkeit im Wettbewerb bevorzugen. Neutralität ist auch von Suchmaschinen zu verlangen, die sicherstellen müssen, dass alle Angebote diskriminierungsfrei aufzufinden sind. EU-Beihilferecht bindet die Gemeinden beim Ausbau der Breitband-Infrastruktur Die EU hat die seit 2009 bestehenden Breitband-Leitlinien überarbeitet und Ende Januar 2013 im Amtsblatt der EU bekannt gemacht 2. Es sind EU-rechtliche Beihilfevorschriften und gelten nicht nur bei der Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes für den Ausbau der kommunalen Breitband-Infrastruktur, sondern auch dann, wenn die Gemeinden allein mit eigenen Haushaltsmitteln eine Breitband-Infrastruktur aufbauen. Unter staatlichen Beihilfen oder staatlicher Förderung oder Beihilfebetrag oder Bewilligungsbehörden ist nicht nur eine finanzielle Unterstützungen aufgrund der Breitband-Initiative II des Landes, sondern sind eben auch die Gemeinden beim Einsatz kommunaler Haushaltsmittel zu verstehen, wenn die Kommunen den Ausbau der Breitbandinfrastruktur fördern. Die Breitbandleitlinien 2013 enthalten an vielen Stellen allseits bekannte Inhalte; deren aktuelle Bedeutung erschließt sich oft erst nach einem Blick in die Fußnoten. Die Investitionskosten für eine leistungsfähige Breitband-Infrastruktur sind immens. Für die Bundesrepublik werden je nach Ansatz der jeweiligen Studie 20, 70 oder über 90 Mrd. Euro für einen glasfaserbasierten Breitbandausbau genannt. Auf Bundesebene sollten nach dem Entwurf einer Vereinbarung zwischen den Koalitionären 1 Mrd. Fördermittel in verschiedensten Auszahlungsformen (auch Bürgschaft, KfW- Mittel) zur Verfügung gestellt werden. Veränderungen sind auch für den Beihilfebereich mit der Zuordnung der Breitband-Infrastruktur zur Daseinsvorsorge vorgesehen. Die Kommission weist darauf hin, dass die Breitbandleitlinien 2013 (wie bereits die aus dem Jahre 2009) die Grundsätze zusammenfassen, nach denen die Kommission die EU-Beihilfevorschriften bei Maßnahmen anwendet, die dem allgemeinen Ausbau von Breitbandnetzen für die Breitbandgrundversorgung sowie von NGA-Netzen dienen. Damit entsteht Rechtssicherheit und Transparenz bei denjenigen, die Beihilfemaßnahmen durchführen. Vier Kriterien prägen den Begriff der Beihilfe: Einsatz staatlicher Mittel, wirtschaftlicher Vorteil für Unternehmen, der Vorteil für das Unternehmen ist selektiv, eine Verfälschung des Wettbewerbs tritt ein oder droht einzutreten und eine Beeinträchtigung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten. Bei der Beurteilung staatlicher Beihilfen wird unterschieden zwischen folgenden Arten von Breitbandnetzen: Netzen der Grundversorgung, NGA-Netzen und ultraschnellen Breitbandnetzen. Während Netze der Grundversorgung u.a. ADSL-Netze, herkömmliche Kabelnetze (wie DOCSIS 2.0), Mobilfunknetze der dritten Generation (UMTS) sowie satellitengestützte Systeme sind, bestehen NGA-Netze vollständig oder teilweise aus optischen Bauelementen mit höherer Leistung als bestehende Netze der Breitbandgrundversorgung. Nach der Farbenlehre der Kommission gibt es weiße, graue und schwarze Flecken bei der Breitbandgrundversorgung. Bei weißen Flecken ist eine Breitbandinfrastruktur nicht zu erwarten, in grauen Flecken gibt es bereits einen Anbieter und in schwarzen Flecken mindestens zwei Anbieter. Vergleichbar gibt es weiße, graue und schwarze NGA-Flecken. Ein Handeln der Gemeinden ist in weißen Flecken ohne weiteres möglich, in grauen Flecken nur eingeschränkt und in schwarzen Flecken ausgeschlossen. Bei der Ausgestaltung der Maßnahmen haben die Gemeinden folgende Grundsätze zu beachten: detaillierte Breitbandkarte und Analyse der Breitbandabdeckung, öffentliche Konsultation, wettbewerbliches Auswahlverfahren, wirtschaftlich günstigstes Angebot, Technologieneutralität, Gemeindetag Baden-Württemberg 647

3 Schwerpunktausgabe für Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräte BWGZ Nutzung bestehender Infrastruktur, offener Zugang auf Vorleistungsebene, Vorleistungspreise, Überwachung und Rückforderungsmechanismus sowie Transparenz. Die bestehenden Richtlinien des Bundes werden derzeit überprüft. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz entwickelt inzwischen die Förderrichtlinien Baden- Württemberg, also die Breitbandinitiative II weiter und berücksichtigt dabei die neuen Breitbandrichtlinien der EU. Ausbau der Breitband-Infrastruktur in Baden-Württemberg Das langfristige politische Ziel in Baden-Württemberg ist die flächendeckende Verfügbarkeit von Fiber to the Building (FTTB), da diese Technologie allein in der Lage ist, für die nächsten Jahrzehnte den zu erwartenden Bedarf an Bandbreite sicher zu decken. Auch mobile Internetanwendungen benötigen als Backbone entsprechende leistungsfähige Glasfasernetze. Dieses langfristige Ausbauziel wird durch einen zweistufigen Ausbau erreicht: Zuerst werden Kabelverzweiger (KVz) durch einen Glasfaseranschluss erschlossen Fiber to the Curb (FTTC) und in einem zweiten Ausbauschritt wird dann die Glasfaser bis an das Haus geführt (FTTB). Um dieses Ziel zu erreichen, wird in Baden-Württemberg in erster Linie auf den Wettbewerb und das privatwirtschaftliche Engagement der Netzbetreiber gesetzt. Gemeinden und Netzbetreiber werden über die Clearingstelle Neue Medien im Ländlichen Raum beraten; dazu gehören auch Veranstaltungen der Akademie Ländlicher Raum. Dies fördert den Wettbewerb im Land und schafft in vielfältiger Weise, wie über die Förderung überörtlicher Planungen, attraktive Investitionsbedingungen. Breitbandinitiative II Förderung der Gemeinden durch das Land Mit dem seit 2012 bestehenden Fördermodell der Breitbandinitiative II 3 wird die Errichtung passiver kommunaler Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze und der Betrieb durch private Netzbetreibern ermöglicht. Die Netzbetreiber können in wirtschaftlich nicht rentablen Ausbaulagen kommunal finanzierte Netze anmieten und betreiben und damit Investitionskosten bei der Errichtung von Netzen einsparen. Die Gemeinden können auf der Grundlage dieser Förderung eine nachhaltige, leistungsfähige, flächendeckende, eigene Kommunikationsinfrastruktur schaffen, um die langfristige Versorgung der Bevölkerung und der Gewerbebetriebe mit den erforderlichen Bandbreiten zu gewährleisten. Der Netzbetreiber wird in einem offenen Ausschreibungsverfahren ermittelt. Die Landesregierung unterstützt Gemeinden bei der Verlegung von Kabelschutzrohren ohne und mit Einzug von Kupferoder Glasfaserleitungen, der Verlegung von Kabelschutzrohren mit alternativen Verlegeverfahren im Abwasserkanal oder mit Micro-/Minitrenching, dem nachträglichen Glasfasereinzug in bestehende Kabelschutzrohre, den Zuwendungen an Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke, den Planungskosten für Hoch- und Höchstleistungsnetzen und Modellprojekten. Gefördert werden auch Planungen (Grobplanungen der Landkreise und Feinplanungen der Gemeinden), sowie Hochgeschwindigkeitsnetze und Höchstgeschwindigkeitsnetze. Bei der Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen für den privaten/gewerblichen asymmetrischen Bedarf besteht eine Eingriffsschwelle 25 Mbit/s asymmetrisch, bei der Innerorts-Verlegung werden alternative Verlegetechniken gefördert, als einmalige Anschubfinanzierung erfolgt eine Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke für den aktiven Netzbetriebe durch privatwirtschaftliche Unternehmen. Für die Förderung von Höchstgeschwindigkeitsnetzen für den gewerblichen symmetrischen Bedarf besteht eine Eingriffsschwelle 25 Mbit/s symmetrisch; es gibt eine Förderung alternativer Verlegetechniken stehen 11,7 Mio. Euro für die Breitbandförderung zur Verfügung. Bis Ende 2013 wurden 813 Anträge mit einem Fördervolumen von rund 53 Mio. Euro bewilligt (2013 gab es für 184 Projekte Fördermittel in Höhe von 12,4 Mio. Euro). Damit ist die vom Gemeindetag geforderte Verstetigung der Fördermittel gewährleistet. Der Fördersatz für die Gemeinde liegt (abhängig von einzelnen Randbedingungen) bei etwa 50 Prozent. Der relativ hohe Fördersatz unterstützt die Gemeinden bei der Schaffung einer wirklich zukunftsgerechten und flächendeckenden passiven Infrastruktur. Damit werden auch Bereiche einbezogen, die nur mit hohem Aufwand angeschlossen werden können. Eine Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke mit dem Ziel der Grundversorgung (2 Mbit/s) beim Ausbau durch private Netzbetreiber ist seit dem nicht mehr gegeben. 648 Gemeindetag Baden-Württemberg

4 BWGZ Schwerpunktausgabe für Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräte Netzbetreiber interessant. Städte und Gemeinden, die vor der Gründung von Stadt- und Gemeindewerken stehen oder diese bereits aufbauen, müssen eine kabelgebundene Glasfaser-Infrastruktur einplanen. Foto: Dietmar Ruf Die Projekte mit interkommunaler Zusammenarbeit erhalten um 25 Prozent höhere Zuschüsse. Bei der Förderung der Planungskosten auf Landkreisebene zeigt sich, dass über zwei Drittel der baden-württembergischen Landkreise mit einer Grobplanung für den Breitbandausbau begonnen oder konkrete Planungsabsichten geäußert haben. Verfahrensrechtlich ist zu beachten, dass die Gemeinde, die eine Breitbandversorgung für ihr Gebiet anstrebt, zunächst eine Markterkundung durchzuführen hat, um zu ermitteln, ob ein Netzbetreiber bereit ist, auf eigene Kosten das Gemeindegebiet flächendeckend auszubauen. Gibt es keine verbindliche Zusage für einen Ausbau in den nächsten drei Jahren, kann die Gemeinde selbst aktiv werden und eine flächendeckende kommunale passive Netzinfrastruktur errichten, die auch förderfähig ist. Um eine Förderung zu erhalten, muss die Kommune das Gemeindegebiet auch tatsächlich flächendeckend ausbauen. Alle Wohnplätze sowie alle Gewerbegebiete, die nicht von kommerziellen Netzbetreibern erreicht werden, sollen mit einer Breitbandversorgung erschlossen werden und zwar in aller Regel mit FTTC (also auf der Basis der KVz) für die Wohnplätze und FTTB (also Anschluss bis zum Gebäude) für die Gewerbegebiete. Das Erfordernis eines solchen flächendeckenden Netzausbaus endet jedoch dort, wo unverhältnismäßige Mittel aufgebracht werden müssten, die in keiner Relation zu den erreichten einzelnen Haushalten stehen. Hier kann auch zum Beispiel weiterhin eine Satellitenversorgung vorgesehen werden. Aufgrund der Breitbandleitlinie der EU vom ist die Förderrichtlinie des Landes zu überarbeiten (Anpassung der Eingriffsschwelle, Einrichtung eines zentralen bundesweiten Ausschreibungsportals). Mit der Änderung bzw. Neufassung ist 2014 zu rechnen. Bau von Glasfasernetzen durch die Gemeinden Nach der Schaffung der Grundversorgung mit 1 bzw. 2 Mbit/s stehen die Städte und Gemeinden vor dem nächsten Schritt: dem Ausbau der Infrastruktur mittels Glasfaserleitungen. Die größte Dynamik entfaltet die interkommunale Zusammenarbeit. Dies zeigen aktuelle Fälle mit der Bildung von landkreisweiten gemeindlichen Zweckverbänden zum Aufbau der Breitband-Infrastruktur. Zweckverbände mit zahlreichen Gemeinden erhöhen das Potenzial für einen wirtschaftlichen Betrieb und machen die Kommunen für Angebote durch Die von der Kommune errichtete passive Infrastruktur verbleibt im Eigentum der Gemeinde. Nach einer Ausschreibung durch die Kommune mietet ein Unternehmen diese Infrastruktur und betreibt das Netz. Der Netzbetreiber muss Dritten Open Access gewähren. Dieses Modell sorgt dafür, dass Infrastrukturinhaber und Infrastrukturbetreiber getrennte Einheiten sind und bleiben. Durch die Forderung nach Open Access entwickelt sich Wettbewerb auf der Dienste-Ebene. Die vom Netzbetreiber zu zahlenden Mieteinnahmen bieten die Chance einer Amortisierung der Investition der Gemeinde in das Netz über einen Zeitraum von bis zu 20/30 Jahren. Endkundenbeziehungen gibt es auf der zweiten und dritten Stufe; die Gemeinde als Gebietskörperschaft darf keine Endkundenbeziehungen aufbauen (Art. 87f GG), anders eine kommunale Gesellschaft (GmbH, AG). Homepage der Clearingstelle Neue Medien im Ländlichen Raum Zu den ersten Anlaufstellen für Informationen über den Ausbau der Breitband- Infrastruktur gehört für die Gemeinden seit langem die Homepage der Clearingstelle Neue Medien im Länd lichen Raum. Die dort eingestellten Themen gehen von Aktuelles, über Bekanntmachungen der Gemeinden zum Breitbandausbau, Projekte und Ansprechpartner bis zu Rechtsfragen. Die Gemeinden verschaffen sich zuerst anhand der Informationen der Homepage einen Überblick. Weitere Informationsquellen sind die Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Navigationspunkte: Ländlicher Raum Strukturentwicklung Ländlicher Raum Breitbandförderung oder Suchbegriff Breitband ), die gemeinsame Homepage der Regierungspräsidien (Suchbegriff Breitbandinitiative II ) und nicht zuletzt die Medien des Gemeindetags Gemeindetag Baden-Württemberg 649

5 Schwerpunktausgabe für Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräte BWGZ Foto: Dieter Schütz/PIXELIO (insbesondere die Verbandszeitschrift BWGZ Die Gemeinde mit dem Schwerpunkt Breitband in der Mitte des Jahren seit 2011 sowie das verbandsinterne Gt-info). Breitbandatlas 4 des Bundes Der Breitbandatlas ist das zentrale Informationsmedium der Bundesregierung über die aktuelle Breitbandversorgungssituation von Privathaushalten in Deutschland. Innerhalb eines gewählten Gebietes können die vor Ort tätigen Infrastrukturanbieter und die Verfügbarkeit nach Technologiegruppen abgefragt werden. Der Breitbandatlas beruht auf freiwilligen Angaben der Netzbetreiber. Mit der Breitbandsuche haben die Nutzer die Möglichkeit, sich für ganz Deutschland anzuschauen, inwieweit Breitbandinternet in einer Region verfügbar ist. Über die Eingabe eines Ortsnamens können sich die Nutzer die Verfügbarkeitssituation in einer Karte anschauen und weitere Informationen abrufen. Unbesiedelte Gebiete werden nicht dargestellt. Die Daten des Breitbandatlasses geben Auskunft über das vorhandene Potenzial an Breitbandinfrastruktur im Bundesgebiet, nicht aber darüber, ob und wie stark die Haushalte die vorhandene Infrastruktur auch tatsächlich nutzen. Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur 5 Der Infrastrukturatlas enthält Geodaten über in Deutschland vorhandene Infrastrukturen, die beim Aufbau von Breitbandnetzen und zur Erhöhung von Übertragungskapazitäten bestehender Netze grundsätzlich mitgenutzt werden können. Dazu zählen beispielsweise vorhandene Glasfaserleitungen, Leerrohre, Funkmasten und Richtfunkstrecken. Die Daten stammen von Infrastrukturinhabern unterschiedlicher Branchen. Hierzu zählen insbesondere Unternehmen der Energiewirtschaft und der Telekommunikation. Daneben fließen Daten über geeignete Infrastrukturen der öffentlichen Hand in die Datenbasis des Infrastrukturatlas ein. Zweck des Infrastrukturatlasses ist, Beteiligte an konkreten Breitbandausbauprojekten (Nutzer) mit Infrastrukturinhabern zusammenzubringen. Hierfür erhält der Nutzer Informationen über die Lage relevanter Infrastrukturen und entsprechende Kontaktmöglichkeiten zum Infrastrukturinhaber. Auf dieser Basis kann der Nutzer mit dem Infrastrukturinhaber in Kontakt treten und über eine Mitnutzung der vorhandenen Infrastruktur verhandeln. Wichtig ist hierbei anzumerken, dass im Infrastrukturatlas vorhandene Infrastrukturen nicht zwangsläufig zur Mitnutzung zur Verfügung stehen. Versorgung der öffentlichen Schulen mit Breitband-Anschlüssen Die öffentlichen Schulen benötigen für ihr Verwaltungsnetz einen Zugriff auf das Landesveraltungsnetz. Derzeit haben 4092 Schulen (dies entspricht 100 Prozent der öffentlichen Schulen) aller Schularten Zugriff auf die KISS (Kommunikationsinfrastruktur mit den Schulen). Die Auswertung der Anbindung der öffentlichen Schulen ergibt folgende Verteilung: Die häufigste Art der Anbindung mit 1312 Schulen (32 Prozent) ist die Anbindung über BelWü 6. Ein weiterer großer Anteil der Schulen (979 Schulen =ˆ 24 Prozent) ist über Vodafone/DSL an die KISS angeschlossen. Hier reicht die Bandbreite von DSL 1000 bis DSL Immer noch sind 788 Schulen des Landes (19 Prozent) über die langsame (Vodafone) ISDN-Verbindung mit der KISS verbunden. Diese Zahlen des Service Center Schulverwaltung Baden-Württemberg vom zeigen, dass knapp die Hälfte der öffentlichen Schulen nicht einmal die Bandbreite für eine Grundversorgung erreichen bzw. nur knapp darüber liegen. Noch überhaupt nicht erfasst ist die Versorgung innerhalb der Schulgebäude, um wegen der aktuellen Entwicklung bei der Nutzung von Tablets beispielsweise WLAN-Netze aufzubauen. Kabel BW Unitiymedia 7 Bis zur Fusion mit Unitymedia war die Kabel BW GmbH der größte regionale Telekommunikationsdienstleister in Baden-Württemberg. Nach eigenen Angaben versorgt das Unternehmen zirka 2,4 Millionen Kunden mit Dienstleistungen im Bereich Telefon, Internet, Mobilfunk und Fernsehen sowohl im Privat- als auch im Geschäftskundenbereich. Besonderer Schwerpunkt ist der Ausbau des Breitbandkabelnetzes und Glasfasernetzwerkes zur flächendeckenden Versorgung. 99,7 Prozent aller an das Breitbandnetzwerk angeschlossenen Haushalte im Versorgungsgebiet von Kabel BW verfügen über einen Anschluss an das moderne Glasfasernetzwerk. Kabel BW bietet in entsprechend vorbereiteten Zugangsbereichen den Zugriff auf ein Glasfasernetz. Dabei handelt es sich um einen exklusiven Internetzugang am Standort des Unternehmens. Der Zugriff auf Webseiten erfolgt schneller und komfortabler. Ob der Zugang am Unternehmenssitz verfügbar ist, lässt sich schnell und einfach per Flächendeckungsprüfung auf der Website von Kabel BW herausfinden. Deutsche Telekom Vectoring 8 Mit Vectoring will die Deutsche Telekom den Breitbandausbau entscheidend vorangebringen. Nur so könnten 650 Gemeindetag Baden-Württemberg

6 BWGZ Schwerpunktausgabe für Stadt-, Gemeinde- und Ortschaftsräte Millionen Haushalte in Deutschland mit vertretbaren Mitteln superschnelle Internetanschlüsse bekommen. Von der neuen Technologie profitieren auch Wettbewerber der Telekom: Sie sind durch leistungsfähigere Anschlüsse überall in Deutschland gegenüber den Kabelnetzbetreibern besser aufgestellt. Durch den FTTC-Ausbau ergänzt um die Vectoring-Technologie könnten Haushalte Übertragungsraten von bis zu 100 Megabit pro Sekunde im Download erreichen das ist doppelt so viel wie die bisherige Geschwindigkeit über VDSL. Beim Hochladen (Upload), bietet Vectoring bis zu 40 Megabit pro Sekunde und damit deutlich mehr als die Kabelnetzbetreiber. Vectoring-Technik. Durch die Vectoring-Technologie werden elektromagnetische Störungen zwischen den Leitungen ausgeglichen dadurch sind höhere Bandbreiten möglich. Um diesen Ausgleich zu ermöglichen, muss der Betreiber allerdings die Kontrolle über sämtliche Leitungen haben. Das bedeutet: Andere Betreiber können keine eigene Technik an den Kabelverzweigern installieren. Das Vorleistungsprodukt KVz-TAL (die Teilnehmeranschlussleitung, die nur bis zum Kabelverzweiger reicht) kann dann nicht mehr angeboten werden. Diese Bandbreitenerhöhung macht sich bis zu einem Abstand von etwa 500 Metern vom KVz bemerkbar. Mit Vectoring im ländlichen Raum werden nur Einwohner nahe um den ausgebauten Kabenverzweiger eine deutliche Erhöhung ihrer Datenrate erhalten; weiter entfernt liegende Nutzer bleiben auf der bisherigen Bandbreite; damit können somit weiße Flecken im ländlichen Raum nicht geschlossen werden. Breitband über Satellit Internetzugänge per Satellit erlauben inzwischen nahezu vergleichbare Geschwindigkeiten wie terrestrische Netzwerke. Der Nutzer ist nicht auf terrestrische Internetverbindungen angewiesen. Satellitenbasierte Lösungen sind von Landschaft und Topographie unabhängig und das Internetsignal per Satellit ist überall zugänglich. Es gibt unlimitierte und Volumen-limitierte Pakete mit Download-Raten von bis zu 20 Mbit/s und Upload-Raten von bis zu 2 Mbit/s. Die Abonnementpreise für den Internetzugang über Satellit fangen bereits bei unter 20 Euro im Monat an. NetCom BW Seit besteht die NetCom BW 9, die neue Tochter der EnBW, in der u.a. die bisherigen Aktivitäten der ODR TSG und der NeckarCom gebündelt werden 10. Ziel ist die Schließung der weißen Flecken (im ländlichen Raum) durch Turbo- Internet. Die Gesellschaft will in den kommenden drei Jahren rund 30 Millionen Euro investieren. Die Vorgängerunternehmen der NetCom BW haben bereits 150 Orte und damit etwa Haushalte und Gewerbebetriebe aus dem Versorgungsschatten geholt. Die (frühere) NeckarCom betreibt beispielsweise aufgrund einer Ausschreibung der Gemeinden gegen ein Pachtentgelt das Breitbandnetz in Form des Zweckverbands Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg 11. Verein zur Förderung neuer Medien undtechnologien im ländlichen Raum Der am in Ulm gegründete interkommunale Verein zur Förderung neuer Medien und Technologien im Ländlichen Raum 12 soll den flächendeckenden Ausbau einer leistungsfähigen Breitbandversorgung vorantreiben. Zentrales Ziel des Vereins ist die Förderung der Volksbildung und des fachlichen Wissens in den Bereichen Technologie und neue Medien sowie die Durchführung von Entwicklungs- und Infrastrukturmaßnahmen für infrastrukturell benachteiligte Regionen in Baden- Württemberg. Dazu gehört auch die Absicht, einen rechtsfähigen interkommunalen Verbund zu errichten, der die weißen Flecken bei der Breitbandversorgung beseitigen und das schnelle Internet nutzbar machen will. Seit seiner Gründung ist die Zahl der Mitglieder von 69 auf 139 gestiegen 13 ; er besteht aus Städten und Gemeinden und 12 Landkreisen. Breitband und Universaldienstleistungspflicht Aus Artikel 87 f GG (Grundversorgung für Post und Telekommunikationsdienste) leitet die Bundesregierung derzeit keine Handlungsaufträge ab, da die Breitbandversorgung nicht Bestandteil einer Grundversorgung sei, die durch die Universaldienstregelungen des Telekommunikationsgesetzes zu gewährleisten wäre. Fußnoten Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (2013/C 25/01) Amtsblatt der Europäischen Union vom C 25/1. 6:DE:PDF. 3 Hinweise zum Antragsverfahren und Informationen zur Antragstellung erhalten Nutzer auf der gemeinsamen Homepage der Regierungspräsidien Breitbandatlas/BreitbandVorOrt/breitband-vor-ort_ node.html. 5 Breitband/Infrastrukturatlas/infrastrukturatlas-node.html. 6 BelWü steht für Baden-Württembergs extended LAN und ist das Datennetz der wissenschaftlichen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg. 7 Siehe auch Bericht in BWGZ 14/2013, S Siehe auch Bericht in BWGZ 14/2013, S Anteilseigner der NetCom BW sind die EnBW ODR AG, die Oberschwäbischen Elektrizitätswerke (OEW) und die Netze BW AG. Das Daten-Sprachnetz per Lichtwellenleiter hat eine Länge von knapp Kilometern und zusätzlich mehreren tausend Kilometern Kupfer-Fernmeldekabel (das Glasfasernetz der EnBW soll zirka Kilometer umfassen. 10 Derzeit noch unter der ULR der bisherigen ODR TSG: Symbolischer Startschuss war am in Ettlenschieß Stand Gemeindetag Baden-Württemberg 651

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